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#101
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30744 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 ![]() |
Zitat (StVO V46) Vorübergehend angeordnete Haltverbote durch Zeichen 283 und 286 heben Verkehrszeichen und Markierungen auf, die das Parken erlauben. ![]() -------------------- |
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#102
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
Wäre eine Möglichkeit, doch das Haltverbot erstreckt sich ja nicht auf diese Fläche (Gehweg). Insofern würde es das Zeichen 315 zwar außer Kraft setzen, jedoch ohne dort ein Haltverbot zu erwirken. Wo zieht man also räumlich die Grenze?
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#103
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30744 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 ![]() |
Das erinnert mich an das hier:
![]() Darf der VW dort hinter dem 283-Ende ohne Bewohnerparkausweis parken? -------------------- |
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#104
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
Ja natürlich. Hier ist die Sache auch halbwegs klar.
Das Problem bei meinem Beispiel ist halt der Gehweg, obwohl es eigentlich ein Seitenstreifen ist. Foto liefere ich bei Gelegenheit nach. |
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#105
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 488 Beigetreten: 20.09.2009 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 50635 ![]() |
Moment mal,
Zitat ( V46 @ Anlage 2 Nr. 61) Die durch die nachfolgenden Zeichen 283 und 283 angeordneten Haltverbote gelten nur auf der Straßenseite, auf der die Zeichen angebracht sind. Sie gelten bis zur nächsten Kreuzung oder Einmündung oder bis durch Verkehrszeichen für den ruhenden Verkehr eine andere Regelung vorgegeben wird. Gilt das nicht für vorübergehend angeordnete Haltverbote? Oder ist das Zeichen 315 kein VZ für den ruhenden Verkehr? ![]() -------------------- Don't take life too seriously, you won't get out alive.
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#106
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7903 Beigetreten: 17.07.2007 Mitglieds-Nr.: 34260 ![]() |
Wäre eine Möglichkeit, doch das Haltverbot erstreckt sich ja nicht auf diese Fläche (Gehweg). Insofern würde es das Zeichen 315 zwar außer Kraft setzen, jedoch ohne dort ein Haltverbot zu erwirken. Wo zieht man also räumlich die Grenze? ![]() Versteh ich nicht. Zeichen 315 ist außer Kraft, also darf auf dem Gehweg (rechts der Poller) nicht geparkt werden. Auf dem Seitenstreifen (links der Poller?) und auf der Fahrbahn darf ebenfals nicht geparkt werden. Hier darf also nirgends geparkt werden. |
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#107
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1111 Beigetreten: 28.01.2010 Wohnort: bei München Mitglieds-Nr.: 52483 ![]() |
Funktionieren die Poller den linken Platz zum Seitenstreifen um? Dann wäre das Schild "Parken auf Gehweg erlaubt" ja garnicht nötig. Ich denke vielmehr es ist weiterhin ein Gehweg auf dem man durch das das Erlaubnisschild parken darf. Und das Verbotszeichen bezieht sich auch nicht auf den Gehweg, kann das andere also nicht aufheben ... Alles sehr uneindeutig
![]() Edit sagt grad zu mir: lies alles, @ukr hat es als Seitenstreifen in der Realität deklariert ... nur was soll dann das Gehwegparken Schild da?! -------------------- HIER findet man gängig genutzte ABKÜRZUNGEN
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#108
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2501 Beigetreten: 21.04.2006 Wohnort: Pfalz Mitglieds-Nr.: 18634 ![]() |
Das erinnert mich an das hier: ![]() Darf der VW dort hinter dem 283-Ende ohne Bewohnerparkausweis parken? Das "P" gilt doch nicht für diesen Bereich sondern weist auf andere "P" Zeichen hin, oder? ![]() -------------------- MfG
Troll Diese Nachricht wurde elektronisch erstellt und ist ohne Unterschrift gültig. |
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#109
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
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#110
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![]() bekennender Pfostenumfahrer ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9708 Beigetreten: 15.07.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 11315 ![]() |
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#111
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 10196 Beigetreten: 11.05.2008 Wohnort: eine große Stadt in Norddeutschland Mitglieds-Nr.: 41963 ![]() |
Ich vermute hier mal ne Fangfrage...
Was gilt hier? Meine Sichtweise: - rechts der Poller ist sowas wie ein gehweg. - links der Poller ist ein Seitenstreifen, auf dem durch Z315 das Parken für Fzg.e <2,8 t erlaubt ist - durch das mobile HV (welches auch für den Seitenstreifen gilt, wird Z315 aber aufgehoben --> ergo: es darf dort nirgends geparkt werden @ukr: Entwickelst du jetzt auch HV-Regelpläne? OJ ![]() -------------------- Kampf
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#112
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
Nö, ich habe das nur gestern gesehen und mir über die Wirksamkeit der Beschilderung den Kopf zerbrochen. Denn astrein ist diese Beschilderung nicht.
