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> Baustellen-Haltverbot auf privatem Stellplatz?
Schattenfell
Beitrag 22.05.2010, 22:17
Beitrag #1


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Hej,

nun bin ich gerade in meinen unverdienten Urlaub aufgebrochen und mache mir schon Sorgen um mein armes Auto, das zu Hause meinen privaten Stellplatz vor unbefugter Beparkung blockiert. Leider ist mir zwischendurch eingefallen, dass in meiner Straße sich die Kanalsanierungsarbeiten immer weiter meiner Wohnung nähert. Zur Sanierung werden drei kleine Lastkraftwagen verwendet, die jeweils einen Anhänger hinten dran haben. An der Straße befinden sich quer zur Fahrbahn jeweils Gruppen von ungefähr acht Parkplätzen, auf denen die Anhänger nach Feierabend abgestellt werden — als Laie mutmaßt man natürlich schnell, dass man einfach keine Lust hat, den Kram abends wieder mit nach Hause zu nehmen. Die Parkflächen werden dazu jeweils von Montag bis Freitag mit einem mobilen Haltverbot blockiert. In der Regel wird lediglich ein Haltverbot-Anfang aufgestellt, nach meiner Beobachtung auch nicht zwangsläufig drei Tage vorher. Bisher hat man das Spiel nur mit öffentlichen Parkplätzen gespielt, nun nähert man sich allerdings langsam den Bereich, in denen es private Parkflächen gibt. Vielleicht steht neben meinem Wagen schon ein Schild und wenn ich Mittwoch zum Einkaufen möchte, muss ich ihn erst mal teuer irgendwo herauskaufen.

Drum frage ich mich ja: kann man das so machen? Erstmal ist es nunmal meine private Stellfläche, für die ich Miete bezahle, andererseits habe ich ja schon den Eindruck, dass man die Anhänger lediglich nicht mit zurück in die Firma ziehen möchte und deshalb die Parkplätze belegt, denn jene sind ja eigentlich von den Bauarbeiten gar nicht direkt betroffen.

Gibt’s da entsprechende Regelungen zu? think.gif

Viele Grüße,
Schattenfell
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Jens
Beitrag 22.05.2010, 22:30
Beitrag #2


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Zitat (Schattenfell @ 22.05.2010, 23:17) *
Erstmal ist es nunmal meine private Stellfläche

Eben. Wie soll jemand dort wirksam ein Haltverbot anordnen?


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blue0711
Beitrag 22.05.2010, 22:58
Beitrag #3


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Das zum einen.
Zum anderen dürfte eine Nutzung der Stellfläche durch den Bauunternehmer ohne Genehmigung des Eigentümers nicht zulässig sein.
Ebenso Bauarbeiten auf dem privaten Grundstück.
Da müsste Dich der Grundstückseigentümer dann drauf hinweisen, da es Dein Mieterrecht tangiert.

Allerdings bewegt sich das alles im Zivilrecht und hat mit der StVO nix zu tun.


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Gruß Kai
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Schattenfell
Beitrag 22.05.2010, 23:33
Beitrag #4


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Danke für eure Antworten — dann muss ich ja nur noch darauf hoffen, dass sich kein fleißiger Mensch findet, der trotzdem ein Schild hinstellt und meinen Wagen abschleppen lässt. crybaby.gif Frei nach: das hat bei den Parkplätzen dort hinten geklappt, das klappt jetzt auch.
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JTH
Beitrag 23.05.2010, 05:42
Beitrag #5


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Selbst dann müsste das HV erst mal behördlich angeordnet werden. Und da tut sich der Behörde bei Privatflächen schwer.


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streber
Beitrag 23.05.2010, 07:38
Beitrag #6


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Zitat (JTH @ 23.05.2010, 06:42) *
Selbst dann müsste das HV erst mal behördlich angeordnet werden. Und da tut sich der Behörde bei Privatflächen schwer.


Also wichitg wäre schon mal, daß sich unter dem Auto kein Kanal Deckel befindet, denn das könnte für Probleme sorgen...
So weit ich weiß, müssten die in solchen Fällen schon zugänglich bleiben.


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Gottlieb Daimler im Jahr 1901.

