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> 3. EU-Führerscheinrichtlinie, nur positive Auswirkungen auf "Bestandskunden"
Polo79
Beitrag 07.01.2013, 16:48
Beitrag #301


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Der Ausschluss von Klasse AM in der formalen Definition der Klasse B geht m.W. einfach darauf zurück, dass nach EU-Richtlinie grundsätzlich Fahrzeuge anderer Klassen nicht unter die Klasse B fallen (sollen / dürfen). Du hast aber schon die lex specialis zitiert, die im Endeffekt doch Klasse AM in Klasse B einschließt.


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[A] [BE] [C1E] [CE] [D1E] [DE] [MSLT]

Da ich zu faul zum Acronymisieren bin, hier ein kleiner Service für Foren-Neulinge.
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Aloisius
Beitrag 07.01.2013, 19:41
Beitrag #302


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Willst Du mir jetzt damit sagen, dass dieses Durcheinander so stehen bleibt? laugh2.gif

Eins noch, warum ist in der Nummer 5 (§6 Abs. 3) in der Klasse C nicht auch die Klasse B aufgeführt? think.gif


Grüße smile.gif


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Jens
Beitrag 07.01.2013, 19:57
Beitrag #303


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Vermutlich weil der Besitz einer Klasse B Voraussetzung ist, um eine Fahrerlaubnis der Klasse C zu bekommen. Somit kann niemand C erwerben ohne B zu haben, wogegen durchaus B erworben werden kann ohne AM zu haben.


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Aloisius
Beitrag 08.01.2013, 13:09
Beitrag #304


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Zitat (Polo79 @ 07.01.2013, 16:48) *
(...) formalen Definition der Klasse B (...)



formale Definition .... think.gif
Je öfter ich das lese, komme ich immer mehr zu dem Schluss, dass es sich um die Definition der Klasse B handelt.


Grüße smile.gif


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Aloisius
Beitrag 10.01.2013, 12:30
Beitrag #305


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Nächste Fragen ....

Aufhebung einer Automatikbeschränkung in den C und D Klassen.
Durch die Einfügung des §17 (6) werden keine Automatikbeschränkungen eingetragen, wenn auf einen Fahrzeug der Klasse B die Prüfung auf einem Schaltwagen abgelegt wurde.
Da es hierzu keine weiteren Ausführungen gibt, gehe ich mal davon aus, dass "AltInhaber" einer solchen Beschränkung dieses ändern können, in dem sie einfach den FS umschreiben lassen. Oder? think.gif

In der FahrschAusbO wurde bisher nur der Tabellenkopf in der Anlage 7.2 geändert. Aber irgendwie passt das gar nicht zusammen. Für eine Aufstiegsprüfung werden keine Sonderfahrten vorgeschrieben. Die verkürzte Ausbildung 3/2/1 SF in der Praxis sind aber aufgeführt. Gilt dies für eine Aufstiegsprüfung vor Ablauf der 2 Jahre? Und, wie schaut es aus für diejenigen, die von A1 direkt auf A erweitern wollen? Auch verkürzte Ausbildung?

Grüße smile.gif


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Polo79
Beitrag 11.01.2013, 19:53
Beitrag #306


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Zitat (Aloisius @ 10.01.2013, 12:30) *
Da es hierzu keine weiteren Ausführungen gibt, gehe ich mal davon aus, dass "AltInhaber" einer solchen Beschränkung dieses ändern können, in dem sie einfach den FS umschreiben lassen. Oder? think.gif
Da ich außer meiner Meinung und ein bisschen Logik nichts substazielles bieten kann lieber: keine Ahnung.


Zitat (Aloisius @ 10.01.2013, 12:30) *
Gilt dies für eine Aufstiegsprüfung vor Ablauf der 2 Jahre?
Ja.


Zitat (Aloisius @ 10.01.2013, 12:30) *
Und, wie schaut es aus für diejenigen, die von A1 direkt auf A erweitern wollen? Auch verkürzte Ausbildung?
Ja.

Zumindest wenn man davon ausgeht, dass die Anlage 4 FahrSchAusbO noch entsprechend angepasst wird.


