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> Umweltplakette durch ummeldung abgelaufen?, wer haftet?
m0eX
Beitrag 30.06.2010, 14:17
Beitrag #1


Neuling
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Hi Leute,

folgender Tatbestand. Ich fuhr mit dem PKW meiner Frau in die Stadtmitte und zwei Wochen später erhielten wir einen Brief von der Behörde mit folgenden Worten:

Zitat
Ihnen wird zur Last gelegt mit dem PKW, amtliches Kennzeichen A XX 1111, am XX.XX.2010 von XX bis XX in Augsburg folgende Verkehrsordnungswidrigkeit begangen zu haben:

Sie nahmen trotz eines Verkehrsverbots zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen (Zeichen 270.1/270.2) mit einem Kraftfahrzeug am Verkehr teil. § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 153 BKat.


Wir hatten das Auto damals mit Münchner Kennezeichen und passender Umweltplakette in Grün - M XX 1111 - gefahren. Nach der Ummeldung von München auf Augsburg haben wir zwar bis auf die Stadt ein identisch Kennzeichen, A XX 1111, aber versäumt die Grüne Plakette zu erneuern. Somit lautet das Kennzeichen A XX 1111 und die Grüne Umweltplakette M XX 1111.

1. Gibts hier auch 40,- € und einen Punkt?
2. Wer haftet hier, der Fahrer oder der Halter?
3. Falls der Fahrer nicht ermittelt wird haftet dann der Halter?


Vielen Dank im Voraus!
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Mitleser
Beitrag 30.06.2010, 14:36
Beitrag #2


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1. Ja
2. der Fahrer
3. nein, wobei manche Bußgeldstelle und einige Amtsgericht -mMn fälschlicher Weise- § 25a StVG zur Anwendung bringen.
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nachteule
Beitrag 30.06.2010, 15:07
Beitrag #3


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Hallo, m0eX,

vielleicht hast Du ja Glück, und die Bußgeldstelle ist kulant, wenn Du rechtzeitig erklärst, warum dieser Fehler passiert ist und dementsprechende Reue rolleyes.gif zeigst.

Einen Versuch ist es sicher wert.

Viele Grüße,

Nachteule


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Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.

Mahatma Gandhi
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Kai R.
Beitrag 30.06.2010, 15:09
Beitrag #4


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Zitat (nachteule @ 30.06.2010, 16:07) *
vielleicht hast Du ja Glück, und die Bußgeldstelle ist kulant, wenn Du rechtzeitig erklärst, warum dieser Fehler passiert ist und dementsprechende Reue rolleyes.gif zeigst.

dabei sollte man dann aber darauf achten, nicht auf solchem Weg die Fahrereigenschaft einzuräumen.

Grüße

Kai


--------------------
Grüße

Kai

--- sorry, keine Privatkonsultationen per PN ---
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Heinz Wäscher
Beitrag 30.06.2010, 16:37
Beitrag #5


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Zitat (m0eX @ 30.06.2010, 15:17) *
Zitat
Ihnen wird zur Last gelegt mit dem PKW, amtliches Kennzeichen A XX 1111, am XX.XX.2010 von XX bis XX in Augsburg folgende Verkehrsordnungswidrigkeit begangen zu haben:

Sie nahmen trotz eines Verkehrsverbots zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen (Zeichen 270.1/270.2) mit einem Kraftfahrzeug am Verkehr teil. § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 153 BKat.


Wir hatten das Auto damals mit Münchner Kennezeichen und passender Umweltplakette in Grün - M XX 1111 - gefahren.


Eine grüne Plakette war / ist doch vorhanden, mehr wird zur Freistellung vom Verkehrsverbot doch gar nicht gefordert.

Zitat
Erläuterung
Das Zusatzzeichen zum Zeichen 270.1 „Freistellung vom Verkehrsverbot nach § 40 Abs. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes“ nimmt Kraftfahrzeuge vom Verkehrsverbot aus, die mit einer auf dem Zusatzzeichen in der jeweiligen Farbe angezeigten Plakette nach § 3 Abs. 1 der Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung vom 10. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2218), die zuletzt durch die Verordnung vom 5. Dezember 2007 (BGBl. I S. 2793) geändert worden ist, ausgestattet sind.


Der Gesetzestext ist nun einmal so abgefasst worden, da kann man aus einer grünen, vorhandenen Plakette doch nicht einfach eine nicht vorhandene machen weil es die Findung einer passenden Rechtsgrundlage für den Verstoß für die Behörde ungemein erleichtert ranting.gif

Und wer ist eigentlich eindeitig als Fahrzeugführer ermittelt worden, wenn keiner angegeben ist, bitte nicht den Fehler machen und sich selber ans Messer liefern. Solche Leute gibt es hier leider öfters crybaby.gif


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Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.
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nachteule
Beitrag 30.06.2010, 17:07
Beitrag #6


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Hallo, Kai R.,

das ist richtig.

Hallo, Heinz Wäscher,

im vorliegenden Fall sind die Kennzeichen bis auf den ersten Buchstaben ja mit der Plakette identisch.

Somit dürfte relativ klar sein, dass eine Ummeldung stattgefunden hat und die Plakette dem Fahrzeug tatsächlich zugeteilt wurde, so dass die Bußgeldstelle vielleicht milde gestimmt werden kann.

Wenn aber Kennzeichen und Plakette absolut nicht zusammen passen, sehe ich keinen Grund für den der die Anzeige geschrieben hat und auch nicht für die Bußgeldstelle, vorauszusetzen, dass die Plakette tatsächlich diesem Fahrzeug zugehört, und es besteht auch m. E. keine Veranlassung, nachzuermitteln, ob das Fahrzeug vorher mal die auf der Plakette genannten Kennzeichen hatte.

