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> "Parken" in Umweltzone ohne Plakette?
DaKrim
Beitrag 26.05.2010, 12:34
Beitrag #1


Neuling


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Hallo liebe Portal-User,

ich hoffe ihr könnte mir weiterhelfen bzw. einen Rat geben.

Folgender Sachverhalt:

Bin am 18.05. mit einem auf meine Mutter zugelassenen PKW zu IKEA in Osnabrück gefahren, da ich gerade umziehe. Seit Anfang 2010 gibt es in Osnabrück eine Umweltzone und somit auch eine Plakettenpflicht. Der PKW hatte natürlich keine (Mutter wohnt nicht in Osnabrück). IKEA liegt auch außerhalb der Umweltzone, soweit also noch kein Problem.

Ich konnte den PKW (älteres Fahrzeug) dann leider nicht mehr starten, Batterie alle, so dass mich ein Freund aus Osnabrück abgeschleppt und zu meiner derzeitigen Wohnung in Osnabrück gebracht hat. Dort wurde das Fahrzeug dann auf einem Parkplatz abgestellt (1 Std. Parken mit Parkuhr erlaubt). Die Parkdauer von 1. Stunde habe ich überschritten, so dass ich ein "Knöllchen" bekommen habe. Soweit so gut, 5 € bezahlt, erledigt. Ca. 3 Stunden später hing dann ein Zettel an meiner Windschutzscheibe, auf der stand, dass der PKW am Straßenverkehr ohne erforderliche Umweltplakette teilgenommen habe, ergo: 40 €, 1 Punkt.

Heute ist dann der Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren an meine Mutter bei ihr eingegangen. Als Beweismittel wird ein "Foto" angegeben, welches dem Anhörungsbogen aber nicht beiliegt. Was wäre eurer Meinung nach nun die richtige Vorgehensweise? Ich hatte mir Folgendes überlegt:

1. Um Zusendung des Fotos bitten
2. Nach Erhalt angeben, dass meine Mutter als Fahrzeughalterin nicht gefahren ist (unter Benennung von Zeugen) und gleichzeitig darauf hinweisen, dass das bloße Parken ohne Plaktette in einer Umweltzone nach Amtsgericht Bremen Az. 94 OWi 348/09 und Amtsgericht Frankfurt 994 Owi 5/09 noch nicht darauf schließen lässt, dass das Fahrzeug auch tatsächlich bewegt wurde und dabei auch noch klarstellen, dass auch der Luftreinhaltungsplan der Stadt Osnabrück nichts gegenteiliges vorsieht

Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
DaKrim
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Petra
Beitrag 26.05.2010, 13:53
Beitrag #2


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Zuerst: Herzlich willkommen im Verkehrsportal! wavey.gif

Und nun:
Zitat
Parken in der Umweltzone ohne Plakette ist erlaubt.
Lt. Verordnung ist nur das "Einfahren" und "Befahren" ohne Plakette
bußgeldbewehrt.
Man kann das Auto ja per Anhänger in die Zone gebracht haben und das ist
kein "Einfahren" oder "Befahren".

Bei dem von dir geplanten Schleppen ist das geschleppte Fahrzeug nicht
von der Plakettenregelung betroffen.
Grund: "Das geschleppte Fahrzeug unterliegt nicht den Vorschriften über
das Zulassungsverfahren." (StVZO §33 Abs. 2, Satz 2)


Allerdings habe ich diesen Text nur geklaut. wink.gif Und zwar hier.
Ob der Schreiber mit der Meinung richtig lag, werden unsere Experten sicher bald herausgefunden haben.
Mir jedenfalls gefällt die Antwort. cool.gif


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nachteule
Beitrag 26.05.2010, 15:49
Beitrag #3


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Hallo, DaKrim,

herzlich willkommen im Verkehrsportal.

Bevor Du den Fehler machst und der Bußgeldstelle detailliert schilderst, wer hier wen in welcher Form abgeschleppt hat, solltest Du Dir das hier ganz genau durchlesen.

Möglicherweise habt ihr beim Abschleppen nämlich noch den ein oder anderen Straftatbestand. z. B. Fahren ohne Fahrerlaubnis, begangen, was wesentlich teurer für Dich, bzw. Deinen Kumpel werden könnte, als das Bußgeld für die fehlende Umweltplakette.

