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> Welche Strafe könnte fällig werden..., ...wenn man an der Airbag-Leuchte spielt
OlafSt
Beitrag 09.02.2010, 15:12
Beitrag #1


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Nehmen wir ein Fahrzeug mit einem Airbag-Defekt (welcher exakt, spielt keine Rolle). Folglich leuchtet die Airbag-Kontrolleuchte dauerhaft auf - doch der TÜV-Termin steht vor der Tür und mit diesem störenden Licht da in der Armatur gibts keine Plakette. Die Leuchte abklemmen hilft auch nicht, da bei Einschalten der Zündung eben diese Leuchte ihre zwei, drei Sekunden aufleuchten und dann erlöschen muß, was der Prüfer ebenfalls monieren würde.

Nun. Ein halbwegs elektronikversierter Bastler könnte sich nun eine simple Timerschaltung basteln und die Leuchte - anstelle über die ursprüngliche Leitung - nun selbst die zwei, drei Sekunden mit Strom versorgen und dann wieder abschalten. Problem gelöst, Plakette sicher und ich hab mein Feierabendbier verdient.

Welches Kaleidoskop an Strafen würde sich hier entfalten, sollte dies entdeckt werden resp. ein Unfall passieren ?


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ZITAT(blue0711)
Ich muss als VT nicht mit jedem erdenklichen Unsinn als Reaktion von Anderen auf meine blosse Existenz in einem in der Praxis doch recht subjektiv eingeschätzten imaginären Raum rechnen.
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Seeperle
Beitrag 09.02.2010, 15:31
Beitrag #2


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Das ginge noch einfacher: Die Air-Lampe kann an eine andere Lampe parallel angeschlossen werden , z.B. Öldruck, die nach dem Einschalten der Zündung auch ausgeht.


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Gast_fusel_*
Beitrag 09.02.2010, 15:35
Beitrag #3





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kommt bei einem Unfall jemand ums Leben, der bei funktionierendem Airbag überlebt hätte, würde ich mal das hier als maximal mögliches annehmen:
Zitat
§ 222 Fahrlässige Tötung
Wer durch Fahrlässigkeit den Tod eines Menschen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

zwar nicht wegen der Manipulation der Leuchte, sondern wegen dem mangelhaften Airbag, aber auf die Höhe der Strafe dürfte eine solche Manipulation schon Einfluß haben.
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Janus
Beitrag 09.02.2010, 16:02
Beitrag #4


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So ein Problem hatten wir schonmal.


~ Janus


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Regeln dienen dazu nachzudenken, bevor man sie bricht.
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rohes.schnitzel
Beitrag 09.02.2010, 16:06
Beitrag #5


Neuling


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wie wärs denn mit: airbag reparieren lassen? whistling.gif thread.gif
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Janus
Beitrag 09.02.2010, 16:32
Beitrag #6


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Viel zu naheliegend. wink.gif


~ Janus


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rhein-culture
Beitrag 09.02.2010, 20:54
Beitrag #7


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Vielleicht auch nur ein Wackelkontakt an den Sitzen (vom Kabel).
Falls möglich Fehlercode auslesen lassen, dann weiß man mehr und kostet 10-20 Euro...
Zitat
Nehmen wir ein Fahrzeug mit einem Airbag-Defekt (welcher exakt, spielt keine Rolle). Folglich leuchtet die Airbag-Kontrolleuchte dauerhaft auf - doch der TÜV-Termin steht vor der Tür und mit diesem störenden Licht da in der Armatur gibts keine Plakette.

Oder ist das nur eine hypothetische Frage, deren Sinn mir sich so ganz erschließt...
Davon ab, ist jegliche Gebastel nur Menschen mit besonderem Nachweis gestattet.
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Ernschtl
Beitrag 09.02.2010, 21:16
Beitrag #8


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Zitat (OlafSt @ 09.02.2010, 15:12) *
Nehmen wir ein Fahrzeug mit einem Airbag-Defekt (welcher exakt, spielt keine Rolle).
Das spielt sehr wohl eine Rolle. Gibt es nur einen Fahrerairbag dann beisst beim Unfall auch nur der Fahrer ins Lenkrad, also wahrscheinlich du.
Gibt es mehrere Airbags werden ev. auch andere gefährdet. Ausserdem erhöht das die Wahrscheinlichkeit eines Defekts und wenn's nur ein loser Draht ist.
Ein Schaden am Airbag selbst oder im Steuergerät ist sehr teuer. Das würde ich auch nicht tauschen lassen. Reparieren ist verboten. Wackelkontakte lassen sich aber einfach beheben.
Zitat (fusel @ 09.02.2010, 15:35) *
kommt bei einem Unfall jemand ums Leben, der bei funktionierendem Airbag überlebt hätte,...
und wie will man das beweisen?


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pfk66
Beitrag 09.02.2010, 21:24
Beitrag #9


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Ich bin kein, wie heißt das so schön neudeutsch "Kfz-Mechantroniker", wäre mir aber ziemlich sicher, dass der eigentliche Defekt des Systems "Airbag" auf jeden Fall im Fehlerspeicher abgelegt wurde/wird.

