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> Zwei mal im Jahr zu schnell ?
Mr.Richi
Beitrag 12.01.2010, 21:31
Beitrag #1


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wie schaut das aus wenn man zwei mal im Jahr zu schnell war, ab welcher Geschwindigkeit bekommt man bei einer "Wiederholung" dann doch 1 Monat Fahrverbot ?
Und was bedeutet ein Jahr, ein Kalenderjahr oder 12 Monate ab dem ersten Verstoß ?


Gruß Dom
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Jens
Beitrag 12.01.2010, 21:31
Beitrag #2


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FAQ: 2 x mind. 26 km/h innerhalb eines Jahres


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Mr.Richi
Beitrag 13.01.2010, 18:24
Beitrag #3


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ok ich hab das alles durch, also muss man mindestens zwei mal 26 zu schnell sein um dann evl doch ein Fahrverbot zu bekommen ?
Ich dachte zwei mal im Punktebereich würde reichen ?
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GSX-R
Beitrag 13.01.2010, 18:46
Beitrag #4


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Zitat (Mr.Richi @ 13.01.2010, 18:24) *
Ich dachte zwei mal im Punktebereich würde reichen ?

Nicht zwangsläufig.


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Mr.Richi
Beitrag 13.01.2010, 18:50
Beitrag #5


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das bedeutet ?
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GSX-R
Beitrag 13.01.2010, 18:55
Beitrag #6


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Bist Du zwei mal innerhalb eines Jahres zu schnell mit über 26km/h, dann muss ein FV angeordnet werden.

Es kann auch bei 2*25 km/h angeordnet werden.


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swift
Beitrag 13.01.2010, 18:58
Beitrag #7


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Zitat (GSX-R @ 13.01.2010, 18:55) *
Bist Du zwei mal innerhalb eines Jahres zu schnell mit über 26km/h, dann muss ein FV angeordnet werden.

Das ist so nicht richtig.
Zum einen hat die Behörde hier dennoch einen Ermessensspielraum, zum anderen greift die "Regel" nur dann, wenn der erste Verstoß bereits rechtskräftig wurde.
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Mr.Richi
Beitrag 13.01.2010, 19:19
Beitrag #8


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und wie ist das bei zwei mal 20 oder 22 km/h ?
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Q-Treiberin
Beitrag 13.01.2010, 19:23
Beitrag #9


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Nix, nur Regelbußgeld.


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Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
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GSX-R
Beitrag 13.01.2010, 19:27
Beitrag #10


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Zitat (swift @ 13.01.2010, 18:58) *
Das ist so nicht richtig.
Zum einen hat die Behörde hier dennoch einen Ermessensspielraum, zum anderen greift die "Regel" nur dann, wenn der erste Verstoß bereits rechtskräftig wurde.

Na ja, es heisst in § 4 Abs. 2 BKat ...

Zitat
(2) Wird ein Fahrverbot wegen beharrlicher Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers zum ersten Mal angeordnet, so ist seine Dauer in der Regel auf einen Monat festzusetzen. Ein Fahrverbot kommt in der Regel in Betracht, wenn gegen den Führer eines Kraftfahrzeugs wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h bereits eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt worden ist und er innerhalb eines Jahres seit Rechtskraft der Entscheidung eine weitere Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h begeht.


In der Regel... Ok, das gibt einen Ermessensspielraum. Zugegeben. whistling.gif

Mit Punkt 2 hast Du uneingeschränt recht. wavey.gif
Da war ich ungenau, sorry.


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Mr.Richi
Beitrag 13.01.2010, 19:29
Beitrag #11


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ich dachte so wie man im Punkte bereich ist, also auch bei zwei mal 21 Km/h
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GSX-R
Beitrag 13.01.2010, 19:36
Beitrag #12


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no.gif

Hast Du Dir den Link über 2*26 km/h drüber eigentlich mal durchgelesen?


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superdiesel
Beitrag 13.01.2010, 19:38
Beitrag #13


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Bei 2x mindestens 26 km/h zuviel in einem Jahr ist ein einmonatiges Fahrvebot die Regel. Das hast du oben gelesen.

Bei drei Verstößen im Punktebereich im VZR unabhängig vom Zeitraum (also bereits ab 21 km/h zuviel)
kann die Bußgeldstelle auch so entscheiden - oder auch das Bußgeld erhöhen.


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„Haben Sie beim Autofahren schon bemerkt, dass jeder, der langsamer fährt als Sie, ein Idiot ist
und jeder, der schneller fährt, ein Verrückter?“

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Mr.Richi
Beitrag 13.01.2010, 19:41
Beitrag #14


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Zitat (GSX-R @ 13.01.2010, 19:36) *
no.gif

Hast Du Dir den Link über 2*26 km/h drüber eigentlich mal durchgelesen?



Ja hab ich, aber irgend wann ist das Beamtendeutsch auch für mich zu viel.
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GSX-R
Beitrag 13.01.2010, 19:42
Beitrag #15


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Dann frag, was Dir unverständlich ist.


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Mr.Richi
Beitrag 13.01.2010, 19:47
Beitrag #16


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ja hat sich ja wohl jetzt geklärt, ich dachte halt es reicht wenn es zwei mal im Punkte bereich ist. Also auch schon bei zwei mal 21 Km/h in 12 Monaten.
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GSX-R
Beitrag 13.01.2010, 19:50
Beitrag #17


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Dann würde die Regelung anders heissen:
2 Mal 21 km/h innerhalb eines Jahres wink.gif


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