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JTH
Beitrag 23.05.2010, 07:43
Beitrag #7


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Da es sich um einen privaten (angemieteten) Pkw-Parkplatz handelt, gehe ich davon aus, daß sich auf selbigen keine Schieber befinden...


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blue0711
Beitrag 23.05.2010, 10:03
Beitrag #8


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Selbst wenn.
Zitat (streber @ 23.05.2010, 08:38) *
So weit ich weiß, müssten die in solchen Fällen schon zugänglich bleiben.
Nicht auf Privatgelände.

Im Gegensatz zu öffentlichen Stellflächen, darfst man ein Fahrzeug auf einem privaten gemieteten Parkplatz sehr wohl auch längerfristig abstellen. Der Vermieter muss bei Ankündigungen von Arbeiten selbstverständlich berücksichtigen, dass jemand u.U. in Urlaub ist, ansonsten hat er Pech gehabt. Bis zu 4 Wochen darf also gar keine Probleme verursachen, IMHO durchaus auch länger.

Wenn der Eigentümer auf seinem Gelände Stellplätze ausweist und vermietet, auf denen Abstelleinrichtungen untergebracht sind, müsste er in einem Notfall selbst für die Kosten aufkommen, die das Umstellen des KFZ verursacht.
Das weiss er schliesslich vorher. Kann er nicht auf den Mieter abwälzen.
Kürzere Überwachungszeiten müssten vertraglich vereinbart sein.


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Gruß Kai
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Schattenfell
Beitrag 25.05.2010, 20:59
Beitrag #9


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Das mit dem Abstellen der Anhänger sieht dann übrigens so aus:



Besonders nett finde ich die Pylonen, damit auch niemand auf die Idee kommt, abends dort zu parken — obwohl das zwischen 20 und sieben Uhr eigentlich erlaubt ist:

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Franticek
Beitrag 26.05.2010, 11:03
Beitrag #10


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Die Pylonen sind doch toll?! Vor allem der linke. Zwischen den und den Anhaenger passen gut zwei PKW's. Und auf der anderen Seite schliesst sich dann schon der naechste PKW an. Somit steht das Ding schoen zwischen zwei Autos. Man koennte dieses komische Huetchen auch wegstellen, aber wer vergreift sich schon an fremdem Eigentum, das greift man nicht mal an. Blockieren und reservieren von Parkplaetzen ist doch auch sowieso verboten, - oder nicht?

Und das Schild? Was steht den HINTER dem Papier? Dieses Papierschild ist mit Sicherheit nicht zulaessig. Koennte man das Ueberkleben eines Verkehrszeichens nicht als Eingriff in den Strassenverkehr sehen? Koennte man dieses Papier nicht einfach entfernen? Daran halten muss man sich wahrscheinlich nicht. Das gezeigte Schild ist uebrigens kein Haltverbot Anfang sondern Ende (wenn es auf der rechten Seite steht).


--------------------
Der Individualverkehr ist deshalb so gefährlich, weil viele Autofahrer nach ihren eigenen Regeln daran teilnehmen.
(Werner Mitsch, dt. Aphoristiker)
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Kai R.
Beitrag 26.05.2010, 11:06
Beitrag #11


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Zitat (Franticek @ 26.05.2010, 12:03) *
Das gezeigte Schild ist uebrigens kein Haltverbot Anfang sondern Ende (wenn es auf der rechten Seite steht).

LKW und WoMos dürfen sowieso dort parken.

Grüße

Kai


--------------------
Grüße

Kai

--- sorry, keine Privatkonsultationen per PN ---
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Mitleser
Beitrag 26.05.2010, 11:09
Beitrag #12


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Zitat (Kai R. @ 26.05.2010, 12:06) *
LKW und WoMos dürfen sowieso dort parken.

???? think.gif ????
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Peter Lustig
Beitrag 26.05.2010, 11:50
Beitrag #13


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ZZ. 1052-37 StVO besagt, dass ein ansonsten nur für die Fahrbahn geltendes Haltverbot in diesem Fall auch auf dem Seitenstreifen gilt. Maßgeblich für den generellen Regelungsumfang ist das jeweilige "Haupt"zeichen 283 bzw. 286 StVO, der durch das ZZ. lediglich auf einen anderen Straßenteil, den Seitenstreifen, der nach § 2 Abs. 1 Satz 2 StVO nicht Bestandteil der Fahrbahn ist, ausgedehnt wird.

