TÜV + Versicherung vorhanden,trotzdem entstempelt |
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TÜV + Versicherung vorhanden,trotzdem entstempelt |
07.08.2010, 12:37
Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 4 Beigetreten: 07.08.2010 Mitglieds-Nr.: 55168 |
als Neuzugang erstmal ein fast fröhliches Hallo an die user hier. Fast deshalb, weil ich mom. ziemlich durcheinander bin, da ich nicht weiß, ob und was hier richtig ist bzw. wie ich mich verhalten soll.Hier nun mein Problem. Folgender Ablauf: TÜV-Fälligkeit 11.09 TÜV neu in 02.10 TÜV-Gutachten kopiert und bei der Stadtverwaltung eingeworfen 29.04.10 (!) Aufforderung zum Nachweis, Androhung der Stillegung -> nochmaligen Nachweis für überflüssig gehalten, da Unterlagen übermittelt wurden (dumm, ich weiß ) 04.08.10 Anwohnerparkausweis beantragt, MA meinte, ich müsse mich mit der Zulassung in Verbindung setzen 06.08.10 aktuelle TÜV und AU-Plakette abgekratzt und KFZ mit orangefarbenen Plakaten verziert 07.08.10 Polizei weiß von nichts und verweist an die Stadt, da ist aber niemand am Wochenende. Meine wichtigste Frage: Ich habe TÜV,AU und Versicherung, nur keine Stempel! Ich muss heute und morgen fahren, darf ich das?? Fast ebenso wichtig: Was ist die Rechtsgrundlage dafür, dass nach über einem halben Jahr nach der OWi aktuelle Stempel entfernt werden dürfen? Muss ich jetzt wirklich neu zulassen mit all den Kosten? Ich weiß, gängiges Recht und Rechtsempfinden sind 2 Paar Schuhe, aber hat hier die Behörde wirklich rechtskonform agiert? Über Antworten freue ich mich und sage vielen Dank im Voraus fG Christine |
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07.08.2010, 12:48
Beitrag
#2
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5160 Beigetreten: 27.11.2004 Mitglieds-Nr.: 6966 |
Hallo,
du wirst dich daran gewöhnen müssen für dein Auto die Verantwortung übernehmen zu müssen. Zitat nochmaligen Nachweis für überflüssig gehalten, da Unterlagen übermittelt wurden Das ist doch schon Alarmstufe rot. Die Unterlagen sind offensichtlich nicht an die richtige Stelle gelangt, aus welchen Gründen auch immer. Bei so einem Schreiben musst du aktiv werden. Wenn die zuständige Stelle nach zwei Monaten die Unterlagen nicht erhalten hat wird sich das ohne dein Zutun nicht ändern. Die Behörde hat demnach mit der Stilllegung korrekt gehandelt. Zitat Ich muss heute und morgen fahren, darf ich das?? Nein, du darfst erst wieder fahren, wenn die Behörden dir grünes Licht gibt. Zitat aber hat hier die Behörde wirklich rechtskonform agiert? Ja, wie schon geschrieben bist du dafür verantwortlich, das die Behörde angeforderte Unterlagen auch erhält. Die haben dich informiert, das das nicht der Fall war, was brauchst du mehr um zu reagieren? Gruss MrMurphy |
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07.08.2010, 13:09
Beitrag
#3
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2314 Beigetreten: 28.04.2008 Mitglieds-Nr.: 41696 |
TÜV neu in 02.10 TÜV-Gutachten kopiert und bei der Stadtverwaltung eingeworfen 29.04.10 (!) Aufforderung zum Nachweis, Androhung der Stillegung -> .... 06.08.10 aktuelle TÜV und AU-Plakette abgekratzt und KFZ mit orangefarbenen Plakaten verziert Wie, der "Plakettenkratzer" hat an den aktuellen Plaketten gesehen, dass Du der Auuforderung zur HU nachgekommen bist und hat trotzdem gekratzt? Der wird doch sicher auf seinem Auftrag stehen haben, warum er kratzen soll, richtig? Edit fügt noch hinzu: Wegen nicht gezahlter Steuern könnte auch entstempelt werden. |
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07.08.2010, 13:12
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#4
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1997 Beigetreten: 22.01.2005 Mitglieds-Nr.: 7951 |
Sind jetzt nur die TÜV-Plaketten abgekratzt oder auch die Zulassungsplakette?
