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> Seitenairbags ausgelöst, was nun?
chris72
Beitrag 28.12.2008, 16:53
Beitrag #1


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Moin zusammen,

ich hatte im Oktober 06 mit meinem PKW (Hyundai Coupe,BJ.04)) einen Unfall, bei dem (nur) die Seitenairbags ausglöst wurden, obwohl es keinen wirklichen Grund (Seiteneinschlag oder ähnliches) dafür gab.
Wie dem auch sei, mein Auto wurde jetzt wieder repariert, allerdings haben wir die Seitenairbags aussen vorgelassen, also sie wurden nicht repariert, sondern die Sitzseiten wurden einfach so zugenäht.
Ich mache mir jetzt weniger Sorgen wegen der anstehenden HU (denke wir werden den Wagen auch so durchbekommen), sondern viel mehr wegen den anderen Airbags.
Tun es denn jetzt überhaupt noch meine anderen Airbags so ohne weiteres ?
Habe auch schon mal gelesen daß das Steuergerät der Airbags getauscht werden muss, wenn diese ausgelöst wurden.
Was habe ich sonst noch für Alternativen?
So viel ich weiss kann man auch Airbags beim TÜV austragen lassen ?!?
Und weiss jemand was das Reparieren von so Seitenairbags round about kosten würde ?
Und wie ist das mit dem Gurtstraffer, löst der auch automatisch aus wenn die Seitenairbags aufgehen?

Grüße
Chris
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CvR
Beitrag 28.12.2008, 17:52
Beitrag #2


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Zitat (chris72 @ 28.12.2008, 16:53) *
ich hatte im Oktober 06 mit meinem PKW (Hyundai Coupe,BJ.04)) einen Unfall, bei dem (nur) die Seitenairbags ausglöst wurden, obwohl es keinen wirklichen Grund (Seiteneinschlag oder ähnliches) dafür gab.

Sicher gab es einen Grund: Einer der Sensoren hat ausgelöst...
Zitat
Wie dem auch sei, mein Auto wurde jetzt wieder repariert, allerdings haben wir die Seitenairbags aussen vorgelassen, also sie wurden nicht repariert, sondern die Sitzseiten wurden einfach so zugenäht.
Ich mache mir jetzt weniger Sorgen wegen der anstehenden HU (denke wir werden den Wagen auch so durchbekommen), sondern viel mehr wegen den anderen Airbags.
Tun es denn jetzt überhaupt noch meine anderen Airbags so ohne weiteres ?

Deine Sorgen könnten berechtigt sein. Wenn das Steuergerät die Seitenairbags nicht mehr erkennt (was es nicht kann, weil nicht mehr da), dann sollte das Steuergerät normalerweise alle Luftsäcke abschalten. Ausserdem müsste eigentlich die Airbag-Kontrollleuchte leuchten. Damit wäre dann eine neue HU nicht möglich.
Zitat
Habe auch schon mal gelesen daß das Steuergerät der Airbags getauscht werden muss, wenn diese ausgelöst wurden.
Was habe ich sonst noch für Alternativen?

Ein neues Auto kaufen, aufs Autofahren verzichten, zaubern.
Zitat
So viel ich weiss kann man auch Airbags beim TÜV austragen lassen ?!?

Jein. Geht nur in besonderen Fällen. Nicht generell. Das Austragen würde übrigens an der Steuergerät-Problematik nichts ändern, braächte dich also kaum weiter. Nach dem Auslösen eines Airbags ist das Steuergerät und die Sensorik "kaputt". Und muss zwingend ausgetauscht werden.
Zitat
Und weiss jemand was das Reparieren von so Seitenairbags round about kosten würde ?

Zusammen mit dem Steuergerät/den Sensoren würde ich da auf einen ordentlichen vierstelligen Betrag tippen.

Ach, noch eins, eh du da lebensgefährliche Basteleien überlegst: Ein Airbag der einfach so während der Fahrt auslöst, kann auch dein Leben kosten. Und genau das kann dir passieren, wenn du auf den Austausch des Steuergeräts verzichtest.


