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> Vorübergehende Haltverbote
ukr
Beitrag 12.01.2018, 22:38
Beitrag #1301


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Jetzt endet das Haltverbot mit der Parklächenmarkierung, die weiterhin unverändert ist.
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Vincent7933
Beitrag 12.01.2018, 23:36
Beitrag #1302


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Hatten wir irgendwo schon das rückwirkende Doppel-Haltverbot nach Zeichen 283²? think.gif

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MisterOJ
Beitrag 13.01.2018, 17:43
Beitrag #1303


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Zitat (Vincent7933 @ 12.01.2018, 23:36) *
Hatten wir irgendwo schon das rückwirkende Doppel-Haltverbot nach Zeichen 283²? think.gif

blink.gif gilt das rückwirkend dann an beiden Fahrbahnrändern? narr.gif


OJ


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Vincent7933
Beitrag 28.01.2018, 11:11
Beitrag #1304


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Zusatzzeichen von Windstoß außer Gefecht gesetzt laugh2.gif :


Alternative Schriftart und -größe:


Ein 1-Minute-HV:


(Man beachte auch das ZZ für die Parkscheinpflicht links, vor einiger Zeit stand da noch 9-18 Uhr)
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ukr
Beitrag 30.01.2018, 22:08
Beitrag #1305


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Inspiriert durch eine Anfrage, ergibt sich folgende Frage.

Hebt ein mobiles, vorübergehendes Haltverbot auch die Gehwegparkerlaubnis durch Zeichen 315 (ganz auf dem Gehweg) auf, obwohl es selbst nur auf der Fahrbahn gilt? think.gif
Ich würde das verneinen, auch wenn der StVO-Praktikantentext das durchaus hergibt.
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rapit
Beitrag 30.01.2018, 22:14
Beitrag #1306


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Wieso gilt es nur auf der Fahrbahn? Es verbietet etwas auf der Fahrbahn.

Aber als mobiles, vorübergehendes Schild, hebt es Verkehrszeichen, die das Parken erlauben, auf. Also auch Vz 315.


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ukr
Beitrag 30.01.2018, 22:32
Beitrag #1307


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Und wo? In ganz Deutschland? Wo ist Schluss?

...denn diese Auffassung (hebt Z 315 auf) vertritt offenbar eine Behörde.
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rapit
Beitrag 30.01.2018, 23:22
Beitrag #1308


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Zitat (ukr @ 30.01.2018, 22:32) *
Wo ist Schluss?

Das ist wie mit den gelben Markierungen...


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Gast_Georg_g_*
Beitrag 30.01.2018, 23:43
Beitrag #1309





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Zitat (ukr @ 30.01.2018, 22:32) *
Und wo? In ganz Deutschland? Wo ist Schluss?

Warum nicht dort, wo auch das HV beendet ist, also am Ende-Zeichen oder an einer Einmündung? Dann gibt es ja kein angeordnetes Haltverbot mehr, also gibt es auch keine Aufhebung mehr.
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ukr
Beitrag 31.01.2018, 06:49
Beitrag #1310


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Nehmen wir an, es wäre so (der tolle Wortlaut gibt es ja her) - wie weit "wirkt" es in den Seitenraum? Es würde ja sogar auf der gegenüberliegenden Straßenseite das Parken erlaubende Zeichen aufheben.
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rapit
Beitrag 31.01.2018, 11:32
Beitrag #1311


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Jetzt mal ernsthaft, ich hielt die Formulierung ja auch lange für groben Schwachfug.

Aber mit dem Gesetzestext insgesamt (insbes. § 41 Abs. 2 S. 1 StVO) muss man es wohl nach Sinn und Zweck interpretieren. Und teleologisch reduzieren.

Gelbe Markierungen entfalten ihre Wirkungen, "wo" sie sich befinden. Also machen sie auch dort weiße Markierungen unwirksam.

Haltverbotsschilder entfalten ihre Wirkungen "von wo an" sie aufgestellt sind. Bis zum Ende ihres Gültigkeitsbereiches.