Und da der TÜV heutzutage sofort an die OBD-Dose geht und dort auch z.B. AU-Werte kontrolliert, wäre meiner Meinung nach diese Bastelei ziemlich umsonst.


wavey.gif
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MickyMaus
Beitrag 09.02.2010, 21:33
Beitrag #10


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Zitat (OlafSt @ 09.02.2010, 15:12) *
Nun. Ein halbwegs elektronikversierter Bastler könnte sich nun eine simple Timerschaltung basteln und die Leuchte - anstelle über die ursprüngliche Leitung - nun selbst die zwei, drei Sekunden mit Strom versorgen und dann wieder abschalten. Problem gelöst, Plakette sicher und ich hab mein Feierabendbier verdient.

Hilft dir nicht weiter. Die Lampen leuchten am Anfang nicht zum Spaß, sondern zum aufprüfen. Wenn du nun die Airbagleuchte von seiner eigentlichen Ansteuerungsleitung trennst, kann sie nicht aufgeprüft werden. Auch wenn die Lampe gefaked gleichzeitig leuchtet. Die Folge: Das Kombi meldet sich als defekt ab (macht gar nix mehr), gleichzeitig gibt es einen Fehlerspeichereintrag. Und der kommt dummerweise direkt nach dem Löschen wieder.

Was dir an Strafe blüht? Ich bin kein Experte für Zulassungsrecht, aber ich vermute, dass die BE mit dem Abtrennen einer Sicherheitswarnlampe erlischt. Die Folgen brauche ich nicht weiter zu schildern, denke ich.


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Viele Grüße,
MM
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Stefan Süßmann
Beitrag 10.02.2010, 09:41
Beitrag #11


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Zitat
Das ginge noch einfacher: Die Air-Lampe kann an eine andere Lampe parallel angeschlossen werden , z.B. Öldruck, die nach dem Einschalten der Zündung auch ausgeht.


Diese Variante gefällt mir am besten, da sie jedem aufmerksamen Prüfer auffällt wavey.gif

mfg

Stefan
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Seeperle
Beitrag 10.02.2010, 10:00
Beitrag #12


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Ja stimmt, die Lampe geht meist unabhängig von den anderen Lampen aus, auch etwas später.
Einfach einen Kondensator in Reihe zur Lampe(parallel dazu einen hochohmigen Widerstand im meg-ohm-bereich)
Beim Einschalten wird der Kondensator aufgeladen und die Lampe geht aus und über den hochohmigen Widerstand entlädt er sich wieder.


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Stefan Süßmann
Beitrag 10.02.2010, 10:42
Beitrag #13


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Zitat
Einfach einen Kondensator in Reihe zur Lampe(parallel dazu einen hochohmigen Widerstand im meg-ohm-bereich)
Beim Einschalten wird der Kondensator aufgeladen und die Lampe geht aus und über den hochohmigen Widerstand entlädt er sich wieder.


Ich gehe davon aus, dass ich auch das merken würde rolleyes.gif

mfg

Stefan
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Kami
Beitrag 10.02.2010, 11:18
Beitrag #14


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bleiben wir bei einem hypothetischen: eventuell..

Ich glaube kaum das du bei jedem fz die reihenfolge der kontrolleuchtchen (abs, airbag, etc) kontrollierst solange du am fz keine hinweise (vernähte sitze z.b.) auf manipulation siehst.

Bei meinem letzten Fz hatte jemand die Airbagkontrolleuchte deaktiviert und ein normales Lenkrad eingebaut. Ich habe erst beim zerlegen festgestellt das das Fz wohl mal nen Fahrerairbag hatte als ich das Steuergerät gefunden hatte...

Gruss

Kami


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Ernschtl
Beitrag 10.02.2010, 11:41
Beitrag #15


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Zitat (Stefan Süßmann @ 10.02.2010, 10:42) *
Zitat
Einfach einen Kondensator in Reihe zur Lampe(parallel dazu einen hochohmigen Widerstand im meg-ohm-bereich)
Beim Einschalten wird der Kondensator aufgeladen und die Lampe geht aus und über den hochohmigen Widerstand entlädt er sich wieder.
Ich gehe davon aus, dass ich auch das merken würde rolleyes.gif
Mit Sicherheit, weil die Lampe nur ganz kurz aufleuchten und dann langsam dunkler würde, vollkommen unnormal.
Abgesehen davon will ich den Nicht-Elektroniker sehen der an heutigen Kombiinstrumenten herumdoktert. Das sind schon seit über 10 Jahren essentielle Bestandteile des Motormanagements, viele mit einfachen Microprozessoren bestückt, nicht nur doofe Anzeigen.
Es ist viel einfacher der Fehlerursache auf den Grund zu gehen und, abgesehen vom Airbag selbst, die Sache mit Gebrauchtteilen zu reparieren.


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Stefan Süßmann
Beitrag 10.02.2010, 12:56
Beitrag #16


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Zitat
Ich glaube kaum das du bei jedem fz die reihenfolge der kontrolleuchtchen (abs, airbag, etc) kontrollierst solange du am fz keine hinweise (vernähte sitze z.b.) auf manipulation siehst.


Das kann man auch garnicht, da die Sollzeiten nicht bekannt sind. Da jedes Steuergerät aber seinen eigenen Selbsttest durchführt, sind die Zeiten aller Steuergeräte unterschiedlich. Wenn zwei Kontrollleuchten exakt gleichzeitig ausgehen, dann gehen bei mir alle Alarmglocken an. Die Leuchten vom Öldruck und der Lichtmaschine gehen auch erst aus, wenn der Motor läuft.

Zitat
Bei meinem letzten Fz hatte jemand die Airbagkontrolleuchte deaktiviert und ein normales Lenkrad eingebaut.


