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> Mittelfinger vom Beifahrer
Titz84
Beitrag 22.06.2010, 01:28
Beitrag #1


Neuling
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Hallo zusammen!

Ich bin heute als Beifahrer meines Studienkollegen mitgefahren. Wir kamen auf einen Kreisel, welcher zweispurig ist. Ich hasse die Dinger, da ist immer Ärger vorprogrammiert und wie ich mir das so dachte, wurde es auch schon brenzlig. Auf der Innenspur fuhr ein Auto und mein Kollege ist in den Kreisel gefahren - natürlich auf die äußere Spur. Kurz nach der Einfahrt ist aber auch schon die erste Ausfahrt und das im Kreisverkehr-innere Auto wollte plötzlich diese Ausfahrt raus und hupte uns kräft an. Ich bin dermaßen erschrocken und dachte mir nur, dass man ziemlich bescheuert sein muss, wenn man eine komplette Spur zum Abbiegen kreuzen will und hab aus dem Fenster meinen ausgestreckten Mittelfinger nach hinten gezeigt. Okay, das war absolut nicht cool, aber es ist schon passiert. War einfach allgemein nicht mein Tag.
Die Frau in dem Auto fuhr daraufhin dicht auf, gab Lichthupen und fuchtelte irgendwas mit ihren Händen. Sie bog schließlich ab und wir waren sie erstmal los.
Eine gute halbe Stunde später trafen wir sie durch Zufall wieder. Wir wollten gerade wenden, als uns ein Auto von hinten den Weg versperrte. Es war natürlich die Frau aus dem Kreisel. smile.gif Ich hab sie erst nicht erkannt und sie kam auf mich zu, packte ihr Handy aus und fotografierte mich. Sie meinte dann, sie hätte 2 Zeugen, die gesehen haben, wie ich ihr den Mittelfinger zeigte und dass sie mich anzeigen will. Sie betonte, dass die Anzeige dann eben an den Fahrzeughalter geht, aber das sei ihr egal.

Ich war erstmal so baff von dem Auftritt, dass ich gar nicht schnell genug reagieren konnte.

Jetzt die typischen Fragen:

Darf sie mich ohne Erlaubnis fotografieren? Ich denke das ist ein Verstoß und ich könnte allein dafür schon eine Gegenanzeige machen. Sie hat das Foto über eine halbe Stunde nach der "Tat" geschossen. Mein Kumpel könnte mittlerweile schon jemand anders durch die Gegend gefahren haben und sich gar nicht mehr erinnern, wer alles an dem Tag im Auto saß. Ich glaube auch, dass ein Foto niemals ein Beweismittel ist. Sie kann ja tausend beliebiger Personen in einem schwarzen Auto fotografieren. Sie hat von mir keinen Namen und keine Adresse - muss sich mein Kollege jetzt Sorgen machen? Das Auto ist auch noch auf seinen Vater angemeldet.

Was meint ihr, wie schlecht oder gut stehen meine Chancen davonzukommen?

Der Beitrag wurde von Titz84 bearbeitet: 22.06.2010, 01:32
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Beitrag 22.06.2010, 01:42
Beitrag #2


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Hallo,

deine Chancen sollten sehr gut stehen. Zu viele Fragen wären offen, wie du ja schon selbst festgestellt hast. Der Beifahrer könnte gewechselt haben. Oder wenn deinem Kumpel das Foto unter die Nase gehalten wird, könntest du ja auch ein Anhalter gewesen sein den er nicht persönlich kennt. Oder oder oder. (Hier aber Vorsicht: als Zeuge darf man nicht lügen)

Außerdem ist es auch nicht unwahrscheinlich dass sie letztlich doch keine Anzeige erstattet. Grade bei den Spinnern mit Fotoapparaten kommt es meist garnicht dazu.

Zitat (Titz84 @ 22.06.2010, 02:28) *
Darf sie mich ohne Erlaubnis fotografieren? Ich denke das ist ein Verstoß und ich könnte allein dafür schon eine Gegenanzeige machen. Sie hat das Foto über eine halbe Stunde nach der "Tat" geschossen.


Naa, sie darf dich außerhalb privater Räume fotografieren wie sie möchte. Gegenanzeige fällt also aus, ist aber meiner Meinung nach auch nicht nötig. Einfach wieder hinlegen und abwarten. wavey.gif


--------------------
Saludos desde Argentina :-)
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MrMurphy
Beitrag 22.06.2010, 04:20
Beitrag #3


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Hallo

Zitat
Naa, sie darf dich außerhalb privater Räume fotografieren wie sie möchte.


Nein, auch außerhalb privater Räume gilt das Recht am eigenen Bild und es darf niemand ohne seine Einwilligung fotografiert werden, da er keine Kontrolle hat, was später mit dem Bild passiert. Es sei denn, er ist auf dem Bild nur Beiwerk.

