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> Seitenständer Motorrad
stephan.5036
Beitrag 19.04.2010, 13:05
Beitrag #1


Neuling


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An meiner Moto Guzzi V7 Special, Baujahr 1970 ist original nur eine Seitenständerfeder verbaut,
der Tüv verlangt nun eine zweite Feder, ist das korrekt?
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Q-Treiberin
Beitrag 19.04.2010, 14:58
Beitrag #2


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Gehört im Originalzustand denn eine zweite dazu?

Ach ja, willkommen im VP wavey.gif


--------------------
Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder
Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet...
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Wollf_0708
Beitrag 19.04.2010, 15:22
Beitrag #3


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Zitat (stephan.5036 @ 19.04.2010, 14:05) *
der Tüv verlangt nun eine zweite Feder, ist das korrekt?

Ob´s korrekt ist weiss ich nicht, minimalst pingelig schon.
Aber so viel ich weiß:

Der TÜVver prüft, ob der Seitenständer von alleine einklappt (und dort bleibt) bevor man losfährt.
Tut er´s nicht, dann ist die Feder zu schlapp, oder falsch angebracht.

Wenn ich mich recht erinnere, hatte meine BSA Bj. 63, eine doppelte Feder, d.h. innen war eine schlankere zusätzliche Feder, das Ding klappte aber auch nicht von alleine ein, wurde daher von mir -vor dem TÜV- immer abgebaut.

Elektronisch/elektrische Hilfen, wie Zündungsunterbrechung bei ausgeklapptem Seitenständer, war damals noch nicht modern.
Kann man sich aber mit einem Bremslichtschalter o.ä. Schalter so bauen, dass eine Zündunterbrechung stattfindet.

An meiner Güllepumpe sind auch zwei Federn, wobei mit Hilfe einer gelochten Lasche und einem Umlenkungszapfen der SeiStä. so betätigt wird, dass er von alleine einklappt.

So ne Feder kost´n paar Makk füffzisch, das sollte für das nette Mopped noch aufzuwenden sein, oder ??
Ist da ein zweiter Halterungszapfen für eine zweite Feder ??

(BTW: Ist ein schöööönes Mopped wavey.gif die Guzzi)

Grüße
WolFgang
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Stefan Süßmann
Beitrag 19.04.2010, 15:30
Beitrag #4


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Es muss sichergestellt sein, dass mit ausgeklapptem Seitenständer nicht losgefahren werden kann. Die einfachste Lösung ist mit einer zweiten Feder. Eleganter sind die elektrischen Lösungen, da die Benutzung des Ständers komfortabler ist.

mfg

Stefan
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Wollf_0708
Beitrag 19.04.2010, 15:54
Beitrag #5


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Ganz genau in HIER geregelt.

Ab 3.1.x.x. usw
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ben83
Beitrag 19.04.2010, 16:45
Beitrag #6


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da der Link im Beitrag drüber nicht funktioniert whistling.gif hier:

hier nochmal der Link zur 93/31/EWG

wie geschrieben ab 3.1..


MfG
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Wollf_0708
Beitrag 19.04.2010, 19:11
Beitrag #7


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Zitat (ben83 @ 19.04.2010, 17:45) *
da der Link im Beitrag drüber nicht funktioniert whistling.gif hier:


Hupps whistling.gif
(Da hab´ich mich bei der URL vercopyd and verpasted

Aber Danke schön ben83 wavey.gif

GrüßeWolFgang
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blue0711
Beitrag 19.04.2010, 19:42
Beitrag #8


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Stimmt ja schon (auch, wenn der Link immer noch nicht tut), aber welche Relevanz hat die EG-Rili für dieses Fahrzeug:
Zitat (stephan.5036 @ 19.04.2010, 14:05) *
Moto Guzzi V7 Special, Baujahr 1970 ist original nur eine Seitenständerfeder verbaut

Mmn besteht Bestandsschutz der Betriebserlaubnis, zumindest solange keine konkrete Korrektur der BE vorhanden ist.
Wenn das Fahrzeug im funktionierenden Originalzustand ist, dürfte das nicht bemängelt werden.


