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> Fahrrad: Rote Ampel und ein Polizist
marik_1985
Beitrag 08.02.2010, 00:00
Beitrag #1


Neuling
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Guten Abend Forum,

ich hab mich hier jetzt etwas eingelesen und würde gerne Tips zu meiner Situation gestern hören.

Situation: Ich fahr nachts mit dem Fahrrad einen (an einer Straße angrenzenden) Fahrradweg entlang.Ich komm zu einer Kreuzung, in der eine größere Ampelanlage installiert ist: Aus allen vier Himmelsrichtungen kommen "gleichwertige"/"gleichgroße" Straßen je mit einer Ampel für Autos und für Fahrradfahrer. Als ich mit meinem Rad bei normaler Fahrt (ca. 25 km/h) auf die Ampel (für Fahrradfahrer, da ich ja auch dem Radweg unterwegs war) zugefahren bin kurz vor der Ampel war, ist diese von Grün auf Rot umgesprungen. Eine Chance, hier zu Bremsen, war mir nichtmehr gegeben, weil:
- ich vll reine Fahrzeit von unter 1s zur Ampel hatte und ich gerade mal den Bremsvorgang gestartet hätte, bis ich über die Ampel gefahren wäre
- da jede Menge Streukies rumlag, was bei einer kompletten Vollbremsung zum Sturz geführt hätte
- noch Eis auf der Fahrbahn lag

Also bin ich mit eigentlich gutem Gewissen über die Ampel gefahren und weitergefahren. Letztendlich stand an der Ampel ein Polizeiauto, das mich dann später natürlich rausgezogen hat.
Es war ein Polizist in dem Auto, der behauptet hat, die Ampel wäre schon lange rot gewesen und meine Rechtfertigung hatte ihn nicht interessiert. Letztendlich auch relativ unwesentlich für den Fall.
Resultat ist, dass ich 45 Euro zahlen soll - was mit meinem Rechtsverständnis nicht ganz übereinstimmt.

Noch ein paar weitere Angaben zum Fall:
- Ich war alleine, er war alleine
- Ich hab nichts unterschrieben und keine Angaben gemacht
- Mein Fahrrad war vorschriftsmäßig, also auch alle Lichter usw dran. Wurde auch sauber kontrolliert

Um vorne weg noch eine Kleinigkeit anzumerken: Mir gehts hier nicht um die 45 Euro - das Geld ist mir relativ egal. Ich bin aber der Meinung, dass ich hier keine Chance hatte und mehr oder weniger hier von einem Polizisten ein Opfer wurde.

Sachen, die für mich sprechen würden (aus meiner Leihensicht)
- Es war nur ein Polizist. Ich hab den Threat "Aussage gegen Aussage" gelesen und mir ist auch bewusst, dass es so etwas wohl rechtlich nicht gibt. Doch ist sein einziger "Beweis" das, was er angibt, gesehen zu haben. Es gibt keine Zeugen, kein "Bild" oder irgendwas, was außer seiner mMn falschen Aussage noch für ihn spricht. Ich selbst bin nicht vorbestraft, nie aufgefallen und Student mit 24 Jahren.
- Ich bin von Süden nach Norden über die Kreuzung gefahren, der Polizist musste rechts von mir (also östliche Fahrspur) an der Ampel warten. Wenn meine Ampel wirklich schon "lange" (Zitat Polizist) rot gewesen wäre, wieso steht er dann noch da und fährt nicht, weil er ja dann grün haben müsste
- Er hat mich erst ca. 800m später rausgezogen. Da ich nicht damit gerechnet habe, dass ich deswegen rausgezogen werde, konnte ich an der Kreuzung natürlich nicht nach Zeugen schauen - das wurde mir zu nichte gemacht. Außerdem kommt hier wieder der Punkt ins Spiel, den ich darüber schon genannt hatte: Wieso braucht er mit einem BMW so eine Strecke um mich einzuholen, wenn er doch jeden Moment grün hatte.
- Wäre ich mir einer Schuld bewusst gewesen (was relativ unlogisch ist, weil ja keiner direkt vor Polizisten über eine rote Ampel heizt), hätte ich in den 800m Fahrradwege benutzen können, bei denen er mich nicht hätte verfolgen können. Also es waren auf meinem weiteren Weg, bis ich aufgehalten wurde, rechts noch Grünanlagen/Wohnblocks usw, die mit dem Auto (des Polizisten) nicht befahrbar waren, für Fahrradfahrer aber frei sind. mMn ein Argument für mich, da ich mich zu jeder Zeit hätte aus dem Staub machen können.
- Er war alleine (ja, zwar Polizist): Aber bin ich den so unglaubwürdig und er so unantastbar?

Mir ist auch bewusst, dass hier keiner rechtlichen Rat geben darf. Ich hab im Internet nach ähnlichen Fällen gesucht, leider ohne Erfolg. Mich würde allgemein euer Vorgehen interessieren, sobald der Bescheid bei mir eintrifft. Rentiert sich ein Anwalt? Bin ich wirklich so chancenlos? Was sind Urteile von ähnlichen Fällen?

Der Dialog mit dem Polizist, war relativ überschaubar. Er war sehr bestimmend und relativ unhöflich (ist mir ins Wort gefallen / hat meine Bildung angezweifelt), ich war wohl sehr klar in meiner Ausdrucksweise und hatte ihn weder angegriffen, noch irgendwas unterstellt. Am Ende des Dialogs war ihm aber wohl klar, dass ich das ernsthaft anders sehe als er und er meinte "Sie können dann Einspruch einlegen - was Sie wohl auch tun werden - und wir sehen uns dann vor Gericht".
Um nochmal einen wesentlichen Punkt zu wiederholen: Mir sind die 45 Euro egal. Ich glaub, es gibt auch einen Punkt - dieser ist mir auch komplett egal. Mir geht es hier eher darum, dass ich nach meinem Empfinden hier etwas zum Opfer eines kleinen Egos wurde - so kams jedenfalls rüber. Egal, welche Ansicht der werte Herr Polizist von der Sache hatte, wäre hier wohl ein kleiner Anschiss bzw. ein kurzes Nachfragen, warum ich keine Gefahrenbremsung hingelegt habe, die bessere Variante gewesen.

Vielen Dank schonmal
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Nicht-Hase
Beitrag 08.02.2010, 00:18
Beitrag #2


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Zitat (marik_1985 @ 08.02.2010, 00:00) *
Ich bin aber der Meinung, dass ich hier keine Chance hatte und mehr oder weniger hier von einem Polizisten ein Opfer wurde.

Auch als Radfahrer muss man seine Geschwindigkeit so wählen, dass man jederzeit anhalten kann. Und Polizisten haben natürlich nichts anderes zu tun, als sich Opfer zu suchen.
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nachteule
Beitrag 08.02.2010, 00:20
Beitrag #3


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Hallo, Marik1985,

herzlich willkommen im Verkehrsportal.

Um z. B. bei einer Gerichtsverhandlung eindeutig beurteilen zu können, ob der Beamte Deine Ampelschaltung deutlich erkennen konnte, müsste man Bilder haben, die die Kreuzung genau zeigen, und man müsste auch ein Ampelphasendiagramm haben, um zu sehen, wann welche Ampel wie geschaltet ist, um die Aussage des Beamten zu widerlegen.

Wie Du ja schon gelesen hast, ist es egal, ob es nur ein oder zwei Beamte waren, denn es kommt darauf an, wie glaubwürdig der Beamte seine Aussage macht, und genauso, wie glaubwürdig Deine Sicht der Dinge ist.