Allerdings gibt es Ausnahmen, z. B. wenn ein Beschuldigter so identifiziert werden soll, der seine Personalien nicht preisgibt. Deshalb durfte die Frau Titz in dieser Situation fotografieren.

Zitat
Sie hat das Foto über eine halbe Stunde nach der "Tat" geschossen. Mein Kumpel könnte mittlerweile schon jemand anders durch die Gegend gefahren haben und sich gar nicht mehr erinnern, wer alles an dem Tag im Auto saß.


Es reicht vollkommen, wenn die Frau bestätigt, das die Person auf dem Foto bereits zum Zeitpunkt der Beleidigung auf dem Beifahrersitz befand.

Zitat
Ich glaube auch, dass ein Foto niemals ein Beweismittel ist.


Doch, sogar ein vom Gericht gerne angenommenes, falls es zu einem Prozeß kommt und es um die Identifizierung von Personen geht. Natürlich nutzt es auch im Vorfeld bereits die Polizei, um den Täter überhaupt erst mal zu finden.

Zitat
Sie kann ja tausend beliebiger Personen in einem schwarzen Auto fotografieren.


Deshalb wird sie bestätigem müssen, das sie den richtigen fotografiert hat. Das reicht dann.

Zitat
Sie hat von mir keinen Namen und keine Adresse - muss sich mein Kollege jetzt Sorgen machen? Das Auto ist auch noch auf seinen Vater angemeldet.


Das kommt darauf an, wie unangenehm ihm Polizeibesuch ist. In solchen Fällen zeigt die Polizei das Foto gerne in der Nachbarschaft oder am Arbeitsplaz rum, um den Täter zu finden. Sowas mögen ehrliche, rechtschaffende, unschuldige Leute in der Regel nicht so gerne, da sie als Fahrzeughalter (bzw. Fahrer, sobald dies von deinem Kumpel bekannt wird) meist genannt werden. Sie werden dann z. B. fragen, ob die Person auf dem Foto mit Herrn (Name des Studienkollegen) bzw. in dem Auto, das er fährt, gesehen wurde.

Wenn die Frau sagt, das der Fahrer im Alter des Täters war, wird die Polizei auch recht schnell auf deinen Studienkollegen als Fahrer kommen und den Vater als Beteiligten ausschließen.

Zitat
sie hätte 2 Zeugen


Falls das stimmen sollte und du gefunden wirst ist eine Verurteilung ziemlich wahrscheinlich.

Gruss

MrMurphy
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Steppenhund
Beitrag 22.06.2010, 07:01
Beitrag #4


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Aber das gute an solchen Anzeigen ist, das du den vollen Namen und die Anschrift des Denuzianten hast und damit die Möglichkeit dich persönlich zu bedanken. rolleyes.gif
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JTH
Beitrag 22.06.2010, 07:11
Beitrag #5


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Ich denke es wäre den TE eher anzuraten sich reuig zu entschuldigen anstatt sich zu "bedanken".


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Malermeister
Beitrag 22.06.2010, 07:11
Beitrag #6


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Zitat (Steppenhund @ 22.06.2010, 08:01) *
.......

Verdrehe nicht die Tatsachen.
Immerhin hat der TE die, wie du sie nennst, 'Denunziantin' beleidigt.
Kannst du mir einen Grund nennen, wieso sie sich das gefallen lassen muss?


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JTH
Beitrag 22.06.2010, 07:13
Beitrag #7


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Täterschutz vor Opferschutz? think.gif


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GerhardNL
Beitrag 22.06.2010, 07:42
Beitrag #8


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Zitat (MrMurphy @ 22.06.2010, 05:20) *
Nein, auch außerhalb privater Räume gilt das Recht am eigenen Bild und es darf niemand ohne seine Einwilligung fotografiert werden, da er keine Kontrolle hat, was später mit dem Bild passiert.

Falsch.

Das Bild darf lediglich nicht ohne Zustimmung des Fotografierten veröffentlicht werden. Eine Verwendung als Beweismittel in einem Strafverfahren ist aber keine Veröffentlichung.

MfG
Gerhard


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helmet lampshade
Beitrag 22.06.2010, 08:20
Beitrag #9


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Zitat (Steppenhund @ 22.06.2010, 07:01) *
Denuzianten

Es geht ja weniger um den eventuellen Vorfahrtverstoß des Wagens in dem der TE saß, sondern um eine handfeste Beleidigung und außerdem nutzt die Adresse wenig ohne guten Draht zum "Don".
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GM_
Beitrag 22.06.2010, 08:30
Beitrag #10


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Zitat (Titz84 @ 22.06.2010, 01:28) *
Ich bin heute als Beifahrer meines Studienkollegen mitgefahren. Wir kamen auf einen Kreisel, welcher zweispurig ist. Ich hasse die Dinger, da ist immer Ärger vorprogrammiert und wie ich mir das so dachte,...
Was geht dich das überhaupt an?