Persönlich halte ich auch nicht besonders viel von diesen Plaketten und ich bin froh, dass ich mich nicht mit der Sanktionierung beschäftigen muss, aber da es diese Teile nun schon mal gibt, muss man eben auch mit den Konsequenzen rechnen, wenn man die Vorschriften nicht beachtet.

Viele Grüße,

Nachteule


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m0eX
Beitrag 30.06.2010, 19:53
Beitrag #7


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Hi Leute,

erstmal Vielen Dank für die schnellen und guten Antworten, das heißt also der Fahrer und nicht die Halterin haftet.

Jetzt bin ich nur am Überlegen ob ich den Weg der Vernunft gehen soll und mit der Bußgeldstelle verhandeln. Da wirklich nur der erste Buchstabe falsch ist und dies nur durch die Ummeldung, welche schon über ein Jahr her ist, passieren konnte.

Oder soll ich den Fahrer nicht angeben und auf Verwandschaft ersten Grades pledieren, somit erhalte ich nix und die Halterin auch nix?

Bei ersterem könnte mir ein Punkt und 40 Euro drohen und bei dem zweitem Weg eigentlich so gut wie nichts? Sehe ich das richtig?

Was auf jedenfall klar ist, ich hol mir morgen die Richtige Plakette welche exakt zu dem Kennzeichen passt.
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swift
Beitrag 30.06.2010, 23:51
Beitrag #8


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Zitat (m0eX @ 30.06.2010, 20:53) *
Jetzt bin ich nur am Überlegen ob ich den Weg der Vernunft gehen soll und mit der Bußgeldstelle verhandeln.

Wenn du das vernünftig findest, dann will ich gar nicht erst wissen, was bei dir unvernünftig ist.
Zitat
Da wirklich nur der erste Buchstabe falsch ist und dies nur durch die Ummeldung, welche schon über ein Jahr her ist, passieren konnte.

Ganz ehrlich, das interessiert niemanden.
Zitat
Oder soll ich den Fahrer nicht angeben

yes.gif
Zitat
und auf Verwandschaft ersten Grades pledieren

Was? Wie bitte?
Ist doch nicht schwer, der Behörde mitzuteilen, man kenne den Fahrer nicht mehr, oder?
Da musst du deine Verwandtschaft nicht ins Spiel bringen.
Zitat
Bei ersterem könnte mir ein Punkt und 40 Euro drohen und bei dem zweitem Weg eigentlich so gut wie nichts? Sehe ich das richtig?

So gut wie nichts bedeutet ein geringfügiges Verwarnungsgeld ohne Punkte.
Zitat
Was auf jedenfall klar ist, ich hol mir morgen die Richtige Plakette welche exakt zu dem Kennzeichen passt.

Wenn das mal nicht der Weg der Vernunft ist... wavey.gif
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Mitleser
Beitrag 01.07.2010, 06:34
Beitrag #9


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Zitat (swift @ 01.07.2010, 00:51) *
Zitat
Bei ersterem könnte mir ein Punkt und 40 Euro drohen und bei dem zweitem Weg eigentlich so gut wie nichts? Sehe ich das richtig?

So gut wie nichts bedeutet ein geringfügiges Verwarnungsgeld ohne Punkte.

Was für ein geringfügiges Verwarngeld? Und vor allem: wofür?
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calectra
Beitrag 01.07.2010, 07:24
Beitrag #10


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Zitat (Mitleser @ 01.07.2010, 07:34) *
Was für ein geringfügiges Verwarngeld? Und vor allem: wofür?


Zitat (Mitleser @ 30.06.2010, 15:36) *
...wobei manche Bußgeldstelle und einige Amtsgericht -mMn fälschlicher Weise- § 25a StVG zur Anwendung bringen.

Also 18.50€. Das entbehrt m.E. auch jeglicher Grundlage wird aber wohl teilweise so gehandhabt. Wäre aber wohl das kleinere Übel.

MfG


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"Die Autobahn ist schließlich nicht für eine Geschwindigkeit von nur 80 oder 100 km/h gemacht", Landesverkehrsminister Otto Ebnet.
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putenpurackel
Beitrag 01.07.2010, 07:46
Beitrag #11


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Zitat (m0eX @ 30.06.2010, 20:53) *
Jetzt bin ich nur am Überlegen ob ich den Weg der Vernunft gehen soll und mit der Bußgeldstelle verhandeln...

Der Weg der Vernunft wäre, einfach zu zahlen.
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highlife78
Beitrag 01.07.2010, 08:13
Beitrag #12


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Zitat (putenpurackel @ 01.07.2010, 08:46) *
Der Weg der Vernunft wäre, einfach zu zahlen.

rofl1.gif
Der war gut.
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swift
Beitrag 01.07.2010, 10:24
Beitrag #13


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Zitat (Mitleser @ 01.07.2010, 07:34) *
Was für ein geringfügiges Verwarngeld? Und vor allem: wofür?

Stimmt, du hast Recht. blushing.gif
Ich meinte die Kosten nach § 25a StVG i.H.v. 18,50 Euro.
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m0eX
Beitrag 01.07.2010, 16:21
Beitrag #14


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Auf diesem Bescheid steht nirgendwo 18,50 €, die hätte ich gleich zweimal bezahlt. Mir gehts nur um den Punkt, der höchstwahrscheinlich vergeben wird weil Sie den Fahrer suchen.

Also wenn ich erlich bin habe ich schon vergessen wer an diesem Tag gefahren ist, so ein mist sad.gif
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swift
Beitrag 01.07.2010, 16:24
Beitrag #15


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Zitat (m0eX @ 01.07.2010, 17:21) *
Auf diesem Bescheid steht nirgendwo 18,50 €, die hätte ich gleich zweimal bezahlt.