Das passt schon.

Ein Problem bleibt. Bzw., je nach dem, wie man an die Sache herangeht, auch zwei:

a) Weil mindestens ab dem Punkt, wo das Haltverbot beginnt, Vz, die das Parken erlauben, ungültig werden, lebt diese Regelung, die da sonst bestünde, am Ende des Haltverbotsbereichs nicht wieder auf.

b) Man kann auch argumentieren, dass das entsprechende Schild per se ungültig wird. Dann hätte man aber eine Rückwirkung des Haltverbots. Das geht vom Wortlaut her zwar, widerspricht aber der Regelung, bzw. besser formuliert "dem Regelungsgedanken" des § 41 Abs. 2 S. 1 StVO.

Zitat (ukr @ 31.01.2018, 06:49) *
wie weit "wirkt" es in den Seitenraum? Es würde ja sogar auf der gegenüberliegenden Straßenseite das Parken erlaubende Zeichen aufheben.

Laut Gesetzestext heißt es aber:
Zitat
...gelten nur auf der Straßenseite, auf der die Zeichen angebracht sind.


Da ist schon mal nicht von Fahrbahnseite die Rede. Aber gegenüber entfalten sie keine Wirkung.


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Explosiv
Beitrag 31.01.2018, 11:32
Beitrag #1312


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Das ist doch kein Problem.
Da man für ein mobiles Haltverbot immer eine Genehmigung und Anordnung der zuständigen Behörde braucht, schreibt die einfach vor, dass am Ende des mobilen Verbotes auch entsprechende VZ angebracht werden müssen, die die vorherige Regelung wieder herstellen, wenn sie hinter diesem Ende weiter gelten sollen. Hat halt der Verbotsbegehrer ein bisschen Mehraufwand bei der Beschilderung.


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rapit
Beitrag 31.01.2018, 11:43
Beitrag #1313


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Daran erkennt man dann, wenn eine Behörde das so macht, auch sehr schön, welche Haltverbote angeordnet sind, und welche nicht.

Das ergibt tolle Parkmöglichkeiten... whistling.gif thread.gif

Das Problem ist nur, wenn die zuständige Behörde das nicht einheitlich macht. mad.gif

Umzugsbeschilderungen z.B. werden hier nach wie vor mittels HV-Anfang und -Ende angeordnet.

Und bei den nach eigener Idee der Stadt eingeführten Pariser-Modell-Straßenreinigungs-Haltverboten auch. ranting.gif

Bei Baustellen ist man da schon aufmerksamer. Insbesondere, wenn eine Baustelle im Parkscheinbereich eingerichtet wird... Man ist sich des Problems also offensichtlich schon bewusst rolleyes.gif


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ukr
Beitrag 31.01.2018, 11:59
Beitrag #1314


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Dann werfe ich meine bislang unbeantwortete Frage noch mal in den Raum:

Wie ist das eigentlich hier:



Die das Parken erlaubende Beschilderung ist aufgehoben - keine Frage.
Parke ich im Anschluss an das mobile vorübergehende Haltverbot aber dennoch "an Parkscheinautomaten" i.S.d. §13 StVO?
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rapit
Beitrag 31.01.2018, 13:10
Beitrag #1315


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@ukr: konkrete Rechtsberatung ist uns in diesem Forum leider verwehrt... whistling.gif laugh2.gif

Zitat (ukr @ 31.01.2018, 11:59) *
Parke ich im Anschluss an das mobile vorübergehende Haltverbot aber dennoch "an Parkscheinautomaten" i.S.d. §13 StVO?

Konsequenterweise müssten dann aber Bewohner auch einen Parkschein lösen? rolleyes.gif

Im übrigen: Der Bereich "am Parkscheinautomaten" ist vom mobilen HV umfasst.

Unmittelbar daneben würde ich nicht parken.


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Gast_Georg_g_*
Beitrag 31.01.2018, 14:50
Beitrag #1316





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Zitat (ukr @ 31.01.2018, 11:59) *
Parke ich im Anschluss an das mobile vorübergehende Haltverbot aber dennoch "an Parkscheinautomaten" i.S.d. §13 StVO?