Auf dem oberen Foto ist in meinen Augen nichts von einem Seitenstreifen zu sehen. Der Straßenteil zwischen der Fahrbahn und den Parkplätzen scheint mir eher ein Gehweg zu sein. Damit könnte fast davon auszugehen sein, dass mit dem Seitenstreifen wohl tatsächlich die nach Angaben des TE privaten Stellplätze gemeint sind.

Diese sind aber keine öffentlichen Verkehrsflächen und unterliegen demnach nicht den Stationierungsregelungen der StVO. Damit kann dort durch die Aufstellung eines amtlichen Verkehrszeichens keine rechtsverbindliche Regelung getroffen werden. Weitere wesentliche Fakten hat blue0711 in seinem obigen Posting angeführt.
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Schattenfell
Beitrag 26.05.2010, 11:57
Beitrag #14


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Zitat (Franticek @ 26.05.2010, 12:03) *
Und das Schild? Was steht den HINTER dem Papier? Dieses Papierschild ist mit Sicherheit nicht zulaessig. Koennte man das Ueberkleben eines Verkehrszeichens nicht als Eingriff in den Strassenverkehr sehen? Koennte man dieses Papier nicht einfach entfernen? Daran halten muss man sich wahrscheinlich nicht.


Ich habe aber keine Lust auf Ärger. Wer weiß, wie denn das nächstbeste Gericht den Fall beurteilt? Ehrlich gesagt: nach dem, was ich in den letzten Monaten im Bereich der Absicherungen gesehen habe, könnte ich mir durchaus vorstellen, dass ein zorniger Arbeiter den Wagen eigenmächtig an der Abschleppöse vom Stellplatz zieht. Denn die sind sich möglicherweise der Problematik nicht bewusst und vermutlich auch für die seltsamen Schilder nicht verantwortlich, wohl aber haben sie den Ärger, wenn ein kluger Verkehrsteilnehmer seinen Wagen dort abstellt, weil das Schild ungültig ist. Wobei in diesem Fall ja noch reichlich Platz ist, der bis Freitag ungenutzt bleibt.


Zitat (Franticek @ 26.05.2010, 12:03) *
Das gezeigte Schild ist uebrigens kein Haltverbot Anfang sondern Ende (wenn es auf der rechten Seite steht).


Korrekt, es steht am linken Bildrand. Allerdings sind solche „klaren“ Beschilderungen dort recht unüblich.
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wombat
Beitrag 26.05.2010, 13:35
Beitrag #15


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Hallo Nachbar wavey.gif
ich hatte mit den Kanalbauern in dieser Straße bereits den einen oder anderen positiven Kontakt (wobei ich nicht mehr überblicke wer jetzt zu welcher Firma gehört). Die waren bisher eigentlich recht flexibel und ich kann mir nicht vorstellen, daß die sich auf den Privatparkplätzen ungefragt breitmachen. Wenn dann höchstens nach Absprache, wenn ein Siel nur von dort zugänglich ist. (Und sei es auf der Wiese daneben)

Das ist aber, da Privatparkplatz (wie oben schon beschrieben) letztlich nicht Dein Problem, höchstens Dein Entgegenkommen, sofern möglich.

Ich habe einen privaten Stellplatz vor einem der Reihenhäuser ein paar Meter weiter in Richtung Kraftwerk. Dort klingelte eines Nachmittags dann einer der Mitarbeiter und wollte mit uns den Ablauf besprechen, da man auf der Straße vor dem Parkplatz ganztägig an das Siel müsse und unser Parkplatz dadurch eine Zeitlang blockiert wäre. Das klappte am Folgetag dann ganz gut, wobei die unseren Nachbarn gegenüber angekündigte Zeit, wohl um ca. 10 Minuten überschritten wurde, was morgens für Unmut sorgte.