Das ist natürlich der am schwersten zu erkennende Fall.


mfg

Stefan
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OlafSt
Beitrag 10.02.2010, 12:59
Beitrag #17


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Dann mal einige Klarstellungen, bevor ihr euch wieder in irgendwas hineinsteigert wink.gif

Es geht nur um die Manipulation der Warnleuchte "Airbag". Diese zeigt einen Fehler im Airbagsystem an - die Konfiguration der Airbags ist dabei tatsächlich irrelevant. Die Manipulation dient ausschließlich dazu, die Reparaturkosten für den Airbag (aufgrund unbekannter Ursache wird das üblicherweise sehr teuer) zu sparen, die bevorstehende HU aber dennoch zu bestehen.

Weiterhin ist es weder mein Fahrzeug, das manipuliert werden soll, noch würde ich je anbieten, eine derartige Hasardeur-Aktion vorzunehmen, weder an meinem noch irgendeinem anderen Fahrzeug. Ich hatte allerdings schon einige Tachoeinheiten in der Hand und in allen war noch das konventionelle "Glühobst" drin. Doch selbst wenn es inzwischen LED sind - es müssen nur zwei Leiternbahnen durchtrennt und mit Drähten versehen werden, um die Manipulation durchzuführen. Das Zeitverhalten läßt sich via einfacher Timerschaltungen oder - wenn es wirklich auf die Millisekunde ankommt - eben per Mikrocontroller machen. Alles kein Hexenwerk.

Im wesentlichen interessiert mich an diesem Fall die möglichen Strafen. Schließlich hat man die HU-Plakette zu unrecht erworben, ist also ohne gültige HU unterwegs, was aber eher unkritisch wäre - wird ja erst nach Monaten merkbar geahndet.
Ist die BE denn erloschen, wenn der Airbag nicht mehr funktioniert (und das tut er nicht, solange der Fehlercode gespeichert ist) ?


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ZITAT(blue0711)
Ich muss als VT nicht mit jedem erdenklichen Unsinn als Reaktion von Anderen auf meine blosse Existenz in einem in der Praxis doch recht subjektiv eingeschätzten imaginären Raum rechnen.
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MickyMaus
Beitrag 10.02.2010, 13:03
Beitrag #18


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Zitat (OlafSt @ 10.02.2010, 12:59) *
Doch selbst wenn es inzwischen LED sind - es müssen nur zwei Leiternbahnen durchtrennt und mit Drähten versehen werden, um die Manipulation durchzuführen. Das Zeitverhalten läßt sich via einfacher Timerschaltungen oder - wenn es wirklich auf die Millisekunde ankommt - eben per Mikrocontroller machen. Alles kein Hexenwerk.

Hast du meinen Beitrag weiter oben nicht gelesen? Wenn das Kombi die Airbaglampe nicht aufprüfen kann, legt es sich selbst tot. Unter Umständen kann es auch sein, dass dann auch die WFS zuschlägt.


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Viele Grüße,
MM
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OlafSt
Beitrag 10.02.2010, 13:21
Beitrag #19


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Sicher habe ich den gelesen. Aber ich bezweifle ernsthaft, das allein das versagen eines Leuchtmittels (ja, auch LED gehen mal kaputt und eine durchtrennte Leiterbahn ist nicht von einer defekten LED/Leuchte zu unterscheiden) sofort die gesamte Tachoeinheit deaktiviert und ggf. der Wagen nicht mal mehr nen Muckser von sich gibt. Dafür hätte ich gern einen Beweis.


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Ernschtl
Beitrag 10.02.2010, 13:41
Beitrag #20


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Zitat (OlafSt @ 10.02.2010, 13:21) *
Dafür hätte ich gern einen Beweis.
Ich auch, denn an dieser (Nicht)funktion habe ich erhebliche Zweifel.
Ausser der Wfs ist mir kein einziges Peripheriegerät oder Bauteil bekannt welches bei Defekt eine Fahrt verhindern würde. Zumindest nicht sofort und mit Absicht. Macht auch keinen Sinn, man will ja schliesslich noch bis zur Werkstatt kommen.


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Gast_fusel_*
Beitrag 10.02.2010, 13:48
Beitrag #21





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Zitat (OlafSt @ 10.02.2010, 12:59) *
Im wesentlichen interessiert mich an diesem Fall die möglichen Strafen. Schließlich hat man die HU-Plakette zu unrecht erworben, ist also ohne gültige HU unterwegs, was aber eher unkritisch wäre - wird ja erst nach Monaten merkbar geahndet.
Ist die BE denn erloschen, wenn der Airbag nicht mehr funktioniert (und das tut er nicht, solange der Fehlercode gespeichert ist) ?

die HU ist trotzdem gültig. Es wurden keine erkennbaren Mängel festgestellt und somit ist das formal in Ordnung.

Die BE erlischt nicht wegen des Defektes am Airbag, da dies ein Defekt und keine Veränderung ist. Die BE kann erst durch die Manipulation an der Kontrollleuchte erlöschen.

Es bleibt das Fahren mit einem nicht vorschriftsmäßigen Fahrzeug (unabhängig von HU und BE) und den daraus folgenden Konsequenzen.
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MickyMaus
Beitrag 10.02.2010, 16:43
Beitrag #22


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Zitat (OlafSt @ 10.02.2010, 13:21) *
Dafür hätte ich gern einen Beweis.