Außerdem hätten die ja wohl auch stutzig werden können, wenn am Fahrzeug gültige Plaketten drann sind. |
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07.08.2010, 13:29
Beitrag
#5
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 4 Beigetreten: 07.08.2010 Mitglieds-Nr.: 55168 |
danke für die ersten schnellen Antworten.
Steuer wurde im Januar für das ganze Jahr abgebucht, ich bin rundum "sauber". Und ja, ich ging dummerweise davon aus, dass, wenn man Unterlagen in einen Behördenbriefkasten verbringt (wir waren 2 Leute), diese auch ankommen. Ich hielt diese späte Mitteilung wirklich für einen typischen "linke Hand/rechte Hand Fall". Hierfür, also für das nichtordnungsgemäße Meldens der TÜV-Vergabe, wäre ich ja noch bereit ein, Bussgeld zu zahlen. Aber aktuelle Stempel abkratzen und das Auto mit orangefarbenen "Schrottzettel" zu bepappen, das kann nicht richtig sein. Der monierte Verstoß wurde ja behoben (TÜV gemacht) und der Abkratzer musste doch erkennen, dass es fast brandneue Plaketten sind. Ich habe wie närrisch gegoogelt, finde für dieses Vorgehen aber nirgends den geringsten Anhalt. fG Christine |
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07.08.2010, 13:37
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#6
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5885 Beigetreten: 13.09.2007 Wohnort: im größten Kreis Deutschlands Mitglieds-Nr.: 36526 |
Hallo Christine,
was war zwischen 11/09 und 02/10 - welche Schreiben, Ankündigungen usw. hast du da erhalten? nach dem Besuch im Ordnungsamt am 04.08. - was hast du aufgrund des Hinweises der Mitarbeiterin unternommen? Gruß, jfk. -------------------- Verstehen kannst Du dein Leben nur rückwärts. Leben musst Du es vorwärts.
Die kürzeste Verbindung zwischen zwei Punkten ist - gewöhnlich wegen Bauarbeiten gesperrt. |
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07.08.2010, 14:45
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#7
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5160 Beigetreten: 27.11.2004 Mitglieds-Nr.: 6966 |
Hallo
Zitat Aber aktuelle Stempel abkratzen und das Auto mit orangefarbenen "Schrottzettel" zu bepappen, das kann nicht richtig sein. Doch, das ist es. Du hast als Fahrzeughalter / Fahrzeughalterin bestimmte Pflichten. Wenn du die nicht erfüllst musst du mit den Konsequenzen leben. Zitat Wie, der "Plakettenkratzer" hat an den aktuellen Plaketten gesehen, dass Du der Auuforderung zur HU nachgekommen bist und hat trotzdem gekratzt? Nö, er hat die Plaketten gesehen. Solange keine weiteren Auffälligkeiten hinzukommen werden die von Ordnungsamt und Polizei auch als gültig betrachtet. Allerdings sind die aber nicht allzu schwer zu bekommen. Und grade Leute, die die Untersuchungen langfristig überzogen haben versuchen sich dann mit falschen Plaketten vor weiteren Konsequenzen zu drücken. Von daher war die Aufforderung nicht, mit gültigen Plaketten durch die Gegend zu fahren, sondern schriftlich die bestandene Untersuchung nachzuweisen. Es gibt auch nicht die Auswahl, entweder Unterlagen an Behörde oder Plakette auf Schild. Ansonsten wäre dem Mißbrauch ja Tür und Tor geöffnet. Und Christine wurde darauf hingewiesen, das den zuständigen Behörden die notwendigen Unterlagen nicht vorliegen und sie hat noch monatelang Zeit bekommen, bevor die Behörde die Konsequenzen gezogen hat. Ich sehe deshalb keinen Grund groß rumzujammern oder auf die Behörden zu schimpfen. Gruss MrMurphy |
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07.08.2010, 15:03
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#8
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 4 Beigetreten: 07.08.2010 Mitglieds-Nr.: 55168 |
Hallo jfk,
