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> Fahrrad: Rote Ampel und ein Polizist
janr
Beitrag 08.02.2010, 14:32
Beitrag #51


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Zitat (Mork @ 08.02.2010, 13:47) *
Na ja, so wie es ausschaut konnte der Polizist die Ampel ja gar nicht sehen
Der TE gibt im Beitrag #30 an, daß es sich um eine kombinierte Radl/Fußgängerampel handelt. Da der Polizist an der Ampel von Osten kommend stand, kann er wirklich genau sehen, ob und wie lange die Ampel Rot war.

Ich kann es auch, ich warte immer bis die Fußgängerampel Rot wird und kann mich schon mal darauf einstellen, daß für mich gleich Grün wird.

Im Eröffnungsthreat steht:
Zitat
Wenn meine Ampel wirklich schon "lange" (Zitat Polizist) rot gewesen wäre, wieso steht er dann noch da und fährt nicht, weil er ja dann grün haben müsste
Vielleicht hat er bei Gelb/Grün gewartet bis du, marik_1985, die Kreuzung passiert hast? think.gif Wäre doch möglich.


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Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie
im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt.
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ravn
Beitrag 08.02.2010, 14:39
Beitrag #52


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Ich wuerde durchaus argumentieren, dass bei einer Ampel ohne Gelbphase nur ein qualifizierter Rotlichtverstoss ueberhaupt zu ahnden (ahndbar? think.gif ) ist.

Gerade, wenn das eine kombinierte Rad/Fussgaengerampel ist, ist aus der restlichen Ampelschaltung nicht ersichtlich, dass die Ampel bald auf rot schaltet. Die Fussgaengerscheibe macht das ueblicherweise zuerst, und deutlich bevor die Vollscheibe auf rot schaltet.

Insofern ist es auch nicht fahrlaessig oder nachlaessig, mit seiner ueblichen Reisegeschwindigkeit auf die Kreuzung zuzufahren.
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Mork
Beitrag 08.02.2010, 14:49
Beitrag #53


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Hai

Gar nicht so einfach sich an eine Ampel mit der korrekten Geschwindigkeit anzunähern, das gemeine Stück verändert ja abrupt und ohne Vorwarnung die Farbe, gut das ich mich nicht auch noch um meinen Hintermann kümmern muß, daß dem aber auch ja nix passiert.

Gruß Bürger Mork


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Q-Treiberin
Beitrag 08.02.2010, 14:52
Beitrag #54


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Zitat (Mork @ 08.02.2010, 14:49) *
das gemeine Stück verändert ja abrupt und ohne Vorwarnung die Farbe,

Dazu zitiere ich mal @nachteule:
Zitat (nachteule)
2.: Wenn man sieht, dass die Ampel schon längere Zeit Grün zeigt, muss man damit rechnen, dass sie auch umspringen könnte.


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Mr Hyde
Beitrag 08.02.2010, 14:59
Beitrag #55


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Und das wird durch ständige Wiederholung aber trotzdem nicht richtiger. dry.gif
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Uwe W
Beitrag 08.02.2010, 15:00
Beitrag #56


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Zitat (Jens @ 08.02.2010, 14:08) *
Es kann auch sein, daß der Polizist nur deshalb einen einfachen Rotlichtverstoß anzeigt, weil er aus Erfahrung weiß, daß die Beweise für einen qualifizierten nicht ausreichen werden.Daraus jetzt schlussfolgern zu wollen, daß der Polizist sich seiner Beobachtung nicht sicher sei, halte ich für gewagt.

Wenn man einem Radfahrer Radfahrer die ersten 3 Sekunden als Gelbphase zubilligt, dann muss die Ampel für einen einfachen Rotlichtverstoß nachweisbar 3 Sekunden rot gewesen sein, für einen qualifizierten mindestens 4 Sekunden.
Da die Anforderungen an die Beweismittel in beiden Fällen gleich streng sind, insbesondere was den Nachweis der verstrichenenen Zeit angeht, sollte es eigentlich nur selten vorkommen, dass die Polizei einen einfachen Rotlichtverstoß anzeigt.

Die Aussage des Polizisten, dass er sich nicht absolut sicher war, dass die Ampel zum Zeitpunkt des Überquerens schon mindestens eine Sekunde rot war, sollte bei einer Ampel ohne Gelbphase regelmäßig zum Freispruch führen.


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"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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janr
Beitrag 08.02.2010, 15:27
Beitrag #57


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Zitat (Uwe W @ 08.02.2010, 15:00) *
Wenn man einem Radfahrer Radfahrer die ersten 3 Sekunden als Gelbphase zubilligt, dann muss die Ampel für einen einfachen Rotlichtverstoß nachweisbar 3 Sekunden rot gewesen sein, für einen qualifizierten mindestens 4 Sekunden.
Da ich dies nun schon wieder gelesen habe, möchte ich doch mal wissen wo das steht?

Vor allem warum sollte dem Radler 3 Sekunden als Gelbphase zugebilligt werden, der Motorisierte Verkehr hat aber nur 2 Sekunden. Schließlich ist ein Auto mit 50 km/h => 13,88 m/s unterwegs aber ein Ralder mit 20 bis 25 km/h =>5,5 bis 6,9 m/s (viele noch langsamer).


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Mr Hyde
Beitrag 08.02.2010, 15:51
Beitrag #58


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Zitat (janr @ 08.02.2010, 15:27) *
Da ich dies nun schon wieder gelesen habe, möchte ich doch mal wissen wo das steht?

z.B. hier:
Zitat
OLG Karlsruhe v. 28.11.2008:
Für die Annahme eines nichtqualifizierten schuldhaften Rotlichtverstoßes ist die Feststellung nötig, dass der Betroffene nach Aufleuchten des Gelblichts (hier mangels Gelblicht analog: Rotlicht) vor der Ampelanlage das von ihm gesteuerte Fahrzeug ohne Gefährdung hätte zum Stehen bringen können.
(Ergänzung durch mich)
Ich wüsste nicht, warum man an Radfahrer strengere Maßstäbe ansetzen will als an Kraftfahrer.

Zitat (janr @ 08.02.2010, 15:27) *
Vor allem warum sollte dem Radler 3 Sekunden als Gelbphase zugebilligt werden, der Motorisierte Verkehr hat aber nur 2 Sekunden.

