eu fs gültigkeit |
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eu fs gültigkeit |
02.05.2010, 08:28
Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 34 Beigetreten: 02.05.2010 Mitglieds-Nr.: 53891 |
Problem EU FS. Kurzfassung: ich hatte einmal eine Jahr FS- entzug in 1985(!) für 1 Jahr wg Promille. Dann 2 nichtbestandene MPUs 1986 und 1990 (die wahrscheinlich gar nicht mehr vorhanden sind ) Darauf 2 Versagungen der FE 1991 und 1992, was auch in Flensburg noch eingetragen ist. 2 mal Vorstrafen wg fahren ohne, die letzte 99. Ist nun ein EU FS (alles geregelt mit wohnsitz etc.) in D "fahrbar?" Oder Greift hier $ 28 abs 4 nr 3 der FeV? Obwohl diese Versagungen 18 Jahre her sind? Habe einige neuere OVG Urteile gelesen die eher positiv klingen. z.B. Lueneburg 12.05.2009 12 ME 324/08 und andere. Was geschieht jedoch im Fall der Fälle Routinekontrolle? Kann eine deutscher polizist FS einziehen und in D ungültig stempeln? Die können sich ja viel rausnehmen. Oder gilt das schon als Fahren ohne FE? muss ich dann 3 Jahre warten mit wieder-fahren-dürfen bis mir ein OVG oder EUGH Recht gibt, das haben sie fast immer in von mir recherchierten Fällen. Obwohl es sehr widersprüchlich aussaghen gibt Thx Juergen, BS und stettin Bitte um schnelle antwort noch ist nichts passiert:) |
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02.05.2010, 17:26
Beitrag
#2
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21408 Beigetreten: 24.09.2003 Mitglieds-Nr.: 175 |
Zunächst ist in Deinem Fall zu fragen, ob bei der Bestrafung wegen Fahren ohne FE eine Sperrfrist verhängt wurde:
wenn ja, dann hat diese Eintragung in Flensburg eine Tilgungsfrist von 15 Jahren und führt dazu, dass die alten Sachen (Entzug, Versagung) ebenfalls nicht vorher getilgt werden bzw. verwertbar sind; wenn es in beiden Fällen zu keiner Sperrfrist gekommen ist, dann haben diese Straftaten eine Tilgungsfrist von 5 Jahren. In diesem Fall wären auch die alten Sachen nicht mehr verwertbar, aus dem Verkehrszentralregister könnte man Dir nichts entgegenhalten. Du könntest dann an Deinem ordentlichen Wohnsitz einen Führerschein erwerben, der in ganz D anerkannt wird. Bei einer Neuerteilung in D müsstest vermutlich auch keine Prüfungen machen, jedenfalls gibt es keine Auflagen für die Prüfungsvorbereitung. Sind noch alle alten Sachen verwertbar, dann ist die Rechtslage momentan unübersichtlich: Strafverfahren bei Erwerb eines EU-FS z.B. aus Polen werden häufig eingeleitet, wenn dieser nach dem 18.01.09 erworben wurde und noch ein Entzug in D verwertbar ist. Sie werden aber auch häufig wieder eingestellt, Bestätigen von Verurteilungen in einem Revisionsverfahren sind mir bisher nicht bekannt. Möglich ist auch, dass die Führerscheinbehörde einen negativen Feststellungsbescheid erlässt, dass man mit dem EU-FS in D nicht fahren darf. Das VG Braunschweig hält die Frage der Rechtmäßigkeit z.B. für offen, das OVG Lüneburg hat sich zu dieser Frage bisher nicht geäußert, was aber in den nächsten Wochen passieren könnte. Letztendlich muss diese Frage vom EUGH entschieden werden. -------------------- "Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF) |
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02.05.2010, 23:27
Beitrag
#3
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 34 Beigetreten: 02.05.2010 Mitglieds-Nr.: 53891 |
Danke erstmal
