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> Schwerbehindertenparkausweis abgelaufen, Ticket bekommen...
Torsten
Beitrag 10.12.2009, 20:11
Beitrag #1


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Hallo zusammen,
ich bin in Besitz von einem Schwerbehindertenparkausweis. Mein Bruder ist auf einen Rollstuhl angewiesen und ich habe den Parkausweis nach dem Tod meines Opas quasi übernommen(war auch kein Problem).

Heute parkte ich auf einem Behindertenparkplatz um meinen Bruder zu einem Arzt zu bringen.Nach meiner Rückkehr zum Auto klemmte ein Ticket am Scheibenwischer.Wegen folgender Ordnungswiedrigkeit :"Parken auf Behindertenparkplatz" wird ein Verwarnungsgeld von 35€ erhoben. Handschriftlich ist rechts auf dem Überweisungsträger vermerkt:"Behindertenausweis abgelaufen".

Da habe ich wohl nicht aufgepasst,der Parkausweis ist tatsächlich abgelaufen. Ich habe im Bußgeldkatalog aber immer nur die 35€ in Bezug auf das Unberechtigte Parken ohne Ausweis gefunden. Von "abgelaufen" war meine ich nirgends die Rede. Auch auf dem Merkblatt welches ich mitr angesehen habe steht nichts.

Wie gesagt,ich habe nicht "unberechtigt" dort geparkt,der Ausweis ist lediglich abgelaufen. Auch der Handschriftliche Vermerk stimmt nicht. Der "Behindertenausweis" meines Bruders ist unbefristet gültig.(Ich will keine Erbsen zählen,aber wenn schon,dann komplett richtig).

Muß also ein abgelaufener Ausweis so behandelt werden wie ein nicht vorhandener?
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Acki
Beitrag 10.12.2009, 20:53
Beitrag #2


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Ihr könnt den Schwerbehinderten-Parkausweis deines Opas nicht einfach übernehmen. Dein Bruder kann sich aber sicherlich einen eigenen ausstellen lassen.
Leider war der Parkausweis nicht gültig und damit ist das Ticket berechtigt unsure.gif

gruß Acki
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superdiesel
Beitrag 10.12.2009, 20:56
Beitrag #3


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Der Parkausweis berechtigt - innerhalb des Gültigkeitkeitszeitraums - zum Parken.
Ein Parkticket aus dem Automaten berechtigt - bis zum Ablauf der Gültigkeitsdauer - zum Parken.
Ein Monatsticket des ÖPNV berechtigt - bis zum Ablauf des Monats - zum Busfahren.

In allen Fällen bist du nach Abblauf der Gültigkeitsdauer so gestellt, als hättest du keinen Ausweis/Fahrkarte/Ticket.
Wo siehst du den Unterschied?

Warum sollte beim Behindertenparkausweis eine andere Regelung gelten?


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„Haben Sie beim Autofahren schon bemerkt, dass jeder, der langsamer fährt als Sie, ein Idiot ist
und jeder, der schneller fährt, ein Verrückter?“

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Torsten
Beitrag 10.12.2009, 21:15
Beitrag #4


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Zitat (Acki @ 10.12.2009, 20:53) *
Ihr könnt den Schwerbehinderten-Parkausweis deines Opas nicht einfach übernehmen. Dein Bruder kann sich aber sicherlich einen eigenen ausstellen lassen.
Leider war der Parkausweis nicht gültig und damit ist das Ticket berechtigt unsure.gif

gruß Acki

Ich habe dem Tod meines Opas bei der zuständigen Behörde nachgefragt wie ich mich zu verhalten habe.Die Antwort war:Parken sie ganz normal weiter.Bei der nächsten Verlängerung (dabei wurde auch der neue EU-Ausweis ausgehändigt) gab es auch keine Probleme.Der Parkausweis ist auf den Namen meines Bruders ausgestellt.Sogar mit Foto...