Den darf ich dir leider nicht liefern. Dass die WFS zuschlägt, war eine Vermutung. Der Gedanke mit der Fahrt zur Werkstatt widerlegt sie natürlich.

Dennoch: Es gibt bestimmte LEDs im Kombiinstrument, die aufgeprüft werden müssen (MIL, Öldruck, Airbag, Bremse etc.). Ein Defekt (und da würde sich deine Bastelei an der Airbag-Leuchte im Aufprüffall nicht von unterscheiden) legt das gesamte Kombi mit einem Fehlerspeichereintrag lahm, der auch nach Löschen automatisch wieder eingetragen wird.

Zitat (fusel @ 10.02.2010, 13:48) *
Die BE kann erst durch die Manipulation an der Kontrollleuchte erlöschen.

Genau darauf zielte mein Erlöschen der BE ab.


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netghost78
Beitrag 11.02.2010, 14:38
Beitrag #23


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Bei einer Glühlampen-Kontrolleuchte kann nicht überprüft werden, ob die Leitung zur Ansteuerung durchtrennt wurde oder ob das Leuchtmittel defekt ist.
Demzufolge kann sich da auch nix lahmlegen.
Wie das bei LEDs aussieht, weiß ich nicht. Diese gehen ja nun wirklich nicht defekt und sind deshalb prüfbar.
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MickyMaus
Beitrag 11.02.2010, 16:33
Beitrag #24


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Zitat (netghost78 @ 11.02.2010, 14:38) *
Bei einer Glühlampen-Kontrolleuchte kann nicht überprüft werden, ob die Leitung zur Ansteuerung durchtrennt wurde oder ob das Leuchtmittel defekt ist.
Demzufolge kann sich da auch nix lahmlegen.
Wie das bei LEDs aussieht, weiß ich nicht. Diese gehen ja nun wirklich nicht defekt und sind deshalb prüfbar.

Kann es sein, dass du irgendwas missverstanden hast? Es geht nicht um die Glühlampen-Kontrollleuchte. Die überwacht deine Fahrzeugbeleuchtung und gibt dir einen dezenten Hinweis, wenn etwas kaputt ist.

Hier geht es um Leuchten (egal ob Glühlampe oder LED) im Kombiinstrument. Da gibt es einige (wie schon genannt: MIL, Öldruck, Bremse, Airbag etc.) die müssen funktionieren, weil sie sicherheitskritische Systeme überwachen und Alarm geben, wenn diese nicht mehr funktionieren. Bei der Überwachung dieser Leuchten ist auch egal, ob die Zuleitung durchtrennt wurde oder die Leuchte an sich kaputt ist. Das Kombiinstrument meldet defekt und ist damit nicht mehr zu gebrauchen.


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netghost78
Beitrag 11.02.2010, 16:47
Beitrag #25


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War unglücklich ausgedrückt, aber ich meine schon das richtige.
Bei einer Kontrolleuchte in Form einer Glühlampe kann nicht überprüft werden, ob die Leitung zur Ansteuerung durchtrennt wurde oder ob das Leuchtmittel defekt ist.
Demzufolge kann sich da auch nix lahmlegen.

Zitat
Das Kombiinstrument meldet defekt und ist damit nicht mehr zu gebrauchen.

Wie soll das denn funktionieren? Zumal das sinnfrei wäre. Eine Glühlampe geht mal kaputt und wird getauscht. Warum soll bei einem defekten Leuchtmittel im Tacho selbiger nicht mehr zu benutzen sein?
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MickyMaus
Beitrag 11.02.2010, 16:56
Beitrag #26


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Zitat (netghost78 @ 11.02.2010, 16:47) *
War unglücklich ausgedrückt, aber ich meine schon das richtige.
Bei einer Kontrolleuchte in Form einer Glühlampe kann nicht überprüft werden, ob die Leitung zur Ansteuerung durchtrennt wurde oder ob das Leuchtmittel defekt ist.
Demzufolge kann sich da auch nix lahmlegen.

Das ist schlicht und ergreifend falsch. Überprüft wird, ob die Leuchte leuchten kann. Wenn sie es kann: Wunderbar. Wenn sie es nicht kann: Fehler. Und da ist es egal, ob die Leitung kaputt ist oder die Lampe.
Und beim Aufprüfen passiert genau das: Lampe wird angesteuert und gemessen, ob Strom fließt. Wenn ja und in korrektem Umfang: iO. Wenn nicht: Fehler.

Oder warum denkst du leuchtet das Mäusekino beim Zündungswechsel? Nur zum Spaß?

Zitat (netghost78 @ 11.02.2010, 16:47) *
Zitat
Das Kombiinstrument meldet defekt und ist damit nicht mehr zu gebrauchen.

Wie soll das denn funktionieren?

Ich verstehe deine Frage nicht. Kombi meldet defekt und muss repariert/ausgetauscht werden.

Zitat (netghost78 @ 11.02.2010, 16:47) *
Zumal das sinnfrei wäre. Eine Glühlampe geht mal kaputt und wird getauscht. Warum soll bei einem defekten Leuchtmittel im Tacho selbiger nicht mehr zu benutzen sein?