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#113
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![]() bekennender Pfostenumfahrer ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9708 Beigetreten: 15.07.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 11315 ![]() |
ja aber nur das 315er ist merkwürdig. Das mobile HV hebt dieses ja in jedem Fall auf, egal was wie und wo da ein Gehweg sein soll (den du ja als Seitenstreifen definiert hast).
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Gast_Georg_g_* |
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#114
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Das Problem bestand ja nur für die Dauer von 8 Stunden, da das Haltverbot nur am 10.11.2010 ab 16 Uhr galt und mit Beginn des 11.11.2010 wieder beendet war.
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#115
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 29582 Beigetreten: 16.05.2006 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 19384 ![]() |
Also für mich ist dies eindeutig. Das 315er beschreibt deutlich einen zu beparkenden Gehweg. Das Mobile macht hier nur auf der Fahrbahn Sinn, also Fahrbahn und Seitenstreifen. Gehwege mit Pollern abzugrenzen ist zwar nix neues, aber das 315er macht aus dem evtl'en Seitenstreifen eindeutig einen Gehweg! Die Gültigkeit des Mobilen ist da nur logisch und kann nie für richtig parkende gelten. Man könnte das 315er mit einer art Hutze unkenntlich machen. Dann würde es nicht so laufen wie am Westfriedof ... ![]() -------------------- Es gibt zwei Arten an Menschen. Die einen haben Stil, die anderen keinen T4 Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt. |
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#116
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 288 Beigetreten: 27.08.2010 Wohnort: God´s own downtown Mitglieds-Nr.: 55428 ![]() |
@ oscar 11.11.2010, 16:53 :
Du bobachtest Fotos mit der Lupe, wie ? Was hältst Du davon ? ![]() Das zweite Zz entspricht nicht dem des VzKat 1053-33. Das 286er Verbot gilt der Skizzierung des Phantasiezeichens gemäß also nur auf der Fahrbahn -- wie ohnehin schon nur. Also dürfen wir in den Parkständen parken ... -------------------- Unzureichender Sicherheitsabstand, überhöhte Geschwindigkeit, unachtsames Abbiegen ... --> 95 % aller Verkehrsunfälle sind vermeidbar.
NEU : 2. Auflage 2018 von "Crashkurs Fahrprüfung -- Dein Führerschein" erschienen bei Amazon.de www.berlin-erzählt.de |
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#117
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![]() bekennender Pfostenumfahrer ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9708 Beigetreten: 15.07.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 11315 ![]() |
Warum sollten ZZähnliche Schilder unter Werbeschildern der Firma Bialas irgendeine rechtliche Wirkung entfalten?
Wattestäbchen wuerde die Helfer in Gruen um Durchsetzung des §33(2) bitten. (ich versteh auch nich ganz, warum dort zum a.g. Zeitpunkt die Heizöllieferung nicht parken darf) |
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#118
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 288 Beigetreten: 27.08.2010 Wohnort: God´s own downtown Mitglieds-Nr.: 55428 ![]() |
Oh Oscar !
Wie gerne teile ich Deine Rechtsauffassung bezüglich des erlaubnis- und regelmäßig gebührenpflichtigen Aufstellens von Gegenständen -- noch dazu solchen, die "echten" Vz. zum Verwechseln ähnlich sehen -- auf Öffentlichem Straßenland ! Nur, ach, leider, ächz, keuch, schluchz, schnauf (etc.) --- kein Verkehrsrichter im AG Tiergarten wird dieser Ansicht folgen wollen. Sie / er wird in den Urteils-/ Beschlussgründen ausführen, Sinn und Zweck der ausreichend verdeutlichten und gerade noch dem VzKat entsprechenden Beschilderung seien unmissverständlich erkennbar gewesen, die Werbeaufkleber hätten nur unwesentlich das Erscheinungsbild der Vz. verändert; insoweit seien an Vz. für den ruhenden Verkehr weniger strenge Maßstäbe anzulegen als an Vz. für den Fließverkehr. Und dann ist unsere lustige Maus aus. Mir fällt angesichts der angebotenen Heizöllieferung soeben meine alte Frage wieder ein, ob vorübergehende Halt / Parkverbote überhaupt eine Aufstellungsbegründung enthalten müssen -- vielleicht erhalte ich ja von Euch auf diesem Wege eine Kurzantwort. Hier noch eine andere, kaum lustige, stilistisch noch nicht ganz vollendet ausgereifte Beschilderung in Wilmersdorf : ![]() Das dazugehörige Baustellenwrack sieht dann so aus : ![]() Die Baken leiten den Fließverkehr auf dem Gehweg immerhin in die richtige Richtung, und das einst die Baken verbindende Absperrband ist auch noch fast vorhanden. Toll, nicht ? Fehlen da vielleicht Absperrschranken und Warnleuchten ? Oder beispielsweise Z. 254 und Z. 240 ? Das entzieht sich abschließend meiner Kenntnis -- ich bin bekanntlich kein Baustellen- Profi. -------------------- Unzureichender Sicherheitsabstand, überhöhte Geschwindigkeit, unachtsames Abbiegen ... --> 95 % aller Verkehrsunfälle sind vermeidbar.
