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> gewerblicher Gütertransport
racer77
Beitrag 26.07.2010, 19:16
Beitrag #1


Neuling


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Hallo

habe ein kleines Problem (das hoffentlich kein großes wird)

fahre einen Ducato mit 1,7 to Kofferanhänger

das ganze Gespann wird als Teamgefährt für's Supermoto/Motocross eingesetzt

heute sind wir in eine Kontrolle gekommen, bei der uns die Polizei klarmachen wollte, dass wir einen Fahrtenschreiber (oder so ein EG Kontropllgerät oder wie auch immer) benötigen, da es sich um einen gewerblicher Güntertransport handelt.

Wir haben natürlich versucht, den Beamten klarzumachen, dass es sich dabei um eine Hobby handelt und wir den Hänger als Werkstattwagen für unsere eigene Zwecke einsetzen und damit nur Spass haben wollen.

Wie ist hier nun die Rechtslage?
wie wird "gewerblicher Güntertransport" definiert und wie kommen wir wirklich drum herum, einen Fahrtenschreiber zu verbauen.
Das Gespann wird ja nur 4-6 mal im Jahr so genutzt und da lohnt der ganze Aufwand ja nicht wirklich.
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Nebukad
Beitrag 26.07.2010, 19:25
Beitrag #2


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Wenn das ganze rein privat ist, dann unterliegt ihr nicht den Sozialvorschriften und benötigt somit auch kein Kontrollgerät, solange ihr unter 7,5t zulässigem Zuggesamtgewicht bleibt.
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Trucker
Beitrag 26.07.2010, 19:36
Beitrag #3


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Da bleibt das Gespann locker drunter Ducato max 3,5 t + Ah 1,7t =5,2t


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Gruß Werner



Ich fahre nicht zum Spass, es ist mein Job, Euch die Zeitung zu bringen



wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten
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Kurier
Beitrag 26.07.2010, 19:42
Beitrag #4


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Zitat (racer77 @ 26.07.2010, 20:16) *
Hallo



heute sind wir in eine Kontrolle gekommen, bei der uns die Polizei klarmachen wollte, dass wir einen Fahrtenschreiber (oder so ein EG Kontropllgerät oder wie auch immer) benötigen, da es sich um einen gewerblicher Güntertransport handelt.

wie wird "gewerblicher Güntertransport" definiert


Ob Günter sich gewerblich transportieren lässt kann ich nicht sagen aber die Definition für gewerblichen Güterkraftverkehr hätte ich gerade da:

Zitat
(1) Güterkraftverkehr ist die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen,
die einschließlich Anhänger ein höheres zulässiges Gesamtgewicht als 3,5 Tonnen haben.


--------------------
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streber
Beitrag 26.07.2010, 19:52
Beitrag #5


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Ist der Ducato auf eine Privatperson oder auf eine Firma angemeldet ?
Wie sieht es mit dem Koffer aus, privat oder auf eine Firma angemeldet ?
Ist Günter ausreichend gesichert ?

whistling.gif


--------------------
"Die weltweite Nachfrage nach Kraftfahrzeugen wird 1 Million nicht überschreiten - allein schon aus Mangel an verfügbaren Chauffeuren."

Gottlieb Daimler im Jahr 1901.

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Nebukad
Beitrag 26.07.2010, 20:01
Beitrag #6


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Auf wen der Kram zugelassen ist, ist ja erstmal egal, solange die Fahrt privat ist.

Zitat
(1) Güterkraftverkehr ist die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen,
die einschließlich Anhänger ein höheres zulässiges Gesamtgewicht als 3,5 Tonnen haben.


In Bezug auf das Kontrollgerät und die Sozialvorschriften ist diese Definition aber völlig irrelevant.
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racer77
Beitrag 26.07.2010, 20:54
Beitrag #7


Neuling


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Zitat (streber @ 26.07.2010, 20:52) *
Ist der Ducato auf eine Privatperson oder auf eine Firma angemeldet ?
Wie sieht es mit dem Koffer aus, privat oder auf eine Firma angemeldet ?
Ist Günter ausreichend gesichert ?

whistling.gif


Die Fahrzeuge sind privat zugelassen
und natürlich soll es nicht Günter sonder Güter heißen.