Nichts ist lästiger als Beifahrer die sich einmischen, womöglich sogar noch in die Kommunikation mit anderen Fahrern.


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columbo
Beitrag 22.06.2010, 08:43
Beitrag #11


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Zitat (helmet lampshade @ 22.06.2010, 09:20) *
Es geht ja weniger um den eventuellen Vorfahrtverstoß des Wagens in dem der TE saß, sondern um eine handfeste Beleidigung und außerdem nutzt die Adresse wenig ohne guten Draht zum "Don".


Ach Gottchen, wenn ich wegen jeder Beleidigung zur Polizei rennen würde, hätte ich keine Zeit mehr, zur Arbeit zu gehen.

Außerdem: Ist ja schön, dass die "Dame" ein Bild vom TE hat. Aber hat sie auch den Namen und die Adresse?
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Titz84
Beitrag 22.06.2010, 09:14
Beitrag #12


Neuling
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Hallo zusammen!

Erstmal danke für die ganzen Beiträge. Die Frau, die das Bild schoss, heißt übrigens nicht Titz, das hab ich doch auch nirgendwo so geschrieben. smile.gif

@GM_
Warum ich mich eingemischt habe, ist völlig belanglos. Tatsache ist nur, dass ich es getan habe. Warum? Ich hänge auch ein bisschen an meinem Leben und wenn es zu so einer Situation kommt und ich beinahe von der Straße geschoben werde, dann fluche ich auch. Dabei hätte ich es belassen sollen und nicht noch den Mittelfinger strecken sollen. Also die Frage, "was mich das überhaupt angeht" finde ich daher irgendwie unnötig. Natürlich hab ich auch zu meinem Kollegen gesagt, dass er vielleicht hätte 10 Sekunden warten können, dann wär der Kreisel frei gewesen. Also bitte nicht von allen Beifahrern erwarten, dass sie stillschweigen alles hinnehmen, was die Leute so im Verkehr treiben. Ich denke das würdest Du selbst auch nicht tun, wenn Du ganz ehrlich bist.

Die Dame darf also ein Bild von mir machen... das finde ich ja mal nicht gut, wer weiß, was die damit macht! wink.gif Jedenfalls hat sie keinen Namen und keine Adresse und WENN, was ich mir nicht vorstellen kann, mein Kollege das dann bezahlen müsste - dann stell ich mich halt freiwillig. Denn ich glaub auf sowas gibt's auch Punkte. Heute Morgen sehe ich die Sache schon viel gelassener - wenn die Polizei sich so einen Aufwand machen will und mich tatsächlich findet - dann bezahle ich halt. Kann mir aber durchaus vorstellen, dass es bei weitem wichtigere Dinge gibt, als so ein Blödsinn. Schließlich könnte ich ja 3 Zeugen haben, dass ich keinen Mittelfinger gezeigt habe. Mein Kollege hat getönte Scheiben und man sieht von hinten nicht rein. Das wär dann Aussage gegen Aussage und ich glaub da passiert dann gar nix.

Immer optimistisch denken und in Zukunft den Finger eingesteckt lassen. In Zukunft wird es nur noch der Daumen nach oben sein. wink.gif Oder ist das eigentlich auch verboten??
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helmet lampshade
Beitrag 22.06.2010, 09:18
Beitrag #13


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Zitat (columbo @ 22.06.2010, 08:43) *
Ach Gottchen, wenn ich wegen jeder Beleidigung zur Polizei rennen würde,

Wenn Du auch ständig Unmut auf Dich ziehst. laugh2.gif Ob jemand zur Polizei gelaufen ist, wissen wir ja noch gar nicht. Aber der TE kann sich ja überlegen, ob es den Stress wert war, und sich mit Vorfahrtsregeln im Kreisverkehr beschäftigen, beim Einfahren ist auch Fahrzeugen in der Innenspur die Vorfahrt zu gewähren. (Ja, ich hab das auch erst in Spanien (Genova) gelernt.)
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GM_
Beitrag 22.06.2010, 09:18
Beitrag #14


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Zitat (Titz84 @ 22.06.2010, 09:14) *
Also bitte nicht von allen Beifahrern erwarten, dass sie stillschweigen alles hinnehmen, was die Leute so im Verkehr treiben. Ich denke das würdest Du selbst auch nicht tun, wenn Du ganz ehrlich bist.
Doch, da bin ich konsequent. Ich entscheide mit wem ich mitfahre und mit wem nicht, wenn ich aber mitfahre beschränke ich mich aufs Genießen und maximal aufs Beobachten.