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#119
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![]() bekennender Pfostenumfahrer ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9708 Beigetreten: 15.07.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 11315 ![]() |
@cemartin: hattest du solch eine Begründung des AG Tiegarten schonmal, oder ist das nur deine Vorstellung ?
Natürlich würde ich solche Werbeschilder beachten, allerdings nur solange, bis der letzte legale Parkplatz genau in solch einem Bereich zu finden wäre. Und dann würde ich es bis zum Ende vor Gericht "ausdiskutieren" wollen. Du glaubst gar nicht mit welchen "kleinlichen" aber natürlich StVO korrekten Strafzetteln bzw Ermahnungen vom OA im tgl. Berufsverkehr zu tun habe. Dann kann ich auch erwarten das sich alle anderen, bis zum Letzten an die Vorschriften halten. |
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#120
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Ja, erwarten kannst Du´s ...
Nein, einen solchen Text habe ich bisher vom AG nicht erhalten. Doch ich kann mir dessen Inhalt hochrechnen anhand meiner wenigen Versuche, dort irgendetwas ausdiskutieren zu wollen. In 19 Jahren habe ich auf diese Weise in acht Verfahren drei Mal "Erfolg" gehabt; eine Quote von weit unter 50 %. Normalerweise wird gleich eingangs nahegelegt, man solle doch seinen ohnehin voraussichtlich nicht erfolgreichen Widerspruch zurückziehen, dann werde es billiger ("Richterlicher Hinweis"). Das ist nett, da spart man ´was. Es gibt selbstverständlich auch andere Richterinnen / Richter, die sich ernsthaft engagiert mit jedem Einzelfall objektiv ergebnisoffen auseinandersetzen wollen. Doch mitunter wird nach meiner Erfahrung eben leider der Eindruck erweckt, jeder Fall sei unliebsam und solle fließbandartig um jeden Preis sofort vom Tisch geräumt werden -- so einfach wie möglich. Und das wäre eben, wenn der "Betroffene" auf sein Rechtsmittel verzichtet. Schade, denn solche Verfahren haben meine damals recht große (naive) Begeisterung für die Justiz seither leicht gedämpft. Also -- nix mit ausdiskutieren ! Es wird ordentlich geparkt; um jeden Preis. Das ist letztlich immer noch billiger. ----------- Und was ist jetzt mit der Verpflichtung, vorübergehende Halt- / Parkverbote begründen zu müssen ? Gibt´s die, oder gibt´s die nicht ? -------------------- Unzureichender Sicherheitsabstand, überhöhte Geschwindigkeit, unachtsames Abbiegen ... --> 95 % aller Verkehrsunfälle sind vermeidbar.