Das habe ich doch im letzten Beitrag schon geschrieben: Die Lampen zeigen u.U. einen harten Defekt (Öldruckverlust, Airbag defekt, Bremse defekt etc.) im Fahrzeug an. Wenn die Lampe allerdings nicht mehr leuchten kann (egal ob Leitung oder Leuchte defekt), dann kann es passieren, dass du im Fehlerfall nicht mehr gewarnt wirst und somit dein Leben riskierst oder zumindest dein Auto. Um das zu vermeiden, schreibt der Gesetzgeber vor, dass gewisse Kontrollleuchten bei jedem Zündungswechsel aufgeprüft werden müssen.


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Gast_charly68_*
Beitrag 11.02.2010, 17:01
Beitrag #27





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Außerdem sind die sicherheitsrelevanten Teile an die Betribserlaubnis gekoppelt.

Leuchtet keine AirBag-Kontrolllampe z. B. bei der HU nicht könnte im schlimmsten Fall die Plakette verweigert werden.
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netghost78
Beitrag 11.02.2010, 17:04
Beitrag #28


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Also ich kann dir definitiv sagen, daß an allen von mir gewarteten Fahrzeugen (Citroen BX, Ford Ka, Opel Corsa B) eine solche Prüfung nicht stattfindet.
Es ist doch auch völliger Quark, daß man ein Kombiinstrument wegschmeißen muß, weil es sich selbst hinrichtet und das nur, weil ein Leuchtmittel defekt ist.
Wer sowas baut, der gehört gesteinigt. Darum gehen die Leuchtmittel ja auch beim Zündung einschalten an und man kann sehen, ob eine defekt ist.
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Kami
Beitrag 11.02.2010, 17:05
Beitrag #29


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Zitat (charly68 @ 11.02.2010, 17:01) *
Leuchtet keine AirBag-Kontrolllampe z. B. bei der HU nicht könnte im schlimmsten Fall die Plakette verweigert werden.



wird die bemerkt wird berechigterweise nicht nur im schlimmsten fAll, sondern generell keine Plakette erteilt.


Gruss

Kami


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MickyMaus
Beitrag 11.02.2010, 17:24
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Zitat (netghost78 @ 11.02.2010, 17:04) *
Also ich kann dir definitiv sagen, daß an allen von mir gewarteten Fahrzeugen (Citroen BX, Ford Ka, Opel Corsa B) eine solche Prüfung nicht stattfindet.

Wodran willst du das festmachen?

Zitat (netghost78 @ 11.02.2010, 17:04) *
Es ist doch auch völliger Quark, daß man ein Kombiinstrument wegschmeißen muß, weil es sich selbst hinrichtet und das nur, weil ein Leuchtmittel defekt ist.

Ich sprach nicht von wegschmeißen. Im Normalfall kann man es reparieren, im Zweifelsfall ist die Reparatur eben teurer als der Austausch. Dann wird ausgetauscht.

Zitat (netghost78 @ 11.02.2010, 17:04) *
Wer sowas baut, der gehört gesteinigt. Darum gehen die Leuchtmittel ja auch beim Zündung einschalten an und man kann sehen, ob eine defekt ist.

Glaubst du, dass irgendweinem "Ottonormalfahrer" auffallen würde, wenn da eine Lampe mehr oder weniger leuchtet?


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Gast_fusel_*
Beitrag 11.02.2010, 17:53
Beitrag #31





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Zitat (MickyMaus @ 11.02.2010, 17:24) *
Glaubst du, dass irgendweinem "Ottonormalfahrer" auffallen würde, wenn da eine Lampe mehr oder weniger leuchtet?

es gibt genügend Fahrer . . . . , die es auch nicht bemerken oder sich nichts dabei denken, wenn während der Fahrt so ein nettes Lämpchen aufleuchtet.

Deine Logik verstehe ich alledings nicht so ganz. Wenn eine sicherheitsrelevante Komponente einen Defekt hat und die Kontrollleuchte brennt, kann ich trotzdem weiterfahren.
Wenn alles einwandfrei funktioniert und nur die Kontrolllampe kaputt ist, dann soll ich nicht mehr weiterfahren können. Das macht wenig Sinn.

netghost78 hat da Recht, die Kontrollleuchten leuchten beim Einschalten der Zündung auf, damit man mit dem Auge kontrollieren kann, ob sie in Ordnung sind.
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Gast_charly68_*
Beitrag 11.02.2010, 17:57
Beitrag #32





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Zitat (fusel @ 11.02.2010, 17:53) *
netghost78 hat da Recht, die Kontrollleuchten leuchten beim Einschalten der Zündung auf, damit man mit dem Auge kontrollieren kann, ob sie in Ordnung sind.


Und solange sie leuchten erfolgt die Prüfung ob z. B. der Airbag i. O. ist.

Ist er i. O. geht nämlich die Lampe aus.

Liegt ein Defekt vor, dann bleibt die Lampe an.

Das gleiche gilt für den Rest von der Lichtorgel während der Zündphase.
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MickyMaus
Beitrag 11.02.2010, 18:23
Beitrag #33


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Zitat (fusel @ 11.02.2010, 17:53) *
Wenn alles einwandfrei funktioniert und nur die Kontrolllampe kaputt ist, dann soll ich nicht mehr weiterfahren können. Das macht wenig Sinn.

Lies doch erstmal meine Aussagen. Ich sprach nicht davon, dass du nicht mehr weiterfahren kannst.

Zitat (fusel @ 11.02.2010, 17:53) *
netghost78 hat da Recht, die Kontrollleuchten leuchten beim Einschalten der Zündung auf, damit man mit dem Auge kontrollieren kann, ob sie in Ordnung sind.