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[A] [BE] [C1E] [CE] [D1E] [DE] [MSLT]

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Jens
Beitrag 14.01.2013, 09:45
Beitrag #307


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Die Achte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften wurde heute im Bundesgesetzblatt verkündet.


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Jupiter
Beitrag 14.01.2013, 18:45
Beitrag #308


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Hier mal die neuen Führerscheinmodelle aus einigen EU-Ländern ab 19.01.2013:

Deutschland: Vorderseite Rückseite

Niederlande: Vorderseite Rückseite

Luxemburg: Vorderseite Rückseite

Österreich: Vorder- und Rückseite

Polen: Vorderseite Rückseite

Irland: Vorderseite Rückseite
Lernführerschein Vorderseite Lernführerschein Rückseite

UK (England, Schottland, Wales): Vorderseite Rückseite

Schweden: Vorder- und Rückseite

Italien: Vorder- und Rückseite

Finnland: Vorderseite Rückseite

Lettland: Vorderseite Rückseite
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rossi
Beitrag 15.01.2013, 16:46
Beitrag #309


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Ist irgendwie ein Oxymoron, wenn in der Spalte 12 (Beschränkungen!) bei BE/C1E die Schüsselzahl 79.06 eingedruckt wird.






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Jens
Beitrag 15.01.2013, 16:56
Beitrag #310


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In Spalte 12 werden Beschränkungen und Zusatangaben eingetragen. Zur Schlüsselzahl 79.06 hatte @Mr.T doch bereits einiges geschrieben, und damals war für dich laut eigener Aussage alles klar.


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rossi
Beitrag 15.01.2013, 17:12
Beitrag #311


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Zitat (Jens @ 15.01.2013, 16:56) *
In Spalte 12 werden Beschränkungen und Zusatangaben eingetragen.
...zumindest nach dem neuen Führerscheinmuster (siehe oben) der ab 19.01.2013 gültigen FEV.


Ich gebe Dir insoweit Recht bezüglich Beschränkungen/Zusatzangaben im bisherigen Führerscheinmuster, welches aber nur noch bis zum 18.01.2013 gilt.




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Jens
Beitrag 15.01.2013, 18:17
Beitrag #312


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Zitat (Anlage 8 FeV in der ab dem 19.01.2013 geltenden Fassung)
2. Beschreibung des Führerscheins

2.2 Seite 2 (Rückseite)
Seite 2 enthält:

12. Beschränkungen und Zusatzangaben (einschließlich Auflagen) zu den erteilten Fahrerlaubnisklassen in verschlüsselter Form gemäß Anlage 9. Beschränkungen und Zusatzangaben (einschließlich Auflagen), die nur für eine Fahrerlaubnisklasse gelten, werden in der Zeile der jeweiligen Klasse vermerkt. Solche, die für alle Fahrerlaubnisklassen gelten, werden in der letzten Zeile der Spalte ausgewiesen.

Das ist entscheidend.

Eine verkürzte / unvollständige Erklärung der Spalten bzw. deren Inhalte auf dem Dokument Führerschein ändert daran nichts. 13. und 14. werden auf dem Dokument nicht erläutert, schließt du daraus, dass diesen Feldern keine Bedeutung zukommt?


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rossi
Beitrag 16.01.2013, 06:50
Beitrag #313


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Zitat (Jens @ 15.01.2013, 18:17) *
Das ist entscheidend.
Einverstanden... yes.gif


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haschee
Beitrag 16.01.2013, 08:28
Beitrag #314


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Das Problem
"was für eine Fahrerlaubnisklasse ist ein
Unimog <3,5t, >60 km/h, mit einem Anhänger von ~14t. zul. Gesamtmasse"

ist wohl nicht gelöst?

Bisherige Überlegungen:
T fällt raus da >60
Zitat
Klasse T:
Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmen Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h...

BE fällt raus, da max. 3,5t. Anhänger Gesamtmasse
Zitat
Klasse BE: Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3.500 kg nicht übersteigt.

C1E fällt raus, da zwar Zugfahrzeug der Klasse B möglich, aber Gesamtmasse Kombination max. 12t.
Zitat
Klasse C1E: Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug
...
- der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12.000 kg nicht übersteigt.




