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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 15124 Beigetreten: 08.09.2004 Wohnort: Stuttgart Mitglieds-Nr.: 5436 ![]() |
Zitat (Leitsatz) Motorradfahrer können nach einem Zusammenstoß mit einem plötzlich auf die Straße einbiegenden Radfahrer nicht in jedem Fall Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche geltend machen. In einem Ausflugs- und Wandergebiet muss ein Verkehrsteilnehmer immer mit plötzlich auftretenden Spaziergängen und Radfahrern rechnen. Darüber hinaus ist die «Betriebsgefahr» bei Motorradfahrern ungleich höher als bei Autofahrern und anderen Verkehrsteilnehmern. Das Urteil des Landgerichtes Frankfurt hört sich für mich zunächst wie ein Aprilscherz an, ist es aber wohl nicht. Die Knackpunkte, die mir spontan aufgefallen sind: - Betriebsgefahr begründet kein Verschulden, sondern eine Haftung - Betriebsgefahr ist die Gefahr, die alleine zB. vom Betrieb eines KFZ ausgeht, schuldhaftes Handeln sowohl der Führer des KFZ wie auch anderer ist nicht Bestandteil der Betriebsgefahr, dementsprechend ist die Heranziehung von allgemeinen Unfallstatistiken für die Einschätzung der Betriebsgefahr unzulässig. - Eine Haftung von 100% aus der Betriebsgefahr kann eigentlich nur bei nicht oder geringfügig schuldhaftem Handeln des Unfallgegners entstehen, denn seine Haftung wird durch die Gefährdungshaftung nur reduziert, nicht aber aufgehoben. Was haltet ihr davon? Gruss kai -------------------- Gruß Kai
---------------------- "Feminismus im Jahr 2014 ist nicht mehr als "ein Haufen gemeiner Mädchen auf Twitter"." Camille Paglia, Professorin für Geistes- und Medienwissenschaft, USA - Mehr dazu? |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 15361 Beigetreten: 24.08.2004 Wohnort: Mainz-Gonsenheim Mitglieds-Nr.: 5157 ![]() |
Was haltet ihr davon? Ich hoffe, das die nächsthöhere Instanz das Urteil sang- und klanglos einkassiert. ![]() -------------------- Lieber einen Moment lang feige - als ein Leben lang tot Wer zuletzt lacht, hat es nicht eher begriffen. |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9137 Beigetreten: 15.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7279 ![]() |
Das ist ja echt der Hammer!!!
![]() Zitat Das Risiko, auf dem Motorrad getötet zu werden, sei beispielsweise sieben Mal höher als bei anderen Verkehrsteilnehmern, zitierte das Gericht die «Zeitschrift für Verkehrssicherheit». Nach dieser Statistik sterben je Milliarde gefahrener Kilometer 92 Motorradfahrer, aber nur 13 Autofahrer. Diese Betriebsgefahr lasse sich bei Motorradfahrern daher «grundsätzlich als Verschulden gegen sich selbst begreifen». Unfallfolgen würden schon deshalb ganz bewusst in Kauf genommen und dürften daher «ganz überwiegend nicht auf den Unfallgegner abgewälzt werden», heißt es in der Entscheidung. Damit wäre im Umkehrschluß also die Betriebsgefahr bei einem Linienbus oder Riesen-Geländewagen mit Kuhfänger am geringsten, weil hier die Fahrer am seltensten bzw. wenigsten schwer verletzt werden??? ![]() ![]() Sprich, wenn ein Fußgänger oder Radler einem Reisebus vor die Schnauze fährt oder rennt und die Bus-Insassen verletzt werden, bekommen diese mehr Schadensersatz und Schmerzensgeld, als wenn es einen Biker erwischt??? Als NEF-Fahrer habe ich auf SoSi-Fahrt ein 16-fach erhöhtes Unfallrisiko gegenüber normalen PKW (also noch höher, als ein Biker). Kann ich überhaupt noch mit Schmerzensgeld rechnen, wenn ich unverschuldet einen Unfall habe, oder ist mein "Verschulden gegen mich selbst", das ich ja freiwillig (naja, ist halt mein Beruf... ![]() ![]() ![]() Also dieses Urteil sollte man echt weiterverfolgen. Mein Mitgefühl liegt bei dem Motorradfahrer! Gruß von COYOTA ![]() -------------------- Life is simple: eat, sleep, save lives !
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#4
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2896 Beigetreten: 09.01.2006 Wohnort: Bielefeld Mitglieds-Nr.: 15832 ![]() |
naja, gibts beim zivilrecht denn überhaupt 'ne nächste instanz?