Nö. Auch Autoampeln haben mindestens 3 Sekunden Gelblicht.
Quelle: http://www.verkehrsportal.de/board/index.p...st&p=488260

Und wieso sollte sie bei Radfahrern kürzer sein? Eine ganze Sekunde wird erstmal für die Reaktionszeit verbraucht. Und in weniger als einer Sekunde schafft es kaum ein Radler von 20 km/h auf Null.
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klausimausi
Beitrag 08.02.2010, 15:56
Beitrag #59


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Zitat (Mr Hyde @ 08.02.2010, 15:51) *
Und in weniger als einer Sekunde schafft es kaum ein Radler von 20 km/h auf Null.
Bei 5,5 m/(s*s) wäre das für einen geübten Radler machbar.
Bei 25 km/h und Splitt defintiv nicht.

Gruß,
Klaus


--------------------
@HeinerHainer schrieb: "Man kann eigendlich jedem Radfahrer nur raten keine Radwege zu befahren."
@Hane anwortete: "[loriot]Ach?[/loriot]"
@Mitleser meint darauf hin: "Ja, nun auch aus juristischer Sicht; bislang nur aus Selbsterhaltungstrieb&Co."
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alder
Beitrag 08.02.2010, 16:04
Beitrag #60


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Zitat (janr @ 08.02.2010, 15:27) *
Schließlich ist ein Auto mit 50 km/h => 13,88 m/s unterwegs aber ein Ralder mit 20 bis 25 km/h =>5,5 bis 6,9 m/s (viele noch langsamer).


Könnte das evt. der Grund sein warum die wenigsten Fahrräder innenbelüftete Scheibenbremsen haben? wavey.gif
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janr
Beitrag 08.02.2010, 16:11
Beitrag #61


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Zitat (Mr Hyde @ 08.02.2010, 15:51) *
Nö. Auch Autoampeln haben mindestens 3 Sekunden Gelblicht.
Quelle: http://www.verkehrsportal.de/board/index.p...st&p=488260
Danke, für den Link, aber die Ampel bei mir vor dar Türe (kann ich vom Fenster aus sehen) hab ich gemessen bevor ich meine Meinung kundtat. Ich wollte ja nicht unwissend was schreiben und dachte mir "Miss mal die Ampel, die Zeit wird schon stimmen"
Ergebniss:
Grün/Gelb/Rot => Gelbphase 2 Sekunden!
Rot/Rot-Gelb/Grün => Rot-Gelbphase 1Sekunde.
erlaubte Geschwindigkeit 50 km/h
Und dies ist sicher nicht die einzige Ampel die so schnell ist. blink.gif werde mal die Augen (mit Stoppuhr) offen halten.


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klausimausi
Beitrag 08.02.2010, 16:39
Beitrag #62


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Zitat (alder @ 08.02.2010, 16:04) *
Könnte das evt. der Grund sein warum die wenigsten Fahrräder innenbelüftete Scheibenbremsen haben? wavey.gif
Nö, der Grund dafür liegt im wesentlich geringeren Systemgewicht tongue.gif

Sorry für offtopic.gif aber das musste raus cool.gif

Gruß,
Klaus


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@HeinerHainer schrieb: "Man kann eigendlich jedem Radfahrer nur raten keine Radwege zu befahren."
@Hane anwortete: "[loriot]Ach?[/loriot]"
@Mitleser meint darauf hin: "Ja, nun auch aus juristischer Sicht; bislang nur aus Selbsterhaltungstrieb&Co."
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Mr Hyde
Beitrag 08.02.2010, 16:45
Beitrag #63


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@janr: Dann entspricht die Ampel vor deiner Tür nicht den Vorschriften. wavey.gif
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ravn
Beitrag 08.02.2010, 16:52
Beitrag #64


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Zitat (Mr Hyde @ 08.02.2010, 16:45) *
@janr: Dann entspricht die Ampel vor deiner Tür nicht den Vorschriften. wavey.gif


Wenn das ein Rotlichtsuender mitbekommt... whistling.gif
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Mr Hyde
Beitrag 08.02.2010, 16:58
Beitrag #65


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Zitat (klausimausi @ 08.02.2010, 15:56) *
Bei 5,5 m/(s*s) wäre das für einen geübten Radler machbar.

Ein Bremsweg von 2,75m aus 20km/h? Joa, mit Markenkomponenten oder mindestens perfekt eingestellten Bremsen von einem nichtdurchschnittlichen trainierten Radfahrer. Bei Baumarkträdern habe ich da so meine Zweifel.
Und trotzdem bliebe es eine Gefahrenbremsung, die nicht einmal von Kraftfahrern für die rote Ampel verlangt wird.
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Q-Treiberin
Beitrag 08.02.2010, 17:43
Beitrag #66


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Zitat (Mr Hyde @ 08.02.2010, 14:59) *
Und das wird durch ständige Wiederholung aber trotzdem nicht richtiger. dry.gif
War nur eine von vielen Erklärungsmöglichkeiten, nicht die Behauptung, dass das der Weisheit letzter Schluss sein muss.
Also lass den Smilie nicht so böse gucken... wavey.gif


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helmet lampshade
Beitrag 08.02.2010, 18:00
Beitrag #67


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Zitat (Mr Hyde @ 08.02.2010, 15:51) *
Und in weniger als einer Sekunde schafft es kaum ein Radler von 20 km/h auf Null.

Denkfehler: Bei Rot darf er durchaus noch rollen...
Der Bremsweg ist 5.55m, dafür reichen 2.8m/s^2, also gerade noch zumutbar -- allerdings werden dem Radfahrer die 2s ja gerade nicht zugestanden!
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nachteule
Beitrag 08.02.2010, 18:20
Beitrag #68


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Hallo, Mr Hyde,

Zitat (Mr Hyde @ 08.02.2010, 09:05) *
Fakt ist aber auch, dass Rotlichtverstöße unter 2-3 Sekunden von Radfahrern an LZA ohne Gelbphase regelmäßig nicht verfolgbar sind, weil es an der rechtlich notwendigen Vorwerfbarkeit mangelt.

davon habe ich bislang noch nichts gehört. think.gif

Sollte dem so sein, hätte der TE tatsächlich Chancen bei einem Einspruch.

Zitat
Hältst du mit dem Auto mit dem Auto an einer grünen Ampel an, um einen Verstoß gegen die Wartepflicht bei GELB zu vermeiden? Nein? Ich auch nicht rolleyes.gif

Halten: Nein

Langsamer werden: Ja, wenn ich weiß, dass die Ampel schon längere Zeit grün ist und ich mit einem Umspringen auf Gelb rechne.

Da ich ein eher defensiver Fahrer bin, kommt es äußerst selten vor, dass ich noch so gerade eben bei Gelb die Ampel passiere, weil ich nicht rechtzeitig halten kann, und ich muss auch äußerst selten stark abbremsen, wenn ich an einer Ampel anhalten muss.