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chris72
Beitrag 28.12.2008, 19:16
Beitrag #3


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Zitat (CvR @ 28.12.2008, 17:52) *
Zitat (chris72 @ 28.12.2008, 16:53) *
ich hatte im Oktober 06 mit meinem PKW (Hyundai Coupe,BJ.04)) einen Unfall, bei dem (nur) die Seitenairbags ausglöst wurden, obwohl es keinen wirklichen Grund (Seiteneinschlag oder ähnliches) dafür gab.

Sicher gab es einen Grund: Einer der Sensoren hat ausgelöst...

Ich denke daß Du weisst was gemeint war...

Zitat
Ausserdem müsste eigentlich die Airbag-Kontrollleuchte leuchten. Damit wäre dann eine neue HU nicht möglich.

Die Kontrollleuchte ist das geringste Übel, das Bestehen der HU auch.

Zitat
Ein neues Auto kaufen, aufs Autofahren verzichten, zaubern.

Danke...dachte eigentlich an Alternativen auf die ich nicht selber gekommen wäre bzw. die nicht pseudolustig ("zaubern") sind. wink.gif

Zitat
Ach, noch eins, eh du da lebensgefährliche Basteleien überlegst: Ein Airbag der einfach so während der Fahrt auslöst, kann auch dein Leben kosten.

Hm, sollte doch eigentlich "normalerweise" nicht passieren dürfen, weil
Zitat (CVR)
Wenn das Steuergerät die Seitenairbags nicht mehr erkennt (was es nicht kann, weil nicht mehr da), dann sollte das Steuergerät normalerweise alle Luftsäcke abschalten

Mal ganz davon abgesehen habe ich keine "lebensgefährlichen Basteleien" vor, sonst würde ich hier nämlich nicht um Rat fragen, sondern schauen daß ich meine Karre durch die HU kriege und mir über alles andere keinen Kopp machen.
Aber Danke schon mal für Deine Antworten ! wavey.gif
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Stromdriver
Beitrag 28.12.2008, 19:58
Beitrag #4


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Zitat (chris72 @ 28.12.2008, 19:16) *
Zitat
Ausserdem müsste eigentlich die Airbag-Kontrollleuchte leuchten. Damit wäre dann eine neue HU nicht möglich.

Die Kontrollleuchte ist das geringste Übel, das Bestehen der HU auch.

Nur wird (wie bereits erwähnt) Dein Auto mit einer dauerhaft leuchtenden Airbag-Kontrollleuchte keine HU bestehen.

Gruß,
Chris
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James Bond
Beitrag 28.12.2008, 20:00
Beitrag #5


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Mal eine Gegenfrage: Welch halbwegs vernünftige Mechatroniker bzw. Werkstatt führt eine solche Arbeit aus!!!!!
Wie auch schon hier erwähnt, müsste eigentlich die Airbagkontrollleuchte aufleuchten, es sei denn sie wurde manipuliert!! Also hier ist auch die BE in Gefahr, da das Fahrzeug (vielleicht) u.a auch wegen den Seitenairbags die Crash Kriterien für die "Passive Sicherheit" erfüllt hatte und jetzt nicht mehr erfüllt! Des Weiteren gibt es bei einem Verkauf ein Problem, denn diesen Mangel musst du angeben!! Bei der HU sollte der Mangel erkannt werden, allerdings kann auch ein erfahrener Prüfer nicht alle Manipulationen erkennen!!!


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Janus
Beitrag 28.12.2008, 20:16
Beitrag #6


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***Mir ist völlig unverständlich, wie man Hinweise geben kann, wie Sicherheitstechnik umgangen werden kann. Wenn diese Hinweise in einem anderen Forum gegeben werden, kann ich nichts dagegen machen. In diesem Forum kann ich derartige Beiträge aber löschen, was ich hiermit auch mache.

