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> MPU-Verjährung-jüngste Erfahrung
steve38
Beitrag 11.12.2009, 11:32
Beitrag #1


Neuling
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Hallöle....
ich bin neu hier und möchte mal ein gaaanz großes Lob aussprechen...ich lese schon länger hier mit und finde den Umgangston, sowie die angebotenen Hilfen und Antworten klasse.

Und darum möchte ich jetzt auch gern mal eine Frage stellen:

Ich habe 1991 meine FE entzogen bekommen...( Betrunken gefahren und in ein parkendes Fahrzeug gefahren und auch noch geflüchtet )
Jetzt sprach ich mit meinem Nachbarn über die Tatsache, daß ich keinen Führerschein mehr habe. Darauf sagte dieser ganz nebenbei..." Verjährt so etwas denn nicht?"
Daraufhin hab´ich mich mal im www. schlau gemacht und siehe da...15Jahre Verjährungsfrist.
Ich bin also hin zu unserer Führerscheinstelle ( in Bremen ) und wollte mich nur mal genau erkundigen, ob ich meinen Führerschein unter Ableistung einer theoretischen- und Praktischen Prüfung neu machen darf.
Ich hatte mich schon mental auf stundelanges " aufdenknienrutschen" eingestellt, da sagt die anwesende Sachbearbeiterin zu mir: " Bringen Sie mir ein Paßfoto, einen Sehtest und ein bischen Geld mit und dann bekommen Sie Ihre FE wieder...ganz ohne Prüfung.
Ich wäre fast vom Glauben abgefallen...wirklich unglaublich.
Also bin ich mit den geforderten Unterlagen und dem Geld wieder hin und dort den Antrag mit Ihr fertig gemacht, bezahlt und gut.
Jetzt warte ich, daß die Führerscheinstelle sich wieder meldet, wenn das polizeil. Führungszeugnis und die Bestätigung vom Verkehrszentralregister ( heißt das so ? ) da ist. Sie sagte , das könne so 3-6 Wochen dauern, aufgrund der bevorstehenden Feiertage, wohl eher 6 Wochen.

Nun ist es so, daß ich Anfang des nächsten Jahres, eine neue Arbeitsstelle antrete und ich den FS dafür benötige...meine Frage wäre: Kann man diesen Vorgang irgendwie beschleunigen?

Und meine zweite Frage wäre: Kann der Wiedererteilung meiner Fahrerlaubnis noch etwas dazwischen kommen? ( Führungszeugnis müßte sauber sein und Eintragungen im Verkehrzentralregister kann es eigentlich auch nicht geben. )
Denn ich habe mir gestern schon ein Auto gekauft und zugelassen, um gleich startbereit zu sein um meine neue Arbeitsstelle anzutreten. Hoffentlich war das nicht zu voreilig...

1000 Dank im voraus, mit lieben Grüßen aus Bremen.

Der Beitrag wurde von steve38 bearbeitet: 11.12.2009, 11:38
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Jens
Beitrag 11.12.2009, 11:34
Beitrag #2


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Zitat (steve38 @ 11.12.2009, 11:32) *
Kann der Wiedererteilung meiner Fahrerlaubnis noch etwas dazwischen kommen? ( Führungszeugnis müßte sauber sein und Eintragungen im Verkehrzentralregister kann es eigentlich auch nicht geben. )
Unter den von dir genannten Voraussetzungen: Nein


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steve38
Beitrag 11.12.2009, 11:37
Beitrag #3


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können die denn jetzt noch auf die idee kommen, daß ich doch noch eine Prüfung machen muß?

Und hast Du vielleicht eine idee, wie man das ganze beschleunigen könnte?
Danke schon mal
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Jens
Beitrag 11.12.2009, 11:40
Beitrag #4


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Zitat (steve38 @ 11.12.2009, 11:37) *
können die denn jetzt noch auf die idee kommen, daß ich doch noch eine Prüfung machen muß?
Die kommen nicht einfach so auf die Idee. Damit Prüfungen angeordnet werden, müssen Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, daß du die notwendigen Fähigkeiten zum Führen von Kraftfahrzeugen nicht mehr besitzt. Da dir bereits die prüfungsfreie Neuerteilung zugesagt wurde, scheint es solche Tatsachen nicht zu geben. Somit dürfte es auch keinen "Rückzieher" seitens der Behörde geben.

