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> Veraltetes Mofakennzeichen
Eulin
Beitrag 10.03.2010, 23:53
Beitrag #1


Neuling
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17 jähriges Kind hat vergessen sich ein neues Mofaschild zu kaufen bei der Versicherung. Er war 4 Tage drüber. Ist erwischt worden. Statt Ermahnungen und Knöllchen kamen heute 2 Briefe. Einer an den Erziehungsberechtigten und einer für das Kind.

"Ihnen wird vorgeworfen folgende Straftat begangen zu haben..."

für das Kind dass er mit dem 25 km schnellen Flitzer gefahren ist und ein gesondertes Schreiben an den Erziehungsberechtigten mit der Straftat, dass er es als Fahrzeughalter zugelassen habe.

edit:

Da fehlt natürlich die Frage.

Was kann jetzt passieren, und "ist das eine Straftat"?

Der Beitrag wurde von Eulin bearbeitet: 10.03.2010, 23:57
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tadzio
Beitrag 11.03.2010, 00:18
Beitrag #2


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Herzlich willkommen im Verkehrsportal!

Zitat (Eulin @ 10.03.2010, 23:53) *
17 jähriges Kind hat vergessen sich ein neues Mofaschild zu kaufen bei der Versicherung. Er war 4 Tage drüber.
Was kann jetzt passieren, und "ist das eine Straftat"?


Ja. §1 des Pflichtversicherungsgesetzes verpflichtet den Halter eines Kfz (auch Mofa), eine Haftpflichtversicherung abzuschliessen. Für das Mofa Deines Kindes bestand seit Beginn des 1.3.2010 keine solche Versicherung mehr.

Der §6 PflVG sieht dafür folgenden Strafrahmen vor:

Zitat (§6 PflVG)
(1) Wer ein Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen gebraucht oder den Gebrauch gestattet, obwohl für das Fahrzeug der nach § 1 erforderliche Haftpflichtversicherungsvertrag nicht oder nicht mehr besteht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen.
(3) Ist die Tat vorsätzlich begangen worden, so kann das Fahrzeug eingezogen werden, wenn es dem Täter oder Teilnehmer zur Zeit der Entscheidung gehört.


Welche Paragraphen standen denn in den beiden Schreiben jeweils drin? Ging's da nur um die fehlende Versicherung, oder war das Mofa vielleicht auch schneller als erlaubt?

Cheers
tadzio


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Eulin
Beitrag 11.03.2010, 00:24
Beitrag #3


Neuling
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Danke.

moment, ich geh mal kurz fragen.

Also da steht:


Ihnen wird vorgeworfen folgende Straftat begangen zu haben:
Straftat nach dem Pflichtversicherungsgesetz Par.6PflVG
Sie führten ( bei meinem Sohn) und für mich : Sie ließen als Fahrzeughalterin des Mofa....
zu, dass Kind.... das Mofa am 4.3.10 gegen 14 Uhr führte, obwohl seit dem 1.3.10 kein Versicherungsschutz mehr bestand.

Kein Unfall oder so, keine sonstige Auffälligkeit.

Was kann das kosten?
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swift
Beitrag 11.03.2010, 00:29
Beitrag #4


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Geldstrafe für den Halter, Sozialstunden für den Sohnemann.

Mit viel Glück auch eine Einstellung gegen Auflagen. (z.B. 200 Euro für die Staatskasse oder eine soziale Einrichtung)
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horst100
Beitrag 11.03.2010, 00:33
Beitrag #5


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Der Strafrahmen richtet sich natürlich nach den Vorauffälligkeiten.
Bei der hiesigen Staatsanwaltschaft (NRW) werden für einen erwachsenen Ersttäter mit
blütenweißem Punktekonto regelmäßig Strafbefehle zu 30 Tagessätzen verhängt
(recht oft bedeutet das 30 x 10 EUR).
Im Jugendstrafrecht gibt es meistens Sozialstunden.

Obligatorisch sind sechs Punkte in Flensburg.
Ein Fahrverbot oder der Entzug der Fahrerlaubnis ist
für Ersttäter nicht vorgesehen.

O.g. gilt sowohl für den Fahrer, als auch für den Halter.