Und warum gehen die Lampen nicht alle gleichzeitig an und aus? Oder nacheinander?


--------------------
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netghost78
Beitrag 11.02.2010, 19:45
Beitrag #34


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Zitat (MickyMaus @ 11.02.2010, 17:24) *
Zitat (netghost78 @ 11.02.2010, 17:04) *
Also ich kann dir definitiv sagen, daß an allen von mir gewarteten Fahrzeugen (Citroen BX, Ford Ka, Opel Corsa B) eine solche Prüfung nicht stattfindet.

Wodran willst du das festmachen?

Weil an o.g. Fahrzeugen durchaus schon Lämpchen defekt waren und dies keine weiteren Folgen hatte. Weiterhin kenne ich die Schaltpläne o.g. Fahrzeuge und weiß, daß bei den meisten Kontrollämpchen keine Diagnoseelektronik dabei klemmt, die ein defektes Leuchtmittel diagnostizieren kann.

Zitat (MickyMaus @ 11.02.2010, 17:24) *
Zitat (netghost78 @ 11.02.2010, 17:04) *
Es ist doch auch völliger Quark, daß man ein Kombiinstrument wegschmeißen muß, weil es sich selbst hinrichtet und das nur, weil ein Leuchtmittel defekt ist.

Ich sprach nicht von wegschmeißen. Im Normalfall kann man es reparieren, im Zweifelsfall ist die Reparatur eben teurer als der Austausch. Dann wird ausgetauscht.

Ich will nicht ausschließen, daß es sowas gibt, halte es aber für völligen ökonomischen und ökologischen Schachsinn ein Kombiinstrument wegen eines defekten Leuchtmittels auszutauschen.

Zitat (MickyMaus @ 11.02.2010, 18:23) *
Zitat (fusel @ 11.02.2010, 17:53) *
netghost78 hat da Recht, die Kontrollleuchten leuchten beim Einschalten der Zündung auf, damit man mit dem Auge kontrollieren kann, ob sie in Ordnung sind.

Und warum gehen die Lampen nicht alle gleichzeitig an und aus? Oder nacheinander?

Weil die Kontrolleuchte so lange leuchtet, wie das Steuergerät die entsprechende Anlage diagnostiziert. Dies kann unterschiedlich lange dauern und hat mit der Eigenschaft eine defekte Kontrolleuchte zu diagnostizieren nichts zu tun.
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arnolt
Beitrag 11.02.2010, 20:15
Beitrag #35


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Meines Wissens nach werden die heutigen Platinen für die Amaturenbretter gleichzeitig als Gateway benutzt, um die verschiedenen Bussysteme miteinander zu vernetzen. Einfach Lötarbeiten, um die eventuell integrierten Dioden zu umgehen wird dabei sicherlich nicht einfach sein, ohne das Gateway zu beschädigen. Bei den Fahrzeugen aus den 90ern sind die Funktionen meist noch nicht über ein Gateway verknüpft. Da mag Löten eine technische Lösung sein, die aber keinesfalls zulässig ist.
Durch eine falsche Reparatur ist meine Wissens auch noch keine BE erloschen. Durch einen technischen Eingriff der gegen 19(2) verstößt allerdings ja. Und ob andere Normen (evtl. gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr) betroffen sind entscheidet im Schadensfall/Straffall der Richter.


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Alles wird gut.

[A][B][C][D][E][F] und [A][BE][CE][MLT]
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MickyMaus
Beitrag 11.02.2010, 21:38
Beitrag #36


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Zitat (netghost78 @ 11.02.2010, 19:45) *
Weil an o.g. Fahrzeugen durchaus schon Lämpchen defekt waren und dies keine weiteren Folgen hatte. Weiterhin kenne ich die Schaltpläne o.g. Fahrzeuge und weiß, daß bei den meisten Kontrollämpchen keine Diagnoseelektronik dabei klemmt, die ein defektes Leuchtmittel diagnostizieren kann.

Ich sprach auch nicht von allen Kontrollleuchten. Das solltest du auch gelesen haben. Wobei die von dir zitierten Fahrzeuge ja auch eher automobile "Vorkriegsmodelle" sind, die mit einen CAN-Bus höchstens bei einem Crash Kontakt haben. Geschweige denn mit umfangreichen OBD-Mechanismen.

Zitat (netghost78 @ 11.02.2010, 19:45) *
Ich will nicht ausschließen, daß es sowas gibt, halte es aber für völligen ökonomischen und ökologischen Schachsinn ein Kombiinstrument wegen eines defekten Leuchtmittels auszutauschen.

Nen Taschenrechner für 100€ repariert dir heutzutage auch niemand mehr.

Zitat (netghost78 @ 11.02.2010, 19:45) *
Weil die Kontrolleuchte so lange leuchtet, wie das Steuergerät die entsprechende Anlage diagnostiziert. Dies kann unterschiedlich lange dauern und hat mit der Eigenschaft eine defekte Kontrolleuchte zu diagnostizieren nichts zu tun.

Zur Eigendiagnose bräuchte die Lampe aber gar nicht zu leuchten. Wenn bei der Eigendiagnose ein Fehler auftritt, leuchtet die Lampe ja eh. Wie willst du bei rund 20 aufprüfenden LEDs erkennen ob eine oder 2 fehlen? Du kannst zwar gezielt dir die MIL anschauen oder die Airbag, aber per Sichtkontrolle kriegst du keinen Defekt raus. Warum sollten Kontrollleuchten also überhaupt bei Kl15==ein leuchten?