-------------------- Le coeur a ses raisons que la raison ne connait pas. (Blaise Pascal)
because right is right, to follow right/Were wisdom in the scorn of consequence. (Tennyson) |
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#5
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1757 Beigetreten: 29.12.2006 Wohnort: Osnabrück Mitglieds-Nr.: 26908 ![]() |
naja, gibts beim zivilrecht denn überhaupt 'ne nächste instanz? ja, ich denke schon. Müsste dann der BGH sein. -------------------- ![]() Nachtstute müsste korrekterweise eigentlich Nachtstüterich heißen :p |
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#6
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 14883 Beigetreten: 17.02.2007 Wohnort: Ost-, Ober- und Westallgäu Mitglieds-Nr.: 28645 ![]() |
naja, gibts beim zivilrecht denn überhaupt 'ne nächste instanz? ja, ich denke schon. Müsste dann der BGH sein. In welchen Fällen diese nächste Instanz einberufen erden kann - es war ja schon eine LG-Verhandlung, also zweite Instanz - sollten unsere RAe beantworten können. -------------------- Grüße aus dem Allgäu - JTH
Das Leben geht zu schnell zum Rasen |
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#7
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7929 Beigetreten: 16.03.2005 Mitglieds-Nr.: 8842 ![]() |
Wer das Risiko eingeht, unangeschnallt zu fahren, der muss sich das auch anrechnen lassen. Wieso sollte nicht auch, wer Motorrad fährt, sich dieses Risiko anrechnen lassen müssen?
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#8
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 856 Beigetreten: 03.04.2006 Mitglieds-Nr.: 18145 ![]() |
@ Schorsch
Weil dann vor allen Dingen Fußgänger und Radfahrer erst Recht keinen Anspruch auf Schmerzensgeld hätten. Dies ist aber Gott sei Dank noch nicht so...... Was Du meinst, ist Fahren mit Helm oder ohne Helm, gell. |
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#9
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 15124 Beigetreten: 08.09.2004 Wohnort: Stuttgart Mitglieds-Nr.: 5436 ![]() |
@Schorsch: Es ist bereits so, dass sich ein Motorradfahrer ungenügende Eigensicherung anrechnen lassen muss. Trägt er keine geeignete Schutzkleidung, geht er bzgl. Schmerzensgeld zB auch sehr schnell leer aus.
Aber der Gurt ist wirklich höchstens mit dem Helm vergleichbar. DENN: Wenn Du so anfängst, musst Du ALLE Fahrzeuge in Gefährdungsklassen einteilen. Der Gerechtigkeit halber müsste das natürlich differenziert geschehen, also nicht einfach PKW, LKW, Krad sondern jeweilige Untergruppen. In dem Augenblick sind wir aber bei Argumentationsketten, die wir in unserer Gesellschaft derzeit glaube ich, nicht wollen. Stichwort Kleinwagen und Turbo-Rolf: [sarkasmus] Is sie doch selber mitschuld, wenn sie so ein kleines Auto fährt. Weiss doch jeder, dass man darin stärker gefährdet ist und mit Rasern und Dränglern muss man auf deutschen Autobahnen doch immer rechnen.[/sarkasmus] Bitter, aber haargenau dieselbe Argumentation wie in dem Urteil. Gruss kai -------------------- Gruß Kai
---------------------- "Feminismus im Jahr 2014 ist nicht mehr als "ein Haufen gemeiner Mädchen auf Twitter"." Camille Paglia, Professorin für Geistes- und Medienwissenschaft, USA - Mehr dazu? |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 914 Beigetreten: 27.08.2006 Wohnort: Waldbröl Mitglieds-Nr.: 22556 ![]() |
Es gibt die herrschende Rechtsmeinung, gut vertretbare Meinungen, schwach vertretbare Meinungen und Skandalurteile. Bin geneigt, das zitierte Urteil in die letzte Kategorie einzugruppieren. Allerdings sollte man eigentlich immer erst die ganze Entscheidung lesen.
Das LG hat - am Aktenzeichen erkennbar - erstinstanzlich entschieden, so dass mindestens die Berufung zum OLG möglich ist. Bleibt dort die abstruse Rechtsauffassung erhalten, müsste auch eine Revision beim BGH Gelegentlich wurden Obliegenheitsverletzungen als "Verschulden gegen sich selbst" dargestellt, aber noch nie die Betriebsgefahr, bei der es sich um das genaue Gegenteil von Verschuldenshaftung, nämlich verschuldensunabhängiger Haftung handelt. -------------------- Tent is out, 'cause ...