Viele Grüße,

Nachteule


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Mahatma Gandhi
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tomcraft
Beitrag 26.05.2010, 15:59
Beitrag #4


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Zitat (DaKrim @ 26.05.2010, 12:34) *
1. Um Zusendung des Fotos bitten
2. Nach Erhalt angeben, dass meine Mutter als Fahrzeughalterin nicht gefahren ist (unter Benennung von Zeugen) und gleichzeitig darauf hinweisen, dass das bloße Parken ohne Plaktette in einer Umweltzone nach Amtsgericht Bremen Az. 94 OWi 348/09 und Amtsgericht Frankfurt 994 Owi 5/09 noch nicht darauf schließen lässt, dass das Fahrzeug auch tatsächlich bewegt wurde und dabei auch noch klarstellen, dass auch der Luftreinhaltungsplan der Stadt Osnabrück nichts gegenteiliges vorsieht



Diese Hinweise wird die Bußgeldstelle kaum beeindrucken, da sie (wie in Berlin) wohl die Entscheidungspraxis ihres eigenen Amtsgerichtes kennt und entsprechend handelt.

Aber: Entweder reagiert die Fahrzeughalterin gar nicht, dann endet die Sache in einem Kostenbescheid nach § 25a StVG für 18,50 Euro, falls der Hilfstatbestand mit Parken verwendet wurde.

Oder Du schilderst mit Zeugenbenennung eben, wie es wirklich war; dass das Fahrzeug also gar nicht mit Motorkraft an den Ort kam und dann fällt der Tatvorwurf ja auch in sich zusammen und das Verfahren wäre folgenlos einzustellen, da die Stadt ja auch mit dem Foto nicht beweisen kann, dass das Auto tatsächlich bis dorthin geführt wurde. Warum Du überhaupt das Foto sehen willst verstehe ich so oder so nicht.
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Haberlon
Beitrag 26.05.2010, 17:54
Beitrag #5


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Zitat (nachteule @ 26.05.2010, 16:49) *
Bevor Du den Fehler machst und der Bußgeldstelle detailliert schilderst, wer hier wen in welcher Form abgeschleppt hat, solltest Du Dir das hier ganz genau durchlesen.

Möglicherweise habt ihr beim Abschleppen nämlich noch den ein oder anderen Straftatbestand. z. B. Fahren ohne Fahrerlaubnis, begangen, was wesentlich teurer für Dich, bzw. Deinen Kumpel werden könnte, als das Bußgeld für die fehlende Umweltplakette.


Ich sehe hier kein Problem. unsure.gif
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DaKrim
Beitrag 26.05.2010, 21:14
Beitrag #6


Neuling


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Hey,

danke für eure Antworten! Bzgl. des Schleppens sehe ich auch keine Probleme: Das Fahrzeug wurde ja eben geschleppt, um durch Ortsveränderung die bestimmungsgemäße Gebrauchbarkeit wieder herzustellen (Überbrückungskabel war nicht vor Ort).

Also wäre es evtl. am sinnvollsten, gar nicht auf den Anhörungsbogen zu reagieren und nach Erhalt des Bußgeldbescheids einen Widerspruch mit den entsprechenden Hinweisen einzulegen?

Vielen Dank nochmal!
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ukr
Beitrag 26.05.2010, 21:42
Beitrag #7


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Durch welche Rechtsgrundlage ist eigentlich das Parken von Fahrzeugen ohne Plakette untersagt? think.gif


--------------------


Im Zweifelsfall ergänzen sich beide Seiten gut, weil sie gleichermaßen inkompetent sind, und weil "Otto" die behördlichen Anordnungen mit der gleichen fehlgeleiteten Intuition befolgt, mit der sie die Aufsteller auch "gemeint" haben. (VP-Mitglied Questionaire zur Außenwirkung von Anordnungen / Verkehrszeichen)
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Mark-RE
Beitrag 26.05.2010, 22:05
Beitrag #8


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Durch keine.
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nachteule
Beitrag 26.05.2010, 22:10
Beitrag #9


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Hallo, Haberlon,

angenommen, der Freund, der das Fahrzeug des TE abgeschleppt hat, hat nur den FS der Klasse B.

Was dann?

Nothilfe dürfte in dem Fall nicht vorliegen.

