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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 2 Beigetreten: 29.07.2010 Mitglieds-Nr.: 55061 ![]() |
ich habe meinen führerschein 1989 wegen alk abgebenmüssen und vor drei jahren neu beantrag und auch bekommen aber ich hatte vorher den alten 3 und habe vor drei jahren nur den neuen klasse b bekommen . was müste ich nun machen um den alten 3er wieder zu erlangen kann mir da einer was zu sagen |
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#2
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30729 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 ![]() |
Den alten 3er kannst du nicht wiederkriegen, da diese Klasse nicht mehr erteilt wird. Du kannst eine Erweiterung auf BE, C1 und C1E beantragen. Wenn die alte Klasse 3 damals vor dem 1.4.1980 erteilt worden war, kannst du auch noch A1 bekommen.
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#3
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 2 Beigetreten: 29.07.2010 Mitglieds-Nr.: 55061 ![]() |
ok
danke für die schnelle antwort werde dann die tage mal zum amt gehen und mal schauen was ich dafür alles brauch |
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Gast_klaus62_* |
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#5
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 709 Beigetreten: 22.04.2009 Mitglieds-Nr.: 48047 ![]() |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 ![]() |
Zusätzlich kannst du auch noch CE79 beantragen Beantragen kann man das, aber erteilt werden wird CE79 mangels rechtlicher Möglichkeiten nicht.
-------------------- Gruß Mr.T
Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen. |
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#7
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6673 Beigetreten: 24.10.2006 Mitglieds-Nr.: 24455 ![]() |
Beantragen kann man das, aber erteilt werden wird CE79 mangels rechtlicher Möglichkeiten nicht. Wielange kann das denn maximal noch dauern? ![]() Es ist ja praktisch alles durch, nur die Verkündung fehlt noch. ![]() -------------------- [A] [BE] [C1E] [CE] [D1E] [DE] [MSLT]
Da ich zu faul zum Acronymisieren bin, hier ein kleiner Service für Foren-Neulinge. ![]() |
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#8
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 ![]() |
![]() -------------------- Gruß Mr.T
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#9
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 709 Beigetreten: 22.04.2009 Mitglieds-Nr.: 48047 ![]() |
Beantragen kann man das, aber erteilt werden wird CE79 mangels rechtlicher Möglichkeiten nicht. Wielange kann das denn maximal noch dauern? ![]() Es ist ja praktisch alles durch, nur die Verkündung fehlt noch. ![]() Was ist denn damit gemeint? Welche Gründe gibt es denn die beschränkte Klasse CE nicht zu erteilen? Ist sie nicht bisher auch schon erteilt worden? |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6673 Beigetreten: 24.10.2006 Mitglieds-Nr.: 24455 ![]() |
Was ist denn damit gemeint? Hier der Thread dazu.Welche Gründe gibt es denn die beschränkte Klasse CE nicht zu erteilen? CE 79 ist keine FE-Klasse im Sinne von § 6 FeV. Siehe hier.Ist sie nicht bisher auch schon erteilt worden? Korrekterweise nein.
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#11
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1614 Beigetreten: 30.10.2008 Mitglieds-Nr.: 45094 ![]() |
Beantragen kann man das, aber erteilt werden wird CE79 mangels rechtlicher Möglichkeiten nicht. Wielange kann das denn maximal noch dauern? ![]() Es ist ja praktisch alles durch, nur die Verkündung fehlt noch. ![]() Da kommt keine Verkündung mehr. Jetzt soll die ganze FeV neu beschlossen werden, allerdings ohne die Neuregelung bei CE79 und ohne Feuerwehrführerschein: http://www.bundesrat.de/cln_161/nn_8694/Sh....pdf/531-10.pdf |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6673 Beigetreten: 24.10.2006 Mitglieds-Nr.: 24455 ![]() |
Da kommt keine Verkündung mehr. Ich denke das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Die Neufassung ist gleich mit der derzeit gültigen FeV mit Ausnahme der letzten Änderung, nämlich der 46. ÄndVO. Bestandteil dieser war eine kleine Änderung der Anlage 12 FeV. Durch die Neufassung geht man jetzt auf Nummer sicher, dass die 46. ÄndVO an der FeV nichts geändert hat, was ja laut BMVBS auch so ist, da die 46. ÄndVO eben nichtig sein soll. -------------------- [A] [BE] [C1E] [CE] [D1E] [DE] [MSLT]
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#13
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Die Neufassung ist gleich mit der derzeit gültigen FeV mit Ausnahme der letzten Änderung, nämlich der 46. ÄndVO. Bestandteil dieser war eine kleine Änderung der Anlage 12 FeV. Es fehlen die ganzen Änderungen der 5. Verordnung zur Änderung der FeV: http://217.79.215.188/dip21/brd/2009/0531-09.pdf Und wenn man diese unverändert übernehmen will, warum macht man das nicht in einem Rutsch? |
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#14
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6673 Beigetreten: 24.10.2006 Mitglieds-Nr.: 24455 ![]() |
Es fehlen die ganzen Änderungen der 5. Verordnung zur Änderung der FeV: Die wurden ebenfalls nie verkündet und sind nicht Bestandteil der FeV mit Stand vom 05.08.2009 (die aktuellste).Nach der Neufassung wird die FeV praktisch den Stand vom 16.07.2009 erhalten (praktisch gleich, ohne eine kleine Änderung in Anlage 12). Und wenn man diese unverändert übernehmen will, warum macht man das nicht in einem Rutsch? Man will offensichtlich die bereits beschlossenen Änderungen zurückhalten. Warum das so ist, frage ich mich schon seit Monaten. ![]() -------------------- [A] [BE] [C1E] [CE] [D1E] [DE] [MSLT]
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#15
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1614 Beigetreten: 30.10.2008 Mitglieds-Nr.: 45094 ![]() |
Nach der Neufassung wird die FeV praktisch den Stand vom 16.07.2009 erhalten (praktisch gleich, ohne eine kleine Änderung in Anlage 12). Es gibt jetzt wieder eine neue Änderungsverordnung mit der Neuregelung bei CE79 und weiteren Änderungen. Die Neuregelungen bezüglich des "Feuerwehrführerscheins" fehlen nach wie vor. |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 07.07.2025 - 17:25 |