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> ASF nach 20 Jahren oder Verjährung
Tessi
Beitrag 04.02.2010, 09:11
Beitrag #1


Neuling
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Hallo!

Ich habe folgendes Problem. Ich habe im Mai 1988 meinen FS gemacht. Kurz vor Ablauf der Probezeit bin ich 2 mal mit überhöhter Geschwindigkeit erwischt worden. Da es bei mir damals privat ziemlich chaotisch aussah, habe ich die Mitteilungen über die Anordnung eines ASF nicht bekommen (Ex hat sie verschwinden lassen). Irgendwann stand das ordnungsamt bei mir auf der Arbeit und hat den FS eingezogen.

Aus verschiedenen Gründen habe ich keinen Antrag gestellt.

Gestern war es nun soweit. Nach fast 20 >Jahren habe ich mich getraut einen Antrag auf Neuerteilung zu stellen. Leidr konnte mir der Kollege keine genaue Auskunft geben, da der eigentlich Sachbearbeiter nicht da war.

Meine Frage ist nun, muss ich dass Aufbauseminar nach fast 20 Jahren nachholen? Ansonsten wurde mir aber schon mal die definitive Auskunft erhalten, dass ich den FS prüfungstrei wiederbekomme, aber erst geklärt werden muss, ob ich noch den AFS machen muss. Weiß einer von euch Bescheid. Bin total aufgeregt und freue mich tierisch wieder fahren zu dürfen und das im zulässigen Tempolimit :-)
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Gast_charly68_*
Beitrag 04.02.2010, 09:21
Beitrag #2





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Zitat (Tessi @ 04.02.2010, 09:11) *
Meine Frage ist nun, muss ich dass Aufbauseminar nach fast 20 Jahren nachholen?


Ja und der neue FS ist mit der Restprobezeit belegt. Schliießlich wurde die Tat während der Probezeit begangen.

Wenn damals wegen der begangen Verstöße eine Probezeitverlängerung vorgesehen war, dann kommt diese auch noch auf Dich zu.

Gehe mal von etwas mehr als 2 Jahre Probezeit ab der FS-Erteilung aus.
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Mr.T
Beitrag 04.02.2010, 09:25
Beitrag #3


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Zitat (charly68 @ 04.02.2010, 09:21) *
Gehe mal von etwas mehr als 2 Jahre Probezeit ab der FS-Erteilung aus.
Quark! Warum sollte die damalige Probezeit verlängert werden?


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Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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Tessi
Beitrag 04.02.2010, 09:29
Beitrag #4


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Eine Verlängerung dr Probezeit war damals vom Gesetz her noch nicht vorgesehen, so weit ich weiß. Bin am überlegen ob ich nicht direkt den ASF mache um nicht noch mehr Zeit zu vertrödeln.
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Uwe W
Beitrag 04.02.2010, 12:50
Beitrag #5


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Einen ähnlichen Fall (Entzug während der Probezeit, Eintragungen im Verkehrszentralregister alle getilgt) haben wir hier.

Dort hat die Behörde ein Aufbauseminar verlangt.
Ob diese Forderung rechtmäßig ist, ist allerdings unklar.

Eine Verlängerung der Probezeit auf 4 Jahre erfolgt jedoch nicht, denn:
Zitat (§ 65 StVG)
(2) Sind Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten vor dem 1. Januar 1999 begangen worden, richten sich die Maßnahmen nach den Regelungen über die Fahrerlaubnis auf Probe nach § 2a in der vor dem 1. Januar 1999 geltenden Fassung. Treten Straftaten und Ordnungswidrigkeiten hinzu, die ab 1. Januar 1999 begangen worden sind, richten sich die Maßnahmen insgesamt nach § 2a in der ab 1. Januar 1999 geltenden Fassung.