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Damastor
Beitrag 11.02.2010, 23:53
Beitrag #37


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Mal ganz einfach gedacht:

Wo ist das Problem, das Airbaglämpchen einfach irgendwo zu verstauen wo es nicht durchleuchtet ohne es zu verstauen und anschließend mit einer Timerschaltung abhängig von einer anderen Lampe zu schalten? Kaum mehraufwand und jetzt wirds Idiotensicher, weil die Lampe leuchtet => Selbsttest erfolgreich aber keiner siehts mehr.


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Viele Grüße!

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nachteule
Beitrag 12.02.2010, 23:26
Beitrag #38


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Hallo, OlafSt,

wenn mir die Airbag - Lampe einen Defekt anzeigt, gehe ich als Technik - Dau davon aus, dass nicht nur die Möglichkeit besteht, dass der Airbag bei einem Unfall nicht auslöst, sondern auch, dass der Airbag auslösen könnte, ohne dass ein Unfall passiert ist.

Dies im schlimmsten Fall sogar während der Fahrt.

Würdest Du so etwas wirklich riskieren, nur, um ein paar Euro Reparaturkosten zu sparen?

Viele Grüße,

Nachteule


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Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.

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OlafSt
Beitrag 15.02.2010, 12:51
Beitrag #39


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Zitat (OlafSt @ 10.02.2010, 12:59) *
Dann mal einige Klarstellungen, bevor ihr euch wieder in irgendwas hineinsteigert wink.gif

[...]

Weiterhin ist es weder mein Fahrzeug, das manipuliert werden soll, noch würde ich je anbieten, eine derartige Hasardeur-Aktion vorzunehmen, weder an meinem noch irgendeinem anderen Fahrzeug.


Mich interessierte nur der mögliche Strafrahmen, sollte irgendwer tatsächlich daran herummanipulieren.


--------------------
ZITAT(blue0711)
Ich muss als VT nicht mit jedem erdenklichen Unsinn als Reaktion von Anderen auf meine blosse Existenz in einem in der Praxis doch recht subjektiv eingeschätzten imaginären Raum rechnen.
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Leonie110
Beitrag 20.03.2010, 08:13
Beitrag #40


Neuling


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Fände ich auch interessant. In meiner Familie hat jemand einen Gebrauchtwagen erworben und nach einigen Jahren bei einer anderen Reparatur festgestellt, dass die Airbag-Kontroll-Leuchte schlicht ausgebaut war. Also dieses Birnchen war angehoben worden, so dass es keinen Kontakt mehr hatte und nicht mehr aufleuchtete. Aufgefallen ist dies auch dem TÜV nicht.
Letztlich hat der Airbag die ganze Zeit nicht funktioniert...und das Auto war von einem Autohaus...frech fand ich...inzwischen ist er im Schrott. Würde mich nur interessieren, wie lange die Haftung für sowas läuft...
und eben, WARUM das der TÜV nicht bemerkt hat...
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nachteule
Beitrag 20.03.2010, 10:58
Beitrag #41


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Hallo, Leonie110,

herzlich willkommen im Verkehrsportal.

Selbst bei einem Gebrauchtwagen, den man in einem Autohaus kauft, hat man keine 100 % Sicherheit.

Es dürfte sich kaum feststellen lassen, wer diese Lampe außer Funktion gesetzt hat, und es ist fraglich, ob das Autohaus, als es den Wagen vom Vorbesitzer übernommen hat, diesen Defekt bemerken musste.

Viele Grüße,

Nachteule


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Nebukad
Beitrag 20.03.2010, 15:41
Beitrag #42


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Zitat (MickyMaus @ 11.02.2010, 16:56) *
Um das zu vermeiden, schreibt der Gesetzgeber vor, dass gewisse Kontrollleuchten bei jedem Zündungswechsel aufgeprüft werden müssen.


Magst du mal bitte den Gesetzestext nennen, indem dies niedergeschrieben sein soll und vielleicht auch 1-2 Fahrzeugmodelle, die angeblich nicht mehr weiterfahren, wenn eine der Kontrollleuchten defekt ist bzw. wie dieser Fehler angezeigt wird?
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Wollf_0708
Beitrag 20.03.2010, 16:28
Beitrag #43


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Zitat (Leonie110 @ 20.03.2010, 08:13) *
Letztlich hat der Airbag die ganze Zeit nicht funktioniert...

Sicher ?

Wenn er während dieser Zeit unfallbedingt nicht aktiviert wurde, ist es im Nachgang nicht so schlimm, sondern gut.
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Betrachter
Beitrag 20.03.2010, 21:38
Beitrag #44


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Was bei dieser ganzen Diskussion bislang völlig außer Acht gelassen wurde: Zumindest bei einem gewissen Automodell (möglicherweise auch bei mehreren Modellen dieser Marke) scheint ein brennendes Airbag-Birnchen in 99% aller Fälle nicht auf einen defekten Airbag hinzudeuten, sondern darauf, dass die Sitzerkennung im Beifahrersitz nicht funktioniert. Das heißt, dass der Airbag dort im Ernstfall auch ohne Beifahrer ausgelöst wird.
Meist brennt das Birnchen während der Fahrt, machmal aber auch eine zeitlang nicht, egal ob mit oder ohne Beifahrer. Dieser Zustand scheint bei diesem Modell fast die Regel zu sein.
Zum ersten Mal war die Sitzerkennung im Neuwagen nach einem Jahr defekt und wurde (sehr kostspielig) repariert, ein halbes Jahr später wieder dasselbe. Anscheinend genügt bereits eine kurze punktuelle Belastung (durch Knie etc.) der Sitzfläche, den Defekt hervorzurufen.
Ich bin bereits zweimal mit brennendem Birnchen über die HU gekommen, offensichtlich war den Ingenieuren das Problem bekannt.
Gruß vom Betrachter
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lehevo
Beitrag 20.03.2010, 22:33
Beitrag #45