Wenn ich privat unterwegs bin, beobachte ich immer wieder Fahrradfahrer, die bei Rot über die Ampel fahren, und in den allerseltensten Fällen hatte ich den Eindruck, dass sie dies nicht rechtzeitig gesehen haben, und dass sie nicht in der Lage gewesen wären, ganz normal anzuhalten, ohne stark abzubremsen.

Die meisten dieser Rotlichtfahrer sind sogar recht gemütlich an die Ampel herangefahren, haben verlangsamt und geschaut, ob es frei ist und sind dann ebenso gemütlich weiter gefahren.

Viele Grüße,

Nachteule


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Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.

Mahatma Gandhi
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mir
Beitrag 08.02.2010, 18:41
Beitrag #69


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Der arme TE crybaby.gif - er stellt eine Frage und bricht einen Fahrradthread bester Manier los.

Als konkrete Antwort stell ich mal folgendes in den Raum: Letztlich wird es auf die Aussage des police.gif ankommen. Da es dem TE eigentlich weniger ums Geld als viel mehr ums Recht bekommen geht, würde ich durchaus einfach mal Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen und mich darauf beziehen, daß ein Anhalten zu dem Zeitpunkt nicht mehr möglich war und der Verstoß deswegen nicht vorwerfbar ist. Dabei würde ich darlegen, wie knapp das Rot war.

Daraufhin kommt dann entweder die Einstellung oder es kommt zu einem Prozeß vor Gericht. Die Gerichtskosten sind in dem Bereich eigentlich gar nicht so hoch, allerdings wirst Du hier auch die Aussage des Polizisten brauchen, und für den fallen Zeugengelder an. Vielleicht kann jemand erklären, was da so ungefähr auf den TE zukommen kann.


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Nerari
Beitrag 08.02.2010, 19:02
Beitrag #70


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Zitat (mir @ 08.02.2010, 18:41) *
Letztlich wird es auf die Aussage des police.gif ankommen.


yes.gif

Um als RLV vorwerfbar zu sein, muss der police.gif m.E. darlegen, wie lange die Ampel schon rot war. Ein Durchfahren in den ersten 1-2 Sekunden kann in meinen Augen nicht vorwerfbar sein, denn ansonsten kann man sich die Gelbphase an anderen Ampeln für den Fahrverkehr schenken.
Irgendwas von "mindestens 3 Sekunden" ohne dies halbwegs konkret untermauern zu können, dürfte in meinen Augen nicht genügen. Ein Indiz wäre z.B., wenn er zweifelsfrei ein Grünlicht für den Querverkehr gesehen hat.

Da der TE selbst angibt, dass die Ampel, als er durchfuhr, maximal 1 Sekunde rot war, sind wohl die Chancen für einen Einspruch nicht sooo schlecht rolleyes.gif . Denn dann kann der police.gif, so er bei der Wahrheit bleibt, kein Indiz dafür liefern, dass die Ampel länger als 3 Sekunden rot war.

Gruß
Nerari
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nachteule
Beitrag 08.02.2010, 19:07
Beitrag #71


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Hallo, Mir,

die Zeugengelder für einen Polizeibeamten liegen zwischen 0,00 € und ? rolleyes.gif

Da ich nicht weiß, ob es überall gleich gehandhabt wird, mal eine kleine Auflistung:

Fällt die Gerichtsverhandlung in die Dienstzeit und besteht für den Beamten die Möglichkeit, mit dem Streifenwagen oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln, aber in Uniform, zu der Verhandlung zu fahren (oder zu Fuß dorthin zu gehen) entstehen keine Kosten.

Nimmt er seinen Privat - PKW, werden, wenn ich nicht ganz falsch liege, 25 Cent pro einfachem Kilometer bezahlt.

Fällt die Verhandlung in die Freizeit, werden die Anfahrtskosten bezahlt, sowie eine Pauschale von 3.- € je angefangene Stunde, die er aufwenden musste (Hin - und Rückfahrt inbegriffen).

Muss der Beamte z. B. den Nachtdienst frei nehmen, weil die Verhandlung direkt oder nur wenige Stunden nach dem Nachtdienst beginnt, werden ihm die fürstlich bemessenen whistling.gif Beträge, die er als Zusatzgeld für den Nachtdienst (Dienst zu ungünstigen Zeiten) bekommt, erstattet (ein paar Euro).

Interessant wird es, wenn der Beamte zum Beispiel zu einem Strafprozess zu einem weiter entfernten Ort anreisen muss, denn dann werden unter Umständen auch die Übernachtungs - und Flugkosten gezahlt (bei jedem anderen Zeugen natürlich auch).

Ein Kollege ist vor etlichen Jahren dadurch sogar zu einer kostenlosen Reise in die USA gekommen.

Lange Rede, kurzer Sinn: Wenn man als Kosten für die Zeugenaussage des Polizeibeamten zwischen 20.- und 50.- € einplant, dürfte man in vielen Fällen ganz gut liegen.

Viele Grüße,

Nachteule


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Jens
Beitrag 08.02.2010, 19:10
Beitrag #72


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Zitat (mir @ 08.02.2010, 18:41) *
Vielleicht kann jemand erklären, was da so ungefähr auf den TE zukommen kann.
47 EUR Gerichtsgebühren, dafür entfallen die 23,50 EUR des Bußgeldbescheids. Zeugengeld fällt meines Wissens nur dann an, wenn der Polizist in seiner Freizeit vor Gericht erscheint (meine ich hier mal gelesen zu haben). Was der dann allerdings pro Stunde bekommt, weiß ich nicht.


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mir
Beitrag 08.02.2010, 19:17
Beitrag #73


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Also alles in allem ist das Prozeßrisiko durchaus überschaubar wavey.gif


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Mr Hyde
Beitrag 08.02.2010, 19:19
Beitrag #74


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Zitat (helmet lampshade @ 08.02.2010, 18:00) *
Zitat (Mr Hyde @ 08.02.2010, 15:51) *
Und in weniger als einer Sekunde schafft es kaum ein Radler von 20 km/h auf Null.

Denkfehler: Bei Rot darf er durchaus noch rollen...
Der Bremsweg ist 5.55m, dafür reichen 2.8m/s^2, also gerade noch zumutbar -- allerdings werden dem Radfahrer die 2s ja gerade nicht zugestanden!