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Kai R.
Beitrag 22.06.2010, 09:19
Beitrag #15


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Hallo,

erst einmal muss der Staatsanwalt der Meinung sein, dass hier ein öffentliches Interesse an einer Verfolgung besteht. Gerne mal wird man wegen einer Beleidigung auf den Privatklageweg verwiesen. Dann müssen sie über den Halter an den Fahrer und über diesen an Dich kommen. Zwar haben weder Halter noch Fahrer ein Zeugnisverweigerungsrecht. Wenn die aber einfach nichts sagen, wird es schwer, sie dazu zu zwingen.

Irgendwann landet der Vorfall dann vielleicht bei Dir. Aber so richtig will ich daran nicht glauben. Punkte bekommst Du übrigens auf keinen Fall. Eher eine Einstellung gegen Zahlungsauflage. Also erst einmal die Füße still halten.

Grüße

Kai


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Grüße

Kai

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Malermeister
Beitrag 22.06.2010, 09:24
Beitrag #16


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Zitat (Titz84 @ 22.06.2010, 10:14) *
Denn ich glaub auf sowas gibt's auch Punkte.
Jupp - 6 an der Zahl - ich korrigiere: 5 Pkt.
Darüberhinaus ist es nach § 185 StGB ein Straftatbestand.

Zum Mythos Aussage gegen Aussage hat der Rechts-kundige User Luxfur einen aufschlussreichen Artikel geschrieben - klick


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steveluke
Beitrag 22.06.2010, 09:33
Beitrag #17


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Zitat (Malermeister @ 22.06.2010, 10:24) *
Zitat (Titz84 @ 22.06.2010, 10:14) *
Denn ich glaub auf sowas gibt's auch Punkte.
Jupp - 6 an der Zahl - ich korrigiere: 5 Pkt.

Um Punkte für eine Beleidigung zu kassieren, muss aber ein enger Bezug zum Führen eines Fahrzeugs bestanden haben.
Insofern macht es schon einen Unterschied, ob ein Fahrer eine Beleidigung begeht oder "nur" der Beifahrer.
Im o.g. Fall dürfte die Beleidigung daher wohl keinen Einfluss auf das Punktekonto des Beifahrers haben.


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Titz84
Beitrag 22.06.2010, 09:37
Beitrag #18


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Zitat (GM_ @ 22.06.2010, 10:18) *
Zitat (Titz84 @ 22.06.2010, 09:14) *
Also bitte nicht von allen Beifahrern erwarten, dass sie stillschweigen alles hinnehmen, was die Leute so im Verkehr treiben. Ich denke das würdest Du selbst auch nicht tun, wenn Du ganz ehrlich bist.
Doch, da bin ich konsequent. Ich entscheide mit wem ich mitfahre und mit wem nicht, wenn ich aber mitfahre beschränke ich mich aufs Genießen und maximal aufs Beobachten.


Okay, wenn Du so eine Beherrschung hast, dann Respekt. Aber ändert nun ja auch nichts mehr an der Sache. Und ich sehs ja auch ein, dass es falsch war den Mittelfinger zu zeigen - aber dafür bezahlen will ich jetzt auch nicht unbedingt. Wer will das schon. wink.gif

Ich weiß, dass man bei 3 Spuren die Mittlere nicht einfach ohne Rücksicht kreuzen darf und das hatte sie gemacht. Das Verhalten war also nicht ganz korrekt von meinem Kollegen, denn es war schon etwas... naja... "knapp" bei der Einfahrt und das Verhalten der Frau war genauso übertrieben wie das meinige. Die hat gar nicht mehr aufgehört mit ihrer Huperei und den Lichthupen. Da kam halt der "halt doch die Klappe jetz"-Effekt bei mir und dummerweise noch der Finger. smile.gif

Man kann mich jetzt dafür verurteilen, aber ich finds echt übertrieben. Gibt doch schlimmeres als sowas. Ich hoffe mal dass das der Staatsanwaltschaft auch zu blöd ist. Vermutlich haben einige hier recht und der Frau selbst ist es sogar zu blöd irgendwas zu tun. Sie wird selber wissen, dass sie erstmal genau beweisen muss, wer denn der Kerl auf dem Foto ist. Und wenn sie wichtigere Dinge im Leben zu tun hat, wird sie das auch lassen, nehme ich an. Ich hoffe es!!
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toni montana
Beitrag 22.06.2010, 09:37
Beitrag #19


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Zitat (Titz84 @ 22.06.2010, 09:14) *
In Zukunft wird es nur noch der Daumen nach oben sein. wink.gif Oder ist das eigentlich auch verboten??


Auch der wird als Beleidigung gewertet - aber nicht so schwer geahndet. Ich frage mich nur, ob das ganze jetzt auch Folgen für Deinen Führerschein haben könnte - denn bei schweren Beleidigungen, die man als Fahrzeugführer tätigt, kann man schon mal zum Fußgänger werden.