Zitat (steve38 @ 11.12.2009, 11:37) *
Und hast Du vielleicht eine idee, wie man das ganze beschleunigen könnte?
Leider nicht.


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steve38
Beitrag 11.12.2009, 11:42
Beitrag #5


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ist doch komisch...da lebt man 18Jahre ohne FE und arrangiert sich damit und dann wenn man sie zurückbekommen kann , kann man es nicht mal mehr ein paar Wochen aushalten...

Vielen Dank für die Mühe und ein schönes WE aus HB... biggrin.gif

Der Beitrag wurde von steve38 bearbeitet: 11.12.2009, 11:45
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Gast_charly68_*
Beitrag 11.12.2009, 11:43
Beitrag #6





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Zitat (steve38 @ 11.12.2009, 11:37) *
können die denn jetzt noch auf die idee kommen, daß ich doch noch eine Prüfung machen muß?


können schon, ab dazu müssen der FEB erst Tatsachen bekannt sein, die eine Prüfungsanordnung rechtfertigen.

Zitat (steve38 @ 11.12.2009, 11:37) *
Und hast Du vielleicht eine idee, wie man das ganze beschleunigen könnte?


Du kannst nur aufgrund des Arbeitsplatzwechsels um eine beschleunigte Abwicklung bitten.

Tun müssen sie es nicht und wenn sie es doch tun sei es dann ja zu Deinem Vorteil.
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steve38
Beitrag 11.12.2009, 11:46
Beitrag #7


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hab´da heute morgen schon angerufen, aber die gute Dame war ja so genervt, da mochte ich danach nicht fragen.

Klasse jetzt bekomme ich heute Nachmittag mein neues Auto und darf es nicht fahren...echt klasse

Der Beitrag wurde von steve38 bearbeitet: 11.12.2009, 11:53
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Jens
Beitrag 11.12.2009, 12:00
Beitrag #8


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Zitat (steve38 @ 11.12.2009, 11:46) *
Klasse jetzt bekomme ich heute Nachmittag mein neues Auto und darf es nicht fahren...echt klasse

Kleiner Tipp: Auch wenns in den Fingern juckt, lass dich nicht zu einer Fahrt, egal wie kurz, hinreißen. Das wäre eine Straftat (§21 StVG, Fahren ohne Fahrerlaubnis).


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steve38
Beitrag 11.12.2009, 12:12
Beitrag #9


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Danke ...ich fahre auf keinen Fall!!! Nicht mal Fahrrad ohne Licht...ich hab´mich wirklich geändert mit den Jahren. Alkohol z.B. trinke ich seit vielen, vielen Jahren gar nicht mehr.
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ilam
Beitrag 11.12.2009, 12:14
Beitrag #10


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Die Chance, dass es schneller klappt, ist aber trotzdem da. In Hamburg habe ich die Erfahrung gemacht, dass die veranschlagten Zeiten gerne etwa verdoppelt werden, damit der "Kunde" nicht dauernd zwischendurch nachfragt, ob es nicht doch schon da ist...
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steve38
Beitrag 11.12.2009, 12:25
Beitrag #11


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Hallo...kann gut sein, weil die Sachbearbeiterin zu mir sagte es dauert so ca 3-6 Wochen und heute morgen am Telefon sagte sie 4-8 Wochen.
Vielleicht hab´ich ja das Glück und es wird noch was vor Weihnachten...aber das wäre wohl des Glückes zu viel...bin ja sooooooooooooo froh, daß ich den FS überhaupt so wieder bekomme, ohne Prüfung meine ich.
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fragen-fragen
Beitrag 11.12.2009, 13:30
Beitrag #12


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Zitat (steve38 @ 11.12.2009, 11:42) *
ist doch komisch...da lebt man 18Jahre ohne FE und arrangiert sich damit und dann wenn man sie zurückbekommen kann , kann man es nicht mal mehr ein paar Wochen aushalten...