Leider stehen 2 Versagungen, kein Entzug, keine sperrfrist noch drin in Flensburg Tilgung 16.09.11 Weil ich 96 und 99 2 mal ohne fuhr wohl (15 jahre Tilgung oha) mit der Folge Bewährungsstrafe. Solange will ich jetzt nicht warten. also bis 9/11 Diese Urteil von VG BS las ich auch, was heisst das aber? Darf der Typ fahren oder nicht? Und der aus Lüneburg? Es gibt soviel widersprüchliches dass ich wohl das Risiko eingehen muss. aber Prozesse bis zum EUGH sind doch irre teuer und langwierig. Und die ganze Zeit die nette Polizisten im Nacken das ist viel schlimmer. wie gesagt kann ein Polizist eine Klage wg FoFe erteilen und was ist dann? Kann jemand einen SEHR GUTEN Rechtsanwalt empfehlen? Fahrerrechtsschutz schliess ich aber bald ab, hoffe das macht überhaupt einer , ARAG? Thx Juergen Der Beitrag wurde von darkstar bearbeitet: 03.05.2010, 06:19
Bearbeitungsgrund: Beleidigung editiert - Bitte beachte beim Schreiben deiner Beiträge die Netiquette
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02.05.2010, 23:42
Beitrag
#4
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21408 Beigetreten: 24.09.2003 Mitglieds-Nr.: 175 |
Der Antragsteller des vom VG Braunschweig entschiedenen Verfahrens darf nicht fahren, weil das Gericht aufgrund einer Interessenabwägung zum Schluss gekommen ist, dass er nicht fahren soll.
Wie schon geschrieben, gibt es bisher keine Entscheidung der 2. Instanz in Lüneburg. Wenn diese negativ ausgehen sollte, dann wird Dir ein EU-FS bis zur Tilgung Deiner Delikte in September 2011 in Niedersachsen vermutlich nichts nützen. Denn vorher ist mit einer EUGH-Entscheidung nicht zu rechnen, und bis dahin wird jedes OVG für sein Bundesland gewissermaßen die Rechtsinterpretation vorgeben. Ein Polizist kann in jedem Fall eine Anzeige wegen FOFE schreiben. Was dann daraus rauskommt, steht auf einem anderen Blatt. Das geht dann eventuell durch mehrere Instanzen. Sehr gut aus mit EU-Führerscheinen kennt sich Rechtsanwalt Marc Wandt (Schwerte/Ruhr), der hier im Forum als RAXDiver momentan leider nicht mehr so aktiv ist. -------------------- "Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF) |
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03.05.2010, 00:00
Beitrag
#5
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 34 Beigetreten: 02.05.2010 Mitglieds-Nr.: 53891 |
Thx:)
dazu im widerspruch steht http://www.juraforum.de/urteile/vorschrift...abs-4-nr-3.html Ich glaube ich sollte mich nicht soviel mit diesen Sachen beschäftigen, die Rechtsunsicherheit wird immer auf dem kleine Mann ausgetragen, ist doch so , nette Polizisten dürfen alles. Ich will aber nicht für inzwischen 3000 E inverstierter Kohle den sch.. einziehen. mag aber nicht ängstlich rumfahren wie ohne. das ist wertlose Pappe. und wenn bis 9 /11 nichts passiert bin ich dann raus? praktische Prüfung in Pl ist nächste Woche. Oder sollte man Rechtsschutz vorher abschliessen? Dann kann ichs verschieben. Ich will mich einfach so stark wie möglich absichern Wünscht mir Glück:) Thx Juergen Der Beitrag wurde von Jens bearbeitet: 03.05.2010, 06:15
Bearbeitungsgrund: Beleidigung editiert - Bitte beachte biem Schreiben deiner Beiträge die Netiquette
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03.05.2010, 00:16
Beitrag
#6
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21408 Beigetreten: 24.09.2003 Mitglieds-Nr.: 175 |
Die Entscheidungen im Juraforum beziehen sich fast alle auf die 2. Führerscheinrichtlinie, die zum 19.01.09 bezüglich der Frage, um die es Dir geht, durch die 3. Führerscheinrichtlinie ersetzt wurde.