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Schöne Grüße,

Toni
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Titz84
Beitrag 22.06.2010, 09:41
Beitrag #20


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Ich werde es euch natürlich wissen lassen, sollte irgendwann etwas kommen!
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Kai R.
Beitrag 22.06.2010, 09:42
Beitrag #21


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Zitat (toni montana @ 22.06.2010, 10:37) *
Ich frage mich nur, ob das ganze jetzt auch Folgen für Deinen Führerschein haben könnte - denn bei schweren Beleidigungen, die man als Fahrzeugführer tätigt, kann man schon mal zum Fußgänger werden.

da er aber Beifahrer war, ist die Frage wohl mit nein zu beantworten. Außer er wird zum Fußgänger, weil ihn sein Kumpel künftig nicht mehr mitnimmt laugh.gif

Grüße

Kai


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Grüße

Kai

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Jens
Beitrag 22.06.2010, 09:45
Beitrag #22


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Zitat (toni montana @ 22.06.2010, 10:37) *
Ich frage mich nur, ob das ganze jetzt auch Folgen für Deinen Führerschein haben könnte - denn bei schweren Beleidigungen, die man als Fahrzeugführer tätigt, kann man schon mal zum Fußgänger werden.
§44 bzw. 69 StGB würden nicht greifen, da beide eine Verurteilung wegen einer Tat, die bei oder im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs oder unter Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers begangen wurde, voraussetzen, was ja hier nicht gegeben ist.

Etwas im Zweifel bin ich noch wegen der Frage, ob es im Fall einer Verurteilung Punkte gäbe.
Zitat (§28 Abs. 3 StVG)
Im Verkehrszentralregister werden Daten gespeichert über
1. rechtskräftige Entscheidungen der Strafgerichte, soweit sie wegen einer im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr begangenen rechtswidrigen Tat auf Strafe, Verwarnung mit Strafvorbehalt erkennen oder einen Schuldspruch enthalten,
scheint mir hier zu passen, und dann gäbs 5 Punkte nach Anlage 13 Nr. 3.2 FeV.
think.gif


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Titz84
Beitrag 22.06.2010, 09:55
Beitrag #23


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Wenn ich es richtig weiß, wird ja dann das Bußgeld nach dem Nettoeinkommen berechnet. Ich hab aber gar kein Nettoeinkommen, oder zählt hier auch Bafög und Studienkredit?? Das würde mich auch noch interessieren.
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helmet lampshade
Beitrag 22.06.2010, 09:56
Beitrag #24


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Zitat (Titz84 @ 22.06.2010, 09:37) *
Ich weiß, dass man bei 3 Spuren die Mittlere nicht einfach ohne Rücksicht kreuzen darf und das hatte sie gemacht.

Hier geht es um einen Kreisel! Da gelten spezielle Regeln
Zitat
Das Verhalten war also nicht ganz korrekt von meinem Kollegen, denn es war schon etwas... naja... "knapp" bei der Einfahrt

Passt doch, offenbar in die Fahrlinie des im Kreisel fahrenden Fahrzeugs eingefahren, riecht immer mehr nach Vorfahrtverstoß
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Jens
Beitrag 22.06.2010, 09:57
Beitrag #25


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Zitat (Titz84 @ 22.06.2010, 10:55) *
Wenn ich es richtig weiß, wird ja dann das Bußgeld nach dem Nettoeinkommen berechnet. Ich hab aber gar kein Nettoeinkommen, oder zählt hier auch Bafög und Studienkredit?

Beledigung ist eine Straftat, da gibt es keine Geldbuße sondern eine Geldstrafe. Genaueres zur Berechnung dieser Geldstrafe kannst du hier nachlesen.


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Titz84
Beitrag 22.06.2010, 10:01
Beitrag #26


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Nee, es war die andere Fahrlinie, ist ja auch egal.
Der Mittelfinger war nicht angebracht und wenn sie meinen Kollegen wegen Vorfahrtsverstoß auch noch anklagen will, geht das mich ja nix mehr an. wink.gif Aber da ja nix passiert ist....
Wär ich selbst gefahren, hätte ich sowieso noch abgewartet.. ich fahre grundsätzlich nicht schnell in Kreisel ein, denn ich glaube nicht, dass die Kreisel dazu gebaut wurden, möglichst schnell hineinzufahren und dann einen Unfall zu riskieren. Und dann noch meinen man sei im Recht, weil man ja schon im Kreisel war... aber das ist eine andere Geschichte. Mein Kollege ist zu einem schlechten Zeitpunkt eingefahren, sie hat zu einem schlechten Zeitpunkt den Kreisel verlassen wollen über 2 Spuren hinweg. Das ist, denke ich mal, eine alltägliche Situation. Das dumme war nur dass sie mich mit ihrer Huperei zum Ausrasten gebracht hat, da ich eh schon sehr mies gelaunt war.