Viele Grüße,

Nachteule


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Jens
Beitrag 26.05.2010, 22:18
Beitrag #10


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Zitat (ukr @ 26.05.2010, 22:42) *
Durch welche Rechtsgrundlage ist eigentlich das Parken von Fahrzeugen ohne Plakette untersagt? think.gif

Zeichen 270.1 verbietet die Teilnahme am Verkehr. Also auch am ruhenden Verkehr.


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ukr
Beitrag 26.05.2010, 22:28
Beitrag #11


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Die mir vorliegende StVO verbietet in diesem Zusammenhang nur den Verkehr mit Kraftfahrzeugen. Offensichtlich besteht zwischen "Teilnahme am Verkehr" und "Verkehr" ein Unterschied. Sonst hätte das BMVBS in einem Rundschreiben auch nicht darauf hingewiesen, daß man nur noch das verbotene Einfahren in Umweltzonen ahnden soll. whistling.gif


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Im Zweifelsfall ergänzen sich beide Seiten gut, weil sie gleichermaßen inkompetent sind, und weil "Otto" die behördlichen Anordnungen mit der gleichen fehlgeleiteten Intuition befolgt, mit der sie die Aufsteller auch "gemeint" haben. (VP-Mitglied Questionaire zur Außenwirkung von Anordnungen / Verkehrszeichen)
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Jens
Beitrag 26.05.2010, 22:38
Beitrag #12


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Zitat (ukr @ 26.05.2010, 23:28) *
Die mir vorliegende StVO verbietet in diesem Zusammenhang nur den Verkehr mit Kraftfahrzeugen.
Dann solltest du dir mal eine aktuelle StVO zulegen, findest du z.B. online unter gesetze-im-internet.de wavey.gif


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ukr
Beitrag 26.05.2010, 22:40
Beitrag #13


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Du bist also ein V46 Verfechter? Ich schwanke da, je nach Anwendungsfall. laugh2.gif


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Im Zweifelsfall ergänzen sich beide Seiten gut, weil sie gleichermaßen inkompetent sind, und weil "Otto" die behördlichen Anordnungen mit der gleichen fehlgeleiteten Intuition befolgt, mit der sie die Aufsteller auch "gemeint" haben. (VP-Mitglied Questionaire zur Außenwirkung von Anordnungen / Verkehrszeichen)
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DaKrim
Beitrag 27.05.2010, 08:14
Beitrag #14


Neuling


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Zitat (nachteule @ 26.05.2010, 23:10) *
angenommen, der Freund, der das Fahrzeug des TE abgeschleppt hat, hat nur den FS der Klasse B.


Ist "B" denn zum Schleppen eines PKW nicht ausreichend? Ich dachte dass der Führer des schleppenden Fahrzeugs die Führerscheinklasse haben muss, die für das zu schleppende Fahrzeug erforderlich ist?


Zitat (ukr @ 26.05.2010, 23:28) *
Sonst hätte das BMVBS in einem Rundschreiben auch nicht darauf hingewiesen, daß man nur noch das verbotene Einfahren in Umweltzonen ahnden soll.


Könntest du mir evtl. zeigen, wo ich dieses Schreiben finde? Auf der Seite des BMVBS habe ich es leider nicht gefunden.

Besten Dank an euch alle!
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ukr
Beitrag 27.05.2010, 09:09
Beitrag #15


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Zitat (DaKrim @ 27.05.2010, 09:14) *
Könntest du mir evtl. zeigen, wo ich dieses Schreiben finde? Auf der Seite des BMVBS habe ich es leider nicht gefunden.

Das befindet sich bei mir als E-Mail auf dem Rechner. Online gibt's das leider nicht (zumindest weiß ich jetzt nicht wo). Steht in Zusammenhang mit der vermeintlichen Nichtigkeit der StVO-Novelle vom September 2009.


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Im Zweifelsfall ergänzen sich beide Seiten gut, weil sie gleichermaßen inkompetent sind, und weil "Otto" die behördlichen Anordnungen mit der gleichen fehlgeleiteten Intuition befolgt, mit der sie die Aufsteller auch "gemeint" haben. (VP-Mitglied Questionaire zur Außenwirkung von Anordnungen / Verkehrszeichen)
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Petra
Beitrag 27.05.2010, 09:38
Beitrag #16


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Sollte es evtl. aber doch ein Zitat aus dem Inet sein, das in deiner Email steht, würde es ausreichen ein Stück des Textes im Zusammenhang bei Google einzustellen.
Wenn es online zu finden ist, ist das der einfachste Weg es aufzuspüren. wavey.gif


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Haberlon
Beitrag 27.05.2010, 10:57
Beitrag #17


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Zitat (nachteule @ 26.05.2010, 23:10) *
Nothilfe dürfte in dem Fall nicht vorliegen.