Ja, so würde ich das sehen. Das mobile HV hebt das erlaubende Z 314 (einschließl. ZZ) auf, sodass auf einer Länge von 15 Metern eingeschränktes HV gilt. Selbst wenn man annimmt, dass die Erlaubnis danach nicht wieder auflebt, darf der Mini im Bild dort wieder parken, denn das darf er ja an dieser Stelle auch ohne Z 314. Er steht aber auch ohne jede Beschilderung an einem Parkscheinautomat.
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ukr
Beitrag 31.01.2018, 15:59
Beitrag #1317


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Ab wann steht man denn nicht mehr "an" Parkscheinautomaten, wenn es keine Beschilderung (mehr) gibt?
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 31.01.2018, 21:17
Beitrag #1318





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Wenn sich kein räumlicher Zusammenhang mehr ergibt bzw. wenn man von einem durchschnittlich aufmerksamen Kraftfahrer nicht mehr erwarten kann, dass er einen solchen Zusammenhang noch erkennt. (Du wusstest genau, dass nur so ein schwammiges Blabla als Antwort kommen kann. laugh2.gif )
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rapit
Beitrag 31.01.2018, 21:34
Beitrag #1319


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Der gemeine VT muss nach HV-Beschildarung Ausschau halten, aber nicht nach Verkehrseinrichtungen suchen. Kann also nur unmittelbar neben dem Automat ohne Schild gelten. Sonst wären ja auch alle Vz314+Zz "Parkschein"-Beschilderungen rechtswidrig, weil unnötig, das kann ja garnienicht sein. narr.gif

Und im Beispielbild würden die Bewohner nur von der Parkscheinschildpflicht befreit, nicht aber von der Verkehrseinrichtung Parkscheinautomat. tongue.gif


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Vincent7933
Beitrag 09.02.2018, 17:46
Beitrag #1320


Neuling
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Nochmals drei hübsche Beschilderungen:

Wie war das? "Mobile, vorübergehend angeordnete Haltverbote..."





Btw.: Ist das Wandfarbe auf den Zeiten-ZZ? blink.gif

"Werbung und Propaganda in Verbindung mit Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sind..." whistling.gif

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ulm
Beitrag 09.02.2018, 17:58
Beitrag #1321


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Zitat (Vincent7933 @ 09.02.2018, 17:46) *
"Werbung und Propaganda in Verbindung mit Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sind..." whistling.gif

Sehr professionell, denn das Ding, das die Aufstellen, heisst in Fachkreisen "Haltverbot", so ganz ohne mittleres "e".
Aber die "professionelle Ausführung" unterstreicht das Ganze. crybaby.gif
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rapit
Beitrag 09.02.2018, 18:05
Beitrag #1322


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Ja aber @ukr, die HP "haltverbot-beantragen.de" (ohne das falsche "e") gibt es doch gar nicht. mickey.gif


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ulm
Beitrag 09.02.2018, 18:24
Beitrag #1323


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Reserviere sie Dir doch und wir machen dann eine coole Firma auf wink.gif
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Vincent7933
Beitrag 09.02.2018, 19:47
Beitrag #1324


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Aber bitte Eure Werbung mit der Erweiterung auf Gehwege, Parkhäfen, Standstreifen und der Zeit kombinieren und anschließend in einer Prospekthülle auf das 283er kleben rofl1.gif
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Schlepper
Beitrag 18.02.2018, 20:49
Beitrag #1325


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Die nächste Evolutionsstufe. Feste vorübergehende Haltverbote, die auch noch auf- und zuklappen und zwischendurch die Daten ändern. wacko.gif


Was gilt da eigentlich ohne eingetragene Zeiten auf dem unteren ZZ?


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Etwaige Werbelinks in diesem Beitrag wurden durch die Forensoftware automatisch hinzugefügt. Ich distanziere mich davon ausdrücklich.