Das Problem dabei: Ich habe jetzt nicht die Bußgelder für Rotlicht beim Fahrradfahren im Kopf, aber bei einem Bußgeld von 45.- € scheint es mir nicht so, als würde Dir vorgeworfen, dass die Ampel schon länger als 1 Sekunde Rot gezeigt hat.

Fakt ist aber, wie Du selber schreibst, dass Du bei Rot gefahren bist, und das dürfte der Polizeibeamte eindeutig gesehen haben.

Zum Anhalten:

Da ich die Örtlichkeit nicht kenne, kann ich nur Vermutungen anstellen, aber sehr wahrscheinlich gab es vorher keine Möglichkeit, Dich gefahrlos anzuhalten und gleichzeitig den Streifenwagen so abzustellen, dass er niemanden behindert oder keine Gefahr für andere darstellt.

Noch eine kleine Anmerkung dazu, dass Du ohne Vollbremsung nicht hättest halten können, ohne zu stürzen:

1.: Was hättest Du in dem Moment gemacht, wenn ein Auto gekommen wäre, das bei Grün fährt?

2.: Wenn man sieht, dass die Ampel schon längere Zeit Grün zeigt, muss man damit rechnen, dass sie auch umspringen könnte.

Da die Gelbphase fehlt, kommt dies logischerweise recht unvermittelt, und man sollte deshalb beim Heranfahren an eine Ampel auch mal etwas langsamer werden, um eben rechtzeitig halten zu können.

Nicht nur bei Kraftfahrzeugen gilt es, die Geschwindigkeit so anzupassen, dass man rechtzeitig halten kann.

Über den möglicherweise nicht ganz so freundlichem Umgangston des Polizeibeamten kann man vielleicht streiten (kann ich nicht beurteilen, da ich nicht dabei war), aber ansonsten sehe ich hier keinen Fehler seitens des Polizeibeamten.

Viele Grüße,

Nachteule


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Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.

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Uwe W
Beitrag 08.02.2010, 02:35
Beitrag #4


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Wenn die Ampel ohne Gelbphase von grün auf rot springt, kann das nur bedeuten, dass die ersten Sekunden der Rotphase dieselber rechtliche Wirkung haben wie eine ansonsten anzutreffende Gelbphase.

Hier muss man dem Radfahrer erst einmal 1 Sekunde Reaktionszeit zubilligen. Weiterhin benötigt auch der Bremsvorgang einige Zeit. Mit Fahrrädern fährt man zwar normalerweise nicht so schnell wie ein PkW. Dafür müssen die Fahrradbremsen aber auch nicht genauso wirksam sein wie PkW-Bremsen.

Aus diesem Grund würde ich die ersten 3 Sekunden der Rotphase wie eine Gelbphase werten, wenn eine solche für Radfahrer nicht vorhanden ist.

Die Fußgänger bzw. Radfahrerampeln sind ja so geschaltet, dass sie rechtzeitig vorher auf Rot umspringen, so dass es nicht passieren kann, dass der Querverkehr bereits grün bekommt, wenn man als Radfahrer das Radfahrerrot nicht beachten kann.

Die Argumente
Zitat
- da jede Menge Streukies rumlag, was bei einer kompletten Vollbremsung zum Sturz geführt hätte
- noch Eis auf der Fahrbahn lag

bringen aber nichts: wenn man aus diesen Gründen nicht so gut bremsen kann wie bei trockener oder angefeuchteter Fahrbahn, dann muss man seine Geschwindigkeit entsprechend herabsetzen. Das gilt für Radfahrer genauso wie für schnellere Kraftfahrer.


--------------------
"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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janr
Beitrag 08.02.2010, 02:51
Beitrag #5


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Zitat (Uwe W @ 08.02.2010, 02:35) *
Wenn die Ampel ohne Gelbphase von grün auf rot springt, kann das nur bedeuten, dass die ersten Sekunden der Rotphase dieselber rechtliche Wirkung haben wie eine ansonsten anzutreffende Gelbphase.
Zitat (§37 StVO,(2),1.)
An Kreuzungen bedeuten:
...
Gelb ordnet an: "Vor der Kreuzung auf das nächste Zeichen warten".
...
Gelb bedeutet auch schon: Stehenbleiben tongue.gif


--------------------
Es gibt zwei Arten an Menschen.
Die einen haben Stil, die anderen keinen T4


Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie
im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt.
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marik_1985
Beitrag 08.02.2010, 06:40
Beitrag #6


Neuling
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Danke für die raschen Antworten. Ich geh mal nur auf diesen Post ein, da er alle anderen wohl mit abdeckt.

Zitat (nachteule @ 08.02.2010, 00:20) *
Um z. B. bei einer Gerichtsverhandlung eindeutig beurteilen zu können, ob der Beamte Deine Ampelschaltung deutlich erkennen konnte, müsste man Bilder haben, die die Kreuzung genau zeigen, und man müsste auch ein Ampelphasendiagramm haben, um zu sehen, wann welche Ampel wie geschaltet ist, um die Aussage des Beamten zu widerlegen.

Aber ist es wirklich meine Aufgabe als Angeklagter, zu widerlegen, dass die Ampelschaltungsbetrachtung des Polizisten falsch war? Dass der Polizist die Ampelschaltung blitz sauber erkennen konnte, ist ja wohl das mindeste, um jemand anzuzeigen.

Wie Du ja schon gelesen hast, ist es egal, ob es nur ein oder zwei Beamte waren, denn es kommt darauf an, wie glaubwürdig der Beamte seine Aussage macht, und genauso, wie glaubwürdig Deine Sicht der Dinge ist.

Das Problem dabei: Ich habe jetzt nicht die Bußgelder für Rotlicht beim Fahrradfahren im Kopf, aber bei einem Bußgeld von 45.- € scheint es mir nicht so, als würde Dir vorgeworfen, dass die Ampel schon länger als 1 Sekunde Rot gezeigt hat.

Ich hab gerade nachgeschaut, und du scheinst hier recht zu haben. Das ist für mich etwas überraschend, da ich den tieferen Sinn hinter solch einer Regelung nicht sehe. 1 Sekunde um vor einer Haltelinie zum Abbremsen zu kommen, halte ich in den meisten Fällen für unrealistisch.

Fakt ist aber, wie Du selber schreibst, dass Du bei Rot gefahren bist, und das dürfte der Polizeibeamte eindeutig gesehen haben.

Zum Anhalten:

Da ich die Örtlichkeit nicht kenne, kann ich nur Vermutungen anstellen, aber sehr wahrscheinlich gab es vorher keine Möglichkeit, Dich gefahrlos anzuhalten und gleichzeitig den Streifenwagen so abzustellen, dass er niemanden behindert oder keine Gefahr für andere darstellt.

Es gab ca. 3 Einbuchtungen vorher. Warum diese nicht genutzt wurden, da kann ich nur mutmaßen.

Noch eine kleine Anmerkung dazu, dass Du ohne Vollbremsung nicht hättest halten können, ohne zu stürzen:

1.: Was hättest Du in dem Moment gemacht, wenn ein Auto gekommen wäre, das bei Grün fährt?

Den Fahrer angezeigt, weil er definitiv nicht grün haben konnte. Die Ampel in Deutschland sind ja durchaus so geschalten, dass man sogar langsamen Fußgängern noch ermöglicht, über die Straße zu kommen. Wie schon gesagt, die Ampel war definitiv unter 1 Sekunde rot.

2.: Wenn man sieht, dass die Ampel schon längere Zeit Grün zeigt, muss man damit rechnen, dass sie auch umspringen könnte.