Hmm. Fahrzeug geht nicht, steht im Weg rum, soll weg, und zwar dahin wo es in Betrieb gesetzt werden kann, möglichst nahe (zu nem Kumpel in der nächsten Stadt).

unsure.gif
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durban
Beitrag 27.05.2010, 11:51
Beitrag #18


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Zitat (Haberlon @ 27.05.2010, 10:57) *
Zitat (nachteule @ 26.05.2010, 23:10) *
Nothilfe dürfte in dem Fall nicht vorliegen.


Hmm. Fahrzeug geht nicht, steht im Weg rum, soll weg, und zwar dahin wo es in Betrieb gesetzt werden kann, möglichst nahe (zu nem Kumpel in der nächsten Stadt).



Nothilfe verlangt einen "Angriff"...


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Mitleser
Beitrag 27.05.2010, 12:32
Beitrag #19


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Es ist doch völlig unerheblich, wie und warum ein Fz ohne Plakette auf den aktuellen Stellplatz gekommen ist. Daher sind auch derlei Einlassungen gegenüber der jeweiligen Bußgeldstelle unnötig.

Wichtig ist doch nur die Frage, wer mit dem Kfz innerhalb der Zone "verkehrt hat" (StVO V45) bzw. "am Verkehr teilgenommen hat" (StVO V46). Die Beweislast dazu liegt bei der Bußgeldstelle.

Oder?
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Haberlon
Beitrag 27.05.2010, 12:40
Beitrag #20


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Zitat (durban @ 27.05.2010, 12:51) *
Zitat (Haberlon @ 27.05.2010, 10:57) *
Zitat (nachteule @ 26.05.2010, 23:10) *
Nothilfe dürfte in dem Fall nicht vorliegen.


Hmm. Fahrzeug geht nicht, steht im Weg rum, soll weg, und zwar dahin wo es in Betrieb gesetzt werden kann, möglichst nahe (zu nem Kumpel in der nächsten Stadt).



Nothilfe verlangt einen "Angriff"...


Hm?
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ukr
Beitrag 27.05.2010, 15:33
Beitrag #21


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Zitat (Petra @ 27.05.2010, 10:38) *
Sollte es evtl. aber doch ein Zitat aus dem Inet sein, das in deiner Email steht

Die Mail ging direkt vom BMVBS an die Behörden. Google wirft leider kein Ergebnis raus.


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BORCH
Beitrag 28.05.2010, 21:18
Beitrag #22


Neuling


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Hallo Zusammen,

ich habe im Prinzip selbiges Problem, bin aber bereits einen "Schritt" weiter.

Mir hat die Stadt innerhalb kürzester Zeit gleich 4 (vier) Knöllchen wegen "Parken ohne Umweltplakette" verpasst.

Für den ersten Fall war dann das Anhörungsschreiben gekommen.
--> Habe den Verstoß nicht zugegeben und auf das nicht-teilnehmen am Verkehr hingewiesen (und entsprechende Gerichtsurteile).

Dennoch kam der Bußgeldbescheid.
--> Habe Einspruch mit oben genannter Begründung erhoben

Nun kam die Information der Stadt, den Fall entsprechend an das Amtsgericht weiter zu geben.

Bei den anderen drei Knöllchen gab es bisher noch keinen Bußgeldbescheid, "nur" Anhörungen.

Könnt mir einen Tipp geben, was ich tuhen sollte?

Die ersten beiden "Verstöße" waren noch vor der Änderung V46, die anderen beiden danach.

Zudem kommt dazu, dass der Wagen tatsächlich auch nicht bewegt werden kann, da kaputt.
Er ist aber ordnungsgemäß abgestellt, hat ne Zulassung und auch TÜV.
Dieses habe ich der Stadt bisher nicht mitgeteilt, da ich dachte, dass die obige Begründung reichen sollte...

Falsch gedacht.

Kann mir jemand sagen, ob die Stadt denn nun Recht hat oder der Gang vors Gericht sinnvoll ist?
Vermutlich können aber nicht mal alle vier Fälle zugleich behandelt werden.

