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> Neuerteilung nach langer Zeit
aloisbing
Beitrag 13.07.2010, 04:32
Beitrag #1


Neuling


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Hallo,
bin neu hier und hoffe,dass ich alles richtig mache,wenn nicht sorry
meine Frage :Habe 1978 meinen Führerschein gemacht 1983 wegen Trunkenheitsfahrt (1,28Promille)verloren.In 84 bin ich nach BW verzogen und hatte
bis zu meinem Arbeitsplatz nur fünf Minuten.Aus diesem Grund habe ich mich nicht mehr um eine Fahrerlaubnis gekümmert.Nun hat sich das aber alles geändert(Arbeitslos)und ein Führerschein wäre nunmehr wieder wichtig.!Habe ich nach so langer Zeit überhaupt die Chance auf wiedererteilung ohne
den Führerschein komplett neu machen zu müssen? Ich lebe immernoch in Baden-Württemberg
vielen Dank für antworten
aloisbing
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Jens
Beitrag 13.07.2010, 04:59
Beitrag #2


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Neu machen im Sinne einer erneuten Ausbildung mußt du den Führerschein in keinem Fall. Es wäre möglich, daß die Führerscheinstelle Prüfungen von dir verlangt. Wobei wir hier schon einen Fall aus BW hatten, in dem nach über zwanzig Jahren prüfungsfrei neuerteilt wurde (Threadsammlung von prüfungsfreien Neuerteilungen).

Du kannst auf Antrag die Klassen A1, B, BE, C1, C1E, M, L und S bekommen. Näheres zu den einzelnen Klassen findest du hier, und hier kannst du nachlesen, was für Unterlagen du für die Neuerteilung benötigst.


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aloisbing
Beitrag 14.07.2010, 16:25
Beitrag #3


Neuling


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Hallo,entschuldigung,dass ich mich erst jetzt melde
zuerst einmal vielen Dank für deine informationen.Ich habe soweit alle Papiere zusammen.Nur noch das Augenärztliche Zeugnis fehlt.Das hoffe ich am Montag zu bekommen.
Dann werde ich am Dienstag mal zur Führerscheinstelle marschieren.
Allerdings habe ich schon wieder ein "Problem".In der Hoffnung,tatsächlich die Fahrerlaubnis wieder zu erhalten,habe ich mir natürlich so meine Gedanken gemacht und bin zu dem Schluss gekommen,dass nach solanger Zeit einige Fahrstunden das absolute muss sein werden.Ich bin also heute mal zu einer Fahrschule gegangen,um zu fragen,was das denn so in etwa kosten würde.Jetzt kommts:Die gute Dame sagte mir,dass es eine Neuerteilung ohne theoretische und praktische Prüfung in BW nicht gäbe.!!!Sie hätte schon "jede Menge"solche Fälle gehabt und die hätten alle die Prüfungen machen müssen.
Meine Frage:Will die nur Geld verdienen??
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Jens
Beitrag 14.07.2010, 16:31
Beitrag #4


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Zitat (aloisbing @ 14.07.2010, 17:25) *
Die gute Dame sagte mir,dass es eine Neuerteilung ohne theoretische und praktische Prüfung in BW nicht gäbe.

Das stimmt nicht.


Prüfungen dürfen nur verlangt werden, wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, daß die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse nicht mehr vorhanden sind.
Und daß diese Tatsachen ausnahmslos bei allen Betroffenen vorliegen sollen, also auch bei denen, denen die FE nur recht kurz entzogen war, glaub ich nicht.

Vielleicht ist das ja speziell bei dir im Landkreis so? Das wäre dann interessant, weil die Behörde dadurch eindeutig nicht regelkonform entscheiden würde. Das wäre dann ein Ansatzpunkt um eine eventuelle Prüfungsanordnung rechtlich abzuwehren.


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Gast_charly68_*
Beitrag 14.07.2010, 21:20
Beitrag #5





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Zitat (aloisbing @ 14.07.2010, 17:25) *
Die gute Dame sagte mir,dass es eine Neuerteilung ohne theoretische und praktische Prüfung in BW nicht gäbe.!!!


Nur weil es bei ihrer zuständigen FEB anders gehandhabt wird, muß dies aber noch lange nicht für alle FEBen in BW gelten.

Meiner Ansicht nach sollte sich die gute Dame erst man beim Fahrlehrerverband in BW schlau machen ob es überall so gehandhabt wird, wie sie es Dir gesagt hat.

Ich komme aus BW und die für meine Region zuständige FEB erteilt prüfungsfrei. Und dies schon seit Juli 2008.
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aloisbing
Beitrag 15.07.2010, 03:43
Beitrag #6


Neuling


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habe jetzt mal eine Nacht drüber geschlafen(schlecht) Ich lebe in Stuttgart und ich bin zwar rechtlich nicht sehr bewandert,aber Stuttgart ist doch die Landeshauptstadt und dort werden doch die Landesgesetze gemacht und sicherlich auch empfehlungen an Städte und Gemeinden herausgegeben.
Da kann ich mir eigentlich nicht vostellen,dass die dann in einigen Gemeinden,Städten eine prüfungsfreie Erteilung gutheisen und selbst auf erneute Prüfung bestehen.???
Nichtsdestotrotz habe ich gestern noch eine Mail an die FeS geschrieben und meunen Fall mit der bitte um Antwort geschildert.Werde darüber berichten.
Ein negativbescheid wäre für mich fatal,denn die Kosten für eine erneute Prüfung würden meine momentanen Möglichkeiten sprengen.
Vielleicht geht ja doch alles gut.Das hätte ich dann diesem Forum zu verdanken,denn ohne euch wäre ich ja erst garnicht auf diese Idee gekommen.
Bei Interesse würde ich euch gerne auf dem laufenden halten
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Mr.T
Beitrag 15.07.2010, 07:35
Beitrag #7