Hat eine Weile gedauert bis ich deinen Gedankengang verstanden habe. Ich habe die Reaktionszeit bereits abgezogen.
Ich wiederhole nochmal mein Argument: Selbst wenn man fiktiv zugrunde legt, dass einem Radfahrer 2 Sekunden Karenzzeit nach dem Umspringen auf Rot zugestanden werde, reicht das IMHO immer noch nicht. 2 Sekunden zur Ampel bei 20 km/h heißt: Die Ampel ist noch 5,56m entfernt. Davon verbleiben nach der Reaktionssekunde noch 2,78m als Bremsweg. Dafür bräuchte man eine Verzögerung von 5,56 m/s^2. Für den trainierten Radler eine 1a-Gefahrenbremsung, der untrainierte mit dem Baumarktfahrrad steht dann schon mitten auf der Fahrbahn.
Darum reichen 2 Sekunden nicht aus, es müssten schon 3 Sekunden sein.

Zitat (nachteule @ 08.02.2010, 18:20) *
Zitat (Mr Hyde @ 08.02.2010, 09:05) *
Fakt ist aber auch, dass Rotlichtverstöße unter 2-3 Sekunden von Radfahrern an LZA ohne Gelbphase regelmäßig nicht verfolgbar sind, weil es an der rechtlich notwendigen Vorwerfbarkeit mangelt.

davon habe ich bislang noch nichts gehört. think.gif
Sollte dem so sein, hätte der TE tatsächlich Chancen bei einem Einspruch.

Kann ja passieren rolleyes.gif
Guckstu in das Urteil vom OLG Karlsruhe (Beitrag #58). Das hat ausgeführt, dass für einen unqualifizierten RLV (darum geht es ja) die Feststellung notwendig ist, dass der Delinquent während der GELBPHASE noch gefahrlos hätte anhalten können, und zwar VOR der Ampel. Ich meine, dass das übertragbar ist auf diese Situation:
Für einen unqualifizierten RLV ist es notwendig, dass der Betroffene vor der Ampel gefahrlos hätte anhalten können.
Mein Standpunkt: Ungeachtet der Gefahrensituation war es dem Betroffenen sogar physikalisch unmöglich.

Zitat (nachteule @ 08.02.2010, 18:20) *
Zitat
Hältst du mit dem Auto mit dem Auto an einer grünen Ampel an, um einen Verstoß gegen die Wartepflicht bei GELB zu vermeiden? Nein? Ich auch nicht rolleyes.gif

Halten: Nein

Langsamer werden: Ja, wenn ich weiß, dass die Ampel schon längere Zeit grün ist und ich mit einem Umspringen auf Gelb rechne.

Butter bei die Fische: Du kommst innerorts mit dem Auto auf eine grüne Ampel zu. Geschwindigkeit 50 km/h. Abgesehen von der Tatsache, dass sie schon länger grün ist, sprechen sonst keine Anzeichen für ein baldiges Umspringen. insbesondere sind alle Fuß- und Radfahrerampeln noch grün.
a) Auf welche Geschwindigkeit verlangsamst du KONKRET?
b) Auf welche Geschwindigkeit sollte ein Idealfahrer verlangsamen?

Zitat (nachteule @ 08.02.2010, 18:20) *
Da ich ein eher defensiver Fahrer bin, kommt es äußerst selten vor, dass ich noch so gerade eben bei Gelb die Ampel passiere, weil ich nicht rechtzeitig halten kann, und ich muss auch äußerst selten stark abbremsen, wenn ich an einer Ampel anhalten muss.

Darum geht es IMHO nicht. Zum vorliegenden Fall analog wäre nicht, wie selten du bei gerade noch Gelb fährst, sondern wie selten du ÜBERHAUPT bei Gelb fährst (auch Früh-Gelb). Würdest du dich nicht veräppelt vorkommen, wenn du jedesmal 30 Euro für den Gelblichtverstoß zahlen müsstest, nur weil die Ampel 500ms vor dir auf Gelb umgesprungen ist? (edit: Und hier geht es - bei gleicher Ausgangslage - sogar um 45€+1 Pkt.)

Zitat (nachteule @ 08.02.2010, 18:20) *
Wenn ich privat unterwegs bin, beobachte ich immer wieder Fahrradfahrer, die bei Rot über die Ampel fahren, und in den allerseltensten Fällen hatte ich den Eindruck, dass sie dies nicht rechtzeitig gesehen haben, und dass sie nicht in der Lage gewesen wären, ganz normal anzuhalten, ohne stark abzubremsen.
Die meisten dieser Rotlichtfahrer sind sogar recht gemütlich an die Ampel herangefahren, haben verlangsamt und geschaut, ob es frei ist und sind dann ebenso gemütlich weiter gefahren.

crybaby.gif crybaby.gif crybaby.gif
Sag mal, kann es sein, dass die allgemeine Wahrnehmung über das ohne Zweifel verbesserungswürdige Verkehrsverhalten von Radfahrern hier ein klein wenig den Blick auf den Einzelfall verstellt?
Und was haben deine sunjektiven Eindrücke überhaupt mit diesem Fall zu tun think.gif ?
Es gibt unbestritten solche Zeitgenossen. Leider. Aber darum geht es hier nicht.

Schlusswort:
Es müsste doch auch ohne genaue Kenntnis der Rechtslage schon mit gMv einleuchten, dass ein RLV IRGENDEINES Fahrzeugführers nur dann schuldhaft und damit ahndbar sein kann, wenn das für den Fahrzeugführer irgendwie vermeidbar gewesen wäre, abgesehen von Trivialitäten wie "zu Hause bleiben" oder "an der grünen Ampel auf Schrittgeschwindigkeit verlangsamen". Dass dies offensichtlich in nicht allen Diskussionsteilnehmern hier einleuchtet (oder wir irgendwie alle aneinander vorbeireden), will gerade echt nicht in meinen Kopf.

edit: Zum Nachdenken ein Zitat aus einem Buch von Dietmar Kettler: Recht für Radfahrer:
Zitat
[.. gelöscht, siehe Anmerkung unten..]

Quelle: http://www.rhombos.de/shop/c/file/000778/9...6_Leseprobe.pdf
(ich hoffe das ist durch das Zitatrecht gedeckt)

Der Beitrag wurde von steveluke bearbeitet: 08.02.2010, 20:15
Bearbeitungsgrund: Urheberrechtlich in diesem Fall problematisch, siehe unten
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Nerari
Beitrag 08.02.2010, 19:27
Beitrag #75


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Zitat (nachteule @ 08.02.2010, 18:20) *
Die meisten dieser Rotlichtfahrer sind sogar recht gemütlich an die Ampel herangefahren, haben verlangsamt und geschaut, ob es frei ist und sind dann ebenso gemütlich weiter gefahren.


Das sind Pragmatiker . Wieso sollen sie anhalten, wenn sie schauen und sehen, dass keiner kommt unsure.gif
Und wieso sollen sie sich hetzen, wenn keiner kommt, den sie gefährden?

