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> Was bedeutet Par.49 StVO auf dem Anhörungsbogen?
herr stiewie
Beitrag 29.04.2010, 11:33
Beitrag #1


Neuling


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Hallo, ich bin neu hier und habe mal folgende Frage:
Ich hatte letzte Woche einen Verkehrsunfall, dummerweise beim Linksabbiegen.
Jetzt habe ich Post von der Polizei bekommen und auf dem Anhörungsbogen steht folgendes: Ihnen wird vorgeworfen, folgende Ordnungswidrigkeit begangen zu haben: Straßenverkehrsordnung (Par.49 StVO) Tatzeit, Tatort usw.... Auf dem Anhörungsbogen den man ausfüllen muss, werde ich gefragt ob ich den Verstoß zugebe. Nun weiß ich nich was ich zugeben soll oder nicht, da ich ja nicht weiß was genau Par.49 StVO bedeutet. Vielleicht kann mir ja jemand bei der Aufklärung helfen. Vielen Dank und schöne grüße smile.gif
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Q-Treiberin
Beitrag 29.04.2010, 11:35
Beitrag #2


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Erstmal willkommen im VP wavey.gif

§ 49 StVO


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Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
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Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet...
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JTH
Beitrag 29.04.2010, 11:42
Beitrag #3


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§49 StVO ist quasi die Bußgeldvorschrift, welche auf das übergeordnete Gesetz, das StVG, verweist. Der §49 StVO gehört zur korrekten §§-Kette des beschriebenen Verstoßes dazu.


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durban
Beitrag 29.04.2010, 11:44
Beitrag #4


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Steht da kein konkreterer Vorwurf?


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herr stiewie
Beitrag 29.04.2010, 12:28
Beitrag #5


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Ein konkreter Vorwurf ist nicht abgefasst. Nur "Par. 49 StVO". Und unter diesem "Kästchen":
Solche Zuwiderhandlungen werden als Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße geahndet. Das Verfahren ist eingeleitet. ... etc
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JTH
Beitrag 29.04.2010, 12:33
Beitrag #6


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Sofern kein konkrete Tatvorwurf erhoben wurde, würde ich zunächst mal gar nicht reagieren, mir aber das jetzige Schreiben sehr sorgfältig aufbewahren. Wird dann ein konkreter BGB erlassen, so würde ich dagegen EInspruch einlegen und vor Gericht vorbringe, daß ich zur konkreten Tat nicht gehört wurde.

Errst letzte Woche hatte ich eine Gerichtsverahndlung, in der das Verfahren eingestellt wurde, weil von der BG-Stelle vergessen wurde, eine konkrete Anhörung durchzuführen.


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herr stiewie
Beitrag 29.04.2010, 12:52
Beitrag #7


Neuling


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In Bezug zur Anhörung steht hier:
"Um Ihnen Zeit und eine Vorladung zu ersparen, werden Sie gebeten, die auf der Seite 2 dieses Anhörungsbogens erbetenen Erklärungen in gut leserlicher Form abzugeben und mit Ihrer Unterschrift versehen innerhalb einer Woche ab Zugang dieses Schreibens ausgefüllt an die oben angegebene Polizeidienststelle zurückzusenden. [...] Sollte innerhalb der gesetzten Frist hier keine Antwort eingehen, wird davon ausgegangen, dass Sie von Ihrem Äußerungsrecht keinen Gebrauch machen wollen. Sie müssen damit rechnen, dass ohne weitere Anhörung oder Vorladung ein Bußgeldbescheid gegen Sie erlassen wird."
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oscar_the_grouch
Beitrag 29.04.2010, 13:22
Beitrag #8


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auf deutsch: Sie haben hier gegen einen § verstoßen, teilen Sie uns bitte mit gegen welchen ?
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JTH
Beitrag 29.04.2010, 13:24
Beitrag #9


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So sehe ich es derzeit auch...


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herr stiewie
Beitrag 29.04.2010, 14:21
Beitrag #10


Neuling


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Also ich habe gerade mit einem netten Rechtsberater vom ADAC gesprochen und dieser meinte, ich könnte mich dazu nicht äußern, da der Tatvorwurf nicht näher beschrieben wurde. Also wie wäre da jetzt die beste Vorgehensweise? Ich weiß ja, dass ich als Linksabbieger die A-Karte habe. Aber ist es wirklich sinnvoll beim Polizeipräsidium anzurufen und da nach zu fragen? Oder gibt es vielleicht wirklich einen Weg dem Bußgeld zu "entkommen" aufgrund formaler Fehler zb?
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Jens
Beitrag 29.04.2010, 14:26
Beitrag #11


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Die für mein Empfinden sinnvollste Vorgehensweise hat @JTH hier bereits genannt.


