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> Roller zu schnell - Fahren ohne Führerschein, Mitm Roller zu schnell erwischt worden
tobiw83
Beitrag 01.05.2010, 11:33
Beitrag #1


Neuling
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HI,

Do abend ist es gekommen wie es wohl kommen musste.

Blaulicht hinter mir und Stop Polizei.

Bin von der Arbeit nach Haus gefahren gegen 22.20Uhr mit einem Roller (45km/h).

Laut Polizei soll ich mit 65 km/h vor denen hergefahren sein, obwohl ich weis das mein Tacho 60 angezeigt hatte aber egal.

Nach kurze Diskussion habe ich den Verstoß zugegeben den Variomatikring entfernt zu haben um einem Gutachten (400-500€) aus dem weg zugehen.

Fr. früh rief mich eine nette Polizistin an und meinte der Staatsanwalt hätte den Roller freigegeben ich solle ihn zurück bauen oder in der Werkstatt erledigen lassen.

Der Roller wird Montag fertig sein und dann werd ich die Rechnug bei der Polizei einreichen.

Habe gelesen das teilweise die Verfahren eingestellt werden wenn dies die erste Auffälligkeit wäre in der Sache.

Hat jemand hier schonmal sowas erlebt und mitgemacht??

Würde gern wissen worauf ich mich einstellen müsste...

Das dies ein Fehler war und ich die Konsequenzen tragen muss ist mir klar aber wäre schon gut zu wissen was kommen kann...

Ist es sinnwoll einen anwalt zu Kontaktieren oder erst warten bis die Post von der Staatsanwaltschaft kommt??

Dank für Ihre Tips
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Jens
Beitrag 01.05.2010, 11:37
Beitrag #2


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Zitat (tobiw83 @ 01.05.2010, 12:33) *
Habe gelesen das teilweise die Verfahren eingestellt werden wenn dies die erste Auffälligkeit wäre in der Sache.
Ja, sowas kommt vor.

Zitat (tobiw83 @ 01.05.2010, 12:33) *
Würde gern wissen worauf ich mich einstellen müsste...
Im Fall einer Verurteilung drohen 6 Punkte und etwa 15-30 Tagessätze Geldstrafe (oder bist du noch unter 21? Dann könne es statt der Geldstrafe Sozialstunden geben).

Zitat (tobiw83 @ 01.05.2010, 12:33) *
Ist es sinnwoll einen anwalt zu Kontaktieren oder erst warten bis die Post von der Staatsanwaltschaft kommt??
Ich würd erstmal warten, was jetzt passiert.


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Wollf_0708
Beitrag 01.05.2010, 11:54
Beitrag #3


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Zitat (tobiw83 @ 01.05.2010, 12:33) *
Der Roller wird Montag fertig sein und dann werd ich die Rechnug bei der Polizei einreichen.


Welche Rechnung ?
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Jens
Beitrag 01.05.2010, 11:57
Beitrag #4


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Die Reparaturrechnung als Nachweis für die Wiederherstellung des legalen Zustandes? unsure.gif


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tobiw83
Beitrag 01.05.2010, 12:38
Beitrag #5


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Hi,

ja die Rechnung des Rückbaus.

Krieg ich für die Sicherstellung eine Rechnung vom Abschleppdienst?
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Feuerpferd
Beitrag 01.05.2010, 13:59
Beitrag #6


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Wenn der Roller durch einen Abschleppdienst verbracht wurde / werden musste wirst Du die Rechnung dafür noch erhalten und zahlen müssen.


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Dieses Zeichen gilt nicht für Busse, jedoch für Wohnmobile, denn dies sind keine PKW (OLG Braunschweig in VRS 86, 150).
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tobiw83
Beitrag 02.05.2010, 16:58
Beitrag #7


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Und wenn der Staatsanwalt es einstellt kommt dann noch was noch der Bußgeldstelle oder aus Flensburg oder ist das dann erledigt?
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JTH
Beitrag 02.05.2010, 17:03
Beitrag #8


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Wenn die StA das Strafverfahren einstellt, wird die Sache idR an die Polizei zurückverwiesen, damit die VOWis verfolgt werden können, die begangen wurden.