Rechtsprechung zur 3. Richtlinie findest Du in den Links unten in diesem FAQ-Beitrag. In Stettin wurde in der Vergangenheit übrigens sehr viel Schindluder mit der Einhaltung des Wohnsitzprinzips getrieben, so dass auch die polnischen Behörden und Zentralbehörden da sehr misstrauisch sind und es nicht klar ist, ob man direkt nach Bestehen der Prüfung einen Führerschein bekommt. Auch ist ein späteres Wiedereinkassieren des Scheins durch polnische Behörden durchaus möglich. -------------------- "Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF) |
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03.05.2010, 00:25
Beitrag
#7
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 34 Beigetreten: 02.05.2010 Mitglieds-Nr.: 53891 |
Ein Bekannter von mir hatte die Prüfung in stettin im dezember bestanden, das mit wohnsitz war vorgeklaert aber nur für 3 monate.
Dann musste er noch mal hin und sie meldeten ihn in einem anderen Ort an. Also stettin ist skeptisch geworden aber Polen ist gross und äääh polnisch Im Maerz bekam er die Pappe von da zugeschickt. Wartezeit ist üblich. Was ist zum Bsp mit GB wo es gar kein Meldepflicht gibt? Leider hört man nie direkt von Leuten die in D "aufgelaufen" sind, oder ist hier jemand? na meine Mutter ist 37 Jahre nicht kontrolliert worden. aber man muss mit rechnen. Thx PS Zitat (Artikel 13) aus der 3 richtlinie 2. Eine vor dem 19. Januar 2013 erteilte Fahrerlaubnis darf aufgrund der Bestimmungen dieser Richtlinie weder entzogen noch in irgendeiner Weise eingeschränkt werden. |
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03.05.2010, 00:32
Beitrag
#8
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21408 Beigetreten: 24.09.2003 Mitglieds-Nr.: 175 |
Du musst auch damit rechnen, dass die polnischen Behörden die Erteilung eines Führerscheins im Rahmen des Informationsaustausches nach Artikel 15 der 3. Führerscheinrichtlinie dem KBA in Flensburg melden, welches dann die örtliche Führerscheinstelle informiert.
Insofern solltest Du dem Umstand, dass Deine Mutter 37 Jahre lang nicht kontrolliert wurde, keine Bedeutung zumessen. -------------------- "Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF) |
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03.05.2010, 00:44
Beitrag
#9
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 34 Beigetreten: 02.05.2010 Mitglieds-Nr.: 53891 |
Und was genau macht die örtliche Führerseinstelle dann?
Neue MPU verordnen? Oder Klage einreichen oder FS abnehmen? Es gibt ja wie du sagtest rechtsmittel gegen alles(teuer, nervig) Wäre es sinnig sich ganz in D abzumelden? dann gibt es keine zustaendige Stelle in D mehr. No lex no iuris |
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03.05.2010, 04:23
Beitrag
#10
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 34 Beigetreten: 02.05.2010 Mitglieds-Nr.: 53891 |
ich wollte einen neuen thread eroeffnen gab keine erlaubnis why?
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03.05.2010, 04:39
Beitrag
#11
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 34 Beigetreten: 02.05.2010 Mitglieds-Nr.: 53891 |
das Szenario ist doch immer das gleiche
jemand bekam eine 12 monatige oder so sperre wg alk er beantragt neu MPU Durchgefallen "Warum haben sie ihr studium beendet" "wieviel Verkehr hatten Sie mit ihrer Freundin" Ist passiert! Also Psychologen entscheiden über Leben und Tod. Ist das ein Verstoss gegen die Menschenrechte ja. Ist das ein Verstoss gegen die Würde des menschen ja. und alle knieen wir hier nieder vor diesen Damen und Herren. Die keine Juristen und Richter sind, sonder schlecht bezahlte Geisteswissenschaftler. Das ist die deutsche Situation. Die Behörden richten sich nach denen ohne Nachfrage. Kein Richter entscheidet. Ist das etwas was der Verfassung entspricht ?nein. Wir buckeln und suchen schamhaft und teure graue Auswege im