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"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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Tessi
Beitrag 19.02.2010, 09:06
Beitrag #6


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Ich bin immer noch nicht schlauer.... Habe gestern bei der FSST angerufen, der SB ist echt nett, aber bisher ist weder Führungszeugnis da noch der Auszug aus dem VZ. Ich habe noch mal genau gefragt, wie es jetzt ausssieht, er meinte zu mir, er "befürchtet" das ich den ASF machen muss. Prüfung definitiv nicht, jedoch würde er auch keinen Sinn in dem ASF sehen nach 20 Jahren. Vielleicht tritt ja doch so eine Verjährung ein wie bei der MPU *hoff

Er hofft, dass spätestens Mitte/Ende nächster Woche genaueres bekannt ist.

Kann mir denn mal einer erklären wie das dann abluft mit dem ASF? Kann ich den Kurs z.B. auch in der Nachbarstadt machen, wenn dort früher einer angeboten wird?
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Jens
Beitrag 19.02.2010, 09:36
Beitrag #7


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Zitat (Tessi @ 19.02.2010, 09:06) *
Kann ich den Kurs z.B. auch in der Nachbarstadt machen, wenn dort früher einer angeboten wird?

Ja


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Tessi
Beitrag 26.02.2010, 12:23
Beitrag #8


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Jaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaa!!!!!!!!!!!!

Habe gerade mit der FSST gesprochen. Ich bekomme meinen Führerschein so wieder. Ohne Prüfung, ASF oder sonstiges. Führerschein ist bestellt wird Ende nächster Woche ungefähr da sein. Man was bin ich aufgeregt. Jetzt erst mal bei der Fahrschule anrufen und mal so 2-4 Stunden Unterricht nehmen um zu sehen was ich noch kann.
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Haengermaxi
Beitrag 26.02.2010, 12:28
Beitrag #9


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Herzlichen Glückwunsch. wavey.gif
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Tessi
Beitrag 26.02.2010, 12:30
Beitrag #10


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Danke rolleyes.gif Bekomme ihn sogar ohne Probezeit, da die Einziehung nach Ablauf der Probezeit war. Hammer. Man warum habe ich es nicht schon ein Jahr früher gemacht.
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Mr.T
Beitrag 26.02.2010, 12:32
Beitrag #11


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Gratuliere! clapping.gif

@Tessi hat mir das BL verraten: NRW.


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Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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elewicko
Beitrag 26.02.2010, 15:36
Beitrag #12


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herzlichen Glückwunsch!

in NRW scheint es ja zu klappen mit der neuen FEV!
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Uwe W
Beitrag 26.02.2010, 18:28
Beitrag #13


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Überall in NRW aber auch nicht: siehe der von mir weiter oben verlinkte Thread.

Auch von mir natürlich herzlichen Glückwunsch! flowers.gif


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(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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Tessi
Beitrag 08.03.2010, 09:35
Beitrag #14


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Wie lange dauert es eigentlich bis der Führerschein fertig ist? Ich weiß, dass meiner am 25. Februar beantragt wurde
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Gast_charly68_*
Beitrag 08.03.2010, 09:41
Beitrag #15





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rechne mal mit 2 bis 3 Wochen.

Du kannst Dir aber von der FEB einen vorläufigen FS ausstellen lassen, wenn Du dringend einen brauchst
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Tessi
Beitrag 08.03.2010, 09:47
Beitrag #16


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Was muss ich für den vorläufigen mitnehmen? wieder Passbild uund so?
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Gast_charly68_*
Beitrag 08.03.2010, 09:49
Beitrag #17





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Das kann ich Dir nicht sagen. Einfach kurz bei der FEB anrufen.

Auf jeden Fall etwas Geld.

Der vorläufige kostet so ca. 7 Euro.
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frunksitzung
Beitrag 08.03.2010, 10:11
Beitrag #18


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Gratuliere!!

Da stellt sich für mich mal wieder die Frage, was rechtens ist,
unter gleichen bzw ähnlichen Voraussetzungen muss ich ihn neu
machen und im gleichen BL jemand nach 22 Jahren nicht...