Der kommt - wenn überhaupt - auch erst dann, wenn du der Behörde mitgeteilt hast, dass du dich nicht mehr an den Fahrer erinnern kannst.
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m0eX
Beitrag 01.07.2010, 19:18
Beitrag #16


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Echt Super, vielen Dank für die Resonanz. Könnten sich andere Foren mal ein Beispiel nehmen!
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Wollf_0708
Beitrag 01.07.2010, 19:37
Beitrag #17


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Zitat (m0eX @ 30.06.2010, 15:17) *
Zitat
Ihnen wird zur Last gelegt mit dem PKW, amtliches Kennzeichen A XX 1111, am XX.XX.2010 von XX bis XX in Augsburg folgende Verkehrsordnungswidrigkeit begangen zu haben:

Sie nahmen trotz eines Verkehrsverbots zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen (Zeichen 270.1/270.2) mit einem Kraftfahrzeug am Verkehr teil. § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 153 BKat.



Welche erhöhte Schadstoffmenge stößt ein Fahrzeug mit farblich korrekter, aber "falsch" beschrifteter Plakette aus think.gif

Welche technischen/physikalischen Grundgesetze werden in "Umweltzonen" für nichtig erklärt ?
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Jens
Beitrag 01.07.2010, 19:40
Beitrag #18


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Nette Fragen (die hier bestimmt auch noch niemals nie nicht erörtert wurden rolleyes.gif ), die dem TE aber in keinster Weise helfen.


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nachteule
Beitrag 01.07.2010, 20:43
Beitrag #19


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Hallo, Wollf_0708,

Zitat (Wollf_0708 @ 01.07.2010, 20:37) *
Welche erhöhte Schadstoffmenge stößt ein Fahrzeug mit farblich korrekter, aber "falsch" beschrifteter Plakette aus think.gif

warum darf ich nicht an einem PKW die Kennzeichen eines anderen, absolut identischen, PKW anbringen? think.gif

Viele Grüße,

Nachteule


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janr
Beitrag 01.07.2010, 21:53
Beitrag #20


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Zitat (nachteule @ 01.07.2010, 21:43) *
Zitat (Wollf_0708 @ 01.07.2010, 20:37) *
Welche erhöhte Schadstoffmenge stößt ein Fahrzeug mit farblich korrekter, aber "falsch" beschrifteter Plakette aus think.gif
warum darf ich nicht an einem PKW die Kennzeichen eines anderen, absolut identischen, PKW anbringen?
Das ist doch klar.

Ich les hier feißig mit, weil ich ein bisschen am gMv zweifle.
Klar ist, daß das FZ mit korrektem Kennzeichen einfahren darf. (Sowohl am FZ wie auch auf der Umweltplakette)
Durch das Ummelden wird das FZ ja nicht giftiger.

Gibt es da nicht die Möglichkeit so ein Versäumniss anders zu ahnden?
Das vorhanden sein eines Pickerls zeigt doch was anderes, wie das fehlen des grünen Punktes.

So ein Versäumnis mit der gleichen Strafe zu belohnen, wie ein nicht vorhanden sein, erscheint mir etwas überzogen.

Mit TÜV aber falscher Plakette hat doch auch einen anderen Wert in der Belohnung wie ganz ohne TÜV, oder?


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Es gibt zwei Arten an Menschen.
Die einen haben Stil, die anderen keinen T4


Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie
im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt.
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Silbad
Beitrag 02.07.2010, 07:44
Beitrag #21


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Ich kann hier nur meine rein persönliche Meinung zum besten geben; aber als Handlungsempfehlung könnte man so durchaus verfahren:

Erstmal ist festzuhalten daß mit der grünen Plakette die Eigenschaften des Kfz ausgewiesen werden. Diese verändern sich mit einer Ummeldung nicht.
Daher *sollte* es genügen, daß Du zeigen kannst daß beide Kennzeichen zu diesem Kfz gehörten bzw. gehören. Widerspreche also, auch mit dem Hinweis daß es nicht statthaft ist für die gleiche Amtshandlung zwei mal Gebüren zu verlangen.

Geht die Behörde auf diesen Einwand nicht ein, kommts auf Dich drauf an wie streitlustig Du bist. Du könntest einfach trotzdem zahlen oder dir einen Anwalt nehmen (oder auch ohne Anwalt das Verfahren unter Einspruch des Bußgeldbescheids abwarten). Ich weiß nicht wie die Justiz hier entscheidet, Fakt ist daß mit dem Aufkleber die Eigenschaften eines Kfz ausgewiesen werden und nicht sein Kennzeichen; allerdings müßte der Richter um Dir Recht zu geben die tatsächliche Rechtslage ignorieren und gewissermaßen zu Fall bringen mit dem Hinweis, daß die Plakette an sich falsch durchdacht und ausgeführt ist, da sich mit der Ummeldung die Abgaseigenschaften nicht verändern und es somit gegen die guten Sitten verstößt, einem Fahrzeughalter mehrfach das gleiche Geld für die Plakette abzuknöpfen, und eine folgerichtige Markierung der Plakette nicht per Kennzeichen sondern per Fahrgestellnummer erfolgen müßte.

Solch ein Richter wäre allerdings recht mutig, die Wahrscheinlichkeit daß das passiert ist auf niederer Gerichtsebene sehr gering.

Allerdings stehe ich vor der gleichen Problematik, unser Kfz hat auch noch den grünen Aufkleber des vorigen Kennzeichens - und ich sehe nicht ein hier nochmal extra in die Tasche zu greifen. Sollte hier mal ein Bußgeldbescheid reinflattern werde ich definitiv Einspruch erheben - womöglich verliere ich aber man sollte einfach nicht alles mit sich machen lassen.