Ohne jetzt in ein falsches Licht geraten zu wollen. Ich finde einen gewissen Pragmatismus i.d.R. nicht verkehrt thread.gif whistling.gif . Und bitte nicht diskutieren, ob das Verhalten der Radler moralisch einwandfrei ist narr.gif

Gruß
Nerari
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mir
Beitrag 08.02.2010, 19:43
Beitrag #76


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Und um diesen Fall geht es hier nicht.


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steveluke
Beitrag 08.02.2010, 20:19
Beitrag #77


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Zitat (Mr Hyde @ 08.02.2010, 19:19) *
(ich hoffe das ist durch das Zitatrecht gedeckt)

Seite 2 der von dir verlinkten Leseprobe ist da (leider) unerwartet deutlich und drastisch formuliert.
Um jedwede Bedouille von vorn herein zu vermeiden, habe ich mich dazu entschlossen, das Zitat zu entfernen.
Ich bitte um Verständnis (und danke @Mr.Hyde für seine "Selbstanzeige" bei mir wink.gif )


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Bitte beachten: Nicht über boardeigene Kanäle erreichbar.
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marik_1985
Beitrag 08.02.2010, 21:53
Beitrag #78


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Also, vorne weg: Große Danke soweit mal an alle. Ich wollte hier aber keine Grundsatzdiskussionen starten laugh2.gif

@ mir: Die 50 Euro Kosten wäre mir relativ egal um ehrlich zu sein. Da es hier ne Großstadt ist, fällt das "Einfliegen" des Polizistes wohl weg. eine Rechtsschutz hab ich auch, daher würd ich ggf. einen Anwalt einbeziehen. Noch hab ich aber den offiziellen Brief nicht bekommen.
Hier noch eine kurze Frage: Was passiert, wenn ich Einspruch einlege? Geht das gleich vor Gericht oder geb ich da erstmal meine Sicht der Dinge schriftlich ab und dann entscheidet das Gericht, ob sie hier der Aufwand überhaupt rentiert.
Inwiefern ist da ein Anwalt zu empfehlen? Ich hab da etwas Angst davor, dass mir hier das Wort im Mund vor Gericht umgedreht wird - bin bisher da noch nie gewesen crybaby.gif
Auch interessant war der Tipp, dass der Polizist hier nur den "leichten " RLV gewählt hat, weils besser zu beweisen wäre. Jetzt mal angenommen, es geht vor Gericht. Dass man in einer Sekunde nicht auf 0 runterbremsen kann, sollte den meisten Richtern ja hoffentlich einleuchten - kann der Polizist dann hier einfach die Strategie wechseln? Also kann er dann einfach behaupten "ja eigentlich war das ja wesentlich länger als eine Sekunde" oder wird solchen Spielen der Riegel vorgeschoben durch den Richter?

Zu der einen Sekunde: Ich halte die Zeitangabe (1 Sek) für die Rotphase für realistisch. Dass der nette Polizist hier bereits grün hatte oder ähnliches, ist definitiv nicht der Fall gewesen. Das er gewartet hatte bei seiner Grünphase würde implizieren, dass die ganze Kreuzung bei Grün gewartet hatte (also auch die WEST-Seite bzw. die dem Polizisten gegenüberliegenden Autos).

Das mit Streu und Eis: Ja, darauf bin ich wohl zu fest eingegangen. Damit war eigentlich nur gemeint, dass ich hier keinen Versuch einer Gefahrenbremsung unternehmen wollte, weils einfach zu gefährlich war und ich mir sicher war, dass ich nicht vor der Fahrbahn gehalten hätte. Selbst bei trockenen Straßen wäre der Bremsweg nicht wesentlich länger gewesen, aber die Gefahr bei einer Gefahrenbremsung wohl niedriger.

Ich habe nicht wirklich mit dem Polizist diskutiert, nur mal kurz angemerkt, dass hier ein Bremsen nicht möglich war. Eine Diskussion wollte der glaub eher nicht beenden, da auch mir sichtlich die Lust gefehlt hatte, hier mit einem Helden in seinem BMW zu diskutieren. Der Abschlusssatz machte eher den Eindruck, als wenn er aus meinem Verhalten heraus darauf geschlossen hätte, dass ich das grundlegend anders sehe. Auch schloss er vielleicht auf einen Einspruch meinerseits, da ich bis zum Schluss "uneinsichtig war" und nichts unterschreiben wollte bzw. keine Aussagen gemacht habe.

Um nochmal die Unklarheit auszuräumen: Ich war mit den Fachbegriffen nicht vertraut und es war eine kombinierte Fussgänger/Radfahrerampel ohne Gelbphase.

Dass der Polizist die Ampel nicht sehen konnte, glaub ich kaum. Da er ja letztendlich zwei gleiche Ampeln (auch die jeweils gegenüberliegende bei Fußgängerüberwegen) hatte und es nachts war, nehm ich mal an, er konnte die Ampel sehen. Nebenbei schätze ich persönlich den Polizisten hier nicht als kompletten Betrüger ein oder ähnliches. Ich glaub nur, dass er hier aus irgendwelchen Gründen hier eine Sachlage herbeizaubert, die zwar auf dem Papier ein Überfahren einer roten Ampel sein mag, aber in der Praxis nicht zu ahnden sein sollte.

Die rein physikalischen Sachen sind glaub hinreichend erschöpft. Ich nehm an, dass ich ggf. mit einem super neuen Fahrrad und mit Topreaktion es vielleicht mit niedrigerer Geschwindigkeit (10 km/h) gegagen wäre. Wobei ich selbst das bei der Sekunde noch bezweifle. Auch halte ich das für unrelevant, weil auch nicht jeder Autofahrer in der Formel 1 übt und seine Keramikbremsen auf Temperatur hat. Aber mit einem Durchschnittsrad, Durchschnittsgeschwindigkeit und Durchschnittsreaktion hätte ich sicher nicht vorher anhalten können. Abgesehen davon, dass ich hier eine Gefahrenbremsung für nichts und wieder nichts für komplett daneben halte - was macht denn mein Hintermann, falls da jemand ist? Der schafft das sicher nicht.

Auch noch mal Danke für das Gerichtsurteil, vielleicht hat da ja noch jemand was.
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Q-Treiberin
Beitrag 08.02.2010, 22:00
Beitrag #79


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Zitat
Ich wollte hier aber keine Grundsatzdiskussionen starten laugh2.gif
Mach Dir keine Gedanken, das passiert hier öfter. wavey.gif

Zitat
Was passiert, wenn ich Einspruch einlege? Geht das gleich vor Gericht oder geb ich da erstmal meine Sicht der Dinge schriftlich ab und dann entscheidet das Gericht, ob sie hier der Aufwand überhaupt rentiert.
Der Sachbearbeiter der Bußgeldstelle entscheidet ob er Deiner Einlassung glaubt und das Verfahren einstellt.
Stellt er nicht ein gibt er die Sache zum Gericht. Meist (immer?) bekommst Du aber von der Bußgeldstelle noch eine Nachricht übe deren Entscheidung und Dir wird Gelegenheit gegeben Deinen Einspruch zurück zu ziehen.