Zu den eventuellen Konsequenzen für den Führerschein-Erwerb des
Nachwuchses nehmen am besten die FeV-Experten in diesem Forum Stellung.
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Eulin
Beitrag 11.03.2010, 00:33
Beitrag #6


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Irgendwo hab ich hier mal gelesen, dass so ein Mofa-Versicherungsdings die Polizei gar nicht interessiert.
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horst100
Beitrag 11.03.2010, 00:42
Beitrag #7


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Es handelt sich um eine Straftat. Selbst, wenn der Tatbestand die Polizei nicht interessieren würde,
MUSS die Polizei in so einem Fall ermitteln und ein Strafverfahren einleiten.

Oftmals wird argumentiert, dass es eine "Kulanz" seitens der Versicherungsgesellschaften gebe, so
dass ein VS-Schutz bestünde.
Dies stimmt zwar, da das Versicherungsvertragsgesetz eine sog. Nachhaftung vorsieht.

Der Tatbestand des §6 PflichtVersG spricht aber eindeutig davon, dass der Betrieb eines Kraftfahrzeuges strafbar ist,
dessen Haftpflichtversicherungsvertrag nicht mehr besteht. Der Vertrag besteht mit Ablauf des Monats Februar nicht mehr,
also ist trotz bestehender Nachhaftungspflicht die Strafbarkeit gegeben.
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Eulin
Beitrag 11.03.2010, 00:49
Beitrag #8


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Ok, danke, ich gebe ab an die Fragestellerin in der Hoffnung dass sie sich hier anmeldet.
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Feuerpferd
Beitrag 11.03.2010, 02:55
Beitrag #9


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Zitat (horst100 @ 11.03.2010, 00:33) *
(recht oft bedeutet das 30 x 10 EUR)
Die Höhe der Tagessätze richtet sich nach dem Einkommen. 10€ sind da eher die Ausnahme und im untereren Bereich des Möglichen.


Zitat (horst100 @ 11.03.2010, 00:42) *
Dies stimmt zwar, da das Versicherungsvertragsgesetz eine sog. Nachhaftung vorsieht.
Nicht bei einem Mofa und anderen Fahrzeugen mit Versicherungskennzeichen.


Die Frage im vorliegenden Fall ist ob die Mutter überhaupt verantwortliche Halterin des Fahrzeugs ist.


--------------------
Dieses Zeichen gilt nicht für Busse, jedoch für Wohnmobile, denn dies sind keine PKW (OLG Braunschweig in VRS 86, 150).
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Gast_andreas7z_*
Beitrag 11.03.2010, 09:43
Beitrag #10





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Frage ins Forum,
Verstoß gegen Pflichtversicherung ist eine Straftat und man erhält zusätzlich sechs Punkte in Flensburg.
Punkte aus Straftaten werden, wenn keine weiteren Straftaten hinzukommen, nach 5 Jahren gelöscht.
Gilt dies auch wenn in dieser Zeit weitere Punkte aus Ordnungwiedrigkeiten hinzukommen????
Werden durch die Straftatpunkte die Tilgung der Ordnungswiedrigkeitspunkte gehemmt????
Danke für eine kurze Antwort.

Gruß Andreas
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Jens
Beitrag 11.03.2010, 09:47
Beitrag #11


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Zitat (andreas7z @ 11.03.2010, 09:43) *
Gilt dies auch wenn in dieser Zeit weitere Punkte aus Ordnungwidrigkeiten hinzukommen?
Ja. Eintragungen wegen Ordnungswidrigkeiten haben keinen Einfluß auf die Tilgung von Eintragungen wegen Straftaten.

Zitat (andreas7z @ 11.03.2010, 09:43) *
Werden durch die Straftatpunkte die Tilgung der Ordnungswiedrigkeitspunkte gehemmt?
Ja.


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Gast_andreas7z_*
Beitrag 11.03.2010, 09:55
Beitrag #12





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Danke Jens,
für die flotte Antwort. rolleyes.gif rolleyes.gif
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joboelmo
Beitrag 11.03.2010, 13:04
Beitrag #13


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Ich werf mal kurz was zum überlegen bzw. Nachprüfen durch die TE ein:


Tatfrage für das Vergehen i.S.d. § 1, 6 PflVG ist der fehlende Versicherungsvertrag und nicht das abgelaufene Kennzeichen !
(Häufig fällt das allerdings zusammen!!)