Das ist richtig. Meist dient die Fahrbahnampel hierfür als brauchbarer Indikator, da häufig (wenn sie auf Gelb umspringt), die Fussgängerampel folgt. Das habe ich auch geschaut. Die Fahrbahnampel für Autos war aber zu dem Zeitpunkt weiterhin auf grün. Einen andere Möglichkeit hat man meiner Meinung nach als Radfahrer nicht.

Da die Gelbphase fehlt, kommt dies logischerweise recht unvermittelt, und man sollte deshalb beim Heranfahren an eine Ampel auch mal etwas langsamer werden, um eben rechtzeitig halten zu können.

Nicht nur bei Kraftfahrzeugen gilt es, die Geschwindigkeit so anzupassen, dass man rechtzeitig halten kann.

Es handelt sich hier um eine größere Stadt. Wenn du da auf dem Radweg 5km nur geradeaus fährst und an jeder Grünphase hältst (weil es ja rot werden könnte), dann hätten sich die Bauer eine auf den Fahrradfahrer abgestimmte Ampelschaltung sparen können. Natürlich ist die Geschwindigkeit entsprechend anzupassen, aber das ist meiner Meinung nach mit 25km/h durchaus erfüllt. Trotzdem muss man dem Beschuldigten wohl einen Bremsweg zumuten :-)



Wie ich den Antworten hier entnehmen kann: Chancen, bei einer Verhandlung hab ich demnach keine oder?

Der Beitrag wurde von marik_1985 bearbeitet: 08.02.2010, 06:52
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Q-Treiberin
Beitrag 08.02.2010, 07:01
Beitrag #7


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Zitat
Wie ich den Antworten hier entnehmen kann: Chancen, bei einer Verhandlung hab ich demnach keine oder?
Deine Chancen tendieren gegen 0%.

Ein kleiner Tipp am Rande: Zitate in Zitaten sind hier im VP der Übersichtlickeit wegen, unerwünscht.

Das richtige Zitieren kannst Du hier üben.


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oder
Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet...
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superdiesel
Beitrag 08.02.2010, 07:05
Beitrag #8


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Mal eine Frage zu der Ampel:
Deine Fahrradampel war eine zweiteilige - also ohne Gelb?
Dann war es doch sicher eine kombinierte Fußgänger/Fahrrad-Ampel, oder?

Hast du mal einen Google-map-Link zu dieser Kreuzung?


--------------------
„Haben Sie beim Autofahren schon bemerkt, dass jeder, der langsamer fährt als Sie, ein Idiot ist
und jeder, der schneller fährt, ein Verrückter?“

Meine Beiträge können auch ohne Kennzeichnung Spuren von Ironie enthalten.
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Feuerpferd
Beitrag 08.02.2010, 07:26
Beitrag #9


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Zitat (marik_1985 @ 08.02.2010, 06:40) *
Aber ist es wirklich meine Aufgabe als Angeklagter, zu widerlegen, dass die Ampelschaltungsbetrachtung des Polizisten falsch war?
Nein. Dir muss die tat nachgewiesen werden. Es wäre aber für Dich hilfreich wenn Du den Vorwurf, z.B. dadurch das der Polizist Deine Ampelphase gar nicht erkennen konnte, widerlegen könntest.


Zitat (marik_1985 @ 08.02.2010, 06:40) *
Zitat

1.: Was hättest Du in dem Moment gemacht, wenn ein Auto gekommen wäre, das bei Grün fährt?

Den Fahrer angezeigt, weil er definitiv nicht grün haben konnte. Die Ampel in Deutschland sind ja durchaus so geschalten, dass man sogar langsamen Fußgängern noch ermöglicht, über die Straße zu kommen. Wie schon gesagt, die Ampel war definitiv unter 1 Sekunde rot.
und
Zitat (marik_1985 @ 08.02.2010, 06:40) *
[b]Meist dient die Fahrbahnampel hierfür als brauchbarer Indikator, da häufig (wenn sie auf Gelb umspringt), die Fussgängerampel folgt. Das habe ich auch geschaut. Die Fahrbahnampel für Autos war aber zu dem Zeitpunkt weiterhin auf grün.
Das widerspricht sich aber doch. Während die erste Aussage nachvollziehbar ist, ist die zweite Aussage falsch.


Zitat (marik_1985 @ 08.02.2010, 06:40) *
aber das ist meiner Meinung nach mit 25km/h durchaus erfüllt.
Bei Eis und Splitt sind 25 km/h mit dem Fahrrad nicht unbedingt angemessen.


-------------------------


OT:

Zitat (marik_1985 @ 08.02.2010, 06:40) *
Es gab ca. 3 Einbuchtungen vorher.
Dann hattest Du ja noch Glück, dass Dich der Polizist nicht auch noch eingebuchtet hat.

SCNR.


--------------------
Dieses Zeichen gilt nicht für Busse, jedoch für Wohnmobile, denn dies sind keine PKW (OLG Braunschweig in VRS 86, 150).
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ujgm
Beitrag 08.02.2010, 07:52
Beitrag #10


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War es denn eine reine Fahrradampel?
Oder eine kombinierte Fußgänger-/Radampel?

Stand die für dich gültige Ampel vor oder hinter der Kreuzung?

Ich würde mir an deiner Stelle die Kreuzung in Ruhe anschauen. Insbesondere würde ich mich an die Stelle stellen, wo der Polizist stand. Konnte der Polizist die für dich gültige Ampel sehen (evtl. auch mit Kopf verdrehen oder über eine spiegelnde Schaufensterscheibe?

Wenn es sich um eine vor der Kreuzung stehende isoliert stehende Radampel handeln sollte, stelle ich mir dies schwierig bis unmöglich vor.
Dann hat der Polizist möglicherweise aus der rot zeigenden Fußgängerampel geschlossen, dass auch die Radampel rot sein müsse. Wenn diese aber unterschiedlich geschaltet sind (Fußgängerampel wird vorher rot), hättest du u.U. gute Chancen.

Wenn es sich aber um eine kombinierte Ampel gehandelt hat, steht diese normalerweise hinter der Kreuzung und kann vom wartenden Querverkehr sehr gut eingesehen werden.
Wenn jetzt der Polizist behauptet, er hätte gesehen, dass diese Ampel auf rot umgesprungen sei und du hättest trotz Reaktionszeit nicht angehalten, dann hast du schlechte Karten, selbst wenn es tatsächlich anders gewesen sein sollte.
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Hane
Beitrag 08.02.2010, 08:43
Beitrag #11


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Zitat (marik_1985 @ 08.02.2010, 06:40) *
Wie ich den Antworten hier entnehmen kann: Chancen, bei einer Verhandlung hab ich demnach keine oder?
Du musst nur auf einen Richter treffen, der ein klein wenig von Physik versteht.

Ich habe noch ein paar Fragen:

Welche Symbole waren auf der Ampel, die Du beachtest hast, zu sehen?
Wie waren die Furten markiert, mit 2, 3 oder 4 Linien?


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Mr Hyde
Beitrag 08.02.2010, 09:05
Beitrag #12


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Zitat (Nicht-Hase @ 08.02.2010, 00:18) *
Auch als Radfahrer muss man seine Geschwindigkeit so wählen, dass man jederzeit anhalten kann. Und Polizisten haben natürlich nichts anderes zu tun, als sich Opfer zu suchen.