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#121
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11927 Beigetreten: 19.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36749 ![]() |
Gibt es eigentlich irgendein richterliches Urteil über die Bedeutung von laminierten Din-A4 Blättern als vermeintliche Zusatzzeichen unter Haltverbotszeichen
![]() -------------------- Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.“
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#122
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2501 Beigetreten: 21.04.2006 Wohnort: Pfalz Mitglieds-Nr.: 18634 ![]() |
Gibt es eigentlich irgendein richterliches Urteil über die Bedeutung von laminierten Din-A4 Blättern als vermeintliche Zusatzzeichen unter Haltverbotszeichen Bald gibt es eins über selbst erfundene ZZ und über die Meinung ob temporäre Haltverbote der StVO unterliegen. ![]() ![]() -------------------- MfG
Troll Diese Nachricht wurde elektronisch erstellt und ist ohne Unterschrift gültig. |
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#123
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 ![]() |
Gibt es eigentlich irgendein richterliches Urteil über die Bedeutung von laminierten Din-A4 Blättern als vermeintliche Zusatzzeichen unter Haltverbotszeichen ![]() Ein Halteverbot (Nr. 283 StVO) mit völlig atypischem Zusatzschild in unmittelbarer Nähe eines Parkplatzschildes (Nr. 314 StVO) ist nichtig. Ob ein Zusatzschild einen amtlichen Charakter aufweist, ergibt sich durch einen Vergleich mit den sonst üblichen Zusatzschildern. Insoweit kommt den Verwaltungsvorschriften vor § 39 StVO eine wichtige Bedeutung zu. (Auszug aus dem Tatbestand im Urteil: Das Zusatzschild, welches etwa die Größe eines DIN-A5-Blattes aufwies und hellbraun unterlegt war, hatte folgenden Wortlaut: „Achtung, Firmenlauf, gilt auch für den Seitenstreifen am 24.06.2005 ab 13:00 Uhr, wegen einer Sportveranstaltung) VG Koblenz 4. Kammer, Urteil vom 16.04.2007, Az. 4 K 1022/06.KO -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek) >>UNICEF - Running for Children<< |
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#124
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24812 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 ![]() |
Ich krame jetzt ukrs Fall nochmal hervor:
Ich sehe hier ein sehr viel grundsätzlicheres Problem. Die Regel zu den temporären Haltverboten lautet: Zitat Vorübergehend angeordnete Haltverbote durch Zeichen 283 und 286 heben Verkehrszeichen und Markierungen auf, die das Parken erlauben. Gleichzeitig gilt aber auch: Zitat Sie [Haltverbote] gelten bis zur nächsten Kreuzung oder Einmündung oder bis durch Verkehrszeichen für den ruhenden Verkehr eine andere Regelung vorgegeben wird. Hier ist unklar, welche von den beiden Regelungen Vorrang hat, da keine von beiden eine klare Spezialisierung der anderen ist. Ich kann die Regelung also auch so verstehen: Da zuerst das temporäre Z238 kommt, wird seine Gültigkeit durch das Z315 aufgehoben. Das Z238 kann daher das Z315 auch nicht aufheben, da es nur für den Bereich bis unmittelbar vor das Z315 Wirkung entfaltet. Letztlich läuft das darauf hinaus, daß ein temporäres Haltverbot nur die Regelungen vorangegangener Schilder aufheben kann. -------------------- redonner sa grandeur à l'europe!
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#125
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 20363 Beigetreten: 16.10.2009 Mitglieds-Nr.: 50997 ![]() |
Die inhaltliche Auseinandersetzung des von @Andreas benannten Koblenzer Urteils (VG Koblenz, Urteil vom 16.04.2007 - 4 K 1022/06) mit der VwV-StVO und die daraus erwachsenden "Rechte" des Verkehrsteilnehmers muss man wirklich loben. Hier wird jeder einzelne Verstoß gegen die VwV als Einzelumstand gewertet, welcher in der Summe dazu führt, dass "nicht der Eindruck eines amtlichen Verkehrszeichens, das von jedermann zu beachten ist" entsteht.
Und bei den Verstößen ist das Gericht wirklich kleinlich: Größe, schwarz/weiß, Schriftart, zwei gleiche Zz sind unüblich, Klebband zur Befestigung, Inhalt ("Achtung", "Firmenlauf", Firmenlogo) ist nicht in amtlichen Verzeichnissen enthalten. Darüber hinaus endete der Lauf deutlich vor 24 Uhr, das HV sollte aber gemäß Zz bis dahin gelten - dies sei "nicht ohne weiteres nachvollziehbar". Respekt ![]() Aber darüber bin ich auch gestolpert: Zitat Nur am Rande sei vermerkt, dass es sich bei der Parkbucht in der Straße „Danziger Freiheit“ nicht um einen Seitenstreifen handelt. Ein Seitenstreifen ist nämlich ein parallel zur Fahrbahn entlang führender, durchgehender Streifen, der zwar nicht mit Kraftfahrzeugen (§ 2 I Satz 2 StVO), wohl aber unter Umständen mit Fahrrädern befahren werden darf (§ 2 IV Satz 4 StVO). Eine Parkbucht ist nicht einmal mit Fahrrädern befahrbar, denn sie dient ausschließlich dem ruhenden Verkehr. [...] Da war ich bisher anderer Meinung und auch @ukr müsste wohl diese Seite umgestalten, wenn man der obigen Auslegung folgt. Querverweise diesbezüglich scheint das Urteil aber nicht zu enthalten. Fahrbahn (zu der auch eine Parkbucht gehört) [...] ![]() |
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#126
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
und auch @ukr müsste wohl diese Seite umgestalten, wenn man der obigen Auslegung folgt. Dann könnte man dort aber grundsätzlich nicht das Halten verbieten. Zudem fehlt die Erläuterung, ab welcher Länge ein Seitenstreifen zur reinen Parkbucht wird. |
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#127
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 20363 Beigetreten: 16.10.2009 Mitglieds-Nr.: 50997 ![]() |
Eine Parkbucht ist so lang, dass ein normaler Fahrer weder mit dem Radl noch dem Kfz die Bucht zum Fahren im Rahmen der Bewegung von A nach B nutzt.