Internet ≠ Realität
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MisterOJ
Beitrag 19.02.2018, 07:28
Beitrag #1326


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Zitat (Schlepper @ 18.02.2018, 20:49) *
Die nächste Evolutionsstufe.

Jetzt wird´s philosophisch...

...reden wir über die Evulotion von Schildern. rolleyes.gif

Zitat (Schlepper @ 18.02.2018, 20:49) *
Feste vorübergehende Haltverbote, die auch noch auf- und zuklappen und zwischendurch die Daten ändern.

wacko.gif Ist das nicht ein Widerspruch in sich?

Imho ist es doch ein festes HV - mit zeitlicher Einschränkung (wenn es halt aufgeklappt ist und im Zz-Feld zeiten eingetragen sind)

Zitat (Schlepper @ 18.02.2018, 20:49) *
Was gilt da eigentlich ohne eingetragene Zeiten auf dem unteren ZZ?

es gelten die eingetragenen Zeiten - und wenn keine erkennbar sind, dann gilt das HV für 0 min narr.gif


OJ


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ukr
Beitrag 19.02.2018, 09:00
Beitrag #1327


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Wenn seit 2009 etwas bei den Behörden angekommen ist, dann die Aussage, dass "vorübergehende Haltverbote Parkplatzschilder aufheben".
Das 2013 die Einschränkung "mobile" hinzu gekommen ist, hat man entweder überlesen und interpretiert es sehr großzügig. Und der ein oder andere VR-Kommentar ist diesbezüglich ebenfalls auf dem Stand von 2009 hängengeblieben. Entsprechend auch der ein oder andere Dozent. Ein Teufelskreis. laugh2.gif
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MisterOJ
Beitrag 20.02.2018, 07:53
Beitrag #1328


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Zitat (ukr @ 19.02.2018, 09:00) *
Wenn seit 2009 etwas bei den Behörden angekommen ist, dann die Aussage, dass "vorübergehende Haltverbote Parkplatzschilder aufheben".

Ist das von mir sehr naiv blushing.gif zu vermuten, dass es da innerhalb der Fachbehörden interne Schulungen bzgl. der STVO-Änderungen gibt? unsure.gif

Zitat (ukr @ 19.02.2018, 09:00) *
Das 2013 die Einschränkung "mobile" hinzu gekommen ist, hat man entweder überlesen und interpretiert es sehr großzügig.

Oder man WILL es überlesen whistling.gif


OJ


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ukr
Beitrag 20.02.2018, 08:40
Beitrag #1329


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Zitat (MisterOJ @ 20.02.2018, 07:53) *
Ist das von mir sehr naiv blushing.gif zu vermuten, dass es da innerhalb der Fachbehörden interne Schulungen bzgl. der STVO-Änderungen gibt?
Wie immer gibt es welche, die tun es und andere, die tun es nicht. whistling.gif
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MisterOJ
Beitrag 20.02.2018, 10:42
Beitrag #1330


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Zitat (ukr @ 20.02.2018, 08:40) *
Wie immer gibt es welche, die tun es und andere, die tun es nicht. whistling.gif

Meinst du damit mich oder beziehst du dich auf die Fachbehörden?

OJ


@ukr: denkst du noch an meine ?


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rapit
Beitrag 11.03.2018, 14:27
Beitrag #1331


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Diese beiden Zz finde ich nicht im VzKat: Sollen übrigens das Gehwegparken (mittels Vz315alt) verbieten.


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MisterOJ
Beitrag 11.03.2018, 22:21
Beitrag #1332


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Das Seitenstreifen-Zz sieht doch fast ähnlich aus - das müsstest du als geübter VP´ler doch erkennen & deuten können.

Das Zeit-Zz versteh ich nicht so ganz... think.gif
- das "von DATUM" zeigt, das es AB diesem Tag gilt
(übrigend ohne Ende also bis heute und weitere 25 Jahre da ein "bis DATUM" fehlt

- nur warum dann am Beginn-Datum die von... bis ... - Zeitangabe?