--------------------
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oder
Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet...
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marik_1985
Beitrag 08.02.2010, 22:02
Beitrag #80


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Zitat (Q-Treiberin @ 08.02.2010, 22:00) *
Der Sachbearbeiter der Bußgeldstelle entscheidet ob er Deiner Einlassung glaubt und das Verfahren einstellt.
Stellt er nicht ein gibt er die Sache zum Gericht. Meist (immer?) bekommst Du aber von der Bußgeldstelle noch eine Nachricht übe deren Entscheidung und Dir wird Gelegenheit gegeben Deinen Einspruch zurück zu ziehen.

D.h. konkret: Ich könnte Einspruch einlegen und meinen Stand der Dinge ausführlich schildern. Danach schaut sich die Bußgeldstelle beides an und entscheidet, ob die meinen schlimmen Verstoß fallen lassen oder obs vor Gericht geht. Darüber werde ich informiert mit der Möglichkeit, den Einspruch zu revidieren und einfach die 45 Euro zu Überweisen?
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Jens
Beitrag 08.02.2010, 22:06
Beitrag #81


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Zitat (marik_1985 @ 08.02.2010, 21:53) *
Rechtsschutz hab ich auch

Die trägt alle entstehenden Kosten (außer natürlich das Bußgeld, falls du verlierst). In dem Fall würde ich mir auf jeden Fall einen Anwalt nehmen, wenn du denn den Weg vors Gericht gehen willst.


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Q-Treiberin
Beitrag 08.02.2010, 22:11
Beitrag #82


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Zitat (marik_1985 @ 08.02.2010, 22:02) *
D.h. konkret: Ich könnte Einspruch einlegen und meinen Stand der Dinge ausführlich schildern. Danach schaut sich die Bußgeldstelle beides an und entscheidet, ob die meinen schlimmen Verstoß fallen lassen oder obs vor Gericht geht. Darüber werde ich informiert mit der Möglichkeit, den Einspruch zu revidieren und einfach die 45 Euro zu Überweisen?
Jo.
Und wenn Du anstelle der Mitteilung der Bußgeldstelle eine Ladung vor Gericht erhältst ist nichts verlorn, auch dann kannst Du den Einspruch noch problem- und folgenlos zurückziehen.


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ravn
Beitrag 08.02.2010, 22:34
Beitrag #83


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sigggi
Beitrag 08.02.2010, 23:10
Beitrag #84


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Zitat (helmet lampshade @ 08.02.2010, 13:26) *
Im Falle von Fußgängerampeln bin ich als Radfahrer allerdings vorsichtig geworden und passiere diese nur noch im Schritttempo, da sich die Sitution dort oft gar nicht überblicken lässt. . Allerdings versuche ich wenn möglich auf der Fahrbahn zu fahren

Dann hast Du überhaupt keine Chance mehr unter einer Sekunde Rot zu bleiben wenn die z.B. Ampel genau neben dir umschaltet.

Auch mal an die anderen hier. Ja langsamer man an eine Ampel ohne Gelphase heranfährt um so länger ist die mögliche Zeit, die man bei Rot auf der Fahrbahn ist, wenn die Ampel unter dem möglichen Brems- und Reaktionsweg umschaltet. Einfach mal nachrechnen.


--------------------
Eine Fahrbahn die Platz für einen regelkonformen Radstreifen hat muss mindestens so breit sein, dass sie letztendlich auch wieder ohne auskommt. Daher gibt es bei diesen Dingern nur zwei Kategorien - entweder überflüssig oder illegal.
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Nerari
Beitrag 09.02.2010, 08:05
Beitrag #85


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Ich persönlich weiß überhaupt nicht, wo das Problem ist, wenn man mit normaler Radler-Geschwindigkeit (Tempo 15-40 rolleyes.gif) ohne zu verlangsamen, an eine derartige Ampel heranfährt und wenn man dann, wenn rot wird und man nur noch mit einer einigermaßen scharfen Bremsung zum Stehen kommen kann, normal weiterfährt think.gif unsure.gif .

Die Räumzeit an einer solchen Ampel ist wohl auf die langsameren Verkehrsteilnehmer, für die sie gilt, i.d.R. also für die Fußgänger auszurichten, und in der Zeit habe ich als Radler, selbst wenn ich langsam fahre, schon lange die andere Seite erreicht.

Ich fahre nun ja schon einige Jahre Rad, und bin über einige gerade rot gewordene solche Ampeln gefahren, und noch nie hatte der Querverkehr bereits gelb, wenn ich auf der anderen Seite war.

@Nachteule:
Mir persönlich ist nicht klar, wieso ich vor einer länger grün seienden Ampel verlangsamen sollte, um diese beachten zu können. Die Gelbphase ist ja schließlich für die zHG ausgelegt, so dass es mir, wenn ich mit zHg fahre, jederzeit möglich ist, vor der Ampel StVO gerecht zu halten.

Wenn ich noch weit genug von der Ampel entfernt bin und konkrete Anzeichen habe, dass sie gleich umschaltet (z.B. rote Fußgängerampeln parallel zu meiner Fahrtrichtung), dann dient das Verlangsamen lediglich dazu, dass ich nicht so stark bremsen muss. Z.B. gebe ich vor einer Ampel nicht extra noch Gas, wenn ich eh weiß oder so gut wie weiß, dass ich an ihr eh halten muss.

Ansonsten hat das Verlangsamen für mich was von "self-fulfilling prophecy". Dadurch, dass ich langsamer werde, gebe ich der Ampel mehr Zeit, um gelb und dann rot zu werden; und sage dann: "gut dass ich gebremst habe". Hätte ich nicht verlangsamt, dann wäre ich ganz normal bei grün drüber gefahren rolleyes.gif

Gruß
Nerari
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helmet lampshade
Beitrag 09.02.2010, 09:44
Beitrag #86


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Zitat (Mr Hyde @ 08.02.2010, 19:19) *
Zitat (helmet lampshade @ 08.02.2010, 18:00) *
Zitat (Mr Hyde @ 08.02.2010, 15:51) *
Und in weniger als einer Sekunde schafft es kaum ein Radler von 20 km/h auf Null.

