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Beitrag
#551
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 346 Beigetreten: 08.10.2007 Wohnort: nähe Rheinfall Mitglieds-Nr.: 37354 ![]() |
Hallo Mr. T,
bitte um Berichtigung, wenn ich falsch liege. 1. Es darf mit Kl. B nach dem 19.1.2013 ein 3-rädriges KFZ. (Trike) gefahren werden. Somit müssten dann die Schlüsselzahlen 7903 u. 7904 bei Führerscheinen vor dem 19.1. wieder entfallen. 2. Die A2 Regelung (70KW) wurde abgenickt. Was passiert nun mit den Altbesitzern? Danke für einen kleinen Kommentar. |
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Gast_Georg_g_* |
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Beitrag
#552
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Was passiert nun mit den Altbesitzern? Man hat sich nicht für eine Besitzstandsregelung entschieden, da die deutsche Abweichung vom EU-Recht auch rückwirkend nicht durch Schlüsselzahl oder ähnliches genehmigt werden kann. Also kann man sagen: Die Altbesitzer haben Pech gehabt. Sie dürfen ihre Krafträder nicht mehr fahren. |
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#553
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 346 Beigetreten: 08.10.2007 Wohnort: nähe Rheinfall Mitglieds-Nr.: 37354 ![]() |
Ist das definitiv oder kann man noch auf eine andere Lösung hoffen?
Könnte das keine Prozesslawine auslösen? |
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Gast_Georg_g_* |
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Beitrag
#554
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Ich glaube nicht, dass noch eine andere Lösung kommen wird, weil mir keine einfällt, die nicht wieder gegen EU-Recht verstieße. Das Problem wurde ja auch erkannt, aber es gibt eben keine Lösung dafür:
"Es ist nicht abzuschätzen, welche Auswirkungen das Verbot der Ableitung haben wird, da nicht bekannt ist, wie viele Krafträder diese Voraussetzung bereits erfüllen und wie viele Personen künftig diese Klasse erwerben möchten. Zum 1. Januar 2015 waren 139 115 Fahrerlaubnisse der Klasse A2 beim KBA registriert." |
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#555
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 ![]() |
Es darf mit Kl. B nach dem 19.1.2013 ein 3-rädriges KFZ. (Trike) gefahren werden. Jo, aber nur im Inland.Somit müssten dann die Schlüsselzahlen 7903 u. 7904 bei Führerscheinen vor dem 19.1. wieder entfallen. Nö.
-------------------- Gruß Mr.T
Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen. |
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#556
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 191 Beigetreten: 23.09.2014 Mitglieds-Nr.: 73976 ![]() |
Hallo Mr T.,
weißt du zufällig auch, wie das bei Besitzern der Klasse B mit Schlüsselzahl 78 bezüglich der Trikes gehandhabt wird? Wird die Trikeerlaubnis dann auch auf Automatikfahrzeuge beschränkt? Und wo wird die neue Schlüsselzahl 194 eingetragen? Bei Klasse A?! Danke und liebe Grüße |
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#557
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1615 Beigetreten: 30.10.2008 Mitglieds-Nr.: 45094 ![]() |
Man hat sich nicht für eine Besitzstandsregelung entschieden, da die deutsche Abweichung vom EU-Recht auch rückwirkend nicht durch Schlüsselzahl oder ähnliches genehmigt werden kann. Also kann man sagen: Die Altbesitzer haben Pech gehabt. Sie dürfen ihre Krafträder nicht mehr fahren. Wie kommst du denn darauf? Bei der Klasse A2 ist doch im Entwurf eine Besitzstandsregelung vorgesehen: Zitat 20. § 76 wird wie folgt geändert: .... c) Nach Nummer 6 wird folgende Nummer 6a eingefügt: „6a § 6 Absatz 1 zu Klasse A2 Inhaber einer ab dem 19. Januar 2013 bis zum Ablauf des ... [Einsetzen: Tag vor dem Tag des Inkrafttretens des Artikels 1 dieser Änderungsverordnung] erteilten Berechtigung zum Führen von Krafträdern (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt, sind im Inland auch zum Führen von Krafträdern berechtigt, deren Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet ist.“ Allerdings gebe ich @Manhattan Recht: Klasse A2 hat Besitzstand bis zum Inkraftreten, Klasse C(1)(E) nur bis zum 18.01.2013. Mit welcher Begründung? ![]() 1. Es darf mit Kl. B nach dem 19.1.2013 ein 3-rädriges KFZ. (Trike) gefahren werden. Somit müssten dann die Schlüsselzahlen 7903 u. 7904 bei Führerscheinen vor dem 19.1. wieder entfallen. Nein, denn die Schlüsselzahl 79.03 ist viel weitergehender als die Schlüsselzahl 194, da sie auch im Ausland gilt, und aus Besitzstand vor dem 19.01.2013 resultiert. 2. Die A2 Regelung (70KW) wurde abgenickt. Was passiert nun mit den Altbesitzern? siehe meine Antwort an @Georg_g Und wo wird die neue Schlüsselzahl 194 eingetragen? Bei Klasse A?! Bei Klasse B. Zitat 194
Klasse B berechtigt im Inland a) bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres zum Führen von dreirädrigen Kraftfahrzeugen der Klasse A1 b) nach Vollendung des nach Buchstabe a vorgeschriebenen Mindestalters zum Führen von dreirädrigen Kraftfahrzeugen der Klasse A. |
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#558
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 181 Beigetreten: 25.03.2016 Mitglieds-Nr.: 78457 ![]() |
Die Elfte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften ist nun seit heute (08.06.2016) auch auf der Tagesordnung für die 671. Sitzung des Verkehrsausschusses am 22.06.2016 ( Link ) enthalten der zur Vorbereitung für die Plenarsitzung des Bundesrates am 08.07.2016 dient.