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Zitat (Betrachter @ 20.03.2010, 21:38) *
Zumindest bei einem gewissen Automodell (möglicherweise auch bei mehreren Modellen dieser Marke) scheint ein brennendes Airbag-Birnchen in 99% aller Fälle nicht auf einen defekten Airbag hinzudeuten, sondern darauf, dass die Sitzerkennung im Beifahrersitz nicht funktioniert. Das heißt, dass der Airbag dort im Ernstfall auch ohne Beifahrer ausgelöst wird.
Meist brennt das Birnchen während der Fahrt, machmal aber auch eine zeitlang nicht, egal ob mit oder ohne Beifahrer. Dieser Zustand scheint bei diesem Modell fast die Regel zu sein.

Hmm, ich glaube, ich fahre dieses Modell.

Zitat
Anscheinend genügt bereits eine kurze punktuelle Belastung (durch Knie etc.) der Sitzfläche, den Defekt hervorzurufen.

Ich bekomme das Lämpchen immer aus, wenn ich mit den Fingerspitzen stark auf die Sitzfläche des Beifahrersitzes drücke.

Zitat
Ich bin bereits zweimal mit brennendem Birnchen über die HU gekommen, offensichtlich war den Ingenieuren das Problem bekannt.

Das gibt mir Mut. Ich muss nämlich diesen Monat zum TÜV....
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Seeperle
Beitrag 20.03.2010, 23:06
Beitrag #46


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Ich habe zwar kein defektes Airbag-Lämpchen, werde aber die Steuerung mittels Steckerziehen deaktivieren. Der Grund: Mein Volvo 945 ist jetzt 15 Jahre alt, ab 10 Jahren sollten die Airbags und Gurtstraffer überholt werden, nach einem Auslösen wird das Armaturenbrett und die getönte Windschutzscheibe durch die aufgeblasenen Airbags zerstört(Erfahrungen aus Unfallwagen)Der Gurt geht auch kaputt, weil er straff wird und und nichtreparabel klemmt. Da der Wagen ziemlich sicher ist, werde ich das Risiko eines ungewollten Airbagauslösens nicht eingehen.
Man könnte auch Autos herstellen, bei denen sowohl die Windschutzscheibe, das Armaturenbrett nicht kaputtgeht, als auch die Front bis zu einer bestimmten Geschwindigkeit nicht eingedrückt wird(siehe starke Stosstangenfeder beim 244 Volvo), aber die Hersteller wollen, dass Autos nach einem Frontalunfall zerstört werden, damit neue Autos verkauft werden.
,


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Nebukad
Beitrag 20.03.2010, 23:18
Beitrag #47


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Frage: Wie oft lösen Airbags ungewollt aus?
Ich bezweifel stark, dass der Airbag einfach so auslöst, eher wird er nicht oder nicht richtig auslösen. Wobei eigentlich die meisten Hersteller inzwischen die Lebensdauerbeschränkung aufgehoben haben.

Du solltest außerdem beachten, dass der Gurt auf einen vorhandenen Airbag abgestimmt ist. Ohne Airbag beißt du u.U. halt ins Lenkrad trotz Gurt. Deine Idee ist also nicht grad sehr geistreich.
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Kami
Beitrag 20.03.2010, 23:33
Beitrag #48


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doch das ist schon ok - ich sehe das wie Seeperle...

Lieber ein ganzes Armaturenbrett und ne Heile Scheibe als nen wirtschaftlichen Totalschaden.... Ansonsten kann ja net viel wertvolles kaputtgehen....

Gruss

Kami


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Wer in keinster weise etwas verrückt ist und deshalb denkt er wäre normal, der irrt.
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Seeperle
Beitrag 20.03.2010, 23:35
Beitrag #49


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Da wäre ich mir nicht so sicher, denn auch in den Stosstangen, wie bei den Airbags, ist bei einigen Volvos Sprengstoff, der in der Vergangenheit schon ungewollt ausgelöst hat.
Thema Sicherheit bei den 700-900 Volvos: ein betrunkener Golf-Fahrer über 1,6 Promille fährt gegen diesen parkenden Volvo-Typ, beim Golf ist die gesamte Front platt, der parkende Volvo wird einige Meter verschoben und hat sich nur sehr geringfügig an der Tür etwas verzogen.


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MickyMaus
Beitrag 21.03.2010, 00:48
Beitrag #50


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Zitat (Seeperle @ 20.03.2010, 23:06) *
aber die Hersteller wollen, dass Autos nach einem Frontalunfall zerstört werden, damit neue Autos verkauft werden.

Vielmehr wollen die Käufer immer mehr Autos, die chic sind. Lackierte Stoßfänger, geschäumte Armaturenbretter, die Airbagöffnungen nahtlos verschwinden lassen. So etwas lässt sich nur mit irreversiblen Materialien erreichen. Und die Fahrer kaufen die Autos...


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MM
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