Wenn Du Dir unsicher bist, dann sprich die Leute doch einfach mal an.
(Nachtrag:)
Uups ich sehe grad, du bist schon weg.
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Schattenfell
Beitrag 26.05.2010, 14:09
Beitrag #16


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Zitat (wombat @ 26.05.2010, 14:35) *
Hallo Nachbar wavey.gif


Ist ja irre wavey.gif


Zitat (wombat @ 26.05.2010, 14:35) *
ich hatte mit den Kanalbauern in dieser Straße bereits den einen oder anderen positiven Kontakt (wobei ich nicht mehr überblicke wer jetzt zu welcher Firma gehört). Die waren bisher eigentlich recht flexibel und ich kann mir nicht vorstellen, daß die sich auf den Privatparkplätzen ungefragt breitmachen. Wenn dann höchstens nach Absprache, wenn ein Siel nur von dort zugänglich ist. (Und sei es auf der Wiese daneben)


Ich blicke auch nicht mehr durch, welche Firmen dort zugange sind und wer wozu gehört. Es war sogar eine zeitlang eine Firma aus meinem alten Heimatort dort zugange, deren Mitarbeiter ich noch kannte, oder zumindest schon mal gesehen hatte. Meine Erfahrungen mit den Arbeitern sind leider weniger erfreulich dry.gif Zwei Mal hing ich hinter einem LKW fest, der aus irgendeinen Grund eine Viertelstunde dort mitten in der Einbahnstraße parkte, einmal habe ich mir eine dumme Bemerkung abgeholt, weil irgendjemand von einer der Firmen mit seinem Privatfahrzeug auf meinem Stellplatz stand, dann kam mir noch mal ein LKW entgegen in der Einbahnstraße, so dass ich und die drei Wagen hinter mir sich irgendwie auf die Bürgersteige quetschen mussten — von daher stehe ich der Sache nicht besonders positiv gegenüber, erst recht wegen der seltsamen Beschilderung.


Zitat (wombat @ 26.05.2010, 14:35) *
Ich habe einen privaten Stellplatz vor einem der Reihenhäuser ein paar Meter weiter in Richtung Kraftwerk. Dort klingelte eines Nachmittags dann einer der Mitarbeiter und wollte mit uns den Ablauf besprechen, da man auf der Straße vor dem Parkplatz ganztägig an das Siel müsse und unser Parkplatz dadurch eine Zeitlang blockiert wäre. Das klappte am Folgetag dann ganz gut, wobei die unseren Nachbarn gegenüber angekündigte Zeit, wohl um ca. 10 Minuten überschritten wurde, was morgens für Unmut sorgte.


Das klingt ja gar nicht so schlecht think.gif Ich fürchte nur, bei mir wird sich keiner melden, weil ich ja nur der Mieter des Stellplatzes bin crybaby.gif
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Coyota
Beitrag 26.05.2010, 18:58
Beitrag #17


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Vielleicht ist @wombat ja Dein Vermieter??? hug.gif

Ist ja herrlich, daß zwei VPler in der gleichen Straße wohnen, ich glaube, das gabs hier noch nie!!! GLÜCKWUNSCH!!! cheers.gif


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wombat
Beitrag 26.05.2010, 22:08
Beitrag #18


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Nein Coyota, Vermieter bin ich nicht.
Aber war schon lustig die Nachbarschaft auf dem Foto zu sehen...
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Schattenfell
Beitrag 26.05.2010, 22:21
Beitrag #19


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Zitat (Coyota @ 26.05.2010, 19:58) *
Ist ja herrlich, daß zwei VPler in der gleichen Straße wohnen, ich glaube, das gabs hier noch nie!!! GLÜCKWUNSCH!!! cheers.gif


Vor allem, dass es noch nicht früher aufgefallen ist bei den ganzen Baustellenfotos aus Wedel thumbup.gif


Zitat (wombat @ 26.05.2010, 23:08) *
Aber war schon lustig die Nachbarschaft auf dem Foto zu sehen...


Hier sind noch eines — heute traut man sich neben den Anhängern zu parken. Man beachte die relativ willkürliche Aufstellung der Pylonen:

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ukr
Beitrag 26.05.2010, 22:57
Beitrag #20


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Das ist in der Tat ein Gehweg. Dahinter greift Zeichen 1052-37 nicht.
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Heinz Wäscher
Beitrag 26.05.2010, 23:02
Beitrag #21


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Echt ?? Bei mir im Dorf z. B. wird immer Zeichen 283 für den kompletten asphaltierten Bereich davor / dahinter zwischen dem Anfangs- und dem Ende Zeichen aufgestellt. Hat sich auch noch nie einer drüber beschwert whistling.gif


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Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.
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Schattenfell
Beitrag 26.05.2010, 23:38
Beitrag #22


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Zitat (ukr @ 26.05.2010, 23:57) *
Das ist in der Tat ein Gehweg. Dahinter greift Zeichen 1052-37 nicht.


