§§ 316 Abs. I, 69, 69a StGB, Hilfe |
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§§ 316 Abs. I, 69, 69a StGB, Hilfe |
07.01.2010, 09:39
Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 3 Beigetreten: 07.01.2010 Mitglieds-Nr.: 52147 |
Ich habe da mal für mich eine unheimlich wichtige Frage. Im November 2009 bin ich betrunken Auto gefahren...es war das erste mal das mir so was passiert ist und ich mich nicht unter Kontrollen hatte... (mein Führungszeugnis ist Sauber) Die Polizei hatte mich angehalten da Jemand bei der Polizei angerufen hatte und sagte das ich schlangenlinien fahre und gegen nen kantstein gefahren sei... nun als sie mich anhielten und fragten ob ich getrunken hätte dagte ich ja den ich wusste das ich jetzt im Arsch bin und so ehrlich wie mglich sein wollte. gepustet hatte ich zum zeitpunkt 1,6 auf der Wache hatten sie mir Blut abgenommen nun drohen sie mir an §§ 316 Abs. I, 69, 69a StGB bei einem BAK wert von 1,6-1,7 zum Glück ist nichts passiert jeoch sind die jetzigen folgen schon sehr hart kann mein Job nur noch zu 30 40 Prozent ausführen und meine Bewerbung beider Polizei kann ich erst mal für 2 Jahre auf Eis legen.... norm. weise wäre ich ende des Monats auf 2 Monatige Tour gefahren und hätte gut geld verdienen können dies geht aber nicht ohne Führerschein da ich sonst kein wirkliches einkommen habe heißt es Ratenzahlung wenn eine Geld STrafe kommt so hätte ich sie nach den Job sofort zahlen können.... habe nach gefragt ob sie mir denn führerschein erteilen könnten für die Zwei MOnate aber nein ist nichts zu machen soll abwarten was am Mitte Januar bei der Verhandlung raus kommt und dann wäre es sehr sehr unwarscheinlich das es klappt...:-( Wist ihr was nun für ne Strafe auf mich zu kommt? Ich danke schon einmal im Vorraus. |
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07.01.2010, 09:45
Beitrag
#2
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30317 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
Entziehung der Fahrerlaubnis, etwa 10-12 Monate Sperre und ca. 40-50 Tagessätze Geldstrafe (1 Tagessatz entspricht 1/30 des verfügbaren Netto-Monatseinkommens). Falls du noch unter 21 bist und das JGG angewandt wird, bekommst du statt der Geldstrafe Sozialstunden.
Ab 1,6‰ wird vor Neuerteilung der Fahrerlaubnis zwingend eine MPU angeordnet. Bist du noch in der Probezeit? -------------------- |
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07.01.2010, 09:55
Beitrag
#3
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 3 Beigetreten: 07.01.2010 Mitglieds-Nr.: 52147 |
Probe Zeit ist rum hatte damls beim Bund den Führerschein gemacht.
habe kein einkommen bekomme 700 von der Arge und darf monatlich max. 100 und paar zerquetschte verdienen jedoch hätte ich mit den job 7 scheine verdient und das wäre auch im Sinne des Gerichts wenn ich die strafe so schnel wie möglich zahle!?.... na ja schon toll 4 Jahre für den Staat gearbeitet im Ausland gegen Piraten gekämpft und nun wird mann so bestraft wollte im Security Dienst mich verwircklichen aber nun dadurch wird mir dies auch so gut wie kaputt gemacht klar habe ich selbst schuld keine frage aber ein bischen Milde wahren wär ja auch ok....oder nicht :-( |
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07.01.2010, 10:00
Beitrag
#4
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30317 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
habe kein einkommen bekomme 700 von der Arge Das ist dann dein Einkommen.jedoch hätte ich mit den job 7 scheine verdient und das wäre auch im Sinne des Gerichts wenn ich die strafe so schnel wie möglich zahle!? Irgendwie hast du das mit der Strafe nicht verstanden, kann das sein? Die Geldstrafe wird in Tagessätzen verhängt, deren Höhe von deinem Einkommen abhängt. Bei 700 EUR beträgt ein Tagessatz etwa 23 EUR, bei 50 Tagessätzen Geldstrafe wären also 1150 EUR Geldstrafe fällig. Wenn du durch einen Job 2000 EUR verdienst, beträgt ein Tagessatz etwa 67 EUR, bei 50 Tagessätzen Geldstrafe wären also 3350 EUR Geldstrafe fällig. -------------------- |
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07.01.2010, 10:04
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#5
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 3 Beigetreten: 07.01.2010 Mitglieds-Nr.: 52147 |
der Job wäre erst nach der Verurteilung...
ja wollte mit den 700€ nur sagen das es warscheinlich der mind. satz wäre.... |
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07.01.2010, 10:10
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#6
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7999 Beigetreten: 04.08.2005 Mitglieds-Nr.: 11861 |
Der beträgt nur einen Euro...