Der Beitrag wurde von Burkhard bearbeitet: 28.12.2008, 22:00


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Regeln dienen dazu nachzudenken, bevor man sie bricht.
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James Bond
Beitrag 28.12.2008, 21:49
Beitrag #7


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@Janus
im Endeffekt verarscht er sich selber!!! Ich kann mir nicht vorstellen, dass es im Sinne des Forums ist hier auf Manipulationstechniken hinzuweisen!!! offtopic.gif


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Janus
Beitrag 28.12.2008, 23:31
Beitrag #8


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Das unmittelbare Problem des TE ist die HU, auch wenn er das nicht ganz so sieht. Alles andere fällt erst bei einem hoffentlich nie passierenden weiteren Unfall oder auf - oder wenn der Schrotthändler in ein paar Jahren die Airbags ausbauen und weiterverkaufen will, aber der würde schon nichts sagen.

Wie immer: Alles voller Spaßbremsen hier. *kopfschüttel* Durch meinen Tipp wird auch keine Sicherheitseinrichtung umgangen, die ist nämlich eh schon außer Gefecht.

@ chris (und jeder andere): Wenn Du meinen Hinweis nochmal hören willst, schrei mir ne PM. Nochmaliges öffentliches Äußern dieser naheliegenden Möglichkeit ohne genaue technische Anleitung (davon verstehe ich nämlich nichts) würde eh wieder wie üblich übereifrig zensiert und ich würd wohl rausfliegen.


~ Janus


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Ernschtl
Beitrag 29.12.2008, 02:22
Beitrag #9


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Zitat (CvR @ 28.12.2008, 17:52) *
Wenn das Steuergerät die Seitenairbags nicht mehr erkennt (was es nicht kann, weil nicht mehr da), dann sollte das Steuergerät normalerweise alle Luftsäcke abschalten. Ausserdem müsste eigentlich die Airbag-Kontrollleuchte leuchten.

Nach dem Auslösen eines Airbags ist das Steuergerät und die Sensorik "kaputt". Und muss zwingend ausgetauscht werden.
Hier widersprichst Du Dir selbst. Entweder ist das Steuergerät kaputt oder es erkennt fehlerhafte Airbags uns lässt die Leuchte leuchten.
Bei meinem alten Auto sind nach dem Auslösen jedenfalls weder das Steuergerät noch die Sensoren kaputt. Wie das heute ist weiss ich nicht, aber ich wüsste keinen Grund warum diese Teile nicht weiter funktionieren sollten.
Ich würde jedenfalls in eine Fachwerkstatt gehen und entweder die fehlenden Airbags nachrüsten oder, sofern möglich, sie aus dem Steuergerät löschen lassen. Das Ganze lässt sich auch auf Funktion diagnostizieren. Mich wundert warum das nicht gleich gemacht wurde.


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James Bond
Beitrag 29.12.2008, 07:44
Beitrag #10


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Zitat (Janus @ 28.12.2008, 23:31) *
Das unmittelbare Problem des TE ist die HU, auch wenn er das nicht ganz so sieht. Alles andere fällt erst bei einem hoffentlich nie passierenden weiteren Unfall oder auf - oder wenn der Schrotthändler in ein paar Jahren die Airbags ausbauen und weiterverkaufen will, aber der würde schon nichts sagen.



@Janus ich verstehe nicht weshalb du hier Gott spielen willst!!! Die Airbags sind defekt und müssen erneuert werden,Punkt!!! mad.gif ranting.gif
Wie wäre den folgendes Szenario:Er macht das wo zu du ihm geraten hast, kommt damit durch die HU und ist erfreut!! Einige Zeit später verkauft er den Wagen privat weiter( ohne Angabe der Mängel, da es ja sonst zu einem erheblichen Preisnachlass führen würde), dieser ist an einem Unfall beteiligt und hätte bei vorhandenen Airbags überlebt, wer kann überhaupt sagen das die anderen Airbags funktionieren, niemand!!! Also willst du hier mit fremdem Leben spielen!! Ist zwar alles unwahrscheinlich, aber möglich und alltäglich!! Und wie du schon sagtest, hast du keine Ahnung, dann lass auch bitte diese Äußerungen!