Zitat (superdiesel @ 10.12.2009, 20:56) *
In allen Fällen bist du nach Abblauf der Gültigkeitsdauer so gestellt, als hättest du keinen Ausweis/Fahrkarte/Ticket.
Wo siehst du den Unterschied?

Warum sollte beim Behindertenparkausweis eine andere Regelung gelten?

Weil das Ticket ausgestellt ist mit der OWi "Parken auf Behindertenparkplatz". Und dazu habe ich ja erstmal die Berechtigung.Sag mir doch erstmal wo steht das der Auweis gültig sein muß?!

Der Handschriftliche Zusatz ist ausserdem auf dem Überweisungsträger geschrieben.Finde ich ein bißchen merkürdig... Ich will mich nicht um das zahlen drücken,ich hätte nur gerne gewusst wo das entsprechende Bußgeld vermerkt ist. Meiner Meinug nach kann auch nur für etwas Geld verlangt werden,was auch belegbar ist.Sonst ist ja auch (fast) alles geregelt...
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Jens
Beitrag 10.12.2009, 21:18
Beitrag #5


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Zitat (Torsten @ 10.12.2009, 21:15) *
Sag mir doch erstmal wo steht das der Auweis gültig sein muß?!
Ein ungültiger Ausweis ist kein Ausweis.

Zitat (Torsten @ 10.12.2009, 21:15) *
Ich will mich nicht um das zahlen drücken
Ich würds versuchen. Mit deiner Geschichte sollten die Chancen gut stehen.


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Torsten
Beitrag 10.12.2009, 21:25
Beitrag #6


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Was bedeutet "mit meiner Geschichte"? Das dass Ticket (meiner Meinug nach) falsch ausgestellt ist? Oder Vermerk auf der Überweisung?
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Jens
Beitrag 10.12.2009, 21:27
Beitrag #7


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Daß du einfach nur vergessen hast, dich rechtzeitig um die Verlängerung zu kümmern.


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Torsten
Beitrag 10.12.2009, 21:29
Beitrag #8


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Versuch macht klug... Wollte morgen eh bei der Stadt anrufen... Danke trotzdem!
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tomcraft
Beitrag 10.12.2009, 21:39
Beitrag #9


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Zitat (Torsten @ 10.12.2009, 21:29) *
Versuch macht klug... Wollte morgen eh bei der Stadt anrufen... Danke trotzdem!



Viel Glück dabei, ehrlich gemeint wavey.gif

Sei bitte im Gespräch aber etwas vorsichtig:

Man sollte nicht unbedingt heraus hören, dass Du der Fahrzeugführer warst. Wenn die Stadt das Verfahren nach Deinen Hinweisen einstellt, ist dies zwar ohne Bedeutung. Sollte es aber fortgeführt werden, gäbe es wohl einen Bußgeldbescheid gegen Dich, wenn man wüsste, dass Du das Auto abgestellt hast. Weiß man dies jedoch nicht, mündete das Verfahren in § 25a StVG mit einem Kostenbescheid für 18,50 Euro statt der 35 Euro, die man als "Lehrgeld" verbuchen könnte.

Eins ist jedoch klar und soll auch von mir noch mal deutlich gesagt werden, auch im Hinblick auf Dein zu führendes Gespräch: Ein abgelaufener Ausweis ist wie kein Ausweis. Ich rate daher eher zu freundlicher statt fordernder Kommunikation mit den betreffenden Stellen, da diese nur im Ermessenswege das Verfahren einstellen würden und man schnell auf stur schalten kann, wenn das Gegenüber einen ( nicht vorhandenen ) Trumpf meint auszuspielen. wavey.gif
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Torsten
Beitrag 10.12.2009, 21:43
Beitrag #10


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Wieso sollte ich nicht der Fahrzuegführer gewesen sein?Anders geht´s ja gar nicht.Ich bin gerade ein wenig verwirrt... blink.gif
Und das ich nicht auf konfontation aus bin ist auch klar.Ich fordere ja nicht das Bußgeld nicht zu verlangen.Wenn man mir z.B. anbietet "15€ wegen Vergesslichkeit" nehm ich die auchg an...
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Acki
Beitrag 10.12.2009, 21:47
Beitrag #11