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Gruß Kai
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Stefan Süßmann
Beitrag 20.04.2010, 08:49
Beitrag #9


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Zitat
Mmn besteht Bestandsschutz der Betriebserlaubnis


Nein, die Seitenständer mussten mal nachgerüstet werden (wobei ich dazu keine Rechtsgrundlage nennen kann).
Es gibt ein VdTÜV-Merkblatt 734 vom Januar 1976 in dem Kraftradständer beschrieben sind. Ich habe dieses Blatt allerdings noch nie gesehen.

mfg

Stefan
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Tnixm
Beitrag 20.04.2010, 10:33
Beitrag #10


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meine ´83er BMW hat auch zwei Federn am Seitenständer, was allerdings eine ganz schöne Fummelei bedeutet, wenn ich ihn benutzen will....


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GrussT. (Uli)Gelassen bleiben !! Mir muss man schon die Zähne zeigen, damit ich arbeite!

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nixchecker
Beitrag 23.04.2010, 07:41
Beitrag #11


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Zitat (Stefan Süßmann @ 20.04.2010, 09:49) *
Zitat
Mmn besteht Bestandsschutz der Betriebserlaubnis


Nein, die Seitenständer mussten mal nachgerüstet werden (wobei ich dazu keine Rechtsgrundlage nennen kann).
Es gibt ein VdTÜV-Merkblatt 734 vom Januar 1976 in dem Kraftradständer beschrieben sind. Ich habe dieses Blatt allerdings noch nie gesehen.

mfg

Stefan

Also aus oben verlinkter EG-Richtlinie lese ich heraus, dass nicht unbedingt 2 Federn verbaut sein müssen:

Zitat (RICHTLINIE 93/31/EWG DES RATES vom 14. Juni 1993 über den Ständer von zweirädrigen Kraftfahrzeugen)
4.2. Jeder Ständer muß mit einem Rückhaltesystem ausgerüstet sein, das
ihn in eingeklappter bzw. Fahrstellung hält. Dieses System kann aus
folgenden Elementen bestehen:
— aus zwei unabhängigen Vorrichtungen, z. B. zwei einzelnen Federn
oder einer Feder und einer Rückhaltevorrichtung (z. B. ein Klemmhalter),
oder
— aus einer einzigen Vorrichtung, für die ein einwandfreies Funktionieren
über mindestens
— 10 000 normale Beanspruchungszyklen bei Fahrzeugen mit
zwei Ständern
oder
— 15 000 normale Beanspruchungszyklen bei Fahrzeugen mit
einem Ständer
nachgewiesen werden muß.


--------------------
Grüße vom Nixchecker
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Wollf_0708
Beitrag 23.04.2010, 08:45
Beitrag #12


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Zitat (nixchecker @ 23.04.2010, 08:41) *
Also aus oben verlinkter EG-Richtlinie lese ich heraus, dass nicht unbedingt 2 Federn verbaut sein müssen:

Aber zwei Federn helfen mitunter der Konstruktion sehr gut, dass der Seitenständer einklappt, wenn er unbelastet ist oder der Bock gerade steht.
Mit einer einzigen Feder und einer ausgetüftelten Anbringung (Umlenkung, Hilfsblechle, usw.) klappts auch.
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Stefan Süßmann
Beitrag 23.04.2010, 08:46
Beitrag #13


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Zitat
Also aus oben verlinkter EG-Richtlinie lese ich heraus, dass nicht unbedingt 2 Federn verbaut sein müssen:


Zwei Federn müssen nicht sein, sie sind nur die billigste Lösung. Man darf mit ausgeklapptem Seitenständer nicht fahren können.
Man könnte einen Ständer auch ohne Federn bauen. Der müsste dann eine Arretierung und einen Kontaktschalter haben.


mfg

Stefan
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Wollf_0708
Beitrag 23.04.2010, 09:12
Beitrag #14


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Zitat (blue0711 @ 19.04.2010, 20:42) *
Mmn besteht Bestandsschutz der Betriebserlaubnis, zumindest solange keine konkrete Korrektur der BE vorhanden ist.
Wenn das Fahrzeug im funktionierenden Originalzustand ist, dürfte das nicht bemängelt werden.