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*William*
Beitrag 29.12.2008, 08:38
Beitrag #11


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Zitat (Ernschtl @ 29.12.2008, 02:22) *
Zitat (CvR @ 28.12.2008, 17:52) *
Wenn das Steuergerät die Seitenairbags nicht mehr erkennt (was es nicht kann, weil nicht mehr da), dann sollte das Steuergerät normalerweise alle Luftsäcke abschalten. Ausserdem müsste eigentlich die Airbag-Kontrollleuchte leuchten.

Nach dem Auslösen eines Airbags ist das Steuergerät und die Sensorik "kaputt". Und muss zwingend ausgetauscht werden.
Hier widersprichst Du Dir selbst. Entweder ist das Steuergerät kaputt oder es erkennt fehlerhafte Airbags uns lässt die Leuchte leuchten.
Bei meinem alten Auto sind nach dem Auslösen jedenfalls weder das Steuergerät noch die Sensoren kaputt. Wie das heute ist weiss ich nicht, aber ich wüsste keinen Grund warum diese Teile nicht weiter funktionieren sollten.


Viele Steuergeräte viele Hersteller viele Philosophien wie das ding arbeiten soll.

Zuerst ein mal sollte die Grundlegende Arbeitsweise sein, das wenn ein Airbag ausgelöst hat, das die anderen weiter funktionieren, aber der eine eben nicht, da das SG neben einem ausgelösten Zustand auch von Drahtbruch, einer fehlenden zündkapsel oder auch von einem Defekt ausgehen muss. Hat der Airbag ausgelöst und ein weiterer Beschleunigungsschalter spräche an wäre es ganz schön idiotisch wenn die anderen Airbags nicht mehr reagieren könnten. Man fährt so muntere 30, einer beachtet die Vorfahrt nicht und brettert einem in die seite, nun fährt man noch vorne einem drauf, und nur die Seitenairbags lösen aus weil sich das SG nach dem auslösen eines Airnags abschaltet. Für mich unsinning. Wenn ein Airbag defekt ist oder ein Drahtbruch vorliegt wäre das auch ganz schön doof wenn keiner der anderen Airbags mehr gehen würde. Wie genau das die SG Hersteller was realisiert haben ist jedoch ihre Sache. Da gibts keine festen Regeln. Zumindest kenne ich keine.

Ein zurücksetzen ist von vielen Herstellern oft nicht vorgesehen, von anderen wiederrum schon. Gründe können die Fehlerauswertbarkeit sein oder die Teileverkaufswut. Man müsste es schlicht weg beim Hersteller klären. Viele SGs beinhalten auch eigene Beschleunigungsmesser die schlicht weg nur ein mal zu gebrauchen sind. Dann beißen sich sogar die Ebay zurücksetzer in den Allerwertesten, weil sie mechanische Bauteile auswecheln müssten die es nicht oder nur schwer, und damit teuer, einzeln zu kaufen gibt.
Ebenso müsste man sich die Chrashhalter anschaun wenn er noch welche Extern hat. Hier gibts auch wieder rücksetzbare oder vielleicht auch nicht, keine Ahnung.

Die Airbaglampe kann man sicher am Tacho ausbauen, nur schaut jeder halbwegs ausgebildete TÜV Prüfer sich den Tachotest an, um eine Manipulation des Tachos zu begutachten. Beim Leuchtentest fällt das sehr schnell auf.

Grüße und lass tauschen, in einer Fachwerkstatt. Wenn de das Geld dazu nicht hast, hast de es halt nicht.
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Stromdriver
Beitrag 29.12.2008, 08:42
Beitrag #12


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Zitat (Janus @ 28.12.2008, 23:31) *
Wie immer: Alles voller Spaßbremsen hier. *kopfschüttel* Durch meinen Tipp wird auch keine Sicherheitseinrichtung umgangen, die ist nämlich eh schon außer Gefecht.