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Feuerpferd
Beitrag 29.04.2010, 15:36
Beitrag #12


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Zitat (Jens @ 29.04.2010, 15:26) *
Die für mein Empfinden sinnvollste Vorgehensweise hat @JTH hier bereits genannt.
Un das hat der Rechtsberater des ADAC ja in gewisser Weise bestätigt. Du solltest dann aber auch weder beim Polizeipräsidium noch bei der Bußgeldstelle oder sonst wo anrufen, sondern einfach die Füße still halten.


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Dieses Zeichen gilt nicht für Busse, jedoch für Wohnmobile, denn dies sind keine PKW (OLG Braunschweig in VRS 86, 150).
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la ultima
Beitrag 30.04.2010, 07:25
Beitrag #13


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@ TE: wurde dir ggf. vor Ort der konkrete Tatvorwurf gemacht, so dass dir hier lediglich die Möglichkeit der schriftliche Äußerung zu diesem gegeben wird, da aufgrund des Unfalls vor Ort eine Dokumentation einer Einlassung nicht möglich war?


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JTH
Beitrag 30.04.2010, 07:28
Beitrag #14


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Zitat (la ultima @ 30.04.2010, 08:25) *
@ TE: wurde dir ggf. vor Ort der konkrete Tatvorwurf gemacht, so dass dir hier lediglich die Möglichkeit der schriftliche Äußerung gegeben wird, da aufgrund des Unfalls vor Ort eine Dokumentation einer Einlassung nicht möglich war?

Auch dann ist es notwendig, dem Betroffenen mitzuteilen, zu welcher konkret vorgeworfenen Tat er gehört werden soll.


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la ultima
Beitrag 30.04.2010, 07:39
Beitrag #15


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Ist recht, erkläre mir bitte unter diesen Voraussetzungen die Auswirkungen auf das Verfahren.


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hennes62
Beitrag 21.04.2012, 18:47
Beitrag #16


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Erstmal Hallo und sorry wenn Ich den alten Beitrag wieder hoch hole, aber Ich habe auch so ein schreiben heute bekommen.
Nur das bei mir auf einen zweiten Blatt , ohne Kopfzeile also ein sonst leeres Blatt dieser Satz steht " mitverursachen eines verkehrsunfalls durch nicht angepasste geschwindigkeit bei unzureichendem sicherheitsabstand "
Vorne auf dem Anschreiben steht nur unter Straftat/Ordnungswidrigkeit/Verletzte Bestimmung, " Straßenverkehrsordung (Par.49 StVO).

Treffen die zuvor gemachten Antworten auch hierbei zu?

Freue mich über schnelle Antworten und sage schon mal danke im Vorraus

LG

Hennes

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durban
Beitrag 21.04.2012, 19:04
Beitrag #17


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Hallo. wavey.gif

Ja, es trifft auch zu. § 49 StVO hat an sich keine konkrete Aussage, was vorgeworfen wird.
In der StVO stehen ja so einige (verkehrsrechtliche) Verhaltensvorschriften drin (z.B. Geschwindigkeitsregelungen in § 3).
Und § 49 StVO bestimmt nur, dass, wer gegen eine solche Verkehrsregel verstößt, ordnungswidrig handelt.

§ 49 StVO tut nicht mehr, als die Verhaltensvorschriften der StVO gleichzeitig in (bußgeldbedrohte) Ordnungswidrigkeiten "umzuwandeln".
Vermutlich wirft man Dir einen Verstoß gegen §§ 3 (Geschwindigkeit) und 4 (Abstand) vor, der wegen § 49 ordnungswidrig ist.

Hier die §§ zum nachschlagen.

MfG
Durban smile.gif

Edit: Wenn die Behörde einfach nur § 49 StVO schreibt, wird sie so ein wenig die Nebelkerze. Kundenfreundlich ist das nicht, aber solange sie den Tatvorwurf konkretisiert rechtlich in Ordnung. wink.gif


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hennes62
Beitrag 21.04.2012, 19:09
Beitrag #18


Neuling


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Danke für die schnelle Antwort. Das heißt allso erst mal Füße still halten. Oder sollte Ich mir schon mal einen RA suchen?

mfg

Hennes
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oscar_the_grouch
Beitrag 21.04.2012, 23:05
Beitrag #19


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Füße stillhalten reicht. Bis die Behörde dir wieder schreibt und ihre Vorwürfe konkretisiert.
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Pionic
Beitrag 22.04.2012, 09:05
Beitrag #20


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Ich verstehe hier insbesondere die Äußerungen von JTH nicht: Soweit ich mich jetzt aus dem Gedächtnis erinnern kann, spuckt unser Sachbearbeitungsprogramm als Anhörungsbogen eben jenen Textbaustein aus, der u.a. hier zitiert wird. Eine genauere Deliktserfassung ist (bei diesem Teil des Programms) gar nicht möglich, es wird immer nur auf § 49 StVO verwiesen (zur Erläuterung: der hinterher versandte BGB enthält natürlich den konkreten und kompletten Vorwurf).

