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> Motorradfahren =Verschulden gegen sich selbst!, ... sagt das Landgericht Frankfurt
blue0711
Beitrag 01.04.2007, 23:14
Beitrag #1


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In einem anderen Forum bin ich über folgendes Urteil gestolpert.
Zitat (Leitsatz)
Motorradfahrer können nach einem Zusammenstoß mit einem plötzlich auf die Straße einbiegenden Radfahrer nicht in jedem Fall Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche geltend machen. In einem Ausflugs- und Wandergebiet muss ein Verkehrsteilnehmer immer mit plötzlich auftretenden Spaziergängen und Radfahrern rechnen. Darüber hinaus ist die «Betriebsgefahr» bei Motorradfahrern ungleich höher als bei Autofahrern und anderen Verkehrsteilnehmern.


Das Urteil des Landgerichtes Frankfurt hört sich für mich zunächst wie ein Aprilscherz an, ist es aber wohl nicht.

Die Knackpunkte, die mir spontan aufgefallen sind:
- Betriebsgefahr begründet kein Verschulden, sondern eine Haftung
- Betriebsgefahr ist die Gefahr, die alleine zB. vom Betrieb eines KFZ ausgeht, schuldhaftes Handeln sowohl der Führer des KFZ wie auch anderer ist nicht Bestandteil der Betriebsgefahr, dementsprechend ist die Heranziehung von allgemeinen Unfallstatistiken für die Einschätzung der Betriebsgefahr unzulässig.
- Eine Haftung von 100% aus der Betriebsgefahr kann eigentlich nur bei nicht oder geringfügig schuldhaftem Handeln des Unfallgegners entstehen, denn seine Haftung wird durch die Gefährdungshaftung nur reduziert, nicht aber aufgehoben.

Was haltet ihr davon?

Gruss
kai


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Gruß Kai
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GSX-R
Beitrag 01.04.2007, 23:17
Beitrag #2


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Zitat (blue0711 @ 01.04.2007, 23:14) *
Was haltet ihr davon?

Ich hoffe, das die nächsthöhere Instanz das Urteil sang- und klanglos einkassiert. dry.gif


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Lieber einen Moment lang feige - als ein Leben lang tot
Wer zuletzt lacht, hat es nicht eher begriffen.
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Coyota
Beitrag 01.04.2007, 23:47
Beitrag #3


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Das ist ja echt der Hammer!!! ranting.gif

Zitat
Das Risiko, auf dem Motorrad getötet zu werden, sei beispielsweise sieben Mal höher als bei anderen Verkehrsteilnehmern, zitierte das Gericht die «Zeitschrift für Verkehrssicherheit». Nach dieser Statistik sterben je Milliarde gefahrener Kilometer 92 Motorradfahrer, aber nur 13 Autofahrer. Diese Betriebsgefahr lasse sich bei Motorradfahrern daher «grundsätzlich als Verschulden gegen sich selbst begreifen». Unfallfolgen würden schon deshalb ganz bewusst in Kauf genommen und dürften daher «ganz überwiegend nicht auf den Unfallgegner abgewälzt werden», heißt es in der Entscheidung.


Damit wäre im Umkehrschluß also die Betriebsgefahr bei einem Linienbus oder Riesen-Geländewagen mit Kuhfänger am geringsten, weil hier die Fahrer am seltensten bzw. wenigsten schwer verletzt werden??? blink.gif whistling.gif

Sprich, wenn ein Fußgänger oder Radler einem Reisebus vor die Schnauze fährt oder rennt und die Bus-Insassen verletzt werden, bekommen diese mehr Schadensersatz und Schmerzensgeld, als wenn es einen Biker erwischt???

Als NEF-Fahrer habe ich auf SoSi-Fahrt ein 16-fach erhöhtes Unfallrisiko gegenüber normalen PKW (also noch höher, als ein Biker). Kann ich überhaupt noch mit Schmerzensgeld rechnen, wenn ich unverschuldet einen Unfall habe, oder ist mein "Verschulden gegen mich selbst", das ich ja freiwillig (naja, ist halt mein Beruf... cool.gif ) auf mich nehme so schwer, daß ich leer ausgehe oder dem Unfallverursacher noch was zahlen muß, dafür daß er mich über den Haufen fährt? rolleyes.gif cool.gif

Also dieses Urteil sollte man echt weiterverfolgen. Mein Mitgefühl liegt bei dem Motorradfahrer!

Gruß von COYOTA thread.gif


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Anton Gorodezki
Beitrag 02.04.2007, 00:09
Beitrag #4


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naja, gibts beim zivilrecht denn überhaupt 'ne nächste instanz?