Wenn die Angelegenheit nur Spaß wäre, wäre Dein Beitrag nicht gelöscht worden. mad.gif
Hier geht es um Sicherheitsausstattung, die zu funktionieren hat.

Ziel der HU ist die Überprüfung, ob die Sicherheitsausstattung funktioniert. Und Tipps, wie Mängel verschleiert werden können haben in einem solchen Forum nichts zu suchen.

Gruß,
Chris
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James Bond
Beitrag 29.12.2008, 08:44
Beitrag #13


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Zitat (*William* @ 29.12.2008, 08:38) *
Die Airbaglampe kann man sicher am Tacho ausbauen, nur schaut jeder halb wegs ausgebildete TÜV Prüfer sich den Tachotest an um eine Manipulation des Tachos zu begutachten. Beim Leuchtentest fällt das sehr schnell auf



Mh......Tachotest beim PKW @*William*, wie sieht der aus?????Vielleicht weiß du ja mehr als ich?Du meinst bestimm die Überprüfung der Kontrollleuchten, oder?


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*William*
Beitrag 29.12.2008, 09:12
Beitrag #14


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Ach ich Idiot, das hat man nun wenn man mit der kleinen auf dem Arm tipp. Ich meinte natürlich die überprüfung der Kontrolleuchten im Tacho. crybaby.gif
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James Bond
Beitrag 29.12.2008, 09:25
Beitrag #15


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@William
macht nichts, dazu sind wir ja alle da! Aber die Idee wäre gut, wenn man erkennen könnte ob ein Tacho manipuliert wurde( Zurückgedreht bzw auf Neudeutsch:Justiert), dann würden allerdings m.E mindestens 40% durch die HU fallen!!


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raftinthomas
Beitrag 29.12.2008, 10:12
Beitrag #16


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janus vorschlag war wohl das, was auch mir als erstes durch den kopf gegangen ist.
und ihr unterstellt dem themenstarter danach ne menge dinge, die erstmal schlicht an den haaren herbei gezogen sind.
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Stromdriver
Beitrag 29.12.2008, 10:37
Beitrag #17


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Zitat (raftinthomas @ 29.12.2008, 10:12) *
und ihr unterstellt dem themenstarter danach ne menge dinge, die erstmal schlicht an den haaren herbei gezogen sind.

Was wird dem TE denn unterstellt?

Gruß,
Chris
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chris72
Beitrag 29.12.2008, 12:00
Beitrag #18


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Also noch mal zur allgemeinen Verständnis:
Das Bestehen der HU ist das gerinsgte Übel, wie man so ein Kontrolllämpchen manipulieren kann ist mir bereits bekannt.
Allerdings, und das ist der Grund warum ich hier nach Rat frage, ist dies nicht für mich die Endlösung, da ich ganz gerne weiterhin einen PKW fahren möchte, bei dem die Betriebserlaubnis weiterhin besteht.
Deshalb habe ich zum Beispiel auch nach dem "Austragen" der Seitenairbags gefragt, um die BE auch ohne diese aufrecht erhalten zu können.
Und mich interessiert es halt auch ob die anderen Airbags a) weiter funktionieren, und b) nicht grundlos während der Fahrt ausgelöst werden können.
Und dann wäre halt noch die Frage gewesen was Euch sonst noch für Alternativen einfallen, ausser jetzt "Auto stehen lassen" oder ähnliches...
Ich habe übrigens nicht vor das Auto zu verkaufen, und schon gar nicht dabei so einen Mangel zu vertuschen !!!
Ich beabsichtige das Auto jetzt so lange zu fahren, bis er nur noch als "Teilespender" herhalten kann, denn ich habe ihn nicht reparieren lassen um ihn dann zu verticken.
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Stromdriver
Beitrag 29.12.2008, 12:27
Beitrag #19


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Zitat (chris72 @ 29.12.2008, 12:00) *
Und mich interessiert es halt auch ob die anderen Airbags a) weiter funktionieren, und b) nicht grundlos während der Fahrt ausgelöst werden können.