Hallo Christine, Gar keine. Ich war (hatte das Auto in 12/08 erworben) der felsenfesten Meinung, dass ich 2 Jahre TÜV hätte, habe das also total verpeilt. Das KFZ war auch immer im öffentlichen Verkehrsraum geparkt, da kam nie etwas.was war zwischen 11/09 und 02/10 - welche Schreiben, Ankündigungen usw. hast du da erhalten? Ich entdeckte meinen Fehler im Januar, als ich im Schein wg. der Reifengröße nachschaute. nach dem Besuch im Ordnungsamt am 04.08. - was hast du aufgrund des Hinweises der Mitarbeiterin unternommen? Ich habe versucht, tel. die Zulassung zu erreichen. Da aber bei dem Antrag auf Anwohnerparken der KFZ-Schein vorgelegt werden musste und da als nächste HU 11.11. eingetragen ist, dachte ich, es sei alles ok.Das war jetzt am Mittwoch und am Freitag wurden irgendwann die Stempel entfernt. Wie gesagt, ich sehe es ja ein, dass ich nicht ganz sorgsam war und würde einen Bussgeldbescheid wg.überzogenem TÜV und verspäteter/nicht angekommener Nachweise auch akzeptieren. Aber das Entstempeln vorne wie hinten + der "Schrottzettel" bedeutet zusätzliche Kosten, das kann nicht richtig sein. Man kann doch ein ordnungsgemäß angemeldetes KFZ nicht einfach entwerten und als Schrott deklarieren. Wenn der Wagen weiter draussen stehenbleibt, ist er evtl. montags weg! fG Christine Der Beitrag wurde von Jens bearbeitet: 08.08.2010, 07:38
Bearbeitungsgrund: Zitate sichtbar gemacht
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07.08.2010, 15:15
Beitrag
#9
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21814 Beigetreten: 07.01.2004 Wohnort: ...ein kleines Dorf bei Bückeburg Mitglieds-Nr.: 1228 |
... Wenn der Wagen weiter draussen stehenbleibt, ist er evtl. montags weg!... Nö er ist dann nicht weg - er steht nur woanders . Und das kostet dann noch mal einmalig für's Abschleppen und täglich fürs "parken". Bis er dann ENDGÜLTIG weg ist (versteigert oder geschreddert), gehen noch ein paar Monate ins Land. Also: Montag früh sofort das Amt anrufen! Doc -------------------- Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können. Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht! |
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07.08.2010, 15:29
Beitrag
#10
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5885 Beigetreten: 13.09.2007 Wohnort: im größten Kreis Deutschlands Mitglieds-Nr.: 36526 |
was war zwischen 11/09 und 02/10 - welche Schreiben, Ankündigungen usw. hast du da erhalten? Gar keine. Ich war (hatte das Auto in 12/08 erworben) der felsenfesten Meinung, dass ich 2 Jahre TÜV hätte, habe das also total verpeilt. Das KFZ war auch immer im öffentlichen Verkehrsraum geparkt, da kam nie etwas. Ich entdeckte meinen Fehler im Januar, als ich im Schein wg. der Reifengröße nachschaute. Dann verstehe ich allerdings nicht, weshalb Du die Kopie der HU-Bescheinigung bei der Stadtverwaltung in den Briefkasten gesteckt hast? Warum machst du etwas, wozu dich anscheinend niemand aufgefordert hat?? -------------------- Verstehen kannst Du dein Leben nur rückwärts. Leben musst Du es vorwärts.
Die kürzeste Verbindung zwischen zwei Punkten ist - gewöhnlich wegen Bauarbeiten gesperrt. |
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07.08.2010, 15:53
Beitrag
#11
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2819 Beigetreten: 25.10.2009 Wohnort: Prignitz Mitglieds-Nr.: 51134 |
Der monierte Verstoß wurde ja behoben (TÜV gemacht) und der Abkratzer musste doch erkennen, dass es fast brandneue Plaketten sind. Hallo jfk, Hallo Christine, was war zwischen 11/09 und 02/10 - welche Schreiben, Ankündigungen usw. hast du da erhalten? [b]Gar keine. Ich war (hatte das Auto in 12/08 erworben) der felsenfesten Meinung, dass ich 2 Jahre TÜV hätte, habe das also total verpeilt. jfk. Dann verstehe ich allerdings nicht, weshalb Du die Kopie der HU-Bescheinigung bei der Stadtverwaltung in den Briefkasten gesteckt hast? Warum machst du etwas, wozu dich anscheinend niemand aufgefordert hat?? Wer hat wann und wie den Verstoß moniert, wenn du keine Schreiben, Ankündigungen erhalten hast? Gruß -------------------- Schreibe wenig aber wahr, vieles Schreiben bringt Gefahr.