Aber man sieht ja, was gemeint ist. crybaby.gif
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ukr
Beitrag 26.05.2010, 23:42
Beitrag #23


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Das sieht man aber auch, wenn Zeichen 283 allein dort steht, gell? whistling.gif
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Peter Lustig
Beitrag 27.05.2010, 18:11
Beitrag #24


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Zitat (Heinz Wäscher @ 27.05.2010, 00:02) *
Echt ?? Bei mir im Dorf z. B. wird immer Zeichen 283 für den kompletten asphaltierten Bereich davor / dahinter zwischen dem Anfangs- und dem Ende Zeichen aufgestellt. Hat sich auch noch nie einer drüber beschwert whistling.gif

Dann sei Du doch einmal der Erste! rolleyes.gif

Wo kein Kläger, da kein Richter oder Volunti non fit inuria.
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Schattenfell
Beitrag 29.05.2010, 13:16
Beitrag #25


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Auch wieder schön: Haltverbot-Anfang zur Seite gedreht, Halteverbot-Ende nicht. Und als Autofahrer darf man sich wieder fragen, was denn nun gemeint ist. Oder ob lediglich ein wütender Anwohner nachts auf Parkplatzsuche das Schild weggedreht hat. Oder ob das Schild gar nicht weggedreht sein soll — denn schließlich ist es aus Fahrtrichtung ja bestens zu erkennen. Abgesehen davon, dass es sich um dieses lustige Haltparkverbot handelt.



Und dann frage ich mich auch, ob es in einem Wohngebiet mit akuter Parkplatznot nicht netter wäre, nur den Platz zu reservieren, der tatsächlich benötigt wird.



Oder hast du, wombat, da schon mal mehr als drei Fahrzeuge stehen sehen?

Zitat (ukr @ 27.05.2010, 00:42) *
Das sieht man aber auch, wenn Zeichen 283 allein dort steht, gell? whistling.gif


Wie sperrt man denn eine solche öffentliche Parkfläche ab, wenn dort eine Aufgrabung stattfinden soll? Haltverbot 72 Stunden vorher scheidet aus, Absperrschranken kann ich ja auch nicht verwenden, dann ist der Parkplatz ja sofort dicht und eventuell kommen parkende Autos nicht wieder runter.
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ukr
Beitrag 29.05.2010, 19:46
Beitrag #26


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Zitat (Schattenfell @ 29.05.2010, 14:16) *
Wie sperrt man denn eine solche öffentliche Parkfläche ab, wenn dort eine Aufgrabung stattfinden soll?

Mir fällt jetzt auf die Schnelle keine rechtssichere Möglichkeit ein. think.gif
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oscar_the_grouch
Beitrag 30.05.2010, 02:04
Beitrag #27


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Zitat (Schattenfell @ 29.05.2010, 14:16) *
Auch wieder schön: Haltverbot-Anfang zur Seite gedreht, Halteverbot-Ende nicht. Und als Autofahrer darf man sich wieder fragen, was denn nun gemeint ist. Oder ob lediglich ein wütender Anwohner nachts auf Parkplatzsuche das Schild weggedreht hat. Oder ob das Schild gar nicht weggedreht sein soll — denn schließlich ist es aus Fahrtrichtung ja bestens zu erkennen. Abgesehen davon, dass es sich um dieses lustige Haltparkverbot handelt.