Grüße aus Waldbröl |
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#11
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4764 Beigetreten: 16.04.2005 Wohnort: am schönen Niederrhein Mitglieds-Nr.: 9322 ![]() |
Klasse.........
![]() ![]() Fuhr ich gestern auf einer Landstraße (Vorfahrtsstraße), vor mir ein PKW, der blinkte um rechts abzubiegen. Aus dieser Straße kam einer, der links abbiegen wollte. Und just als der vor mir fahrende sein Tempo auf "ganz langsam" hatte und abbog, zog der von rechts vor und stellte sich quer, wie eine Wand, auf meine Fahrspur UND BLIEB DORT STEHEN ![]() Was der da wollte und vor allem, warum er dort stand... ![]() Heute sehe ich die Sache klarer ![]() ![]() Ein geschickter Ausweichhaken meinerseits hat allerdings einen Strich durch seine Rechnung gemacht ![]() -------------------- *Ich bin frei, denn ich bin einer Wirklichkeit nicht ausgeliefert, ich kann sie gestalten.*--> Paul Watzlawick
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#12
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 15124 Beigetreten: 08.09.2004 Wohnort: Stuttgart Mitglieds-Nr.: 5436 ![]() |
@vn-mini: Ich kann mich auch nicht erinnern, dass jemand Betriebsgefahr auf die möglichen schuldhaften Handlungen des KFZ-Führers selbst oder seiner Umgebung ausgeweitet hätte.
Würde ja bedeuten, man haftet unverschuldet für den bereits eventuellen Blödsinn anderer. ![]() Gruss kai Fuhr ich gestern auf einer Landstraße (Vorfahrtsstraße), vor mir ein PKW, der blinkte um rechts abzubiegen. Oha, da sollten aber alle Glöcklein klingeln. Das ist DER Klassiker.Aus dieser Straße kam einer, der links abbiegen wollte. Gruss kai -------------------- Gruß Kai
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#13
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5139 Beigetreten: 15.09.2003 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 45 ![]() |
In dem Augenblick sind wir aber bei Argumentationsketten, die wir in unserer Gesellschaft derzeit glaube ich, nicht wollen. Stichwort Kleinwagen und Turbo-Rolf: [sarkasmus] Is sie doch selber mitschuld, wenn sie so ein kleines Auto fährt. Weiss doch jeder, dass man darin stärker gefährdet ist und mit Rasern und Dränglern muss man auf deutschen Autobahnen doch immer rechnen.[/sarkasmus] Bitter, aber haargenau dieselbe Argumentation wie in dem Urteil. Wobei in Deinem Beispiel noch verschärfend hinzukommt, daß ja nicht mal ein Zusammenstoß stattgefunden hat. Die Argumentation geht eher in die Richtung: Bin ich schnell und aufmerksam, bin ich dennoch der Depp. Bin ich langsam und unaufmerksam, muß ich vor den Deppen geschützt werden. Bedenkliche Entwicklung, die aber unserere Gesellschaft wiederspiegelt. Irgendwann wird Debilität einfach zum Standard erklärt, und dann paßt es wieder. -------------------- Leben und leben lassen....
Ich weiß, daß ich nichts weiß. (Sokrates) |
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#14
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7929 Beigetreten: 16.03.2005 Mitglieds-Nr.: 8842 ![]() |
Hier geht es doch aber gerade nicht um eine Gefährdung, die von einem anderen verrursacht wird, sondern um die hohe Betriebsgefahr des Mortorrades für den Fahrer selbst. Dadurch kann ein relativ nichtiger Anlass für den Fahrer erhebliche Folgen haben.
Und es soll nicht der jenige, der diesen nichtigen Anlass geliefert hat für die Folgen geradestehen müssen, die aus der Betriebsgefahr des Motorrades resultieren. Beispiel: Wenn ein Kuhfladen in der Kurve einen Motorradfahrer zum Stürzen bringt, dann ist das in erster Linie folge der Betriebsgefahr, die der Fahrer selbst zu verrantworten hat. |
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#15
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 15124 Beigetreten: 08.09.2004 Wohnort: Stuttgart Mitglieds-Nr.: 5436 ![]() |
Was willst Du bei Alleinunfällen mit der Betriebsgefahr? Das ist ein Haftungsbegriff, nichts sonst.
