gewerblicher Gütertransport |
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gewerblicher Gütertransport |
26.07.2010, 19:16
Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 5 Beigetreten: 26.07.2010 Mitglieds-Nr.: 55013 |
habe ein kleines Problem (das hoffentlich kein großes wird) fahre einen Ducato mit 1,7 to Kofferanhänger das ganze Gespann wird als Teamgefährt für's Supermoto/Motocross eingesetzt heute sind wir in eine Kontrolle gekommen, bei der uns die Polizei klarmachen wollte, dass wir einen Fahrtenschreiber (oder so ein EG Kontropllgerät oder wie auch immer) benötigen, da es sich um einen gewerblicher Güntertransport handelt. Wir haben natürlich versucht, den Beamten klarzumachen, dass es sich dabei um eine Hobby handelt und wir den Hänger als Werkstattwagen für unsere eigene Zwecke einsetzen und damit nur Spass haben wollen. Wie ist hier nun die Rechtslage? wie wird "gewerblicher Güntertransport" definiert und wie kommen wir wirklich drum herum, einen Fahrtenschreiber zu verbauen. Das Gespann wird ja nur 4-6 mal im Jahr so genutzt und da lohnt der ganze Aufwand ja nicht wirklich. |
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26.07.2010, 19:25
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#2
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1997 Beigetreten: 22.01.2005 Mitglieds-Nr.: 7951 |
Wenn das ganze rein privat ist, dann unterliegt ihr nicht den Sozialvorschriften und benötigt somit auch kein Kontrollgerät, solange ihr unter 7,5t zulässigem Zuggesamtgewicht bleibt.
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26.07.2010, 19:36
Beitrag
#3
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1683 Beigetreten: 25.12.2005 Wohnort: Bardowick bei Lüneburg Mitglieds-Nr.: 15610 |
Da bleibt das Gespann locker drunter Ducato max 3,5 t + Ah 1,7t =5,2t
-------------------- Gruß Werner
Ich fahre nicht zum Spass, es ist mein Job, Euch die Zeitung zu bringen wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten |
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26.07.2010, 19:42
Beitrag
#4
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2138 Beigetreten: 30.12.2005 Mitglieds-Nr.: 15686 |
Hallo heute sind wir in eine Kontrolle gekommen, bei der uns die Polizei klarmachen wollte, dass wir einen Fahrtenschreiber (oder so ein EG Kontropllgerät oder wie auch immer) benötigen, da es sich um einen gewerblicher Güntertransport handelt. wie wird "gewerblicher Güntertransport" definiert Ob Günter sich gewerblich transportieren lässt kann ich nicht sagen aber die Definition für gewerblichen Güterkraftverkehr hätte ich gerade da: Zitat (1) Güterkraftverkehr ist die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen,
die einschließlich Anhänger ein höheres zulässiges Gesamtgewicht als 3,5 Tonnen haben. -------------------- (Ladungs)Sichere Grüße vom Kurier
Zur besseren Lesbarkeit wurde auf weibliche Wortformen verzichtet. Selbstverständlich beziehen sich alle Informationen und Angaben sowohl auf Frauen wie Männer /Diverse. |
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26.07.2010, 19:52
Beitrag
#5
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 462 Beigetreten: 01.03.2009 Mitglieds-Nr.: 47152 |
Ist der Ducato auf eine Privatperson oder auf eine Firma angemeldet ?
Wie sieht es mit dem Koffer aus, privat oder auf eine Firma angemeldet ? Ist Günter ausreichend gesichert ? -------------------- "Die weltweite Nachfrage nach Kraftfahrzeugen wird 1 Million nicht überschreiten - allein schon aus Mangel an verfügbaren Chauffeuren." Gottlieb Daimler im Jahr 1901. |
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26.07.2010, 20:01
Beitrag
#6
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1997 Beigetreten: 22.01.2005 Mitglieds-Nr.: 7951 |
Auf wen der Kram zugelassen ist, ist ja erstmal egal, solange die Fahrt privat ist.