![]() Warum ein Kfz keinen Seitenstreifen befahren darf, ist wohl schwieriger nachzuvollziehen. (Vz 295: "Grenzt sie einen befestigten Seitenstreifen ab, müssen außerorts landwirtschaftliche Zug- und Arbeitsmaschinen, Fuhrwerke und ähnlich langsame Fahrzeuge möglichst rechts von ihr fahren.") Also igentlich ist es falsch. ![]() Das Halten/Parken in einer Parkbucht kann laut der Entscheidung mit Vz 283/286 allein, also ohne Zz, verboten werden. Denn, da die Parkbucht nicht zum Fahren benutzt werden darf/kann, ist sie kein Seitenstreifen und damit zwangsläufig eine Fahrbahn. Ist doch logisch, oder? ![]() Insgesamt ein Urteil, das eines VGs würdig ist. Eine lange Auseinandersetzung mit der VwV mit richtigen Schlüssen daraus. Nur der Part Seitenstreifen/Parkbucht/Fahrbahn ist |
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#128
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30744 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 ![]() |
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#129
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![]() bekennender Pfostenumfahrer ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9708 Beigetreten: 15.07.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 11315 ![]() |
Bevor der Faden hier einschläft, noch ein paar Klassiker in der Kunst der Herstellung von Z283/286-ähnlichen Blechtafeln.
Anfang und Ende Leider hielt sich jeder dran... Bild 2 Nagelneu, nach Bauarbeiten aufgestellt und schon schwarz.... Das gestrichelte Linke, ist übrigens ein "gebläuter" Radweg.... der in einer Baustelle endet, dazu aber an anderer Stelle mehr. |
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#130
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 10196 Beigetreten: 11.05.2008 Wohnort: eine große Stadt in Norddeutschland Mitglieds-Nr.: 41963 ![]() |
Bevor der Faden hier einschläft, Na vielleicht hilft ja ![]() noch ein paar Klassiker in der Kunst der Herstellung von Z283/286-ähnlichen Blechtafeln. Schöne Handarbeit... ![]() Das gestrichelte Linke, ist übrigens ein "gebläuter" Radweg.... der in einer Baustelle endet, dazu aber an anderer Stelle mehr. ?? ![]() OJ ![]() -------------------- Kampf
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#131
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![]() bekennender Pfostenumfahrer ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9708 Beigetreten: 15.07.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 11315 ![]() |
ich weiß ja das in Berlin Verkehrszeichen, welche nicht mehr gültig sein sollen, mit orangen Tape durchgestrichen werden.
Aber Weißes soll mir auch recht sein. Nur warum räumt man temporäre HV nicht einfach weg ? |
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#132
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11927 Beigetreten: 19.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36749 ![]() |
Warum hat man nicht Zeichen 286 genommen, dann hätte man sich ein 500 € teures Zusatzzeichen gespart und alles ist eindeutig?
Das erste Blech ist ja mit einem Zettel beklebt, da stellt sich wieder meine ältere Frage, ob Zettel Verkehrszeichen sind ![]() -------------------- Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.“
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 8126 Beigetreten: 13.06.2006 Mitglieds-Nr.: 20252 ![]() |
Wieso Zettel?
![]() Dass irgendwelche Leute mal Verkehrszeichen (auch Zusatzzeichen sind ja solche! ![]() ![]() Insofern von einer Gültigkeit des Hauptzeichens auszugehen gewesen wäre, hätte @oscar_the_grouch wohl den (mutmaßlich ![]() ![]() -------------------- _/ _/_/_/_/_/_/_/_/_/_/
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#134
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![]() bekennender Pfostenumfahrer ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9708 Beigetreten: 15.07.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 11315 ![]() |
weil ein 283 plus ZZ in Berlin die Norm ist, weil 286er kein Schw... mehr beachtet.