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Le coeur a ses raisons que la raison ne connait pas. (Blaise Pascal)

because right is right, to follow right/Were wisdom in the scorn of consequence. (Tennyson)
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Nachtstute
Beitrag 02.04.2007, 05:48
Beitrag #5


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Zitat (Anton Gorodezki @ 02.04.2007, 02:09) *
naja, gibts beim zivilrecht denn überhaupt 'ne nächste instanz?

ja, ich denke schon. Müsste dann der BGH sein.


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Nachtstute müsste korrekterweise eigentlich Nachtstüterich heißen :p
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JTH
Beitrag 02.04.2007, 06:27
Beitrag #6


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Zitat (Nachtstute @ 02.04.2007, 06:48) *
Zitat (Anton Gorodezki @ 02.04.2007, 02:09) *

naja, gibts beim zivilrecht denn überhaupt 'ne nächste instanz?

ja, ich denke schon. Müsste dann der BGH sein.


In welchen Fällen diese nächste Instanz einberufen erden kann - es war ja schon eine LG-Verhandlung, also zweite Instanz - sollten unsere RAe beantworten können.


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Grüße aus dem Allgäu - JTH



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Schorsch
Beitrag 02.04.2007, 07:35
Beitrag #7


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Wer das Risiko eingeht, unangeschnallt zu fahren, der muss sich das auch anrechnen lassen. Wieso sollte nicht auch, wer Motorrad fährt, sich dieses Risiko anrechnen lassen müssen?
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svenrd03
Beitrag 02.04.2007, 07:56
Beitrag #8


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@ Schorsch
Weil dann vor allen Dingen Fußgänger und Radfahrer erst Recht keinen Anspruch auf Schmerzensgeld hätten. Dies ist aber Gott sei Dank noch nicht so......

Was Du meinst, ist Fahren mit Helm oder ohne Helm, gell.
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blue0711
Beitrag 02.04.2007, 08:27
Beitrag #9


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@Schorsch: Es ist bereits so, dass sich ein Motorradfahrer ungenügende Eigensicherung anrechnen lassen muss. Trägt er keine geeignete Schutzkleidung, geht er bzgl. Schmerzensgeld zB auch sehr schnell leer aus.

Aber der Gurt ist wirklich höchstens mit dem Helm vergleichbar.

DENN: Wenn Du so anfängst, musst Du ALLE Fahrzeuge in Gefährdungsklassen einteilen. Der Gerechtigkeit halber müsste das natürlich differenziert geschehen, also nicht einfach PKW, LKW, Krad sondern jeweilige Untergruppen.
In dem Augenblick sind wir aber bei Argumentationsketten, die wir in unserer Gesellschaft derzeit glaube ich, nicht wollen.
Stichwort Kleinwagen und Turbo-Rolf: [sarkasmus] Is sie doch selber mitschuld, wenn sie so ein kleines Auto fährt. Weiss doch jeder, dass man darin stärker gefährdet ist und mit Rasern und Dränglern muss man auf deutschen Autobahnen doch immer rechnen.[/sarkasmus]
Bitter, aber haargenau dieselbe Argumentation wie in dem Urteil.

Gruss
kai


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Gruß Kai
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vn-mini
Beitrag 02.04.2007, 08:29
Beitrag #10


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Es gibt die herrschende Rechtsmeinung, gut vertretbare Meinungen, schwach vertretbare Meinungen und Skandalurteile. Bin geneigt, das zitierte Urteil in die letzte Kategorie einzugruppieren. Allerdings sollte man eigentlich immer erst die ganze Entscheidung lesen.
Das LG hat - am Aktenzeichen erkennbar - erstinstanzlich entschieden, so dass mindestens die Berufung zum OLG möglich ist. Bleibt dort die abstruse Rechtsauffassung erhalten, müsste auch eine Revision beim BGH möglich erzwingbar sein.
Gelegentlich wurden Obliegenheitsverletzungen als "Verschulden gegen sich selbst" dargestellt, aber noch nie die Betriebsgefahr, bei der es sich um das genaue Gegenteil von Verschuldenshaftung, nämlich verschuldensunabhängiger Haftung handelt.


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Tent is out, 'cause ...
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Petra
Beitrag 02.04.2007, 08:31
Beitrag #11


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Klasse......... mad.gif , als Biker wirst du zum rechtlosen Wesen ranting.gif
Fuhr ich gestern auf einer Landstraße (Vorfahrtsstraße), vor mir ein PKW, der blinkte um rechts abzubiegen.
Aus dieser Straße kam einer, der links abbiegen wollte. Und just als der vor mir fahrende sein Tempo auf "ganz langsam" hatte und abbog, zog der von rechts vor und stellte sich quer, wie eine Wand, auf meine Fahrspur UND BLIEB DORT STEHEN ranting.gif
Was der da wollte und vor allem, warum er dort stand... think.gif Gestern wusste ich es noch nicht.
Heute sehe ich die Sache klarer lightbulb.gif : Bestimmt sollte ich ihm eine neue Tür bezahlen yes.gif .
Ein geschickter Ausweichhaken meinerseits hat allerdings einen Strich durch seine Rechnung gemacht