Nö, wieso ? Da Baustellen mindestens einmal am Tag kontrolliert werden (wie ich hier gelernt habe) und das doch logischerweise bei Arbeitsbeginn am Morgen stattfindet, wird das umgedrehte Schild wohl so beabsichtigt sein.
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Schattenfell
Beitrag 30.05.2010, 03:27
Beitrag #28


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Zitat (ukr @ 29.05.2010, 20:46) *
Mir fällt jetzt auf die Schnelle keine rechtssichere Möglichkeit ein. think.gif


Ich nehme mal an, wenn man dort nicht „auf dem Gehweg“ sondern „auf der Parkfläche“ raufklebt, ist noch niemandem geholfen, oder? think.gif

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Gast_fusel_*
Beitrag 30.05.2010, 06:33
Beitrag #29





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Zitat (ukr @ 29.05.2010, 20:46) *
Zitat (Schattenfell @ 29.05.2010, 14:16) *
Wie sperrt man denn eine solche öffentliche Parkfläche ab, wenn dort eine Aufgrabung stattfinden soll?

Mir fällt jetzt auf die Schnelle keine rechtssichere Möglichkeit ein. think.gif

mit Zeichen 314-50 und Zusatzzeichen 1049-12 rolleyes.gif
die Wahrscheinlichkeit, dass dann jemand legal parkt geht fast gegen Null.
Man kann auch Zusatzzeichen 1048-19 nehmen.


ernst gemeint:
darf man auf einer solchen Fläche überhaupt parken?
Lt. §12 StVO ist zum Parken der Seitenstreifen oder der rechte Fahrbahnrand zu benutzen. Auf anderen Flächen darf mE nur geparkt werden, wenn dies ausdrücklich durch Schilder oder Markierungen erlaubt ist.

Auf der Fahrbahn und auf dem Seitenstreifen kann das Parken durch Verkehrszeichen verboten werden, auf anderen Flächen reicht es, wenn es nicht erlaubt wird.
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Schattenfell
Beitrag 31.05.2010, 22:18
Beitrag #30


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Zitat (Schattenfell @ 29.05.2010, 14:16) *
Auch wieder schön


Haltverbot-Anfang liegt auf dem Boden, Haltverbot-Ende steht noch immer. Und nun? Ohne Anfang kein Ende? think.gif



Bin mal gespannt, was morgen dort steht.
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cheffe
Beitrag 31.05.2010, 22:33
Beitrag #31


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Halteverbot "auch auf dem Gehweg". Ich schmeiß mich weg..... rofl1.gif


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Leben und leben lassen....

Ich weiß, daß ich nichts weiß. (Sokrates)
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ukr
Beitrag 31.05.2010, 22:36
Beitrag #32


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Zitat (Schattenfell @ 31.05.2010, 23:18) *
Und nun? Ohne Anfang kein Ende?

Ist bei der Fläche eh wurscht. whistling.gif

Zitat (Schattenfell @ 30.05.2010, 04:27) *

Was für ein wunderbares Foto - zeigt sehr schön den Unterschied zwischen Reflex- und Normalfolie.
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Schattenfell
Beitrag 31.05.2010, 23:03
Beitrag #33


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Zitat (ukr @ 31.05.2010, 23:36) *
Was für ein wunderbares Foto - zeigt sehr schön den Unterschied zwischen Reflex- und Normalfolie.


Wobei das dort eigentlich nicht so schlimm ist, denn einem Haltverbot nähert man sich in der Regel nicht in allerhöchster Geschwindigkeit, sondern im Suchtempo, meistens steht es in einigermaßen beleuchteten Bereichen, so dass die nicht-reflektierende Folie mitunter nicht mal auffällt. Viel lästiger ist es, wenn man nachts eine unbekannte Landstraße entlangfährt und plötzlich wie aus dem Nichts irgendwelche Verkehrsschilder auftauchen, die sich vorher in der Dunkelheit versteckt haben.
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ukr
Beitrag 31.05.2010, 23:11
Beitrag #34


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Schön ist es trotzdem nicht.
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Kuli
Beitrag 31.05.2010, 23:23
Beitrag #35


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Zitat (fusel @ 30.05.2010, 07:33) *
mit Zeichen 314-50 und Zusatzzeichen 1049-12 rolleyes.gif
Man kann auch Zusatzzeichen 1048-19 nehmen.
Das gefällt mir sehr gut laugh2.gif

Zitat
Auf der Fahrbahn und auf dem Seitenstreifen kann das Parken durch Verkehrszeichen verboten werden, auf anderen Flächen reicht es, wenn es nicht erlaubt wird.
Aber dieser Einwand stimmt natürlich. So braucht es gar keine Beschilderung, die das Parken verbietet smile.gif