Ausland. Und sind deren Willkür ausgesetzt. Einmal besoffen gefahren und erwischt = Für immer Fussgänger! Das ist KRIMINELL und verfassungswidrig. Verstoss gegen $4 IntVo zumindest. Berufliches Leben von zu Hause wenn überhaupt Oder bewiesener Abstinenzler mit Blutwertest? Lasst Ihr euch das noch lange bieten? Illegaler Alien in Deutschland! Das seid ihr . Einkaufen mit dem Fahrad, bitte weiter so. Ok Ihr findet euch ab? Ich nicht. Ich suche Leute die schuspe haben das mal vor dem EUGH aufzuarbeiten. Oder habt ihr zuviel Angst? Fühlt euch als Einzelfälle? Opfer? Schuldig? Mail to ***@*** Ich denke an eine Bundestagspetition 50000 Leute reichen Abschaffung der diskrimierenden MPU. Weitere Infos folgen. ***Anmerkung Moderator: Da es ja in diesem Thema um "allgemeine und meine problematik, mpu oder eu" geht (so der von dir gewählte Titel), hab ich den Thread in deinen anderen Thread zu deiner Prblematik mit eingefügt. Somit werden unnötige Doppel-Diskussionsstränge vermieden. Bezüglich der Angabe deiner email- Adresse solltest du dir die Nutzungsbedingungen durchlesen, die du bei deiner Anmeldung akzeptiert hast. Gruß Jens Der Beitrag wurde von Jens bearbeitet: 03.05.2010, 06:45 |
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Gast_klaus62_* |
03.05.2010, 05:55
Beitrag
#12
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Guests |
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Gast_klaus62_* |
03.05.2010, 05:57
Beitrag
#13
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hast du dich nun ausgeweint?
geht es dir jetzt besser? |
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03.05.2010, 06:08
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#14
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5160 Beigetreten: 27.11.2004 Mitglieds-Nr.: 6966 |
Hallo
Zitat Ich denke an eine Bundestagspetition 50000 Leute reichen Abschaffung der diskrimierenden MPU. Glaubst wirklich, mit so einer Aktion die Folgen für Alkoholfahrten abschaffen zu können? Zumal, wenn es sich dabei in der Regel um Straftaten handelt? Durch die MPU werden andere Verkehrsteilnehmer vor Alkoholikern am Steuer geschützt. Alkoholiker sind schließlich für die meisten tödlichen Unfälle verantwortlich. Das ist ein ganz anderes Kaliber als einmal im Jahr falsch zu parken. Was würdest du davon halten, wenn sich Straftäter aus anderen Verbecherkreisen zusammentuen, um die Folgen ihrer Taten zu mildern? 5000 Verurteilte Mörder tun sich zusammen um die Strafe für Mord zu senken. Fünf Jahre sind doch eigentlich genug. Und die mögliche Sicherheitsverwahrung wird von den Richtern doch ausgewürfelt. Der eine bekommt sie, der andere nicht. Das kann doch wohl nicht sein. 5000 verurteilte Vergewaltiger tun sich zusmmen, weil die Folgen für ihre Tat ja vollkommen unangemessen seinen. Wozu die psychatrischen Untersuchungen? Andere können doch auch einfach ihre Strafe absitzen und werden dann ohne weitere Schikanen freigelassen? Das gleiche Recht wollen wir auch haben? Wir sind doch nicht verrückt. Das ganze war sowieso nur ein Mißverständnis. Vollkommen überzogen die staatliche Reaktion. 5000 verurteilte Gewalttäter ... ... Würdest du die unterstützten? Und jetzt kommst du: 5000 verurteilte Alkoholiker tun sich zusammen, um die MPU abzuschaffen. Die MPU ist doch reine Schikane, die Psychologen haben doch keine Ahnung. Man ist nur einmal aus Versehen leicht alkoholisiert gefahren, dafür ist die Roulette-MPU doch vollkommen unangemessen. Glaubst du wirklich, mit so einer Aktion in der Öffentlichkeit punkten zu können? Um Gesetze zu ändern oder abzuschaffen muss man in der Bevölkerung zumindest Sympathie, besser noch Unterstützung, fnden. Und das soll Leuten gelingen, die durch ihr Verhalten vorher genau diese Bevölkerung gefährdet oder sogar bereits geschädigt haben? Zitat Einmal besoffen gefahren und erwischt = Für immer Fussgänger! Der ersten Teil glaube nicht nicht, schon gar nicht, wenn man dafür gleich im MPU-Bereich landet. Und der zweite Teil ist schlicht und einfach falsch. Wer belegen kann, das er kein Alkoholiker ist oder lange genug wartet, darf ja wieder fahren. Sogar, obwohl die Rückfallquote sehr hoch ist und eigentlich dagegen spricht. Die Realität ist doch: Einmal Alkoholiker, lebenslänglich Alkoholiker. Als Alkoholiker muss man Vermeidungsstrategien entwickeln, dann kann man auch wieder gefahrlos hinters Lenkrad. Die hohe Rückfallquote derjenigen, die die MPU einmal geschafft haben, spricht doch eher dafür, das die MPU viel zu leicht zu schaffen ist. Gruss MrMurphy |
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03.05.2010, 06:22
Beitrag
#15
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5160 Beigetreten: 27.11.2004 Mitglieds-Nr.: 6966 |
Hallo
Zitat Insofern solltest Du dem Umstand, dass Deine Mutter 37 Jahre lang nicht kontrolliert wurde, keine Bedeutung zumessen. Das sehe ich anders. Das spricht doch dafür, das die Polizei grade nicht schikaniert. Die Mutter fährt weder besoffen noch ohne Führerschein und wird nicht kontrolliert. Sohnemann fährt besoffen sowie mehrmals ohne Führerschein und wird mehrmals erwischt. Das heißt doch, das die Polizei genau den Richtigen kontrolliert hat ohne die Unschuldigen über Gebühr zu verfolgen. Gruss MrMurphy |
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03.05.2010, 06:32
Beitrag
#16
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30345 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
Einmal besoffen gefahren und erwischt = Für immer Fussgänger! Diese "Gleichung" ist falsch.Das ist KRIMINELL und verfassungswidrig. Wenn du das wirklich glaubst, dann klag doch vorm Bundesverfassungsgericht. Verstoss gegen $4 IntVo zumindest. Den gibts nicht mehr. Die Verordnung wurde zum 30.10.2008 durch die Vierte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 18. Juli 2008 (BGBl. I S. 1338) aufgehoben. Ich suche Leute die schuspe haben das mal vor dem EUGH aufzuarbeiten. Wieso? Wenn das ganze verfassungswidrig ist (wie du behauptest), dann reicht doch das Bundesverfassungsgericht. Warum dann zum EUGH?Ich denke an eine Bundestagspetition 50000 Leute reichen Kannst du sogar online machen: https://epetitionen.bundestag.de/index.php?...tition;sa=list3Aber wozu? Wenn das alles so eindeutig ist, dann reicht doch das Bundesverfassungsgericht … oder der EUGH … oder … tja … vielleicht … -------------------- |
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03.05.2010, 06:51
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#17
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4764 Beigetreten: 16.04.2005 Wohnort: am schönen Niederrhein Mitglieds-Nr.: 9322 |
Wenn ich mir diesen Beitrag (und die des TE, die sich mit dem Versuch eine unrechtmäßige FE zu erlangen) so anschaue, wundert es mich nicht im Geringsten, dass die MPUen von ihm vermasselt wurden.
Von Einsicht -oder Verhaltensänderungen, die das eigene Tun betreffen- keine Spur. Statt dessen Schimpfen auf den Staat, der seine Bürger vor genau diesen Gesellen schützen will. Es ist ja mal nicht so, dass eine MPU nicht zu schaffen wäre. Genügend Beispiele dafür sind im VP zu finden. Doch die, die sie schafften, taten weit mehr, als die Schuld bei anderen zu suchen. Oder sich auf schriftlichem, bzw. illigalem Weg, die Absolution erteilen lassen zu wollen. -------------------- *Ich bin frei, denn ich bin einer Wirklichkeit nicht ausgeliefert, ich kann sie gestalten.*--> Paul Watzlawick
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06.05.2010, 08:25
Beitrag
#18
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 34 Beigetreten: 02.05.2010 Mitglieds-Nr.: 53891 |
Wenn ich hier in einem weg mit allen Trinkern auf Lebenszeit forum gelandet bin tuts mir leid.