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07.08.2010, 15:56
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#12
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 4 Beigetreten: 07.08.2010 Mitglieds-Nr.: 55168 |
was war zwischen 11/09 und 02/10 - welche Schreiben, Ankündigungen usw. hast du da erhalten? Gar keine. Ich war (hatte das Auto in 12/08 erworben) der felsenfesten Meinung, dass ich 2 Jahre TÜV hätte, habe das also total verpeilt. Das KFZ war auch immer im öffentlichen Verkehrsraum geparkt, da kam nie etwas. Ich entdeckte meinen Fehler im Januar, als ich im Schein wg. der Reifengröße nachschaute. Dann verstehe ich allerdings nicht, weshalb Du die Kopie der HU-Bescheinigung bei der Stadtverwaltung in den Briefkasten gesteckt hast? Warum machst du etwas, wozu dich anscheinend niemand aufgefordert hat?? Sorry, ich bin in der Tat mit den Daten durcheinander gekommen. Nochmal nachgesehen: Ein Knöllchen über 15.-€ (Überschreiten TÜV 2-4 Monate) kam Mitte Februar, danach wurde der TÜV gemacht. Dann kam das Schreiben, datiert auf den 29.04.10, in dem ich um den Nachweis ersucht wurde. Dieser wurde von uns in den Postkasten der Stadt eingeworfen, und dann war Ruhe bis gestern. Und wie geschrieben, von April bis jetzt nichts und nun die Entstempelung. Ich verstehe, dass ich abgewatscht werden muss, aber das Entstempeln verstehe ich nicht. Und da jemand auf "gekauften" TÜV anspielte: Der Schein mit aktuellem DEKRA-Stempel lag der MA bei Antragstellung auf den Anwohnerausweis vor. Ich vermochte übrigens nicht, meinen Beiträgen "jammern" oder "behördenschimpfen" zu entnehmen. Ich suchte um Rat, ob das Vorgehen der Behörde richtig ist und wo ich die entsprechenden §§ dafür finde. fG Christine |
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07.08.2010, 21:01
Beitrag
#13
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 709 Beigetreten: 22.04.2009 Mitglieds-Nr.: 48047 |
grade Leute, die die Untersuchungen langfristig überzogen haben versuchen sich dann mit falschen Plaketten vor weiteren Konsequenzen zu drücken. Von daher war die Aufforderung nicht, mit gültigen Plaketten durch die Gegend zu fahren, sondern schriftlich die bestandene Untersuchung nachzuweisen. Ja, gefälschte TÜV-Plaketten sind ja auch wesentlich einfacher zu bekommen als ein HU-Gutachten zu fälschen. Das kann heute jedes 13-jährige Computerkid, vor allem wenn, wie hier scheinbar der Fall, nur eine Kopie gefordert wurde. Sorry, ich bin in der Tat mit den Daten durcheinander gekommen. Nochmal nachgesehen: Ein Knöllchen über 15.-€ (Überschreiten TÜV 2-4 Monate) kam Mitte Februar, danach wurde der TÜV gemacht. Dann kam das Schreiben, datiert auf den 29.04.10, in dem ich um den Nachweis ersucht wurde. Was stand denn in dem Schreiben, warum man diesen Nachweis von dir erwartet? Schließlich hattest du ja keine Mängelkarte bekommen und, nehme ich jetzt mal an, das Knöllchen bezahlt. Zitat Dieser wurde von uns in den Postkasten der Stadt eingeworfen, und dann war Ruhe bis gestern. Und wie geschrieben, von April bis jetzt nichts und nun die Entstempelung. Ich verstehe, dass ich abgewatscht werden muss, aber das Entstempeln verstehe ich nicht. Ich würde am Montag auf der Stadt vorstellig werden, ggf. gleich frühmorgens telefonisch und dort vorbringen, dass du den am 29.04. geforderten Nachweis persönlich am xx.xx.2010 in den Briefkasten der Stadtverwaltung zugestellt hast und dafür auch Zeugen hast. Dann kann man fragen, wie man denn nun weiter vorgehen soll, denn scheinbar wurde das ja in der Behörde verschlampt und ob es nicht möglich wäre, quasi auf dem kleinen