Das ist nichts weiter als großer Schwachfug. ranting.gif

Hallo Nachteule smile.gif

Zitat (nachteule @ 08.02.2010, 00:20) *
Das Problem dabei: Ich habe jetzt nicht die Bußgelder für Rotlicht beim Fahrradfahren im Kopf, aber bei einem Bußgeld von 45.- € scheint es mir nicht so, als würde Dir vorgeworfen, dass die Ampel schon länger als 1 Sekunde Rot gezeigt hat.

yes.gif

Zitat (nachteule @ 08.02.2010, 00:20) *
Fakt ist aber, wie Du selber schreibst, dass Du bei Rot gefahren bist, und das dürfte der Polizeibeamte eindeutig gesehen haben.

Fakt ist aber auch, dass Rotlichtverstöße unter 2-3 Sekunden von Radfahrern an LZA ohne Gelbphase regelmäßig nicht verfolgbar sind, weil es an der rechtlich notwendigen Vorwerfbarkeit mangelt.

Zitat (nachteule @ 08.02.2010, 00:20) *
1.: Was hättest Du in dem Moment gemacht, wenn ein Auto gekommen wäre, das bei Grün fährt?

Die Räumzeiten dieser Rot/Grün Ampeln sind so bemessen, dass das nicht passieren kann.

Zitat (nachteule @ 08.02.2010, 00:20) *
2.: Wenn man sieht, dass die Ampel schon längere Zeit Grün zeigt, muss man damit rechnen, dass sie auch umspringen könnte.

Hältst du mit dem Auto mit dem Auto an einer grünen Ampel an, um einen Verstoß gegen die Wartepflicht bei GELB zu vermeiden? Nein? Ich auch nicht rolleyes.gif
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Q-Treiberin
Beitrag 08.02.2010, 09:07
Beitrag #13


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Zitat (Mr Hyde @ 08.02.2010, 09:05) *
Das ist nichts weiter als großer Schwachfug. ranting.gif
Welcher der beiden Sätze? think.gif
Den ersten halte ich für absolut richtig und den zweiten eher für ironisch gemeint..


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oder
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Mr Hyde
Beitrag 08.02.2010, 09:15
Beitrag #14


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Zitat (Q-Treiberin @ 08.02.2010, 07:01) *
Deine Chancen tendieren gegen 0%.

Wenn es sich so abgespielt hat wie beschrieben, und wenn der Polizist aussagt: " Ich habe gesehen, wie die Ampel auf Rot umsprang, etwa 2-4 Sekunden bevor der Betroffene die Kreuzung befuhr."
tendieren deine Chancen gegen 100%.

Wenn der Polizist allerdings lügt und behauptet, es wären schon, sagen wir, deutlich mehr als 10 Sekunden gewesen, die er mit 21-22-23-.. abgezählt hätte (oder der Querverkehr hätte bereits grün gehabt), dann sieht es in der Tat schlecht aus.

Es kommt ziemlich darauf an, was der Polizist genau sagen würde.
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Arthur Dent
Beitrag 08.02.2010, 09:17
Beitrag #15


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Zitat (Q-Treiberin @ 08.02.2010, 09:07) *
Den ersten halte ich für absolut richtig
Ich halte ihn nur für relativ richtig, denn wenn die Ampel auf Gelb springt muß man nicht anhalten, wenn man näher an der Ampel/Haltelinie ist, als der Bremsweg lang ist. Keiner muß eine Gefahrenbremsung hinlegen wegen einer auf Gelb umspringenden Ampel. Und wenn bei der Radfahrerampel das Gelblicht fehlt, sehe ich das analog.


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10 Gebote des sicheren Radfahrens

"Die oft flächendeckende Überziehung von ganzen Stadtvierteln mit markierten [Rad-] Wegen erscheint unter stadtgestalterischen Aspekten als bedenklich" - Bundesanstalt für den Straßenverkehr in "Verkehrssichere Anlage und Gestaltung von Radwegen"; ISBN 3-89429-384-5
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Mr Hyde
Beitrag 08.02.2010, 09:19
Beitrag #16


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Zitat (Q-Treiberin @ 08.02.2010, 09:07) *
Welcher der beiden Sätze? think.gif

Der erste wavey.gif

Wer einem Radfahrer, der bei einer Sekunde Rot einer Rot/Grün Ampel die Kreuzung befährt, vorwirft, er hätte seine Geschwindigkeit nicht richtig gewählt, ist entweder ahnungslos, was Physik angeht, oder hat schlicht den Schuss nicht gehört. Allein die Reaktionszeit wird den Radfahrer bereits auf die Kreuzung befördern, da hilft nicht mal Schrittgeschwindigkeit gegen.

Tut mir WIRKLICH leid, dass ich das jetzt so drastisch formuliere. Ich weiß aber gerade keinen anderen Worte, denn dazu fällt mir nix mehr ein blink.gif
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Q-Treiberin
Beitrag 08.02.2010, 09:29
Beitrag #17


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Ich gebe zu, ich verstehe Euch beide nicht so richtig... unsure.gif

Wieso muss ein Radfahrer nicht jederzeit anhalten können und den Straßenverhältnissen gemäß mit angepasster Geschwindigkeit fahren? think.gif

Ok, ohne Gelblicht (wenn es so ist, die Radler-Ampeln die ich kenne haben, wenn ich mich richtig erinner, auch Gelblicht) kann ich das noch nachvollziehen, ansonsten nicht.

Ach ja, ich will auf keinen Fall hier einen "Radler-Thread" initiieren, nur eine weitergehende Info... wavey.gif

Und diese Frage
Zitat
Deine Fahrradampel war eine zweiteilige - also ohne Gelb?
von @superdiesel wurde vom @TE noch nicht beantwortet.

Zitat
Tut mir WIRKLICH leid, dass ich das jetzt so drastisch formuliere.
Och, kein Problem, das kann ich ab (und in Physik hatte ichin der Schule fast immer eine fünf blushing.gif )


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durban
Beitrag 08.02.2010, 09:36
Beitrag #18


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Also mal ehrlich, allzu düster finde ich die Chancen für den TE nicht.
Nicht, dass ein Einspruch unbedingt erfolgsversprechend wäre- aber ein klarer Fall ist die Sache keineswegs.
Natürlich kann der glatte Untergrund den TE nicht entlasten. Die Zeugenlage ist jedoch recht schlecht, und sehrwohl spielt der Mangel an einer Gelbpahse eine Rolle.
Da wurden schon ganz andere Verfahren eingestellt.


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Proxima Estación: Esperanza.
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Jens
Beitrag 08.02.2010, 09:40
Beitrag #19


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Zitat (Mr Hyde @ 08.02.2010, 09:19) *
Wer einem Radfahrer, der bei einer Sekunde Rot einer Rot/Grün Ampel die Kreuzung befährt, vorwirft, er hätte seine Geschwindigkeit nicht richtig gewählt, ist entweder ahnungslos, was Physik angeht, oder hat schlicht den Schuss nicht gehört.

Wenn ein Radfahrer argumentiert, er konnte nicht bremsen, weil er dabei wegen des Streukieses einen Sturz riskiert hätte, dann hat dieser Radfahrer seine Geschwindigkeit nicht den Straßenverhältnissen angepasst. §3 Abs. 1 StVO gilt auch für Radfahrer und zwar unabhängig und losgelöst von der Frage, ob er bei einer Ampel ohne Gelbphase noch hätte bremsen müssen oder nicht.
Wer da dann meint, mit "Schwachfug" argumentieren zu müssen, disqualifiziert sich in meinen Augen als Diskussionspartner.