Aber sollte im vorliegenden SV ein sog. Folgevertrag vorliegen (wie gesagt, das ist nicht die Regel!), liegt lediglich eine Ordnungswidrigkeit gem. § 4 III S.1 FZV vor.


Das weiß die Polizei vor Ort allerdings nicht, weshalb die Einleitung eines Strafverfahrens die konsequente Folge ist.

Sollte durch die Versicherung jedoch bestätigt werden können, dass ein Vertrag auch in den 4 Tagen bestand und lediglich das Auswechseln des Kennzeichens versäumt wurde wird es wohl auf eine Einstellung des Verfahrens / der Verfahren hinauslaufen und "nur" eine Ordnungswidrigkeitenanzeige "übrig bleiben".


MfG wavey.gif
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Eulin
Beitrag 11.03.2010, 19:21
Beitrag #14


Neuling
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Ich hatte ja die Hoffnung, dass sich die Mutter des Fahrers hier mal selber anmeldet, aber na ja dann eben nicht.

Folgendes hat sie mir aber heute noch dazu geschrieben:

Fahrzeugeigentümer ist der Sohn. Sohn hat mit 17 bereits den Autoführerschein. Probezeit.

Der Versicherungsvertrag läuft auf die Mutter. Die Mutter braucht ihr Auto dringends beruflich, hat aber bisher eine weiße Punkteweste.

Frage: müssen hier wirklich 2 Personen angeklagt werden? Die Mutter fühlt sich mitschuldig, aber kann man eine Geldstrafe nach Tagessätzen nicht niedrig halten, in dem diese nur auf den Sohn bezogen wird? Ist das Tateinheit, wenn man den Sohn offiziell für beides verantwortlich machen kann?
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MickyMaus
Beitrag 11.03.2010, 19:54
Beitrag #15


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Zitat (joboelmo @ 11.03.2010, 13:04) *
MfG wavey.gif

Charmant formuliert wink.gif Ein paar Takte mehr, .......... thread.gif

Zitat (Eulin @ 11.03.2010, 19:21) *
Frage: müssen hier wirklich 2 Personen angeklagt werden? Die Mutter fühlt sich mitschuldig, aber kann man eine Geldstrafe nach Tagessätzen nicht niedrig halten, in dem diese nur auf den Sohn bezogen wird? Ist das Tateinheit, wenn man den Sohn offiziell für beides verantwortlich machen kann?

Tateinheit über Tatbegehung zweier Personen ist nicht möglich. Wir haben hier tatsächlich zwei Taten:
1) Halter lässt zu, dass jemand das Fahrzeug ohne Versicherungsschutz in Betrieb nimmt
2) Fahrer nimmt das Fahrzeug ohne Versicherungsschutz in Betrieb.

Zwei Taten zweiter Täter=zwei Strafen. Geht nicht anders.


--------------------
Viele Grüße,
MM
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Eulin
Beitrag 11.03.2010, 20:07
Beitrag #16


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Wer ist denn der HALTER?

Das Fahrzeug gehört dem Sohn. Die alte Versicherung wurde - aus welchen Gründen auch immer - auf den Namen der Mutter abgeschlossen.

Wird die alte - abgelaufene - Versicherung überhaupt überprüft? Oder wird die Mutter in ihrer Eigenschaft als Erziehungsberechtigte hier heran gezogen?

Mal angenommen, die Mutter sagt am 28. Februar zu ihrem Kind:

"Sohnemann, du bist jetzt alt genug, kümmer dich selber um deine neue Versicherung."
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tadzio
Beitrag 11.03.2010, 23:01
Beitrag #17


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Zitat (Eulin @ 11.03.2010, 20:07) *
Wer ist denn der HALTER?


Genau das ist der Ansatzpunkt, mit dem die Mutter vielleicht aus der Sache rauskommen könnte. Meiner Meinung nach macht sie die Tatsache, dass sie den letzthin abgelaufenen Versicherungsvertrag abgeschlossen hatte, noch nicht zur Halterin. Insbesondere da sie ja ein Auto besitzt, liegt die Vermutung nahe, dass sie ausser dem Versicherungsvertrag rein gar nichts mit dem Mofa zu tun hat.

Vielleicht kann ein Experte hier erklären, woran sich die Haltereigenschaft (für ein Mofa) festmacht. Und wenn das dann eher auf den Sohn als auf die Mutter hindeutet, mag es sinnvoll sein, das dem StA auch zu schreiben.

