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> Vorfahrt missachtet
Kirsche
Beitrag 17.03.2010, 22:39
Beitrag #1


Neuling


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Hallo,

mir ist vor ca. einer Woche dummerweise ein Fehler unterlaufen. Ich habe beim Linksabbiegen einen von rechts kommenden Wagen übersehen und diesen hinten links erwischt. Verletzt wurde niemand, der Sachschaden war bei beiden Autos ziemlich gering. Zu dem Unfall kam es, weil meine Beifahrerin und ich uns heftigst gestritten haben und ich daher einen Augenblick lang nicht auf den Verkehr geachtet habe. Mir ist klar, dass das mein Verhalten in keinster Weise entschuldigt.

Der Unfallgegner bestand darauf, dass ich die Polizei rufe und genau da liegt mein Problem. Ich befinde mich noch in der Probezeit (habe meinen Führerschein ca. 1 Jahr). Die haben den Unfall aufgenommen und sind wieder gefahren. Mit welchen Konsequenzen habe ich nun zu rechnen? Zieht das ganze eine Nachschulung nach sich? Bekomme ich ein Fahrverbot?

Danke schon mal im Voraus.

Grüße
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Jens
Beitrag 17.03.2010, 22:49
Beitrag #2


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120 EUR Bußgeld, 23,50 EUR Gebühren, 3 Punkte, Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar, Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre.
Kein Fahrverbot


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mir
Beitrag 17.03.2010, 22:50
Beitrag #3


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Nachschulung, Probezeitverlängerung, 3 Punkte, kein Fahrverbot, ca. 120 € zzgl 23,50 € Gebühren.


Mist, zu langsam rolleyes.gif

Hinzu kommt natürlich noch der eigene Schaden + Hochstufung in der Haftpflichtversicherung.


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redonner sa grandeur à l'europe!
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Ollizist
Beitrag 18.03.2010, 14:32
Beitrag #4


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think.gif Interessant...
Zitat (Kirsche @ 17.03.2010, 22:39) *
Der Unfallgegner bestand darauf, dass ich die Polizei rufe
(Hervorhebung durch mich)

Und Du hast angerufen? Warum macht er das nicht selbst, wenn er schon die police.gif dabei haben will...??
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Kirsche
Beitrag 18.03.2010, 18:48
Beitrag #5


Neuling


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Danke für die Antworten. smile.gif Dann bin ich beruhigt .. Nachschulung und Co sind zwar auch nicht wirklich super aber wohl besser, als ein Fahrverbot bzw. Führerscheinentzug.

@Ollizist: Dafür könnte ich mich selber schlagen .. dass ich die angerufen habe. Ich war in diesem Moment nur so furchtbar verschreckt, dass ich einfach das getan habe, was der Unfallgegner mir gesagt hat. Dabei hätte man das auch ohne Polizei regeln können aber was soll's. Nächstes Mal weiß ich's.
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Wollf_0708
Beitrag 18.03.2010, 19:25
Beitrag #6


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Zitat (Ollizist @ 18.03.2010, 14:32) *
think.gif Interessant...
Zitat (Kirsche @ 17.03.2010, 22:39) *
Der Unfallgegner bestand darauf, dass ich die Polizei rufe
(Hervorhebung durch mich)

Und Du hast angerufen? Warum macht er das nicht selbst, wenn er schon die police.gif dabei haben will...??


Es gibt immer noch Menschen (allerdings weniger die Menschinnen), die kein Händy (dabei) haben.

Handy-Aussteiger (oder gar H.-Verweigerer) werden allerdings bereits wissenschaftlich argwöhnisch beäugt.

SryfOT
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Ollizist
Beitrag 18.03.2010, 21:52
Beitrag #7


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Zitat (Kirsche @ 18.03.2010, 18:48) *
Dafür könnte ich mich selber schlagen .. dass ich die angerufen habe. Ich war in diesem Moment nur so furchtbar verschreckt, dass ich einfach das getan habe, was der Unfallgegner mir gesagt hat. Dabei hätte man das auch ohne Polizei regeln können aber was soll's. Nächstes Mal weiß ich's.
Ist verständlich. In dem Moment, gerade wenn man meint oder weiß, man ist selbst schuld, macht man oft das, was der Unfallgegner sagt.
Ich sag den Leuten auch immer wieder, dass eine polizeiliche Aufnahme nicht verpflichtend ist. Es reicht, wenn man Personalien und - ganz wichtig - Kennzeichen austauscht. Den Rest machen die Versicherungen.
Aber da spreche ich dann doch eher als "Profi" whistling.gif
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nachteule
Beitrag 19.03.2010, 11:54
Beitrag #8


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Hallo, Kirsche,

herzlich willkommen im Verkehrsportal.

Hast Du bei der Unfallaufnahme irgendwelche Angaben gemacht?

Die einzige Chance, die ich hier sehe, ist ein sehr sehr wohlwollender Sachbearbeiter bei der Bußgeldstelle, der Dir abkauft, dass der Unfall lediglich durch Unachtsamkeit oder einen Fahrfehler passiert ist.

Hier kommt es natürlich darauf an, wie Du den Unfallverlauf schilderst.

Das ist allerdings ein sehr dünner Strohhalm, denn im Grunde genommen ist es ein eindeutiger Vorfahrtsfall.

Viele Grüße,

Nachteule


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Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.

Mahatma Gandhi
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Kirsche
Beitrag 20.03.2010, 16:01
Beitrag #9


Neuling


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Heute ist mir ein Anhörungsbogen der Polizei ins Haus geflattert. Mir wird die Möglichkeit gegeben, den Sachverhalt nochmal aus meiner Sicht zu schildern und die mir zur Last gelegte Ordnungswidrigkeit zuzugeben oder nicht zuzugeben. In dem Schreiben steht jedoch nichts vor einer Vorfahrtsmissachtung. Dort steht:

Zitat
Zur o.g. Zeit verursachten Sie einen Verkehrsunfall mit Sachschaden auf der B76/K45.


Darunter steht, dass es mir freisteht, mich zu dem Vorwurf zu äußern oder nicht zur Sache auszusagen. Ich habe 14 Tage Zeit den Anhörungsbogen zurückzusenden.

Wie gehe ich nun am besten vor? Schildere ich den Unfall, so wie er war und erkenne ich die Schuld an oder sollte ich mich besser nicht zur Sache äußern? Das ist mein erster Anhörungsbogen, daher bin ich etwas verunsichert.


Viele Grüße,

Kirsche
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Jens
Beitrag 20.03.2010, 17:18
Beitrag #10


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Werden im Schreiben irgendwelche Paragraphen genannt? Falls ja, kannst du die mal posten? Interessant wäre vor allem eine BKat-Nummer.


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nachteule
Beitrag 20.03.2010, 20:47
Beitrag #11


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Hallo, Kirsche,

das hört sich ein wenig danach an, als ob der Polizeibeamte von sich aus schon von einem Verwarnungungsunfall ausgeht.

Sollte dem so sein, wäre die wichtigsten Fragen, wo Du ankreuzen sollst, dass Du die Verwarnung annimmst und wo du unterschreiben kannst.

Viele Grüße,

Nachteule


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