Und gegen mich selbst kann ich nicht haften. Und ein Fahrradfahrer, der unvermittelt auf die Fahrbahn sticht, ohne dass man ihn vorher sehen kann, ist kein relativ nichtiger Anlass. Gruss kai -------------------- Gruß Kai
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#16
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7929 Beigetreten: 16.03.2005 Mitglieds-Nr.: 8842 ![]() |
Was willst Du bei Alleinunfällen mit der Betriebsgefahr? Das ist ein Haftungsbegriff, nichts sonst. Und gegen mich selbst kann ich nicht haften. Und ein Fahrradfahrer, der unvermittelt auf die Fahrbahn sticht, ohne dass man ihn vorher sehen kann, ist kein relativ nichtiger Anlass. Bei dem Kuhfladen-Beispiel wäre der Bauer, der den nicht beseitigt hat doch wohl im Prinzip schadenersatzflichtig. Wenn aber der Motorradfahrer dadurch ein Querschnittslämung hat, dann ist diese in erster Linie auf die Betriebsgefahr seines Motorrades zurückzuführen und nicht dem Bauern anzulasten. Un auch bei einer kleinen Unaufmerksamkeit eines Radfahrers oder Fußgängers, die dann zu einem schweren Unfall des Motroradfahrers führt, gilt entsprechendes. Die Verantwortung für das Risiko, das der Motorradfahrer eingeht, muss er selbst tragen und kann nicht erwarten, dass andere dafür die Zeche zahlen. (Leider ist die Realität aber eine andere und über die Sozialversicherungsbeiträge zahlt letztlich doch die Allgemeinheit die Zeche für die Unfallfolgekosten.) |
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#17
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 15124 Beigetreten: 08.09.2004 Wohnort: Stuttgart Mitglieds-Nr.: 5436 ![]() |
Naja, aber dann bist Du doch bei dem Problem, dass der Kleinwagenbesitzer aufgrund der geringeren Widerstandskräfte seines Gefährts bei einem Unfall auf einen Grossteil seines Schadenersatzes bzgl. körperlicher Schäden verzichten müsste.
DAS kann aber irgendwie nicht Sinn der Sache sein und überschreitet IMHO auch den Begriff der Gefährdungshaftung, der lediglich die Gefährdung allgemein durch Inbetriebnahme eines KFZ oder speziell durch Überschreiten der Richtgeschwindigkeit beschreibt. Eine Ausweitung des Begriffs ist auch IMHO nicht notwendig, da sämtliche Eventualitäten durch Verletzung von Sorgfaltspflichten abzudecken sind (unzureichende Schutzkleidung, nicht angepasste Geschwindigkeit usw.). Man kann ein Pferd natürlich auch von hinten aufzäumen... Gruss kai -------------------- Gruß Kai
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#18
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6545 Beigetreten: 25.07.2005 Wohnort: HH Mitglieds-Nr.: 11567 ![]() |
Die Verantwortung für das Risiko, das der Motorradfahrer eingeht, muss er selbst tragen und kann nicht erwarten, dass andere dafür die Zeche zahlen. Das tut er doch! Jedem Motorradfahrer ist doch klar, daß er bei einem Unfall den Kürzeren zieht. Geld ist nur Geld.Motorräder sind zugelassen und damit gesellschaftlich akzeptiert. Das schließt die größre Gefährdung mit ein. Wenn wir jetzt anfangen, jede Tätigkeiten nach ihrer Gefährlichkeit zu beurteilen, öffnen wir ein Faß ohne Boden. Höhere Kassenbeiträge für Raucher (oder Nichtraucher?), einen Solibetrag für Nichtsportler, den doppelten für Extremsportler, .... Motorradfahrer ist einschließlich der höheren Gefährdung gesellschaftlich akzeptiert. PUNKT! -------------------- John F. Kennedy: "Nothing compares to the simple pleasure of a bike ride."
