Roller zu schnell - Fahren ohne Führerschein, Mitm Roller zu schnell erwischt worden |
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Roller zu schnell - Fahren ohne Führerschein, Mitm Roller zu schnell erwischt worden |
01.05.2010, 11:33
Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 11 Beigetreten: 29.04.2010 Mitglieds-Nr.: 53863 |
Do abend ist es gekommen wie es wohl kommen musste. Blaulicht hinter mir und Stop Polizei. Bin von der Arbeit nach Haus gefahren gegen 22.20Uhr mit einem Roller (45km/h). Laut Polizei soll ich mit 65 km/h vor denen hergefahren sein, obwohl ich weis das mein Tacho 60 angezeigt hatte aber egal. Nach kurze Diskussion habe ich den Verstoß zugegeben den Variomatikring entfernt zu haben um einem Gutachten (400-500€) aus dem weg zugehen. Fr. früh rief mich eine nette Polizistin an und meinte der Staatsanwalt hätte den Roller freigegeben ich solle ihn zurück bauen oder in der Werkstatt erledigen lassen. Der Roller wird Montag fertig sein und dann werd ich die Rechnug bei der Polizei einreichen. Habe gelesen das teilweise die Verfahren eingestellt werden wenn dies die erste Auffälligkeit wäre in der Sache. Hat jemand hier schonmal sowas erlebt und mitgemacht?? Würde gern wissen worauf ich mich einstellen müsste... Das dies ein Fehler war und ich die Konsequenzen tragen muss ist mir klar aber wäre schon gut zu wissen was kommen kann... Ist es sinnwoll einen anwalt zu Kontaktieren oder erst warten bis die Post von der Staatsanwaltschaft kommt?? Dank für Ihre Tips |
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01.05.2010, 11:37
Beitrag
#2
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30317 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
Habe gelesen das teilweise die Verfahren eingestellt werden wenn dies die erste Auffälligkeit wäre in der Sache. Ja, sowas kommt vor.Würde gern wissen worauf ich mich einstellen müsste... Im Fall einer Verurteilung drohen 6 Punkte und etwa 15-30 Tagessätze Geldstrafe (oder bist du noch unter 21? Dann könne es statt der Geldstrafe Sozialstunden geben).Ist es sinnwoll einen anwalt zu Kontaktieren oder erst warten bis die Post von der Staatsanwaltschaft kommt?? Ich würd erstmal warten, was jetzt passiert.
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01.05.2010, 11:54
Beitrag
#3
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6381 Beigetreten: 31.07.2008 Mitglieds-Nr.: 43454 |
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01.05.2010, 11:57
Beitrag
#4
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30317 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
Die Reparaturrechnung als Nachweis für die Wiederherstellung des legalen Zustandes?
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01.05.2010, 12:38
Beitrag
#5
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 11 Beigetreten: 29.04.2010 Mitglieds-Nr.: 53863 |
Hi,
ja die Rechnung des Rückbaus. Krieg ich für die Sicherstellung eine Rechnung vom Abschleppdienst? |
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01.05.2010, 13:59
Beitrag
#6
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5255 Beigetreten: 05.07.2007 Mitglieds-Nr.: 33783 |
Wenn der Roller durch einen Abschleppdienst verbracht wurde / werden musste wirst Du die Rechnung dafür noch erhalten und zahlen müssen.
-------------------- Dieses Zeichen gilt nicht für Busse, jedoch für Wohnmobile, denn dies sind keine PKW (OLG Braunschweig in VRS 86, 150).
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02.05.2010, 16:58
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#7
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 11 Beigetreten: 29.04.2010 Mitglieds-Nr.: 53863 |
Und wenn der Staatsanwalt es einstellt kommt dann noch was noch der Bußgeldstelle oder aus Flensburg oder ist das dann erledigt?
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02.05.2010, 17:03
Beitrag
#8
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 14883 Beigetreten: 17.02.2007 Wohnort: Ost-, Ober- und Westallgäu Mitglieds-Nr.: 28645 |
Wenn die StA das Strafverfahren einstellt, wird die Sache idR an die Polizei zurückverwiesen, damit die VOWis verfolgt werden können, die begangen wurden.
-------------------- Grüße aus dem Allgäu - JTH
Das Leben geht zu schnell zum Rasen |
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02.05.2010, 17:34
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#9
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 11 Beigetreten: 29.04.2010 Mitglieds-Nr.: 53863 |
Oh je das heisst dann wiederum???