Zitat (Kurier @ 26.07.2010, 20:42) *
Zitat (racer77 @ 26.07.2010, 20:16) *
Hallo



heute sind wir in eine Kontrolle gekommen, bei der uns die Polizei klarmachen wollte, dass wir einen Fahrtenschreiber (oder so ein EG Kontropllgerät oder wie auch immer) benötigen, da es sich um einen gewerblicher Güntertransport handelt.

wie wird "gewerblicher Güntertransport" definiert


Ob Günter sich gewerblich transportieren lässt kann ich nicht sagen aber die Definition für gewerblichen Güterkraftverkehr hätte ich gerade da:

Zitat
(1) Güterkraftverkehr ist die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen,
die einschließlich Anhänger ein höheres zulässiges Gesamtgewicht als 3,5 Tonnen haben.



was wird in dem Fall als "Güter" angesehen?

wenn ich "mein" eigenes Material/Werkzeug das ich zum reparieren der Mopeds brauche transportiere, ist das dann schon Gütertransport, falls ich auf die Idee komme, einem Mitbewerber bei einer Reparatur zu helfen?
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Kurier
Beitrag 26.07.2010, 21:01
Beitrag #8


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relevant ist das geschäftsmäßige oder entgeldliche....


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streber
Beitrag 26.07.2010, 21:14
Beitrag #9


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Also wenn da nichts auf eine Firma zugelassen ist und ihr die Mopeds in eurer Freizeit durch die Gegend kutschiert,
dürfte da eigentlich nichts kommen.
Selbst dem Mitbewerber das Mofa reparieren dürfte noch als Freizeitbeschäfigung gelten.

Einfach mal warten, ob was kommt. Und eventuell schon mal bei der nächsten Ausfahrt den ganzen Zug schon mal mit Motorrädern fotografieren...


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CvR
Beitrag 26.07.2010, 21:33
Beitrag #10


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Zitat (Kurier @ 26.07.2010, 22:01) *
relevant ist das geschäftsmäßige oder entgeldliche....

Spannende Frage hierzu: Gab's Werbeeinnahmen durch irgendwelche Sponsorenaufkleber oder so?


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"Man sollte schon deshalb kein langes Gesicht machen, weil man dann mehr zu rasieren hat."
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racer77
Beitrag 27.07.2010, 07:29
Beitrag #11


Neuling


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Zitat (CvR @ 26.07.2010, 22:33) *
Zitat (Kurier @ 26.07.2010, 22:01) *
relevant ist das geschäftsmäßige oder entgeldliche....

Spannende Frage hierzu: Gab's Werbeeinnahmen durch irgendwelche Sponsorenaufkleber oder so?


hin und wieder schon
aber meistens "sponsored by myself"
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Nebukad
Beitrag 27.07.2010, 15:04
Beitrag #12


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Zitat (Kurier @ 26.07.2010, 22:01) *
relevant ist das geschäftsmäßige oder entgeldliche....


Nein, ist es nicht.
Für das Kontrollgerät und in dem Zusammenhang auch die Sozialvorschriften ist alleine die Fahrzeugart relevant. Wenn es ein Fahrzeug zum Gütertransport ist, ist es erstmal völlig egal, ob damit auch Güter transportiert werden und ob es gewerblich oder privat genutzt wird. Deshalb werden die Privatfahrten auch bis 7,5t von den Vorschriften explizit wieder ausgenommen.
Mit einem privat genutzten Lkw über 7,5t fällt man also selbst bei Leerfahrten unter die Sozialvorschriften.

Die Definition für den Güterkraftverkehr wird erst für die Genehmigung und das Berufskraftfahrerquatschgesetz relevant, da es dort einen Unterschied zwischen privat und gewerblich macht.
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Polo79
Beitrag 27.07.2010, 16:11
Beitrag #13


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Zitat (Nebukad @ 27.07.2010, 16:04) *
Für das Kontrollgerät und in dem Zusammenhang auch die Sozialvorschriften ist alleine die Fahrzeugart relevant.
Ein Kontrollgerät muss doch unabhängig von der Fahrzeugart (außer KOM) erst ab 7,5 t vorhanden sein. think.gif


--------------------
[A] [BE] [C1E] [CE] [D1E] [DE] [MSLT]

Da ich zu faul zum Acronymisieren bin, hier ein kleiner Service für Foren-Neulinge.
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Nebukad
Beitrag 27.07.2010, 16:50
Beitrag #14


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Wieso?
Wenn es ein Fahrzeug für den Gütertransport ist und nicht unter die Ausnahmen (Privatfahrt usw.) fällt, dann heißt das doch ab 3,5t = Kontrollgerät.

Bei allen anderen Fahrzeugen muss ab 7,5t ein Fahrtenschreiber vorhanden sein.
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Polo79
Beitrag 27.07.2010, 16:57
Beitrag #15


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Zitat (Nebukad @ 27.07.2010, 17:50) *
Wenn es ein Fahrzeug für den Gütertransport ist und nicht unter die Ausnahmen (Privatfahrt usw.) fällt, dann heißt das doch ab 3,5t = Kontrollgerät.
Ja genau. Also ist doch bis 7,5 t der Verwendungszweck und nicht die Fahrzeugart entscheidend.