Da ich in fast gleicher Situation bin,kann ich für meinen Teil nur
sagen,daß es mit "aushalten" eigentlich nichts zu tun hat.
Das was mich sehr nervt,ist nicht die Lange Zeit des Wartens auf die FE,
sondern das es bei der Bearbeitung,(zumindest in meinen Fall),
mir selbst nach 8 Wochen nicht gesagt werden kann,wie die Sache
sich denn nun verhält,im Bezug auf eine Erteilung.
Wenn die FSST,sagen würde,das dauert halt,mit dem Druck der FE ect.
aber bekommen tun sie ihn,wäre das eine Auskunft mit der ich
sehr gut leben könnte und es mir dann auch nicht auf ein paar Wochen
mehr warten ankommen würde.

Wünsche Dir viel Glück smile.gif
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steve38
Beitrag 11.12.2009, 13:48
Beitrag #13


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hallöle....

....eine Frage hätte ich da noch...ich mußte bei der Führerscheinstelle mein Paßfoto, einen Sehtest und das Geld mitbringen. Jetzt habe ich hier in irgendeinem thread gelesen, daß ich noch einen erste -Hilfe Kurs absolvieren muß. Ist das richtig??? Denn davon hatte die Sachbearbeiterin nur im zusammenhang mit der Fs-Klasse 3 bis 7,5 t gesprochen
Ich habe die Wiedererteilung der alten Klasse 3 beantragt, bis 3,5 t.
Danke im voraus

Zitat (fragen-fragen @ 11.12.2009, 13:30) *
Zitat (steve38 @ 11.12.2009, 11:42) *
ist doch komisch...da lebt man 18Jahre ohne FE und arrangiert sich damit und dann wenn man sie zurückbekommen kann , kann man es nicht mal mehr ein paar Wochen aushalten...


Da ich in fast gleicher Situation bin,kann ich für meinen Teil nur
sagen,daß es mit "aushalten" eigentlich nichts zu tun hat.
Das was mich sehr nervt,ist nicht die Lange Zeit des Wartens auf die FE,
sondern das es bei der Bearbeitung,(zumindest in meinen Fall),
mir selbst nach 8 Wochen nicht gesagt werden kann,wie die Sache
sich denn nun verhält,im Bezug auf eine Erteilung.
Wenn die FSST,sagen würde,das dauert halt,mit dem Druck der FE ect.
aber bekommen tun sie ihn,wäre das eine Auskunft mit der ich
sehr gut leben könnte und es mir dann auch nicht auf ein paar Wochen
mehr warten ankommen würde.

Wünsche Dir viel Glück smile.gif




Danke, das wünsch´ich Dir auch....hoffentlich passiert mir soetwas nicht, ich brauch meinen Lappen unbedingt beruflich.
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Gast_charly68_*
Beitrag 11.12.2009, 13:50
Beitrag #14





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Wenn Du die Klasse 3 hattest, dann steht Dir die neue Klasse C1E (bis 7,5 to) zu, sofern die Voraussetzungen hierfür erfüllt werden können.

Für die Klasse C1E wird ein Erste-Hilfe-Kurs sowie entsprechende medizinische Untersuchungen (Augenarzt und Hausarzt)

Warum hast Du nur Klasse B bzw. BE (bis 3,5 to) beantragt?
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steve38
Beitrag 11.12.2009, 13:54
Beitrag #15


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reicht mir und ich wollte nicht noch extra zum Doc. und erste Hilfe machen...hab´es sehr eilig mit der Fe.

...muß ich denn nun noch einen erste Hilfe Kurs machen? Bis 3,5t?

Der Beitrag wurde von Mr.T bearbeitet: 11.12.2009, 22:04
Bearbeitungsgrund: unnötiges Zitat des Vorposting gelöscht
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Jens
Beitrag 11.12.2009, 14:02
Beitrag #16


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Nein


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steve38
Beitrag 11.12.2009, 14:09
Beitrag #17


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PUHHH...DANKE biggrin.gif
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fragen-fragen
Beitrag 11.12.2009, 14:23
Beitrag #18


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Eine Frage noch,was hast Du denn nun genau beantragt,B oder BE?
Denke wenn es nur B sein sollte versuch doch wenigstens das E noch zu
bekommen.

@ Mods
Oder wird das gleich miterteilt?

Ich habe mal gelesen,daß man eigentlich nur das bekommt,
was man auch genau beantragt hat
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Jens
Beitrag 11.12.2009, 14:25
Beitrag #19


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Zitat (fragen-fragen @ 11.12.2009, 14:23) *
Oder wird das gleich miterteilt?