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*Ich bin frei, denn ich bin einer Wirklichkeit nicht ausgeliefert, ich kann sie gestalten.*--> Paul Watzlawick
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blue0711
Beitrag 02.04.2007, 08:35
Beitrag #12


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@vn-mini: Ich kann mich auch nicht erinnern, dass jemand Betriebsgefahr auf die möglichen schuldhaften Handlungen des KFZ-Führers selbst oder seiner Umgebung ausgeweitet hätte.
Würde ja bedeuten, man haftet unverschuldet für den bereits eventuellen Blödsinn anderer. blink.gif

Gruss
kai

Zitat (Petra @ 02.04.2007, 09:31) *
Fuhr ich gestern auf einer Landstraße (Vorfahrtsstraße), vor mir ein PKW, der blinkte um rechts abzubiegen.
Aus dieser Straße kam einer, der links abbiegen wollte.
Oha, da sollten aber alle Glöcklein klingeln. Das ist DER Klassiker.

Gruss
kai


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cheffe
Beitrag 02.04.2007, 14:10
Beitrag #13


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Zitat (blue0711 @ 02.04.2007, 09:27) *
In dem Augenblick sind wir aber bei Argumentationsketten, die wir in unserer Gesellschaft derzeit glaube ich, nicht wollen.
Stichwort Kleinwagen und Turbo-Rolf: [sarkasmus] Is sie doch selber mitschuld, wenn sie so ein kleines Auto fährt. Weiss doch jeder, dass man darin stärker gefährdet ist und mit Rasern und Dränglern muss man auf deutschen Autobahnen doch immer rechnen.[/sarkasmus]
Bitter, aber haargenau dieselbe Argumentation wie in dem Urteil.

Wobei in Deinem Beispiel noch verschärfend hinzukommt, daß ja nicht mal ein Zusammenstoß stattgefunden hat.

Die Argumentation geht eher in die Richtung:

Bin ich schnell und aufmerksam, bin ich dennoch der Depp.
Bin ich langsam und unaufmerksam, muß ich vor den Deppen geschützt werden.

Bedenkliche Entwicklung, die aber unserere Gesellschaft wiederspiegelt. Irgendwann wird Debilität einfach zum Standard erklärt, und dann paßt es wieder.


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Leben und leben lassen....

Ich weiß, daß ich nichts weiß. (Sokrates)
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Schorsch
Beitrag 03.04.2007, 06:47
Beitrag #14


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Hier geht es doch aber gerade nicht um eine Gefährdung, die von einem anderen verrursacht wird, sondern um die hohe Betriebsgefahr des Mortorrades für den Fahrer selbst. Dadurch kann ein relativ nichtiger Anlass für den Fahrer erhebliche Folgen haben.
Und es soll nicht der jenige, der diesen nichtigen Anlass geliefert hat für die Folgen geradestehen müssen, die aus der Betriebsgefahr des Motorrades resultieren. Beispiel: Wenn ein Kuhfladen in der Kurve einen Motorradfahrer zum Stürzen bringt, dann ist das in erster Linie folge der Betriebsgefahr, die der Fahrer selbst zu verrantworten hat.
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blue0711
Beitrag 03.04.2007, 07:20
Beitrag #15


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Was willst Du bei Alleinunfällen mit der Betriebsgefahr? Das ist ein Haftungsbegriff, nichts sonst.
Und gegen mich selbst kann ich nicht haften.

Und ein Fahrradfahrer, der unvermittelt auf die Fahrbahn sticht, ohne dass man ihn vorher sehen kann, ist kein relativ nichtiger Anlass.

Gruss
kai


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Schorsch
Beitrag 03.04.2007, 21:13
Beitrag #16


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Zitat (blue0711 @ 03.04.2007, 09:20) *
Was willst Du bei Alleinunfällen mit der Betriebsgefahr? Das ist ein Haftungsbegriff, nichts sonst.
Und gegen mich selbst kann ich nicht haften.

Und ein Fahrradfahrer, der unvermittelt auf die Fahrbahn sticht, ohne dass man ihn vorher sehen kann, ist kein relativ nichtiger Anlass.


Bei dem Kuhfladen-Beispiel wäre der Bauer, der den nicht beseitigt hat doch wohl im Prinzip schadenersatzflichtig. Wenn aber der Motorradfahrer dadurch ein Querschnittslämung hat, dann ist diese in erster Linie auf die Betriebsgefahr seines Motorrades zurückzuführen und nicht dem Bauern anzulasten.

