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> Wer hat Schuld? Unfall bei abbiegen auf eine Vorfahrtsstraße
dahammer
Beitrag 21.07.2010, 20:49
Beitrag #1


Neuling


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Hallo zusammen,

Ich habe folgende Situation:

Fahrer A muss nach links auf die Vorfahrtsstraße abbiegen. Die Vorfahrtsstraße befindet sich innerhalb einer geschlossenen Ortschaft, zur Uhrzeit des Unfalls herrschte stockender Verkehr. Ein LKW, der in die selbe Richtung auf der Vorfahrtsstraße fuhr, in die Fahrer A abbiegen wollte, blieb stehen und gewährte Fahrer A durch Handzeichen Vorfahrt. Als Fahrer A nach links auf die Vorfahrtsstraße abbog, überholte ein Motorradfahrer, der hinter dem LKW fuhr, auf der Gegenfahrbahn den LKW und prallte Fahrer A in die vordere rechte Seite des PKWs.

Meine Frage: Wer ist Schuld?
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Jens
Beitrag 21.07.2010, 20:52
Beitrag #2


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Fahrer A, er hat dem Motorradfahrer die Vorfahrt genommen


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Gast_lemonshark_*
Beitrag 21.07.2010, 21:02
Beitrag #3





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Zitat (dahammer @ 21.07.2010, 21:49) *
Meine Frage: Wer ist Schuld?


Beide. Bei der Schuldverteilung kommt es auf die Umstände im Einzelfall und das Verhandlungsgeschick der Parteien an.
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putenpurackel
Beitrag 22.07.2010, 07:29
Beitrag #4


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Zitat (dahammer @ 21.07.2010, 21:49) *
...gewährte Fahrer A durch Handzeichen Vorfahrt.

Das hat keinen Einfluss?
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Andreas
Beitrag 22.07.2010, 08:20
Beitrag #5


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Ein von einem Verkehrsteilnehmer auf einer Vorfahrtstraße an einen anderen Autofahrer, der von einer Nebenstraße auf die Hauptstraße abbiegen will, gegebenes Winkzeichen, entbindet letzteren nicht von der eigenen Sorgfaltspflicht. Es liegt vielmehr nach wie vor bei ihm, auf bevorrechtigten Verkehr zu achten. Er darf sich deshalb trotz des Handzeichens nur so weit in die Vorfahrtstraße hineintasten, bis er Überblick (hier) nach links gewinnen kann. Einen Vertrauensschutz begründet das Handzeichen nicht.

OLG München, Az. 5 U 5359/90


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JTH
Beitrag 22.07.2010, 08:29
Beitrag #6


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Die Vorfahrt gilt auf der ganzen bevorrechtigten Straße, auf der gesamten Breite. Selbst wenn dort Überholverbot herrschen würde, müsste der Fahrer, der die Vorfahrt zu beachten hat, dem Falschüberholer die Vorfahrt gewähren.

Die Quotelung des Schadens ist durchaus möglich.

Im vorliegenden Fall glaube ich jedoch nicht, daß der überholende Kradfahrer eine Teilschuld zugesprochen bekommt, außer er hätte nicht überholen dürfen.


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Grüße aus dem Allgäu - JTH



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dahammer
Beitrag 23.07.2010, 10:09
Beitrag #7


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überholt der Kradfahrer in diesem Fall nicht eine Kolonne? und muss er nicht damit rechnen, dass auf der Gegenfahrbahn mit unerwartetem Gegenverkehr aus jeweiliger Kreuzung aus der Fahrer A abbog zu rechnen ist? muss er seine Geschwindigkeit nicht so mäßigen, dass er auf unerwartete Ereignisse rechtzeitig reagieren kann?

Autofahrer A hätte ja auch nach rechts auf die Vorfahrtsstraße abbiegen können und hätte somit den Kradfahrer frontal erwischt.

Grüße
daHammer
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nachteule
Beitrag 23.07.2010, 10:33
Beitrag #8


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Gelöscht, da ich vom falschen Sachverhalt ausgegangen bin


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Q-Treiberin
Beitrag 23.07.2010, 11:25
Beitrag #9


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Zitat (dahammer @ 23.07.2010, 11:09) *
Autofahrer A hätte ja auch nach rechts auf die Vorfahrtsstraße abbiegen können und hätte somit den Kradfahrer frontal erwischt.
Auch da hätte er die Schuld bekommen, da es immer ein Vorfahrtsverstoß ist, egal auf welcher Straßenseite der andere fährt. Heißt, die Vorfahrt bezieht sich auf die gesamte Kreuzung.
Und es gibt auch keine Vorschrift die explizit sagt "im Bereich von Kreuzungen und Einmündungen ist das Überholen verboten"

Ein Beispiel das hier mal gebracht wurde:
Du musst auch dann Vorfahrt gewähren, wenn ein Autofahrer falschrum aus einer Einbahnstraße, auf der falschen Straßenseite und auf dem Dach schlitternd vorbeikommt.


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dahammer
Beitrag 23.07.2010, 11:48
Beitrag #10


Neuling


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Auch wenn die Vorfahrtsstraße einspurig ist!?
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