Dann muessten ca 40 % der Deutschen fs entzogen bekommen. Auch abstinenz garantiert immer noch nicht MPU Erfolg oder fs wiedererlangung. Es ist Beutelschneiderei. Diese gemeinwohl geht über einzelrechtkiste ist angeblich Angst von irgendwem vor irgendwem. In Wahrheit Geldgeilheit der D Staates. Gut wenn mein Hund oder Kind von einen besoffenen angefahren würde, würde ich auch Kopf ab und schlimmeres verlangen. Am besten weg mit allen Autos man kann auch nuechtern jemand tot fahren, bei Mopeds auch. Pilot ist abgestürzt der brauch keine Mpu mehr. Verbot Zigaretten, tödlich für alle. Skifahren mit 0,5? MPU! oder auf der strasse getorkelt? Rollstuhl zwang! Todestrafe für alle! Die werden es sich dann schon hinterher überlegen (Zitat Verona F.) Warum ist denn D das einzige Land der EU oder sogar der Welt, ausser östereich, was so einen Test macht.? Man soll nicht besoffen fahren dass ist richtig, und es sollte ein denkzettel verpasst werden. In D beginnt die Strafe aber nach der Strafe. IN GB kannst du in Knast kommen wg DUI aber FS behalten. Haben die mehr Opfer trunkener Fahrer da? Greetinx |
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06.05.2010, 08:50
Beitrag
#19
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5160 Beigetreten: 27.11.2004 Mitglieds-Nr.: 6966 |
Hallo
dein letzter Beitrag läßt erahnen, warum du die MPU nicht schaffen kannst. Jedenfalls habe ich nicht den unbedingten Verdacht, das bei dir eine Fehlbeurteilung vorliegen sollte. Gruss MrMurphy |
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06.05.2010, 10:01
Beitrag
#20
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 34 Beigetreten: 02.05.2010 Mitglieds-Nr.: 53891 |
Who asked You?
So ist es ahnungen sind mehr wert als Fakten. |
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06.05.2010, 10:07
Beitrag
#21
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30345 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
Who asked You? Du hast gefragt, indem du ein Thema ins Forum gestellt und somit zur Diskussion freigegeben hast. Nun mußt du damit leben, daß Antworten kommen kömmen, die dir nicht gefallen. -------------------- |
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Gast_charly68_* |
06.05.2010, 10:34
Beitrag
#22
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Guests |
Zu der Ansicht des TE fällt mir nichts mehr ein.
Hätte der TE nach den negativen MPUs diese nicht der FEB vorgelegt und den Antrag jeweils zurück gezogen sowie die zwei mal FoFE nicht begangen, hätte er schon seit ca. 14 Jahren wieder einen deutschen FS - zwar nicht prüfungsfrei aber MPU-frei - in Händen halten können. Von da her kann ich die Meinung des TE nicht nach vollziehen. Jeder selbst ist seines Glückes Schmied. |
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06.05.2010, 11:22
Beitrag
#23
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 34 Beigetreten: 02.05.2010 Mitglieds-Nr.: 53891 |
Zu der Ansicht des TE fällt mir nichts mehr ein. Hätte der TE nach den negativen MPUs diese nicht der FEB vorgelegt und den Antrag jeweils zurück gezogen sowie die zwei mal FoFE nicht begangen, hätte er schon seit ca. 14 Jahren wieder einen deutschen FS - zwar nicht prüfungsfrei aber MPU-frei - in Händen halten können. Das stimmt nicht ganz da auch im Falle des verzichts auf neuerteilung der selbe Paragraph 29 Abs 3 satz 3 FeV wirkt. Das Urteil 6 monate sperre von 85 waere auch erst 2000 aus den Flensburger akten verschwunden. Rückzug oder nicht. Tja hätte.. |
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06.05.2010, 11:54
Beitrag
#24
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30345 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
Das stimmt nicht ganz da auch im Falle des verzichts auf neuerteilung der selbe Paragraph 29 Abs 3 satz 3 FeV wirkt. Die Rücknahme des Antrags auf Neuerteilung ist kein Verzicht im Sinne des §29 StVG. Dabei handelt es sich vielmehr um den Verzicht auf die Fahrerlaubnis, den du aber mangels Fahrerlaubnis garnicht hättest erklären können. @charly68 hat schon Recht mit seinen Ausführungen. Die Rücknahme des Antrags hat keinen Einfluß auf die Tilgung. -------------------- |
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06.05.2010, 12:20
Beitrag
#25
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9456 Beigetreten: 14.01.2006 Wohnort: Mitte der Südschiene Mitglieds-Nr.: 15997 |
Wir sollten eigentlich froh über die MPU sein (gewisse Ausnahmen mit Vermeidungsstrategie durch nicht bewußtes Fahrradfahren mal außen vor gelassen).
