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> Möppi -Entfernung der Sozius-Fußrasten legal?
Coyota
Beitrag 18.05.2010, 11:05
Beitrag #1


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Hallo liebe Techniker, wavey.gif

ich habe an meinen Motorrädern die Soziusfußrasten entfernt (weil ich nie mit Sozius fahre).
Daß ich ohne die Rasten keinen Sozius befördern darf, ist klar!

Aber ist die Entfernung der Rasten eigentlich erlaubt? Oder würde man da durch den TÜV fliegen??? think.gif

Danke und Gruß von COYOTA thread.gif


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Wollf_0708
Beitrag 18.05.2010, 11:11
Beitrag #2


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Zitat (Coyota @ 18.05.2010, 12:05) *
Aber ist die Entfernung der Rasten eigentlich erlaubt? Oder würde man da durch den TÜV fliegen??? think.gif

Ob Du durch den TÜV "fliegst" think.gif kommt auf die Wartezeit drauf an.
Bemängeln wird er es.

Es sei denn Du baust eine Ein-Frau-Sitzbank dran und lässt das Mopped als Einsitzige zu.

Was ist der echte Grund für den Abbau ?
Verringerung des Leistungsgewichtes whistling.gif (vorsichtiges, schüchternes --->> laugh2.gif


Gut-Grüße
W wavey.gif lFgang

PS: Krass und übertrieben analogisiert gesagt: Ich bau den Scheinwerfer ab, da ich nur im Hellen fahre.
Geht auch nicht
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Feuerpferd
Beitrag 18.05.2010, 11:25
Beitrag #3


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Hallo Coyota,

So lange das Möppi mit zwei Sitzplätzen zugelassen ist brauchst Du auch Fußrasten für den zweiten Sitzplatz.

Ob das ein erheblicher oder nur ein geringer Mangel ist entzieht sich allerdings meiner Kenntnis.

Alternativ zu der Einfrausitzbank könntest Du auch eine Mofatasche montieren und das Möppi auf einsitzig umschreiben lassen.


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Q-Treiberin
Beitrag 18.05.2010, 11:32
Beitrag #4


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Zitat (Feuerpferd @ 18.05.2010, 12:25) *
Alternativ zu der Einfrausitzbank könntest Du auch eine Mofatasche montieren
Das will ich sehen.. scarey.gif
Ne Mofatasche auf der Kati... laugh2.gif

@Coyota, sag bitte Bescheid wenn Du nächsts mal den Autoreisezug in den Süden nimmst, ich bring dann wieder die Kamera mit... thread.gif


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Feuerpferd
Beitrag 18.05.2010, 11:36
Beitrag #5


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Zitat (Q-Treiberin @ 18.05.2010, 12:32) *
Zitat (Feuerpferd @ 18.05.2010, 12:25) *
Alternativ zu der Einfrausitzbank könntest Du auch eine Mofatasche montieren
Das will ich sehen.. scarey.gif
Ich auch. Du glaubst doch nicht im Ernst, dass ich diesen Vorschlag uneigennützig unterbreitet habe. laugh2.gif


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Optimist
Beitrag 18.05.2010, 12:08
Beitrag #6


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Hallo Coyota,

habe morgen mit einem TüV Sachverständigen zu tun. Werde ihn fragen und dann gebe ich Dir bescheid.

Gruß wavey.gif Optimist


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ganz liebe Grüße ... Optimist

Überholen Sie ruhig .. wir schneiden Sie wieder raus ! Liebe Grüße Deine Feuerwehr.
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multivan
Beitrag 18.05.2010, 12:18
Beitrag #7


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Moin,

also ich habe meine Soziusrasten schon seit 1995 abgebaut.
Noch nie hat der TÜV oder GTÜ irgendwas bemängelt, allerdings ist bei mir serienmässig auch eine abnehmbare Abdeckung auf dem Soziussitz.
Der Grund war auch nicht das Gewicht sondern der Fahrspass und ein wenig die Optik!
Mir macht es halt keinen Spass mit Sozius zu fahren und ohne Rasten gibt es dann die Diskussionen mit meiner Frau nicht bzw. gab es die nur einmal! whistling.gif

Edit:
Da fällt mir noch ein Vergleich zu meinem Multivan ein, dort kann ich ja auch die Sitze ausbauen ohne das der Tüv meckert. Kann ich halt nicht soviel Personen mitnehmen wie im Schein steht wenn Sitze fehlen!
Daher behaupte ich mal, solange mann keinen Sozius mitnimmt während die Rasten demontiert sind kann da keiner etwas gegen sagen!
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Coyota
Beitrag 18.05.2010, 12:42
Beitrag #8


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Hallo und danke für die zahlreichen Antworten!