Nö. E muß man schon explizit beantragen. Wenn man nur B beantragt, gibts B und die eingeschlossenen Klassen M, L und S. Mehr nicht.


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GSX-R
Beitrag 11.12.2009, 14:25
Beitrag #20


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Zitat (fragen-fragen @ 11.12.2009, 14:23) *
Ich habe mal gelesen,daß man eigentlich nur das bekommt,
was man auch genau beantragt hat

So sollte es auch sein.


--------------------


Lieber einen Moment lang feige - als ein Leben lang tot
Wer zuletzt lacht, hat es nicht eher begriffen.
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steve38
Beitrag 11.12.2009, 14:35
Beitrag #21


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häää????
also ich hab´glaub ich nur B beantragt, weil ich ja eh nur bis 3,5t brauche...was wäre denn dann E bzw. BE?
Und was ist M,L und S?
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fragen-fragen
Beitrag 11.12.2009, 14:36
Beitrag #22


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Danke wavey.gif

Na dann steve ,auf und das E noch mitnehmen whistling.gif

Die Ergänzung zum Pkw-Führerschein für alle, denen die relativ leichten Anhänger der Klasse B nicht genügen. Der BE-Schein ist wegen der Ausbildungs- und Prüfungskosten sicher erst dann zu empfehlen, wenn er tatsächlich gebraucht wird.

Aber wenn Du schon beantragst,dann nehme den gleich
noch "Kostenfrei" mit.
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darkstar
Beitrag 11.12.2009, 14:39
Beitrag #23


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Zitat (steve38 @ 11.12.2009, 14:35) *
also ich hab´glaub ich nur B beantragt, weil ich ja eh nur bis 3,5t brauche...was wäre denn dann E bzw. BE? Und was ist M,L und S?
Siehe die neuen Fahrerlaubnisklassen. BE würde ich an deiner Stelle (mindestens) noch mitnehmen. wavey.gif

mfg
darkstar


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steve38
Beitrag 11.12.2009, 14:41
Beitrag #24


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neee sowas brauch ich doch nicht....sonst dauert das alles noch länger...
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fragen-fragen
Beitrag 11.12.2009, 14:43
Beitrag #25


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Warum sollte es deshalb länger dauern ?

Einfach anrufen und sagen,daß Du Deinen Antrag noch
auf E erweitern möchtst,dann mußte dort wahrscheinlich hin
und einen 3 Zeiler schreiben und das wars.
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steve38
Beitrag 11.12.2009, 14:46
Beitrag #26


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ach so...na dann, will ich da Montag mal hin...Danke für den Tipp.
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Wollf_0708
Beitrag 11.12.2009, 20:38
Beitrag #27


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Zitat (charly68 @ 11.12.2009, 13:50) *
Wenn Du die Klasse 3 hattest, dann steht Dir die neue Klasse C1E (bis 7,5 to) zu, sofern die Voraussetzungen hierfür erfüllt werden können.

Für die Klasse C1E wird ein Erste-Hilfe-Kurs sowie entsprechende medizinische Untersuchungen (Augenarzt und Hausarzt)

Warum hast Du nur Klasse B bzw. BE (bis 3,5 to) beantragt?


Die alte Klasse drei hatte ich auch, ohne irgendwelches Nachfragen, ärztliche Untersuchungen usw. bekam ich B, C1, BE, und C1E .

GrüßeWolFgang
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Jens
Beitrag 11.12.2009, 20:41
Beitrag #28


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@Wollf_0708:
War es bei dir auch eine Neuerteilung nach vorheriger Entziehung oder eine Umstellung einer Fahrerlaubnis alten Rechts?


--------------------
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Wollf_0708
Beitrag 12.12.2009, 11:16
Beitrag #29


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@Jens smile.gif
Es war (bei mir) eine Umstellung/Umschreibung vom alten 3er-Graulappen in den Kartenführerschein.
Ich weiss schon, dass da DER Unterschied besteht.

Aber: Warum, das weiss ich nicht, sehe den Sinn noch nicht.