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#19
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9137 Beigetreten: 15.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7279 ![]() |
Höhere Kassenbeiträge für Raucher (oder Nichtraucher?), einen Solibetrag für Nichtsportler, den doppelten für Extremsportler, .... Motorradfahrer ist einschließlich der höheren Gefährdung gesellschaftlich akzeptiert. PUNKT! Wenn man diese Gedankengänge und das obige Urteil jetzt ad absurdum führt, könnte man folgendes Szenario entwerfen: Schmerzensgeldansprüche für Verletzungen, die bei unschuldig erlittenen Unfällen entstehen, werden nach individuellem Basisrisiko zuerkannt und weniger Schmerzensgeld gibt es z.B. für: - Fußgängerinnen mit Stöckelschuhen, da sie durch das Schuhwerk einen kippeligeren Stand und eine höhere Sturzhöhe in Kauf nehmen. Kann man auch auf Menschen mit vorbestehender Gehbehinderung ausdehnen, da diese das Risiko auf sich nehmen, langsamer ausweichen und leichter stürzen können. - Radfahrer auf Liegerädern, weil diese das Risiko einer durch die niedrige Sitzhöhe eingeschränkten Sicht und Sichtbarkeit, im Langsamfahrbereich sehr kippeligem Gefährt auf sich nehmen und durch Crash mit PKW öfter von Stoßstangen getroffen oder überrollt werden. - PKW-Insassen mit Kindern an Bord, da der Fahrer die Ablenkung durch Kinder in Kauf nimmt und dadurch vielleicht langsamer reagiert. - Raucher mit Rippenbrüchen, da durch den Raucherhusten die Rippen langsamer heilen. - Stark Übergewichtige und Alkoholiker, da diese eine schlechtere Wundheilung haben - Sehr alte Menschen, da diese sich durch schlechtere Beweglichkeit und Osteoporose leichter Knochen brechen ...beliebig fortzusetzen ... ![]() und bitte nicht ernst nehmen, wollte nur mal zeigen, wo so in Urteil hinführen kann, wenn man das weiterspinnt... ![]() Gruß von COYOTA ![]() -------------------- Life is simple: eat, sleep, save lives !
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#20
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7929 Beigetreten: 16.03.2005 Mitglieds-Nr.: 8842 ![]() |
Motorräder sind zugelassen und damit gesellschaftlich akzeptiert. Das schließt die größre Gefährdung mit ein. Wenn wir jetzt anfangen, jede Tätigkeiten nach ihrer Gefährlichkeit zu beurteilen, öffnen wir ein Faß ohne Boden. Höhere Kassenbeiträge für Raucher (oder Nichtraucher?), einen Solibetrag für Nichtsportler, den doppelten für Extremsportler, .... Motorradfahrer ist einschließlich der höheren Gefährdung gesellschaftlich akzeptiert. PUNKT! Piloten sind auch gesellschaftlich akzeptiert - trotzdem müssen sie sich speziell krankenversichern, trotzdem das Risiko wahrscheinlich geringer ist, als bei Motorradfahrern. Raucher sterben übrigens im frühen Rentenalter und sind dadurch eine Entlastung für die Sozialkassen, während Motorradfahrer sind häufig in frühem Erwachsenenalter zum Krüppeln fahren und dann über Jahrzehnte die Sozialsysteme belasten. |
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#21
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 856 Beigetreten: 03.04.2006 Mitglieds-Nr.: 18145 ![]() |
Raucher sterben übrigens im frühen Rentenalter und sind dadurch eine Entlastung für die Sozialkassen, während Motorradfahrer sind häufig in frühem Erwachsenenalter zum Krüppeln fahren und dann über Jahrzehnte die Sozialsysteme belasten. Interessanter Satzbau. Passt zum Inhalt und wirkt intellektuell doch überzeugend) ![]() ![]() |
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#22
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2861 Beigetreten: 29.04.2006 Mitglieds-Nr.: 18898 ![]() |
Raucher sterben übrigens im frühen Rentenalter und sind dadurch eine Entlastung für die Sozialkassen Vor ihrem Ableben sind sie aber erst mal lange und tüchtig krank, benötigen u.U. mehrere Lungen-OPs und Chemotherapien etc pp. Von dem volkswirtsch. Schaden durch lange Krankheitszeiten und frühe Berufsunfähigkeit im Alter ab 50 mal ganz zu schweigen. ![]() |
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#23
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7929 Beigetreten: 16.03.2005 Mitglieds-Nr.: 8842 ![]() |
Vor ihrem Ableben sind sie aber erst mal lange und tüchtig krank, Vor ihrem Ableben sind die meisten Menschen "tüchtig krank" - sonst würden sie ja nicht sterben. Egal ob Raucher oder Nichtraucher - der Großteil der Krankheitskosten wird in der letzten Lebensphase verursacht. |
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#24
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3294 Beigetreten: 28.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7457 ![]() |
- Radfahrer auf Liegerädern, weil diese das Risiko einer durch die niedrige Sitzhöhe eingeschränkten Sicht und Sichtbarkeit, im Langsamfahrbereich sehr kippeligem Gefährt auf sich nehmen und durch Crash mit PKW öfter von Stoßstangen getroffen oder überrollt werden. Hey!! Liegeradfahrer sitzen meist genau so hoch wie Autofahrer, oft noch höher, und kipplig sind diese Dinger auch nicht. -------------------- Eine Fahrbahn die Platz für einen regelkonformen Radstreifen hat muss mindestens so breit sein, dass sie letztendlich auch wieder ohne auskommt. Daher gibt es bei diesen Dingern nur zwei Kategorien - entweder überflüssig oder illegal. |
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#25
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 914 Beigetreten: 27.08.2006 Wohnort: Waldbröl Mitglieds-Nr.: 22556 ![]() |
Piloten sind auch gesellschaftlich akzeptiert - trotzdem müssen sie sich speziell krankenversichern, trotzdem das Risiko wahrscheinlich ... Wo steht das? In dem selben Sozialgesetzbuch, in dem es heißt, dass auch Steilwandfahrer nicht von den Krankenkassen "angenommen" werden? ![]() -------------------- Tent is out, 'cause ...