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Hane
Beitrag 08.02.2010, 09:44
Beitrag #20


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Zitat (Q-Treiberin @ 08.02.2010, 09:29) *
Wieso muss ein Radfahrer nicht jederzeit anhalten können und den Straßenverhältnissen gemäß mit angepasster Geschwindigkeit fahren? think.gif
Doch, das muss er. Das Sichtfahrgebot und die angepasste Geschwindigkeit sind hier aber gar nicht einschlägig.

Das Sichtfahrgebot besagt, dass man innerhalb der (halben) übersehbaren Strecke anhalten können muss, falls dort alles so bleibt, wie es ist. Ein Verstoss gegen das Sichtfahrgebot wäre es, falls man vor der roten Ampel nicht anhalten könnte, wenn sie zu dem Zeitpunkt schon rot wäre, wenn man sie das erste Mal sehen könnte. Das ist heir ja nicht gegeben.


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andreas7z
Beitrag 08.02.2010, 09:51
Beitrag #21


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Frage ans Forum,
was kostet ein Rotlichtverstoß unter einer Sekunde bei Radfahrern????
Ich meine 45 EUR und ein Punkt in Flensburg betreffen eine Rotlichtverstoß von Radfahrern über eine Sekunde.
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Jens
Beitrag 08.02.2010, 09:55
Beitrag #22


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Zitat (andreas7zw @ 08.02.2010, 09:51) *
Ich meine 45 EUR und ein Punkt in Flensburg betreffen eine Rotlichtverstoß von Radfahrern über eine Sekunde.

no.gif 45 EUR und 1 Punkt sind schon richtig bei einem einfachen Rotlichtverstoß. Mehr als eine Sekunde kostet 100 EUR.


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pfk66
Beitrag 08.02.2010, 09:58
Beitrag #23


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Was ich bei den ganzen Diskussionen nicht verstehe:

Na klar kann ich dem police.gif vorwerfen, er hätte sein Ego durchgesetzt.
Na klar kann ich mit meinen Physik- und sonstigen Kenntnissen prahlen und
genau vorrechnen, dass man nicht mehr hätte halten können.

Aber was nützt es, wenn ich mit dieser Einstellung an der nächsten Kreuzung *unter* dem nächsten PKW liege und tot bin?


Die Regelungen der STVO sind in erster Linie dazu da, die Verkehrsteilnehmer zu schützen. Dazu gehört nun auch einmal, dass eine Trennung von sich querenden Verkehrsströmen erfolgen muss.

Wenn ich aber mit der o.g. Einstellung, an eine Kreuzung heranfahre und dann

- zu hohe Geschwindigkeit
- Glatteis
- Splitt

und sonstige Entschuldigungen dafür finde, dass ich eine für mich angeordnete "Trennung" der Verkehrsflüsse ignoriere und nach dem Motto "Gestern kam auch keiner" rüber fahre, muss ich mich nicht wundern, wenn das eines Tages schief geht.

Meine Auffassung nach sollte an dieser grundsätzlichen Einstellung "Ich bastel mir meine eigene STVO" gearbeitet werden und wenn nicht die police.gif wenn auch nur ab und zu, keinen Einhalt gebieten würde, dann müssten wir noch wesentlich mehr verletzte und tote Radfahrer beklagen.


think.gif
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Mr Hyde
Beitrag 08.02.2010, 10:28
Beitrag #24


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Vorweg: Sorry für den emotionalen Post oben. Ich bleibe aber bei meiner Meinung.

Zitat (Q-Treiberin @ 08.02.2010, 09:29) *
Ok, ohne Gelblicht (wenn es so ist, die Radler-Ampeln die ich kenne haben, wenn ich mich richtig erinner, auch Gelblicht) kann ich das noch nachvollziehen, ansonsten nicht.

Aber genau DARUM gehts ja rolleyes.gif
Zitat (Q-Treiberin @ 08.02.2010, 09:29) *
Ach ja, ich will auf keinen Fall hier einen "Radler-Thread" initiieren, nur eine weitergehende Info... wavey.gif

Ist notiert. Will ich eigentlich auch nicht wavey.gif
Zitat (Jens @ 08.02.2010, 09:40) *
Wenn ein Radfahrer argumentiert, er konnte nicht bremsen, weil er dabei wegen des Streukieses einen Sturz riskiert hätte, dann hat dieser Radfahrer seine Geschwindigkeit nicht den Straßenverhältnissen angepasst.

IMHO argumentiert der TE, dass der Rotlichtverstoß passiert ist, weil schon der Reaktionsweg zu lang gewesen wäre und er selbst mit einer Gefahrenbremsung nicht mehr rechtzeitig zum Stehen gekommen wäre. Bei einer Gefahrenbremsung hätte er sich zusätzlich noch der Gefahr eines Sturzes ausgesetzt. IMHO schreibt er NICHT, dass er GAR NICHT hätte bremsen können, zB. vor einer normalen Ampel mit Gelbphase oder einem DEFA-Kind. (edit: oder vor dem Querverkehr, der noch lange nicht kommen dürfte, wenn man den Ausführungen des TE glauben schenkt).
Im Übrigen werden mWn nicht mal von Kraftfahrern an LZA GEFAHRENbremsungen verlangt... oder?
Ich gebe aber zu, dass man beim Lesen des Ausgangsbeitrags leicht an der "Ausrede" Split/Eis hängen bleibt, und dabei die viel entscheidenere Passage über den zu kurzen verbleibenden Reaktionsweg nicht mehr mitbekommt. Und ich stimme auch zu, dass §3 immer gilt. In diesem Fall ist er aber schlicht nicht einschlägig, siehe auch die Ausführungen von @Hane.

edit2: Rechtschreibung korrigiert.
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Mork
Beitrag 08.02.2010, 10:32
Beitrag #25


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Ich drück Dir die Daumen das die Sache zu Recht unter den Tisch fällt, gegen nen Polizisten hat man es als Radfahrer schwer.

Wie oft erlebt man das einer meint etwas gesehen zu haben zu haben und im nachhinein stellt es sich als nicht haltbar heraus.

Da hat man als Fahrzeugführer versus Polizist meist eh verloren z.B. ich fahre über grün der Polizist schaut zufällig in meine Richtung, die Ampel zeigt sofort rot da es keine Gelbphase gibt und schon denkt er ich bin über rot gefahren. Was will ich als Bürger da machen, ihm jetzt erklären das das Fehlen der Gelbphase mir Recht gibt, bin ja eh ein Lügner oder noch schlimmer ein Fahrradfahrer der per se vorverurteilt wird.
Bei uns in Bonn wurde vehement bestritten das die Polizisten Quoten zu erfüllen hätten, bis dann die Anweisung aus dem Polizeipräsidium bestätigt wurde.
Was hat man dann noch zu erwarten wenn Polizisten Quoten erfüllen müssen um ihre Karriere Chancen zu erhalten.
Hier hat mal ein Polizist geschrieben, selbst wenn er die Situation falsch einschätzt und eine Anzeige schreibt kann der Bürger ja sein Glück vor Gericht versuchen. Sehr bedenklich.

Ich weiß schon warum mein Fahrrad und Auto immer in einem Top Zustand sind, ich sehe das als Wettkampf rein sportlich, man darf denen keine Chance geben aus Nachlässigkeit helfen ihre Quoten zu erfüllen und ne Rechtschutz ist nie verkehrt. hypocrite.gif

Gruß Mork

PS: Polizisten sind nötiger denn je, besonders Streifenpolizisten, die zu Fuß unterwegs sind.