Was lernt man aus der Geschichte.... so laut Musik hören, dass man das Hupen gar nicht mehr hört! Nein quark... wink.gif
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helmet lampshade
Beitrag 22.06.2010, 10:10
Beitrag #27


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Zitat (Titz84 @ 22.06.2010, 10:01) *
Mein Kollege ist zu einem schlechten Zeitpunkt eingefahren, sie hat zu einem schlechten Zeitpunkt den Kreisel verlassen wollen über 2 Spuren hinweg. Das ist, denke ich mal, eine alltägliche Situation.

Die auch geregelt ist. Genauso wie geregelt ist, dass auch jemand, dem die Vorfahrt genommen wurde deshalb nicht hupen darf.
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Steppenhund
Beitrag 22.06.2010, 12:24
Beitrag #28


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Ich hab schon hundert mal jemanden den Stinkefinger gezeigt weil er mich genötigt, überholt, geschnitten, geblendet, angehubt, beleidigt hat. Und mindestens genauso oft musste ich mir den Finger auch gefallen lassen, manchmal zurecht, manchmal auch nicht. Ich frage mich nur wer so wenig Selbstbewustsein hat und gleich flennend zu Mami (oder die Polizei) rennt und sich ausheult.
Vor allem aber kann ich Staatsanwälte nicht verstehen die sich überhaupt mit solchem Mumpitz beschäftigen.
Kleines Beispiel. Jemand bestellt bei mir etwas, ich liefere, er zahlt nicht, ich geh zur Polizei mache Anzeige wegen Betrug. Staatsanwalt wörtlich: Herr Steppenhund, 4500 Euro, das sind doch Peanuts, wegen solcher Kleckerbeträge werden wir nicht tätig, da besteht gar kein öffentliches Interesse, das hat der Herr Mr. X schon so oft gemacht, da können wir nichts machen, sollen wir den etwa verhaften?
Aber wehe man zahlt ein 5 Euro Knöllchen nicht dafür geht man bis in den Knast wenns sein muss.
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Jens
Beitrag 22.06.2010, 12:31
Beitrag #29


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Zitat (Steppenhund @ 22.06.2010, 13:24) *
Ich hab schon hundert mal jemanden den Stinkefinger gezeigt weil er mich genötigt, überholt, geschnitten, geblendet, angehubt, beleidigt hat.

Ich noch nie. Was mach ich verkehrt? think.gif


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Malermeister
Beitrag 22.06.2010, 12:39
Beitrag #30


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Denke ich nicht - ich habe zwar schon oft einen gezeigt bekommen o.ä. aber ich reagiere immer nur mit einem freundlichen Lächeln und auf gar keinen Fall mit irgendwelchen Gesten.


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Gast_Georg_g_*
Beitrag 22.06.2010, 12:44
Beitrag #31





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Zitat (Steppenhund @ 22.06.2010, 13:24) *
Jemand bestellt bei mir etwas, ich liefere, er zahlt nicht, ich geh zur Polizei mache Anzeige wegen Betrug.

Zum Betrug gehört die Betrugsabsicht. Nichtbezahlen einer Rechnung ist noch nicht zwangsläufig Betrug.

Zitat (Steppenhund @ 22.06.2010, 13:24) *
Staatsanwalt wörtlich: Herr Steppenhund, 4500 Euro, das sind doch Peanuts, wegen solcher Kleckerbeträge werden wir nicht tätig, da besteht gar kein öffentliches Interesse, das hat der Herr Mr. X schon so oft gemacht, da können wir nichts machen, sollen wir den etwa verhaften?

"Wörtlich" hat er das so bestimmt nicht gesagt.

PS:
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Jens
Beitrag 22.06.2010, 12:46
Beitrag #32


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Zitat (Georg_g @ 22.06.2010, 13:44) *
PS:


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GerhardNL
Beitrag 22.06.2010, 12:56
Beitrag #33


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Zitat (Steppenhund @ 22.06.2010, 13:24) *
Kleines Beispiel. Jemand bestellt bei mir etwas, ich liefere, er zahlt nicht, ich geh zur Polizei mache Anzeige wegen Betrug.

Und wenn Du Zahnschmerzen hast, gehst Du zum Klempner? wavey.gif

Spaß beiseite: Wenn ein Käufer nicht zahlt, dann geht man nicht zur Polizei, sondern zum Amtsgericht. Und lässt einen gerichtlichen Mahnbescheid erstellen.

MfG
Gerhard


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Gast_Georg_g_*
Beitrag 22.06.2010, 13:17
Beitrag #34





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Zitat (GerhardNL @ 22.06.2010, 13:56) *
Wenn ein Käufer nicht zahlt, dann geht man nicht zur Polizei, sondern zum Amtsgericht. Und lässt einen gerichtlichen Mahnbescheid erstellen.

Dazu reicht sogar der Gang ins nächste Schreibwarengeschäft. Ausfüllen muss man es dann aber selbst ...
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helmet lampshade
Beitrag 22.06.2010, 14:35
Beitrag #35


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Zitat (GerhardNL @ 22.06.2010, 12:56) *
lässt einen gerichtlichen Mahnbescheid erstellen.