Trotz allem, es sei dir gegönnt
und allzeit Gute Fahrt!!! wavey.gif
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Tessi
Beitrag 08.03.2010, 10:14
Beitrag #19


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Danke, ja das ist die Bürokratie. Kommt immer drauf an , an was für einen Sachbearbeiter man gerät. Da hab ich echt Glück gehabt. Kann aber sein, dass mein Glück darin bestand, dass der Entzug zwar wegen nicht gemachten ASF war, aber bereits 3 Monate nach Ende der Probezeit und mein FS nicht mehr als Probe geführt wurde.
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Mr.T
Beitrag 08.03.2010, 10:53
Beitrag #20


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Zitat (charly68 @ 08.03.2010, 09:41) *
Du kannst Dir aber von der FEB einen vorläufigen FS ausstellen lassen, wenn Du dringend einen brauchst
Ein Rechtsanspruch darauf besteht aber nicht.


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Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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Tessi
Beitrag 08.03.2010, 11:02
Beitrag #21


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Am Telefon hatte mein Sachbearbeiter mir das angeboten. Wenn der endgültige im laufe dieser Woche kommt, wäre es ausreichend, also weiter warten. Die Woche hat ja gerade erst angefangen :-)
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Tessi
Beitrag 09.03.2010, 15:02
Beitrag #22


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So, Führerschein abgeholt und ,morgen direkt Doppelstunde in der Fahrschule um zu sehen was ich noch alles kann rolleyes.gif
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Gast_klaus62_*
Beitrag 09.03.2010, 16:06
Beitrag #23





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Herzlichen Glückwunsch!

pass auf deinen Lappen auf wavey.gif
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Mr.Marci
Beitrag 09.03.2010, 16:24
Beitrag #24


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Ich habe ihn auch beantragt die Neuerteilung nach 15 jahren und muß ihn nochmal machen und zum Aufbauseminar.Also du bist eine Stadt weiter gegangen und hast ihn da beantragt?Und dann alles ohne Prüfung usw?Ich war auch damals in der probe und habe nicht am Straßen verkehr teilgenommen so die begründung.Hätte ich jetzt ne Stadt weitergehen sollen und ihn da beantragen müßen???

Glaube ich hab da was falsch verstanden, sorry


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Egal wo du hingehst. Dort bist du dann.
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Tessi
Beitrag 10.03.2010, 05:26
Beitrag #25


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Wie Stadt weitergegangen? Habe ihn in meiner Stadt beatragt und alles hing nur davon ab ob mein FS noch als aus Probe beim VZR gespeichert war oder nicht. Anscheinend nicht, sonst wäre ich um das ASF-Seminar auch richt drumrum gekommen. Allerdings war es beim mir "nur" Geschwindigkeitsübertretung" und keine Drogen oder Alkohol
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Mr.Marci
Beitrag 10.03.2010, 15:48
Beitrag #26


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Ja ich hab da auch was total falsch verstanden, sagte ich ja.Also bei mir wusten die es von der Probezeit von früher.Warum denn bei dir nicht ???
Bei mir war es Alk, wahrscheinlich deshalb, weil du deine Punkte über die Jahre abgebaut hast vermute ich mal.


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Egal wo du hingehst. Dort bist du dann.
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Tessi
Beitrag 10.03.2010, 21:56
Beitrag #27


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Mein Sachbearbeiter sagte mir, dass bis auf irgendeine karteikarte keine unterlagen mehr vorhanden waren.ich sollte es einfach so hinnehmen und mich freuen
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Jens
Beitrag 29.04.2010, 05:59
Beitrag #28


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Ich hab die Frage von @warli64 in einen eigenen Thread verschoben.


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dagobert56
Beitrag 13.05.2011, 10:27
Beitrag #29


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Zitat (Tessi @ 26.02.2010, 13:23) *
Jaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaa!!!!!!!!!!!!

Habe gerade mit der FSST gesprochen. Ich bekomme meinen Führerschein so wieder. Ohne Prüfung, ASF oder sonstiges. Führerschein ist bestellt wird Ende nächster Woche ungefähr da sein. Man was bin ich aufgeregt. Jetzt erst mal bei der Fahrschule anrufen und mal so 2-4 Stunden Unterricht nehmen um zu sehen was ich noch kann.

na toll viel glück tessi
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Paralyzer
Beitrag 13.05.2011, 10:48
Beitrag #30


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en bissken spät... whistling.gif


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