Cheers
tadzio


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Eulin
Beitrag 11.03.2010, 23:45
Beitrag #18


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Danke tadzio :-)

Der Sohn kommt wohl aus seiner Strafe sowieso nicht raus. Immerhin ist er der erwischte Fahrer gewesen.

Aufbauseminar?

lt. Aussage der Mutter war es tatsächlich so, dass Sohn sich um eine andere Versicherung kümmern wollte, weil er seit der B Fahrerlaubnis ADAC Kontakte hatte und dort eine Verbilligung erreichen wollte.
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Mark-RE
Beitrag 12.03.2010, 00:12
Beitrag #19


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Man sollte als KFZ Führer mit 17 Jahren schon wissen, dass man nicht ohne VS Mofafahren darf. think.gif
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Cassandra666
Beitrag 13.03.2010, 10:40
Beitrag #20


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Hallo Ihr Lieben

Nun erst meldet sich die Mutter zu Wort. Sorry! Meine Registrierung ist in den Spamordner gewandert.

Erst mal ganz lieben Dank, dass ihr hier so vielfältig geantwortet habt.

Zur weiteren Information nun.
- wir beide haben eine blütenweiße Weste...noch nicht mal Knöllchen wegen zu schnell fahren
- ich habe mit dem Mofa rein gar nichts zu tun..hab noch nie draufgesessen...es gehört meinem Sohn. Dummerweise ist die Bezahlung aber über meine
EC Karte gelaufen, da mein Sohn das Geld damals beim Kauf nicht sofort flüssig hatte. Ist aber komplett von ihm selber bezahlt worden.
- dummerweise bin ich nachdem mein Sohn erwischt worden ist sofort zu meiner Versicherung gerannt und hab ein neues Kennzeichen wieder auf meinen Namen gekauft
- Mein Sohn ist ein wirklich lieber Junge. Sehr fleißig und sparsam. Ansonsten hätte er sich wohl kaum diesen neuen Roller und gleichzeitig den Autoführerschein leisten können
- ich hab ihn seit Anfang des Jahres mehrfach erinnert...der ist einfach nur schusselig und ich hab ihn nicht kontrolliert
- er wird im Mai 18

Ich würde auch einen Teil der Schuld auf mich nehmen, um ihm nichts als Fahranfänger zu verbauen. Hatte noch nie seit 26 Jahren Punkte in Flensburg. Anderseits bin ich beruflich stark auf meinen Führerschein angewiesen. Auch finanziell hab ich keinen Spielraum. Ich komm jeden Monat plus minus null raus.
Habe noch 2 andere Söhne zu versorgen.
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JTH
Beitrag 13.03.2010, 10:52
Beitrag #21


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MEiner Erfahrung nach kommt es wegen Mofa-Delikten, abgesehen von Probezeitmaßnahmen, nur sehr selten zu direkten Auswirkungen auf den Auto-Führerschein.

Ihr solltet gegenüber der Polizei (bzw StA) sehr genau darlegen, daß Dein Sohn der alleinige Halter des Mofas ist.


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steveluke
Beitrag 13.03.2010, 11:03
Beitrag #22


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Um das Delikt mal in den passenden Rahmen zu rücken:

Es handelt sich zwar zweifelsfrei um eine Straftat, aber rund um den 1. März eines jeden Jahres gibt es naturgemäß bundesweit einen deutlichen Anstieg der Fallzahlen, es handelt sich also um eine Art "Massendelikt".
Das ist den Strafverfolgungsbehörden und Gerichten sehr wohl bekannt; je näher das Datum der Tatentdeckung am 1. März liegt, um so plausibler ist auch das Argument der "Vergesslichkeit", welches aus einer Vorsatztat schon mal eine Fahrlässigkeitstat macht.
Alles in allem halte ich die Wahrscheinlichkeit, dass das Strafverfahren (mit oder ohne Verhändung einer Bußgeldauflage) eingestellt wird, für recht wahrscheinlich und auch sachgerecht.
Das wäre dann das berühmte "blaue Auge", mit dem man dann davon kommt wink.gif

Es wäre sicherlich kein Fehler, gegenüber den Behörden selbst schon zu signalisieren, dass man mit einer Einstellung des Strafverfahrens gegen Bußgeldauflage einverstanden wäre.