--> gilt das nun:
- ab 12.01.18 ohne Ende
- jeden Werktag zwischen 7°° und 18°°

OJ wacko.gif


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rapit
Beitrag 11.03.2018, 23:30
Beitrag #1333


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think.gif das hat doch gar keinen Seitenstreifen. Und wenn, wäre es eh falsch, denn wenn Vz 315 Gehwegparken vorschreibt, ist es ein Gehweg, kein Seitenstreifen. Aber so steht das Auto auf dem Blech eh nur am Straßenrand.


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MisterOJ
Beitrag 12.03.2018, 07:44
Beitrag #1334


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Achso wacko.gif darauf hatte ich nicht so meinen Fokus.

Frage: Wie kann man denn dann regelkonform Gehwegparken als temp. HV beschildern?


OJ


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bicionado
Beitrag 12.03.2018, 09:13
Beitrag #1335


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Die Gehwegparkerlaubnis temporär aufheben.
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MisterOJ
Beitrag 12.03.2018, 09:31
Beitrag #1336


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....also die betreffenden Z314... auskreuzen (bzw. in den nicht-HV-Abschnitten entsprechend aufstellen)

OJ wavey.gif


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bicionado
Beitrag 12.03.2018, 10:11
Beitrag #1337


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Ja, so würde ich das machen.
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rapit
Beitrag 12.03.2018, 11:54
Beitrag #1338


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Zitat (MisterOJ @ 12.03.2018, 09:31) *
....also die betreffenden Z315... auskreuzen

Brauchst Du doch gar nicht. Am Beginn des "Baubereichs" einfach ein 315er als neue Regelung mit Zeiten-Zz "Mo-Fr 18-7 h, Sa, So" Und dann am Ende wieder Vz 315 + Zz "mit Parkschein" (zu den Nicht-Bauzeiten gilt nämlich ohnehin keine Parkscheinpflicht).
Aber auf solch "komplizierte" Anordnungen kommt unsere SVB nicht, und die Verkehrssicherungsfirmen haben auch keine 315er whistling.gif


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MisterOJ
Beitrag 14.03.2018, 22:29
Beitrag #1339


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Zitat (rapit @ 12.03.2018, 11:54) *
Aber auf solch "komplizierte" Anordnungen kommt unsere SVB nicht, und die Verkehrssicherungsfirmen haben auch keine 315er whistling.gif

Eben - das denk ich auch...

.... soweit denkt keine Baufirma und der MA in der SVB hat dafür auch "keine Zeit"


OJ wavey.gif


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rapit
Beitrag 14.05.2018, 21:04
Beitrag #1340


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ist das hier offtopic.gif ?
Oder das


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ukr
Beitrag 24.05.2018, 16:58
Beitrag #1341


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In der Sache nicht neu, aber nochmals ausdrücklich vom BVerwG bestätigt:

Kostenpflichtige Abschleppmaßnahme bei kurzfristig aufgestellten Haltverbotsschildern erst nach Vorlaufzeit von drei vollen Tagen
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MisterOJ
Beitrag 30.06.2019, 14:36
Beitrag #1342


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Die Stadt Lübeck geht auf Nummer sicher! wallbash.gif




OJ


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rapit
Beitrag 21.10.2019, 20:19
Beitrag #1343


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Haltverbot für Schwertransporter. Alle anderen dürfen? think.gif



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ulm
Beitrag 21.10.2019, 21:26
Beitrag #1344


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Ganz spannend wird es ja, wenn ein Großraumtransport den Platz braucht.
Das Gewicht des Durchfahrwilligen wird ja eher nicht der Grund für das Haltverbot sein...
Ein Musterbeispiel, dass Erklärbaren einfach in vielen Fällen unnötiger Blödsinn sind.
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MisterOJ
Beitrag 22.10.2019, 06:00
Beitrag #1345


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Zitat (rapit @ 21.10.2019, 21:19) *
Haltverbot für Schwertransporter. Alle anderen dürfen? think.gif

yes.gif genau! ...so steht´s doch da


Wobei es ja auch ein Erklärbär sein kann (a´la Z274-xx + Zz "Lärmschutz") - nur dann wäre ein "wegen" auf dem obigen Erklärbär-Zz durchaus sinnhafter.