Jetzt heist es abwarten ob die Ländervertretungen noch was am Verordnungstext ändern oder den Entwurf so durch wirken. Der Beitrag wurde von Mr.T bearbeitet: 09.06.2016, 07:14
Bearbeitungsgrund: Link korrigiert
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Gast_Georg_g_* |
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#559
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Wie kommst du denn darauf? Indem ich mich geirrt habe. Die Sache mit der Ausnahmeregelung habe ich völlig übersehen. Dann ist es ja doch nur halb so schlimm und betrifft nur Auslandsfahrten. Ist denn die Vertragsverletzungsklage damit aus der Welt? Die rückwirkende Ausnahme hat dann zwar nur Auswirkungen im Inland, sie betrifft auch nur einen gewissen Zeitraum der FE-Erteilung, aber ganz "sauber" ist doch diese Lösung auch nicht ... |
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#560
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1615 Beigetreten: 30.10.2008 Mitglieds-Nr.: 45094 ![]() |
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#561
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 346 Beigetreten: 08.10.2007 Wohnort: nähe Rheinfall Mitglieds-Nr.: 37354 ![]() |
Ich glaube nicht, dass noch eine andere Lösung kommen wird, weil mir keine einfällt, die nicht wieder gegen EU-Recht verstieße. Das Problem wurde ja auch erkannt, aber es gibt eben keine Lösung dafür: "Es ist nicht abzuschätzen, welche Auswirkungen das Verbot der Ableitung haben wird, da nicht bekannt ist, wie viele Krafträder diese Voraussetzung bereits erfüllen und wie viele Personen künftig diese Klasse erwerben möchten. Zum 1. Januar 2015 waren 139 115 Fahrerlaubnisse der Klasse A2 beim KBA registriert." Lt. Fahrlehrerverband B-W besteht die Aussage BVMI, dass es eine nationale Schlüsselzahl für Bestandskunden geben wird, die das Fahren mit diesen Motorrädern in Deutschland erlauben soll. |
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Gast_Georg_g_* |
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#562
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In der BR-Drucksache finde ich keine Schlüsselzahl dafür. Es wird wohl nur die erwähnte Ausnahmeregelung geben, für die man dann das Erteilungsdatum der FE heranziehen muss. Theoretisch könnte man es mit der SZ 79 machen: 79 (A2 ≤ 35 kW, ≤ 0,2 kW/kg).
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#563
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 ![]() |
Theoretisch könnte man es mit der SZ 79 machen: 79 (A2 ≤ 35 kW, ≤ 0,2 kW/kg). Nö. Mit einer harmonisierten Schlüsselzahl lassen sich keine nationalen Berechtigungen darstellen. ![]() -------------------- Gruß Mr.T
Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen. |
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Gast_Georg_g_* |
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Beitrag
#564
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Stimmt, dann müsste man eine SZ erfinden. Das hat man aber offenbar nicht getan, also bleibt es wohl bei der Ausnahmeregelung per Text.
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#565
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 346 Beigetreten: 08.10.2007 Wohnort: nähe Rheinfall Mitglieds-Nr.: 37354 ![]() |
§ 6 Absatz 1 zu Klasse A2
Inhaber einer ab dem 19. Januar 2013 bis zum Ablauf des … [Einsetzen: Tag vor dem Tag des Inkrafttretens des Artikels 1 dieser Änderungsverordnung] erteilten Berechtigung zum Führen von Krafträdern (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt, sind im Inland auch zum Führen von Krafträdern berechtigt, deren Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet ist.“ Somit dürften die bestimmten Personen zumindest im Inland fahren. |
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#566
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9505 Beigetreten: 14.01.2006 Wohnort: Mitte der Südschiene Mitglieds-Nr.: 15997 ![]() |
also ohne Schlüsselzahl.