Ich hab die Rasten entfernt, weil sie mir beim Aufbocken auf den Hochständer im Weg sind und weil sie beim letzten Unfall zerdengelt wurden. Da dachte ich (die sind nämlich sauteuer!!!), was soll ich sie dranlassen, wenn ich sie nicht brauche und vielleicht beim nächsten Sturz unsure.gif wieder eine kaputt ist??? think.gif

Ich hab heute einen TÜV-Termin für Möppi 1, da hab ich die Rasten jetzt drangebaut zum Verkauf. Werde den Prüfer mal fragen, wie es ist, da Möppi2 (ohne Rasten) auch TÜV-fällig ist. Wäre aber interessant, lieber @Optimist, wenn Du auch noch fragst, 2 Meinungen sind besser als eine! smartass.gif

Würde ich denn bei einer Polizeikontrolle Probleme bekommen?

MOFATASCHE??? plasma.gif ohmy.gif


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ts1
Beitrag 18.05.2010, 12:59
Beitrag #9


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Zitat (Coyota @ 18.05.2010, 12:42) *
Da dachte ich (die sind nämlich sauteuer!!!), was soll ich sie dranlassen, wenn ich sie nicht brauche und vielleicht beim nächsten Sturz unsure.gif wieder eine kaputt ist??? think.gif
Wenn Du sie nicht brauchst, können sie doch ruhig kaputt gehen. Nimm sie als Sturzpad.


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MfG Thomas
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Peter Lustig
Beitrag 18.05.2010, 13:06
Beitrag #10


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Hmm, kommt drauf an, wie § 61 Abs. 2 StVZO ausgelegt wird: "Zweirädrige Kraftfahrzeuge müssen für den Fahrer und den Beifahrer beiderseits mit Fußstützen ausgerüstet sein."

Reicht nach Absatz 2 nun allein die theoretische Möglichkeit einer Beförderung eines Sozius (aufgrund der Zulassung des Krads für 2 Personen) bereits für die Ausrüstungspflicht aus oder gilt die Bestimmung nur, wenn auch tatsächlich ein Sozius befördert wird? think.gif

Ohne die Auskunft eines Kfz-Sachverständigen, wie dies im Prüfungskatalog für den § 29 StVZO bewertet wird, kommen wir wohl tatsächlich nicht weiter. Meine Unterlagen helfen hier nicht weiter.

§ 61 Abs. 1 StVZO bezieht sich auf das Haltsystem für Beifahrer und ist in unserem Fall nicht einschlägig. Die zugehörige Richtlinie 93/32/EWG nimmt da nur Bezug auf Haltegurt und Haltegriff für Beifahrer, nicht jedoch auf Fußrasten.

Edit:
Ich sehe gerade, dass Stefan Süßmann an Bord ist. Dann werden wir die richtige Auskunft wohl hoffentlich bald bekommen. smile.gif
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Gast_fusel_*
Beitrag 18.05.2010, 13:25
Beitrag #11





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Wenn 2 Sitzplätze in den Papieren eingetragen sind, müssen diese auch vorhanden sein (mit Fußrasten und Haltemöglichkeit).
Nur wenn auch die Möglichkeit zur Einsitzigkeit in den Papieren steht, darf man die Teile abschrauben.


Zitat (multivan @ 18.05.2010, 13:18) *
Da fällt mir noch ein Vergleich zu meinem Multivan ein, dort kann ich ja auch die Sitze ausbauen ohne das der Tüv meckert. Kann ich halt nicht soviel Personen mitnehmen wie im Schein steht wenn Sitze fehlen!

korrekterweise müsste in den Fahrzeugpapieren auf die variable Sitzplatzzahl hingewiesen werden.
z.B. durch "max. Sitzplatzzahl" "bis zu x Sitzplätzen" oder ähnliche Formulierungen.
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Der Bär
Beitrag 18.05.2010, 13:38
Beitrag #12


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Bei der BMW G 650 X sind serienmäßig keine Soziusfußrasten verbaut, diese gibt es als Zubehör, ebenso den Soziushaltegriff. An der Sitzbank wird nichts verändert...


