Führerschein weg wenn 3x geblitzt? |
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Führerschein weg wenn 3x geblitzt? |
01.02.2010, 14:32
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#1
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 9 Beigetreten: 01.02.2010 Mitglieds-Nr.: 52533 |
Habe eine kleine Pechsträhne hinter mir.. bin 3 mal innerhalb von 6 Monaten geblitzt worden: November 2009: 23 zu schnell Autobahn Januar 2010: 22 zu schnell Autobahn Januar 2010: 6 zu schnell Innerorts. Muss ich jetzt damit rechnen, dass mein Führerschein weg ist? "Abgeschlossen" ist noch keiner der Fälle.. das Busgeld wird also gerade festgesetzt oder wie man das nennt. Sprich die Möglichkeit zum Einspruch bestünde noch. Danke für Infos! :-) |
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01.02.2010, 14:35
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#2
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30340 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
Muss ich jetzt damit rechnen, dass mein Führerschein weg ist? Nein -------------------- |
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01.02.2010, 14:54
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#3
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 9 Beigetreten: 01.02.2010 Mitglieds-Nr.: 52533 |
Ok danke für die schnelle Antwort!
Weil laut der FAQ liegt es im Ermessen ob auch bei zwei Verstößen unter 26km/h drüber ein Fahrverbot ausgesprochen wird. |
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01.02.2010, 14:57
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#4
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 15361 Beigetreten: 24.08.2004 Wohnort: Mainz-Gonsenheim Mitglieds-Nr.: 5157 |
Die 6 zu schnell Innerorts kosten Dich 15€, und das wars.
-------------------- Lieber einen Moment lang feige - als ein Leben lang tot Wer zuletzt lacht, hat es nicht eher begriffen. |
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01.02.2010, 14:58
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#5
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30340 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
Weil laut der FAQ liegt es im Ermessen ob auch bei zwei Verstößen unter 26km/h drüber ein Fahrverbot ausgesprochen wird. Das käme aber nur in Betracht, wenn du schon weitere Eintragungen in Flensburg hast, punktemäßig also schon vorbelastet bist. Die 6km/h zu schnell kannst übrigens gedanklich abhaken, die bringen keinen Punkt. -------------------- |
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01.02.2010, 15:04
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#6
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 9 Beigetreten: 01.02.2010 Mitglieds-Nr.: 52533 |
Ok..
ich hatte 2007 einen Verstoß mit 4 Punkten (aber nicht wegen Geschwindigkeit). Der Bußgeldbescheid war von 22.10.2007.. sollte also zum Zeitpunkt des Verstoßes im Novemver 2009 schon verfallen sein, oder? |
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01.02.2010, 15:09
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#7
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30340 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
Kommt darauf an. Heißt 22.10.07, daß du den Bescheid an dem Tag bekommen hast? Und wann genau war der Verstoß im November 09?
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01.02.2010, 15:12
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#8
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 9 Beigetreten: 01.02.2010 Mitglieds-Nr.: 52533 |
Genau. Bescheid war 22.10.07 Verstoß dazu Sept 2007. Hatte damals noch eine Erklärung abgegeben, hat aber nichts genutzt. Den Bescheid vom 22.10.2007 habe ich dann akzeptiert.
Verstoß 2009 war am 05.11. Hierzu habe ich aber noch keine Schreiben bekommen. Die Polizei hat mich heute erst als Fahrer "entlarvt". |
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01.02.2010, 15:18
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#9
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30340 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
Verstoß 2009 war am 05.11. Das ist schlecht. Denn dann wurde der neue Verstoß innerhalb der zweijährigen Tilgungsfrist für den Verstoß aus 2007 begangen. Im Moment befindet sich dein Verstoß aus 2007 in der Überliegefrist, d.h. wenn die Bußgeldstelle im VZR nachfragt, bekommt sie die Auskunft, daß dort keine Verstöße eingetragen sind. Somit wirst du als Ersttäter bstraft. Aber sobald der Verstoß eingetragen wird, ist der alte Verstoß auch wieder bis 2012 eingetragen, d.h. du hast dann 6 Punkte. -------------------- |
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01.02.2010, 15:22
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#10
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 9 Beigetreten: 01.02.2010 Mitglieds-Nr.: 52533 |
Sprich besteht doch Chance dass der Führerschein einen Monat weg ist?
Ich dachte eigentlich, dass die Punkte nach 2 Jahren komplett weg sind.. auch wenn dann neue dazu kommen. Aber so kann man sich irren. Sind wohl 3 Jahre dann gesamt :-( |
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01.02.2010, 15:24
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#11
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30340 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
Sprich besteht doch Chance dass der Führerschein einen Monat weg ist? Nein.Ich dachte eigentlich, dass die Punkte nach 2 Jahren komplett weg sind.. Aber eben nur, wenn nicht innerhalb von zwei Jahren nach Rechtskraft des Bußgeldbescheids ein erneuter, mit Punkten bewehrter Verstoß begangen wird.
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01.02.2010, 15:27
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#12
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 9 Beigetreten: 01.02.2010 Mitglieds-Nr.: 52533 |
Aber ist ist das nicht so?