--------------------
[A] [BE] [C1E] [CE] [D1E] [DE] [MSLT]

Da ich zu faul zum Acronymisieren bin, hier ein kleiner Service für Foren-Neulinge.
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racer77
Beitrag 28.07.2010, 20:04
Beitrag #16


Neuling


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Zitat (Nebukad @ 27.07.2010, 16:04) *
Die Definition für den Güterkraftverkehr wird erst für die Genehmigung und das Berufskraftfahrerquatschgesetz relevant, da es dort einen Unterschied zwischen privat und gewerblich macht.


und was wird jetzt tatsächlch als Güterkraftverkehr angesehen?
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Trucker
Beitrag 28.07.2010, 21:06
Beitrag #17


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Der Transport von Gütern gegen Entgeld


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Gruß Werner



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Hoheneicherstation
Beitrag 28.07.2010, 21:19
Beitrag #18


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Wer mit einem Fahrzeug oder einer Fzg-Kombination bei einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen für jemand anderen etwas transportiert und dafür, auch wenn es nur ganz gering ist, irgendwie entlohnt wird, betreibt genehmigungpflichtigen Güterverkehr!
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Jens
Beitrag 28.07.2010, 21:37
Beitrag #19


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So wie ich es sehe, liegt hier zwar Güterkraftverkehr vor, aber eben kein gewerblicher Güterkraftverkehr.

Aus
Zitat (Artikel 3 Abs. 1 Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 des Rates über das Kontrollgerät im Straßenverkehr)
Das Kontrollgerät muss bei Fahrzeugen eingebaut und benutzt werden, die der Personen- oder Güterbeförderung im Straßenverkehr dienen und in einem Mitgliedstaat zugelassen sind; ausgenommen sind die in Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 genannten Fahrzeuge. …
und
Zitat (Artikel 3 Verordnung (EG) Nr. 561/2006)
Diese Verordnung gilt nicht für Beförderungen im Straßenverkehr mit folgenden Fahrzeugen:

h) Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen mit einer zulässigen Höchstmasse von nicht mehr als 7,5 t, die zur nichtgewerblichen Güterbeförderung verwendet werden;

folgt deshalb meines Erachtens, daß @racer77 kein Kontrollgerät benötigt.


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Nebukad
Beitrag 28.07.2010, 22:32
Beitrag #20


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Naja,

Güterkraftverkehr ist immer gewerblich, sonst wäre es keiner.

Nur ist Güterkraftverkehr nicht gleich Güterbeförderung im Sinne der VO 561/2006. Wäre es so, dann würde daraus folgen, dass auch privater Gütertransport über 7,5t nicht unter die VO fallen würde.
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Jens
Beitrag 29.07.2010, 04:59
Beitrag #21


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Zitat (Nebukad @ 28.07.2010, 23:32) *
Güterkraftverkehr ist immer gewerblich, sonst wäre es keiner.

Nö, siehe §1 Abs. 4 GüKG


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racer77
Beitrag 29.07.2010, 20:39
Beitrag #22


Neuling


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dann warten wir mal ab bis Post kommt, von wem auch immer
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Nebukad
Beitrag 29.07.2010, 22:07
Beitrag #23


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Zitat (Jens @ 29.07.2010, 05:59) *
Zitat (Nebukad @ 28.07.2010, 23:32) *
Güterkraftverkehr ist immer gewerblich, sonst wäre es keiner.

Nö, siehe §1 Abs. 4 GüKG


Und woraus schließt du daraus, dass ein privater Gütertransport der ja hier vorliegt Güterkraftverkehr ist?

In dem verlinkten Artikel wird nur zwischen gewerblichen Güterverkehr und Werksverkehr unterschieden und dies ist nunmal laut der Definition beides gewerblich. Nur wenns kein Werksverkehr ist, dann heißt es zwar "gewerblicher Güterkraftverkehr" nur ist "Güterkraftverkehr" auch immer gewerblich.
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Jens
Beitrag 30.07.2010, 05:02
Beitrag #24


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Zitat (Nebukad @ 29.07.2010, 23:07) *
Und woraus schließt du daraus, dass ein privater Gütertransport der ja hier vorliegt Güterkraftverkehr ist?

