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> Vorübergehende Haltverbote
rapit
Beitrag 09.09.2016, 13:31
Beitrag #1151


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Nee, abgeschleppt wird bei Engstellen, blockierten Feuerwehrzufahrten, etc., heißt es im Artikel.

Aber es ist ja ein Klappschild... think.gif


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MisterOJ
Beitrag 09.09.2016, 15:33
Beitrag #1152


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Zitat (rapit @ 09.09.2016, 13:56) *
Ob man darauf vertrauen kann, dass wenn dieses neue Darmstädter Schildchen zugeklappt ist, nicht abgeschleppt wird? ph34r.gif whistling.gif

Wieso wird man in einer "30"-Zone abgeschleppt??? ranting.gif Dazu bedarf es doch imho ein Z286 / Z283.

Und warum macht man das "Blech" zusammenklappbar? Und wer "bedient" das??? blink.gif


OJ think.gif


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Commander
Beitrag 12.09.2016, 10:41
Beitrag #1153


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Gilt wohl nur bei Sportveranstaltungen.
Bedient durch einen "externen Dienstleister".
Kommunalpolizei und Abschleppdienst sind dann auch vor Ort. rolleyes.gif

http://www.fr-online.de/darmstadt/darmstad...8,34718896.html
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Speichenkarussell
Beitrag 12.09.2016, 10:48
Beitrag #1154


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Ehem, Falschparker ahnden und ggf. Abschleppen geht gut auch ohne dieses Hinweisschild - wenn man nur will.
Das bestärkt doch nur wieder die Erkenntnis, dass es meistens völlig egal ist, wenn Falschgeparkt wird.
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Explosiv
Beitrag 12.09.2016, 19:02
Beitrag #1155


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Ich finde es sportlich, wenn darauf hingewiesen wird, dass man an diesen Tagen die angeordneten VZ ausnahmsweise ernst nehmen soll. laugh2.gif


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Speichenkarussell
Beitrag 12.09.2016, 20:21
Beitrag #1156


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sportlich?
"ehrlich" vielleicht. crybaby.gif
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MisterOJ
Beitrag 12.09.2016, 20:44
Beitrag #1157


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Zitat (Commander @ 12.09.2016, 11:41) *
Gilt wohl nur bei Sportveranstaltungen.

blink.gif Wie jetzt??? Bei Sportveranstaltungen gilt in "30"-Zonen 'Parkverbot'?
(Wo in der StVO steht das nochmal? think.gif )


OJ unsure.gif


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rapit
Beitrag 13.09.2016, 19:35
Beitrag #1158


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wirkt professionell:
- Flatterband
- Bakenfüße quer
- Leuchten brennen nicht...

Aber dass sie richtig herum stehen, verrät, dass die von Privat aufgestellt sein müssen whistling.gif


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MisterOJ
Beitrag 14.09.2016, 07:44
Beitrag #1159


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Zitat (rapit @ 13.09.2016, 20:35) *
...
Aber dass sie richtig herum stehen, verrät, dass die von Privat aufgestellt sein müssen whistling.gif

Na vielleicht von einer "fachfirma" aufgestellt und einem VP´ler nachgebessert? rolleyes.gif


OJ wavey.gif


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rapit
Beitrag 14.09.2016, 08:57
Beitrag #1160


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Nö.


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ulm
Beitrag 14.09.2016, 09:42
Beitrag #1161


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...das hat schon der Bakenführhund eigenständig erledigt thread.gif

Was ist eigentlich der tiefere Sinn der Konstruktion?
Baustellenausfahrt rechts?
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Speichenkarussell
Beitrag 14.09.2016, 09:52
Beitrag #1162


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Zitat (ulm @ 14.09.2016, 10:42) *
tiefere Sinn
laugh2.gif
Warnung vor losem Flatterband im Verkehrsraum. wavey.gif
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rapit
Beitrag 14.09.2016, 10:44
Beitrag #1163


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Freihalten für die Gartenbauer, die da am nächsten Tag weiterarbeiten und nicht so weit laufen wollen?