Zitat (1) Güterkraftverkehr ist die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen, die einschließlich Anhänger ein höheres zulässiges Gesamtgewicht als 3,5 Tonnen haben. In Bezug auf das Kontrollgerät und die Sozialvorschriften ist diese Definition aber völlig irrelevant. |
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26.07.2010, 20:54
Beitrag
#7
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 5 Beigetreten: 26.07.2010 Mitglieds-Nr.: 55013 |
Ist der Ducato auf eine Privatperson oder auf eine Firma angemeldet ? Wie sieht es mit dem Koffer aus, privat oder auf eine Firma angemeldet ? Ist Günter ausreichend gesichert ? Die Fahrzeuge sind privat zugelassen und natürlich soll es nicht Günter sonder Güter heißen. Hallo heute sind wir in eine Kontrolle gekommen, bei der uns die Polizei klarmachen wollte, dass wir einen Fahrtenschreiber (oder so ein EG Kontropllgerät oder wie auch immer) benötigen, da es sich um einen gewerblicher Güntertransport handelt. wie wird "gewerblicher Güntertransport" definiert Ob Günter sich gewerblich transportieren lässt kann ich nicht sagen aber die Definition für gewerblichen Güterkraftverkehr hätte ich gerade da: Zitat (1) Güterkraftverkehr ist die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen, die einschließlich Anhänger ein höheres zulässiges Gesamtgewicht als 3,5 Tonnen haben. was wird in dem Fall als "Güter" angesehen? wenn ich "mein" eigenes Material/Werkzeug das ich zum reparieren der Mopeds brauche transportiere, ist das dann schon Gütertransport, falls ich auf die Idee komme, einem Mitbewerber bei einer Reparatur zu helfen? |
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26.07.2010, 21:01
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#8
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2138 Beigetreten: 30.12.2005 Mitglieds-Nr.: 15686 |
relevant ist das geschäftsmäßige oder entgeldliche....
-------------------- (Ladungs)Sichere Grüße vom Kurier
Zur besseren Lesbarkeit wurde auf weibliche Wortformen verzichtet. Selbstverständlich beziehen sich alle Informationen und Angaben sowohl auf Frauen wie Männer /Diverse. |
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26.07.2010, 21:14
Beitrag
#9
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 462 Beigetreten: 01.03.2009 Mitglieds-Nr.: 47152 |
Also wenn da nichts auf eine Firma zugelassen ist und ihr die Mopeds in eurer Freizeit durch die Gegend kutschiert,
dürfte da eigentlich nichts kommen. Selbst dem Mitbewerber das Mofa reparieren dürfte noch als Freizeitbeschäfigung gelten. Einfach mal warten, ob was kommt. Und eventuell schon mal bei der nächsten Ausfahrt den ganzen Zug schon mal mit Motorrädern fotografieren... -------------------- "Die weltweite Nachfrage nach Kraftfahrzeugen wird 1 Million nicht überschreiten - allein schon aus Mangel an verfügbaren Chauffeuren." Gottlieb Daimler im Jahr 1901. |
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26.07.2010, 21:33
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#10
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7619 Beigetreten: 27.01.2005 Mitglieds-Nr.: 8053 |
relevant ist das geschäftsmäßige oder entgeldliche.... Spannende Frage hierzu: Gab's Werbeeinnahmen durch irgendwelche Sponsorenaufkleber oder so? -------------------- "Man sollte schon deshalb kein langes Gesicht machen, weil man dann mehr zu rasieren hat."
Fernand Joseph Désiré Contandin (1903-1971), französischer Schauspieler und Sänger |
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27.07.2010, 07:29
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#11
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 5 Beigetreten: 26.07.2010 Mitglieds-Nr.: 55013 |
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27.07.2010, 15:04
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#12
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1997 Beigetreten: 22.01.2005 Mitglieds-Nr.: 7951 |
relevant ist das geschäftsmäßige oder entgeldliche.... Nein, ist es nicht. Für das Kontrollgerät und in dem Zusammenhang auch die Sozialvorschriften ist alleine die Fahrzeugart relevant. Wenn es ein Fahrzeug zum Gütertransport ist, ist es erstmal völlig egal, ob damit auch Güter transportiert werden und ob es gewerblich oder privat genutzt wird. Deshalb werden die Privatfahrten auch bis 7,5t von den Vorschriften explizit wieder ausgenommen. Mit einem privat genutzten Lkw über 7,5t fällt man also selbst bei Leerfahrten unter die Sozialvorschriften. Die Definition für den Güterkraftverkehr wird erst für die Genehmigung und das Berufskraftfahrerquatschgesetz relevant, da es dort einen Unterschied zwischen privat und gewerblich macht. |
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27.07.2010, 16:11
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#13
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6673 Beigetreten: 24.10.2006 Mitglieds-Nr.: 24455 |
Für das Kontrollgerät und in dem Zusammenhang auch die Sozialvorschriften ist alleine die Fahrzeugart relevant. Ein Kontrollgerät muss doch unabhängig von der Fahrzeugart (außer KOM) erst ab 7,5 t vorhanden sein.
-------------------- [A] [BE] [C1E] [CE] [D1E] [DE] [MSLT]
Da ich zu faul zum Acronymisieren bin, hier ein kleiner Service für Foren-Neulinge. |
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27.07.2010, 16:50
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#14
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1997 Beigetreten: 22.01.2005 Mitglieds-Nr.: 7951 |
Wieso?