Es mag ja sein, daß diese Vermutung meinerseits falsch war, was aber nichts daran ändert, daß ich nach wie vor der Meinung bin, daß aufgrund der von mir genannten Vorschriften kein Kontrollgerät notwendig ist, und die Polizisten, die @racer77 kontrolliert haben, falsch liegen.
Wie ist denn deine Meinung dazu? think.gif

Unabhängig davon ist deine Aussage, daß Güterkraftverkehr immer gewerblich sei, falsch.


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Nebukad
Beitrag 30.07.2010, 09:07
Beitrag #25


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Natürlich braucht er kein Kontrollgerät, da er unter 7,5t bleibt und damit nicht der 561/2006 unterliegt.

Nur magst du mir jetzt mal aus deiner verlinkten Definition erläutern, warum es nichtgewerblichen Güterkraftverkehr geben sollte, wenn in der Definition steht, dass Güterkraftverkehr der gewerbliche Transport von Gütern ist:

Zitat
(1) Güterkraftverkehr ist die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen, die einschließlich Anhänger ein höheres zulässiges Gesamtgewicht als 3,5 Tonnen haben.
(2) Werkverkehr ist Güterkraftverkehr für eigene Zwecke eines Unternehmens,


Da beides gewerblich ist, kann privater Gütertransport ja kein Güterkraftverkehr sein.
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frankenstein
Beitrag 30.07.2010, 09:23
Beitrag #26


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Zitat (Jens @ 30.07.2010, 05:02) *
Unabhängig davon ist deine Aussage, daß Güterkraftverkehr immer gewerblich sei, falsch.

Das sehe ich nicht so, siehe auch die Definition § 1 GüKG.

"Güterkraftverkehr" ist ein feststehender Begriff im GüKG, alles andere, also Ausnahmen nach § 2, unter 3,5 t zGg und auch Transporte mit anderen Verkehrsträgern ist Güterverkehr, Gütertransport, Transport etc.


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Locker bleiben, gaaaaaanz locker !
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Jens
Beitrag 30.07.2010, 10:51
Beitrag #27


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Zitat (Nebukad @ 30.07.2010, 10:07) *
Nur magst du mir jetzt mal aus deiner verlinkten Definition erläutern, warum es nichtgewerblichen Güterkraftverkehr geben sollte

Das nennt sich Werkverkehr, siehe §1 Abs. 4 GüKG
Zitat
Güterkraftverkehr, der nicht Werkverkehr im Sinne der Absätze 2 und 3 darstellt, ist gewerblicher Güterkraftverkehr.


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Doc aus Bückeburg
Beitrag 30.07.2010, 11:03
Beitrag #28


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Noch mal für Doofe zum Mitschreiben:

"(gewerblicher) Güterkraftverkehr" ist, wenn ein Spediteur etc. gegen Bezahlung die Klamotten fremder Leute transportiert.
"gewerblicher Transport von Gütern" (das, wofür die 561/2006 steht) ist jeglicher Transport von Gütern, der nicht rein privat ist.
Darunter fallen:
- der bereits erwähnte "gewerbliche Güterkraftverkehr" (Transporte für "Dritte");
- der Werkverkehr (innerbetiebliche Transporte, Abholung von Gütern vom eigenen Zulieferer, Transporte zum eigenen Kunden etc.).

Das, was ICH mache, ist "Werkverkehr", aber ich brauche dennoch ab 3501 kg zul. Zug-Gesamtmasse ein Kontrollgerät.

Doc


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Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht!
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Nebukad
Beitrag 30.07.2010, 12:28
Beitrag #29


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Zitat (Jens @ 30.07.2010, 11:51) *
Das nennt sich Werkverkehr, siehe §1 Abs. 4 GüKG
Zitat
Güterkraftverkehr, der nicht Werkverkehr im Sinne der Absätze 2 und 3 darstellt, ist gewerblicher Güterkraftverkehr.



Trotzdem ist Werksverkehr auch Güterkraftverkehr und ist gewerblich (da es ja laut Definition innerhalb von Unternehmen stattfindet), er heißt nur in der Definition nicht "gewerblicher Güterkraftverkehr", sondern nur "Güterkraftverkehr".

Demnach kann also eine Privatfahrt, auch wenn sie mit nem 40t Lkw passiert kein Güterkraftverkehr sein und unter das GüKG fallen, ansonsten bräuchte man ja dafür ne Genehmigung. Da es aber Gütertransport ist, würde sie dann unter die 561/2006 fallen.
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Jens
Beitrag 30.07.2010, 16:35
Beitrag #30


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Zitat (Nebukad @ 30.07.2010, 13:28) *
Demnach kann also eine Privatfahrt, auch wenn sie mit nem 40t Lkw passiert kein Güterkraftverkehr sein und unter das GüKG fallen

Ja


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