Grüße aus Waldbröl |
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#26
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4641 Beigetreten: 13.06.2004 Wohnort: an Rhein und Mosel Mitglieds-Nr.: 3741 ![]() |
...im neuen Heft von "Tourenfahrer" steht ein Bericht zu dem Urteil...
jetzt habe ich erstmal richtig kapiert, was das heisst..... ![]() Sauerei ![]() edit : das stand auch, daß der hinter ihm fahrende Biker ebenfalls stürtzte und ein Schaden von ~ 10.000€ entstanden sei.... -------------------- |
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Gast_K1200S_* |
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#27
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Das skandalöse Frankfurter Urteil wurde in der Berufungsverhandlung vor dem OLG Frankfurt (AZ 17 U 242/06) wieder kassiert. Die Richter am OLG haben sich gar nicht erst die Mühe gemacht, die verquere Urteilsbegründung des LG zu zerpflücken, sondern haben die Zeugenaussagen gewürdigt und unter Eibeziehung der normalen Betriebsgefahr dem Motorradfahrer 70% Entschädigung zugesprochen.
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#28
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21408 Beigetreten: 24.09.2003 Mitglieds-Nr.: 175 ![]() |
Ja, so einen Ausgang finde ich auch angemessen: schließlich ist ja eher unwahrscheinlich, dass der Sturz des Motorradfahrers unvermeidbar war: es hat ja keine "Feindberührung" gegeben. Insofern ist eine Mithaftung nach der Betriebsgefahr OK. Mit ABS wär der Unfall wahrscheinlich gar nicht passiert.
Nun denn, dann darf der arme Radfahrer auch noch die Kosten des unsinnigen erstinstanzlichen Urteils tragen. Dem Radfahrer war bei Klageeinreichung vielleicht nicht klar, dass er für den Sturz verantwortlich war. Das hätte aber dem Anwalt nach der Zeugenvernehmung klar sein müssen. Und warum der Anwalt des Klägers die Betriebsgefahr des Motorrades nicht schon bei Klageeinreichung abgezogen hat, lässt sich wohl auch nur mit einer gewinnorientierten anwaltlichen Praxis erklären. -------------------- "Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF) |
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#29
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21408 Beigetreten: 24.09.2003 Mitglieds-Nr.: 175 ![]() |
In diesem Parallelthread hatte @Lexus den erstinstanzlichen Urteilstext mal verlinkt und teilweise eingestellt.
-------------------- "Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF) |
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#30
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 856 Beigetreten: 03.04.2006 Mitglieds-Nr.: 18145 ![]() |
Das skandalöse Frankfurter Urteil wurde in der Berufungsverhandlung vor dem OLG Frankfurt (AZ 17 U 242/06) wieder kassiert. Die Richter am OLG haben sich gar nicht erst die Mühe gemacht, die verquere Urteilsbegründung des LG zu zerpflücken, sondern haben die Zeugenaussagen gewürdigt und unter Eibeziehung der normalen Betriebsgefahr dem Motorradfahrer 70% Entschädigung zugesprochen. Gott sei Dank. ![]() |
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#31
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 15361 Beigetreten: 24.08.2004 Wohnort: Mainz-Gonsenheim Mitglieds-Nr.: 5157 ![]() |
-------------------- Lieber einen Moment lang feige - als ein Leben lang tot Wer zuletzt lacht, hat es nicht eher begriffen. |
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#32
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 170 Beigetreten: 19.04.2005 Mitglieds-Nr.: 9374 ![]() |
Vermutlich wird der Trend der Rechtsprechung aber dem Grunde nach in diese Richtung gehen. Man kann das gutheissen oder nicht.
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Gast_K1200S_* |
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#33
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Wem oder was entnimmst du diese Ansicht?