Bringt aber nur dann Erfolg, wenn was zu holen ist.
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Titz84
Beitrag 22.06.2010, 14:37
Beitrag #36


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Ihr seid ein bisschen Offtopic tongue.gif
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Kai R.
Beitrag 22.06.2010, 15:03
Beitrag #37


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Zitat (Steppenhund @ 22.06.2010, 13:24) *
Ich hab schon hundert mal jemanden den Stinkefinger gezeigt weil er mich genötigt, überholt, geschnitten, geblendet, angehubt, beleidigt hat. Und mindestens genauso oft musste ich mir den Finger auch gefallen lassen, manchmal zurecht, manchmal auch nicht.

Waldformel?

Grüße

Kai


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Grüße

Kai

--- sorry, keine Privatkonsultationen per PN ---
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Q-Treiberin
Beitrag 22.06.2010, 15:48
Beitrag #38


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Zitat (Jens @ 22.06.2010, 13:31) *
Zitat (Steppenhund @ 22.06.2010, 13:24) *
Ich hab schon hundert mal jemanden den Stinkefinger gezeigt weil er mich genötigt, überholt, geschnitten, geblendet, angehubt, beleidigt hat.
Ich noch nie. Was mach ich verkehrt? think.gif
Du gar nichts.
Deine Eltern haben etwas verkehrt gemacht in dem sie Dich erzogen und Dir richtiges Benehmen beigebracht haben... rolleyes.gif


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Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
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mir
Beitrag 22.06.2010, 16:27
Beitrag #39


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Für meine persönliche Vorstellungen ist es überzogen, einen Stinkefinger als Beleidigung zu betrachten (zumindest im üblichen Kontext). Das ist Dampfablassen, sonst nichts.


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Steppenhund
Beitrag 22.06.2010, 17:33
Beitrag #40


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nein das ist auch kein Betrug, ich habe es so einfach dargestellt weil da das ganze oftopic ist, wollte ich das nicht zu breit treten, es waren 4500 Euro und es war ein Betrugsfall, den die Kripo Hamburg auch als solchen aufgenommen hat. Es geht auch nicht um den Fall, sondern darum das wenn du mir oder ich dir 4500 Euro schulde es sich für die Gerichte um Peanuts handelt und keinerlei Handlungsbedarf besteht. Solltest du dein Parkticket für 5 Euro nicht bezahlen geht man hingegen bis zum äußersten. Ein Freund von mir hat wegen einem solchen Ticket ein paar Tage im Bau gesessen.
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Jens
Beitrag 22.06.2010, 17:41
Beitrag #41


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Zitat (Steppenhund @ 22.06.2010, 18:33) *
Ein Freund von mir hat wegen einem solchen Ticket ein paar Tage im Bau gesessen.

Wegen 5 EUR? blink.gif Schön blöd


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lanzelot72
Beitrag 22.06.2010, 18:03
Beitrag #42


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ähm, sagt mal, ist hier gerade Sommerloch, oder so ???

demnächst taucht es noch in der Kriminalstatistik auf:

"Die Zahl der Stinkefinger in deutschen Kreisverkehren hat überproportional zugenommen ... blabla ... Regierung erwägt Wiedereinführung der Todesstrafe ... blabla ..."

Griaßle! mad.gif


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Hauptsach, dr Ranza spannt ond dr Karra lauft !
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mir
Beitrag 22.06.2010, 18:10
Beitrag #43


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Das kriegt der Bundestag nie durch den Bundesrat whistling.gif


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Abraham Lincoln
Beitrag 22.06.2010, 19:02
Beitrag #44


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wer die Regeln der Höflichkeit außer acht lässt, ist immer im Unrecht.
Leider reagieren immer mehr Autofahrer so wie Ihr beide.
Sich mit der Brechstange Vorfahrt verschaffen und dann frech werden, wenn es nicht geklappt hat.
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Titz84
Beitrag 22.06.2010, 19:48
Beitrag #45


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Frech werden ist so eine Auslegungssache. Nach Rücksprache mit meinem Kollegen meinte dieser sogar die Frau habe in dem Kreisel angehalten. Er hat das als Vorfahrt verzichten gesehen und ist in den Kreisel. Ich hab das nicht gesehen, da ich erst gesehen hab wie die Frau auf einmal hupend hinter uns fährt und das fand ICH frech! Meiner Meinung nach hat sie den Finger immernoch verdient. wink.gif Dummerweise gibts dafür eine Strafe, lediglich aus diesem Grund hätte ich ihn unten lassen sollen. Ob das frech ist? Ich denke wenn jemand frech war, dann allerhöchstens die Frau und so wie man in den Wald hineinschreit, kommt es eben wieder raus.
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JTH
Beitrag 22.06.2010, 19:57
Beitrag #46


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Ich hatte Dir etwas weiter oben geraten, Dich reuig zu entschuldigen. Das meinte ich so und meine es immer noch so.