Klasse CE ist so definiert:
Zitat
Klasse CE:
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und Anhänger oder einem Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen.


Zugfahrezug Klasse C Definition:
Zitat
Klasse C:
Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).

Fällt raus da über 3500kg und unser Beispiel hat <=3500 kg.



Das ist wohl auch keine Lösung
Zitat
(3) Außerdem berechtigen
...
6. Fahrerlaubnisse der Klasse CE zum Führen von Fahrzeugen der Klassen C1E, BE und T sowie D1E, sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D1 berechtigt ist und DE, sofern er zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D berechtigt ist,
...

Es ist eben keine Klasse C1E und keine Klasse BE.



theoretisch
-------------------------------------------------
wäre das ein "Klasse CE:
-Fahrzeugkombinationen die aus einem
Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger
mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg bestehen
und die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12.000 kg übersteigt.
-------------------------------------------------
(gibts aber nicht!)


Hat da jemand eine Lösung?


--------------------
Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit
Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird
der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen
restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen.

Quelle: Widerstand und Ergebung
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Kühltaxi
Beitrag 16.01.2013, 11:15
Beitrag #315


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Das war beim alten deutschen Führerschein besser gelöst, da konnte es ein Fahrzeug was unter keine Klasse fiel nicht geben.


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"Es stimmt, die Erde ist die Wiege der Menschheit, aber der Mensch kann nicht ewig in der Wiege bleiben. Das Sonnensystem wird unser Kindergarten."
Konstantin Ziolkowski, russischer Raumfahrttheoretiker
"Bildung ist das, was übrigbleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat."
Werner Heisenberg, deutscher Physiker und Nobelpreisträger
Reverse Engineering Modification: Imitation of "Imitation Of Life"....
Für alle die Holländisch können: .... de negen oplichters .... dronken mensen en kinderen spreken altijd de waarheid.
Sightseeing Brüssel: Kongreßplatz, Botanischer Garten, Kunstberg.
Sightseeing Casablanca
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Jupiter
Beitrag 16.01.2013, 16:59
Beitrag #316


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Weitere neue Führerscheinmodelle:

Tschechien: Vorderseite Rückseite

Norwegen (EWR): Vorderseite Vorderseite Rückseite

Die Schweiz (kein EWR-Mitglied) wird voraussichtlich erst 2015 die neuen Klassen der 3. EU-FS-Richtlinie übernehmen, was nun zu Problemen bei den Motorradklassen führt.
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 16.01.2013, 17:09
Beitrag #317





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Zitat (Jupiter @ 16.01.2013, 16:59) *
Tschechien: Vorderseite

Nicht schlecht. Da kann die biedere Frau Mustermann einpacken.
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Polo79
Beitrag 17.01.2013, 22:29
Beitrag #318


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Zitat (Georg_g @ 03.01.2013, 20:58) *
Um das Ganze mal auf deinen Beispielzug anzuwenden:

zGm Zugfahrzeug 1800 kg
zGm Anhänger 1700 kg
Lm Zugfahrzeug 1300 kg

Dies ist ein prüfungstauglicher Zug nach "den Vorschriften dieser Anlage in der vom 02.07.2004 bis zum Ablauf des 18. Januar 2013 geltenden Fassung". Und damit ist auch geregelt, dass er bis zum 18.01.2017 verwendet werden darf.
Zumindest Du wirst wohl so einen Zug noch bis 2017 verwenden dürfen. wavey.gif
Das MVI von Baden-Württemberg hat gegenüber dem Fahrlehrerverband BW klargestellt, dass solche Kombinationen für die Klasse BE bis 2017 verwendet werden dürfen. Übrigens ist man sogar der Meinung, dass ein Prüfungsfahrzeug der Klasse A beschränkt auch für die Klasse A2 verwendet werden darf. Also wird man wohl bis 2017 noch die EL 252 sehen; zumindest in BW. shutup.gif


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[A] [BE] [C1E] [CE] [D1E] [DE] [MSLT]

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Gast_Pfaff_Torben_*
Beitrag 17.01.2013, 23:13
Beitrag #319





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Liegt überhaupt FoFE vor, wenn es keine FE für eine bestimmte Kombination zu erwerben gibt?

