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> Wie siehts nach 17 Jahren ohne Führerschein aus bekomme ich ihn wieder ?, Wegen BTM habe ich den Führerschein verlohren
Rigi
Beitrag 08.05.2010, 09:08
Beitrag #1


Neuling


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Hallo !!

Ich brauche jetzt mal eine klare Antwort von jemanden der es 100% weiß?????
Ich habe jetzt so viel gehört und jeder erzählt etwas anderes .
Und beim Lesen der Tilgung der Eintragungen in der Straßengesetz Verordnung und Strafgesetzbuch komme ich mit dem Paragrafen Deutsch nicht zurecht.
Das ist alles für mich Chinesisch !

Ich habe vor 17 Jahren wegen einer Dummheit meinen Führerschein verloren.
Ich hatte Opiat im Blut (BTM)bin aber jetzt seit über 15 Jahren sauber .
Der Lappen wurde bei der Polizei Einbehalten.
Ich habe mich seit dem nie mehr um den Führerschein bemüht .
Ein Auto konnte ich mir nicht leisten und ich kam bis jetzt ganz gut ohne klar .
Aber nun bin ich seit 5 Jahren schwer krank und kann nicht mehr laufen da ich einen Unfall hatte .
Das heißt ich bin immer auf andere Angewiesen um mal irgend wo hin zu kommen .
Da ich Körperlich jetzt so eingeschränkt bin wollte ich mich jetzt noch mal an den Führerschein machen.
Eine MPU oder gar einen neuen Schein machen kann ich mir gar nicht leisten .
Da ich kaum Geld zum leben habe.

Nun habe ich gehört das man seinen Führerschein nach 15 Jahren ohne MPU oder einen neuen Schein machen wieder bekommen kann .
Ist das wahr ?
Oder ist das nicht so ich verstehe das nicht ganz auch mit der Tilgung der Einträge nicht da steht nichts von BTM bei ob die auch gelöscht werden?
Was muß ich jetzt tun um meinen Führerschein zurück zu bekommen ?

Kann mir das bitte jemand sagen ?

mfg
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Mr.T
Beitrag 08.05.2010, 09:18
Beitrag #2


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Zitat (Rigi @ 08.05.2010, 10:08) *
Was muß ich jetzt tun um meinen Führerschein zurück zu bekommen ?
FAQ: Führerschein weg - was tun?
Eine MPU ist nach deinen Schilderungen nicht (mehr) erforderlich. Ob dir die Fahrerlaubnis prüfungsfrei neu erteilt wird, lässt sich zu 100% nicht genau vorhersagen. Aus welchem BL kommst du? Wie lange hattest du die FE?

P.S.:
Zitat (Rigi @ 08.05.2010, 10:08) *
Aber nun bin ich seit 5 Jahren schwer krank und kann nicht mehr laufen da ich einen Unfall hatte .
Hast du mal mit deinem Arzt gesprochen, ob du fit genug zum Fahren bist?


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Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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Malermeister
Beitrag 08.05.2010, 09:23
Beitrag #3


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Hallo @Rigi Herzlich willkommen im Verkehrsportal

Die Tilgungsfrist bei FE-Entzug beträgt 10 Jahre.
Diese Tilgungsfrist beginnt entweder mit der Neuerteilung oder aber, wie bei dir, spätestens nach 5 Jahren Anlaufhemmung.
Also sind spätestens 15 Jahre nach der Beschwerenden Entscheidung (Entzug, Urteil, Strafbefehl, Versagung der Erteilung) die Entragungen gelöscht und nicht mehr verwertbar.

Auch kann prüfungsfrei die FE wieder erteilt werden - auch nach 17 Jahre. Die 2 - Jahresfrist, nach der erneut geprüft werden muss, gibt es nicht mehr.
Allerdings ist es in Bayern so, dass dort grundsätzlich nach 10 Jahre eine erneute Prüfung gefordert wird - in anderen BL aber nicht.


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Mitglied der Interessengemeinschaft 'Rettet den Genitiv'
Unser Zeitalter ist stolz auf Maschinen die denken und mißtrauisch gegen Menschen, die es versuchen.
MPS-Kinder
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Rigi
Beitrag 08.05.2010, 09:38
Beitrag #4


Neuling


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Ich Wohne in Niedersachsen !

Ich bin zum Fahren fit ich kann nur nicht mehr lange Wege laufen das heißt wenn ich 200m Laufen muß bekomme ich starke schmerzen in den Beinen
und im Rücken .Ich kann so ja noch alles machen nur eben nicht lange Stehen oder laufen .
Ich war einige Monate sogar im Rollstuhl und habe einen Behindertenausweis bekommen .
Aber jetzt geht es wieder soweit das ich nicht weiter eingeschränkt bin .Wie gesagt ich bin nur nicht gut zu Fuß!

Der Beitrag wurde von Rigi bearbeitet: 08.05.2010, 09:40
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Mr.T
Beitrag 08.05.2010, 09:42
Beitrag #5


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Zitat (Rigi @ 08.05.2010, 10:38) *
Ich Wohne in Niedersachsen !
Schau mal hier. Niedersachsen ist nicht so "pingelig".


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Gruß Mr.T

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Rigi
Beitrag 15.05.2010, 18:57
Beitrag #6


Neuling


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Aber wenn ich das hier lese kommt es mir nicht gerade vor als würde man seinen Führerschein so ohne weiteres wieder bekommen ?

http://www.bads.de/Recht/rechtsnormen.htm
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Jens
Beitrag 15.05.2010, 19:04
Beitrag #7


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Die Informationen auf der von dir verlinkten Seite sind veraltet, §20 FeV ist in der dort zitierten Form nicht mehr existent.


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Mr.T
Beitrag 15.05.2010, 19:05
Beitrag #8


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Die Infos (§ 20 FeV) dort sind veraltet.


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Gruß Mr.T

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auchdabei
Beitrag 16.05.2010, 16:38
Beitrag #9


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Zitat (Rigi @ 08.05.2010, 10:38) *
wenn ich 200m Laufen muß bekomme ich starke schmerzen in den Beinen


Hallo und willkomma im Club wavey.gif

darf ich Dich fragen, ob und falls ja, welche Chemikalien zur Schmerzbekämpfung Du einnimmst?
Die Einnahme von manchen Medikamenten erfordert es eine MPU um nachzuweisen, dass durch die Chemie die Reaktionen nicht wesentlich eingeschränkt sind.
Bei Problemen mit dem Gehapparat wäre u.U. auch zu prüfen, ob Du einen Wagen mit Fusspedalen ausreichend sicher benutzen kannst.
Was meint denn Dein behandelnder Arzt zum Thema "Teilnahme am Strassenverkehr"?

Beste Grüsse


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Beste Grüsse


AuchDabei - (mit 2,4ng/ml aktivem THC, 0,4ng/ml OH und 15,9ng/ml COOH - noch 104 h nach letztem Konsum)

"Mut ist nicht, keine Angst zu haben, sondern die eigene Angst zu überwinden" (Martina Aschwanden, Autorin)
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