Un auch bei einer kleinen Unaufmerksamkeit eines Radfahrers oder Fußgängers, die dann zu einem schweren Unfall des Motroradfahrers führt, gilt entsprechendes.

Die Verantwortung für das Risiko, das der Motorradfahrer eingeht, muss er selbst tragen und kann nicht erwarten, dass andere dafür die Zeche zahlen. (Leider ist die Realität aber eine andere und über die Sozialversicherungsbeiträge zahlt letztlich doch die Allgemeinheit die Zeche für die Unfallfolgekosten.)
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blue0711
Beitrag 03.04.2007, 21:54
Beitrag #17


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Naja, aber dann bist Du doch bei dem Problem, dass der Kleinwagenbesitzer aufgrund der geringeren Widerstandskräfte seines Gefährts bei einem Unfall auf einen Grossteil seines Schadenersatzes bzgl. körperlicher Schäden verzichten müsste.
DAS kann aber irgendwie nicht Sinn der Sache sein und überschreitet IMHO auch den Begriff der Gefährdungshaftung, der lediglich die Gefährdung allgemein durch Inbetriebnahme eines KFZ oder speziell durch Überschreiten der Richtgeschwindigkeit beschreibt.
Eine Ausweitung des Begriffs ist auch IMHO nicht notwendig, da sämtliche Eventualitäten durch Verletzung von Sorgfaltspflichten abzudecken sind (unzureichende Schutzkleidung, nicht angepasste Geschwindigkeit usw.).
Man kann ein Pferd natürlich auch von hinten aufzäumen...

Gruss
kai


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Hane
Beitrag 04.04.2007, 08:41
Beitrag #18


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Zitat (Schorsch @ 03.04.2007, 22:13) *
Die Verantwortung für das Risiko, das der Motorradfahrer eingeht, muss er selbst tragen und kann nicht erwarten, dass andere dafür die Zeche zahlen.
Das tut er doch! Jedem Motorradfahrer ist doch klar, daß er bei einem Unfall den Kürzeren zieht. Geld ist nur Geld.

Motorräder sind zugelassen und damit gesellschaftlich akzeptiert. Das schließt die größre Gefährdung mit ein. Wenn wir jetzt anfangen, jede Tätigkeiten nach ihrer Gefährlichkeit zu beurteilen, öffnen wir ein Faß ohne Boden. Höhere Kassenbeiträge für Raucher (oder Nichtraucher?), einen Solibetrag für Nichtsportler, den doppelten für Extremsportler, ....

Motorradfahrer ist einschließlich der höheren Gefährdung gesellschaftlich akzeptiert. PUNKT!


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Coyota
Beitrag 04.04.2007, 09:55
Beitrag #19


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Zitat (Hane @ 04.04.2007, 08:41) *
Höhere Kassenbeiträge für Raucher (oder Nichtraucher?), einen Solibetrag für Nichtsportler, den doppelten für Extremsportler, ....

Motorradfahrer ist einschließlich der höheren Gefährdung gesellschaftlich akzeptiert. PUNKT!


Wenn man diese Gedankengänge und das obige Urteil jetzt ad absurdum führt, könnte man folgendes Szenario entwerfen:

Schmerzensgeldansprüche für Verletzungen, die bei unschuldig erlittenen Unfällen entstehen, werden nach individuellem Basisrisiko zuerkannt und weniger Schmerzensgeld gibt es z.B. für:

- Fußgängerinnen mit Stöckelschuhen, da sie durch das Schuhwerk einen kippeligeren Stand und eine höhere Sturzhöhe in Kauf nehmen. Kann man auch auf Menschen mit vorbestehender Gehbehinderung ausdehnen, da diese das Risiko auf sich nehmen, langsamer ausweichen und leichter stürzen können.

- Radfahrer auf Liegerädern, weil diese das Risiko einer durch die niedrige Sitzhöhe eingeschränkten Sicht und Sichtbarkeit, im Langsamfahrbereich sehr kippeligem Gefährt auf sich nehmen und durch Crash mit PKW öfter von Stoßstangen getroffen oder überrollt werden.

- PKW-Insassen mit Kindern an Bord, da der Fahrer die Ablenkung durch Kinder in Kauf nimmt und dadurch vielleicht langsamer reagiert.

- Raucher mit Rippenbrüchen, da durch den Raucherhusten die Rippen langsamer heilen.