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Jupiter
Beitrag 18.01.2013, 10:01
Beitrag #320


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Frankreich:
Den neuen "rosa Lappen", der vom 19.01.2013 an ausgestellt wird, kann man auf Seite 6 der Pressemitteilung der Préfecture Bas-Rhin sehen oder hier auf der Seite des Innenministeriums incl. des neuen Kartenführerscheins, der erst ab September ausgestellt werden soll. Alle vom 19.01.2013 bis September 2013 ausgestellten "rosa Lappen" sollen im Jahr 2014 in den Kartenführerschein umgetauscht werden:
Zitat
En 2014
Les titres délivrés entre le 19 janvier et septembre 2013 seront remplacés contre un titre au format « carte de crédit ». Les informations précises sur cet échange seront diffusées ultérieurement.
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 18.01.2013, 10:59
Beitrag #321





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Zitat (Polo79 @ 17.01.2013, 22:29) *
Übrigens ist man sogar der Meinung, dass ein Prüfungsfahrzeug der Klasse A beschränkt auch für die Klasse A2 verwendet werden darf. Also wird man wohl bis 2017 noch die EL 252 sehen; zumindest in BW.

Das ist doch auch richtig. Die Übergangsvorschrift aus Anlage 7 (neu) gilt doch für alle Klassen mit Ausnahme der Klasse A ("... dürfen vorbehaltlich der Bestimmungen der Nummer 2.2.1 bis zum Ablauf des 18. Januar 2017 verwendet werden.")
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Aloisius
Beitrag 18.01.2013, 12:40
Beitrag #322


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Gibt es schon eine Neufassung der FahrschAusbO?
Morgen ist der 19.01. ....... ranting.gif


Grüße smile.gif


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Jupiter
Beitrag 18.01.2013, 18:35
Beitrag #323


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Und die nächsten Modelle:

Bulgarien: Vorderseite Rückseite

Rumänien: Vorderseite Rückseite

Portugal: Seite 4 im pdf

Estland: Vorderseite Rückseite

Griechenland: Vorderseite Rückseite
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Jupiter
Beitrag 19.01.2013, 00:12
Beitrag #324


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Zitat (Aloisius @ 18.01.2013, 12:40) *
Gibt es schon eine Neufassung der FahrschAusbO?

FahrschAusbO (Stand: 19.01.2013)
FeV (Stand: 19.01.2013)
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 19.01.2013, 10:34
Beitrag #325





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Nachdem die bisherigen Rechtsvorschriften in den letzten Tagen auf gesetze-im-internet.de um die alten Jahreszahlen erweitert wurden (z.B. fev_2010), gehe ich davon aus, dass auch dort spätestens am Montag die neuen Fassungen verfügbar sein werden.
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Jupiter
Beitrag 19.01.2013, 10:53
Beitrag #326


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Zitat (Georg_g @ 19.01.2013, 10:34) *
Nachdem die bisherigen Rechtsvorschriften in den letzten Tagen auf gesetze-im-internet.de um die alten Jahreszahlen erweitert wurden (z.B. fev_2010)

Das ist schon seit der Neuverkündung der jeweiligen Verordnung im Bundesgesetzblatt so, z.B. bei der FeV seit Ende Dezember 2010.
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 19.01.2013, 11:09
Beitrag #327





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Ich weiß nicht, ob ich das jetzt richtig verstanden habe. Du meinst, dass auf gesetze-im-internet.de die FeV schon seit Dezember 2010 die URL "fev_2010" hat? Das möchte ich dann aber bezweifeln, denn die Änderung ist mir vor ein paar Tagen regelrecht ins Auge gesprungen. Auch die FahrschAusbO trägt erst seit ein paar Tagen die Bezeichnung "fahrschausbo_2012". Ich habe das so interpretiert, dass man jetzt absichtlich die bisherigen Rechtsvorschriften so gekennzeichnet hat, um deutlich zu machen, um welche Fassung es sich handelt.
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Jupiter
Beitrag 19.01.2013, 11:20
Beitrag #328


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Zitat (Georg_g @ 19.01.2013, 11:09) *
Du meinst, dass auf gesetze-im-internet.de die FeV schon seit Dezember 2010 die URL "fev_2010" hat?