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tobiw83
Beitrag 02.05.2010, 17:34
Beitrag #9


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Oh je das heisst dann wiederum???

Der Beitrag wurde von tobiw83 bearbeitet: 02.05.2010, 17:35
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JTH
Beitrag 02.05.2010, 17:38
Beitrag #10


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Das heisst, daß das Gröbste - das Strafverfahren - überstanden ist. Es wird dann nur noch festgestellt, welche VOWis begangen wurden. Dies wird dann in einem BGB gewürdigt.


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tobiw83
Beitrag 02.05.2010, 18:29
Beitrag #11


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Kurze Frage was bedeutet die Abkürzung VOWis??

Vorwürfe?
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Wollf_0708
Beitrag 02.05.2010, 18:33
Beitrag #12


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V er O ordnungs W idrigkeiten

In der Tat: Dies sind Vorwürfe wink.gif
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GSX-R
Beitrag 02.05.2010, 18:34
Beitrag #13


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Und BGB ist ein BußGeldBescheid.


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Lieber einen Moment lang feige - als ein Leben lang tot
Wer zuletzt lacht, hat es nicht eher begriffen.
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Mr.T
Beitrag 02.05.2010, 18:39
Beitrag #14


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Zitat (Wollf_0708 @ 02.05.2010, 19:33) *
V erkehrs O ordnungs W idrigkeiten
wavey.gif


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Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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tobiw83
Beitrag 02.05.2010, 18:46
Beitrag #15


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Letztes war mir klar.

Naja groß machen braucht ja die Polizei nix da ich das ja soweit zugegeben habe und der Roller wird morgen zurück gebaut und die Rechnung eingereicht.
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Wollf_0708
Beitrag 02.05.2010, 18:54
Beitrag #16


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Zitat (Mr.T @ 02.05.2010, 19:39) *
Zitat (Wollf_0708 @ 02.05.2010, 19:33) *
V erkehrs O ordnungs W idrigkeiten


blushing.gif
Naja, Verordnungswidrigkeiten gibts ja mitunter auch smile.gif
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tobiw83
Beitrag 03.05.2010, 14:44
Beitrag #17


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War eben bei der Polizei die Rechnung abgeben und habe mir der Sachbearbeiterin gesprochen.

Sie meinte wenn es vom Staatsanwalt eingestellt wird, würde nichts mehr nach kommen...
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JTH
Beitrag 03.05.2010, 16:14
Beitrag #18


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Um so besser...


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Eichbaum
Beitrag 03.05.2010, 22:01
Beitrag #19


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Na dann mal Toi toi toi, dass dir ein Strafverfahren erspart bleibt.

Mich haben die cop.gif vor einem Jahr auch mal mit meinem 45er Roller angehalten, welcher auch komplett offen war (max. echte 63 km/h, wenn er gut gelaunt war - in der Regel aber nur echte 56 km/h). whistling.gif
Deren Kommentar: "Läuft ja ganz gut das Ding. - Führschein und Papiere bitte." Mir ging doch ein bisschen die Klammer, obwohl ich ja wusste, dass eine Straftat nicht vorliegt, da ich im Besitz der Klasse 1 (heute A) bin.
Erleichtert war ich dann aber doch, als sie mir noch eine gute Fahrt wünschten. wink.gif

3 Wochen später das selbe in Grünrosa: bei uns am Bahnhof alle Möppis mit VS-Kennzeichen kontrolliert. Nachdem sie meinen FS inspizierten durfte ich weiterfahren, während viele andere zusätzlich noch auf den Rollenprüfstand mussten... rolleyes.gif

Ok, ohne die Klasse 1 hätte ich dat Dingens auch nicht entdrosselt (selbst wenn mich meine alte Rennpappe, dank der Klasse 4 von 1979, dazu berechtigt hätte, sogar 125er zu fahren)!

Egal. Hab mir dann lieber erst mal ne 125er zugelegt - zieht auch wesentlich besser. Möchte mein Glück nicht zu stark strapazieren. rofl1.gif


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Statistik ist: Wenn der Jäger einmal rechts und einmal links am Hasen vorbeischießt, ist der Hase im Durchschnitt tot.
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tobiw83
Beitrag 04.06.2010, 13:46
Beitrag #20


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So hatte einen grünen Umschlag in der Post.