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Mr Hyde
Beitrag 08.02.2010, 10:32
Beitrag #26


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Zitat (pfk66 @ 08.02.2010, 09:58) *
Aber was nützt es, wenn ich mit dieser Einstellung an der nächsten Kreuzung *unter* dem nächsten PKW liege und tot bin?

Ich habe oben schon geschrieben, dass aufgrund der sehr langen Räumzeit einer Radfahrer / Fußgänger / kombinierten Ampel Querverkehr innerhalb der ersten 5 Sekunden nach dem ROT völlig ausgeschlossen ist. Das ist DEFA-Kind-Argumentation.
Zitat (pfk66 @ 08.02.2010, 09:58) *
Die Regelungen der STVO sind in erster Linie dazu da, die Verkehrsteilnehmer zu schützen. Dazu gehört nun auch einmal, dass eine Trennung von sich querenden Verkehrsströmen erfolgen muss.
Bestreitet wer?
Zitat (pfk66 @ 08.02.2010, 09:58) *
dass ich eine für mich angeordnete "Trennung" der Verkehrsflüsse ignoriere und nach dem Motto "Gestern kam auch keiner" rüber fahre, muss ich mich nicht wundern, wenn das eines Tages schief geht. Meine Auffassung nach sollte an dieser grundsätzlichen Einstellung "Ich bastel mir meine eigene STVO" gearbeitet werden und wenn nicht die police.gif wenn auch nur ab und zu, keinen Einhalt gebieten würde, dann müssten wir noch wesentlich mehr verletzte und tote Radfahrer beklagen..
Hast du den Ausgangsbeitrag eigentlich gelesen (und verstanden)? think.gif

Zitat (Mork @ 08.02.2010, 10:32) *
Meiner Meinung nach sollten Polizisten sich überhaupt nicht um so etwas kümmern, erst Recht nicht wenn sie alleine sind oder gar keinen direkten Auftrag haben den Verkehr zu überwachen.
[...]
Was hat man dann noch zu erwarten wenn Polizisten Quoten erfüllen müssen um ihre Karriere Chancen zu erhalten.

Von dieser Polemik halte ich allerdings genauso wenig wie von der anderen dry.gif
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Jens
Beitrag 08.02.2010, 10:34
Beitrag #27


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Zitat (Mr Hyde @ 08.02.2010, 10:28) *
Im Übrigen werden mWn nicht mal von Kraftfahrern an LZA GEFAHRENbremsungen verlangt... oder?
Richtig, und die würde ich auch einem Radfahrer nicht abverlangen wollen, deshalb schrieb ich ja
Zitat
losgelöst von der Frage, ob er bei einer Ampel ohne Gelbphase noch hätte bremsen müssen oder nicht.


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ravn
Beitrag 08.02.2010, 10:35
Beitrag #28


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Zitat (Q-Treiberin @ 08.02.2010, 09:29) *
Ok, ohne Gelblicht (wenn es so ist, die Radler-Ampeln die ich kenne haben, wenn ich mich richtig erinner, auch Gelblicht) kann ich das noch nachvollziehen, ansonsten nicht.


Ich denke, genau DA ist der Kernpunkt, den die Haelfte hier uebersieht. Es gibt viele Fahrradampeln mit, und viele ohne Gelblicht. Soweit ich weiss ist das vor allem regional unterschiedlich, daher ist auch verstaendlich, wenn die einen von Gelblicht ausgehen, und die anderen von ohne.

Von der Beschreibung des TE bin ich von einer Ampel ohne Gelblicht ausgegangen.
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Q-Treiberin
Beitrag 08.02.2010, 10:40
Beitrag #29


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Zitat
Meiner Meinung nach sollten Polizisten sich überhaupt nicht um so etwas kümmern
Klar, die sollen lieber "richtige" Verbrecher fangen, oder? dry.gif

Zitat
Wie oft erlebt man das einer meint etwas gesehen zu haben zu haben und im nachhinein stellt es sich als nicht haltbar heraus.
Hast Du dafür mal ganz viele ("oft") Beispiele?

Zitat
Da hat man als Fahrzeugführer eh verloren z.B. ich fahre über grün der Polizist schaut zufällig in meine Richtung, die Ampel zeigt sofort rot da es keine Gelbphase gibt und schon denkt er ich bin über rot gefahren. Was will ich als Bürger da machen, ihm jetzt erklären das das Fehlen der Gelbphase mir Recht gibt, bin ja eh ein Lügner oder noch schlimmer ein Fahrradfahrer der per se vorverurteilt wird.
Noch mehr Stammtischparolen auf Lager?

Zitat
Was hat man dann noch zu erwarten wenn Polizisten Quoten erfüllen müssen um ihre Karriere Chancen zu erhalten.
Oh ja, habe noch eine gefunden... dry.gif


--------------------
Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder
Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet...
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marik_1985
Beitrag 08.02.2010, 10:48
Beitrag #30


Neuling
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Danke an die vielen antworten. Ich werde heute abend genauer darauf eingehen, da ich jetzt wenig Zeit haben.

Nur zwei Punkte: Es war eine kombinierte Ampel für Rad und Fuss -> keine Gelbphase. Daher ja auch meine Aufregung. Mir war es faktisch nicht möglich, rechtzeitig anzuhalten. Und das sage ich hier in allem Ernst und nicht, um mich brauchbar hinzustellen.

Der zweite Punkt: Die Glätte und Streu sind keine Ausreden. Dennoch kommt man dadruch bedeutend schneller ins Rutschen, als ohne. Dies verzögert rein physikalisch natürlich den Bremsweg - und das kann ein Polizist im Auto sicher nicht abschätzen.

Das es sehr lange rot war, widerspricht übrigens auch der "Anzeige". Da die 45 Euro anfallen, wenn fahrlässig und unter einer Sekunde der Rotbereich war.
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dete
Beitrag 08.02.2010, 10:51
Beitrag #31


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Zitat (Feuerpferd @ 08.02.2010, 07:26) *
Dir muss die tat nachgewiesen werden. Es wäre aber für Dich hilfreich wenn Du den Vorwurf, z.B. dadurch das der Polizist Deine Ampelphase gar nicht erkennen konnte, widerlegen könntest.


SCNR.


Genau, du musst widerlegen, das der Beamte die Ampelphase ganicht sehen konnte! rolleyes.gif


dete
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Jens
Beitrag 08.02.2010, 10:54
Beitrag #32


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Zitat (marik_1985 @ 08.02.2010, 10:48) *
Das es sehr lange rot war, widerspricht übrigens auch der "Anzeige". Da die 45 Euro anfallen, wenn fahrlässig und unter einer Sekunde der Rotbereich war.

Das ist kein Widerspruch. Beim Vorwurf des qualifizierten Rotlichtverstoßes (> 1 Sekunde) wird von Gerichten ein sehr hoher Anspruch an die Beweisbarkeit gelegt, d.h. eine einfache Schätzung der Rotlichtdauer z.B. reicht nicht aus.
Deshalb wird von erfahrenen Beamten, die keine Lust haben vor Gericht eine Bauchlandung zu erleben, nur ein einfacher Verstoß zur Anzeige gebracht, wenn die Beweislage eben für einen qualifizierten Verstoß nicht 100%ig ist.


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Mr Hyde
Beitrag 08.02.2010, 10:55
Beitrag #33


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@marik_1985
In einem stimme ich mit meinen Vorrednern überein: Split und Glätte sind NICHT geeignet, dich zu entlasten, im Gegenteil. Du musst deine Geschwindigkeit so wählen, dass du die verlängerten Bremswege durch Split/Eis entpsrechend ausgleichst. Das ist DEINE Verantwortung. Ich würde an deiner Stelle dieses Argument nicht benutzen, da es nur vom wesentlichen ablenkt. Dieser Thread ist das beste Beispiel dafür.