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Frechdachs75
Beitrag 15.09.2016, 21:53
Beitrag #1164


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Habe jetzt der Presse entnommen das es nun laut OVG Münster bereits 48 Stunden nach Aufstellung eines mobilen HV zu Abschleppmaßnahmen kommen darf.

War bisher nicht immer eine 3- Tages Frist maßgeblich? blink.gif

Edit: Hier noch der entsprechende Link:
http://rsw.beck.de/aktuell/meldung/ovg-mue...ern-ausreichend
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janr
Beitrag 15.09.2016, 22:04
Beitrag #1165


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Ich finde die Begründung "OVG befürchtet bei längerer Vorlaufzeit Einschränkung der Effizienz der Gefahrenabwehr" seltsam, denn abschleppen/umsetzen kann man doch immer, vor allem wegen der Gefahrenabwehr.

Es geht doch nur um die Kosten. think.gif


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Es gibt zwei Arten an Menschen.
Die einen haben Stil, die anderen keinen T4


Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie
im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt.
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Mitleser
Beitrag 15.09.2016, 22:08
Beitrag #1166


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Der Volltext ist leider noch nicht verfügbar. Also bleibt nur die PM.

Ich kann nicht nachvollziehen, warum das OVG eine wesentliche Einschränkung der Effizienz der Gefahrenabwehr zu befürchten, wenn die Vorlaufzeit auf mehr als 48 Stunden bemessen würde. Denn Abschleppen kann man auch vorher schon.
Und ich verstehe auch nicht, dass eine an einer Vorlaufzeit von 48 Stunden ausgerichteten Kontrolle der Verkehrsregelungen am Abstellort seines Fahrzeugs für einen Dauerparker regelmäßig unzumutbar sein müsste, damit man die Frist auf den üblichen 72h belassen kann/soll/muss. Damit werden selbst Wochenendtrips zum Glücksspiel.
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janr
Beitrag 15.09.2016, 22:36
Beitrag #1167


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Effizienz der Gefahrenabwehr

Gibt es einen Wasserrohrbruch, oder ein ähnlich unvorhersehbares Ereignis, dann werden FZe auch ganz ohne HV umgesetzt. rolleyes.gif

Man will wohl eher die Kosten der Gemeinde drücken dry.gif


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ukr
Beitrag 18.09.2016, 18:44
Beitrag #1168


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Bei uns ist wieder Baumpflege angesagt:





whistling.gif
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rapit
Beitrag 18.09.2016, 20:29
Beitrag #1169


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Die Bäume stehen auf der falschen Seite...


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Heinz Wäscher
Beitrag 26.09.2016, 10:51
Beitrag #1170


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Ein Haltverbot mit einem linksweisenden, schwarzen Pfeil in einer :Maps think.gif


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Kuli
Beitrag 26.09.2016, 11:10
Beitrag #1171


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Ist doch eh nur Erklärbär für etwas, was soiweso erlaubt ist.
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Heinz Wäscher
Beitrag 26.09.2016, 11:13
Beitrag #1172


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In Einbahnstraßen darf doch eigentlich gar nicht rückwärts gefahren werden?


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Kuli
Beitrag 26.09.2016, 11:20
Beitrag #1173


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Zum Einparken schon, oder?
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Speichenkarussell
Beitrag 26.09.2016, 12:25
Beitrag #1174


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Wieder so ein Haltverbot, das ganz gewiss nicht angeordnet war.

Hat aber immerhin über einige Meter das sonst hier ganz alltägliche Gehwegfalschparken unterbunden. laugh2.gif
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nibbler
Beitrag 27.09.2016, 07:12
Beitrag #1175


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Zitat (nibbler @ 12.08.2016, 08:02) *
Kann mir jemand einen Haltverbot-Dienstleister für die Region Hannover empfehlen? Ich bräuchte ein HV für einen Umzug in Lehrte und bin aber mit 400km zu weit weg, um mich vor Ort selbst drum zu kümmern.