Gruß Silbad


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Alt ist man, wenn man an der Vergangenheit mehr Freude hat als an der Zukunft. (John Knittel)

Meine Fahrzeuge:
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putenpurackel
Beitrag 02.07.2010, 09:10
Beitrag #22


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Zitat (Silbad @ 02.07.2010, 08:44) *
Erstmal ist festzuhalten daß mit der grünen Plakette die Eigenschaften des Kfz ausgewiesen werden. Diese verändern sich mit einer Ummeldung nicht.
Daher *sollte* es genügen, daß Du zeigen kannst daß beide Kennzeichen zu diesem Kfz gehörten bzw. gehören. Widerspreche also, ...

Mit diesem Argument könntest du auch für einen Oldtimer ein §23-Gutachten (H-Kennzeichen) machen lassen, aber kein H-Kennzeichen dranschrauben (um evtl. Steuern zu sparen) und trotzdem in die "Zone" fahren.
Die Eigenschaften des Fahrzeugs ändern sich ja nicht dadurch, dass ein H auf dem Nummernschild steht whistling.gif

Leider kostet diese Vorgehensweise aber auch 40 Eu.
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Silbad
Beitrag 02.07.2010, 09:53
Beitrag #23


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Der Vergleich hinkt, da das H-Kennzeichen an sich ja nur Vorteile bringt. Zudem werden die alten Kennzeichen mit der H-Zulassung ungültig.
Hier ist es außerdem die Art der Anmeldung und damit auch Besteuerung die sich damit komplett ändert.
Man hat ja außerdem die freie Wahl ob man ein Kfz als Oldtimer, Oldtimer mit rotem Kennzeichen, PKW, Sfz. oder LKW anmeldet solange es die Bedingungen dafür erfüllt.
Das ist beim grünen Aufkleber nicht so: dieser soll ausweisen in welcher Schadstoffklasse sich das Kfz befindet, völlig unabhängig davon, wer das Kfz nun wo angemeldet hat.

Klar ist das eine Grauzone, denn die Verordnung schreibt die Zuordnung zum Kennzeichen vor. Da dies aber in sich unlogisch ist und - wie ich meine - sittenwidrig, da für das selbe Objekt so mehrfach eine Gebühr erhoben werden kann, könnte ein gut begründeter Widerspruch bereits erfolgreich sein.

Wie gesagt, um das auch noch vor Gericht so durchzukriegen bedarf es dann aber viel Zeit und Nerven und das ist die 40 Euro wohl leider nicht wert.

Gruß Silbad


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aena23
Beitrag 02.07.2010, 09:54
Beitrag #24


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ich habe das acuh nicht gewusst, hatte ein auto aus münchen mit grüner plakette gekauft und 1 jahr lang gefahren..

bis mir jemand erzählz hat, dass ich eine neue kaufen muss für genau mein kennnzeichen..

da kannst dich auf die hinterbeine oder sonstwo hinstellen, wenn du in eine grünzone fährst mit der falschen nummer, musst halt zahlen..


zahl doch diese 18.- und kauf dir eine plakette für augsburg, die kosten ja grad mal 6 euro:-))
warum so ein heckmeck??

vlg, aena
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nachteule
Beitrag 02.07.2010, 10:21
Beitrag #25


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Hallo, Janr,

Zitat (janr @ 01.07.2010, 22:53) *
Gibt es da nicht die Möglichkeit so ein Versäumniss anders zu ahnden?
Das vorhanden sein eines Pickerls zeigt doch was anderes, wie das fehlen des grünen Punktes.

deshalb habe ich ja weiter oben schon geschrieben, dass der TE einfach mal mit dem Bußgeldsachbearbeiter reden sollte.

Es ist nicht Sache der Politesse (oder wer auch immer sein Fahrzeug aufgeschrieben hat) zu prüfen, ob lediglich das Ummelden, bzw. der Neukauf einer Plakette vergessen wurde, oder warum die falsche Nummer auf der Plakette steht, denn sie dokumentiert den Sachverhalt und gibt ihn zur weiteren Sachbearbeitung und Entscheidung weiter.

Da die Sachbearbeiter der Bußgeldstelle, die über den weiteren Verlauf entscheiden, Menschen und keine Maschinen sind, sehe ich durchaus Chancen, in einem sachlichen und freundlich geführten Gespräch eine Einstellung zu erwirken.

Dazu muss man nicht einmal angeben, wer zum Tatzeitpunkt der Fahrer gewesen ist.

Abgesehen davon dürfte das Fahrzeug ja nur stehenderweise angetroffen worden sein, ohne Fahrer, denn ich kann mir nicht vorstellen, dass jemand bei einem vorbeifahrenden Fahrzeug erkennen kann, ob sich als erstes ein M oder ein A auf der Plakette befindet.

Viele Grüße,

Nachteule


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putenpurackel
Beitrag 02.07.2010, 10:39
Beitrag #26


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Zitat (Silbad @ 02.07.2010, 10:53) *
Der Vergleich hinkt, da das H-Kennzeichen an sich ja nur Vorteile bringt.

So? Welche denn?
Ich habe ein H-Kennzeichen nur deswegen, weil ich nicht an jedem Umweltzonenschild Umwege fahren will.
Dafür zahle ich pro Jahr über 60 Eu mehr Kfz-Steuer (Umweltzoneneintritt) und darf am Auto nichts ändern, das dem H-Kriterienkatalog widerspricht.
Wo sind da die vielen Vorteile? Ich sehe, bis auf den Zonenvorteil, nur Nachteile.