oder kurzen Dienstweg, dass du den Nachweis und die Schilder gleich vorbeibringst und man dir dann kostenlos neue Plaketten draufklebt und die Verschrottungsanordnung zurücknimmt. Wird das abgelehnt, würde ich auf die Behörde fahren, nachweisen, mir schriftlich den Eingang bestätigen lassen, neu plakettieren lassen und dann versuchen gegen die entstandenen Kosten vorzugehen. Ich vermochte übrigens nicht, meinen Beiträgen "jammern" oder "behördenschimpfen" zu entnehmen. Ich auch nicht. Allerdings habe ich auch gewisses Verständnis für alle "Selber schuld!" - Rufer, weil deine erste Schilderung ja war, dass du auf das Schreiben der Behörde einfach nicht reagiert hattest. |
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07.08.2010, 22:43
Beitrag
#14
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 26617 Beigetreten: 21.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36827 |
Ich vermochte übrigens nicht, meinen Beiträgen "jammern" oder "behördenschimpfen" zu entnehmen. Ich suchte um Rat, ob das Vorgehen der Behörde richtig ist und wo ich die entsprechenden §§ dafür finde. stör Dich bitte nicht an den Beiträgen von Mr. Murphy. Sein Gesetz lautet: der Thread-Ersteller hat immer schuld und ist dafür zu verurteilen. Ich sehe das übrigens nicht so. Hier hat offensichtlich die Behörde einen Fehler gemacht. Du solltest darauf dringen, die Angelegenheit für Dich kostenlos zu bereinigen. Für das Einwerfen der Nachweise hast Du ja sogar einen Zeugen. Fahren darfst Du bis dahin allerdings nicht mehr. Grüße Kai -------------------- Grüße
Kai --- sorry, keine Privatkonsultationen per PN --- |
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Gast_Georg_g_* |
08.08.2010, 01:41
Beitrag
#15
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Guests |
Die Behörde hat demnach mit der Stilllegung korrekt gehandelt. Manchmal wäre es wirklich schön, wenn du für deine Ansichten auch mal eine Rechtsgrundlage nennen könntest. Keine Rechtsgrundlage sind jedenfalls Binsenweisheiten wie "Du muss Verantwortung für dein Auto übernehmen" oder "Du hast als Fahrzeughalter bestimmte Pflichten". |
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08.08.2010, 07:47
Beitrag
#16
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30345 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
Irgendwie fehlt mir noch eine Antwort auf die Frage
Sind jetzt nur die TÜV-Plaketten abgekratzt oder auch die Zulassungsplakette? -------------------- |
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08.08.2010, 09:51
Beitrag
#17
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7619 Beigetreten: 27.01.2005 Mitglieds-Nr.: 8053 |
TÜV-Gutachten kopiert und bei der Stadtverwaltung eingeworfen [...] 04.08.10 Anwohnerparkausweis beantragt, MA meinte, ich müsse mich mit der Zulassung in Verbindung setzen Hier hat offensichtlich die Behörde einen Fehler gemacht. Es ist schön, dass das TÜV-Gutachten bei der Stadtverwaltung eingeworfen wurde. Die spannende Frage ist m.E. jedoch: War die Stadtverwaltung überhaupt die zuständige Behörde, die um diese Unterlagen gebeten hat? Gerade, wenn beim Beantragen des Parkausweises von der Stadt an die Zulassung verwiesen wurde, könnte man annehmen, dass es sich um unterschiedliche Behörden handelt. Vielleicht wurde das Schreiben schlicht und ergreifend bei der falschen Behörde in den falschen Briefkasten eingeworfen. Das wäre dann eindeutig ein Fehler der Fragestellerin, der in letzter Konsequenz alles weitere erklären würde. -------------------- "Man sollte schon deshalb kein langes Gesicht machen, weil man dann mehr zu rasieren hat."