Unberührt davon ist die Tatsache, dass ich dennoch der Meinung bin, dass eine Rotzeit von bis zu 3 Sekunden keinen vorwerfbaren (!) Rotlichtverstoß begründet, und zwar völlig egal, ob da nun Split, Eis, DEFA-Querverkehr oder ein Wolkenbruch war.

Zu den 45 Euro: Die Voraussetzungen für einen beweissicheren qualifizierten Rotlichtverstoß, das ist bei über einer Sekunde, sind viel höher. Es werden hohe Ansprüche daran gestellt, wie der Zeuge festgestellt hat, dass es tatsächlich mehr als 1 Sekunde waren. Dazu zählen geeichte Stoppuhr oder andere geeignete Beobachtungen wie "Querverkehr hatte bereits grün" oder "zählenderweise (21-22-23-...) auf mehr als 3 Sekunden gekommen". Das war bei dir offensichtlich nicht der Fall, und das wusste der police.gif auch.
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Mork
Beitrag 08.02.2010, 11:13
Beitrag #34


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@Q-Treiberin

Das Argument Stammtischparolen ist ein Totschlagargument und dient nur der Stimmungsmache.

Ich war meinen Text noch am überarbeiten während deinem Beitrag.

Ok jetzt zu deiner Kritik:

Zitat
Klar, die sollen lieber "richtige" Verbrecher fangen, oder?

Das ist aus dem Zusammenhang gerissen, na ja vielleicht Absicht?

Zitat
Hast Du dafür mal ganz viele ("oft") Beispiele?

Hier gib es einen Thread Vorwurf des Telefonierens mit einem Handy während des Führens eines KFZ was aber nicht der Wahrheit entsprach.
Mir selber passiert. Mein Handy lag Zuhause auf dem Tisch und die Polizisten haben wohl meine Uhr mit nem Handy verwechselt. Keine Anzeige.
Kollege fährt mit dem Auto über die grüne Ampel, Motorradpolizist schaut auf, sieht rot und schreibt ne Anzeige. Verfahren eingestellt mit der Begründung des Richters, da der Polizist nicht den Auftrag hatte die Kreuzung / Ampel zu überwachen ergeht das Urteil zu Gunsten des Bürger und wird eingestellt.
Klar kann man alles als "Urban legends" oder Bürgergeschichten abtun.

Zitat
Noch mehr Stammtischparolen auf Lager?

Bei der Hetze gegen Fahrradfahrer (sind ja alles rasende Massenmörder) in den Medien landauf, landab wären Polizisten die ersten Menschen bei denen das keinen Einfluß auf ihre Entscheidungen hat. Bei Radfahrern wird doch immer was schärfer hingeschaut. Der Staat baut Fallen, genannt Radwege um Radfahrer von den Straßen zu bekommen und wenn dann herauskommt das die Radwege die Unfallgefahr für Radfahrer eklatant erhöhen, diese aus Notwehr auf die Straße ausweichen um ihr Leben zu schützen meint jeder Autofahrer er müßte Radfahrer wie den letzten Dreck behandeln. Und Polizisten jedesmal zu erklären warum ich den kaputten, vollkommen verrotteten Radweg der dazu zugefroren nicht nutze, bin ich leid.

Zitat
Oh ja, habe noch eine gefunden...

Klar bei euch gibt es keine Konkurrenz, ist doch egal ob die anderen Dienstellen unter denselben Bedingungen mehr leisten.
Da sag ich nur "Du hast keine Chance, aber nutze sie" von Herbert Achternbusch

Gruß Bürger Mork


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Q-Treiberin
Beitrag 08.02.2010, 11:22
Beitrag #35


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@Mork: Hier bestht die Möglichkeit das richtige Zitieren zu üben.. thread.gif

Edit:

Zitat
Das Argument Stammtischparolen ist ein Totschlagargument und dient nur der Stimmungsmache.
Als was bezeichnest Du Deine "Argumente" denn sonst?

Zitat
Bei der Hetze gegen Fahrradfahrer (sind ja alles rasende Massenmörder) in den Medien landauf, landab wären Polizisten die ersten Menschen bei denen das keinen Einfluß auf ihre Entscheidungen hat.
Och nö, das wird ja immer schlimmer...

Zitat
Der Staat baut Fallen, genannt Radwege
shutup.gif

Zitat
diese aus Notwehr auf die Straße ausweichen um ihr Leben zu schützen meint jeder Autofahrer er müßte Radfahrer wie den letzten Dreck behandeln
Woher weißt Du wie ich Radfahrer behandel..

Zitat
Klar bei euch gibt es keine Konkurrenz,
Ich bin keine police.gif


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oder
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Mork
Beitrag 08.02.2010, 11:39
Beitrag #36


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Zitat (Q-Treiberin @ 08.02.2010, 11:22) *
@Mork: Hier bestht die Möglichkeit das richtige Zitieren zu üben.. thread.gif

Edit:

Zitat
Das Argument Stammtischparolen ist ein Totschlagargument und dient nur der Stimmungsmache.
Als was bezeichnest Du Deine "Argumente" denn sonst?

Durch Lebenserfahrung belegbare Argumente. Auch wenn sich ein Argument wie ein Stammtisch Argument anhört, kann es in seiner naiven Plattheit der Wahrheit entsprechen.

Zitat
Bei der Hetze gegen Fahrradfahrer (sind ja alles rasende Massenmörder) in den Medien landauf, landab wären Polizisten die ersten Menschen bei denen das keinen Einfluß auf ihre Entscheidungen hat.
Och nö, das wird ja immer schlimmer...

Ok, Polizisten sind Menschen wie du und ich, genauso gut oder schlecht wie alle anderen.

Zitat
Der Staat baut Fallen, genannt Radwege
shutup.gif

Zitat
diese aus Notwehr auf die Straße ausweichen um ihr Leben zu schützen meint jeder Autofahrer er müßte Radfahrer wie den letzten Dreck behandeln
Woher weißt Du wie ich Radfahrer behandel..

Klar man selber ist gut nur die anderen sind falsch. Keine Ahnung wie du Radfahrer behandelst, für das Wort jeder hätte ich auch viele, einige, der eine oder andere nehmen können, mein Fehler.

Zitat
Klar bei euch gibt es keine Konkurrenz,
Ich bin keine police.gif


Ach nein, mit euch meine ich euch da draußen.

Gruß Bürger Mork

Oh menno, das Zitieren klappt noch nicht so wie ich es will.


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Q-Treiberin
Beitrag 08.02.2010, 11:54
Beitrag #37


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Zitat
Oh meno, das Zitieren klappt noch nicht so wie ich es will.
Dann geh üben. dry.gif

Und über die "Kenntlichmachung" eines Rechtschreibfehler (wie Du oben in rosa in meinem Post) zitiere ich mal eben aus der Netiquette:
Zitat
Auch Hinweise auf Rechtschreibfehler, technische Probleme, offensichtliche Irrtümer oder Netiquetteverstösse tätigt man besser per E-Mail oder PM.
dry.gif

Edit: Auch Edits sollte man fairerweise kenntlich machen... whistling.gif


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klausimausi
Beitrag 08.02.2010, 12:41
Beitrag #38


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Zitat (Mork @ 08.02.2010, 11:13) *
Das Argument Stammtischparolen ist ein Totschlagargument und dient nur der Stimmungsmache.
Sei dir versichert, dass von @Q-Treiberin bestimmt keine Stimmungsmache kommt. Ich würde eher sagen, dass diese von dir kommt
In diesem Forum wird allgemein (bis auf extreme Ausnahmen) versucht, sachlich zu diskutieren. Dies gelingt bisweilen sogar bei den Fahrradthreads
Und nun sei so nett und lass uns zum Thema zurück kommen. Der TE hat nach unserem Selbstverständnis den Anspruch, korrekt und umfänglich beraten zu werden - und hier ist in meinen Augen durchaus noch Bedarf.