Ja.
Schau mal diesen Beitrag von mir an, der am 02.04.2011 gepostet wurde...
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 19.01.2013, 11:24
Beitrag #329





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Na gut, wenn das wirklich so sein sollte, dann ist es schon erstaunlich, dass mir das erst vor ein paar Tagen ganz bewusst aufgefallen ist, und das nicht nur bei der FeV. Macht ja aber auch nichts, die neue Fassung kann man ja trotzdem an der URL erkennen.
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Jens
Beitrag 19.01.2013, 11:34
Beitrag #330


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Die Jahreszahl in der URL wird aber wohl nicht bei jeder Änderung geändert sondern nur bei einem Neuverlass auf die Jahreszahl der entsprechenden Verkündung. Die FZV z.B. wurde zuletzt im Oktober 2012 geändert, hat aber weiter die 2011 in der URL
QUELLTEXT
http://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/

Also wird wohl auch nach dem Einpflegen der 8. ÄnderungsVO weiterhin die 2010 solange in der URL bleiben, bis die FEV neu verkündet wird.


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Gast_Georg_g_*
Beitrag 19.01.2013, 11:59
Beitrag #331





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OK, dann hilft nur ein Blick in den Volltext mit den jeweiligen Angaben zum Stand.
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roller017
Beitrag 19.01.2013, 15:19
Beitrag #332


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Zitat (Georg_g @ 19.01.2013, 11:59) *
OK, dann hilft nur ein Blick in den Volltext mit den jeweiligen Angaben zum Stand.


Das dürfte schwerfallen, heute zeigen sie eine Fassung an, die es so nie gab. Wer sich das ausdruckt, wird sich irgendwann ärgern, wenigstens wundern. Schön zu sehen am neuen § 24a. Der hat die Fassung der 7. ÄnderungsVO. Allerdings wurden durch die 8. ÄnderungsVO sowohl in der 6. als auch 7. VO den § 24a betreffende Teile gestrichen, und zwar per 15.1.2013! Wie heute, am 19.1. so eine solche Fassung dort angezeigt werden kann, ist mir schleierhaft. Nimm am besten die Links, die oben schon genannt wurden. Die ist aktuell und vor allem kannst du dort für jede Änderung auch eine Gegenüberstellung von aktueller und vorheriger Fassung einsehen. Erst dadurch wird es überhaupt möglich festzustellen, welche Fassung du tatsächlich vor dir hast.

Schönes Wochenende


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Jens
Beitrag 19.01.2013, 15:25
Beitrag #333


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Zitat (roller017 @ 19.01.2013, 15:19) *
Wie heute, am 19.1. so eine solche Fassung dort angezeigt werden kann, ist mir schleierhaft.

Die Erklärung findest du im Volltext:
Zitat
"Fahrerlaubnis-Verordnung vom 13. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1980), die durch Artikel 1 und 2 der Verordnung vom 10. Januar 2013 (BGBl. I S. 35) geändert worden ist"
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 2 V v. 26.6.2012 I 1394
Hinweis: Änderung durch Art. 1 und 2 V v. 10.1.2013 I 35 (Nr. 1) noch nicht berücksichtigt


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roller017
Beitrag 19.01.2013, 15:44
Beitrag #334


Neuling


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Zitat (Jens @ 19.01.2013, 15:25) *
Zitat (roller017 @ 19.01.2013, 15:19) *
Wie heute, am 19.1. so eine solche Fassung dort angezeigt werden kann, ist mir schleierhaft.

Die Erklärung findest ...