Und das ist das Ergebnis:

Die Schilder haben eine bessere Qualität, als ich erwartet hätte. Und Zahlung per Rechnung, nix Vorkasse.
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rapit
Beitrag 27.09.2016, 09:06
Beitrag #1176


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Aber da kann jetzt kein Umzugs-LKW mehr anhalten. Und wo ist der Seitenstreifen?

Ist aber wohl beides ein Anordnungsproblem. wallbash.gif


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nibbler
Beitrag 27.09.2016, 12:42
Beitrag #1177


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Warum kann da kein LKW halten, wenn die Genehmigung für das HV gleichzeitig die Ausnahmegenehmigung fürs Parken im HV ist? wavey.gif
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rapit
Beitrag 27.09.2016, 12:52
Beitrag #1178


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Aber eben nur dann. Und: Von Ausnahmegenehmigungen ist immer restriktiv Gebrauch zu machen. D.h., wenn in der Nähe was frei ist... muss man die Möbel etwas weiter schleppen. whistling.gif

Außerdem sind solche Haltverbote angreifbar. Eine Notwendigkeit des "absoluten" HV erschließt sich irgendwie nicht. Aber in Lehrte sieht man das wohl nicht so eng.

Ein eingeschränktes würde reichen. (Was richtigerweise auch in vielen Städten nur angeordnet wird).

Mir gefällt übrigens das Vz 299 gegenüber. Man wollte sicherlich die Feuerwehrzufahrt verlängern. Hat aber nebenbei die links im Bildvordergrund beginnende Zufahrtmöglichkeit für die vielen Privatparkplätze, vom Haltverbot vor Grundstückszufahrten wegen der Verkürzung ausgenommen... shutup.gif


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Heinz Wäscher
Beitrag 27.09.2016, 15:52
Beitrag #1179


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Zitat (nibbler @ 27.09.2016, 08:12) *
Die Schilder haben eine bessere Qualität, als ich erwartet hätte. Und Zahlung per Rechnung, nix Vorkasse.

Verfügen eigentlich so wenige Textverarbeitungsprogramme über eine Schrift nach DIN 1451? think.gif




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Cabronito
Beitrag 27.09.2016, 16:43
Beitrag #1180


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Mir ist bisher kein einziges bekannt, das diese Schrift von Haus aus mitliefert.

wavey.gif


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Radweg oder nicht, das ist eine "sehr individuelle Frage", die man mit Vorschriften nicht lösen wird, sondern mit Angeboten.
Und dafür MUSS der MIV in Zukunft einfach mehr zurückstecken. - eradhafen.de
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Heinz Wäscher
Beitrag 27.09.2016, 16:59
Beitrag #1181


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Mein Beispielbild stammt von einem Rechner auf dem XP und Office 2003 läuft - selbst damit ist das Importieren von Schriften möglich.


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Cabronito
Beitrag 27.09.2016, 19:42
Beitrag #1182


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Dass man Schriften nachträglich installieren kann, ist mir auch bekannt.
Du fragtest aber, ob so wenige Textverarbeitungsprogramme über die DIN-Schrift verfügen.
Und ich kenne nunmal keins, das über die DIN-Schrift verfügt.

wavey.gif


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Und dafür MUSS der MIV in Zukunft einfach mehr zurückstecken. - eradhafen.de
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No-Roadrunner
Beitrag 27.09.2016, 20:12
Beitrag #1183


Neuling


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Hallo zusammen, das Aussehen von Verkehrszeichen ist in der StVO (Straßenverkehrsordnung) und der VzO (Verkehrszeichenordnung) geregelt, Halteverbot, Parkverbot, Zusatzschilder, etc. Entspricht ein Verkehrszeichen nicht diesen Vorgaben, ist es ungültig. D.h., auch wenn z.B. an einem abs. Halteverbot ein Zettel dran hängt auf dem steht: Genehmigt durch die Ordnungsbehördr vom 01.06.16 bis 20.06.16" und dieser sogar von der Behörde abgestempelt wurde, ist das Halteverbot ungültig wenn die Schrift und das Schild selbst nicht die geforderte Größe entsprechend den Verordnungen haben. Auch die Tag-Nacht-Gleichheit muß gegeben sein. Selbstgebastelte Pfeile aus weißer Klebefolie di nachts nicht zu erkennen sind, machen das Zeichen ungültig. Teilweise übermalte Pfeile machen das Zeichen ungültig - und so auch das ganze Halteverbot bis zu einem gültigen Verbotszeichen. So geschehen im August 2016 in Münster-Sarmsheim. Ich bin erfolgreich gegen die Strafzettel vorgegangen.
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ulm
Beitrag 27.09.2016, 21:47
Beitrag #1184


