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Beitrag
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 3 Beigetreten: 21.07.2010 Mitglieds-Nr.: 54950 ![]() |
Ich habe folgende Situation: Fahrer A muss nach links auf die Vorfahrtsstraße abbiegen. Die Vorfahrtsstraße befindet sich innerhalb einer geschlossenen Ortschaft, zur Uhrzeit des Unfalls herrschte stockender Verkehr. Ein LKW, der in die selbe Richtung auf der Vorfahrtsstraße fuhr, in die Fahrer A abbiegen wollte, blieb stehen und gewährte Fahrer A durch Handzeichen Vorfahrt. Als Fahrer A nach links auf die Vorfahrtsstraße abbog, überholte ein Motorradfahrer, der hinter dem LKW fuhr, auf der Gegenfahrbahn den LKW und prallte Fahrer A in die vordere rechte Seite des PKWs. Meine Frage: Wer ist Schuld? |
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#2
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30740 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 ![]() |
Fahrer A, er hat dem Motorradfahrer die Vorfahrt genommen
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Gast_lemonshark_* |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 497 Beigetreten: 19.10.2009 Mitglieds-Nr.: 51041 ![]() |
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Beitrag
#5
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 ![]() |
Ein von einem Verkehrsteilnehmer auf einer Vorfahrtstraße an einen anderen Autofahrer, der von einer Nebenstraße auf die Hauptstraße abbiegen will, gegebenes Winkzeichen, entbindet letzteren nicht von der eigenen Sorgfaltspflicht. Es liegt vielmehr nach wie vor bei ihm, auf bevorrechtigten Verkehr zu achten. Er darf sich deshalb trotz des Handzeichens nur so weit in die Vorfahrtstraße hineintasten, bis er Überblick (hier) nach links gewinnen kann. Einen Vertrauensschutz begründet das Handzeichen nicht.
OLG München, Az. 5 U 5359/90 -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek) >>UNICEF - Running for Children<< |
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Beitrag
#6
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 14883 Beigetreten: 17.02.2007 Wohnort: Ost-, Ober- und Westallgäu Mitglieds-Nr.: 28645 ![]() |
Die Vorfahrt gilt auf der ganzen bevorrechtigten Straße, auf der gesamten Breite. Selbst wenn dort Überholverbot herrschen würde, müsste der Fahrer, der die Vorfahrt zu beachten hat, dem Falschüberholer die Vorfahrt gewähren.
Die Quotelung des Schadens ist durchaus möglich. Im vorliegenden Fall glaube ich jedoch nicht, daß der überholende Kradfahrer eine Teilschuld zugesprochen bekommt, außer er hätte nicht überholen dürfen. -------------------- Grüße aus dem Allgäu - JTH
Das Leben geht zu schnell zum Rasen |
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Beitrag
#7
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 3 Beigetreten: 21.07.2010 Mitglieds-Nr.: 54950 ![]() |
überholt der Kradfahrer in diesem Fall nicht eine Kolonne? und muss er nicht damit rechnen, dass auf der Gegenfahrbahn mit unerwartetem Gegenverkehr aus jeweiliger Kreuzung aus der Fahrer A abbog zu rechnen ist? muss er seine Geschwindigkeit nicht so mäßigen, dass er auf unerwartete Ereignisse rechtzeitig reagieren kann?
Autofahrer A hätte ja auch nach rechts auf die Vorfahrtsstraße abbiegen können und hätte somit den Kradfahrer frontal erwischt. Grüße daHammer |
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#8
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24501 Beigetreten: 05.07.2007 Mitglieds-Nr.: 33782 ![]() |
Gelöscht, da ich vom falschen Sachverhalt ausgegangen bin
-------------------- Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.
Mahatma Gandhi |
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#9
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 17610 Beigetreten: 07.12.2006 Wohnort: Gaaanz hoch im Norden.. Mitglieds-Nr.: 26234 ![]() |
Autofahrer A hätte ja auch nach rechts auf die Vorfahrtsstraße abbiegen können und hätte somit den Kradfahrer frontal erwischt. Auch da hätte er die Schuld bekommen, da es immer ein Vorfahrtsverstoß ist, egal auf welcher Straßenseite der andere fährt. Heißt, die Vorfahrt bezieht sich auf die gesamte Kreuzung.Und es gibt auch keine Vorschrift die explizit sagt "im Bereich von Kreuzungen und Einmündungen ist das Überholen verboten" Ein Beispiel das hier mal gebracht wurde: Du musst auch dann Vorfahrt gewähren, wenn ein Autofahrer falschrum aus einer Einbahnstraße, auf der falschen Straßenseite und auf dem Dach schlitternd vorbeikommt. -------------------- Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet... |
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Beitrag
#10
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 3 Beigetreten: 21.07.2010 Mitglieds-Nr.: 54950 ![]() |
Auch wenn die Vorfahrtsstraße einspurig ist!?
Das hätte ich nicht gedacht! ![]() |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 14.08.2025 - 04:31 |