Ähnlich wie Italien per Klasse B nur Inländern... (laut Auskunft FEB Bozen) Klasse A1 "erteilt". Ohne weitere Schlüsselzahlen. Wobei das EU gedeckt ist. Zitat 3. Die Mitgliedstaaten können für das Führen von Fahrzeugen in ihrem Hoheitsgebiet folgende Äquivalenzen festlegen: a) ... b) Krafträder der Klasse A1 fallen unter den Führerschein der Klasse B. Da dieser Absatz nur im jeweiligen Hoheitsgebiet gilt, geben die Mitgliedstaaten auf dem Führerschein nicht an, dass der Inhaber zum Führen dieser Fahrzeuge berechtigt ist. Nur die Frage ob ich als Deutscher mit B in Bozen fahren dürfte? Nein. Weil siehe "dass der Inhaber" letzter Absatz. Die Frage ob ich dann als Deutscher mit deutschem Führerschein und Wohnsitz in Bozen, oder als Deutscher mit Wohnsitz in Bozen und mit italienischem (muß ja nach 2 Jahren umschreiben weil meiner ohne Ablaufdatum ist - ok besser wäre vor Umzug in 15jährigen deutschen tauschen...) Führerschein wurde nicht für antwortungswürdig befunden. Wie sieht das hier aus? ![]() Kann sich jemand mit italienischem Führerschein auf die deutsche inländische Ausnahme ohne Schlüsselzahl berufen? -------------------- Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen. Quelle: Widerstand und Ergebung |
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#567
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 385 Beigetreten: 09.08.2014 Mitglieds-Nr.: 73500 ![]() |
Diese Unverschämtheit der rückwirkenden Verschlechterung können die sich nur während einer EM/WM leisten. Vielleicht wird jetzt auch noch die Mehrwertsteuer auf 21 % erhöht.
![]() Wie soll man sich jetzt eigentlich verhalten, hinsichtlich C1/C mit Erwerb nach 18.01.2013 und einem Wohnmobil jenseits 3,5 t zGG? Jetzt damit in den Urlaub starten, könnte je nach Inkrafttreten in einem Strafverfahren enden. Frage mich, wie sich der ADAC verhält, insbesondere da er solche Fahrzeuge vermietet. Dieser verlangt dafür aktuell übrigens noch C1/C. Die Vermieter/Verkäufer von solchen Fahrzeugen können ohnehin bald die Bude dicht machen. Erst der Mist mit Klasse 3 -> B; dann reicht jetzt noch nicht einmal mehr C1/C, sondern nur noch D1/D. Neukunden werden da kaum noch nachkommen. Laut KBA waren Stand 01.01.2016 nur 235.171 Fahrerlaubnis von D1/D erteilt. In der dafür relevanten Altersgruppe (Ältere haben regelmäßig Klasse 3 oder noch C1/C mit Ausnahme) unter 44 nur 69.176 Stück. Jetzt sind mehr als 36.000.000 Faherlaubnisinhaber in dieser Datenbank enthalten und Klasse 1-5 Inhaber, die niemals umgestellt oder erweitert auf Klasse A-E haben sind darin noch nicht enthalten. |
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#568
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 19 Beigetreten: 02.03.2016 Mitglieds-Nr.: 78292 ![]() |
Was ist eigentlich der Sinn von SZ 194?
Altinhaber dürfen eh Dreiräder fahren, alle Neuinhaber im Inland auch. Bekommt man dann SZ 194 nur, wenn man die Klasse B zwischen Anfang 2013 und dem Inkrafttreten der neuen Verordnung gemacht hat, und danach sind Trikes auch ohne SZ wieder in Kl. B? Darf man Trikes auch ohne die betreffende SZ fahren, oder ist das dann "Fahren ohne Führerschein"? Die FE hat man ja auch ohne die SZ, oder? Oder muss man sich die SZ 194 ausdrücklich eintragen lasen, wenn man z.B. den MP3 fahren will? Grüßle henchen2410 Wie sieht das hier aus? ![]() Kann sich jemand mit italienischem Führerschein auf die deutsche inländische Ausnahme ohne Schlüsselzahl berufen? Man darf zumindest mit deutscher Klasse B in Spanien 125er fahren, wenn man die Vorraussetzungen dafür erfüllt (u.a. 3 Jahre im Besitz der Klasse B) Das dürfte vergleichbar sein, oder? |
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#569
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 385 Beigetreten: 09.08.2014 Mitglieds-Nr.: 73500 ![]() |
B bis 18.01.2013 heißt Trikes EU-weit inkludiert, also bei Neuaustellung des Führerscheins heute Klasse B + Klasse A mit SZ 79 und A1 mit SZ 79.