Liegt wohl auch daran, das es nicht konsequent genug überwacht wird, bzw man seine VT genau dazu erzogen hat, dass es wichtige und unwichtige VZ gibt. Wenn man in Berlin wirklich möchte das VZ (wie zBsp 250) beachtet werden, hilft man dem nach. Dazu mehr im BaustellenThread |
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#135
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 288 Beigetreten: 27.08.2010 Wohnort: God´s own downtown Mitglieds-Nr.: 55428 ![]() |
Na, 283er bringen einfach etwas mehr Verwarnungsgeld, vermute ich.
Wenn wir schon dabei sind : ![]() Immer häufiger bemerke ich derartige Gestaltungen. Was gilt hier ? Schließen sich zwei widersprechende Regelungen, die auf den ersten Blick gleichrangig wirken, nicht gegenseitig aus mit der Folge, daß gar nichts gilt ? Wann ist ein HV erkennbar nur "vorübergehend" und hat daher Vorrang ? -------------------- Unzureichender Sicherheitsabstand, überhöhte Geschwindigkeit, unachtsames Abbiegen ... --> 95 % aller Verkehrsunfälle sind vermeidbar.
NEU : 2. Auflage 2018 von "Crashkurs Fahrprüfung -- Dein Führerschein" erschienen bei Amazon.de www.berlin-erzählt.de |
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Beitrag
#136
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4409 Beigetreten: 20.06.2009 Wohnort: "arm aber sexy"-Town Mitglieds-Nr.: 49054 ![]() |
Zitat Wann ist ein HV erkennbar nur "vorübergehend" und hat daher Vorrang ? Wo liest du denn das mit dem eventuellen Vorrang? ![]() -------------------- „Haben Sie beim Autofahren schon bemerkt, dass jeder, der langsamer fährt als Sie, ein Idiot ist und jeder, der schneller fährt, ein Verrückter?“ Meine Beiträge können auch ohne Kennzeichnung Spuren von Ironie enthalten. Bei Risiken und Nebenwirkungen fressen sie die Packungsbeilage oder tragen sie ihren Arzt zum Apotheker. |
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#137
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![]() bekennender Pfostenumfahrer ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9708 Beigetreten: 15.07.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 11315 ![]() |
Mach es dir einfach und ramsauer ein wenig.
Du gehts einfach von der Gültigkeit der StVO V45 aus, und damit wird zumindest das untere HV vom 314 geschlagen und ist, weil widersprüchlich, nicht beachtbar. :-) |
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#138
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 288 Beigetreten: 27.08.2010 Wohnort: God´s own downtown Mitglieds-Nr.: 55428 ![]() |
Fein, Oscar und Superdiesel, das find´ ich gut ! So mach´ ich´s.
Aber : WIE DEFINIERT SICH EIN VORÜBERGEHENDES HV VOM AUSSEHEN HER ? -------------------- Unzureichender Sicherheitsabstand, überhöhte Geschwindigkeit, unachtsames Abbiegen ... --> 95 % aller Verkehrsunfälle sind vermeidbar.
NEU : 2. Auflage 2018 von "Crashkurs Fahrprüfung -- Dein Führerschein" erschienen bei Amazon.de www.berlin-erzählt.de |
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#139
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
Garnicht. Diese StVO-Formulierung ist Nonsens. Mal schauen was Frau Leue draus macht.
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#140
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![]() bekennender Pfostenumfahrer ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9708 Beigetreten: 15.07.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 11315 ![]() |
ich fand die alte Regel ja gar nicht so schlecht. Die gleichzeitig stehenden 314er und seine Geschwister mussten irgendwie verdeckt bzw ausgekreuzt werden und schon war es ok.
Das macht natürlich mehr Arbeit, weil man so, zu Beginn des temp. HV eben nochmal dort die Situation kontrollieren müsste. Oder hätte man die blauen P auch schon 72h vorher abdecken müssen ? |
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#141
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 288 Beigetreten: 27.08.2010 Wohnort: God´s own downtown Mitglieds-Nr.: 55428 ![]() |
„Die Verkehrszeichen müssen fest eingebaut sein, soweit sie nicht nur vorübergehend aufgestellt werden“, erklärt uns die VwV zu § 39 StVO unter III Ziffer 8; die VwV sind (nach meinem derzeitigen Kenntnisstand) unabhängig von der angeblich ungültigen StVO- Novelle rechtsverbindlich geblieben.