@TE: Wenn du bei Splitt und sonstigen widrigen Straßenverhältnissen auf eine Ampel zufährst, würde ich von dir schon Bremsbreitschaft erwarten. D.h bei ordentlich Splitt auf eine Ampel mit 25 km/h zu zu fahren, die demnächst rot werden könnte, ist schon etwas - nun sagen wir gewagt. wink.gif

In diesem Sinne würde ich die 45,-€ als Lehrgeld abhaken - btw: gibt's nicht auch noch Bonuspunkte in Flens dafür?

Gruß,
Klaus

Edit: Hab' gerade bei Jens gelesen, dass das einen Punkt gibt.

Der Beitrag wurde von klausimausi bearbeitet: 08.02.2010, 12:45


--------------------
@HeinerHainer schrieb: "Man kann eigendlich jedem Radfahrer nur raten keine Radwege zu befahren."
@Hane anwortete: "[loriot]Ach?[/loriot]"
@Mitleser meint darauf hin: "Ja, nun auch aus juristischer Sicht; bislang nur aus Selbsterhaltungstrieb&Co."
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steveluke
Beitrag 08.02.2010, 12:48
Beitrag #39


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@Mork&Q-Treiberin:
Ich bitte höflich um Einstellung des netten Zwiegesprächs und Rückkehr zum Thema des TE.

Danke. wavey.gif


--------------------
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Q-Treiberin
Beitrag 08.02.2010, 12:52
Beitrag #40


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@steveluke: Ist doch schon seit fast einer Stunde vorbei... wavey.gif


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Mork
Beitrag 08.02.2010, 13:05
Beitrag #41


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@marik_1985

Du hast nur zwei Argumente:

Das Fehlen der Gelbphase und das der Polizist deine Ampel gar nicht sehen konnte und aus diesem Grund hat er wohl geraten.

Gruß Bürger Mork


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helmet lampshade
Beitrag 08.02.2010, 13:26
Beitrag #42


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Zitat (nachteule @ 08.02.2010, 00:20) *
Da die Gelbphase fehlt, kommt dies logischerweise recht unvermittelt, und man sollte deshalb beim Heranfahren an eine Ampel auch mal etwas langsamer werden, um eben rechtzeitig halten zu können.

Wenn ich auf eine Ampel zufahre egal ob mit dem Auto oder dem Fahrrad sehe ich eine virtuelle Linie vor mir, bis zu der ich noch anhalten kann. Habe ich diese Linie passiert, ist es egal ob die Ampel umschaltet oder nicht, man fährt weiter.

Im Falle von Fußgängerampeln bin ich als Radfahrer allerdings vorsichtig geworden und passiere diese nur noch im Schritttempo, da sich die Sitution dort oft gar nicht überblicken lässt. . Allerdings versuche ich wenn möglich auf der Fahrbahn zu fahren
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Mork
Beitrag 08.02.2010, 13:36
Beitrag #43


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Zitat marik_1985
"Sie können dann Einspruch einlegen - was Sie wohl auch tun werden - und wir sehen uns dann vor Gericht".

Wenn ich sowas lese wird mir schlecht, scheint ja mittlerweile Standard zu werden. Polizist zeigt an, Bürger kann ja klagen. Quote für heute erledigt..
Gibt der Polizist damit nicht eigentlich schon zu, das er sich nicht sicher ist?

Gruß Bürger Mork


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Jens
Beitrag 08.02.2010, 13:41
Beitrag #44


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Zitat (Mork @ 08.02.2010, 13:36) *
Gibt der Polizist damit nicht eigentlich schon zu, das er sich nicht sicher ist?

Wieso? Vermutlich hat er nur keine Lust auf die Fortsetzung einer fruchtlosen Diskussion.
Er sagt, die Ampel war Rot, der Betroffene sagt, sie war es nicht. Was anders als das von dir Zitierte soll er dem Betroffenen denn mitteilen?


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Mork
Beitrag 08.02.2010, 13:47
Beitrag #45


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@Jens

Na ja, so wie es ausschaut konnte der Polizist die Ampel ja gar nicht sehen, da besteht schon Diskussionsbedarf.

Gruß Mork


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Jens
Beitrag 08.02.2010, 13:52
Beitrag #46


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Zitat (Mork @ 08.02.2010, 13:47) *
Na ja, so wie es ausschaut konnte der Polizist die Ampel ja gar nicht sehen

Hab ich das überlesen? Wo hat @marik_1985 das geschrieben?


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Q-Treiberin
Beitrag 08.02.2010, 13:56
Beitrag #47


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Zitat (Jens @ 08.02.2010, 13:52) *
Hab ich das überlesen? Wo hat @marik_1985 das geschrieben?

Er meint wohl diese Aussage:
Zitat
- Ich bin von Süden nach Norden über die Kreuzung gefahren, der Polizist musste rechts von mir (also östliche Fahrspur) an der Ampel warten. Wenn meine Ampel wirklich schon "lange" (Zitat Polizist) rot gewesen wäre, wieso steht er dann noch da und fährt nicht, weil er ja dann grün haben müsste

Ich hatte auch schon danach gesucht...


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Pogge
Beitrag 08.02.2010, 14:04
Beitrag #48


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Entscheidend wird doch hier sein, vorausgesetzt, die Angaben im Eingangsposting treffen zu:


  • den Polizisten interessierten die Rechtfertigungen des TE nicht!
  • trotzdem hat der die Anzeige so geschrieben, das "nur" 45€/1Punkt dabei heraus sprang.


Das ist ja erstmal ein Indiz dafür, daß selbst der Polizist nicht davon überzeugt war, daß die Ampel länger als eine Sekunde rot war.
Jetzt bestehen doch einige Aussichten, daß ein Richter zum Schluss kommt, daß der Verstoß nicht vorwerfbar ist.
Oder liege ich hier total daneben?
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Jens
Beitrag 08.02.2010, 14:08
Beitrag #49


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Zitat (Pogge @ 08.02.2010, 14:04) *
Das ist ja erstmal ein Indiz dafür, daß selbst der Polizist nicht davon überzeugt war, daß die Ampel länger als eine Sekunde rot war.
Es kann auch sein, daß der Polizist nur deshalb einen einfachen Rotlichtverstoß anzeigt, weil er aus Erfahrung weiß, daß die Beweise für einen qualifizierten nicht ausreichen werden.
Daraus jetzt schlussfolgern zu wollen, daß der Polizist sich seiner Beobachtung nicht sicher sei, halte ich für gewagt.


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Bonsai-Brummi
Beitrag 08.02.2010, 14:24
Beitrag #50


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Zitat (Mork @ 08.02.2010, 13:47) *
...wie es ausschaut konnte der Polizist die Ampel ja gar nicht sehen, da besteht schon Diskussionsbedarf.


Ist Dir schon mal aufgefallen, daß man gerade...

Zitat (marik_1985 @ 08.02.2010, 00:00) *
... nachts...


... an vielen LZA bestens erkennen kann, was die Ampeln für den Querverkehr gerade anzeigen? wink.gif

lg
c.s.
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