Meine alten Erfahrungen beim frankfurter TÜV waren bei meiner BSA [b]Bj. 63 [/b]immer:
Vorher Abbauen, nachher Anbauen.

Bin auch scho mal mit ausgeklapptem in die Linkskurve, hat geschrappst aber nicht vom Bock aushebelt, gestürzt o.ä. Malaisen.

GrußWolF
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Stefan Süßmann
Beitrag 23.04.2010, 09:57
Beitrag #15


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Zitat
Bin auch scho mal mit ausgeklapptem in die Linkskurve, hat geschrappst aber nicht vom Bock aushebelt, gestürzt o.ä. Malaisen.


Dann sei mal froh, dass du das noch berichten kannst............................ auch wenn du nichts daraus gelernt hast.

mfg

Stefan
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Mr.Eierhals
Beitrag 23.04.2010, 10:55
Beitrag #16


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Hier interessierts die Leute beim Tüv komischerweise nicht obs original so war....Fragt mal die MZ Fahrer, die haben alle das gleiche Problem.

Die ganzen Zweitakter von MZ hatten als optionales Zubehör einen Seitenständer, der an der Hinterradschwinge mit der Steckachse des Hinterrades befestigt wurde, der sogar fest einrastete und der nur eine Feder hatte. Natürlich bis zur Wiedervereinigung 1990 amtlich so genehmigt.... JA ,mit dem Ding konnte man durchaus losfahren, wenn er unten war, aber ich persönlich kenne niemanden, der sich deswegen auf die Nase gelegt hätte. Da gabs maximal ein Knirsch und er klappte ein wenig hoch, dann hielt man an und klappte den ganz ein (und kaufte eine Flasche NITRO Lack im Papierwarengeschäft an der Ecke, damit es dort nicht rostet, wo es geschliffen hatte)

Isser heute dran, gibts keinen Tüv. Also wird die eine 8ér Schraube aufgemacht, Feder ausgehängt das Ding abgenommen und gut. Hinterher interessierts eh keine Sau mehr, Dann ist die PLakette drauf und erst nach 2 Jahren wirds wieder spaßig...


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Wer anderen eine Bratwurst brät, hat meist ein Bratwurst - Bratgerät !
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Wollf_0708
Beitrag 23.04.2010, 11:21
Beitrag #17


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Zitat (Mr.Eierhals @ 23.04.2010, 11:55) *
Natürlich bis zur Wiedervereinigung 1990 amtlich so genehmigt....

Aber nur im Osten
Hier gings nie nicht wavey.gif
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ts1
Beitrag 23.04.2010, 12:40
Beitrag #18


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Warum wendet eigentlich der Tüv beim Hauptständer nicht die gleichen Regeln an wie beim Seitenständer?
Ob nun das Vorderrad oder das Hinterrad plötzlich Bodenkontakt bekommt, ist ja beides potentiell gefährlich.

Unser Piaggio hat es imho am intelligentesten abgesichert mit einem zusätzlichen Sitzbankkontakt.


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MfG Thomas
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Stefan Süßmann
Beitrag 23.04.2010, 12:50
Beitrag #19


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Zitat
Warum wendet eigentlich der Tüv beim Hauptständer nicht die gleichen Regeln an wie beim Seitenständer?
Ob nun das Vorderrad oder das Hinterrad plötzlich Bodenkontakt bekommt, ist ja beides potentiell gefährlich.


In der Regel ist das Hinterrad in der Luft und das Anfahren stark erschwert :-)

Ich persönliche habe ganz gerne, wenn mein Vorder- und Hinterrad den Boden berühren wavey.gif


mfg

Stefan
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ts1
Beitrag 23.04.2010, 12:56
Beitrag #20


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Zitat (Stefan Süßmann @ 23.04.2010, 12:50) *
In der Regel ist das Hinterrad in der Luft und das Anfahren stark erschwert :-)
Gas gebend ein bißchen auf der Sitzbank rumrutschen und schon kommt man sich vor wie beim Rodeo.
So eine mögliche Fehlbedienung muß doch abgesichert werden!?