Dem zitierten Satz kann im Umkehrschluss die einzig überzeugende Definition eines „vorübergehenden“ oder auch „transportablen“ HV entnommen werden : Solchermaßen bezeichnet sind folglich nur Vz, die nicht „fest eingebaut“ sind. Vorliegend (damit meine ich das vor dem Kempinski- Hintergrund aufgenommene Foto) sind das mittels Kunststoffbändern festgezurrte HV sowie das mittels Schrauben damit verbundene Zz jedenfalls ausreichend „fest eingebaut“, denn von Hand können diese Schilder normalerweise nicht mehr nennenswert bewegt werden. Diese Anordnung ist also nicht nur als „vorübergehend“, sondern dauerhaft anzusehen. Im Ergebnis befinden sich einander widersprechende Vz- Anordnungen am selben Pfosten, die im Rahmen ihres widersprüchlichen Bedeutungsgehaltes unwirksam sein müssen. Kann man das so sehen, oder irre ich mich (´mal wieder) ? Dann könnt ich´s bei Gelegenheit ja ´mal darauf ankommen lassen, wird vielleicht lustig … -------------------- Unzureichender Sicherheitsabstand, überhöhte Geschwindigkeit, unachtsames Abbiegen ... --> 95 % aller Verkehrsunfälle sind vermeidbar.
NEU : 2. Auflage 2018 von "Crashkurs Fahrprüfung -- Dein Führerschein" erschienen bei Amazon.de www.berlin-erzählt.de |
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#142
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7903 Beigetreten: 17.07.2007 Mitglieds-Nr.: 34260 ![]() |
Zu "fest eingebaut" oder nicht werd ich am Montag mal ein Foto nachreichen, ich hoffe, es steht dann dort noch
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#143
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 10196 Beigetreten: 11.05.2008 Wohnort: eine große Stadt in Norddeutschland Mitglieds-Nr.: 41963 ![]() |
ich fand die alte Regel ja gar nicht so schlecht. Die gleichzeitig stehenden 314er und seine Geschwister mussten irgendwie verdeckt bzw ausgekreuzt werden und schon war es ok. So ist´s eindeutig - oder wie der Mathematiker ![]() Das macht natürlich mehr Arbeit, weil man so, zu Beginn des temp. HV eben nochmal dort die Situation kontrollieren müsste. Das ist wohl das generelle Problem, da mehr Arbeit auch mehr Kosten bedeutet!! ![]() Frage: Wenn man die temp. Haltverbotsbeschilderung so aufstellt, dass bei jedem Z314 & Co-Mast ein solches temp. Z283 (mit entsprechenden Zeitraum-Zz) hängt ergibt sich die gewollte regelung doch zwangsläufig. (und auf ein Abhängen / auskreuzen der Z314ff könnte man dann sogar verzichten ![]() Oder hätte man die blauen P auch schon 72h vorher abdecken müssen ? ![]() „Die Verkehrszeichen müssen fest eingebaut sein, soweit sie nicht nur vorübergehend aufgestellt werden“, erklärt uns die VwV zu § 39 StVO unter III Ziffer 8; die VwV sind (nach meinem derzeitigen Kenntnisstand) unabhängig von der angeblich ungültigen StVO- Novelle rechtsverbindlich geblieben. Dem zitierten Satz kann im Umkehrschluss die einzig überzeugende Definition eines „vorübergehenden“ oder auch „transportablen“ HV entnommen werden : Solchermaßen bezeichnet sind folglich nur Vz, die nicht „fest eingebaut“ sind. Theoretisch hast du recht! ![]() ... doch praktisch gibt es eine Lücke: Was genau ist fest eingebaut?? zwingend eingegraben / einbetoniert? Was ist mit an geländern angeshraubten / angeschellten Schildern? ... Hier sehe ich die Gefahr der unterschiedlichen Auslegungen - und damit Aushebelung deiner aufgestellten Theorie! Mein Ansatz: ein temp. Haltverbot ist oberall dort aufzustellen/anzubringen/... (möglichst am gleichen Mast bzw. direkt davor) wo auch ein Z314 & Co vorhanden ist. So sieht der VT das normal-Z314 und das temp.-Z283 (mit entsprechender Zeitangabe zur Gültigkeit) OJ ![]() -------------------- Kampf
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#144
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„Die Verkehrszeichen müssen fest eingebaut sein, soweit sie nicht nur vorübergehend aufgestellt werden“ Beispiele: 1. Baustelle innerorts, Bauzeit 2 Jahre, Haltverbotszeichen werden fest eingebaut, um sie vor Diebstahl und Vandalismus zu schützen = vorübergehend? 2. Stadfest, Dauer 3 Tage, Haltverbotszeichen werden an vorhandenen Masten bzw. vorhandenen Verkehrszeichen befestigt = vorübergehend? 3. Ein fest eingebautes Haltverbotszeichen wird durch einen Unfall beschädigt, als Ersatz wird das gleiche Schild mit Fußplatten aufgestellt = vorübergehend? |