Das wird Dir hier niemand mit Gewissheit beantworten können.
Zitat
Und dann wäre halt noch die Frage gewesen was Euch sonst noch für Alternativen einfallen, ausser jetzt "Auto stehen lassen" oder ähnliches...

keine Ahnung

Gruß,
Chris
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Ernschtl
Beitrag 29.12.2008, 12:33
Beitrag #20


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Zitat (chris72 @ 29.12.2008, 12:00) *
Und mich interessiert es halt auch ob die anderen Airbags a) weiter funktionieren, und b) nicht grundlos während der Fahrt ausgelöst werden können.
Habe ich doch schon geschrieben und zitiere mich selbst:
Zitat (Ernschtl @ 29.12.2008, 02:22) *
Ich würde jedenfalls in eine Fachwerkstatt gehen und entweder die fehlenden Airbags nachrüsten oder, sofern möglich, sie aus dem Steuergerät löschen lassen. Das Ganze lässt sich auch auf Funktion diagnostizieren. Mich wundert warum das nicht gleich gemacht wurde.


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*William*
Beitrag 29.12.2008, 14:14
Beitrag #21


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Zitat (chris72 @ 29.12.2008, 12:00) *
Das Bestehen der HU ist das gerinsgte Übel, wie man so ein Kontrolllämpchen manipulieren kann ist mir bereits bekannt.


Und wie der Prüfer deine Manipulation erkennt auch.


Zitat (chris72 @ 29.12.2008, 12:00) *
Deshalb habe ich zum Beispiel auch nach dem "Austragen" der Seitenairbags gefragt, um die BE auch ohne diese aufrecht erhalten zu können.


Das ist mit Herstellergenehmigung theoretisch durchaus möglich. Dein Fahrzeughersteller stellt dir dann einen entsprechenden Umrüstkatalog zur Verfügung. Das ganze gelingt nur dann wenn der Fahrzeughersteller bei Erstellung der BE ohne Airbags getestet hat, und dies dem normalokunden auch Preis gibt. Nur aufgrund solcher Herstellerfreigaben sind überhaupt Stillegungssätze bei den großen Markenherstellern wie VW und Audi möglich.

Zitat (chris72 @ 29.12.2008, 12:00) *
Und mich interessiert es halt auch ob die anderen Airbags a) weiter funktionieren, und b) nicht grundlos während der Fahrt ausgelöst werden können.


Wie ichs oben schon mal geschrieben habe. Hersteller anfragen! Ansonsten schließe ich mich der Meinung an das es das Beste wäre die Airbags einfach in Stand setzen zu lassen.

Zitat (raftinthomas @ 29.12.2008, 10:12) *
und ihr unterstellt dem themenstarter danach ne menge dinge, die erstmal schlicht an den haaren herbei gezogen sind.



So ein Unsinn thumbdown.gif

Hier unterstellt niemand etwas. Es werden nur die richtigen Hinweise gegeben.
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chris72
Beitrag 30.12.2008, 11:54
Beitrag #22


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Okay, thanx, werde mich dann mal mit dem Hersteller in Verbindung setzen und mal einen Kostenvoranschlag machen lassen, und auch mal nachfragen wie es mit der Möglichkeit einer Austragung ausschaut.
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James Bond
Beitrag 30.12.2008, 17:00
Beitrag #23


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Austragung bei BJ 2004 nicht möglich!!!