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Feuerpferd
Beitrag 18.05.2010, 14:00
Beitrag #13


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Zitat (multivan @ 18.05.2010, 13:18) *
Da fällt mir noch ein Vergleich zu meinem Multivan ein, dort kann ich ja auch die Sitze ausbauen ohne das der Tüv meckert. Kann ich halt nicht soviel Personen mitnehmen wie im Schein steht wenn Sitze fehlen!
Daher behaupte ich mal, solange mann keinen Sozius mitnimmt während die Rasten demontiert sind kann da keiner etwas gegen sagen!
Dennoch muss aber jeder Sitzplatz mit Sicherheitsgurten ausgerüstet sein.


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Q-Treiberin
Beitrag 18.05.2010, 14:38
Beitrag #14


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Zitat (Coyota @ 18.05.2010, 13:42) *
weil sie beim letzten Unfall zerdengelt wurden.
Hast Du die neue Kati abgelegt?? scarey.gif


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Coyota
Beitrag 18.05.2010, 15:16
Beitrag #15


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Bestanden ohne Mängel!!! biggrin.gif (die Kati, nicht ich...)

Also Aussage beim TÜV wegen der Rasten war -nicht heulen bitte! rolleyes.gif - daß es je nach Prüfer ein Mangel ist, oder auch nicht. Bei "meinem" TÜV würde ich ohne Rasten durchkommen, er sagte aber, daß andere Prüfer nach der "2 Sitzpätze- 2xRasten-Verordnung" das Fehlen der Rasten als mangel betrachten und man deshalb durchfliegt.

Jetzt sind wir also etwa so schlau, wie vorher... crybaby.gif Bin aber gespannt, was @optimist in Erfahrung bekommt.

@q-Treiberin: ne, die Raste ging beim Unfall mit der alten 950 kaputt, daher hab ich sie bei der neuen 990 prophylaktisch entfernt rolleyes.gif .



Falls jemand eine 950ger KTM Adventure, EZ 2006, 37.800 km, TÜV neu ohne Mängel kaufen will, bitte melden! whistling.gif


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Kai R.
Beitrag 18.05.2010, 15:21
Beitrag #16


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Zitat (Coyota @ 18.05.2010, 16:16) *
Falls jemand eine 950ger KTM Adventure, EZ 2006, 37.800 km, TÜV neu ohne Mängel kaufen will, bitte melden! whistling.gif

unfallfrei? whistling.gif

Grüße

Kai


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Grüße

Kai

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Q-Treiberin
Beitrag 18.05.2010, 15:30
Beitrag #17


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Zitat (Coyota @ 18.05.2010, 16:16) *
@q-Treiberin: ne, die Raste ging beim Unfall mit der alten 950 kaputt, daher hab ich sie bei der neuen 990 prophylaktisch entfernt rolleyes.gif .
Puh, dann bin ich ja beruhigt... wavey.gif

Zitat (Kai R. @ 18.05.2010, 16:21) *
Zitat (Coyota @ 18.05.2010, 16:16) *
Falls jemand eine 950ger KTM Adventure, EZ 2006, 37.800 km, TÜV neu ohne Mängel kaufen will, bitte melden! whistling.gif
unfallfrei? whistling.gif
Äääh Kai, war die Frage wirklich ernst gemeint.... whistling.gif


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Coyota
Beitrag 18.05.2010, 15:37
Beitrag #18


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Zitat (Kai R. @ 18.05.2010, 15:21) *
unfallfrei? whistling.gif


Selbstverfreilich... nicht


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Kai R.
Beitrag 18.05.2010, 15:45
Beitrag #19


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Zitat (Q-Treiberin @ 18.05.2010, 16:30) *
Äääh Kai, war die Frage wirklich ernst gemeint.... whistling.gif

nö.

Außerdem fehlen ja die hinteren Fußrasten.

Grüße

Kai


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Grüße

Kai

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Q-Treiberin
Beitrag 18.05.2010, 15:51
Beitrag #20


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Und wer will schon eine unvollständige Kati..? thread.gif


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Feuerpferd
Beitrag 18.05.2010, 16:57
Beitrag #21


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Zitat (Q-Treiberin @ 18.05.2010, 16:51) *
Und wer will schon eine unvollständige Kati..? thread.gif



Zitat (Coyota @ 18.05.2010, 16:16) *
Bestanden ohne Mängel!!! biggrin.gif
Herzlichen Glückwunsch.