Die "Grundqualifikation/Grundfahrerlaubnis" ist ja in beiden Fällen gegeben.
Wieso bekommt der "Entzogene" nicht automatisch wieder den zB.C1E, und weitere,
der freiwillig Umgeschriebene bekommt ihn aber automatisch erteilt think.gif

Jetzt sach nich`: Nur weil es im Gesetz so steht !
Sehe ich ja fast als "Nachbestrafung".


Deswegen war mir Charly68`s Antwort, nur zur Hälfte "richtig".

Grüße
WolFgang
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Mr.T
Beitrag 12.12.2009, 12:42
Beitrag #30


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Zitat (Wollf_0708 @ 12.12.2009, 11:16) *
Die "Grundqualifikation/Grundfahrerlaubnis" ist ja in beiden Fällen gegeben.
Wieso bekommt der "Entzogene" nicht automatisch wieder den zB.C1E, und weitere,
der freiwillig Umgeschriebene bekommt ihn aber automatisch erteilt think.gif
Der "freiwillig Umgeschriebene" hat Besitzstand, ihm wird Nichts genommen, sondern nur umgestellt auf die neuen Klassen. Auf diesen Besitzstand kann sich Derjenige ja nicht berufen, dem die Fahrerlaubnis entzogen wurde, weil dieser ja keine Fahrerlaubnis besitzt. Nun kommt leider das Gesetz, was du ja nicht lesen oder hören willst:
Die EU-Führerscheinrichtlinie wurde zum 01.01.1999 mit der FeV in nationales Recht umgesetzt. Nach der EU-RiLi darf eine Fahrerlaubnis der Klasse 2 (Führer von Fahrzeugen der Klassen C, C + E, D, D + E und der Unterklassen C1, C1 + E, D1 und D1 + E) nur erteilt werden, wenn der Bewerber seine gesundheitliche Eignung nachweist. Für Fahrerlaubnisse der Klasse 1 (Führer von Fahrzeugen der Klassen A, B und B + E sowie der Unterklassen A1 und B1) gelten diese verschärften Regeln nicht.
Die Antwort mag jetzt für dich unbefriedigend sein, aber es ist so, wie es ist.


--------------------
Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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Wollf_0708
Beitrag 12.12.2009, 13:40
Beitrag #31


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Zitat (Mr.T @ 12.12.2009, 12:42) *
Nun kommt leider das Gesetz, was du ja nicht lesen oder hören willst:
....
......
Die Antwort mag jetzt für dich unbefriedigend sein, aber es ist so, wie es ist.

Danke Dir, Mr.T, für den Dir untypisch langen Text. wink.gif
Unbefriedigt bin ich aber immer noch:
Es geht momentan nicht in meinen Kopp hinein, wieso in diesem Fall, der 60 61 jährige "Besitzständler" mit einem 7,5 Tonner fahren kann und darf, und der "Neuerteilte" es nicht mehr (ohne Gutachten, Beantragungen) kann und darf.
Eine gewisse Fahrpraxis mit zB. 7,5ern setze ich bei beiden voraus.
Der praktische, reale Hintergrund erschliesst sich mir noch nicht..........ausser dass es im Gesetz steht.

...oder war der "alte Dreier bis 7,5to" nur eine nationale "Bonus"-Regelung ?


Grüße
WolFgang
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Mr.T
Beitrag 12.12.2009, 15:12
Beitrag #32


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Zitat (Wollf_0708 @ 12.12.2009, 13:40) *
Der praktische, reale Hintergrund erschliesst sich mir noch nicht..........ausser dass es im Gesetz steht.
Wenn man durch diese Regelung einige LKW-Unfälle, die durch gesundheitliche Probleme der Fahrer entstehen könnten, verhindern kann, ergibt das schon einen Sinn.