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chris72
Beitrag 30.12.2008, 20:13
Beitrag #24


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Hm, nicht das ich Dir nicht glauben würde, aber warum soll das Baujahrabhängig sein ? think.gif
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CvR
Beitrag 30.12.2008, 20:55
Beitrag #25


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Die Fahrzeuge werden im Laufe der Zeit gern mal minimal modifiziert. Und mitunter werden dann auch neue Betriebserlaubnisse beantragt. Somit kann ein Auto aus 2005 zwar auf den ersten, zweiten und dritten Blick genauso wie das aus 2004 aussehen, aber eine andere Betriebserlaubnis besitzen und somit anderen Regelungen unterliegen.


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Kuli
Beitrag 30.12.2008, 21:19
Beitrag #26


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Zitat (CvR @ 28.12.2008, 17:52) *
Wenn das Steuergerät die Seitenairbags nicht mehr erkennt (was es nicht kann, weil nicht mehr da), dann sollte das Steuergerät normalerweise alle Luftsäcke abschalten.

Wie funktioniert das? Wenn ich einen Unfall hab und zuerst die Seitenairbags ausgelöst werden, ich aber dann noch ne Sekunde später auf eine Mauer auffahr, kommen vorne keine Airbags mehr raus, nur, weil die Seitenairbags nicht mehr vorhanden sind? blink.gif
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James Bond
Beitrag 30.12.2008, 21:22
Beitrag #27


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Da zur Erteilung einer EG BE auch die Passive Sicherheit gehört, muss dieses geprüft werden ( Rili zur Chrashsicherheit habe ich gerade nicht parat, ist auch hier nicht wichtig) und ändert sich das Chrashverhalten, ist die BE in Gefahr bzw erloschen!! Bsp was man allerdings nicht eins zu eins vergleichen kann:

Wir schreiben das Jahr 2005: Der "Landwind" des Herstellers Jiangling sollte das erste Auto aus China auf dem deutschen Markt werden. Die Pläne zerstreuten sich schnell in alle Winde, nachdem es einem Crashtest unterzogen wurde!

Dort stellte er nachhaltig unter Beweis, dass er auf dem Gebiet der passiven Sicherheit noch erheblichen Nachholbedarf hat. Die stark verformte Fahrgastzelle und der damit unakzeptable "Überlebensraum" , die unzureichende Airbag-Ausstattung sowie der schwache Seitenschutz entsprechen nicht dem Stand der Technik , eine EG BE wurde nicht erteilt!


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CvR
Beitrag 30.12.2008, 21:29
Beitrag #28


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Zitat (Kuli @ 30.12.2008, 21:19) *
Zitat (CvR @ 28.12.2008, 17:52) *
Wenn das Steuergerät die Seitenairbags nicht mehr erkennt (was es nicht kann, weil nicht mehr da), dann sollte das Steuergerät normalerweise alle Luftsäcke abschalten.

Wie funktioniert das? Wenn ich einen Unfall hab und zuerst die Seitenairbags ausgelöst werden, ich aber dann noch ne Sekunde später auf eine Mauer auffahr, kommen vorne keine Airbags mehr raus, nur, weil die Seitenairbags nicht mehr vorhanden sind? blink.gif

Eine Sekunde später (und vielleicht noch ein wenig darüber hinaus) sollten die weiteren Airbags wohl noch funktionieren. Aber spätestens dann, wenn die Zündung ausgeschaltet wird, müsste das System ja "heruntergefahren" werden. Und beim erneuten Fahrzeugstart wird es wieder hochgefahren. Und dabei prüft es sich natürlich. Wenn es dann bei diesem Selbsttest feststellt "upps, irgendwas stimmt hier nicht, so soll ich nicht sein" - dann muss irgendetwas geschehen. Und die einzig sichere Variante ist da die Abschaltung.


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Fernand Joseph Désiré Contandin (1903-1971), französischer Schauspieler und Sänger
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Kuli
Beitrag 30.12.2008, 22:16
Beitrag #29


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Zitat (CvR @ 30.12.2008, 21:29) *
Und beim erneuten Fahrzeugstart wird es wieder hochgefahren. Und dabei prüft es sich natürlich.



Hm klingt logisch
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