- Stark Übergewichtige und Alkoholiker, da diese eine schlechtere Wundheilung haben

- Sehr alte Menschen, da diese sich durch schlechtere Beweglichkeit und Osteoporose leichter Knochen brechen

...beliebig fortzusetzen ... think.gif

und bitte nicht ernst nehmen, wollte nur mal zeigen, wo so in Urteil hinführen kann, wenn man das weiterspinnt... cool.gif

Gruß von COYOTA thread.gif


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Schorsch
Beitrag 06.04.2007, 15:55
Beitrag #20


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Zitat (Hane @ 04.04.2007, 10:41) *
Motorräder sind zugelassen und damit gesellschaftlich akzeptiert. Das schließt die größre Gefährdung mit ein. Wenn wir jetzt anfangen, jede Tätigkeiten nach ihrer Gefährlichkeit zu beurteilen, öffnen wir ein Faß ohne Boden. Höhere Kassenbeiträge für Raucher (oder Nichtraucher?), einen Solibetrag für Nichtsportler, den doppelten für Extremsportler, ....

Motorradfahrer ist einschließlich der höheren Gefährdung gesellschaftlich akzeptiert. PUNKT!


Piloten sind auch gesellschaftlich akzeptiert - trotzdem müssen sie sich speziell krankenversichern, trotzdem das Risiko wahrscheinlich geringer ist, als bei Motorradfahrern.
Raucher sterben übrigens im frühen Rentenalter und sind dadurch eine Entlastung für die Sozialkassen, während Motorradfahrer sind häufig in frühem Erwachsenenalter zum Krüppeln fahren und dann über Jahrzehnte die Sozialsysteme belasten.
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svenrd03
Beitrag 06.04.2007, 16:25
Beitrag #21


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Zitat (Schorsch @ 06.04.2007, 17:55) *
Raucher sterben übrigens im frühen Rentenalter und sind dadurch eine Entlastung für die Sozialkassen, während Motorradfahrer sind häufig in frühem Erwachsenenalter zum Krüppeln fahren und dann über Jahrzehnte die Sozialsysteme belasten.

Interessanter Satzbau. Passt zum Inhalt und wirkt intellektuell doch überzeugend) rofl1.gif wink.gif
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Mr Hyde
Beitrag 06.04.2007, 16:55
Beitrag #22


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Zitat (Schorsch @ 06.04.2007, 16:55) *
Raucher sterben übrigens im frühen Rentenalter und sind dadurch eine Entlastung für die Sozialkassen

Vor ihrem Ableben sind sie aber erst mal lange und tüchtig krank, benötigen u.U. mehrere Lungen-OPs und Chemotherapien etc pp. Von dem volkswirtsch. Schaden durch lange Krankheitszeiten und frühe Berufsunfähigkeit im Alter ab 50 mal ganz zu schweigen. wink.gif
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Schorsch
Beitrag 07.04.2007, 15:39
Beitrag #23


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Zitat (Mr Hyde @ 06.04.2007, 18:55) *
Vor ihrem Ableben sind sie aber erst mal lange und tüchtig krank,


Vor ihrem Ableben sind die meisten Menschen "tüchtig krank" - sonst würden sie ja nicht sterben. Egal ob Raucher oder Nichtraucher - der Großteil der Krankheitskosten wird in der letzten Lebensphase verursacht.
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sigggi
Beitrag 07.04.2007, 21:52
Beitrag #24


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Zitat (Coyota @ 04.04.2007, 11:55) *
- Radfahrer auf Liegerädern, weil diese das Risiko einer durch die niedrige Sitzhöhe eingeschränkten Sicht und Sichtbarkeit, im Langsamfahrbereich sehr kippeligem Gefährt auf sich nehmen und durch Crash mit PKW öfter von Stoßstangen getroffen oder überrollt werden.


Hey!! Liegeradfahrer sitzen meist genau so hoch wie Autofahrer, oft noch höher, und kipplig sind diese Dinger auch nicht.


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Eine Fahrbahn die Platz für einen regelkonformen Radstreifen hat muss mindestens so breit sein, dass sie letztendlich auch wieder ohne auskommt. Daher gibt es bei diesen Dingern nur zwei Kategorien - entweder überflüssig oder illegal.
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vn-mini
Beitrag 08.04.2007, 11:19
Beitrag #25


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Zitat (Schorsch @ 06.04.2007, 17:55) *
Piloten sind auch gesellschaftlich akzeptiert - trotzdem müssen sie sich speziell krankenversichern, trotzdem das Risiko wahrscheinlich ...


Wo steht das? In dem selben Sozialgesetzbuch, in dem es heißt, dass auch Steilwandfahrer nicht von den Krankenkassen "angenommen" werden? laugh2.gif


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Tnixm
Beitrag 12.05.2007, 07:42
Beitrag #26


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...im neuen Heft von "Tourenfahrer" steht ein Bericht zu dem Urteil...

jetzt habe ich erstmal richtig kapiert, was das heisst..... blushing.gif

Sauerei mad.gif

edit :
das stand auch, daß der hinter ihm fahrende Biker ebenfalls stürtzte und ein Schaden von ~ 10.000€ entstanden sei....