Bin für jeden Hinweis dankbar, da auch kein Rechtsschutz besteht.

Grüsse
B. Borchers
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ukr
Beitrag 28.05.2010, 21:48
Beitrag #23


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Zitat (BORCH @ 28.05.2010, 22:18) *
Vermutlich können aber nicht mal alle vier Fälle zugleich behandelt werden.

Im Bezug auf die StVO schon, denn lt. Auffassung des BMVBS hat es die V46 nie gegeben. whistling.gif
Somit gilt immernoch die Festlegung, daß lediglich der Verkehr verboten ist. Ob Verkehr und Teilnahme am Verkehr gleich zu werten sind, ist offensichtlich umstritten.


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Mark-RE
Beitrag 29.05.2010, 11:02
Beitrag #24


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Rechtsschutz wird überbewärtet, ohne Rechtsanwalt kostet der ganze Spass nen guten 100er, incl. aller Kosten, Gebühren UND der Strafe.

Wofür brauchste da Rechtsschutz?
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DaKrim
Beitrag 29.05.2010, 14:15
Beitrag #25


Neuling


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Zitat (Mark-RE @ 29.05.2010, 12:02) *
Rechtsschutz wird überbewärtet, ohne Rechtsanwalt kostet der ganze Spass nen guten 100er, incl. aller Kosten, Gebühren UND der Strafe.

Wofür brauchste da Rechtsschutz?


Gilt das auch für den Fall, dass man vors Amtsgericht muss und verliert?
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Mark-RE
Beitrag 29.05.2010, 14:31
Beitrag #26


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Das ist der Fall.

Es gibt 3 Varianten:
Man wird freigesprochen, der Staat zahlt alles.
Es wird eingestellt, der Staat zahlt allees.
Es wird eingestellt, dann trägst du deine eigenen Kosten, das heißt, Rechtsanwalt, Anfahrt, Abfahrt, Schriftkosten, etc.
Du wirst verurteilt und zahlst alles.

Bei mir hieß das z.B. in letzterem Falle grob:
Verwarngeld 35€
Gerichtsgebühren 40€
Zustellungskosten 14€
Zeugengeld 16€
Irgendein Kleinbetrag 3,50€
----------------------------
97,80€

(Die genauen Einzelbeträge weis ich nicht mehr, aber um 97, 98€ waren das, unter 100 jedenfalls).

Das sind die "hohen Kosten" die auf dich zu kommen.
Nur dein Anwalt, der ist immer teuer, also lieber selbst etwas damit auseinander setzen und den Anwalt weglassen.

Mehr als n Wort brauchst du bei der ganzen Sache eh nicht schreiben, alles andere geht ganz von allein.

Du musst nur auf den Bescheid "Einspruch" schreiben, zurückschicken, fertig. (Sinnigerweise vorher kopieren).
Alles andere geht dann ganz von selbst.
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tomcraft
Beitrag 29.05.2010, 20:41
Beitrag #27


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Zitat (BORCH @ 28.05.2010, 21:18) *
--> Habe den Verstoß nicht zugegeben und auf das nicht-teilnehmen am Verkehr hingewiesen (und entsprechende Gerichtsurteile).

Dennoch kam der Bußgeldbescheid.
--> Habe Einspruch mit oben genannter Begründung erhoben

Nun kam die Information der Stadt, den Fall entsprechend an das Amtsgericht weiter zu geben.



Zitat (tomcraft @ 26.05.2010, 15:59) *
Diese Hinweise wird die Bußgeldstelle kaum beeindrucken, da sie (wie in Berlin) wohl die Entscheidungspraxis ihres eigenen Amtsgerichtes kennt und entsprechend handelt.


Bei Dir allerdings frage ich mich, warum ein Bußgeldbescheid erlassen wurde. Hattest Du in Deiner Einlasssung angegeben, selbst das Fahrzeug abgestellt zu haben?

Und: bei den noch offenen Anhörungen sollte unbedingt erwähnt werden, dass das Fahrzeug zwischen den vier Anzeigen nicht bewegt wurde. Diese Vefahren sind dann einzustellen, da es sich um nur eine Tat handelt, die ja mit dem angefochtenen Verfahren gearde geahndet werden soll.Es ist eine so genannte Dauerordnungswidrigkeit.
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