--------------------
Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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steve38
Beitrag 16.12.2009, 11:33
Beitrag #33


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Hallöle....ich wieder,
also im mom gibt´s nix neues. Morgen sind 14 Tage vorbei und ich werde dann gleich morgen früh mal in der FSST anrufen und fragen ob schon was da ist.
Hoffentlich ist die SB nicht so genervt, daß Sie mich extra warten lässt. think.gif ranting.gif
Also...so wie es etwas neues gibt schreib ich hier, wie alles gelaufen ist...nochmal herzlichen Dank für Eure tolle Unterstützung.
LG aus HB. wavey.gif
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steve38
Beitrag 17.12.2009, 12:12
Beitrag #34


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Sodele Ihr Lieben....
....hab´heute morgen in der FSST angerufen und die muffelige Dame mal gefragt , ob schon etwas da wäre...Sie sagte daraufhin, daß ich doch wohl wüßte, daß ich angeschrieben werde. Ich hab´Ihr aber dann halt gesagt, daß meine berufliche Zukunft davon abhinge und ich deshalb so nervös sei....daraufhin willigte Sie mürrisch ein mal eben nach zu sehen. Die Spannung wuchs...gefühlte 2 Std später kam Sie zurück und sagte alles da und alles gut, wenn ich will kann ich mir eine vorläufige FE holen. Gesagt getan hin zur FSST und jetzt hab´ich Sie!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!...und keinen Pfennig dazubezahlt. Insgesamt hat mich die Neuerteilung jetzt 104,undnpaarzerquetschte € gekostet.

Der Führerschein ist beantragt und wird mir Druckfrisch zugesendet.´

Liebes Forum, ohne Euch wäre es nie dazu gekommen. 100000000000000 mal Danke für Eure Hilfe und Unterstützung!
So jetzt will ich fahren....brumm...brumm...Hup...Hup. wavey.gif
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Gast_klaus62_*
Beitrag 17.12.2009, 12:18
Beitrag #35





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auch wenn ich dir nicht helfen konnte.......


herzlichen Glückwunsch!! wavey.gif
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steve38
Beitrag 17.12.2009, 12:27
Beitrag #36


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Besten Dank...ich freu mich wie ein Schnitzel:-)

Der Beitrag wurde von Mr.T bearbeitet: 17.12.2009, 16:12
Bearbeitungsgrund: unnötiges Zitat des Vorposting gelöscht
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AnGu
Beitrag 17.12.2009, 12:33
Beitrag #37


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Zitat (steve38 @ 17.12.2009, 12:12) *
Liebes Forum, ohne Euch wäre es nie dazu gekommen. 100000000000000 mal Danke für Eure Hilfe und Unterstützung!
So jetzt will ich fahren....brumm...brumm...Hup...Hup. wavey.gif


dann mal allzeit "knitterfreie" Fahrt rolleyes.gif
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steve38
Beitrag 17.12.2009, 12:39
Beitrag #38


Neuling
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DAAAAAAAANNNKKKEEEEESSSSCCHHHHÖÖÖÖÖÖNNNNNN rofl1.gif

Der Beitrag wurde von Mr.T bearbeitet: 17.12.2009, 16:13
Bearbeitungsgrund: unnötiges Zitat des Vorposting gelöscht
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juergi1967
Beitrag 10.01.2010, 15:47
Beitrag #39


Neuling


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Muß man nicht zur MPU, wenn der FS wegen Trunkenheit entzogen wurde????

Den bekommt man doch nicht so einfach mal eben wiedererteilt, oder ????
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Mr.T
Beitrag 10.01.2010, 15:58
Beitrag #40


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Zitat (juergi1967 @ 10.01.2010, 15:47) *
Muß man nicht zur MPU, wenn der FS wegen Trunkenheit entzogen wurde????
Nicht immer.

Zitat (juergi1967 @ 10.01.2010, 15:47) *
Den bekommt man doch nicht so einfach mal eben wiedererteilt, oder ????
Manchmal schon.

Oder klarer: Kommt drauf an. wink.gif


--------------------
Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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Gast_klaus62_*
Beitrag 10.01.2010, 18:32
Beitrag #41





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Zitat (juergi1967 @ 10.01.2010, 15:47) *
Muß man nicht zur MPU, wenn der FS wegen Trunkenheit entzogen wurde????


ab 1,6‰ ist die MPU vorgeschrieben.

darunter nur, wenn du Wiederholungstäter bist wavey.gif
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juergi1967
Beitrag 12.01.2010, 14:30
Beitrag #42


Neuling


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Verjährt das nicht irgendwann mit der MPU??

Kann man eigentlich Einsicht in die Führerscheinakte bekommen und wenn, dann wie?? Ich weiß gar nicht mehr, was ich alles mal wann "verbrochen" habe. Mein FS ist seit August 1996 weg und zur MPU war ich auch schon ein paar mal. Leider weiß das auch die FS-Behörde. Gibt es trotzdem Chancen, den mal wieder zu bekommen.