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#34
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9137 Beigetreten: 15.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7279 ![]() |
Anm.Mod: da @Blue netterweise den alten Thread gefunden habe, hab ich die beiden Themen verbunden.
Hallo Leute, wir hatten schon mal einen Motorradunfall diskutiert, bei dem ein Biker wegen querendem Radler stürzte und den Schaden nicht ersetzt bekam. Ich finde leider den Thread nicht wieder. ![]() Ich habe gerade ein Volltext-Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main gefunden, das wohl diesen Fall beschreibt? Ich meine, im Volltext hatten wir in der damaligen Diskussion das Urteil nicht vorliegen? Also irgendwie liest sich die Urteilsbegründung schon krass und ich komme zur Auffassung, daß es sich bei dem Richter tatsächlich um einen Motorradhasser handelt ![]() Was dann folgt, ist aber ein dermaßen widerlicher Verriß über Motorradfahrer, letztlich die Argumentation "die fahren ja nur aus Spaß", verursachen durch die vielen Unfälle einen großen volkswirtschaftlichen Schaden und sind sich ja bewußt, daß man leicht mal vom Möppi fällt. Weil der durchschnittliche Biker ja lt. Statistik 2x in 3 Jahren unfreiwillig absteigt... Ich will jetzt nicht einen neuen Radlerthread aufmachen ![]() Wenn die Gerichte jetzt aber anfangen, die Schadensersatzansprüche an der Motivation für die Fahrt bzw. die Unfallträchtigkeit des benutzten Verkehrsmittels festzumachen, dann gute Nacht. Dann bekommt ein Inlineskater bei unverschuldetem Unfall wahrscheinlich kein Geld mehr, sondern die Empfehlung, er soll bremsen üben... ![]() Leider kann ich nicht rausfinden, ob die Kläger in Berufung gegangen sind -würde mich schon interessieren, wie ein OLG hier geurteilt hätte! ![]() Gruß von COYOTA ![]() -------------------- Life is simple: eat, sleep, save lives !
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Beitrag
#35
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 107 Beigetreten: 06.03.2010 Mitglieds-Nr.: 53024 ![]() |
Tja, Mercedes G, Unimog oder gleich nen Actros kaufen und sich das Bremsen abgewöhnen.
Mit nem Unimog über einen Polo gefahren? Kein Thema, ist doch sein Problem, weis man doch dass man in so Kleinwagen oft überfahren wird ![]() |
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Beitrag
#36
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6381 Beigetreten: 31.07.2008 Mitglieds-Nr.: 43454 ![]() |
Unfassbar
![]() Werde heute nachmittag bei einer Spaß-Fahrt -mit ernstem Hintergedanken- auf dem Mopped, mal die Statistik ("drei Stürze in drei Jahren") bestätigen müssen: Habe die Stürze für ca. 35 Jahre nachzuholen ![]() ![]() Eine Abhilfe wäre (IMHO) die die Strasse kreuzenden Wege/Radwege mit rotweiss-Barrieren zu versehen, damit die oft über die Strasse huschenden Radfahrer (I.d.R. im Taunus, oft mit Mountainbikes) in ihrem "Spaß-Vorwärtsdrang" etwas abgebremst werden, bevor sie sich auf/in andere VT stürzen. Bin einmal einen kleineren bergauf gehenden Weg Richtung Rotes Kreuz (?) gelaufen, was gab es dort für ein Geklingel, Gemaule und Geschrei der Maul-Mountainbiker, wenn sie -sich downhill stürzend- bremsen mussten, um die Spaziergänger/Wanderer nicht umzunieten ![]() Spaziergänger mit Hund an normal langer Leine sind auch beliebte Beschimpfungsopfer. |
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Beitrag
#37
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 18610 Beigetreten: 02.04.2005 Wohnort: Rhein-Nahe Mitglieds-Nr.: 9098 ![]() |
Interessant: Demzufolge ist also ein Lkw niemalsnienicht schuld an einem Unfall - ist er doch per definitionem nicht zum Vergnügen unterwegs
![]() Spaß beiseite - IMHO ein Unding; was hoffentlich weitere Instanzen gebührend zu würdigen wissen werden ![]() Immerhin bestätigt die Geschichte zwei meiner schon öfter vertretenen Thesen:
Um Mißverständnissen vorzubeugen: Letzteres ist natürlich nicht als Schuldzuweisung an den beklagten Radfahrer zu verstehen! ![]() Der hat - was ihm wohl nicht zu widerlegen, mithin schlicht zu glauben ist - ausgesagt: Zitat Als die Motorradfahrer bremsten, hätte er die Straße schon gequert, sie hätten also gar nicht bremsen müssen. lg c.s. |
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#38
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 15124 Beigetreten: 08.09.2004 Wohnort: Stuttgart Mitglieds-Nr.: 5436 ![]() |
Der Fall wurde in der höheren Instanz (OLG) bereits ohne Umschweife anders entschieden.