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GrussT. (Uli)Gelassen bleiben !! Mir muss man schon die Zähne zeigen, damit ich arbeite!

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Gast_K1200S_*
Beitrag 12.06.2007, 17:33
Beitrag #27





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Das skandalöse Frankfurter Urteil wurde in der Berufungsverhandlung vor dem OLG Frankfurt (AZ 17 U 242/06) wieder kassiert. Die Richter am OLG haben sich gar nicht erst die Mühe gemacht, die verquere Urteilsbegründung des LG zu zerpflücken, sondern haben die Zeugenaussagen gewürdigt und unter Eibeziehung der normalen Betriebsgefahr dem Motorradfahrer 70% Entschädigung zugesprochen.
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Uwe W
Beitrag 12.06.2007, 22:53
Beitrag #28


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Ja, so einen Ausgang finde ich auch angemessen: schließlich ist ja eher unwahrscheinlich, dass der Sturz des Motorradfahrers unvermeidbar war: es hat ja keine "Feindberührung" gegeben. Insofern ist eine Mithaftung nach der Betriebsgefahr OK. Mit ABS wär der Unfall wahrscheinlich gar nicht passiert.

Nun denn, dann darf der arme Radfahrer auch noch die Kosten des unsinnigen erstinstanzlichen Urteils tragen.

Dem Radfahrer war bei Klageeinreichung vielleicht nicht klar, dass er für den Sturz verantwortlich war. Das hätte aber dem Anwalt nach der Zeugenvernehmung klar sein müssen.
Und warum der Anwalt des Klägers die Betriebsgefahr des Motorrades nicht schon bei Klageeinreichung abgezogen hat, lässt sich wohl auch nur mit einer gewinnorientierten anwaltlichen Praxis erklären.


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"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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Uwe W
Beitrag 12.06.2007, 23:22
Beitrag #29


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In diesem Parallelthread hatte @Lexus den erstinstanzlichen Urteilstext mal verlinkt und teilweise eingestellt.


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"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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svenrd03
Beitrag 13.06.2007, 19:59
Beitrag #30


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Zitat (K1200S @ 12.06.2007, 19:33) *
Das skandalöse Frankfurter Urteil wurde in der Berufungsverhandlung vor dem OLG Frankfurt (AZ 17 U 242/06) wieder kassiert. Die Richter am OLG haben sich gar nicht erst die Mühe gemacht, die verquere Urteilsbegründung des LG zu zerpflücken, sondern haben die Zeugenaussagen gewürdigt und unter Eibeziehung der normalen Betriebsgefahr dem Motorradfahrer 70% Entschädigung zugesprochen.

Gott sei Dank. smile.gif
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GSX-R
Beitrag 13.06.2007, 20:01
Beitrag #31


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Zitat (svenrd03 @ 13.06.2007, 19:59) *
Gott sei Dank. smile.gif

Na, das wäre aber auch noch schöner gewesen. dry.gif


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Lieber einen Moment lang feige - als ein Leben lang tot
Wer zuletzt lacht, hat es nicht eher begriffen.
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Depede
Beitrag 13.06.2007, 21:33
Beitrag #32


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Vermutlich wird der Trend der Rechtsprechung aber dem Grunde nach in diese Richtung gehen. Man kann das gutheissen oder nicht.
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Gast_K1200S_*
Beitrag 14.06.2007, 06:27
Beitrag #33





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Wem oder was entnimmst du diese Ansicht? think.gif
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Coyota
Beitrag 23.05.2010, 11:34
Beitrag #34


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Anm.Mod: da @Blue netterweise den alten Thread gefunden habe, hab ich die beiden Themen verbunden.




Hallo Leute,

wir hatten schon mal einen Motorradunfall diskutiert, bei dem ein Biker wegen querendem Radler stürzte und den Schaden nicht ersetzt bekam. Ich finde leider den Thread nicht wieder. crybaby.gif Wenn jemand den Link hat, häng ich den neuen Thread dort an!

Ich habe gerade ein Volltext-Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main gefunden, das wohl diesen Fall beschreibt? Ich meine, im Volltext hatten wir in der damaligen Diskussion das Urteil nicht vorliegen?

Also irgendwie liest sich die Urteilsbegründung schon krass und ich komme zur Auffassung, daß es sich bei dem Richter tatsächlich um einen Motorradhasser handelt ranting.gif . Ich kann dem Urteil mit "Freispruch" für den Radler insoweit folgen, als die Vollbremsung, die letztlich zu Sturz und Verletzung zweier Biker führte, wohl bei aufmerksamerer Fahrweise nicht nötig gewesen wäre. Zumindest hat ja ein 3.Biker, der den beiden Verunglückten folgte, den Radler deutlich früher wahrgenommen, zu einem Zeitpunkt, an dem man der Gefahr noch ohne Vollbremsung hätte begegnen können. Mit dieser Begründung hätte ich das Urteil ausreichend gefunden.