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Herzlich willkommen im Verkehrsportal! wavey.gif

Es ist ein bisschen extrem von Dir dargestellt, "ungültig" ist so ein Zeichen deswegen nicht zwingend. Von "rechtswidrig" ist der Weg bis zu "nichtig" recht weit.
Lies doch einfach ein bisschen hier mit, denn wirst Du die Feinheiten und die Entscheidungsspielräume der Bußgeldstellen und Amtsgerichte kennenlernen und über die Unfähigkeit und Lustlosigkeit mancher Straßenverkehrsbehörde staunen.

Trotzdem meinen Glückwunsch zu Deinem Erfolg!
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rapit
Beitrag 27.09.2016, 22:01
Beitrag #1185


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Das VG Bremen war es meine ich, welches die Nichtigkeitsthese vertreten hat. Der ein Amtsrichter in einer Bußgeldsache folgen kann. Oder eben auch nicht. Er ist nämlich daran nicht gebunden. Er entscheidet das quasi von Fall zu Fall selbst.


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ulm
Beitrag 27.09.2016, 22:05
Beitrag #1186


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Zitat (No-Roadrunner @ 27.09.2016, 21:12) *
VzO (Verkehrszeichenordnung)
Was ist das denn? blink.gif
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rapit
Beitrag 27.09.2016, 22:28
Beitrag #1187


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der VzKat rolleyes.gif


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nibbler
Beitrag 28.09.2016, 16:31
Beitrag #1188


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Zitat (rapit @ 27.09.2016, 13:52) *
Aber eben nur dann. Und: Von Ausnahmegenehmigungen ist immer restriktiv Gebrauch zu machen. D.h., wenn in der Nähe was frei ist... muss man die Möbel etwas weiter schleppen. whistling.gif

Außerdem sind solche Haltverbote angreifbar. Eine Notwendigkeit des "absoluten" HV erschließt sich irgendwie nicht. Aber in Lehrte sieht man das wohl nicht so eng.

Das eine ZZ war nicht angeordnet:


Außerdem hat jemand beim Antrag so undeutlich geschrieben, dass aus 1B-D die 18D wurde. Ist erst beim Aufstellen der Schilder aufgefallen...
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Mitleser
Beitrag 28.09.2016, 16:45
Beitrag #1189


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Danke fürs Einstellen des Screeenshots.

Na dann:
  1. Grundlage ist nicht § 45 Abs. 3 StVO, sondern Abs. 1.
  2. Örtlich ist das HV nicht klar genug begrenzt. Schon gar nicht bei einem Eckgrundstück.
  3. Straßennamen seiner eigenen Stadt sollte man schon richtig schreiben, oder?
  4. Die vereinfachende Doppelnennung von -10/20 ist mMn nicht bestimmt genug.
  5. Die 72h-Frist mag wichtig sein für Abschleppmaßnahmen. Als Pflichten-Bestimmung in der HV-Anordnung ist sie mMn unzulässig.
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rapit
Beitrag 28.09.2016, 19:12
Beitrag #1190


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6. Die Umzugs-LKW dürfen da nicht stehen. Die stellt ja eine Umzugsfirma ab, und die besitzt keine Ausnahmegenehmigung tongue.gif whistling.gif laugh2.gif


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nibbler
Beitrag 28.09.2016, 21:33
Beitrag #1191


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Wieso? Es dürfen doch alle für den Umzug benötigten Fahrzeuge dort parken. Muss halt das Schreiben ausgelegt werden:


Davon abgesehen hat der LKW gegenüber auf der Sperrfläche, teils auf dem Gehweg und vor der Feuerwehrzufahrt geparkt. Zum Glück haben sich alle an das HV gehalten, denn auf diesem Schreiben waren zwei Kennzeichen falsch:


Mit den ganzen Fehlern hätte ich niemals jemanden dort wegbekommen.
Muss das Feuerwehrschild eigentlich gesiegelt werden?


