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> Welche Kennzeichengröße bei 125er, überall steht was anderes...
holger74
Beitrag 11.01.2010, 17:14
Beitrag #1


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Hallo,

was ist der aktuelle Stand welche Kennzeichengröße man bei einem LKR 125ccm bis 11kW bekommt? Habe mehrere Threads durch aber überall steht was anderes. Was ich so gefunden habe:

- verkleinertes Kennzeichen wenn auf 80km/h beschränkt
- neuerdings grundsätzlich verkleinertes Kennzeichen, auch ungedrosselt
- nur auf Antrag
- nur mit Sondergenehmigung

Was ist denn nun richtig? Oder gibts da je nach Zulassungsstelle auch noch Unterschiede?
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Jens
Beitrag 11.01.2010, 17:28
Beitrag #2


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Anlage 4 FZV
Zitat
Die Maße der Kennzeichenschilder betragen für:
a) einzeilige Kennzeichen: Größtmaß der Breite: 520 mm, Höhe: 110 mm
b zweizeilige Kennzeichen: Größtmaß der Breite: 340 mm, bei zwei- und dreirädrigen Kraftfahrzeugen 280 mm, Höhe: 200 mm
c) verkleinerte zweizeilige Kennzeichen: Größtmaß der Breite: 255 mm, Höhe: 130 mm.

Verkleinerte zweizeilige Kennzeichen sind nur für Leichtkrafträder sowie für Zugmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Anhänger mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, wenn diese mit einem Geschwindigkeitsschild für die betreffende Geschwindigkeit gekennzeichnet sind, zuzuteilen.


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holger74
Beitrag 11.01.2010, 17:44
Beitrag #3


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Und wie ist dieser Satz zu deuten wenn man zig Informationen ohne Satzzeichen hintereinanderschreibt so das man nicht zweifelsfrei zuordnen kann was sich jetzt in dem Satz worauf bezieht?
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Jens
Beitrag 11.01.2010, 17:45
Beitrag #4


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Verkleinerte zweizeilige Kennzeichen sind nur für Leichtkrafträder sowie für Zugmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Anhänger mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, wenn diese mit einem Geschwindigkeitsschild für die betreffende Geschwindigkeit gekennzeichnet sind, zuzuteilen.

Jetzt klarer?


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holger74
Beitrag 11.01.2010, 17:57
Beitrag #5


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Ja schon besser smile.gif

Also normale zweizeilige Kennzeichen gibts dann bei einer Neuanmeldung garnicht mehr? Oder kann ich mir das aussuchen? Dieses Behördendeutsch ist manchmal etwas eigenwillig.
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Stromdriver
Beitrag 11.01.2010, 18:46
Beitrag #6


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Zitat (holger74 @ 11.01.2010, 17:57) *
Also normale zweizeilige Kennzeichen gibts dann bei einer Neuanmeldung garnicht mehr?

Ja
Zitat
Oder kann ich mir das aussuchen?

Nein
Zitat
Dieses Behördendeutsch ist manchmal etwas eigenwillig.

aber fast immer eindeutig laugh2.gif

Gruß,
Chris
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holger74
Beitrag 11.01.2010, 19:06
Beitrag #7


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OK dankeschön.

Das komische ist nur: 125er fahren hier in meiner Umgebung recht viele aber diese kleinen Kennzeichen sieht man doch seeeeeehr selten.
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Stromdriver
Beitrag 11.01.2010, 22:40
Beitrag #8


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Bis zur Einführung der Fahrzeugzulassungsverordnung (2007) gab es für 125cm³-Leichtkrafträder mit bbH > 80km/h die "großen" Motorradkennzeichen, für Leichtkrafträder bis 80km/h die kleinen.
Seither erhalten alle Leichtkrafträder die kleinen Kennzeichen.

Gruß,
Chris
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hallo-stege
Beitrag 12.01.2010, 08:45
Beitrag #9


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Zitat (Stromdriver @ 11.01.2010, 22:40) *
Bis zur Einführung der Fahrzeugzulassungsverordnung (2007) gab es für 125cm³-Leichtkrafträder mit bbH > 80km/h die "großen" Motorradkennzeichen, für Leichtkrafträder bis 80km/h die kleinen.


Ganz korrekt natürlich für Leichtkrafträder mit einem Hubraum > 50 ccm und einer bbH grösser 80 km/h wink.gif
Dieses Problemthema hat sich zum Glück seit 2007 auch erledigt.

Gruss von Frank


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Kreidler Museum

49 ccm. 6,25 PS. 85 km/h.
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Stromdriver
Beitrag 15.01.2010, 23:53
Beitrag #10


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Zitat (hallo-stege @ 12.01.2010, 08:45) *
Zitat (Stromdriver @ 11.01.2010, 22:40) *
Bis zur Einführung der Fahrzeugzulassungsverordnung (2007) gab es für 125cm³-Leichtkrafträder mit bbH > 80km/h die "großen" Motorradkennzeichen, für Leichtkrafträder bis 80km/h die kleinen.