Was dann folgt, ist aber ein dermaßen widerlicher Verriß über Motorradfahrer, letztlich die Argumentation "die fahren ja nur aus Spaß", verursachen durch die vielen Unfälle einen großen volkswirtschaftlichen Schaden und sind sich ja bewußt, daß man leicht mal vom Möppi fällt. Weil der durchschnittliche Biker ja lt. Statistik 2x in 3 Jahren unfreiwillig absteigt...

Ich will jetzt nicht einen neuen Radlerthread aufmachen whistling.gif , aber der Vergleich zu Fahrrädern oder meinetwegen Oldtimern, die auch "nur aus Spaß" rumfahren, liegt schon nahe. Ich möchte nicht wissen, was sich ein Richter anhören müßte, wenn er argumentiert "die Fahrradfahrer fahren ja nur aus Spaß rum, daß man leicht runterfällt ist bekannt. Warum also soll ein Radler seinen Schaden ersetzt bekommen, weil er bei einer Vollbremsung wegen eines vorfahrtnehmenden PKW vverunfallt??ß Bitte richtig verstehen, ich bin absolut der Meinung, daß ein Radler (und eben auch ein Motorradfahrer!) den Schaden ersetzt bekommen soll, wenn er durch eindeutige Vorfahrtsnahme (wie sie im Fall oben wohl nicht gegeben war) zu Schaden kommt.
Wenn die Gerichte jetzt aber anfangen, die Schadensersatzansprüche an der Motivation für die Fahrt bzw. die Unfallträchtigkeit des benutzten Verkehrsmittels festzumachen, dann gute Nacht. Dann bekommt ein Inlineskater bei unverschuldetem Unfall wahrscheinlich kein Geld mehr, sondern die Empfehlung, er soll bremsen üben... rolleyes.gif

Leider kann ich nicht rausfinden, ob die Kläger in Berufung gegangen sind -würde mich schon interessieren, wie ein OLG hier geurteilt hätte! think.gif Landgericht war ja auch schon eine Instanz über Amtsgericht (wobei das wohl der erste Rechtszug war, der wegen der Schadenshöhe gleich beim Landgericht landete).

Gruß von COYOTA thread.gif


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Mark-RE
Beitrag 23.05.2010, 11:43
Beitrag #35


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Tja, Mercedes G, Unimog oder gleich nen Actros kaufen und sich das Bremsen abgewöhnen.
Mit nem Unimog über einen Polo gefahren? Kein Thema, ist doch sein Problem, weis man doch dass man in so Kleinwagen oft überfahren wird laugh2.gif
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Wollf_0708
Beitrag 23.05.2010, 12:13
Beitrag #36


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Unfassbar crybaby.gif

Werde heute nachmittag bei einer Spaß-Fahrt -mit ernstem Hintergedanken- auf dem Mopped, mal die Statistik ("drei Stürze in drei Jahren") bestätigen müssen:
Habe die Stürze für ca. 35 Jahre nachzuholen wallbash.gif Ausserdem ist Transplantationswetter. whistling.gif

Eine Abhilfe wäre (IMHO) die die Strasse kreuzenden Wege/Radwege mit rotweiss-Barrieren zu versehen, damit die oft über die Strasse huschenden Radfahrer (I.d.R. im Taunus, oft mit Mountainbikes) in ihrem "Spaß-Vorwärtsdrang" etwas abgebremst werden, bevor sie sich auf/in andere VT stürzen.

Bin einmal einen kleineren bergauf gehenden Weg Richtung Rotes Kreuz (?) gelaufen, was gab es dort für ein Geklingel, Gemaule und Geschrei der Maul-Mountainbiker, wenn sie -sich downhill stürzend- bremsen mussten, um die Spaziergänger/Wanderer nicht umzunieten ranting.gif
Spaziergänger mit Hund an normal langer Leine sind auch beliebte Beschimpfungsopfer.
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Bonsai-Brummi
Beitrag 23.05.2010, 12:15
Beitrag #37


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Interessant: Demzufolge ist also ein Lkw niemalsnienicht schuld an einem Unfall - ist er doch per definitionem nicht zum Vergnügen unterwegs rolleyes.gif

Spaß beiseite - IMHO ein Unding; was hoffentlich weitere Instanzen gebührend zu würdigen wissen werden smartass.gif

Immerhin bestätigt die Geschichte zwei meiner schon öfter vertretenen Thesen:

  • Eine Videokamera kann nie schaden
  • Im aufgezwungenen Konfliktfall gehört der Verursacher mit ins Boot


Um Mißverständnissen vorzubeugen: Letzteres ist natürlich nicht als Schuldzuweisung an den beklagten Radfahrer zu verstehen!