Denkfehler: Bei Rot darf er durchaus noch rollen...
Der Bremsweg ist 5.55m, dafür reichen 2.8m/s^2, also gerade noch zumutbar -- allerdings werden dem Radfahrer die 2s ja gerade nicht zugestanden!

Hat eine Weile gedauert bis ich deinen Gedankengang verstanden habe. Ich habe die Reaktionszeit bereits abgezogen.
Ich wiederhole nochmal mein Argument: Selbst wenn man fiktiv zugrunde legt, dass einem Radfahrer 2 Sekunden Karenzzeit nach dem Umspringen auf Rot zugestanden werde, reicht das IMHO immer noch nicht. 2 Sekunden zur Ampel bei 20 km/h heißt: Die Ampel ist noch 5,56m entfernt. Davon verbleiben nach der Reaktionssekunde noch 2,78m als Bremsweg.

Einspruch:

Bei 20km/h fährt man mit 5.555m/s,also 11.11m in 2 Sekunden, Reaktionsweg: 5.55m (1s) bleiben 5.555m Bremsweg.
Die Zeit fürs Abbremsen dauert 2s, d.h die Ampel schaltet auf Rot, wenn man noch 1.4m vom Haltepunkt entfernt ist.
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Mr Hyde
Beitrag 09.02.2010, 11:39
Beitrag #87


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Ich glaube du hast Recht blushing.gif
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sector
Beitrag 10.02.2010, 02:30
Beitrag #88


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Mal ganz ehrlich ... was lernt man als Radfahrer aus solchen beschriebenen Situationen, die für einen normalen Radfahrer mit gesundem Menschenverstand, der nicht präventiv vor jeder potentiellen LZA auf Schrittgeschwindigkeit abbremst, eigentlich total "normal" sind?

Gib nächstes Mal "Kette": du hast kein Kennzeichen und dank Adrenalin, Ortskenntnis und max. 50 cm "Fahrzeugbreite" auch hervorragende Chancen, dich nicht vor dem "VoPo bücken zu müssen" whistling.gif ...
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dete
Beitrag 10.02.2010, 09:10
Beitrag #89


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Zitat (sector @ 10.02.2010, 02:30) *
Gib nächstes Mal "Kette": du hast kein Kennzeichen und dank Adrenalin, Ortskenntnis und max. 50 cm "Fahrzeugbreite" auch hervorragende Chancen, dich nicht vor dem "VoPo bücken zu müssen" whistling.gif ...



Rhrlich, so ein alter Borgang, noch aus DDR-Zeiten??? sad.gif

dete
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marik_1985
Beitrag 10.02.2010, 10:06
Beitrag #90


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Zitat (sector @ 10.02.2010, 02:30) *
Mal ganz ehrlich ... was lernt man als Radfahrer aus solchen beschriebenen Situationen, die für einen normalen Radfahrer mit gesundem Menschenverstand, der nicht präventiv vor jeder potentiellen LZA auf Schrittgeschwindigkeit abbremst, eigentlich total "normal" sind?

Gib nächstes Mal "Kette": du hast kein Kennzeichen und dank Adrenalin, Ortskenntnis und max. 50 cm "Fahrzeugbreite" auch hervorragende Chancen, dich nicht vor dem "VoPo bücken zu müssen" whistling.gif ...

Ich hatte bisher nie negative Erfahrungen mit Polizisten und war mir (wie oben beschrieben) zu keinem Zeitpunkt bewusst, was das hier werden könnte. Ich dachte, der schaut sich vielleicht aus langeweile mein Rad an oder ähnliches, daher hatte ich auch ohne schlechtes Gewissen gehalten - gerade eben, weil ich die Situation für normal empfand. Ich hätte nichtmal besonders viel Gas geben müssen: Wie schon beschrieben, waren da mehrere Möglichkeiten, in der Dunkelheit zu verschwinden durch einfaches abbiegen, was dem Polizisten nicht möglich war. Nebenbei wusste ich nichtmal, dass es anscheinend kein Bußgeld gibt, wenn man für eine bereits begangene Ordnungswidrigkeit angehalten wird und man dieser Aufforderung nicht nachkommt.
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mir
Beitrag 12.02.2010, 15:49
Beitrag #91


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Es ist durchaus möglich, daß der Polizist schlicht und einfach eine falsche Rechtsauffassung hat und meint, ein Radfahrer müsse halt vor Rot zum Stehen kommen, notfalls durch Magie. Dann macht er seine Aussage, Dein Anwalt gibt seine Stellungnahme ab und verweist darauf, daß auch Radfahrer einen Bremsweg haben, der Richter sieht's ein und alles wird gut.

Idealerweise sollte allerdings schon die Bußgeldstelle nach dem Einspruch einstellen.

Andererseits kann es auch sein, daß der Polizist tatsächlich etwas anderes wahrgenommen hat. Irrtümer kommen auf beiden Seiten einfach - leider - vor. Das muß gar nicht mal böse Absicht sein.


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ravn
Beitrag 12.02.2010, 15:59
Beitrag #92


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Zitat (sector @ 10.02.2010, 02:30) *
Gib nächstes Mal "Kette": du hast kein Kennzeichen und dank Adrenalin, Ortskenntnis und max. 50 cm "Fahrzeugbreite" auch hervorragende Chancen, dich nicht vor dem "VoPo bücken zu müssen" whistling.gif ...


Nø. Beim naechsten mal ist er mit dem geballten Wissen des VP bewaffnet und wird den Polizisten in Grund und Boden diskutieren... vermutlich auch schon, wenn er ihn nur schief anguckt. laugh2.gif
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Uwe W
Beitrag 12.02.2010, 16:00
Beitrag #93


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Das sehe ich auch so wie @mir.

Im übrigen gilt auch für Polizisten der Grundsatz, dass sie eine OWi nur verfolgen dürfen, wenn man dem Betroffenen Fahrlässigkeit nachweisen kann.
Schon aus diesem Grund muss hier eine Karenzzeit nach dem Umspringen von grün auf rot eingeräumt werden.

Zitat (sigggi @ 08.02.2010, 23:10) *
Auch mal an die anderen hier. Ja langsamer man an eine Ampel ohne Gelphase heranfährt um so länger ist die mögliche Zeit, die man bei Rot auf der Fahrbahn ist, wenn die Ampel unter dem möglichen Brems- und Reaktionsweg umschaltet. Einfach mal nachrechnen.

In der Tat ist es am optimalsten, wenn man so schnell fährt, dass der Bremsweg vor der Ampel genauso lang ist wie die zu überquerende Fahrbahn.