Man kann in relativ kurzer Zeit seine Fahrerlaubnis wiederbekommen. Natürlich nicht indem man sagt. "Ja ich fahr jetzt nicht mehr betrunken, ja hab viel daraus gelernt - wo ist mein Führerschein?" Ich suche Leute die schuspe haben das mal vor dem EUGH aufzuarbeiten. Oder habt ihr zuviel Angst? Fühlt euch als Einzelfälle? Opfer? Schuldig? Du meinst Chuzpe? Todestrafe für alle! Die werden es sich dann schon hinterher überlegen (Zitat Verona F.) Das war Britney S. Und es ist recht frei zitiert. -------------------- Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen. Quelle: Widerstand und Ergebung |
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06.05.2010, 17:12
Beitrag
#26
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 34 Beigetreten: 02.05.2010 Mitglieds-Nr.: 53891 |
Wir sollten eigentlich froh über die MPU sein (gewisse Ausnahmen mit Vermeidungsstrategie durch nicht bewußtes Fahrradfahren mal außen vor gelassen). Was sind Vermeidungsstrategie durch nicht bewußtes Fahrradfahren? Ich wollte hier auch nicht die Sinnhaftigkeit Notwendigkeit Anwendbarkeit etc. der MPU reden, habe mich aber darauf eingelassen. Es ging mir um Anerkennung oder eben nicht ausländischer FSe gem $28,4,3 bzw $29,3,3 die fast wortgleich sind den Unterschied hab ich nicht verstanden. Tatsaechlich ist es momentan so , dass die OVG s der Länder unterschiedlich rechtssprechen, Hessen laesst es zu Bayern eher nicht. Also n guter Anwalt ist nützlich. Du meinst Chuzpe? Ja Der Beitrag wurde von Mr.T bearbeitet: 06.05.2010, 18:53
Bearbeitungsgrund: Zitate als Zitate sichtbar gemacht
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06.05.2010, 17:21
Beitrag
#27
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30345 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
Es ging mir um Anerkennung oder eben nicht ausländischer FSe gem $28,4,3 bzw $29,3,3 die fast wortgleich sind den Unterschied hab ich nicht verstanden. §28 regelt die Anerkennung von Fahrerlaubnissen aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, §29 ist für die übrigen Staaten da. -------------------- |
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12.05.2010, 10:09
Beitrag
#28
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 34 Beigetreten: 02.05.2010 Mitglieds-Nr.: 53891 |
Kurz nachgefragt:
Gehört die Schweiz zur EU und oder EWR? wg $29 meine ich. Was ist mit Gültikeit schweizer FSe in D dieses deutschen Bundesbürgers, der ca 1 Jahr in CH gearbeitet hat? Ein Freund von mir, Deutscher, fährt seit ca. 2 Jahren hier damit rum wurde aber nie kontrolliert. Kann CH aufenthalt aber nicht mehr belegen, ausser mit dem Lappen, hatte sich hier auch nicht abgemeldet. Aber da irgendwie angemeldet wg Job. In dem Lappen steht gar keine Wohnadresse. Nur erteilungsdatum und ausstellungsdatum. beide 2008. Oder müssen die nach x Monaten anerkannt umgeschrieben neu gemacht werden? Er hatte wohl vor CH aufenthalt mal ne Sperre hier war aber agelaufen. Thx |
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12.05.2010, 11:24
Beitrag
#29
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30345 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
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12.05.2010, 13:11
Beitrag
#30
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 |
Er hatte wohl vor CH aufenthalt mal ne Sperre hier war aber agelaufen. Dann wird der CH-FS hier nichts nützen. Dein Freund ist in D ohne FE unterwegs.
-------------------- Gruß Mr.T
Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen. |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 19.05.2024 - 23:45 |