Der hat - was ihm wohl nicht zu widerlegen, mithin schlicht zu glauben ist - ausgesagt:

Zitat
Als die Motorradfahrer bremsten, hätte er die Straße schon gequert, sie hätten also gar nicht bremsen müssen.


lg
c.s.
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blue0711
Beitrag 23.05.2010, 13:28
Beitrag #38


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Der Fall wurde in der höheren Instanz (OLG) bereits ohne Umschweife anders entschieden. wavey.gif

Ich hatte das Urteil seinerzeit zur Diskussion gestellt und HIER ist der Thread

Es wurde parallel auch noch HIER diskutiert


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Gruß Kai
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Coyota
Beitrag 23.05.2010, 13:50
Beitrag #39


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Mensch Kai, gut daß Du die alten Threads gefunden hast! In der Zeit, als die weiterliefen, musste ich was für die Statistik tun. Sprich, ich mußte mich im Urlaub zum zweiten Mal in 27 Jahren mit dem Möppi ablegen (das erste Mal hat mich ein Autofahrer erwischt... whistling.gif ). Jedenfalls hab ich wegen Abwesenheit den Thread damals nicht mehr mitbekommen.

Jetzt hab ich auch das Berufungsurteil im Volltext gefunden -liest sich schon ziemlich anders!!! Da hat der zweite Motorradfahrer weitergeklagt, der auch zu Fall kam, aber zu wenig Abstand zum Vordermann einhielt. Daß er nur 70% bekam, lag nur am zu geringen Abstand.

Zitat
Allerdings muss der Kläger sich ein Mitverschulden gemäß § 254 BGB wegen der Unterschreitung eines angemessenen Abstands zu dem vorausfahrenden Motorrad anrechnen lassen.


Auch dies zergeht einem auf der Zunge und hat dem ersten Richter sicher den Zorn ins Gesicht getrieben:

Zitat
Zu berücksichtigen ist auch, dass nach der Lebenserfahrung davon auszugehen ist, dass der Zeuge Z2 nicht grundlos mit seinem Motorrad eine Vollbremsung vornehmen wird, da dies für einen Motorradfahrer mit einer erheblichen Eigengefährdung verbunden ist.


Sonst geht das OLG mit keinem Wort auf die merkwürdigen Ausführungen des 1.Urteils zur "bewußten Eigengefährdung durch Spaß-Biken" ein.

Recht so!!!!!!

Ich nehme an, daß auch der an erster Stelle fahrende Biker Berufung eingelegt und gewonnen hat.

Gruß von COYOTA thread.gif


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Bonsai-Brummi
Beitrag 23.05.2010, 14:28
Beitrag #40


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Zitat (Coyota @ 23.05.2010, 14:50) *
Recht so!!!!!!


In der Tat! cheers.gif

Und bloß gut, daß die beiden hinreichend Zeit, Geld und Nerven hatten, gegen das unsägliche Urteil anzugehen - und's auch getan haben flowers.gif

Vor Ort klare Verhältnisse zu schaffen hätte denen freilich wohl erspart *das* zu müssen - und vermutbar einen guten Teil des Schadens dazu; der Aussage des Radfahrers zufolge wohl den ganzen Un-Fall mit all seinen Auswirkungen...

lg
c.s.
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Coyota
Beitrag 23.05.2010, 15:44
Beitrag #41


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Sehr interessant finde ich, was für extrem verschiedene Zeugenaussagen die beiden Gerichte von ein und demselben Motorradfahrer, nämlich dem nicht verunfallten dritten Biker in der Reihe, erhoben haben!!!

Meine eigene Erfahrung vor Gericht (Zivilrecht) war bisher, daß man als Kläger oder Beklagter wirklich kaum zu Wort kommt bzw. der Richter fast keine Fragen stellt. Wir hatten einige Zeugen benannt, von denen keiner geladen wurde (wobei der Richter hier wohl auch ohne Zeugen unseren Sachvortrag glaubte).

Nun ist es aber auch so (wußte ich vor Beginn der Rechtsstreiterei auch nicht!), daß der Richter sich normalerweise bereits aus dem schriftlichen Vorverfahren, in dem die Anwälte ihre Argumente schreiben, ein Urteil bildet. Dieses Vorgehen ist übrigens gewollt und legal.

Im obigen Fall war das A und O am ganzen Ablauf meiner Meinung nach aber die Zeugenaussage des 3.Bikers in der mündlichen Verhandlung. Gibt es "neutrale Zeugen", dann liegen den Anwälten ja auch nur die Vernehmungsprotokolle der Polizei vor, von denen wir wissen, daß sie nicht immer ganz stimmen oder auch mißverständlich sind.


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