Zitat (Coyota @ 18.05.2010, 16:16) *
(die Kati, nicht ich...)
Welche Mängel könnte man denn bei Dir finden? thread.gif

Der Beitrag wurde von Feuerpferd bearbeitet: 18.05.2010, 16:57


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blue0711
Beitrag 18.05.2010, 18:39
Beitrag #22


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Zitat (fusel @ 18.05.2010, 14:25) *
Wenn 2 Sitzplätze in den Papieren eingetragen sind, müssen diese auch vorhanden sein (mit Fußrasten und Haltemöglichkeit).
Und noch eins: Jede neuere GS hat eine abnehmbare Soziusbank. Darunter ist dann zusätzliche Ladefläche.

Im Schein steht das IMHO nicht.


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Optimist
Beitrag 19.05.2010, 13:12
Beitrag #23


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Hallo Coyota,

nach langem hin und hergerede wegen der fehlenden Fußrasten ist der Mensch vom TüV zu der Überzeugung gelangt, dass er das Moped abnehmen würde und auf dem Prüfbericht vermerken würde, dass es auf Grund der fehlenden Fußrasten, nur im Solobetrieb betrieben werden darf.
Bei einer evtl. Kontrolle durch die police.gif könntest Du dann den Untersuchungsbericht mit vorzeigen.
So würde er es handhaben. Er hat aber auch darauf hingewiesen, dass es eigentlich auch eine Bauartveränderung ist, welche in den Fahrzeugpapieren einzutragen wäre.
Denke mal, dass wir nun immer noch nicht schlauer sind ??????

Gruß wavey.gif Optimist


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Coyota
Beitrag 19.05.2010, 13:14
Beitrag #24


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Danke für die Infos, @Opti... ist ja schon lustig, daß da selbst die TÜV-Sachverständigen verschieden agieren... vielleicht schaut @Stefan Süßmann ja noch hier rein und wir bekommen eine 3.Meinung??? laugh2.gif


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Peter Lustig
Beitrag 19.05.2010, 17:44
Beitrag #25


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Nicht beantwortet ist bisher auch, ob es sich bei der Überprüfung nach § 29 StVZO ggf. um einen geringfügigen oder einen schwerwiegenden Mangel handelt, der dann zur Nichtzuteilung der Plakette führen würde. Die Unterlagen der Prüfer sollten dazu an sich Ausführungen enthalten.

Stefan Süßmann war gestern kurz online. Möglicherweise muss er auch noch nachschauen und meldet sich dann hoffentlich. whistling.gif
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Gast_fusel_*
Beitrag 19.05.2010, 23:17
Beitrag #26





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ich bin zwar nicht Stefan Süßmann aber gem. Rili für die Durchführung von HU u die Beurteilung der dabei festgestellten Mängel an Fz nach § 29, Anl VIIIu VIIIa („HU-Rili“).BMVBS/S33/S 34/36.20.10-01 vom 9. 3. 2006, VkBl S 293 lfd. Nr. 622 sind fehlende Fußrasten an einem Kraftrad als erheblicher Mangel einzustufen.
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Peter Lustig
Beitrag 20.05.2010, 11:40
Beitrag #27


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Nun denn. Demnach wird die Vorschrift des § 61 Abs. 2 StVZO und die zitierte RiLi zur Überprüfung (danke! wavey.gif ) von jedem Prüfer wohl willkürlich anders ausgelegt. Das kann es eigentlich nicht sein. think.gif
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AdventureRudi
Beitrag 20.05.2010, 15:19
Beitrag #28


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Eine fehlende Fußraste ist nach der Rili als EM zu bewerten.
Wenn man es richtig machen will, müsste man die Sitzplatzzahl wahlweise eintragen.
In der Art

Feld S.1: 2

Feld 22: zu Feld S.1: ww.1,dann mit abgedeckter oder entfernter 2.Sitzbank.

Bei einigen Supersportlern oder auch bei der BMW R1200S, R1100S war das ja auch so, die mussten dann eine Plastikabdeckung über ihren zweiten Sitz klipsen und konnten dann die Fußrasten abnehmen.


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Früher war ich schrecklich unentschlossen, heute bin ich mir da nicht mehr so sicher!
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Stefan Süßmann
Beitrag 20.05.2010, 16:45
Beitrag #29


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... und ich dachte, ich könnte mich um eine Antwort drücken whistling.gif

Der "Mängelrenner" unterscheidet nicht zwischen Fahrer und Sozius und sagt einfach "EM". Viele Maschinen haben den 2. Platz wahlweise eingetragen und dann ist es in Ordnung, wenn die hinteren Fußraten fehlen. Soll man bei einer Maschine, die technisch praktisch identisch ist und der Sitzplatz nicht wahlweise eingetragen ist, einen erheblichen Mangel attestieren? Ich akzeptiere die fehlenden Fußraten.

mfg

Stefan
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Coyota
Beitrag 20.05.2010, 17:28
Beitrag #30


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Zitat (Stefan Süßmann @ 20.05.2010, 16:45) *
Ich akzeptiere die fehlenden Fußraten.


clapping.gif thumbup.gif Bin ich froh, daß ich hier beim TÜV auch so einen netten Prüfer habe (ist übrigens der Chef der TÜV-Stelle).