Der Beitrag wurde von tobiw83 bearbeitet: 02.05.2010, 17:35 |
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02.05.2010, 17:38
Beitrag
#10
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 14883 Beigetreten: 17.02.2007 Wohnort: Ost-, Ober- und Westallgäu Mitglieds-Nr.: 28645 |
Das heisst, daß das Gröbste - das Strafverfahren - überstanden ist. Es wird dann nur noch festgestellt, welche VOWis begangen wurden. Dies wird dann in einem BGB gewürdigt.
-------------------- Grüße aus dem Allgäu - JTH
Das Leben geht zu schnell zum Rasen |
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02.05.2010, 18:29
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#11
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 11 Beigetreten: 29.04.2010 Mitglieds-Nr.: 53863 |
Kurze Frage was bedeutet die Abkürzung VOWis??
Vorwürfe? |
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02.05.2010, 18:33
Beitrag
#12
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6381 Beigetreten: 31.07.2008 Mitglieds-Nr.: 43454 |
V er O ordnungs W idrigkeiten
In der Tat: Dies sind Vorwürfe |
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02.05.2010, 18:34
Beitrag
#13
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 15361 Beigetreten: 24.08.2004 Wohnort: Mainz-Gonsenheim Mitglieds-Nr.: 5157 |
Und BGB ist ein BußGeldBescheid.
-------------------- Lieber einen Moment lang feige - als ein Leben lang tot Wer zuletzt lacht, hat es nicht eher begriffen. |
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02.05.2010, 18:39
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#14
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 |
-------------------- Gruß Mr.T
Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen. |
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02.05.2010, 18:46
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#15
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 11 Beigetreten: 29.04.2010 Mitglieds-Nr.: 53863 |
Letztes war mir klar.
Naja groß machen braucht ja die Polizei nix da ich das ja soweit zugegeben habe und der Roller wird morgen zurück gebaut und die Rechnung eingereicht. |
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02.05.2010, 18:54
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#16
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6381 Beigetreten: 31.07.2008 Mitglieds-Nr.: 43454 |
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03.05.2010, 14:44
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#17
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 11 Beigetreten: 29.04.2010 Mitglieds-Nr.: 53863 |
War eben bei der Polizei die Rechnung abgeben und habe mir der Sachbearbeiterin gesprochen.
Sie meinte wenn es vom Staatsanwalt eingestellt wird, würde nichts mehr nach kommen... |
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03.05.2010, 16:14
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#18
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 14883 Beigetreten: 17.02.2007 Wohnort: Ost-, Ober- und Westallgäu Mitglieds-Nr.: 28645 |
Um so besser...
-------------------- Grüße aus dem Allgäu - JTH
Das Leben geht zu schnell zum Rasen |
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03.05.2010, 22:01
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#19
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 934 Beigetreten: 12.08.2005 Mitglieds-Nr.: 12064 |
Na dann mal Toi toi toi, dass dir ein Strafverfahren erspart bleibt.
Mich haben die vor einem Jahr auch mal mit meinem 45er Roller angehalten, welcher auch komplett offen war (max. echte 63 km/h, wenn er gut gelaunt war - in der Regel aber nur echte 56 km/h). Deren Kommentar: "Läuft ja ganz gut das Ding. - Führschein und Papiere bitte." Mir ging doch ein bisschen die Klammer, obwohl ich ja wusste, dass eine Straftat nicht vorliegt, da ich im Besitz der Klasse 1 (heute A) bin. Erleichtert war ich dann aber doch, als sie mir noch eine gute Fahrt wünschten. 3 Wochen später das selbe in Grünrosa: bei uns am Bahnhof alle Möppis mit VS-Kennzeichen kontrolliert. Nachdem sie meinen FS inspizierten durfte ich weiterfahren, während viele andere zusätzlich noch auf den Rollenprüfstand mussten... Ok, ohne die Klasse 1 hätte ich dat Dingens auch nicht entdrosselt (selbst wenn mich meine alte Rennpappe, dank der Klasse 4 von 1979, dazu berechtigt hätte, sogar 125er zu fahren)! Egal. Hab mir dann lieber erst mal ne 125er zugelegt - zieht auch wesentlich besser. Möchte mein Glück nicht zu stark strapazieren. -------------------- Statistik ist: Wenn der Jäger einmal rechts und einmal links am Hasen vorbeischießt, ist der Hase im Durchschnitt tot.