Bei einer kombinierten Radfahrer und Fußgängerampel ist die Kollisionsgefahr deshalb für einen langsamen Fußgänger am größten, dass er den Überweg noch nicht passiert hat, bevor der Querverkehr grün bekommt. Gerade wenn die Querstraße mehrere Fahrspuren (incl. Linksabbiegerspuren) hat, der Überweg aber keine Mittelinsel, kann eine langsame Oma schon mal über 10 Sekunden für die Überquerung benötigen.


--------------------
"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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nachteule
Beitrag 12.02.2010, 18:26
Beitrag #94


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Hallo, Uwe W.,

Zitat (Uwe W @ 12.02.2010, 16:00) *
Im übrigen gilt auch für Polizisten der Grundsatz, dass sie eine OWi nur verfolgen dürfen, wenn man dem Betroffenen Fahrlässigkeit nachweisen kann.

sollen wir jetzt bei vorsätzlichen Verkehrsordnungswidrigkeiten wegschauen? think.gif (Die Formulierung lädt ja dazu ein, sie falsch zu interpretieren rolleyes.gif )

Viele Grüße,

Nachteule


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Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.

Mahatma Gandhi
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Uwe W
Beitrag 12.02.2010, 20:36
Beitrag #95


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Gemeint ist natürlich "mindestens Fahrlässigkeit".

Wobei wir ja schon mal einen Thread hatten, dass die vorsätzlichen Rotlichtverstöße von Radfahrern meist ungefährlicher sind als die fahrlässigen, weil die Radfahrer bei vorsätzlichen Verstößen ja meist noch nach Querverkehr Ausschau halten.

Aber das ist jetzt ein anderes Fass, das ich nicht wieder aufmachen wollte.


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(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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Nerari
Beitrag 13.02.2010, 20:24
Beitrag #96


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Zitat (Uwe W @ 12.02.2010, 16:00) *
In der Tat ist es am optimalsten,


Besser als "optimal" geht nicht wink.gif; "optimal" ist bereits ein Superlativ. Du bist aber nicht der einzigste (es gibt auch noch andere Worte, die man "übersteigern" kann tongue.gif), der das falsch macht.


Zitat (Uwe W @ 12.02.2010, 20:36) *
...., dass die vorsätzlichen Rotlichtverstöße von Radfahrern meist ungefährlicher sind als die fahrlässigen, weil die Radfahrer bei vorsätzlichen Verstößen ja meist noch nach Querverkehr Ausschau halten.

Dass das so sein kann, wurde bei Ampeln mit grünem Blechpfeil sogar für Autofahrer anerkannt rolleyes.gif

Zitat
Aber das ist jetzt ein anderes Fass, das ich nicht wieder aufmachen wollte.

whistling.gif thread.gif blushing.gif

scnr
Nerari
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marik_1985
Beitrag 24.02.2010, 22:34
Beitrag #97


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So, hab die Tage den Bescheid bekommen. Auf der ersten Seite hier wird ja nach der Zeit des Rotlichts etwas gerätselt. Ich überleg jetzt gerade, ob ich Einspruch einlegen soll.
Konkrete Angabe laut dem Bescheid "Ampel war 2 Sekunden rot" und "Verstoß wurde anfangs auch zugegeben". Das erste halte ich für falsch, die Ampel war wie eingangs beschrieben max 1 Sekunde rot. Aber auf der ersten Seite wird was von Vorwerflichkeit geschrieben, wenn unter 3 Sekunden - auch wenn ich da wohl als Angeklagter unglaubbar bin, selbst in 2 Sekunden aus der Fahrt abzubremsen ist schon relativ fix. Chancen bei Einspruch?
Dass der Verstoß so zugegeben wurde, ist gelogen. Ich habe jegliche Aussage verweigert und bin jetzt hier fast auf 180, weil alles bisher wegen mir noch "Auslegungssache" ist, aber kann der liebe Polizist sowas einfach behaupten, wenn ich jegliche Aussage verweigert habe?
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ravn
Beitrag 24.02.2010, 22:44
Beitrag #98


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Ich wuerde da durchaus genug Chancen sehen, um Klarheit schaffen zu wollen, wen es mich betraefe.

Den Polizisten genau das vortragen lassen, was er im Bescheid auch vorwirft. Und dann selbst die Argumente Vorwerfbarkeit und fehlende Gelbphase vorbringen. Im Zweifelsfall den Richter fragen, mit welcher Geschwindigkeit man sich denn der Ampel nun naehern duerfe. Und was man machen soll, wenn sie trotzdem auf Rot springt, waehrend man genau 2 Sekunden von ihr entfernt ist.
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Mr Hyde
Beitrag 25.02.2010, 00:38
Beitrag #99


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Ich würde den Richter auch fragen, ob man bei 2,2 Sekunden hätte anhalten müssen/können, bei 1,8 Sekunden aber noch hätte durchfahren dürfen? Und ob der Polizist diese Zeit mit einer geeichten Stoppuhr gemessen hat, um die Millisekunden, um die es geht, auch gerichtsfest zu dokumentieren whistling.gif

Das größte Stichwort bleibt - auch bei 2 Sekunden - die Vorwerfbarkeit (nicht vergessen: die Reaktionssekunde geht da ja noch runter!). Und kein Wort von Eis oder Split shutup.gif

Über die Chancen können wir nur spekulieren. 50/50... ich halte das Kostenrisiko im Vergleich zu den 45€ Strafe plus 1 Punkt aber überschaubar. Und mir ginge es ums Prinzip whistling.gif
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Nerari
Beitrag 25.02.2010, 07:05
Beitrag #100


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Zitat (Mr Hyde @ 25.02.2010, 00:38) *
Und mir ginge es ums Prinzip whistling.gif


Dem TE auch book.gif
Zitat (marik_1985 @ 08.02.2010, 00:00) *
Um vorne weg noch eine Kleinigkeit anzumerken: Mir gehts hier nicht um die 45 Euro - das Geld ist mir relativ egal. Ich bin aber der Meinung, dass ich hier keine Chance hatte und mehr oder weniger hier von einem Polizisten ein Opfer wurde.


Dem schließe ich mich uneingeschränkt an smile.gif

Ich habe heute früh mal "getestet". Ergebnis: An kombinierten Radfahrer-/Fußgängerampeln würde ich nie auf die Idee kommen, eine scharfe Bremsung durchzuführen, nur um möglichst bei rot anzuhalten.

Was für mich, rein praktisch, auch dagegen spricht, auch wenn das rechtlich nicht relevant ist: Die Räumzeit an einer solchen Ampel ist selbstredend für Fußgänger gerechnet. Wenn ich da mit 25+ drüber fahre, habe ich auch, wenn die Ampel 3 Sekunden rot zeigt, locker die andere Seite erreicht, bevor der Querverkehr grün erhält.

Gruß
Nerari
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