B bis Datum x (Inkrafttreten der neuen Rechtslage) heißt Trikes nur im Inland, also zukünftig bei Neuaustellung des Führerscheins Klasse B mit SZ 194. B nach Datum x, keine Trikes mehr, keine SZ für Trikes. Wie sieht das hier aus? ![]() Kann sich jemand mit italienischem Führerschein auf die deutsche inländische Ausnahme ohne Schlüsselzahl berufen? Man darf zumindest mit deutscher Klasse B in Spanien 125er fahren, wenn man die Vorraussetzungen dafür erfüllt (u.a. 3 Jahre im Besitz der Klasse B) Das dürfte vergleichbar sein, oder? Um es mit Andi Möller zu sagen: "Mailand oder Madrid, Hauptsache Italien". |
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#570
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 191 Beigetreten: 23.09.2014 Mitglieds-Nr.: 73976 ![]() |
Wie kommt es, dass die SZ bezgl. Trikes mal bei A (für alle bis 2013) und mal bei B (für alle die die FE von 2013 bis jetzt gemacht haben) eingetragen wird?
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#571
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 19 Beigetreten: 02.03.2016 Mitglieds-Nr.: 78292 ![]() |
B bis Datum x (Inkrafttreten der neuen Rechtslage) heißt Trikes nur im Inland, also zukünftig bei Neuaustellung des Führerscheins Klasse B mit SZ 194. B nach Datum x, keine Trikes mehr, keine SZ für Trikes. Sicher? Ich dachte B inkludiert Trikes nun wieder dauerhaft, und nicht nur bis x? Welchen Sinn macht es denn, den Führerscheininhabern von 2013 bis x, das Recht auf Trike-fahren zu geben, denen nach x aber nicht? Wie kommt es, dass die SZ bezgl. Trikes mal bei A (für alle bis 2013) und mal bei B (für alle die die FE von 2013 bis jetzt gemacht haben) eingetragen wird? Würde man A mit nationaler beschränkender SZ erteilen, dann dürfte man damit außerhalb Deutschlands alle Fahrzeuge der Klasse A führen. Deswegen erweitert man lieber B, statt A mit nationaler Einschränkung zu erteilen. |
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1615 Beigetreten: 30.10.2008 Mitglieds-Nr.: 45094 ![]() |
Wie kommt es, dass die SZ bezgl. Trikes mal bei A (für alle bis 2013) und mal bei B (für alle die die FE von 2013 bis jetzt gemacht haben) eingetragen wird? Dreistellige Schlüsselzahlen gelten nur national. Würde man eine dreistellige, einschränkende Schlüsselzahl bei Klasse A eintragen, hätte diese außerhalb Deutschlands keine Bedeutung und man hätte eine uneingeschränkte Klasse A im Ausland. Deshalb muss man den Weg gehen, eine "erweiternde" Schlüsselzahl bei einer vollwertig vorhandenen Fahrerlaubnisklasse einzutragen. |
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#573
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 191 Beigetreten: 23.09.2014 Mitglieds-Nr.: 73976 ![]() |
Das macht Sinn, danke für die Erklärung
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#574
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11927 Beigetreten: 19.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36749 ![]() |
Wo kann sich der Besitzer eines älteren Kartenführerscheins eingentlich verbindlich informieren lassen, welche KFZ er führen darf?
![]() -------------------- Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.“
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#575
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 ![]() |
Du könntest dich vertrauensvoll an "deine FSST wenden. Mit etwas Glück findest du dort einen kompetenten Ansprechpartner.