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04.06.2010, 13:46
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#20
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 11 Beigetreten: 29.04.2010 Mitglieds-Nr.: 53863 |
So hatte einen grünen Umschlag in der Post.
Wenn ich 200€ zahle wird das Ding eingestellt von der Staatsanwaltschaft. Wie sieht das aus, ist das dann ausgestanden oder kann noch Post aus Flensburg etc kommen??? |
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04.06.2010, 13:52
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#21
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30317 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
Einstellung nach §153a StPO? Dann ist mit der Zahlung alles erledigt und kein weiteres Ungemach zu erwarten.
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04.06.2010, 13:55
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#22
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 11 Beigetreten: 29.04.2010 Mitglieds-Nr.: 53863 |
§ 153 a Abs. 1 StPO
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04.06.2010, 14:24
Beitrag
#23
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 11 Beigetreten: 29.04.2010 Mitglieds-Nr.: 53863 |
Wird das im Führungszeugnis eingetragen??
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04.06.2010, 14:29
Beitrag
#24
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30317 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
Nein
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Gast_lorenz1808_* |
05.06.2010, 20:56
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#25
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Werden nicht aber auch bei einer Einstellung der Strafsache die anfallenden Punkte in Flensburg notiert.
Denn das Verfahren wurde ja nicht wegen Nicht Begehens, sonder wegen Geringfügigkeit eingestellt. Die Tat aber begangen und zugegeben. Ansonsten denk ich mal glimpflich rausgekommen. Und 65 sind doch wirklich nicht viel, aber mit 'ner Simme legal. Daher bleib ich bei Simson und habe bei 70 auf dem Tacho nie Stress mit den Polizisten. Die wissen, dass diese von Haus aus so viel laufen und dazu nichts verändert werden muss ... |
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05.06.2010, 21:01
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#26
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30317 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
Werden nicht aber auch bei einer Einstellung der Strafsache die anfallenden Punkte in Flensburg notiert. Bei einer Verfahrenseinstellung gibt es keine Punkte und auch keine Eintragung im Verkehrszentralregister -------------------- |
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Gast_lorenz1808_* |
05.06.2010, 21:09
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#27
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Guests |
Werden nicht aber auch bei einer Einstellung der Strafsache die anfallenden Punkte in Flensburg notiert. Bei einer Verfahrenseinstellung gibt es keine Punkte und auch keine Eintragung im Verkehrszentralregister Was ich daran aber nicht verstehe oder viellicht auch nicht will: Das Verfahren wird ja gegen Geldbuße eingestellt, weil die Tat begangen wurde aber zu Geringfügig ist oder kein öffenliches Interesse besteht. Also muss man es doch mit ein Bussgeldverfahren gleich stellen ... |
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05.06.2010, 21:14
Beitrag
#28
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30317 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
Wenn ein Strafverfahren gegen Zahlung einer Geldbuße eingestellt wird, dann ist das kein Bußgeldverfahren.
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Gast_lorenz1808_* |
05.06.2010, 21:32
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#29
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Guests |
Wenn ein Strafverfahren gegen Zahlung einer Geldbuße eingestellt wird, dann ist das kein Bußgeldverfahren. Man kann aber jetzt noch ins Bussgeldverfahren eintreten und es an die zuständige Behörde abgeben? Ich hatte damals wo ich geschädigt wurde auch ein Schreiben von der Staatsanwaltschaft NP erhalten, dass das Verfahren gegen Herrn Z eingestellt wurde und an die untere Bussgeldstelle abgegeben wurde ... |
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05.06.2010, 21:38
Beitrag
#30
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30317 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
Man kann aber jetzt noch ins Bussgeldverfahren eintreten und es an die zuständige Behörde abgeben? Nein, das ist bei einer Einstellung nach §153a StPO nicht möglichIch hatte damals wo ich geschädigt wurde auch ein Schreiben von der Staatsanwaltschaft NP erhalten, dass das Verfahren gegen Herrn Z eingestellt wurde und an die untere Bussgeldstelle abgegeben wurde ... Dann war das keine Einstellung nach §153a StPO