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MfG Thomas
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Stefan Süßmann
Beitrag 23.04.2010, 13:02
Beitrag #21


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Zitat
Gas gebend ein bißchen auf der Sitzbank rumrutschen und schon kommt man sich vor wie beim Rodeo.
So eine mögliche Fehlbedienung muß doch abgesichert werden!?


Man kann diesen Sattelknauf sicher im Zubehör kaufen und auf dem Tank montieren.

mfg

Stefan
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ts1
Beitrag 23.04.2010, 13:10
Beitrag #22


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Zitat (Stefan Süßmann @ 23.04.2010, 13:02) *
Zitat
Gas gebend ein bißchen auf der Sitzbank rumrutschen und schon kommt man sich vor wie beim Rodeo.So eine mögliche Fehlbedienung muß doch abgesichert werden!?
Man kann diesen Sattelknauf sicher im Zubehör kaufen und auf dem Tank montieren.
Trägst Du uns das in die Papiere ein? Welchen Sattelknauf brauchen wir für
- Tank im Fußtritt bzw.
- Tank unter der Sitzbank?


--------------------
MfG Thomas
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Stefan Süßmann
Beitrag 23.04.2010, 13:45
Beitrag #23


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Zitat
Trägst Du uns das in die Papiere ein? Welchen Sattelknauf brauchen wir für
- Tank im Fußtritt bzw.
- Tank unter der Sitzbank?


Keine Ahnung - da musst du mal einen Reiter fragen. Ein Teilegutachten müsste schon her :-)

mfg

Stefan
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 23.04.2010, 13:56
Beitrag #24





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Das Ding wird ja irgendwann eingeritten sein. Dann kann man den Lenker abmachen und stattdessen Zügel montieren.
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Wollf_0708
Beitrag 23.04.2010, 14:56
Beitrag #25


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Zitat (Stefan Süßmann @ 23.04.2010, 14:45) *
Zitat
Trägst Du uns das in die Papiere ein? Welchen Sattelknauf brauchen wir für
- Tank im Fußtritt bzw.
- Tank unter der Sitzbank?


Keine Ahnung - da musst du mal einen Reiter fragen. Ein Teilegutachten müsste schon her :-)

Bin zwar kein Reiter mehr, würde aber beim Stichwort Westernsattel mal suchen gehen.

Oder bei Beate Uhse: Stichwort Penisverlängerung laugh2.gif
Upps blushing.gif blushing.gif




PS: Auf dem Pferd "lenkt" man -je nach Reitweise- nicht mit den Zügeln.
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blue0711
Beitrag 23.04.2010, 16:42
Beitrag #26


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Zitat (Stefan Süßmann @ 23.04.2010, 13:50) *
In der Regel ist das Hinterrad in der Luft und das Anfahren stark erschwert :-)
Mit Sozius ab 50 kg kann ich auch vom Hauptständer runter losfahren. whistling.gif

Mitunter recht praktisch und sieht cooool aus.


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Gruß Kai
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Ichtyos
Beitrag 23.04.2010, 22:28
Beitrag #27


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Hat Mini-Blue wub.gif so zugenommen?


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Laubenheimer
Beitrag 23.04.2010, 23:18
Beitrag #28


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Das rumjuckeln auf einem aufgebocktem Krad würde ich mal lassen, da ist schnell die Aufnahme am Rahmen gebrochen,
und schweißen am Rahmen sieht der TÜV nicht gerne.
Bei der Kawa W650 gab´s jede Menge neuer Rahmen wegen einer Schwäche an der Ständeraufnahme in der Garantiezeit,
und das Rahmentauschen ist keine Sache von ein paar Arbeitsstunden.
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blue0711
Beitrag 24.04.2010, 15:10
Beitrag #29


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Kommt drauf an.
Bei meinem Mopped würd ich sagen: Welcher Rahmen bitte?

Der ganze Ständerkladeradatsch sitzt da an einem unten am Getriebeblock angeschraubten Bock.
Kann man in 10 min tauschen (Gut, bei meinem nicht mehr wegen weiterer Anbauten daran, aber bei den kleineren BMWs schon).

Andererseits würd ich mich beschweren, wenn das so leicht knackst. Immerhin steht da fast ne halbe Tonne drauf.


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