Wenn ich 200€ zahle wird das Ding eingestellt von der Staatsanwaltschaft.

Wie sieht das aus, ist das dann ausgestanden oder kann noch Post aus Flensburg etc kommen???
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Jens
Beitrag 04.06.2010, 13:52
Beitrag #21


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Einstellung nach §153a StPO? Dann ist mit der Zahlung alles erledigt und kein weiteres Ungemach zu erwarten.


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tobiw83
Beitrag 04.06.2010, 13:55
Beitrag #22


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§ 153 a Abs. 1 StPO
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tobiw83
Beitrag 04.06.2010, 14:24
Beitrag #23


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Wird das im Führungszeugnis eingetragen??
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Jens
Beitrag 04.06.2010, 14:29
Beitrag #24


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Nein


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Gast_lorenz1808_*
Beitrag 05.06.2010, 20:56
Beitrag #25





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Werden nicht aber auch bei einer Einstellung der Strafsache die anfallenden Punkte in Flensburg notiert.
Denn das Verfahren wurde ja nicht wegen Nicht Begehens, sonder wegen Geringfügigkeit eingestellt.
Die Tat aber begangen und zugegeben.

Ansonsten denk ich mal glimpflich rausgekommen.
Und 65 sind doch wirklich nicht viel, aber mit 'ner Simme legal.
Daher bleib ich bei Simson und habe bei 70 auf dem Tacho nie Stress mit den Polizisten.
Die wissen, dass diese von Haus aus so viel laufen und dazu nichts verändert werden muss ...
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Jens
Beitrag 05.06.2010, 21:01
Beitrag #26


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Zitat (lorenz1808 @ 05.06.2010, 21:56) *
Werden nicht aber auch bei einer Einstellung der Strafsache die anfallenden Punkte in Flensburg notiert.

Bei einer Verfahrenseinstellung gibt es keine Punkte und auch keine Eintragung im Verkehrszentralregister


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Gast_lorenz1808_*
Beitrag 05.06.2010, 21:09
Beitrag #27





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Zitat (Jens @ 05.06.2010, 22:01) *
Zitat (lorenz1808 @ 05.06.2010, 21:56) *
Werden nicht aber auch bei einer Einstellung der Strafsache die anfallenden Punkte in Flensburg notiert.

Bei einer Verfahrenseinstellung gibt es keine Punkte und auch keine Eintragung im Verkehrszentralregister


Was ich daran aber nicht verstehe oder viellicht auch nicht will:

Das Verfahren wird ja gegen Geldbuße eingestellt, weil die Tat begangen wurde aber zu Geringfügig ist oder kein öffenliches Interesse besteht.
Also muss man es doch mit ein Bussgeldverfahren gleich stellen ...
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Jens
Beitrag 05.06.2010, 21:14
Beitrag #28


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Wenn ein Strafverfahren gegen Zahlung einer Geldbuße eingestellt wird, dann ist das kein Bußgeldverfahren.


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Gast_lorenz1808_*
Beitrag 05.06.2010, 21:32
Beitrag #29





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Zitat (Jens @ 05.06.2010, 22:14) *
Wenn ein Strafverfahren gegen Zahlung einer Geldbuße eingestellt wird, dann ist das kein Bußgeldverfahren.


Man kann aber jetzt noch ins Bussgeldverfahren eintreten und es an die zuständige Behörde abgeben?

Ich hatte damals wo ich geschädigt wurde auch ein Schreiben von der Staatsanwaltschaft NP erhalten, dass das Verfahren gegen Herrn Z eingestellt wurde und an die untere Bussgeldstelle abgegeben wurde ...
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Jens
Beitrag 05.06.2010, 21:38
Beitrag #30


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Zitat (lorenz1808 @ 05.06.2010, 22:32) *
Man kann aber jetzt noch ins Bussgeldverfahren eintreten und es an die zuständige Behörde abgeben?
Nein, das ist bei einer Einstellung nach §153a StPO nicht möglich

