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Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 4 Beigetreten: 06.01.2010 Mitglieds-Nr.: 52135 ![]() |
![]() aufgefallen jetzt müsste ich doch wieder mein Führerschein wieder Bekommen so wie ich im Forum Gelesen habe 10+5 ( 15 Jahre ) habe auch nie einen Antrag MPU Gestellt , Auskunft vom Kraftfahrt-Bundesamt kein Eintrag Führungszeugnis auch Sauber , nach § 20 FeV Neuerteilung einer Fahrerlaubnis. ihr könnt ja mal schreiben ob das so ist . E-Mail : *** MFG B.S ![]() ![]() ![]() Der Beitrag wurde von Jens bearbeitet: 06.01.2010, 13:07
Bearbeitungsgrund: email-Adresse gelöscht
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Beitrag
#2
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30686 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 ![]() |
Ich habe 1995 Führerscheinentzug durch das Gericht 15 Jahre nach dem Datum des damaligen Urteils/Strafbefehls wird der entsprechende Eintrag aus dem VZR getilgt. Dann ist eine Neuerteilung ohne vorherige MPU möglich.
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Beitrag
#3
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19631 Beigetreten: 17.04.2005 Mitglieds-Nr.: 9339 ![]() |
Hallo, willkommen im Forum.
Du bekommst Deinen Führerschein nicht wieder, sondern musst eine neue Fahrerlaubnis beantragen. Die MPU- Auflage für eine neue Fahrerlaubnis könnte jedoch in der Tat verfristet sein oder in Kürze verfristen. Um das zu beurteilen, wäre wichtig, wenn Du die genauen Daten posten würdest. Wann wurde das Urteil gesprochen/ von wann datiert der Strafbefehl? Die neue Fahrerlaubnis müsste Dir in der Regel prüfungsfrei erteilt werden (§ 20 Abs. 2 FeV), jedoch gibt es einige Fahrerlaubnisbehörden, die in zweifelhafter Praxis nach bestimmten Zeiträumen (z.B. 10 Jahre) erneute Prüfungen verlangen. mfG Durban ![]() -------------------- Proxima Estación: Esperanza.
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Beitrag
#4
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 4 Beigetreten: 06.01.2010 Mitglieds-Nr.: 52135 ![]() |
Hallo die Führerscheinstelle hat mir gesagt brauche kein MPU mehr machen Gruß Napster1962
Der Beitrag wurde von darkstar bearbeitet: 06.01.2010, 14:43
Bearbeitungsgrund: Vollzitat des Vorpostings gelöscht.
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Beitrag
#5
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 4 Beigetreten: 06.01.2010 Mitglieds-Nr.: 52135 ![]() |
Hallo, willkommen im Forum. Du bekommst Deinen Führerschein nicht wieder, sondern musst eine neue Fahrerlaubnis beantragen. Die MPU- Auflage für eine neue Fahrerlaubnis könnte jedoch in der Tat verfristet sein oder in Kürze verfristen. Um das zu beurteilen, wäre wichtig, wenn Du die genauen Daten posten würdest. Wann wurde das Urteil gesprochen/ von wann datiert der Strafbefehl? Die neue Fahrerlaubnis müsste Dir in der Regel prüfungsfrei erteilt werden (§ 20 Abs. 2 FeV), jedoch gibt es einige Fahrerlaubnisbehörden, die in zweifelhafter Praxis nach bestimmten Zeiträumen (z.B. 10 Jahre) erneute Prüfungen verlangen. mfG Durban ![]() Napster1962 Hallo Die MPU- Auflage sind verfristet ( 10+5=15 Jahre ) das hat mir die Führerscheinstelle gsagt das Urteil wurde am März 1995 gesprochen genau kann ich das nicht sagen den ich habe keine Unterlagen mehr ( Brand in der Wohnung ) Gruß Napster1962 |
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Beitrag
#6
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 10706 Beigetreten: 12.05.2006 Mitglieds-Nr.: 19269 ![]() |
Hallo Die MPU- Auflage sind verfristet ( 10+5=15 Jahre ) das hat mir die Führerscheinstelle gsagt das Urteil wurde am März 1995 gesprochen Wenn das Urteil im März 1995 gesprochen wurde ist nach aktuellem Rechtsstand noch eine Verwertung bis März 2010 möglich. Das in Flensburg kein Eintrag mehr ist hat dabei nichts zu sagen. Wenn allerdings die FEB meint das ein Neuantrag auch ohne MPU-Auflage beschieden wird, dann würde ich ihn stellen.Erfahrungen zur prüfungsfreien Neuerteilung (betrifft nur die Fahrerlaubnisprüfungen) nach mehr als 15 Jahren findest du hier. mfg darkstar -------------------- |
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Beitrag
#7
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 442 Beigetreten: 22.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37725 ![]() |
Ich habe 1995 Führerscheinentzug durch das Gericht 15 Jahre nach dem Datum des damaligen Urteils/Strafbefehls wird der entsprechende Eintrag aus dem VZR getilgtDer Eintrag wurde spätestens 2005 aus dem VZR gelöscht,aber die tat (war (ist) bis 2010 verwertbar) Dann ist eine Neuerteilung ohne vorherige MPU möglich. Richtig,15 Jahre nach dem Datum des damaligen Urteils/Strafbefehls Gruß alargo -------------------- Auf ein neues !!!!!
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 30.04.2025 - 23:49 |