Die H-Kennzeichenpflicht und die (grüne) Plakette haben doch nur den Sinn, dass einfach kontrolliert werden kann, ob das Fahrzeug berechtigterweise in der Zone ist oder nicht.
Wenn jetzt ein falsches Kennzeichen auf der Plakette ist, dann sagt das doch nur aus, dass das Fahrzeug, in dem die Frontscheibe zum Zeitpunkt des Plakettenklebens eingebaut war, berechtigt war in die Zone zu fahren. Über die Berechtigung des aktuellen Fahrzeugs sagt das nichts aus.
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swift
Beitrag 02.07.2010, 10:55
Beitrag #27


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Es hat schon einen guten Grund, wieso das Kennzeichen auf der Plakette mit dem Kennzeichen am Fahrzeug identisch sein muss.
Wie will man denn sonst Mißbrauch verbeugen?

Und nein @Silibad, sollte das Kennzeichen nicht identisch sein, so wird durch die grüne Plakette rein gar nichts ausgewiesen.
Da kannst du sie gleich in die Tonne werfen, das macht keinen Unterschied.

wavey.gif
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Silbad
Beitrag 02.07.2010, 11:19
Beitrag #28


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Zitat
Dafür zahle ich pro Jahr über 60 Eu mehr Kfz-Steuer (Umweltzoneneintritt) und darf am Auto nichts ändern, das dem H-Kriterienkatalog widerspricht.
Wo sind da die vielen Vorteile? Ich sehe, bis auf den Zonenvorteil, nur Nachteile.

Du hast die freie Wahl welche Art Anmeldung Du willst. Du *mußt* Dir kein H-Kennzeichen zulegen. Du hast aber, also überwiegen Dir die Vorteile dieser Anmeldung...nehme ich mal an. Ferner solltest Du noch einberechnen daß die meisten Versicherungen ein H-Kennzeichen-Auto günstiger versichern bzw. dies die Voraussetzung für eine günstige Oldtimerversicherung ist.
Sieh es mal so: Bei Motorrädern gibt es diese Plakette gar nicht, die H-Zulassung bei Oldies ist hier absolut überproportional teuer, also meldet auch praktisch keiner sein Oldie-Mopped mit H-Kennzeichen an, weil es hier überhaupt keine Vorteile gibt. Für Dich und Deine H-Zulassung wohl aber schon, denn sonst hättest Du sie ja nicht gemacht.

@swifit:
Lesen bildet.

Gruß Silbad


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putenpurackel
Beitrag 02.07.2010, 11:27
Beitrag #29


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Zitat (Silbad @ 02.07.2010, 12:19) *
Du hast die freie Wahl welche Art Anmeldung Du willst. Du *mußt* Dir kein H-Kennzeichen zulegen.

Ich muss, wenn ich in eine Umweltzone fahren will. Eine andere (legale) Möglichkeit gibt's nicht.
Zitat (Silbad @ 02.07.2010, 12:19) *
Ferner solltest Du noch einberechnen daß die meisten Versicherungen ein H-Kennzeichen-Auto günstiger versichern bzw. dies die Voraussetzung für eine günstige Oldtimerversicherung ist.

Das ist ein weit verbreiteter Irrtum. Das H-Kennzeichen hat mit der (Oldtimer- oder nicht)-Versicherung garnichts zu tun. Du kannst ein Auto als Oldtimer mit und ohne H versichern, oder auch normal mit und ohne H.
Zitat (Silbad @ 02.07.2010, 12:19) *
Sieh es mal so: Bei Motorrädern gibt es diese Plakette gar nicht, die H-Zulassung bei Oldies ist hier absolut überproportional teuer, also meldet auch praktisch keiner sein Oldie-Mopped mit H-Kennzeichen an, weil es hier überhaupt keine Vorteile gibt. Für Dich und Deine H-Zulassung wohl aber schon, denn sonst hättest Du sie ja nicht gemacht.

Ja, Zweiräder dürfen ja auch ohne Plakette in die Zone. Diese Möglichkeit habe ich beim 4-rädrigen Pkw leider ohne H nicht.
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Wollf_0708
Beitrag 02.07.2010, 11:28
Beitrag #30


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Zitat (nachteule @ 01.07.2010, 21:43) *
warum darf ich nicht an einem PKW die Kennzeichen eines anderen, absolut identischen, PKW anbringen? think.gif

Moin nachteule wavey.gif
Ich sehe ein Kennzeichen in recht enger Verbindung mit der "PIN" (Persönlicher Identifikations Nummer wink.gif ) also der Fahrgestellnummer des passenden KFZ.
Die Umweltplakette sehe ich recht eng verbunden mit der Umweltfreundlichkeit wink.gif des Motors, egal was für eine Zeichen-/Zahlenfolge (KFZ-Kennzeichen) auf der Plakette eingetragen ist.


Zum Thema Mißbrauch:
Muss man denn immer von der "kriminellen Energie" einiger Weniger ausgehen ?
Wohlgemerkt bitte:
Aussage nur für diesen Fall (Thread) !!


Nachgetragen:
Zitat
Sieh es mal so: Bei Motorrädern gibt es diese Plakette gar nicht, die H-Zulassung bei Oldies ist hier absolut überproportional teuer, also meldet auch praktisch keiner sein Oldie-Mopped mit H-Kennzeichen an, weil es hier überhaupt keine Vorteile gibt.

Stimmt so und so absolut gesagt, nicht.
Unser Russengespann hat ein H-Kennzeichen !.
Vorteil: Aufgrund des Alters müssen keine Blinker und vor Allem keine Bremsleuchte montiert werden.
(Stell` Dir einen Veteranen mit LED-Blinkern vor laugh2.gif )
(Obwohl mir bei dem Gespann zumindest eine Bremsleuchte lieb wäre.)
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putenpurackel
Beitrag 02.07.2010, 11:30
Beitrag #31


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Zitat (Wollf_0708 @ 02.07.2010, 12:28) *
Unser Russengespann hat ein H-Kennzeichen !.
Vorteil: Aufgrund des Alters müssen keine Blinker und vor Allem keine Bremsleuchte montiert werden.