Fernand Joseph Désiré Contandin (1903-1971), französischer Schauspieler und Sänger |
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Gast_charly68_* |
08.08.2010, 14:32
Beitrag
#18
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Guests |
Vielleicht wurde das Schreiben schlicht und ergreifend bei der falschen Behörde in den falschen Briefkasten eingeworfen. Das wäre dann eindeutig ein Fehler der Fragestellerin, der in letzter Konsequenz alles weitere erklären würde. Schon mal daran gedacht, daß es auch kreisfreie Städte gibt und dann ist normalerweise sehr wohl die Stadtverwaltung der richtige Ansprechspartner. Aber es gibt auch kreisangehörige Städte in D die Aufgaben des Landkreises eigenständig durchführen dürfen. |
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08.08.2010, 16:11
Beitrag
#19
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 17095 Beigetreten: 07.12.2006 Wohnort: Gaaanz hoch im Norden.. Mitglieds-Nr.: 26234 |
Schon mal daran gedacht, ..... Schon mal richtig gelesen? @CvR hat nur eine Vermutung angestellt, die vielleicht eine/die Lösung sein könnte. Und dieses mit dem Wörtchen "vielleicht" auch für (fast) alle klar kenntlich gemacht. -------------------- Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet... |
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Gast_Georg_g_* |
09.08.2010, 00:14
Beitrag
#20
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Guests |
Vielleicht wurde das Schreiben schlicht und ergreifend bei der falschen Behörde in den falschen Briefkasten eingeworfen. Das wäre dann eindeutig ein Fehler der Fragestellerin, der in letzter Konsequenz alles weitere erklären würde. Gehen wir mal davon aus, dass die zuständige Behörde tatsächlich nie die Kopie des Prüfberichtes bekommen hat. Gehen wir weiter davon aus, dass es alleine das Verschulden der TE war, weil sie die Kopie in den falschen Briefkasten eingeworfen hat. Bleibt dann nicht trotzdem die Frage, ob es rechtmäßig war, dass man die gültigen (!) Plaketten einfach abkratzt? Anders als MrMurphy es mit seiner Logik sehen mag, kann ich nämlich nicht erkennen, dass das Abkratzen der Plaketten als eine Art "Strafaktion" für falsches Verhalten der TE herhalten kann. Eine Zwangsstillegung erfordert eine Rechtsgrundlage, wie sie beispielsweise bei fehlendem Versicherungsschutz gegeben ist (§ 25 Abs. 4 FZV). |
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09.08.2010, 07:57
Beitrag
#21
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7619 Beigetreten: 27.01.2005 Mitglieds-Nr.: 8053 |
Stimmt.
Allerdings haben wir ja den §5 FZV, der die Zulassungsbehörde ermächtigt, für den Fall, dass ein Fahrzeug sich als nicht vorschriftsgemäß erweist, den Betrieb des Fahrzeugs zu untersagen. Der Halter ist dann verpflichtet, die Beseigung des nicht vorschriftsgemäßen Zustands nachzuweisen oder das Fahrzeug ausser Betrieb zu setzen. Sofern das Dokument die Behörde nicht erreicht hat, ist also der Halter zur Außerbetriebsetzung des Wagens verpflichtet. Dem Grunde nach halte ich - bei einer solchen Verpflichtung - Zwangsmaßnahmen für notwendig. Dennoch stellt sich vollkommen korrekt die Frage nach der exakten Rechtsgrundlage. Bemühen wir den Wortlaut des §5 FZV: "Ist der Betrieb eines Fahrzeugs, für das ein Kennzeichen zugeteilt ist, untersagt, hat der Eigentümer oder Halter das Fahrzeug nach Maßgabe des § 14 außer Betrieb setzen zu lassen" "außer Betrieb setzen zu lassen" ist passiv, man könnte es so auslegen, dass der Halter selbst die Ausserbetriebsetzung zu veranlassen hat, für mich klingt es jedoch eher so, dass er die Ausserbetriebsetzung zu dulden hat, wenn die Behörde sie vornimmt. Gibt es da womöglich eine Verwaltungsvorschrift, die das noch ein wenig spezifiziert? Ansonsten: Gibt es im öffentlichen Recht sowas wie die "Geschäftsführung ohne Auftrag" im Zivilrecht? Dass im Rahmen einer Ausserbetriebsetzung das Fahrzeug entstempelt wird, ist dann wieder klar und okay... -------------------- "Man sollte schon deshalb kein langes Gesicht machen, weil man dann mehr zu rasieren hat."