![]() Ich hatte das Urteil seinerzeit zur Diskussion gestellt und HIER ist der Thread Es wurde parallel auch noch HIER diskutiert -------------------- Gruß Kai
---------------------- "Feminismus im Jahr 2014 ist nicht mehr als "ein Haufen gemeiner Mädchen auf Twitter"." Camille Paglia, Professorin für Geistes- und Medienwissenschaft, USA - Mehr dazu? |
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#39
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9137 Beigetreten: 15.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7279 ![]() |
Mensch Kai, gut daß Du die alten Threads gefunden hast! In der Zeit, als die weiterliefen, musste ich was für die Statistik tun. Sprich, ich mußte mich im Urlaub zum zweiten Mal in 27 Jahren mit dem Möppi ablegen (das erste Mal hat mich ein Autofahrer erwischt...
![]() Jetzt hab ich auch das Berufungsurteil im Volltext gefunden -liest sich schon ziemlich anders!!! ![]() Zitat Allerdings muss der Kläger sich ein Mitverschulden gemäß § 254 BGB wegen der Unterschreitung eines angemessenen Abstands zu dem vorausfahrenden Motorrad anrechnen lassen. Auch dies zergeht einem auf der Zunge und hat dem ersten Richter sicher den Zorn ins Gesicht getrieben: Zitat Zu berücksichtigen ist auch, dass nach der Lebenserfahrung davon auszugehen ist, dass der Zeuge Z2 nicht grundlos mit seinem Motorrad eine Vollbremsung vornehmen wird, da dies für einen Motorradfahrer mit einer erheblichen Eigengefährdung verbunden ist. Sonst geht das OLG mit keinem Wort auf die merkwürdigen Ausführungen des 1.Urteils zur "bewußten Eigengefährdung durch Spaß-Biken" ein. Recht so!!!!!! Ich nehme an, daß auch der an erster Stelle fahrende Biker Berufung eingelegt und gewonnen hat. Gruß von COYOTA ![]() -------------------- Life is simple: eat, sleep, save lives !
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#40
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 18610 Beigetreten: 02.04.2005 Wohnort: Rhein-Nahe Mitglieds-Nr.: 9098 ![]() |
Recht so!!!!!! In der Tat! ![]() Und bloß gut, daß die beiden hinreichend Zeit, Geld und Nerven hatten, gegen das unsägliche Urteil anzugehen - und's auch getan haben ![]() Vor Ort klare Verhältnisse zu schaffen hätte denen freilich wohl erspart *das* zu müssen - und vermutbar einen guten Teil des Schadens dazu; der Aussage des Radfahrers zufolge wohl den ganzen Un-Fall mit all seinen Auswirkungen... lg c.s. |
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#41
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9137 Beigetreten: 15.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7279 ![]() |
Sehr interessant finde ich, was für extrem verschiedene Zeugenaussagen die beiden Gerichte von ein und demselben Motorradfahrer, nämlich dem nicht verunfallten dritten Biker in der Reihe, erhoben haben!!!
Meine eigene Erfahrung vor Gericht (Zivilrecht) war bisher, daß man als Kläger oder Beklagter wirklich kaum zu Wort kommt bzw. der Richter fast keine Fragen stellt. Wir hatten einige Zeugen benannt, von denen keiner geladen wurde (wobei der Richter hier wohl auch ohne Zeugen unseren Sachvortrag glaubte). Nun ist es aber auch so (wußte ich vor Beginn der Rechtsstreiterei auch nicht!), daß der Richter sich normalerweise bereits aus dem schriftlichen Vorverfahren, in dem die Anwälte ihre Argumente schreiben, ein Urteil bildet. Dieses Vorgehen ist übrigens gewollt und legal. Im obigen Fall war das A und O am ganzen Ablauf meiner Meinung nach aber die Zeugenaussage des 3.Bikers in der mündlichen Verhandlung. Gibt es "neutrale Zeugen", dann liegen den Anwälten ja auch nur die Vernehmungsprotokolle der Polizei vor, von denen wir wissen, daß sie nicht immer ganz stimmen oder auch mißverständlich sind. -------------------- Life is simple: eat, sleep, save lives !
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 14.10.2025 - 14:05 |