Aber statt dessen beharrst Du darauf, daß die Frau Deine Beleidigung (sachlich gesehen eine gegen sie gerichtete Straftat) auch wirklich "verdient" hat. Womit hat sie es verdient, Opfer einer Straftat zu werden? Weil sie sich möglicherweise in einer unklaren Verkehrssituation richtig verhalten hat? Womöglich meinte sie, daß Ihr sehr schnell in den Kreisverkehr einfahren wollt und hat deswegen ihr Tempo gedrosselt um einen (aus ihrer Sicht) bevorstehenden Zusammenstoß zu verhindern. Um vor der Gefahr zu warnen hupte sie.

Du allerdings verhöhnst hier das Opfer Deiner Tat und stellst Dich als oberste Instanz der Gerechtigkeit dar...
Irgendwie hoffe ich im Moment, daß das Strafverfahren Dich trifft, da Du offenbar keinerlei Einsicht zeigst, etwas falsch gemacht zu haben. So ist zumindest mein Eindruck nach Deinem letzten Posting.


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Grüße aus dem Allgäu - JTH



Das Leben geht zu schnell zum Rasen
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mir
Beitrag 22.06.2010, 20:27
Beitrag #47


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Wenn das ganze von beiden Seiten angezeigt wird, dann geht's in einem Fall um Beleidigung und im anderen Fall um Nötigung. Wegen der Beleidigung wird dann auf den Privatklageweg verwiesen, und wegen der Nötigung gibt's 20-30 Tagessätze.


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Titz84
Beitrag 22.06.2010, 20:27
Beitrag #48


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Die Tatsachen sollten hier jetzt auch mal nicht verdreht werden. Wir sind haltend vor dem Kreisel gestanden, es gab also keinen Grund für die Frau stehenzubleiben. Ob sie das allerdings tatsächlich gemacht hat, habe ich nicht mit meinen eigenen Augen gesehen. Vor einer Gefahr hupen? Könnte sein, allerdings glaube ich das weniger, wenn sie direkt an der Stoßstange klebt und noch Zeit findet mit einer Hand Lichthupen zu geben und mit der anderen Hand irgendetwas rumfuchtelt.

Wie schon gesagt, das gehupe, die Auffahrerei über ein paar Hundert Meter und die Fuchtelei hatten den Mittelfinger zufolge. Die Situation war unklar und beide Verkehrsteilnehmer haben was falsch gemacht. Hätte sie kurz gehupt, wärs mir auch egal gewesen - aber sie hat in der Tat provoziert und ihr Auffahren war mit Sicherheit gefährlich! Mir war das zuviel und sie hat meinen Finger gesehen. Wahnsinnig schlimm!! smile.gif

Opfer einer Straftat finde ich nun wirklich übertrieben. Warum sollte ich mich entschuldigen?

Ich verstehe dass es schwer ist diese Schilderungen hier zu lesen und sich dann vorzustellen, wie das alles genau abgelaufen ist. Der Finger kam, das habe ich von Anfang an zugegeben, aber er kam auch begründet. Trotz meiner Wut und ihrer provokanten Fahrweise ist er nicht erlaubt, das ist mir auch klar.
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mir
Beitrag 22.06.2010, 20:30
Beitrag #49


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Nur um das nochmals klar auszudrücken: Die Frau hat dadurch, daß sie den Wendevorgang blockiert hat, um den TE zu fotografieren, eine Nötigung begangen. Insofern haben hier beide Seiten Straftaten begangen. Wobei sich kaum ein Staatsanwalt um die Beleidigung kümmern wird.


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Titz84
Beitrag 22.06.2010, 20:33
Beitrag #50


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Zitat (mir @ 22.06.2010, 21:27) *
Wenn das ganze von beiden Seiten angezeigt wird, dann geht's in einem Fall um Beleidigung und im anderen Fall um Nötigung. Wegen der Beleidigung wird dann auf den Privatklageweg verwiesen, und wegen der Nötigung gibt's 20-30 Tagessätze.


Ich denke auch, dass es im härtesten Fall so ausgeht. Hätte ich die Adresse der Frau, würde ich sie besuchen und das kurz mit ihr klären. Vermutlich war sie durch die Situation und den Finger eben auf 180 - möglicherweise hatte sie wie ich einen schlechten Tag. Meistens sieht sowas am nächsten Tag doch schon ganz anders aus.

Leider gibt es aber viele Leute bei denen sowas die Welt untergeht und die dann zur Polizei rennen und die Beamten dann mit so einem Schwachsinn von der Arbeit abhält. Ich kenne 2 Polizisten, die auch meinen, dass es immer ärgerlich ist, wenn solche Leute kommen. Auch wenn es keiner glauben will, aber die haben auch noch andere Arbeiten. wink.gif
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