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AdventureRudi
Beitrag 21.05.2010, 06:46
Beitrag #31


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@ Stefan Süßmann
Eine nachvollziehbare und logische Entscheidung. Jedoch ist sie im Kern falsch. Da sieht man wieder mal, das dieser "Mängelrenner" ohne einen fundierten fachlichen Hintergrund erstellt wurde. Solche Beispiele findet man da mehrere.
Was meinst du damit, du akzeptierst die Fehlenden Fußrasten ? OM ? GM ? HW?


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Stefan Süßmann
Beitrag 21.05.2010, 09:49
Beitrag #32


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Zitat
Was meinst du damit, du akzeptierst die Fehlenden Fußrasten ? OM ? GM ? HW?


OM. Das gilt natürlich nur für die Soziusfußrasten.

mfg

Stefan
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Coyota
Beitrag 21.05.2010, 09:53
Beitrag #33


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Zitat (AdventureRudi @ 21.05.2010, 06:46) *
OM ? GM ? HW?


Klärt mich mal bitte jemand auf??? think.gif


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Jens
Beitrag 21.05.2010, 09:55
Beitrag #34


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Ich tippe auf
  • ohne Mangel bzw.
  • geringfügiger Mangel
bei HW bin ich allerdings auch ratlos


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Kami
Beitrag 21.05.2010, 10:02
Beitrag #35


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Hinweis...

Die Frage zielte vmtl darauf an ob er es einfach übersieht, oder nen als Katalog als EM Eingestuften MAngel einfach nur als HW angibt...um sich ggf. später wg. dieser "Fehlentscheidung" (die m.e. keine ist) rechtfertigen zu müssen.


Gruss

Kami


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AdventureRudi
Beitrag 21.05.2010, 10:46
Beitrag #36


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Entschuldigung, der alltägliche Abkürzungssprachwahn hat mich erwischt..


HW = Hinweis auf dem Untersuchungsbericht ?


Alle Entscheidungen ausser EM, wären formal eine Fehlentscheidung!
Die Krux ist doch, dass auch wir da "normal" keinerlei Spielraum haben. Macht der Prüfer es trotzdem , und dieses Fahrzeug war ein Testfahrzeug, oder der Qualitätssicherungsverein steht nach der HU auf der Matte, so hat der Prüfer ein Problem.


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Kami
Beitrag 21.05.2010, 11:04
Beitrag #37


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Zitat (AdventureRudi @ 21.05.2010, 11:46) *
...oder der Qualitätssicherungsverein steht nach der HU auf der Matte, so hat der Prüfer ein Problem.


wie läuft das ab? Kommt mich da dieses Auditorenteam daheim besuchen und fragt ganz nett: Hallo Herr Kami, sie warn doch grad die HU bei Prüfstelle sowieso machen, wir möchten uns das fz zur qualitätssicherung nochmal angucken.
???
oder wie? GEhört schon oft - aber wie läuft das ab?

Gruss

Kami


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AdventureRudi
Beitrag 21.05.2010, 11:16
Beitrag #38


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Nein, die kommen nicht zu dir nach Hause, die besuchen die Werkstatt, oder stehen draussen vorm Prüfzentrum und warten bis etwas fertig ist und schreiten dann zur Nachprüfung.


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blue0711
Beitrag 21.05.2010, 16:01
Beitrag #39


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Deswegen ist die HU in der Werkstatt immer so problemlos whistling.gif


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Kühltaxi
Beitrag 21.05.2010, 16:34
Beitrag #40