Schon klar, du und ich finden das vielleicht ... Warum stellen sie dann heute so eine niemals geltende Fassung online? Wer findet und weiß dann solch einen Hinweis zu interpretieren? Im übrigen fehlt dann auch der Hinweis, dass sie die Artikel 5 und 6 der fehlenden VO auch nicht berücksichtigt haben - Murks.
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Jupiter
Beitrag 19.01.2013, 15:48
Beitrag #335


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Es ist ein Armutszeugnis, dass auf der offiziellen Seite gesetze-im-internet.de nach 5 Arbeitstagen die Änderungen noch nicht eingearbeitet sind, während eine private nichtkommerzielle Seite wie buzer.de dies meist innerhalb 24 Stunden schafft.
Und zudem kassiert JURIS, die die Texte auch für gesetze-im-internet erstellt, ansonsten kräftig ab.
Für vergangene oder zukünftige konsolidierte Fassungen werden 33 Euro verlangt. Bis gestern wurden auch für die angeblich ab heute geltende Fassung (ohne die 8. ÄndVO) 33 € verlangt...
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Jens
Beitrag 19.01.2013, 15:49
Beitrag #336


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Zitat (roller017 @ 19.01.2013, 15:44) *
Schon klar, du und ich finden das vielleicht

Da war ich mir bei nicht sicher, ich hatte die Aussage
Zitat (roller017 @ 19.01.2013, 15:19) *
Wie heute, am 19.1. so eine solche Fassung dort angezeigt werden kann, ist mir schleierhaft.
so verstanden, dass du den Hinweis eben nicht gefunden hattest.


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roller017
Beitrag 19.01.2013, 15:53
Beitrag #337


Neuling


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Naja, ob sie nun Geld nehmen oder nicht - das sei jedem selbst überlassen, aber was mich stört, ist diese Fassung heute anzuzeigen. Da wäre es besser gewesen, lieber heute weiterhin die Fassung von gestern anzuzeigen und erst wenn sie durch sind mit allen Änderungen, diese auch zu veröffentlichen. Denn ich denke den meisten Leute vertrauen einfach darauf - was da steht, das gilt. Bei der aktuellen Fassung kann man nun sagen - die galt und gilt nie.
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haschee
Beitrag 19.01.2013, 18:01
Beitrag #338


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Zitat (Pfaff_Torben @ 18.01.2013, 00:13) *
Liegt überhaupt FoFE vor, wenn es keine FE für eine bestimmte Kombination zu erwerben gibt?

Ich bin mir nicht sicher, ob es überhaupt eine solche Kombination gibt an der nicht zulassungstechnisch etwas "gedreht" wurde. think.gif wavey.gif

Die Unimogs die mir bekannt sind (ganze 2 whistling.gif ) sind abgelastet um mit BE(alt) fahrbar zu sein.

BE(alt) ist in der Hinsicht echt praktisch.


Daher könnte es sein, daß man keinen Handlungsbedarf sieht - man kann die auch einfach auflasten und schon hat man ab 3501 kg einen Klasse CE Zug.

Also Enteignung ist das nicht - man braucht eben (wenn man jetzt den Führerschein macht) ab sofort Klasse CE für etwas bei dem BE gereicht hat...


Und Fälle was einer fahren darf und einer nicht gibts oft - alte nicht umgeschriebene 3er dürfen keine 4 (echten) Achsen fahren. Umgeschriebene dürfen... laugh2.gif


--------------------
Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit
Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird
der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen
restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen.

Quelle: Widerstand und Ergebung
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Jupiter
Beitrag 19.01.2013, 18:05
Beitrag #339


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Zitat (haschee @ 19.01.2013, 18:01) *
alte nicht umgeschriebene 3er dürfen keine 4 (echten) Achsen fahren.

Doch, seit heute schon.
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haschee
Beitrag 19.01.2013, 18:08
Beitrag #340


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Ah ok. blushing.gif

Aber bisher wars ne Straftat. Und wenn sie umgeschrieben hätten wärs keine gewesen.
Das sind die lustigen Dinge des Führerscheinrechts. shutup.gif


--------------------
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trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit
Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird
der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen
restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen.

Quelle: Widerstand und Ergebung
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Nebukad
Beitrag 19.01.2013, 22:25
Beitrag #341


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Welche Intention hat man mit dem Teil
Zitat
ausgelegt und gebaut sind
bei den neuen Fahrerlaubnisklassen gehabt?