Wenn es ein Fahrzeug für den Gütertransport ist und nicht unter die Ausnahmen (Privatfahrt usw.) fällt, dann heißt das doch ab 3,5t = Kontrollgerät. Bei allen anderen Fahrzeugen muss ab 7,5t ein Fahrtenschreiber vorhanden sein. |
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27.07.2010, 16:57
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#15
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6673 Beigetreten: 24.10.2006 Mitglieds-Nr.: 24455 |
Wenn es ein Fahrzeug für den Gütertransport ist und nicht unter die Ausnahmen (Privatfahrt usw.) fällt, dann heißt das doch ab 3,5t = Kontrollgerät. Ja genau. Also ist doch bis 7,5 t der Verwendungszweck und nicht die Fahrzeugart entscheidend.
-------------------- [A] [BE] [C1E] [CE] [D1E] [DE] [MSLT]
Da ich zu faul zum Acronymisieren bin, hier ein kleiner Service für Foren-Neulinge. |
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28.07.2010, 20:04
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#16
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 5 Beigetreten: 26.07.2010 Mitglieds-Nr.: 55013 |
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28.07.2010, 21:06
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#17
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1683 Beigetreten: 25.12.2005 Wohnort: Bardowick bei Lüneburg Mitglieds-Nr.: 15610 |
Der Transport von Gütern gegen Entgeld
-------------------- Gruß Werner
Ich fahre nicht zum Spass, es ist mein Job, Euch die Zeitung zu bringen wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten |
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28.07.2010, 21:19
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#18
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7050 Beigetreten: 13.04.2007 Mitglieds-Nr.: 30602 |
Wer mit einem Fahrzeug oder einer Fzg-Kombination bei einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen für jemand anderen etwas transportiert und dafür, auch wenn es nur ganz gering ist, irgendwie entlohnt wird, betreibt genehmigungpflichtigen Güterverkehr!
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28.07.2010, 21:37
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#19
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30304 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
So wie ich es sehe, liegt hier zwar Güterkraftverkehr vor, aber eben kein gewerblicher Güterkraftverkehr.
Aus Zitat (Artikel 3 Abs. 1 Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 des Rates über das Kontrollgerät im Straßenverkehr) Das Kontrollgerät muss bei Fahrzeugen eingebaut und benutzt werden, die der Personen- oder Güterbeförderung im Straßenverkehr dienen und in einem Mitgliedstaat zugelassen sind; ausgenommen sind die in Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 genannten Fahrzeuge. … und Zitat (Artikel 3 Verordnung (EG) Nr. 561/2006) Diese Verordnung gilt nicht für Beförderungen im Straßenverkehr mit folgenden Fahrzeugen: … h) Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen mit einer zulässigen Höchstmasse von nicht mehr als 7,5 t, die zur nichtgewerblichen Güterbeförderung verwendet werden; folgt deshalb meines Erachtens, daß @racer77 kein Kontrollgerät benötigt. -------------------- |
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28.07.2010, 22:32
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#20
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1997 Beigetreten: 22.01.2005 Mitglieds-Nr.: 7951 |
Naja,
Güterkraftverkehr ist immer gewerblich, sonst wäre es keiner. Nur ist Güterkraftverkehr nicht gleich Güterbeförderung im Sinne der VO 561/2006. Wäre es so, dann würde daraus folgen, dass auch privater Gütertransport über 7,5t nicht unter die VO fallen würde. |
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29.07.2010, 04:59
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#21
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30304 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
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29.07.2010, 20:39
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#22
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 5 Beigetreten: 26.07.2010 Mitglieds-Nr.: 55013 |
dann warten wir mal ab bis Post kommt, von wem auch immer
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29.07.2010, 22:07
Beitrag
#23
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1997 Beigetreten: 22.01.2005 Mitglieds-Nr.: 7951 |
Und woraus schließt du daraus, dass ein privater Gütertransport der ja hier vorliegt Güterkraftverkehr ist? In dem verlinkten Artikel wird nur zwischen gewerblichen Güterverkehr und Werksverkehr unterschieden und dies ist nunmal laut der Definition beides gewerblich. Nur wenns kein Werksverkehr ist, dann heißt es zwar "gewerblicher Güterkraftverkehr" nur ist "Güterkraftverkehr" auch immer gewerblich. |
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30.07.2010, 05:02
Beitrag
#24
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30304 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
Und woraus schließt du daraus, dass ein privater Gütertransport der ja hier vorliegt Güterkraftverkehr ist? Es mag ja sein, daß diese Vermutung meinerseits falsch war, was aber nichts daran ändert, daß ich nach wie vor der Meinung bin, daß aufgrund der von mir genannten Vorschriften kein Kontrollgerät notwendig ist, und die Polizisten, die @racer77 kontrolliert haben, falsch liegen. Wie ist denn deine Meinung dazu? Unabhängig davon ist deine Aussage, daß Güterkraftverkehr immer gewerblich sei, falsch. -------------------- |
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30.07.2010, 09:07
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#25
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1997 Beigetreten: 22.01.2005 Mitglieds-Nr.: 7951 |
Natürlich braucht er kein Kontrollgerät, da er unter 7,5t bleibt und damit nicht der 561/2006 unterliegt.