Bei Studenten, die ja auch ein sehr niedriges Einkommen wird der Tagessaatz z. B. zwischen 10 und 15 Euro festgelegt. Edit: Deine bisherige Tätigkeit ist kein Grund für eine Vorzugsbehandlung. Ein milderes Strafmaß oder etwas kürzere Sperre kann es in Ausnahmefällen nur geben, wenn man Staatsanwaltschaft/Richter durch erfolgte Maßnahmen verdeutlichen kann, dass man seinen Alkoholkonsum radikal geändert hat und man dadurch keine Gefahr mehr für den Straßenverkehr darstellt. Ist aber nicht ganz so einfach, wie es sich anhört. -------------------- "Je fester man davon überzeugt ist, im Recht zu sein, desto natürlicher ist der Wunsch, jeden anderen mit allen Mitteln dahin zu bringen, ebenso zu denken." George Orwell
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07.01.2010, 10:49
Beitrag
#7
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 |
Außerdem dürfte hier vor der Neuerteilung ob der hohen BAK noch eine MPU fällig sein.
Das Problem ist, dass im Strafrecht keine Kosten-/Nutzenrechnung angestellt wird. Kurz gesagt, was Du verdienen könntest interessiert keinen. Die Erfüllung des Tatbestandes indiziert nunmal die Ungeeignetheit zum Führen on Kraftfahrzeugen. Mithin schließe ich Dein Ansinnen zwar als verständlich aber in der Praxis nicht durchsetzbar aus. @Jens 50 TS sind für nen einfachen 316er zu viel. Wenn er nicht nennenswert vorbelastet ist, sind 30-40 maximal realistisch. -------------------- |
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07.01.2010, 18:12
Beitrag
#8
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24396 Beigetreten: 05.07.2007 Mitglieds-Nr.: 33782 |
Hallo, Dixivs87,
herzlich willkommen im Verkehrsportal. Das genaue Blutergebnis liegt mit Sicherheit bereits vor, und dies solltest Du beim zuständigen Sachbearbeiter unbedingt nachfragen. Wie RA XDiver ja schon geschrieben hat, droht Dir eine MPU, zumindest, wenn Du 1,6 Promille oder mehr als BAK - Wert hattest. Somit ist es wichtig für Dich, zu wissen, auf was Du Dich einstellen musst, damit Du ggf. rechtzeitig mit der Aufarbeitung und Vorbereitung anfangen kannst. .... na ja schon toll 4 Jahre für den Staat gearbeitet im Ausland gegen Piraten gekämpft und nun wird mann so bestraft wollte im Security Dienst mich verwircklichen aber nun dadurch wird mir dies auch so gut wie kaputt gemacht klar habe ich selbst schuld keine frage aber ein bischen Milde wahren wär ja auch ok....oder nicht :-( Entschuldige bitte, wenn ich diesem Gejammere nicht zustimme, aber nicht die Polizeibeamten und auch nicht Staatsanwalt, Richter und Mitarbeiter der Führerscheinstelle sind schuld an Deinem Dilemma, sondern Du ganz alleine. Niemand hat Dich gezwungen, alkoholisiert Auto zu fahren, und niemand von denen hat Dich gezwungen, überhaupt so viel zu trinken. Bevor Du andere für Deine Probleme verantwortlich machst, solltest Du erst einmal darüber nachdenken, wie es sein kann, dass Du mit einem derart hohen Atemalkoholwert überhaupt noch fahren konntest. Zu Deinen Plänen, Dich in zwei Jahren bei der Polizei zu bewerben: Bewerben kannst Du Dich, aber ich mache Dir absolut keine Hoffnungen, dass Du auch nur zu dem Test zugelassen wirst. Durch die Trunkenheitsfahrt hast Du bereits eine Straftat begangen, die im Normalfall eine Einstellung bei der Polizei unmöglich macht, und der hohe Promillewert tut dazu sein übriges. Viele Grüße, Nachteule -------------------- Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.
Mahatma Gandhi |
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