Fernand Joseph Désiré Contandin (1903-1971), französischer Schauspieler und Sänger |
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09.08.2010, 08:08
Beitrag
#22
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2041 Beigetreten: 14.12.2005 Mitglieds-Nr.: 15369 |
Moin,
so richtig blicke ich noch gar nicht, was hier überhaupt abläuft. Wenn ich es richtig gelesen habe, hat die TE eine kostenpflichtige Verwarnung (oder eher einen Bußgeldbescheid ?) wegen Überschreitung des Prüfzeitraumes für die technische FZ-Prüfung (HU) bekommen. Diesen hat die TE beglichen und gleichzeitig die fehlende Untersuchung (HU) nachgeholt. Die Verwarnung kam von der Bußgeldstelle aber woher kam denn die Aufforderung, einen HU-Nachweis zu erbringen ? Stand die Pflicht zum Nachweis einer HU auf dem Verwarnungszettel ? Oder kam separate Post von der Zulassungsstelle ? Ich bin deshalb verwirrt, weil fehlende HU ohne Ausstellung einer Mängelkarte nicht die Androhung einer Zwangsstillegung nach sich zieht. Wie also kam es zur Zwangsstillegung, welche Behörden waren wie tätig und haben welche Schreiben an die TE verschickt ? Mir fehlt der rote Faden bei der bisherigen Beschreibung des Vorganges. -------------------- Eala Frya Fresena
zentraler Ausdruck der Friesischen Freiheit Lewer duad as Slaav! Schlüttsieler Schleuse unterhalb des Friesenwappens vertrouw op god en je mauser motto van de Boerenoorlog (1899-1902) Слава Україні! Sláva Ukrayíni! Deutsch sein heißt, auch eine (ursprünglich) gute Sache so sehr ins Extrem zu treiben, bis sie ein böses Ende nimmt (Matthias Politycki, geboren 1955, Schriftsteller) Ich wollte mit den Bürger*innenmeister*in*kandidat*innen diskutieren, habe sie aber nicht verstanden. |
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Gast_Georg_g_* |
09.08.2010, 08:35
Beitrag
#23
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Guests |
§ 5 Abs. 2 FZV setzt voraus, dass der Betrieb des Fahrzeugs untersagt wurde. Das ist nach der Schilderung der TE aber nicht der Fall gewesen.
§ 5 Abs. 1 FZV setzt voraus, dass sich ein Fahrzeug als nicht vorschriftsmäßig erweist. Die Annahme eines solchen Zustandes wird aber durch die gültigen Plaketten widerlegt. Selbst wenn man annimmt, dass die Plaketten nur in Verbindung mit dem Prüfbericht einen eindeutigen Nachweis der durchgeführten HU/AU ergeben, so würde ich doch davon ausgehen, dass die Plaketten alleine schon eine Art Prima-facie-Beweis hinsichtlich der Gültigkeit darstellen. (Das sieht MrMurphy mit der Annahme "Plaketten können auch gefälscht sein" natürlich anders.) Vielleicht schaut ja die TE noch mal rein und beantwortet die offenen Fragen ... |
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09.08.2010, 08:37
Beitrag
#24
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30345 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
Bleibt dann nicht trotzdem die Frage, ob es rechtmäßig war, dass man die gültigen (!) Plaketten einfach abkratzt? Sehe ich genauso. Zudem ergibt das Abkratzen der HU-Plakette für mich sowieso keinen Sinn. Wenn man das Fahrzeug zwangsweise stilllegen will, werden dazu die Stempelplaketten entfernt, aber nicht die HU-Plakette.Eine fehlende HU-Plakette kriegt man unter Vorlage des HU-Berichts bei der Prüforganisation jederzeit für kleines Geld (ich glaub 1 EUR, bin aber zu faul zum Suchen) nachgeklebt. -------------------- |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 20.05.2024 - 09:11 |