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Gast_lorenz1808_* |
05.06.2010, 21:41
Beitrag
#31
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Guests |
Ok
Dazugelernt. Ist ist aber dann mehr als glimpflich, dafür das im Ernstfall kein Versicherungsschutz bestand und auch keine gültige Fahrerlaubnis vorlag. Dann lieber legal 50 ccm mit 60 km/ aus DDR Beständen fahren. Und der Führerschein Klasse M reicht auch und das Mopedschild auch - Sonderstatus. |
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05.06.2010, 21:46
Beitrag
#32
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 10790 Beigetreten: 21.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7367 |
Ist ist aber dann mehr als glimpflich, dafür das im Ernstfall kein Versicherungsschutz bestand ... Doch. Natürlich besteht auch bei Tuning Versicherungsschutz gegenüber Dritten. Deswegen auch kein Verstoß gegen Pflichtversicherungsgesetz, aber im Schadensfall bis zu 5000 Euro Regreß. Zitat Dann lieber legal 50 ccm mit 60 km/ aus DDR Beständen fahren. Oder wie meine Frau legal mit 250ccm und 125km/h (gibt es auch mit 125, 400 und 500ccm).Und der Führerschein Klasse M reicht auch und das Mopedschild auch - Sonderstatus. Und Führerschein Klasse B sowie ein Mopped-Kennzeichen reicht auch - Sonderstatus "L5e". -------------------- MfG Thomas
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05.06.2010, 21:52
Beitrag
#33
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 906 Beigetreten: 11.02.2007 Wohnort: Ziemetshausen Mitglieds-Nr.: 28409 |
Auch wenn das jetzt rein juristisch sehr flapsig formuliert ist:
Eingestellt ist eingestellt! ("Mehrheit is Mehrheit", sagte schon Konrad Adenauer ...) Die Tat an sich wird nicht mehr unter den tatsächlichen Gesichtspunkten verfolgt. (ähnlich dem Verwarnungs-Verfahren) Und: Durch das "akzeptieren" einer Auflage (z.B. Zahlung in Höhe von xxx € an yyy) gibt man gar nichts zu! Man willigt quasi in einen Vergleich ein, in ein gelegentlich dubios anmutendes Hinterzimmer-Geschäft. Das ist ja gerade das Prinzip dieses "Deals" zwischen Staatsanwalt und "Schwerverbrecher" ... Griaßle! -------------------- Hauptsach, dr Ranza spannt ond dr Karra lauft !
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06.06.2010, 14:10
Beitrag
#34
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 13 Beigetreten: 15.05.2009 Mitglieds-Nr.: 48416 |
Hallo,
hab da auch mal ne frage. Bisher konnte ich hier nur lesen wie das ganze abläuft wenn man die Drossel rausmacht, aber wie schaut das ganze aus, wenn ich KEINEN Motorradführerschein habe (also nur den normalen auto) und ich baue in meine alte Vespa anstelle des erlaubten 50ccm Zylinder einen 75ccm Zylinder ein. Mit welchen Folgen muss ich rechnen wenn mich die Polizei damit erwischt? Probezeit habe ich schon hinter mir=) Liebe Grüße domsen |
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06.06.2010, 14:20
Beitrag
#35
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30317 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
Mit welchen Folgen muss ich rechnen wenn mich die Polizei damit erwischt? Das ist genauso Fahren ohne Fahrerlaubnis, als wenn du nur die Drossel ausbaust. Also 6 Punkte und Geldstafe. -------------------- |
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06.06.2010, 17:13
Beitrag
#36
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 13 Beigetreten: 15.05.2009 Mitglieds-Nr.: 48416 |
und sonst kommt da nichts mehr?
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06.06.2010, 20:04
Beitrag
#37
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 13 Beigetreten: 15.05.2009 Mitglieds-Nr.: 48416 |
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06.06.2010, 20:22
Beitrag
#38
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 10790 Beigetreten: 21.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7367 |
Straftat bleibt eigentlich gleich.
StA/Richter könnten anhand des Tuning-Zylinders auf höhere kriminelle Energie befinden und ein paar Tagessätze höher urteilen. Jedenfalls musst Du damit rechnen, den Tuning-Zylinder nicht wieder zu bekommen. -------------------- MfG Thomas
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06.06.2010, 20:31
Beitrag
#39
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 13 Beigetreten: 15.05.2009 Mitglieds-Nr.: 48416 |
ok vielen dank, des wäre ja nicht so schlimm wenn man den nicht zurück bekommt. aber viel mehr würde mich interessieren, in welcher Höhe so ca das Bußgeld liegt? weiß das zufällig jemand
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06.06.2010, 20:35
Beitrag
#40
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 14883 Beigetreten: 17.02.2007 Wohnort: Ost-, Ober- und Westallgäu Mitglieds-Nr.: 28645 |
Ersetze Bußgeld mit Geldstrafe...