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Ich hatte bei meiner GSX-R 1100 serienmäßig einen alternativ zum Soziussitzkissen montierbaren Höcker. Montage/Demontage war Sache von Sekunden. In den Papieren stand bei mir nur "2 Sitzplätze", bei manchen anderen mit einem solchen serienmäßigen Alternativhöcker stand noch daß bei Benutzung die Fußrasten demontiert werden müßten, was bei mir aber im Gegensatz zum Höcker ziemliche Fummelei gewesen wäre. Also hab ich die Fußrasten immer drangehabt, bin aber zum TÜV grundsätzlich mit Soziuskissen und ohne Höcker (und natürlich mit montierter Schutzblechverlängerung whistling.gif ) gefahren. Bin in der Zeit nur einmal von Polizei kontrolliert worden, die haben zu Höcker mit Rasten und fehlender Verlängerung nichts gesagt, aber es ging da auch um was anderes und es war in der Nähe vom Nürburgring wo man sich als Polizist allzugroße Kleinlichkeit eh nicht erlauben kann wenn man irgendwie auch mal mit der Arbeit weiterkommen will.... laugh2.gif

Zitat (AdventureRudi @ 21.05.2010, 12:16) *
Nein, die kommen nicht zu dir nach Hause, die besuchen die Werkstatt, oder stehen draussen vorm Prüfzentrum und warten bis etwas fertig ist und schreiten dann zur Nachprüfung.

Kann man das als Kunde auch verweigern? Hätte keine Lust mir eine einmal erteilte Plakette wieder aberkennen zu lassen.


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AdventureRudi
Beitrag 25.05.2010, 06:45
Beitrag #41


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Die erteilte Plakette wird nicht durch den QM Verein wieder aberkannt!
Die Entscheidung des Kollegen vor Ort, ist dessen Entscheidung, die er zu tragen hat.

Der Kunde kann, wenn vor Ort, natürlich solch eine Nachprüfung ablehnen.
Dann nimmt man halt ein anderes Fahrzeug.

Der montierte Höcker in Verbindung mit montierten Fußratsen ist doch kein Problem!
Wenn man nicht sitzen kann, sind die Fußratsen eben einfach zu viel.

Wenn jedoch ein Sitzkissen vorhanden ist, und keine Fußrasten, dann seh ich da schon ein Problem.


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Sachse
Beitrag 27.05.2010, 15:06
Beitrag #42


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Ich finde die Entscheidung des Prüfers richtig und er hat entsprechend der Rili entschieden.
Wie bereits aufgeführt wird im Mängelkatalog nicht nach Anbringungsort unterschieden. Wenn hinten die Fußrasten fehlen entspricht das dem Tansporter oder Kombi mit PKW - Zulassung ohne hintere Sitzbänke - trotz Eintrag unter S.1 ( 6 ). In dem Fall wird auch nicht die Prüfung mit EM abgeschlossen, weil hintere Sitzbank fehlt.

Dem Fahrzeugführer obliegt die Verantwortung der ordnungsgemäßen Mitnahme der Personen.

anderes Beispiel der Sinnfälligkeit des Mängelkatalogs: 303 - Scheibenwischer wischt nicht = EM

läßt Rudi alle Fahrzeuge mit nicht Funktionsfähigen Heckscheibenwischer durchfallen ?


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AdventureRudi
Beitrag 28.05.2010, 06:36
Beitrag #43


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Ich habe erläutert wie es "Richtlinienkonform" zu bewerten ist.
Zwei eingetragene Sitzplätze und nur en Paar Fußrasten am Moped ist wohl ein Paar zu wenig.
Ich habe nicht die Entscheidung kritisiert, da ich diese nachvollziehen kann.
Über den Unsinn unseres Mängelrenners hab ich mich ja ausgelassen.


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Gast_fusel_*
Beitrag 28.05.2010, 09:01
Beitrag #44





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Zitat (Sachse @ 27.05.2010, 16:06) *
Wenn hinten die Fußrasten fehlen entspricht das dem Tansporter oder Kombi mit PKW - Zulassung ohne hintere Sitzbänke - trotz Eintrag unter S.1 ( 6 ). In dem Fall wird auch nicht die Prüfung mit EM abgeschlossen, weil hintere Sitzbank fehlt.

die fehlenden Fußrasten bei vorhandenem Sitz entsprechen eher einem Transporter, der hinten Sitze hat, aber die Sicherheitsgurte fehlen.
Auch bei den Sicherheitsgurten wird im Mängelkatalog nicht nach Anbringungsort unterschieden
Im dem Fall werden die meisten Prüfer keine Plakette erteilen.
Das Argument "ich brauche die Gurte nur, wenn ich jemand mitnehme" wird auf taube Ohren stoßen.

Aber auch wenn die Sitze im Transporter ganz fehlen und die Sitzplatzzahl in den Fahrzeugpapieren nicht variabel eingetragen ist, wäre die korrekte richtlinienkonforme Beurteilung ein erheblicher Mangel.
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