Das hat aber auch nichts mit dem H zu tun, sondern ausschließlich mit dem Erstzulassungsdatum.
Zitat
(Quelle: ADAC)
§ 53 StVZO ab 01.01.1988 Bremslicht erforderlich
§ 54 StVZO ab 01.01.1962 Fahrtrichtungsanzeiger erforderlich
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Silbad
Beitrag 02.07.2010, 12:15
Beitrag #32


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Zitat
Das H-Kennzeichen hat mit der (Oldtimer- oder nicht)-Versicherung garnichts zu tun.

Stimmt, ich wollte nur darauf hinaus daß man indirekt wieder durch das H sparen kann da einige Versicherungen für Fahrzeuge mit H einen günstigeren Tarif anbieten; das machen die von sich aus, mit dem H hat das nur indirekt was zu tun.

Zitat
Das hat aber auch nichts mit dem H zu tun, sondern ausschließlich mit dem Erstzulassungsdatum.

So ists smile.gif
(Es sei noch dazu erwähnt daß sich das H für Motorräder erst ab rund 600 cm³ lohnt, die allermeisten Oldiemoppeds aber weitaus weniger Hubraum haben, im Schnitt etwa 250 cm³. Bei Autos kann der Pauschalsatz von 350 Euro eher lohnenswert sein.)

Aber ich glaube wir kommen vom Thema ab^^.


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putenpurackel
Beitrag 02.07.2010, 12:26
Beitrag #33


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Zitat (Silbad @ 02.07.2010, 13:15) *
Bei Autos kann der Pauschalsatz von 350 Euro eher lohnenswert sein.)

Bei Pkw ist die Pauschale 191 Eu und lohnt erst ab 800 ccm.
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Silbad
Beitrag 02.07.2010, 15:01
Beitrag #34


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Äh ja, 350 DM waren es mal, meine Güte wie die Zeit vergeht biggrin.gif


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m0eX
Beitrag 02.07.2010, 15:19
Beitrag #35


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Mit solch einer Resonanz hatte ich nicht gerechnet, mir gehts, wie schon erwähnt, um den Punkt der ansteht. Deshalb lasse ich mich von euch Aufklären. Ich habe den Fragebogen mit unbekanntem Fahrer und nicht angenommenem Verstoß verschickt. Mal sehen was kommt.
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Gast_charly68_*
Beitrag 02.07.2010, 16:13
Beitrag #36





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Zitat (swift @ 02.07.2010, 11:55) *
Wie will man denn sonst Mißbrauch verbeugen?


Dem Mißbrauch wird doch schon bei der Erteilung vorgebeugt.

Ich sehe eigentlich keinen Grund auf dieser Plakette überhaupt ein Kennzeichen einzutragen.

Vielmehr sollten die Plaketten eine Nummerierung haben die bei der Vergabe der FIN zugeordnet wird.

Durch ein Ummelden von einem Kreis in den anderen Kreis ändert sich schließlich ja die Farbe der Umweltplakette und die FIN des Fahrzeugs nicht.

Andererseits könnte ja die Zulassungsstelle gleich bei der Ummeldung eine neue Plakette mit ausgeben.

Lösungsansätze gäbe es viele. Nur im Umsetzen hapert es beim Gesetzgeber manchmal.
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Jens
Beitrag 02.07.2010, 16:17
Beitrag #37


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Zitat (charly68 @ 02.07.2010, 17:13) *
Vielmehr sollten die Plaketten eine Nummerierung haben die bei der Vergabe der FIN zugeordnet wird.
Und wie sollen die Verkehrsüberwachungskräfte das vor Ort kontrollieren? Große Liste dabei mit allen Nummern und den dazugehörigen FIN?

Zitat (charly68 @ 02.07.2010, 17:13) *
Lösungsansätze gäbe es viele. Nur im Umsetzen hapert es beim Gesetzgeber manchmal.
Mit Kritik bist du schnell dabei, aber wirklich durchdacht ist die in den seltensten Fällen.


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Nebukad
Beitrag 02.07.2010, 17:51
Beitrag #38


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Plakette einfach in klein dahin, wo die AU-Plakette war und Ausgabe der Plakette nur auf der Zulassungsstelle. So hat sich das Problem von alleine gelöst und der hässliche Aufkleber auf der Scheibe wäre auch weg.
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ElDuderino
Beitrag 02.07.2010, 18:00
Beitrag #39


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Also ich hatte das mal ähnlich:

Windschutzscheibe gewechselt und dadurch keine Plakette kleben gehabt. Freundlichen Brief mit bitte bitte und Nachweisen geschrieben und dann wurds eingestellt. Muss nicht die Regel sein aber so wars bei mir, und das in Berlin!
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Monny
Beitrag 02.07.2010, 18:18
Beitrag #40


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Zitat
Obwohl mir bei dem Gespann zumindest eine Bremsleuchte lieb wäre.


ach, die Dinger bremsen doch eh net... whistling.gif


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Gruss,
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janr
Beitrag 02.07.2010, 18:46
Beitrag #41


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Der eventuelle Missbrauch durch Frontscheibentausch ist ja schon ganz schön an den Haaren herbeigezogen.

So einen grünen Punkt kann man blanko günstiger bekommen.

Das geht genauso wie mit dem AU- oder TÜV-Wapperl. Da ging auch schon immer was.

Warum soll sich dann jemand, der unbedingt eine Umweltplakette haben will ausgerechnet eine nehmen, die an einer anderen Scheibe klebt.

Wenn dann richtig.

Ich hab einen älteren mit 3-Wege-Kat. Anfänglich sollte dieses FZ keine Plakette bekommen. Da hab ich mich schon mal rumgehört was sowas kosten könnte.

Aber ich bekam dann doch die Plakette von der Zulassungsstelle.