-------------------- Grüße aus dem Allgäu - JTH
Das Leben geht zu schnell zum Rasen |
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06.06.2010, 21:22
Beitrag
#41
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 13 Beigetreten: 15.05.2009 Mitglieds-Nr.: 48416 |
ja gut aber auch wenn ich das wort ersetzte weiß ich den ungefähren Betrag immer noch nicht=)
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06.06.2010, 21:23
Beitrag
#42
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30317 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
Wieviel verdienst du denn so pro Monat netto?
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06.06.2010, 21:24
Beitrag
#43
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 13 Beigetreten: 15.05.2009 Mitglieds-Nr.: 48416 |
da ich noch azubi bin so ca 700€
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06.06.2010, 21:29
Beitrag
#44
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30317 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
Das rechne dann mal als Gedstrafe (mit Glück wirds etwas weniger)
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06.06.2010, 21:32
Beitrag
#45
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 13 Beigetreten: 15.05.2009 Mitglieds-Nr.: 48416 |
ok das geht ja eigentlich.
also zusammenfassend kann man sagen, wenn mich die Polizei mit einem Roller mit 75 ccm anstelle von den eingetragenen 50ccm erwischt den ich ja nicht fahren darf, da ich nur einen normalen Autoführerschein habe bekomme ich eine anzeige wegen fahren ohne fahrerlaubnis, 6 Punkte und eine geldstrafe in höhe von ca. 700€ und sonst nichts. oder kann es doch sein, dass da noch was dazu kommt? |
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06.06.2010, 21:33
Beitrag
#46
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6347 Beigetreten: 18.10.2007 Wohnort: irgendwo in Sachsen zw. A14/A4/A17/A13 Mitglieds-Nr.: 37650 |
übrigens habe ich auch schon mehrfach davon gehört, dass die Staatsanwaltschaft die STRAFverfahren einsteellt und zur Verfolgung als Ordnungswidrigkeit an die Bußgeldstelle abgigt.
Hier wird nur die STRAFsache eingestellt, die OWI bleibt aber bestehen, bzw. lebt wieder auf. -------------------- Blue Knights Law Enforcement Motorcycle Club
www.blueknights.de www.blueknights.org Blue Knights Germany 19 Saxonia (eines von 41 in Deutschland, über 600 weltweit mit weit über 40000 Mitgliedern) |
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06.06.2010, 21:52
Beitrag
#47
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 10790 Beigetreten: 21.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7367 |
also zusammenfassend kann man sagen... Kann man nicht. Geldstrafen gehen nach Tagessätzen und diese sind somit vom Einkommen abhängig.Ein Ölscheich müsste mehr zahlen als ein Harztler. Zitat ...oder kann es doch sein, dass da noch was dazu kommt? Als Nebenfolge der Flenspunkte z.B. Nachschulung/FE-Entzug/MPU
-------------------- MfG Thomas
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07.06.2010, 11:07
Beitrag
#48
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 17066 Beigetreten: 07.12.2006 Wohnort: Gaaanz hoch im Norden.. Mitglieds-Nr.: 26234 |
bekomme ich eine anzeige wegen fahren ohne fahrerlaubnis, 6 Punkte und eine geldstrafe in höhe von ca. 700€ und sonst nichts. Als Ersttäter kommt das so hin.oder kann es doch sein, dass da noch was dazu kommt? Als Wiederholungstäter musst Du mit einer MPU mit verkehrsrechtlicher Fragestellung rechnen, die nochmal 347,48 € Euro kostet plus Kosten für die Vorbereitung. -------------------- Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet... |
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07.06.2010, 12:43
Beitrag
#49
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 113 Beigetreten: 11.05.2008 Wohnort: Kreis Ludwigsburg Mitglieds-Nr.: 41960 |
Und was schwere wiegen könnte: Du fährst ohne Versicherungsschutz herum. Wenn du einen Unfall baust können noch ganz andere Folgen auftreten.
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07.06.2010, 12:48
Beitrag
#50
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30317 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
Und was schwere wiegen könnte: Du fährst ohne Versicherungsschutz herum. Nö -------------------- |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 26.04.2024 - 12:34 |