Zitat (lorenz1808 @ 05.06.2010, 22:32) *
Ich hatte damals wo ich geschädigt wurde auch ein Schreiben von der Staatsanwaltschaft NP erhalten, dass das Verfahren gegen Herrn Z eingestellt wurde und an die untere Bussgeldstelle abgegeben wurde ...
Dann war das keine Einstellung nach §153a StPO


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Gast_lorenz1808_*
Beitrag 05.06.2010, 21:41
Beitrag #31





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Ok
Dazugelernt.
Ist ist aber dann mehr als glimpflich, dafür das im Ernstfall kein Versicherungsschutz bestand und auch keine gültige Fahrerlaubnis vorlag.
Dann lieber legal 50 ccm mit 60 km/ aus DDR Beständen fahren.
Und der Führerschein Klasse M reicht auch und das Mopedschild auch - Sonderstatus.
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ts1
Beitrag 05.06.2010, 21:46
Beitrag #32


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Zitat (lorenz1808 @ 05.06.2010, 21:41) *
Ist ist aber dann mehr als glimpflich, dafür das im Ernstfall kein Versicherungsschutz bestand ...
Doch. Natürlich besteht auch bei Tuning Versicherungsschutz gegenüber Dritten.
Deswegen auch kein Verstoß gegen Pflichtversicherungsgesetz, aber im Schadensfall bis zu 5000 Euro Regreß.
Zitat
Dann lieber legal 50 ccm mit 60 km/ aus DDR Beständen fahren.
Und der Führerschein Klasse M reicht auch und das Mopedschild auch - Sonderstatus.
Oder wie meine Frau legal mit 250ccm und 125km/h (gibt es auch mit 125, 400 und 500ccm).
Und Führerschein Klasse B sowie ein Mopped-Kennzeichen reicht auch - Sonderstatus "L5e". rolleyes.gif


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MfG Thomas
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lanzelot72
Beitrag 05.06.2010, 21:52
Beitrag #33


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Auch wenn das jetzt rein juristisch sehr flapsig formuliert ist:

Eingestellt ist eingestellt!

("Mehrheit is Mehrheit", sagte schon Konrad Adenauer ...)

Die Tat an sich wird nicht mehr unter den tatsächlichen Gesichtspunkten verfolgt.
(ähnlich dem Verwarnungs-Verfahren)

Und: Durch das "akzeptieren" einer Auflage (z.B. Zahlung in Höhe von xxx € an yyy) gibt man gar nichts zu! Man willigt quasi in einen Vergleich ein, in ein gelegentlich dubios anmutendes Hinterzimmer-Geschäft.

Das ist ja gerade das Prinzip dieses "Deals" zwischen Staatsanwalt und "Schwerverbrecher" ... laugh2.gif

Griaßle!


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Hauptsach, dr Ranza spannt ond dr Karra lauft !
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domsen
Beitrag 06.06.2010, 14:10
Beitrag #34


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Hallo,
hab da auch mal ne frage. Bisher konnte ich hier nur lesen wie das ganze abläuft wenn man die Drossel rausmacht, aber wie schaut das ganze aus, wenn ich KEINEN Motorradführerschein habe (also nur den normalen auto) und ich baue in meine alte Vespa anstelle des erlaubten 50ccm Zylinder einen 75ccm Zylinder ein.
Mit welchen Folgen muss ich rechnen wenn mich die Polizei damit erwischt?
Probezeit habe ich schon hinter mir=)

Liebe Grüße
domsen
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Jens
Beitrag 06.06.2010, 14:20
Beitrag #35


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Zitat (domsen @ 06.06.2010, 15:10) *
Mit welchen Folgen muss ich rechnen wenn mich die Polizei damit erwischt?

Das ist genauso Fahren ohne Fahrerlaubnis, als wenn du nur die Drossel ausbaust. Also 6 Punkte und Geldstafe.


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domsen
Beitrag 06.06.2010, 17:13
Beitrag #36


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und sonst kommt da nichts mehr?
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domsen
Beitrag 06.06.2010, 20:04
Beitrag #37


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Zitat (domsen @ 06.06.2010, 18:13) *
und sonst kommt da nichts mehr? bzw. wie hoch ist denn da ungefähr die Geldstrafe? kann man das so pauschal sagen oder ist das immer unterschiedlich?
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ts1
Beitrag 06.06.2010, 20:22
Beitrag #38


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Straftat bleibt eigentlich gleich.
StA/Richter könnten anhand des Tuning-Zylinders auf höhere kriminelle Energie befinden und ein paar Tagessätze höher urteilen.
Jedenfalls musst Du damit rechnen, den Tuning-Zylinder nicht wieder zu bekommen.