-------------------- Gruß Mr.T
Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen. |
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#576
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 385 Beigetreten: 09.08.2014 Mitglieds-Nr.: 73500 ![]() |
Nach der Faustformel:
- vor 1999 erteilt, darf alles und für immer wie erteilt. - nach 1998 erteilt, darf heute mit viel Glück noch wie erteilt, aber es drohen laufend Änderungen zu seinen Lasten, rückwirkend versteht sich. Diese sind dann selbstverständlich rechtsstaatlich und verstoßen nicht gegen das Grundgesetz. ![]() |
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#577
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 181 Beigetreten: 25.03.2016 Mitglieds-Nr.: 78457 ![]() |
- vor 1999 erteilt, darf alles und für immer wie erteilt. Dass stimmt nicht ! Ich habe z.B. seinerzeit die Klasse 2 erworben die beinhaltete früher auch das fahren von leeren Busen im Ausland und wurde seinerzeit ohne zeitliche Begrenzung erteilt, d.h. lebenslange Gültigkeit und ohne Pflichtweiterbildungen und Gesundheitstest. Weder das eine noch das andere gillt heute mehr. Ich darf nur noch leere Buse im Inland fahren und muss alle 5 Jahre meinen FS der Klasse C(E) für teures Geld mit vorangegangenen Untersuchungen verlängern sowie 35 Sdt.-Weiterbildung nachweisen um den FS der Klasse C(1) E gewerblich weiternutzen zu dürfen. |
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#578
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 385 Beigetreten: 09.08.2014 Mitglieds-Nr.: 73500 ![]() |
Das ist eine Faustformel!
![]() Habe etwas Pipi im Auge. ![]() Klasse 2 wurde ein wenig an die neuen Regeln angepasst, aber auch nur wenig, denn bis 50 ist Ruhe. Erst ab 50 geht es alle fünf Jahre los mit den Untersuchungen. Und C1/C1E bleibt lebenslang untersuchungsfrei. Das ist natürlich echt hart! Was sollen denn die Neuerwerber ab 1999 sagen? C/CE muss direkt und alle fünf Jahre dahin und C1/C1E dann wohl auch. Klasse 2 konnte direkt erworben werden mit 2 Prüfungen ohne jeglichen Vorbesitz. Schulung und Prüfung konnte meistens mit aufgelasteten 7,5 t + x Fahrzeugen gemacht werden. Anhängerschulung und -prüfung brauchte es nicht und Quali gab es umsonst(!) dazu. Wer sich dann mit den obligatorischen Untersuchungen einen KOM Schein hat ausstellen lassen, hatte auch noch günstig die heutige Klasse D+DE mit Quali ohne Prüfung. Im Gegensatz dazu muss nun für die Klasse B+C+CE+Quali ein Riesenaufwand in finanzieller und zeitlicher Hinsicht mit 7 zu bestehenden Prüfungen betrieben werden bzw. 9 bei D+DE+Quali zusätzlich. Bei Klasse 3 zu Klasse B+C1+C1E ist der Irrsinn noch größer, da wurde nur mit Pkw geschult, geprüft und nicht untersucht und trotzdem ist Klasse 3 deutlich mehr wert, denn lebenslang unbefristet und Quali inkl.!, als eine heutzutage redlich erworbene Klasse C1/C1E mit Schulung und Prüfung auf LKW plus Untersuchung, da befristet und keine Quali inkl.! |
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#579
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 181 Beigetreten: 25.03.2016 Mitglieds-Nr.: 78457 ![]() |
Deine Aussage ist zum grossen Teil falsch schon mit Ablauf des 31.12.1985 gab es eine Pflicht die Klasse 2 mit Anhängern auszubilden und zu prüfen.
Ansonsten war es nur eine "Klasse 2 beschränkt auf Kombinationen nach Art eines Sattelkraftfahrzeugs oder eines Lastkraftwagens mit drei Achsen" beim umschreiben gibt es dafür nur ein Klasse C (SZ 172) und CE 79 (L ≤ 3). Ein Neueinsteiger weis von Anfang an das seine FS nur befristet gültig ist, Ihm wird disebezüglich nichts weg genommen, einen Klasse 2er aber wohl. Genau so mit den Recht den FS gewerblich zu nutzen, der Neueinsteiger weis von Anfang an was er dazu benötigt und welche Weiterbildungen er alle 5 Jahre nachweisen muss sowie was für Untersuchungen für die reine FS-Verlängerungen nötig sind, bei den älteren mit Klasse 2 wurde das alles nachträglich eingeführt. |
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#580
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 ![]() |
Deine Aussage ist zum grossen Teil falsch Bitte mache nicht das Hobby von @Manhattan kaputt: Das Jammern über die Ungerechtigkeit des Lebens mit Einführung der FeV. ![]() -------------------- Gruß Mr.T
Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen. |
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#581
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 385 Beigetreten: 09.08.2014 Mitglieds-Nr.: 73500 ![]() |
Wenn man so verarscht wurde und sogar immer noch wird, kotzt das echt an! Hatte mit der Sache eigentlich abgeschlossen, aber dann jetzt noch diese nachträgliche Verschlechterung von C*, ist tatsächlich komplett ungerecht. Wo ist da der sonst so hochgehaltene Besitzstand?