Nur magst du mir jetzt mal aus deiner verlinkten Definition erläutern, warum es nichtgewerblichen Güterkraftverkehr geben sollte, wenn in der Definition steht, dass Güterkraftverkehr der gewerbliche Transport von Gütern ist: Zitat (1) Güterkraftverkehr ist die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen, die einschließlich Anhänger ein höheres zulässiges Gesamtgewicht als 3,5 Tonnen haben. (2) Werkverkehr ist Güterkraftverkehr für eigene Zwecke eines Unternehmens, Da beides gewerblich ist, kann privater Gütertransport ja kein Güterkraftverkehr sein. |
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30.07.2010, 09:23
Beitrag
#26
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 4972 Beigetreten: 13.08.2004 Mitglieds-Nr.: 4923 |
Unabhängig davon ist deine Aussage, daß Güterkraftverkehr immer gewerblich sei, falsch. Das sehe ich nicht so, siehe auch die Definition § 1 GüKG. "Güterkraftverkehr" ist ein feststehender Begriff im GüKG, alles andere, also Ausnahmen nach § 2, unter 3,5 t zGg und auch Transporte mit anderen Verkehrsträgern ist Güterverkehr, Gütertransport, Transport etc. -------------------- Locker bleiben, gaaaaaanz locker !
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30.07.2010, 10:51
Beitrag
#27
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30304 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
Nur magst du mir jetzt mal aus deiner verlinkten Definition erläutern, warum es nichtgewerblichen Güterkraftverkehr geben sollte Das nennt sich Werkverkehr, siehe §1 Abs. 4 GüKG Zitat Güterkraftverkehr, der nicht Werkverkehr im Sinne der Absätze 2 und 3 darstellt, ist gewerblicher Güterkraftverkehr.
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30.07.2010, 11:03
Beitrag
#28
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21790 Beigetreten: 07.01.2004 Wohnort: ...ein kleines Dorf bei Bückeburg Mitglieds-Nr.: 1228 |
Noch mal für Doofe zum Mitschreiben:
"(gewerblicher) Güterkraftverkehr" ist, wenn ein Spediteur etc. gegen Bezahlung die Klamotten fremder Leute transportiert. "gewerblicher Transport von Gütern" (das, wofür die 561/2006 steht) ist jeglicher Transport von Gütern, der nicht rein privat ist. Darunter fallen: - der bereits erwähnte "gewerbliche Güterkraftverkehr" (Transporte für "Dritte"); - der Werkverkehr (innerbetiebliche Transporte, Abholung von Gütern vom eigenen Zulieferer, Transporte zum eigenen Kunden etc.). Das, was ICH mache, ist "Werkverkehr", aber ich brauche dennoch ab 3501 kg zul. Zug-Gesamtmasse ein Kontrollgerät. Doc -------------------- Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können. Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht! |
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30.07.2010, 12:28
Beitrag
#29
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1997 Beigetreten: 22.01.2005 Mitglieds-Nr.: 7951 |
Das nennt sich Werkverkehr, siehe §1 Abs. 4 GüKG Zitat Güterkraftverkehr, der nicht Werkverkehr im Sinne der Absätze 2 und 3 darstellt, ist gewerblicher Güterkraftverkehr. Trotzdem ist Werksverkehr auch Güterkraftverkehr und ist gewerblich (da es ja laut Definition innerhalb von Unternehmen stattfindet), er heißt nur in der Definition nicht "gewerblicher Güterkraftverkehr", sondern nur "Güterkraftverkehr". Demnach kann also eine Privatfahrt, auch wenn sie mit nem 40t Lkw passiert kein Güterkraftverkehr sein und unter das GüKG fallen, ansonsten bräuchte man ja dafür ne Genehmigung. Da es aber Gütertransport ist, würde sie dann unter die 561/2006 fallen. |
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30.07.2010, 16:35
Beitrag
#30
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30304 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
Demnach kann also eine Privatfahrt, auch wenn sie mit nem 40t Lkw passiert kein Güterkraftverkehr sein und unter das GüKG fallen Ja -------------------- |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 19.04.2024 - 15:40 |