Zitat (ulm @ 21.10.2019, 22:26) *
Ein Musterbeispiel, dass Erklärbaren einfach in vielen Fällen unnötiger Blödsinn sind.

Jupp yes.gif - und oftmalss für nicht-Deutsche aufgrund der Textform nicht mal verständlich.


In dem Zusammenhang: Warum geht man immer mehr von Sinnbildern zu Textform über?
(also warum Z101 + Zz "Fahrbahnschäden" statt Z112?)

(Ich fand zu DDR-zeiten das Zz "Regenwolke" auch bessererklärend als das heutige Zz "bei Nässe")


Solche Sinnbilder sind sprachübergreifend selbsterklärend; die Texte überwiegend nicht


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Beitrag 22.10.2019, 06:06
Beitrag #1346


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Wegen der mangelnden Regeltreue kombiniert mit dem Geheule und ggf. Klagen vor Gericht, wenn Abgeschleppt wurde, fühlen sich manche Behörden befleißigt, den Grund für eine Regelung zu erklären. Um damit Verständnis zu schaffen und die Regeltreue zu erhöhen.
Sogar hier im Forum bekommt man öfter den Gesslerhut um die Ohren gehauen, wenn man erklärt, dass man eine Regelung nicht verstehen muss, sondern es genügt, sich daran zu halten.
Dass diese Erklärbären oft ein Sockenschuss sind, steht auf einem anderen Blatt. laugh2.gif


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MisterOJ
Beitrag 25.10.2019, 07:16
Beitrag #1347


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Zitat (Explosiv @ 22.10.2019, 07:06) *
Wegen der mangelnden Regeltreue kombiniert mit dem Geheule und ggf. Klagen vor Gericht, wenn Abgeschleppt wurde, fühlen sich manche Behörden befleißigt, den Grund für eine Regelung zu erklären.

...und was ändert das am inhaltlichen Sachverhalt? unsure.gif

Zitat (Explosiv @ 22.10.2019, 07:06) *
Um damit Verständnis zu schaffen und die Regeltreue zu erhöhen.

Aja...also Zwei-Klassen-Recht?

... Regelungen mit Erklärbär sind besonders wichtig - und daher UNBEDINGT zu befolgen
... Regelungen ohne Erklärbär sind nicht so wichtig - und daher nur ne Empfehlung shutup.gif

Zitat (Explosiv @ 22.10.2019, 07:06) *
Sogar hier im Forum bekommt man öfter den Gesslerhut um die Ohren gehauen, wenn man erklärt, dass man eine Regelung nicht verstehen muss, sondern es genügt, sich daran zu halten.

Wieso? Regelung bzw. verbot bleibt Regelung bzw. Verbot an das man sich zu halten hat!

Ladendiebstahl ist auch verboten (weil's so im Gesetzbuch steht) - auch ohne Erklärbar warum!

Zitat (Explosiv @ 22.10.2019, 07:06) *
Dass diese Erklärbären oft ein Sockenschuss sind, steht auf einem anderen Blatt. laugh2.gif

Das ist dann der doppelte Unsinn:
- Erklärbär an sich
- dann noch falsch/widersprüchlich

--> also imho weg mit den Erklärbären (kommen die dann in Berlin beim BMVI in einen speziellen Erklärbär-Zoo? narr.gif )


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ukr
Beitrag 01.12.2019, 10:12
Beitrag #1348


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Beitrag 01.12.2019, 12:07
Beitrag #1349


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Arbeitsbereich für Abrissbirne?


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ukr
Beitrag 01.12.2019, 12:30
Beitrag #1350


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Nein, verläuft so die ganze Strasse entlang. „Haltverbot“ zwecks Weihnachtsmarkt in der Innenstadt. Ist übrigens eine Zone für eingeschränktes Haltverbot - das Flatterband soll das verstärken.
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