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Zitat (aloisbing @ 15.07.2010, 04:43) *
Bei Interesse würde ich euch gerne auf dem laufenden halten
Selbstverständlich sind wir an weiteren Infos interessiert. wavey.gif


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Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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Jupiter
Beitrag 15.07.2010, 13:10
Beitrag #8


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Zitat (charly68 @ 14.07.2010, 22:20) *
Meiner Ansicht nach sollte sich die gute Dame erst man beim Fahrlehrerverband in BW schlau machen ob es überall so gehandhabt wird, wie sie es Dir gesagt hat.

Was hat der Fahrlehrerverband damit zu tun?
Im übrigen dürfte dieser eher ein Interesse daran haben, dass eben nicht prüfungsfrei neuerteilt wird.
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Gast_charly68_*
Beitrag 15.07.2010, 13:28
Beitrag #9





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Zitat (Jupiter @ 15.07.2010, 14:10) *
Im übrigen dürfte dieser eher ein Interesse daran haben, dass eben nicht prüfungsfrei neuerteilt wird.


Das ist ein Irrglaube.

Zumindest die Fahrschulen bei uns in der Region sind sogar froh, daß sie inzwischen keine Neuerteiler wieder fit machen müssen und statt dessen dadurch mehr Ersterteiler ausbilden können. Am Fahranfänger wird halt immer noch am meisten verdient.
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aloisbing
Beitrag 16.07.2010, 08:54
Beitrag #10


Neuling


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also,dass ganze hat mir keine ruhe gelassen.Deshalb bin ich heute morgen nochmals zur Führerscheinbehörde gegangen um mich zu erkundigen.Die nette Dame dort sagte mir,dass ich keine Prüfungen ablegen muss.Die Fahrerlaubnis wird so (sollte ich keine Leiche im Keller haben)erteilt.Dies sei die Regel in Stuttgart.Nach meiner Frage auf die lange FS-lose Zeit sagte sie das dies hier keine Rolle spiele.Sie meinte auch,dass die gute Dame von der Fahrschule natürlich berechtigter weise Geld verdienen will!!!!!!!!
Das heist für mich,dass wenn ich am Montag das Augenärztliche Gutachten bestehe,der für mich noch immer unglaubliche Zustand eintritt,nach rund 26 Jahren wieder im Besitz einer Fahrerlaubnis sein werde!?!?
werde weiter berichten
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durban
Beitrag 16.07.2010, 11:21
Beitrag #11


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Hört sich doch gut an; alles andere wäre auch rechtlich zweifelhaft.

Vielleicht meine die Dame von der Fahrschule das gar nicht böse. Es zeigt sich einfach immer wieder, dass man sich dort mit den rechtlichen Feinheiten gar nicht so gut auskennt.


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Proxima Estación: Esperanza.
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aloisbing
Beitrag 20.07.2010, 03:44
Beitrag #12


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So,habe am Wochenende den Grundkurs in Erster Hilfe gemacht.Gestern beim Augenarzt.Der stellte fest,dass die Sehkraft auf meinem linken Auge
grenzwertig für die Erteilung von C1E... sei.(li 0,5 re 0,8 Gesamtsehschärfe 1,0)Wir kamen gemeinsam zu dem Schluss,dass wir die sichere Variante
nämlich A!,B;BE;M;L;T wählen sollten.Da hätte ich mir den Erste Hilfe Lehrgang sparen können.Sinnvoll war er allerdings schon.Den sollte man nach so langer Fs-loser ruhig machen,da hat sich viel geändert.
Also ärztliches Gutachten EH-Kurs rund 100€ Das Geld tut mir natürlich weh.Aber wenn ich dem rund 1500€ fürs neumachen gegenüberstelle,dann...!!!
Trotzalledem,wer in einer ähnlichen Situation wie ich ist,sollte vielleicht zuerst zum Augenarzt gehen.(Kosten hier in Stuttgart ca.60-80€ je nach Aufwand)
Lange Rede kurzer Sinn,werde nachher zur Führerscheinstelle gehen und die Unterlagen abgeben.Und dann heist es,wie für soviele hier,warten.
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Jens
Beitrag 20.07.2010, 04:50
Beitrag #13


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Zitat (aloisbing @ 20.07.2010, 04:44) *
nämlich A!,B;BE;M;L;T wählen sollten.

T bekommst du nicht, sondern S. Wobei das im Führerschein in der Zeile der Klasse T eingetragen wird, aber eben mit der Schlüsselzahl 181
Zitat
Klasse T, nur gültig für Kraftfahrzeuge der Klasse S


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Jens
Beitrag 12.08.2010, 18:37
Beitrag #14


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Nachdem @aloisbing mir per PN mitgeteilt hat, daß er seit heute wieder im Besitz einer Fahrerlaubnis ist, hab ich seinen Thread in unsere Sammlung aufgenommen.

Herzlichen Glückwunsch und immer unfallfreie Fahrt wavey.gif


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Gast_klaus62_*
Beitrag 12.08.2010, 18:47
Beitrag #15





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@aloisbing

herzlichen Glückwunsch wavey.gif
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Ch.b
Beitrag 13.08.2010, 16:33
Beitrag #16


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Auch von mir Glückwunsch wavey.gif


Ich hatte leider nicht das Glück.


Gruß

Christian
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