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Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie
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ElDuderino
Beitrag 02.07.2010, 19:18
Beitrag #42


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Mit Windschutzscheibe gewechselt meinte ich einen steinschlagbedingten Austausch.

Dieses ganze Plakettieren ist eh ein riesen Wust. Im Grunde ist es durch das Material eh unmöglich eine Plakette abzulösen und nochmals in einem anderen Auto zu verwenden. Die Ausgabestellen, jedenfalls kenn ich das von Werkstätten so, müssen peinlichst genau festhalten welche Plakette mit welcher Nummer in welches Auto geklebt wurde. Lustig ist auch, dass so manche Behörde die Teile zuschickt oder mitgibt was auch nicht ganz koscher ist, eigentlich sollen sie meines Wissens nach vom Ausgebenden geklebt werden.
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Jens
Beitrag 02.07.2010, 19:20
Beitrag #43


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Zitat (ElDuderino @ 02.07.2010, 20:18) *
eigentlich sollen sie meines Wissens nach vom Ausgebenden geklebt werden.

Das wär mir jetzt ganz neu.


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ElDuderino
Beitrag 02.07.2010, 19:40
Beitrag #44


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Hat sich mal mein Werkstattmeister drüber ausgelassen. Kann natürlich auch falsch sein. Oder vllt dürfen Werkstätten nicht verschicken und Ämter schon, ich weiß es nicht rolleyes.gif
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nachteule
Beitrag 02.07.2010, 20:32
Beitrag #45


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Hallo, Nebukad,

die Idee ist gar nicht mal so schlecht. wavey.gif

Ähnlich wie beim AU - Stempel hätte man eine einheitliche Stelle, an der der Stempel deutlich sichtbar angebracht ist und man müsste sich auch beim Wohnortwechsel nicht mehr um neue Plaketten bemühen, weil diese bei der Ummeldung automatisch mit angebracht würden.

Viele Grüße,

Nachteule


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Heinz Wäscher
Beitrag 02.07.2010, 22:52
Beitrag #46


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Zitat (swift @ 02.07.2010, 11:55) *
Es hat schon einen guten Grund, wieso das Kennzeichen auf der Plakette mit dem Kennzeichen am Fahrzeug identisch sein muss.
Wie will man denn sonst Mißbrauch verbeugen?


Wenn man sich die Mühe macht und den genauen Wortlaut der relevanten Verordnungstexte durchliest, kann man dieser Aussage nur bedingt bis gar nicht zustimmen:

Zitat
Anlage 2 zu § 41 (1) StVO
Das Zusatzzeichen zum Zeichen 270.1 „Freistellung vom Verkehrsverbot nach § 40 Abs. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes“ nimmt Kraftfahrzeuge vom Verkehrsverbot aus, die mit einer auf dem Zusatzzeichen in der jeweiligen Farbe angezeigten Plakette nach § 3 Absatz 1 der Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung vom 10. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2218), die zuletzt durch die Verordnung vom 5. Dezember 2007 (BGBl. I S. 2793) geändert worden ist, ausgestattet sind.


Hier wird nur eine Plakette mit der entsprechenden Farbe gefordert, die § 3 Abs. 1 der Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung vom 10. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2218), die zuletzt durch die Verordnung vom 5. Dezember 2007 (BGBl. I S. 2793) geändert worden ist.
Absatz eins, nicht zwei.

Auch in diesem Absatz ist nirgendswo wo einem amtlichen Kennzeichen die Rede:
Zitat
35. BImSchV
§ 3 Kennzeichnung
(1) Zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge nach den Schadstoffgruppen 2 bis 4 sind nicht wiederverwendbare lichtechte und fälschungserschwerende Plaketten nach dem Muster des Anhangs 1 zu verwenden. Die Kennzeichnung der Schadstoffgruppe erfolgt durch die auf der Plakette angegebene Nummer der Schadstoffgruppe und entsprechende Farbgestaltung. Die Farbe der Plakette ist für Kraftfahrzeuge der Schadstoffgruppe 2 rot, für Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 3 gelb und für Kraftfahrzeuge der Schadstoffgruppe 4 grün.


Erst im zweiten Absatz des § 3 findet man das Wort Kennzeichen und nur das Wort Kennzeichen, kein amtliches Kennzeichen, kein Kraftfahrzeugkennzeichen, da könnte sonstwas mit gemeint sein whistling.gif

Zitat
(2) In die Plakette ist von der zuständigen Ausgabestelle im dafür vorgesehenen Schriftfeld mit lichtechtem Stift das Kennzeichen des jeweiligen Fahrzeuges einzutragen. Zur Kennzeichnung eines Kraftfahrzeuges ist die Plakette deutlich sichtbar auf der Innenseite der Windschutzscheibe anzubringen. Die Plakette muss so beschaffen und angebracht sein, dass sie sich beim Ablösen von der Windschutzscheibe selbst zerstört.


Da steht auch nicht drin, welches Kraftfahrzeug genau mit dieser beschrifteten Plakette versehen werden soll, da steht nur
Zitat
Zur Kennzeichnung eines Kraftfahrzeuges ist die Plakette deutlich sichtbar auf der Innenseite der Windschutzscheibe anzubringen.
Da steht nirgendswo, dass das Kennzeichen auf der Plakette mit dem amtlichen Kennzeichen des jeweiligen KFZ zusammenpassen muß.

Bei der Wahl dieses Wortlauts wird sich der Verordnungsgeber schon seine Gedanken gemacht haben, sonst würde es da nicht so Schwarz auf Weiß stehen.