Und dann noch zu hören, dass der Erwerber vor 1999 auch (etwas) beschnitten wird. Das ist doch Jammern auf extrem hohen Niveau im Vergleich zu dem Neuerwerb nach 1998. |
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#582
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1615 Beigetreten: 30.10.2008 Mitglieds-Nr.: 45094 ![]() |
Kommission fordert KROATIEN, ZYPERN, DÄNEMARK, LUXEMBURG, NIEDERLANDE, PORTUGAL und SCHWEDEN zur korrekten Umsetzung der EU-Führerscheinvorschriften auf
Zitat Die Europäische Kommission hat heute Kroatien, Zypern, Dänemark, Luxemburg, die Niederlande, Portugal und Schweden aufgefordert, die EU-Vorschriften über Führerscheine gemäß der Richtlinie 2006/126/EG ordnungsgemäß in nationales Recht umzusetzen.
Die Kommission hat mehrere Mängel bei der Umsetzung der Richtlinie festgestellt: Zypern sorgt nicht dafür, dass alle EU-Führerscheine gleichermaßen gegenseitig anerkannt werden; Dänemark hat mehrere Führerscheinklassen nicht ordnungsgemäß definiert; Luxemburg stellt nicht ausschließlich die von der Richtlinie vorgegebenen harmonisierten Fahrerlaubnisse aus; die Niederlande und Portugal haben die harmonisierte Gültigkeitsdauer für Führerscheine nicht ordnungsgemäß in nationales Recht umgesetzt; Schweden hat die Anforderungen bezüglich der Tauglichkeit der Fahrer, insbesondere was alkoholabhängige Fahrer angeht, nicht ordnungsgemäß in nationales Recht umgesetzt. Zudem hat die Kommission Kroatien aufgefordert, sich an das EU-Führerscheinnetz („RESPER“) anzuschließen, das die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten untereinander erleichtern und gewährleisten soll, dass die ausgestellten Führerscheine den EU-Vorschriften entsprechen. Die Regeln sollen ferner dazu beitragen, Betrugsmöglichkeiten einzuschränken, die effektive Freizügigkeit für Fahrzeugführer in der EU sicherzustellen und die Verkehrssicherheit auf den europäischen Straßen zu erhöhen. Die Mitgliedstaaten müssen nun der Kommission binnen zwei Monaten die Maßnahmen melden, die sie ergriffen haben, um ihre Rechtsvorschriften mit dem EU-Recht in Einklang zu bringen. Andernfalls kann die Kommission beim Gerichtshof der Europäischen Union Klage gegen sie einreichen. |
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#583
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 560 Beigetreten: 10.05.2007 Wohnort: Zwischen Schwarzwald,Alb und Bodensee Mitglieds-Nr.: 31533 ![]() |
Erstmal ganz herzlichen Dank an die User die sich hier immer wieder die Mühe machen uns Laien aufzuklären was grad Stand der Dinge ist.
![]() Nun mal meine ernst gemeinte OT-Frage: Wie und woher soll der "Nicht VP vorbelastete Autofahrer in D" das alles wissen? In meinem Bekanntenkreis interessiert das kein......... Ab ins Auto und ab dafür in den kommenden Urlaub. "was gehen mich die Vorschriften in anderen Ländern an, ich durfte bisher ja auch immer....." Evtl. kann das ein MOD dahin verschieben wo das Thema besser passt. ![]() MfG honda750 -------------------- Ich bin wie ich bin und wer mich ändern will hat eine Lebensaufgabe vor sich!!!
Wir sind hier nicht bei "Wünsch' dir was", sondern bei "So isses"! |
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Beitrag
#584
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 181 Beigetreten: 25.03.2016 Mitglieds-Nr.: 78457 ![]() |
@honda750,
ich gebe dir voll und ganz Recht, ich finde das Vorgehen dess Gesetzgebers natürlich sehr gefährlich da bekanntlich "Unwissenheit nicht vor Straffe schützt" und hoffe das, zumindest für eine Übergangszeit, die Staatsanwaltschaften und Gerichte "Augenmaas" behalten und nicht gleich die ganz grosse Keule schwingen. |
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Beitrag
#585
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1443 Beigetreten: 15.07.2009 Wohnort: Landkreis Karlsruhe Mitglieds-Nr.: 49477 ![]() |
Augenmaas sollte man derzeit wohl eher vom Justizminister erwarten können.
-------------------- Gruss, Couscous |
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Gast_Georg_g_* |
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#586
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Der trägt auf jeden Fall eine Seehilfe. Aber vor Straffe schützt das auch nicht, insofern könnte es da Führerscheinspeere geben.