Ich bin danach ja auch nicht mehr alkoholisiert gefahren.
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Gast_charly68_*
Beitrag 12.01.2010, 14:35
Beitrag #43





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Für die Akteneinsicht einfach einen Termin mit der FEB ausmachen und dann hingehen.

Die Akteneinsicht ist kostenlos.

Die MPU-Auflage verjährt 15 Jahre nach der letzten Verurteilung- in Deinem Fall müsste dies 2011 sein, sofern nichts neues dazu gekommen ist bzw. die Anträge nach den negativen MPUs zurück gezogen und die negativen MPUs nicht vorgelegt wurden.
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Q-Treiberin
Beitrag 12.01.2010, 14:35
Beitrag #44


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Zitat
Verjährt das nicht irgendwann mit der MPU??
Nach 15 Jahren wenn zwischenzeitlich nichts gewesen ist (negative MPU, weitere Taten etc.)
Zitat
Kann man eigentlich Einsicht in die Führerscheinakte bekommen und wenn, dann wie??
Bei der FSST anrufen, Termin vereinbaren, reinschauen.
Zitat
Gibt es trotzdem Chancen, den mal wieder zu bekommen.
Natürlich.
Bitte einen @Mod Dir einen eigenen Thread aufzumachen, beginne eine vernünftige Vorbereitung (wir helfen), mach die MPU und fahre wieder...


--------------------
Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder
Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet...
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superdiesel
Beitrag 12.01.2010, 14:39
Beitrag #45


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Zitat (juergi1967 @ 12.01.2010, 14:30) *
Mein FS ist seit August 1996 weg....
Ich bin danach ja auch nicht mehr alkoholisiert gefahren.

aber ohne Alk schon? think.gif


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„Haben Sie beim Autofahren schon bemerkt, dass jeder, der langsamer fährt als Sie, ein Idiot ist
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Q-Treiberin
Beitrag 12.01.2010, 14:43
Beitrag #46


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Zitat (charly68 @ 12.01.2010, 14:35) *
Die MPU-Auflage verjährt 15 Jahre nach der letzten Verurteilung- in Deinem Fall müsste dies 2011 sein, sofern nichts neues dazu gekommen ist bzw. die Anträge nach den negativen MPUs zurück gezogen und die negativen MPUs nicht vorgelegt wurden.

Du hast dieses
Zitat
zur MPU war ich auch schon ein paar mal. Leider weiß das auch die FS-Behörde.
aber schon gelesen, oder?

btw. mach Deine Edits doch bitte kenntlich...


--------------------
Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder
Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet...
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juergi1967
Beitrag 14.01.2010, 14:27
Beitrag #47


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Zitat (superdiesel @ 12.01.2010, 14:39) *
Zitat (juergi1967 @ 12.01.2010, 14:30) *
Mein FS ist seit August 1996 weg....
Ich bin danach ja auch nicht mehr alkoholisiert gefahren.

aber ohne Alk schon? think.gif


Ja, ich fahre eigentlich jedes WE im Sommer Kremsertouren mit 6 km/h Trecker und bis zu 30 Personen.
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Mr.T
Beitrag 14.01.2010, 15:07
Beitrag #48


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Uii! blink.gif
Das wäre dann im Sommer jedes Wochenende FoFE. thread.gif


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Gruß Mr.T

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Polo79
Beitrag 14.01.2010, 17:03
Beitrag #49


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Warum? unsure.gif
§ 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 FeV spricht doch nur von "Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart für die Verwendung land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind". Das dürfte auf einen Trecker zutreffen. Es fehlt hier der Passus "und für solche Zwecke eingesetzt werden". think.gif


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[A] [BE] [C1E] [CE] [D1E] [DE] [MSLT]

Da ich zu faul zum Acronymisieren bin, hier ein kleiner Service für Foren-Neulinge.
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Mr.T
Beitrag 14.01.2010, 17:08
Beitrag #50


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Die Zugmaschine wird doch zum Personentransport genutzt, auf dem Anhänger werden 30 Personen transportiert. Dafür ist die Klasse DE erforderlich.


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