Außerdem ist es meiner Meinung nach ein Witz, ein KFZ mit farblich richtiger Plakette aber falschem Kennzeichen wie ein KFZ OHNE plakette zu behandeln, nur um die vermeintliche Verfehlung leichter zu sanktionieren ranting.gif

Wie werden eigentlich die Kennzeichen auf den Plaketten bei den Kontrollen der Umweltplaketten im fließenden Verkehr verglichen (sofern überhaupt welche stattfinden whistling.gif ), mit dem Fernglas oder werden die KFZ einzeln von der Polizei angehalten, um den Vergleich zu erleichtern think.gif


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Cookiedeluxe
Beitrag 02.07.2010, 23:09
Beitrag #47


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Zitat (Heinz Wäscher @ 02.07.2010, 23:52) *
Wie werden eigentlich die Kennzeichen auf den Plaketten bei den Kontrollen der Umweltplaketten im fließenden Verkehr verglichen (sofern überhaupt welche stattfinden whistling.gif ), mit dem Fernglas oder werden die KFZ einzeln von der Polizei angehalten, um den Vergleich zu erleichtern think.gif

Ausnahmslos jeder (!) Polizist, mit dem ich mich bisher über das Thema unterhielt, sagte mir ganz klar dass er einen solchen Schwachsinn nicht kontrolliert. Da wird dann jedesmal zufällig grade irgendwo anders hingeguckt.

Im ruhenden Verkehr sieht das aber wohl anders aus, Politessen und Mitarbeiter des Ordnungsamtes sanktionieren das regelmäßig.


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ElDuderino
Beitrag 03.07.2010, 00:36
Beitrag #48


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Zitat (Heinz Wäscher @ 02.07.2010, 23:52) *
Bei der Wahl dieses Wortlauts wird sich der Verordnungsgeber schon seine Gedanken gemacht haben, sonst würde es da nicht so Schwarz auf Weiß stehen.


Najaaaa..... rolleyes.gif

So viel zur wörtlichen Auslegung des Paragraphen. Zieht man die 3 weiteren Auslegungsmethoden hinzu, z.B. die teleologische (Sinn und Zweck der Norm) die Du auch ansprichst, kann man auch zu dem Schluss kommen, dass der Normen(Gesetz)geber sich grade dabei gedacht hat das amtliche Kennzeichen des entsprechenden Fahrzeugs einzutragen. Das Eintragen irgendeines Kennzeichens läuft hier ja unstrittig jedem Zweck entgegen. Ich muss zwar gestehen mir die Normen nicht genau angeschaut zu haben, die systematische Auslegung dürfte aber zu einem ähnlichen Schluss führen.

Ein wenig Mitdenken kann der Gesetzgeber schon voraussetzen think.gif

Da die entsprechenden Gesetze und Verordnungen zu ihrer Einführung sehr kritisch beäugt wurden, könnte ich mir auch vorstellen, dass sie einer entsprechenden Normenkontrolle standhielten.

Auch Satz 3 des 2. Absatzes von §3 unterstützt zudem die Vermutung, dass es sich um das Kennzeichen des betreffenden Fahrzeugs handeln muss. Die Verpflichtung zur sich selbst zerstören Plakette soll offensichtlich dem Missbrauchsversuch die Plakette eines anderen fahrzeugs zu nutzen vorbeugen. lightbulb.gif

Aus der Würdigung dieser Auslegung ließe sich eine Pflicht eine Plakette mit entsprechendem Kennzeichen kleben zu haben ableiten. smartass.gif

Aber wie schon erwähnt, in der Praxis kann man die Behörde durch eine freundliche erklärende Bitte evtl. dazu bewegen von einer Ahndung abzusehen.
Sinn und Zweck ist es mE auch nicht mit in diesem Verhältnis drakonischen Strafen zu arbeiten.

Hmpf, es ist einfach zu heiss zum schlafen... crybaby.gif
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Mitleser
Beitrag 03.07.2010, 06:17
Beitrag #49


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Zitat (Nebukad @ 02.07.2010, 18:51) *
Plakette einfach in klein dahin, wo die AU-Plakette war und Ausgabe der Plakette nur auf der Zulassungsstelle. So hat sich das Problem von alleine gelöst und der hässliche Aufkleber auf der Scheibe wäre auch weg.

Zitat (nachteule @ 02.07.2010, 21:32) *
Ähnlich wie beim AU - Stempel hätte man eine einheitliche Stelle, an der der Stempel deutlich sichtbar angebracht ist und man müsste sich auch beim Wohnortwechsel nicht mehr um neue Plaketten bemühen, weil diese bei der Ummeldung automatisch mit angebracht würden.

Ein weiterer Vorteil wäre, dass man die Schadstoffgruppierungen und die Einstufung des Kfz in eine solche im Laufe der Zeit anpassen kann.

Da wir heute nicht mehr mit Dampfmaschinen vorwärts fahren, gehe ich davon aus, dass sich auch weiterhin eine technologische Entwicklung der Motoren vollziehen wird. So werden in einigen Jahren die heute sauberen Autos als "Stinker" rumfahren. Dann brauche man wieder ein neues Plakettensystem bzw. neue Farben und geänderte Zusatzzeichen unter den Vz 270.
Eine Plakette auf dem Kennzeichen könnte aber alle 2 Jahre im Rahmen der HU an die aktuelle Gruppierung angepasst werden. Keine ständigen Zonenverschärfungen, Anpassung an den umwelttechnologischen Fortschritt, eine saubere Frontscheibe, ...
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Silbad
Beitrag 03.07.2010, 08:40
Beitrag #50


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Zitat
Da die entsprechenden Gesetze und Verordnungen zu ihrer Einführung sehr kritisch beäugt wurden


*HUST* blink.gif

Naja bevor ich jetzt ne Liste von Kram herunterrattere, die das Thema eindeutig abschweifen ließe lasse ich Dich mal in Deiner heilen Welt leben. whistling.gif

smile.gif


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