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#587
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1615 Beigetreten: 30.10.2008 Mitglieds-Nr.: 45094 ![]() |
Elfte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften: Drucksache 253/16 (pdf) Empfehlungen der Ausschüsse: Drucksache 253/1/16 (neu) Jetzt neu: Vorzeitiger Zwangsumtausch alter Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden: Zitat Die neue Anlage 8e enthält die Detailregelung zum vorgezogenen Führerscheinumtausch. Begonnen wird mit den schätzungsweise noch circa 15 Millionen bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellten (Papier)Führerscheinen, da diese bislang noch nicht im Zentralen Fahrerlaubnisregister gespeichert sind. So soll bis zum 19. Januar 2024 sichergestellt werden, dass dieses weitgehend vollständig ist und insbesondere auch im Rahmen des Europäischen Führerscheinnetzwerkes Informationen über nahezu alle Inhaber einer deutschen Fahrerlaubnis enthält. Zitat Personen mit Geburtsjahrgang vor 1953 sind vom vorgezogenen Umtausch ausgenommen. Damit soll ihnen erspart werden, ihren Führerschein umtauschen zu müssen, obwohl altersbedingt nicht sicher ist, ob sie nach dem Stichtag des 19. Januar 2033 von ihrer Fahrerlaubnis Gebrauch machen möchten und dafür einen weiter gültigen Führerschein benötigen.
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#588
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 181 Beigetreten: 25.03.2016 Mitglieds-Nr.: 78457 ![]() |
Ich muss mal das Thema wieder hoch holen da mir eine Frage dazu eingefallen ist
![]() Gegeben ist im Bspl. eine Fahrerlaubnis der Klasse L mit SZ 174, 175 wo mit ja bekannter Weise KFZ mit einer Höchstgeschwindigkeit von max 25 km/h, solange diese nicht in die Klasse AM, A1, A2 oder A fallen geführt werden dürfen. Dürfte mit dieser Fahrerlaubnis auch ein Bus, der normaler Weise nur mit einer Fahrerlaubnis der Klasse D1 bzw. D gefahren werden muss, geführt werden wenn dieser auf eine Höchstgeschwindigkeit von max 25 km/h gedrosselt wird? Wenn ja mit wieviel Insassen, wenn nein warum nicht ? |
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Gast_Georg_g_* |
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#589
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Ich würde das fahrerlaubnisrechtlich so sehen, dass es zulässig ist. Es erinnert mich etwas an eine Frage, die vor 20 Jahren mal bei einer Fahrlehrerprüfung gestellt wurde: Welche FE benötigt man für ein Kraftrad mit 8 t zulässiger Gesamtmasse?
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#590
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1615 Beigetreten: 30.10.2008 Mitglieds-Nr.: 45094 ![]() |
Neue Verfallsdaten für Führerscheine: Bundesrat will die Umtauschfrist verkürzen
Zitat Hintergrund der Maßnahme ist, dass die zuständigen Behörden entlastet werden sollen. „Es geht um eine Entzerrung“, hieß es seitens des Bundesrates. Schon jetzt seien wegen der begrenzten Gültigkeitsdauer der Führerscheine die Belastungen „enorm“. Mit der Neuregelung würde sichergestellt, dass die Behörden die Kapazitäten schaffen könnten, um künftige Anträge zu bewältigen.
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#591
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Und wer es genau und begründet lesen möchte: Empfehlungen der Ausschüsse zu Punkt ... der 947. Sitzung des Bundesrates am 8. Juli 2016 - Elfte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (BR-DrS 253/1/16(neu))
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#592
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Papier-Führerschein ade: Fragen und Antworten
Zitat Wie reagieren die Kommunen? Die Kommunen stellen sich gegen die Länderpläne. Der Vorschlag, dass Autofahrer in Deutschland ihre unbefristeten Führerscheine vor dem Jahre 2033 gegen neue befristete Dokumente austauschen müssen, sei „nicht zielführend“, erklärte Gerd Landsberg, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes. Die Regelung, alte EU-Führerscheine bis 2033 weiter als gültig zu betrachten, müsse beibehalten werden. Zitat Wie geht es weiter?