Allerdings wird im Regelfall noch konkretisiert, dass gegen Herrn X ein OWi-Verfahren wegen eines Verstoßes gegen die StVO am ... um ... eingeleitet wird. Ist das (im Zusammenhang mit den Erläuterungen der aufnehmenden Beamten vor Ort) nicht konkretisiert genug, um damit eine rechtswirksame Anhörung im Bußgeldverfahren durchzuführen?
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durban
Beitrag 22.04.2012, 11:01
Beitrag #21


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Zitat (hennes62 @ 21.04.2012, 19:09) *
Danke für die schnelle Antwort. Das heißt allso erst mal Füße still halten. Oder sollte Ich mir schon mal einen RA suchen?


Bisher ist nichts ungewöhnliches an dem Anhörungsbogen/ Bußgeldbescheid (was ist es eigentlich?). Wenn Du den Vorwurf für unzutreffend hältst, solltest Du Dir überlegen, dagegen vorzugehen.
Ich sehe es so wie Pionic; die Tat muss bezüglich Tatzeit und Tatort konkretisiert werden. Das wird aber m.E. regelmäßig getan.


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hennes62
Beitrag 22.04.2012, 11:40
Beitrag #22


Neuling


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Es ist der Anhörungsbogen.
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Pionic
Beitrag 22.04.2012, 13:41
Beitrag #23


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Ich habe gerade noch einmal ein wenig gegoogelt, herausgekommen ist ein Anhörungsbogen, der in etwa so aufgebaut ist wie der, den ich immer versende: Klick mich!

Allerdings ist dieser hier (etwa in der Mitte) konkretisiert worden ("Sie haben einen großen Hund..."), was bei "meinem" nicht der Fall ist, zumindest nicht automatisiert.
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hennes62
Beitrag 22.04.2012, 17:56
Beitrag #24


Neuling


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Hier mal die zwei seiten.

1.

2.

think.gif
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Pionic
Beitrag 23.04.2012, 07:29
Beitrag #25


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Danke fürs Einscannen! wavey.gif

Das Deckblatt (die erste Seite) ist genau so, wie ich das gemeint habe. Dort hat der Beamte gar keine Möglichkeit, den Vorwurf zu konkretisieren. Allerdings tat er das in deinem Fall auf der zweiten Seite unter dem Punkt "Bemerkungen". Ich gehe also in jedem Fall davon aus, dass die Anhörung in diesem Fall so konkret ist, dass du erkennen kannst, was dir vorgeworfen wird. Das bedeutet dann, dass du m.M.n. vor Gericht mit der Entschuldigung einer nicht korrekt durchgeführten Anhörung nicht durchkommen würdest.
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hennes62
Beitrag 23.04.2012, 17:48
Beitrag #26


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Nun in der zeile wäre aber noch genug platz um die § auf zu führen. oder sehe ich das falsch?
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Pionic
Beitrag 23.04.2012, 18:45
Beitrag #27


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Das siehst du natürlich nicht falsch, allerdings ist das m.M.n. zur Konkretisierung nicht erforderlich. Die von dir verletzte Rechtsnorm (nämlich die StVO) wird auf der ersten Seite genannt, dort ist auch ein Hinweis (wenn auch zugegeben nur ein allgemeiner, alle Ordnungswidrigkeiten aus der StVO umfassender) auf den § 49 StVO angegeben. Unter Bemerkungen findest du nun den konkreten Verstoß, der dir vorgehalten wird.

Summa summarum ist also der Verstoß meines Erachtens nach für dich so konkret und nachvollziehbar beschrieben worden, dass du daraus erkennen kannst, was dir vorgeworfen wird.

Du kannst natürlich gerne einen RA konsultieren und ihn nach seiner Meinung fragen (ich bin da wahrlich kein 1000%iger Experte wavey.gif ), allerdings glaube ich ehrlich gesagt nicht so recht daran, dass du damit Erfolg haben wirst. Vielleicht äußern sich ja noch andere User dazu. wink.gif
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