Ist es jetzt z.B. Fahren ohne Fahrerlaubnis, wenn man aus nem Bus die überzähligen Sitze ausbaut und austragen lässt und dann mit nur Klasse C fährt?
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Jupiter
Beitrag 21.01.2013, 11:30
Beitrag #342


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Entgegen dem Link weiter oben hat sich das endgültige Layout des italienischen Führerscheins geändert. Italien verzichtet somit ab sofort auf die optionale Eintragung des Wohnsitzes unter Punkt 8. des Führerscheins.
Dasselbe gilt für die Niederlande, die bisher ebenfalls den Wohnsitz eingetragen hatten.

Neben Frankreich verzögert sich die Einführung des neuen Kartenführerscheins auch in Belgien auf voraussichtlich Mai 2013, da es mehrere Gerichtsverfahren wegen der Auftragsvergabe zur Herstellung des Kartenführerscheins gab (In Belgien gibt es einen Kartenführerschein seit 2010 nur in einigen wenigen Kommunen im Rahmen eines Pilotprojekts). In Zypern wird ebenfalls weiter der bisherige Papierführerschein ausgegeben, ein Datum für den Kartenführerschein steht noch nicht fest. (Quelle)

In Island (EWR) wird das neue Führerscheinmodell voraussichtlich erst ab April 2013 ausgegeben (Quelle).
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Aloisius
Beitrag 21.01.2013, 22:41
Beitrag #343


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Für was ist die Schlüsselzahl 79.02?

Warum steht in der Anlage 3, bei Umschreibung der Klasse S wird die Klasse AM erteilt?


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Mr.T
Beitrag 21.01.2013, 23:01
Beitrag #344


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Zitat (Aloisius @ 21.01.2013, 22:41) *
Für was ist die Schlüsselzahl 79.02?
Nur dreirädrige Fahrzeuge der Klasse AM oder vierrädrige Leichtfahrzeuge der Klasse AM

Zitat (Aloisius @ 21.01.2013, 22:41) *
Warum steht in der Anlage 3, bei Umschreibung der Klasse S wird die Klasse AM erteilt?
Weil die Klasse S in die Klasse AM umgeschrieben wird. wavey.gif


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Aloisius
Beitrag 21.01.2013, 23:08
Beitrag #345


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Ist es tatsächlich so, dass bei Erteilung der Klasse S vor 19.01. bei einer Umschreibung der komplette Umfang der Klasse AM erteitl wird?
Oder kommt hier vielmehr die 79.02 ins Spiel? Nämlich als Beschränkung, nur 3- 4 rädrige Fz führen zu dürfen?


Grüße smile.gif


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Mr.T
Beitrag 21.01.2013, 23:12
Beitrag #346


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Ja, nein, nein.


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Aloisius
Beitrag 21.01.2013, 23:17
Beitrag #347


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Dann erkläre mir bitte mal mit welchem Fahrzeug die 79.02 ausgebildet werden soll?


Grüße smile.gif


Edit: Hat es etwas mit gesundheitlichen Einschränkungen zu tun?


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Jupiter
Beitrag 21.01.2013, 23:21
Beitrag #348


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Zitat (Aloisius @ 21.01.2013, 23:08) *
Ist es tatsächlich so, dass bei Erteilung der Klasse S vor 19.01. bei einer Umschreibung der komplette Umfang der Klasse AM erteitl wird?

Mit der Klasse S dürfen seit 19.01.2013 auch ohne Umschreibung alle KfZ der Klasse AM gefahren werden.
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Mr.T
Beitrag 21.01.2013, 23:30
Beitrag #349


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Zitat (Aloisius @ 21.01.2013, 23:17) *
Dann erkläre mir bitte mal mit welchem Fahrzeug die 79.02 ausgebildet werden soll?
Keine Ahnung. Die Klasse AM ist ja eine Einschlussklasse der Klasse B. Kann der Inhaber aufgrund einer körperlichen Einschränkung aber keine Zweiräder fahren, kommt 79.02 ins Spiel.

Zitat (Aloisius @ 21.01.2013, 23:17) *
Edit: Hat es etwas mit gesundheitlichen Einschränkungen zu tun?
S. o.


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Jupiter
Beitrag 22.01.2013, 08:29
Beitrag #350


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Beschluss der Kommission vom 18. Dezember 2012 über Äquivalenzen zwischen Führerscheinklassen
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