Wenn der Bundesrat dem Vorschlag zustimmt, ist die Bundesregierung am Zuge. Denn das Konzept soll an eine Bundes-Verordnung „angehängt“ werden. Die Regierung könnte dies 1:1 akzeptieren – oder aber die ganze Verordnung vorerst stoppen. Vom Bundesverkehrsministerium wurde kein Protest laut: Die Länder müssten den Umtausch bewältigen, da könnten sie auch Vorschläge machen. Eine neue Prüfung beschert der Umtausch Autofahrern übrigens nicht. Nötig sind aber ein Foto – und gut 20 Euro Gebühr. |
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#593
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Setzt das nicht voraus, dass die EU 2033 noch existiert? Schließlich ist es ein EU-Führerschein
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#594
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Jetzt neu: Vorzeitiger Zwangsumtausch alter Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden Ich finde es spannend, welcher Shitstorm gerade im Netz deshalb ausbricht ("Abzocke", "Geldmacherei", "Böse EU") usw. Ich versuche gerade, mir ansatzweise vorzustellen, was im Dezember/Januar/Februar 2033 bei den Führerscheinstellen los wäre, wenn da alle gleichzeitig ihre Führerscheine eintauschen müssen... Und ab da dann im 15-Jahres-Takt der gleiche Spaß aufs Neue. |
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#595
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AvD lehnt Pläne für vorgezogenen Führerschein-Umtausch ab
Zitat Der Automobilclub von Deutschland vermutet allerdings, dass es vorrangig darum geht, neuen Sicherheitserfordernissen zu genügen und alte Führerscheine mit langer Gültigkeitsdauer aus dem Verkehr zu ziehen. Dabei könnten neue Daten eingefügt werden, die Kontrollen einfacher machen und sogar in einem Zusatzfeld für den Inhaber nachteilige Informationen hinterlegt werden.
Schon heute kann jeder Bürger, der möchte, seinen Führerschein gegen das neue Dokument eintauschen - ein Appell an die Freiwilligkeit würde genügen, meint der AvD. Er beklagt auch, dass sich durch die neuen Pläne Inhaber roter und grauer Führerscheine vorzeitig auf eigene Kosten ein neues Exemplar ausstellen lassen müssen. |
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#596
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Richtlinie (EU) 2016/1106 der Kommission vom 7. Juli 2016 zur Änderung der Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über den Führerschein (Text von Bedeutung für den EWR): klick
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#597
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Elfte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften: Drucksache 253/16 (pdf) Empfehlungen der Ausschüsse: Drucksache 253/1/16 (neu) Bei der heutigen Bundesratssitzung wurde der entsprechende TOP 41 komplett abgesetzt (siehe Mediathek des Bundesrats: vollständige Plenarsitzung, Minute 2:15). Eine Entscheidung erfolgt somit frühestens in der nächsten Sitzung am 23.09.2016. |
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#598
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#599
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Bundesrat setzt Verordnung zur EU-Führerscheinrichtlinie ab
Zitat Der Bundesrat hat am 8. Juli 2016 die Verordnung zur Umsetzung der EU-Führerscheinrichtlinie von der Tagesordnung abgesetzt. Auf Wunsch eines Landes oder der Bundesregierung kann die Vorlage in einer der nächsten Sitzungen behandelt werden.
Neuregelung der Fahrerlaubnisklassen geplant Die Bundesregierung hatte dem Bundesrat eine Verordnung vorgelegt, mit der sie die Vorgaben der 3. EU-Führerscheinrichtlinie vollständig umsetzen will. Sie möchte damit auch auf Beanstandungen der EU-Kommission reagieren, die Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof auf vollständige Umsetzung der Richtlinie verklagt hatte. Die Verordnung enthält eine Vielzahl von Änderungen, unter anderem zur Abgrenzung der Fahrerlaubnisklassen für kleinere Lkw und Mini-Busse, zu Auflagen für Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen z.B. durch Herz- und Gefäßkrankheiten, Anforderungen an die Begleitperson für Fahranfänger ab 17 Jahren und diverse Verfahrensvorschriften für die Führerscheinbehörden. So sollen Flüchtlinge künftig die Theorieprüfung für den Führerschein auch auf hocharabisch ablegen können. |
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#600
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Neuregelung A2-Führerschein: Entscheidung vertagt
Zitat Die Entscheidung über die vollständige Umsetzung der 3. EU-Führerscheinrichtline hätte am 8. Juli im Bundesrat fallen sollen, wurde aber verschoben. Hintergrund sind offenbar Unstimmigkeiten im Verkehrsministerium, die mit anderen, ebenfalls zu beschließenden Führerschein-Neuregelungen (Lkw) zu tun haben.
Jetzt soll die Entscheidung, ob auch deutsche Inhaber der Stufenführerscheinklasse A2 (bis 35 kW, maximal 0,2 kW pro kg) künftig nur noch Motorräder fahren dürfen, die ungedrosselt nicht mehr als 70 kW (95 PS) haben, am 23. September 2016 fallen. Damit würde auch in Deutschland gelten, was in den übrigen EU-Ländern schon seit 2013 Gesetz ist. |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 28.08.2025 - 20:52 |