Wenn der akzeptierte also dann auch rechtskräftige Bescheid von 22.10 (Oktober) 2007 und der neue Verstoß vom 5.11 (November) 2009 ist? Dann wäre doch nach meiner Rechnung der 2007er Verstoß zum 22.10.2009 abgelaufen und getilgt gewesen oder? Weil das: Zitat Aber eben nur, wenn nicht innerhalb von zwei Jahren nach Rechtskraft des Bußgeldbescheids ein erneuter, mit Punkten bewehrter Verstoß begangen wird. Wäre dann ja gegeben.. |
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01.02.2010, 15:31
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#13
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30340 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
Ich habe dich vorhin gefragt, ob du mit dem 22.10.07 meinst, daß du den Bescheid an dem Tag erhalten hast. Dies hast du bejaht.
Bei Erhalt des Bescheids am 22.10.07 ist er am 6.11.07 rechtskräftig geworden. Somit lag der 5.11.09 als Tattag der neuen Owi innerhalb der zweijährigen Verjährungsfrist für die Owi aus 2007 und hemmt deren Tilgung. -------------------- |
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01.02.2010, 15:35
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#14
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 9 Beigetreten: 01.02.2010 Mitglieds-Nr.: 52533 |
Ok, ich dachte man rechnet ab dem Tag des Erhalts des Bescheids.
Na supreme.. dann habe ich die Tilgungsfrist offensichtlich um genau einen Tag verpasst. Meine letzte Hoffnung war ab dem 22.10 14 Tage zu rechnen.. das wäre dann ja genau der 5.11. 2009 |
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01.02.2010, 15:39
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#15
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30340 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
Meine letzte Hoffnung war ab dem 22.10 14 Tage zu rechnen.. das wäre dann ja genau der 5.11. 2009 Leider nicht. Man kann gegen einen Bußgeldbescheid innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt Einspruch einlegen (§67 Abs. 1 OWiG). Bei der Berechung dieser Frist wird der Tag, an dem du den Bescheid erhältst, nicht mitgerechet (§187 Abs. 1 BGB). Somit wurde der Bußgeldbescheid 15 Tage nach Erhalt (also am 6.11.07) rechtskräftig und der 5.11.09 war der letzte Tag der zweijährigen Tilgungsfrist. Sauknapp, aber leider nicht zu ändern. -------------------- |
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01.02.2010, 15:41
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#16
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 9 Beigetreten: 01.02.2010 Mitglieds-Nr.: 52533 |
Ok.. aber dann weiß ich jetzt wenigstens Bescheid. 6 Punkte auf dem Konto aber dafür die Pappe wahrscheinlich nicht weg.
Muss ich die nächsten beiden Jahre einfach extra vorsichtig fahren Danke für die schnelle und kompetente Hilfe auf jeden Fall!! |
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01.02.2010, 18:43
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#17
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4409 Beigetreten: 20.06.2009 Wohnort: "arm aber sexy"-Town Mitglieds-Nr.: 49054 |
Ich würde mir an deiner Stelle einen Kontoauszug vom KBA bestellen, nachdem du den aktuellen Fall bezahlt hast. Dort stehen dann übersichtlich aufgelistet deine noch gespeicherten Bußen mit Punkten und Rechtskraftsdatum drinnen.
-------------------- „Haben Sie beim Autofahren schon bemerkt, dass jeder, der langsamer fährt als Sie, ein Idiot ist und jeder, der schneller fährt, ein Verrückter?“ Meine Beiträge können auch ohne Kennzeichnung Spuren von Ironie enthalten. Bei Risiken und Nebenwirkungen fressen sie die Packungsbeilage oder tragen sie ihren Arzt zum Apotheker. |
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01.02.2010, 19:00
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#18
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 9 Beigetreten: 01.02.2010 Mitglieds-Nr.: 52533 |
Ja danke für den Tipp. Werde ich machen wenn die beiden Bescheide da und bezahlt sind.
Vielleicht drücken die Flensburger ja beide Augen zu und die 4 alten Punkte verfallen noch auch wenn ich da eigentlich nicht dran glaube |
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01.02.2010, 19:21
Beitrag
#19
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4409 Beigetreten: 20.06.2009 Wohnort: "arm aber sexy"-Town Mitglieds-Nr.: 49054 |
Falls es dann (und das ist ja eher wahrscheinlich) 6 Punkte sind, könntest du dir in Ruhe überlegen,
ob dir vier Punkte Gutschrift das Geld für ein Punkteabbauseminar wert sind. Ich sage es gleich: Die Meinungen über den Sinn und Zweck darüber sind geteilt. -------------------- „Haben Sie beim Autofahren schon bemerkt, dass jeder, der langsamer fährt als Sie, ein Idiot ist und jeder, der schneller fährt, ein Verrückter?“ Meine Beiträge können auch ohne Kennzeichnung Spuren von Ironie enthalten. Bei Risiken und Nebenwirkungen fressen sie die Packungsbeilage oder tragen sie ihren Arzt zum Apotheker. |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 17.05.2024 - 00:17 |