Ganz korrekt natürlich für Leichtkrafträder mit einem Hubraum > 50 ccm und einer bbH grösser 80 km/h wink.gif

Ich habe ja auch nichts Gegenteiliges behauptet. whistling.gif laugh2.gif

Zitat
Dieses Problemthema hat sich zum Glück seit 2007 auch erledigt.

Ach, ich bekam Anfang 2009 einen bösen Anruf einer Mutter. Die war sauer, weil ich Ihre Tochter bei der Begutachtung der Entdrosselung von 80 auf 90km/h nicht darauf hingewiesen habe, dass sie das Kennzeichen mit zur Zulassungsstelle mitnehmen muss, da sie ja ein "großes Motorradkennzeichen" bekommt. mad.gif Der Frau war nicht klarzumachen, dass der Fehler bei der Zulassungsstelle lag und sie weiterhin mit dem kleinen Kennzeichen fahren kann.

Gruß,
Chris
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Freundlicher Nachbar
Beitrag 16.01.2010, 19:56
Beitrag #11


Neuling


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Bei einer 125 ccm kann man immer ein kleines Kennzeichen bekommen egal welche Höchstgeschwindigkeit das Motorrad hat.
Das hängt damit zusammen dass ein 125 ccm Motorrad steuerfrei ist.
eine 125 ccm bis 80 km/h ist höher in der Versicherung da das Motorrad schon ab 16 gefahren werden darf.
Eine ungedrosselte 125 ccm fährt ungefähr 100 km/h und ist günstiger in der Versicherung.
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ts1
Beitrag 16.01.2010, 21:49
Beitrag #12


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Zitat (Freundlicher Nachbar @ 16.01.2010, 19:56) *
Bei einer 125 ccm kann man immer ein kleines Kennzeichen bekommen egal welche Höchstgeschwindigkeit das Motorrad hat.
Das hängt damit zusammen dass ein 125 ccm Motorrad steuerfrei ist.
Beides ist nicht ganz richtig.
Das kleine Kennzeichen ist für Leichtkrafträder, die haben zusätzlich zur 125ccm Grenze noch die 11kW Grenze.
Roller wie ein Peugeot Satelis K20 oder Motorräder wie Aprlia RS 125 sprengen trotz 125ccm die 11kW Grenze und erfordern Zulassung als Kraftrad, sind steuerpflichtig, brauchen FE-Klasse A.


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MfG Thomas
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holger74
Beitrag 08.02.2010, 11:08
Beitrag #13


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Zitat (Stromdriver @ 11.01.2010, 18:46) *
Zitat (holger74 @ 11.01.2010, 17:57) *
Also normale zweizeilige Kennzeichen gibts dann bei einer Neuanmeldung garnicht mehr?

Ja
Zitat
Oder kann ich mir das aussuchen?

Nein


Kleines Update: Ich habe heute meinen Maxiroller abgemeldet und bei der Gelegenheit bei der Zulassungsstelle gefragt wie das mit der Kennzeichengrösse bei uns gehandhabt wird.

Die Dame meinte bei 125ccm mit max. 11kW Leistung (Vmax egal) kann man ein kleines Nummernschild nehmen, man muss es aber nicht. Anders ausgedrückt kann ich mir die Grösse aussuchen, es würden beide Grössen abgestempelt.
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AdventureRudi
Beitrag 08.02.2010, 13:40
Beitrag #14


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laugh2.gif Du wärst nach mir, wahrscheinlich der Zweite, der von sich aus ein großes Kennzeichen will. Meistens können die Dinger ja nicht klein genug sein laugh2.gif wavey.gif


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Früher war ich schrecklich unentschlossen, heute bin ich mir da nicht mehr so sicher!
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Heinz Wäscher
Beitrag 08.02.2010, 22:11
Beitrag #15


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Echt whistling.gif


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Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.
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Taizee
Beitrag 09.02.2010, 14:51
Beitrag #16


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Nach der Größe der Siegelplakette und der HU-Plakette zu folgern dürfte das aber ein zweizeilig verkleinertes Kennzeichen mit dem Größtmaß 255x130mm sein!
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Waldorf
Beitrag 10.02.2010, 10:26
Beitrag #17


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Ich kann nur über die Siegelpraxis in HH sprechen: Es dürften eigentlich nur verkleinerte zweizeilige gesiegelt werden. Es rutschen aus diversen menschlichen Gründen schon mal normale zweizeilige durch. So richtig juckt das keinen.

Nur umgekehrt sind die vom LBV hinterher wie der Teufel hinter den Seelen.
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