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#145
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 10196 Beigetreten: 11.05.2008 Wohnort: eine große Stadt in Norddeutschland Mitglieds-Nr.: 41963 ![]() |
Beispiele: 1. Baustelle innerorts, Bauzeit 2 Jahre, Haltverbotszeichen werden fest eingebaut, um sie vor Diebstahl und Vandalismus zu schützen = vorübergehend? na bei einer solch langen Bauzeit kann man vorh. Z314ff auch beseitigen bzw. wenigstens ordentlich auskreuzen! 2. Stadfest, Dauer 3 Tage, Haltverbotszeichen werden an vorhandenen Masten bzw. vorhandenen Verkehrszeichen befestigt = vorübergehend? Je nach "Betroffenem" ![]() --> ein gutes Beispiel für den von mir vermuteten Interpretationsspielraum... 3. Ein fest eingebautes Haltverbotszeichen wird durch einen Unfall beschädigt, als Ersatz wird das gleiche Schild mit Fußplatten aufgestellt = vorübergehend? ![]() OJ ![]() -------------------- Kampf
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#146
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#147
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Und genau aus diesem Grund kann man von der Aufstellart (Fußplatten) nicht darauf schließen, ob das Schild vorübergehend angeordnet wurde. Zustimmung! ![]() OJ -------------------- Kampf
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#148
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Na super ! So viel zu meiner tollen "einzig überzeugenden Definition eines „vorübergehenden“ oder auch „transportablen“ HV".
Ohne Def geht´s aber auch nicht. Und einfach vom ollen Aussehen her auf den vorübergehenden oder transportablen Charakter schließen zu sollen, scheint mir keinesfalls wasserdicht genug. Vielleicht helfen uns ja irgendwelche schlauen Urteile weiter. Werd´mal graben. -------------------- Unzureichender Sicherheitsabstand, überhöhte Geschwindigkeit, unachtsames Abbiegen ... --> 95 % aller Verkehrsunfälle sind vermeidbar.
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#149
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4409 Beigetreten: 20.06.2009 Wohnort: "arm aber sexy"-Town Mitglieds-Nr.: 49054 ![]() |
Zitat Vielleicht helfen uns ja irgendwelche schlauen Urteile weiter. Werd´mal graben. Was für Urteile willst du da finden? ![]() Urteile über die Auslegung einer Bestimmung einer StVO-Version, deren Existenz die ggf. klagende Behörde aus Eigeninteresse besser verneint? Wohl kaum. -------------------- „Haben Sie beim Autofahren schon bemerkt, dass jeder, der langsamer fährt als Sie, ein Idiot ist und jeder, der schneller fährt, ein Verrückter?“ Meine Beiträge können auch ohne Kennzeichnung Spuren von Ironie enthalten. Bei Risiken und Nebenwirkungen fressen sie die Packungsbeilage oder tragen sie ihren Arzt zum Apotheker. |
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#150
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3444 Beigetreten: 30.11.2009 Mitglieds-Nr.: 51688 ![]() |
Kaum wird’s Frühling, tauchen die Baustellen an allen Ecken auf. Ich habe heute für fünf Minuten im Haltverbot geparkt, weil ich mich einfach hinter ein Zeichen 314 gestellt hatte und das Haltverbot hinter einem Lieferwagen nicht gesehen hatte. Momentan wird in Wedel vor allem dort gebaut, wo irgendein Zeichen 314 wirkt und man bastelt sich jetzt jedes einzelne Mal ein kleines Ramsauergate. Besonders schön ist es auch, wenn ein „festes“ Haltverbot mit Beschränkung auf montags, 8 bis 10 Uhr, mit einem „temporären“ Haltverbot kollidiert, so dass das temporäre Haltverbot etwa fünf Zentimeter weit reicht
![]() Diese seltsame „Rangordnung“ von Verkehrszeichen scheint aber zum Glaubensbekenntnis einer jeden Behörde zu gehören. In Hamburg wird gerne oben an den Mast ein Haltverbot gehängt, dann kommt ein einschränkendes Zusatzzeichen, ganz unten hängt dann noch ein Parkverbot, so dass immer das Parkverbot gilt, egal, was oben drüber steht. Und irgendwo hatte ich auch mal eine solche Kombination gesehen, bei der dann ganz unten noch ein Zeichen 314 hing ![]() |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 23.08.2025 - 18:38 |