Edit: Woa... Beitrag 2222... wie krank bin ich denn bitte???? blink.gif
Darauf eine Runde cheers.gif für alle laugh2.gif
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oscar_the_grouch
Beitrag 31.05.2010, 23:42
Beitrag #36


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Zitat (cheffe @ 31.05.2010, 23:33) *
Halteverbot "auch auf dem Gehweg". Ich schmeiß mich weg..... rofl1.gif


Dieses ZZ is in meiner Stadt die Norm.
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Jack Daniels
Beitrag 01.06.2010, 01:47
Beitrag #37


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Dieser Tage hat ein Bekannter auch was "Lustiges" erzählt.Als er von seinem Pfingskurzurlaub zurückkam stellte er fest das eine Baufirma seine eindeutig als Privat gekennzeichnete Stellplätze besetzt hat,inklusive Parkverbotsschilder die darauf hinweisen das dort vom 18.5.(ein Tag nach seiner Abreise) bis zum 19.6. wegen Bauarbeiten nicht geparkt werden darf.Die haben ihren Bürocontainer dort abgestellt. whistling.gif Er hat der Baufirma jetzt ein Schreiben zukommen lassen in dem er eine Miete von 50€/Tag für die Zeit in der er im Urlaub war und 100€ täglich für die Zeit seit dem Urlaub da er seine Autos anderweitig unterstellen müsse und das Kosten verursache.Da die Bauarbeiter schon auf die Hinweise der Nachbarn das sie private Stellplätze besetzen nicht unbedingt freundlich antworteten ist er mal gespannt wie es weitergeht.
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janr
Beitrag 01.06.2010, 01:51
Beitrag #38


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Zitat (Jack Daniels @ 01.06.2010, 02:47) *
... Da die Bauarbeiter schon auf die Hinweise der Nachbarn das sie private Stellplätze besetzen nicht unbedingt freundlich antworteten ist er mal gespannt wie es weitergeht.
Ich aber auch.
Ich nehme an die anderen VPler sind auch neugierig, also wirst du berichten müßen. wavey.gif


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oscar_the_grouch
Beitrag 01.06.2010, 09:35
Beitrag #39


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Ich hätte den Druck mit Hilfe eines Rechtsanwaltes sofort entsprechend erhöht.
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mir
Beitrag 01.06.2010, 10:52
Beitrag #40


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Einfach abschleppen lassen, am besten kurz vor der Frühstückspause rofl1.gif


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janr
Beitrag 01.06.2010, 11:54
Beitrag #41


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Bürocontainer abschleppen lassen, wegen eigenem Grundstück auch noch erst mal selber zahlen, daß wird teuer. blink.gif
Dafür braucht es nähmlich einen Ferrari. smile.gif


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Jack Daniels
Beitrag 02.06.2010, 00:49
Beitrag #42


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Zitat (janr @ 01.06.2010, 02:51) *
Ich nehme an die anderen VPler sind auch neugierig, also wirst du berichten müßen. wavey.gif


whistling.gif Interessiert mich doch auch,kommt nur darauf an wann ich ihn wieder treffe.Da er Selbstständig ist,in was weiss eigentlich keiner ganz genau think.gif ,kann es sein das er Wochenlang im Büro rumhängt und dann sieht man ihn wieder Wochenlang gar nirgens.

Zitat (oscar_the_grouch @ 01.06.2010, 10:35) *
Ich hätte den Druck mit Hilfe eines Rechtsanwaltes sofort entsprechend erhöht.


wavey.gif Hat er nicht nötig,seine Alte ist Bürochefin eines Anwalts und ich habe den Verdacht das so mancher seiner Forderungen auf Briefpapier ihres Chefs geschrieben werden.
Man kann über ihn sagen was man will,aber er weiss was er will und bekommt es in der Regel auch. Oder wie er es so schön umschreibt,Stur ist mein zweiter Vorname.
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Schattenfell
Beitrag 25.06.2010, 14:56
Beitrag #43


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Zitat (Schattenfell @ 31.05.2010, 23:18) *


Das arme Ding hat noch ein paar Mal die Position gewechselt:





Dann hat man wohl gemerkt, dass man die Fläche wieder als Abstellplatz braucht und das Schild wieder aufgestellt. Natürlich hat man sich dabei nicht an irgendwelche Fristen gehalten oder bedacht, dass eine solche Beschilderung an einer solchen Fläche gar keine Gültigkeit entfaltet, aber man sieht ja, was gemeint ist:



Oder auch nicht:



Wenn man schon nicht in der Lage ist, ein vernünftiges Schild zu drucken, sollte man das Blatt Papier wenigstens wasserdicht einschließen. Und ich rege mich schon wieder so auf: man stellt das Schild einfach wieder dort hin, scheißegal, ob der Verkehrsteilnehmer das Zusatzschild lesen kann oder nicht. Und in den vier Wochen vorher lässt man ihn einfach im Unklaren, ob es nun ein Haltverbot gibt und er seinen Wagen eventuell am nächsten Tag beim Abschleppdienst abholen kann und vorsichtshalber stellt man sich dann lieber auf meine private Stellfläche, denn dort weiß man ja, dass ich kaum zweihundert Euro vorstrecken werde, um die Karre entfernen zu lassen.

Aber mal wieder schön Kosten gespart.
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mir
Beitrag 26.06.2010, 10:44
Beitrag #44


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Wie oft verschwinden solche Schilder eigentlich auf eigenartige Weise? whistling.gif


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Schattenfell
Beitrag 26.06.2010, 11:31
Beitrag #45


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Zitat (mir @ 26.06.2010, 11:44) *
Wie oft verschwinden solche Schilder eigentlich auf eigenartige Weise? whistling.gif


In Wedel habe ich noch vor kurzem einige Schilder gesehen, die schon seit drei Monaten nicht mehr gültig waren. Mal sehen, ob der Kram inzwischen beiseite geschafft wurde.
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Schattenfell
Beitrag 12.09.2011, 18:13
Beitrag #46


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Na hoppla — es hat zwar über ein Jahr gedauert, aber ich habe nun endlich ein Baustellenhaltverbot auf meinem Stellplatz. Handgeschriebene Uhrzeiten, aber immerhin eine Erweiterung auf den Seitenstreifen.

Ich bin gemein und quatsche die Typen dicht und natürlich gilt das Haltverbot auch auf meiner privaten Stellfläche jenseits des Gehweges. Daraufhin meinte ich, dass mein Stellplatz nicht dem Seitenstreifen zufällt und ich mich gerne von der Baustelle einschließen lasse, weil ich in der Woche dank meiner Universität ohnehin nicht in die Verlegenheit geraten werde, den Zündschlüssel umzudrehen (außerdem sollte es mich wundern, wenn es wirklich mal eine richtige Vollsperrung geben sollte, das wäre hier in dieser Stadt das allererste Mal). Jedenfalls würde mein Wagen umgehend abgeschleppt, einerseits brauchen die Baustellenfahrzeuge nunmal Platz zum Parken und andererseits müssen Beschädigungen vermieden werden, ansonsten würde ich mich ja sofort beschweren, wenn ich eine dicke Delle in meinem Wagen hätte.

Ich bin noch etwas unschlüssig, wie ich die Sache angehen soll. Was meint ihr dazu? think.gif
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ukr
Beitrag 12.09.2011, 18:22
Beitrag #47


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Abwarten. Rechtswirksam beschildern lässt sich das Haltverbot jedenfalls nicht - außer vielleicht mit Zeichen 250.
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janr
Beitrag 12.09.2011, 18:25
Beitrag #48


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Auf deinem privatem Stellplatz? Hast du da zugestimmt?


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fahrtenbuchführer
Beitrag 12.09.2011, 18:31
Beitrag #49


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Wie wäre es mit einer Mietminderung für den Zeitraum, indem der Parkplatz nicht genutzt werden kann?

Zitat (janr @ 12.09.2011, 19:25) *
Auf deinem privatem Stellplatz? Hast du da zugestimmt?


er hat nur gemietet wavey.gif


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janr
Beitrag 12.09.2011, 18:33
Beitrag #50


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Dann ist er Besitzer und andere können nicht ohne sein Einverständniss darüber verfügen.

Demnächst wird die Tür aufgebrochen und Bauarbeiter gehen in Privatwohnungen aufs Klo.


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