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Bitte beachten: Nicht über boardeigene Kanäle erreichbar.
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Cassandra666
Beitrag 13.03.2010, 11:28
Beitrag #23


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Mein Sohn ist in der Probezeit bzgl. seines Autoführerscheins. Was kann da passieren? Wie hoch kann das Bußgeld ausfallen, bei einem Lehrling, der ca. 220 Euro Netto verdient?
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JTH
Beitrag 13.03.2010, 11:37
Beitrag #24


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Wenn es zu einer Verurteilung kommen sollte, fährt er 6 Punkte ein (Das gilt für Dich als Halter übrigens auch...). Oder sind es sogar 7? Da wären für den Sohnemann auch die ersten PZ-Maßnahmen (Verlängerung und Nachschulung) fällig.

Aber wie @steveluke schrieb kann durchaus eine Einstellung des Verfahrens drin sein.


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Cassandra666
Beitrag 13.03.2010, 12:25
Beitrag #25


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Dann hoffe ich mal auf Einstellung des Verfahrens. Weil ich fänds echt nicht fair. Einen jungen Menschen, der einfach nur dusselig war, so zu bestrafen. Und wenn ich überlege, dass wenn er nicht so fleißig gewesen wäre, mit 17 schon den Führerschein zu haben...er die Kosten für ne Nachschulung oder wie auch immer...nicht tragen müsste.

Ach so ...6 oder 7 Punkte wären bei mir wohl egal...oder? Wobei mein einziger Fehler eine mangelnde Kontrolle eines fast 18 jährigen war. Nur die finanzielle Seite belastet mich.
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JTH
Beitrag 13.03.2010, 13:10
Beitrag #26


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Nun - gar so harmlos, wie Du offenbar meinst, war das Fehlverhalten des Sohnemanns nicht...

Stell Dir einfach mal vor, er baut einen Unfall, bei dem beben Sachschaden ein Mensch verletzt wird. Wer soll für die Behandlungskosten aufkommen? Wer zahlt den Schaden? Wer die Schmerzensgelder?

Dein Sohn wohl nicht... Eine Versicherung gab es auch nicht. Da bleibt ein Opfer sehr schnell auf der Strecke.


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Mark-RE
Beitrag 13.03.2010, 14:44
Beitrag #27


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Joah, ich würde sagen, dann zahlt der Weiße Ring biggrin.gif
Da gab es doch einen Verband für...

Ohne Auflagen werden sie es gegen dich einstellen, aber nicht gegen deinen Sohn.
Er hat gezeigt, dass er als Probezeitler noch nicht wirklich geeignet ist.
Ohne Versicherung zu fahren, da kennen unsere Gerichte nun einmal keinen Spass. Das ist Kapitalverbrechen biggrin.gif
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Malermeister
Beitrag 13.03.2010, 15:30
Beitrag #28


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Zitat (Mark-RE @ 13.03.2010, 14:44) *
Ohne Versicherung zu fahren......... ist Kapitalverbrechen biggrin.gif
Zitat
1. Ka|pi|tal|ver|bre|chen, das: schwere Straftat wie Mord, schwerer Raub o. Ä
Quelle


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Unser Zeitalter ist stolz auf Maschinen die denken und mißtrauisch gegen Menschen, die es versuchen.
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Tnixm
Beitrag 13.03.2010, 16:08
Beitrag #29


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...ist in der Tat so, dass es zunächst harmlos klingt..aber wie schon von JTH erwähnt....
WENN dann doch der Fall der Fälle eintritt, kann das ganz übel werden....

Ich denke das ist der Hintergrund.


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GrussT. (Uli)Gelassen bleiben !! Mir muss man schon die Zähne zeigen, damit ich arbeite!

LifePlus
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JTH
Beitrag 13.03.2010, 16:20
Beitrag #30


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Zitat (Mark-RE @ 13.03.2010, 14:44) *
Joah, ich würde sagen, dann zahlt der Weiße Ring biggrin.gif


Das halte ich für ein Gerücht.


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Eulin
Beitrag 13.03.2010, 18:13
Beitrag #31


Neuling
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Hallo Cassandra,

schön dass das endlich geklappt hat mit deiner Anmeldung hier wavey.gif

Wie du siehst, wird dir hier geholfen,

ich wünsch dir viel Glück


edit:

ich wünsch euch beiden viel Glück wavey.gif
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