Gegenrichtung:
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Mitleser
Beitrag 28.09.2016, 21:36
Beitrag #1192


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Zitat (nibbler @ 28.09.2016, 22:33) *
Wieso? Es dürfen doch alle für den Umzug benötigten Fahrzeuge dort parken. Muss halt das Schreiben ausgelegt werden:
Die Parkerlaubnis wird "Ihnen" erteilt. Also ausschließlich dem Adressaten des Schreibens.
Dieser Adressat muss beim Parken dann die AG auslegen.
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nibbler
Beitrag 28.09.2016, 21:42
Beitrag #1193


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Entscheidend ist was hinten rauskommt whistling.gif
LKW stand verboten, was keinen interessiert hat und Dank HV sind due Anwohner trotzdem vorbei gekommen. Mich hat das 109€ gekostet, aber hat ja irgendwie funktioniert, auch weil der Parkdruck nicht sehr hoch ist.
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Mitleser
Beitrag 28.09.2016, 21:44
Beitrag #1194


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Zitat (nibbler @ 28.09.2016, 22:33) *
Muss das Feuerwehrschild eigentlich gesiegelt werden?
Nicht um ein HV nach StVO zu erwirken.
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SeriousSam
Beitrag 28.09.2016, 21:59
Beitrag #1195


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Ich sehe gedanklich das:

Zitat (nibbler @ 28.09.2016, 22:42) *
... was keinen interessiert hat ... Anwohner trotzdem vorbei gekommen... aber hat ja irgendwie funktioniert ...

bei 9 von 10 Baustellenabsicheren eingerahmt im Büro hängen rofl1.gif
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Speichenkarussell
Beitrag 29.09.2016, 08:20
Beitrag #1196


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Das montierte "Zz" hatte mit dem angeordneten Zz auch nicht viel gemeinsam. whistling.gif

Zitat (SeriousSam @ 28.09.2016, 22:59) *
Ich sehe gedanklich das:
Zitat (nibbler @ 28.09.2016, 22:42) *
... was keinen interessiert hat ... Anwohner trotzdem vorbei gekommen... aber hat ja irgendwie funktioniert ...
bei 9 von 10 Baustellenabsicheren eingerahmt im Büro hängen rofl1.gif

Ich denke, bei den StVB ist das nicht anders. Die machen es auch wie die drei Affen von Nikko und sagen hinterher, es war perfekt.
Von meiner StVB bekomme ich bei Beschwerden auch gerne mal die Antwort: hat doch prima funktioniert, außer mir hat sich da keiner dran gestört, Probleme sind nicht bekannt geworden.
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Speichenkarussell
Beitrag 29.09.2016, 21:19
Beitrag #1197


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Wieviel Sinn hat ein absolutes Haltverbot (einschließlich nicht vorhandenem Seitenstreifen), wenn man dann die Fahrbahn mit ungesicherten und unbeleuchteten Absperrmaterialien zustellt?
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Heinz Wäscher
Beitrag 29.09.2016, 22:15
Beitrag #1198


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Eigentlich würde ich jetzt gerne diesbezüglich einen Blick in die relevante verkehrsrechtliche Anordnung werfen um zu erfahren, ob das genau SO angeordnet wurde. whistling.gif


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Explosiv
Beitrag 29.09.2016, 22:25
Beitrag #1199


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laugh2.gif


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Speichenkarussell
Beitrag 30.09.2016, 08:19
Beitrag #1200


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Zitat (Heinz Wäscher @ 29.09.2016, 22:15) *
Eigentlich würde ich jetzt gerne diesbezüglich einen Blick in die relevante verkehrsrechtliche Anordnung werfen

Ich auch.
Soeben beantragt. wavey.gif
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