--------------------
MfG Thomas
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domsen
Beitrag 06.06.2010, 20:31
Beitrag #39


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ok vielen dank, des wäre ja nicht so schlimm wenn man den nicht zurück bekommt. aber viel mehr würde mich interessieren, in welcher Höhe so ca das Bußgeld liegt? weiß das zufällig jemand
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JTH
Beitrag 06.06.2010, 20:35
Beitrag #40


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Ersetze Bußgeld mit Geldstrafe...


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domsen
Beitrag 06.06.2010, 21:22
Beitrag #41


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ja gut aber auch wenn ich das wort ersetzte weiß ich den ungefähren Betrag immer noch nicht=)
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Jens
Beitrag 06.06.2010, 21:23
Beitrag #42


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Wieviel verdienst du denn so pro Monat netto?


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domsen
Beitrag 06.06.2010, 21:24
Beitrag #43


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da ich noch azubi bin so ca 700€
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Jens
Beitrag 06.06.2010, 21:29
Beitrag #44


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Das rechne dann mal als Gedstrafe (mit Glück wirds etwas weniger)


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domsen
Beitrag 06.06.2010, 21:32
Beitrag #45


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ok das geht ja eigentlich.

also zusammenfassend kann man sagen, wenn mich die Polizei mit einem Roller mit 75 ccm anstelle von den eingetragenen 50ccm erwischt den ich ja nicht fahren darf, da ich nur einen normalen Autoführerschein habe bekomme ich eine anzeige wegen fahren ohne fahrerlaubnis, 6 Punkte und eine geldstrafe in höhe von ca. 700€ und sonst nichts.
oder kann es doch sein, dass da noch was dazu kommt?
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blackdodge
Beitrag 06.06.2010, 21:33
Beitrag #46


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übrigens habe ich auch schon mehrfach davon gehört, dass die Staatsanwaltschaft die STRAFverfahren einsteellt und zur Verfolgung als Ordnungswidrigkeit an die Bußgeldstelle abgigt.

Hier wird nur die STRAFsache eingestellt, die OWI bleibt aber bestehen, bzw. lebt wieder auf.


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ts1
Beitrag 06.06.2010, 21:52
Beitrag #47


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Zitat (domsen @ 06.06.2010, 21:32) *
also zusammenfassend kann man sagen...
Kann man nicht. Geldstrafen gehen nach Tagessätzen und diese sind somit vom Einkommen abhängig.
Ein Ölscheich müsste mehr zahlen als ein Harztler.
Zitat
...oder kann es doch sein, dass da noch was dazu kommt?
Als Nebenfolge der Flenspunkte z.B. Nachschulung/FE-Entzug/MPU


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MfG Thomas
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Q-Treiberin
Beitrag 07.06.2010, 11:07
Beitrag #48


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Zitat (domsen @ 06.06.2010, 22:32) *
bekomme ich eine anzeige wegen fahren ohne fahrerlaubnis, 6 Punkte und eine geldstrafe in höhe von ca. 700€ und sonst nichts.
oder kann es doch sein, dass da noch was dazu kommt?
Als Ersttäter kommt das so hin.

Als Wiederholungstäter musst Du mit einer MPU mit verkehrsrechtlicher Fragestellung rechnen, die nochmal 347,48 € Euro kostet plus Kosten für die Vorbereitung.


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Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
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mariusm84
Beitrag 07.06.2010, 12:43
Beitrag #49


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Und was schwere wiegen könnte: Du fährst ohne Versicherungsschutz herum. Wenn du einen Unfall baust können noch ganz andere Folgen auftreten.
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Jens
Beitrag 07.06.2010, 12:48
Beitrag #50


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Zitat (mariusm84 @ 07.06.2010, 13:43) *
Und was schwere wiegen könnte: Du fährst ohne Versicherungsschutz herum.



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