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Zitat (Torsten @ 10.12.2009, 21:15) *
Ich habe dem Tod meines Opas bei der zuständigen Behörde nachgefragt wie ich mich zu verhalten habe.Die Antwort war:Parken sie ganz normal weiter.Bei der nächsten Verlängerung (dabei wurde auch der neue EU-Ausweis ausgehändigt) gab es auch keine Probleme.Der Parkausweis ist auf den Namen meines Bruders ausgestellt.Sogar mit Foto...

Ach so, jetzt versteh ich. Der Ausweis gehörte gar nicht deinem Opa, sondern es war schon immer der Ausweis deines Bruders. Vorher hat nur dein Opa immer deinen Bruder gefahren und jetzt tust du es.
Dann ist das ok ... WENN der Ausweis gültig ist.

Die Berechtigung auf einem Behindertenparkplatz zu parken hast du nur mit GÜLTIGEM Ausweis. Ist der Ausweis abgelaufen, darfst du den Behindertenparkplatz nicht benutzen.

gruß Acki
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Torsten
Beitrag 10.12.2009, 21:48
Beitrag #12


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War am Anfang ein wenig falsch formuliert.Sorry!
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Q-Treiberin
Beitrag 10.12.2009, 21:52
Beitrag #13


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Zitat (Torsten @ 10.12.2009, 21:43) *
Wieso sollte ich nicht der Fahrzuegführer gewesen sein?Anders geht´s ja gar nicht.Ich bin gerade ein wenig verwirrt... blink.gif
Könnte es nicht sein, dass unter Umständen gerade an dem Tag jemand anders Deinen Bruder gefahren hat und Du Dich zufälligerweise nicht mehr erinnern kannst, wer das genau war...? whistling.gif


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Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder
Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet...
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Torsten
Beitrag 10.12.2009, 21:56
Beitrag #14


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Klar,meine Frau... Und die hat da auch nicht drauf geachtet...Thx!
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Q-Treiberin
Beitrag 10.12.2009, 22:10
Beitrag #15


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Bist Du Dir sicher, dass es Deine Frau war? Vielleicht doch eine von vielen hilfsbereiten Freunden oder Nachbarn?? thread.gif


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Torsten
Beitrag 10.12.2009, 22:15
Beitrag #16


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Vieleicht... Ich glaub´ ich hab verstanden. War ein langer Tag heute,da dauert es schon mal... wink.gif
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superdiesel
Beitrag 11.12.2009, 04:56
Beitrag #17


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Öhm.

Zitat
Heute parkte ich auf einem Behindertenparkplatz .....
Nach meiner Rückkehr zum Auto klemmte ein Ticket am Scheibenwischer....
Handschriftlich ist rechts auf dem Überweisungsträger vermerkt:"Behindertenausweis abgelaufen".


Zitat
Könnte es nicht sein, dass unter Umständen gerade an dem Tag jemand anders Deinen Bruder gefahren hat und Du Dich zufälligerweise nicht mehr erinnern kannst, wer das genau war...


Zitat
Versuch macht klug... Wollte morgen eh bei der Stadt anrufen... Danke



Ob diese Argumentation bei solcher Zeitabfolge qualitativ sehr wertvoll ist ? think.gif wink.gif


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HaWeThie
Beitrag 11.12.2009, 07:32
Beitrag #18


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Zitat
Sag mir doch erstmal wo steht das der Auweis gültig sein muß?!
du gehörst nicht zufällig zu den Leuten, die meinen, dass soagar Selbstverständlichkeiten klar, deutlich und für den größten Idi... nichtversteher in irgendeiner Vorschrift gegegelt sein muss? Und sich dann beschwerden, dass so was überhaupt geregelt ist.


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Torsten
Beitrag 11.12.2009, 09:15
Beitrag #19


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Nein,ich bin kein Idiot! Ich beschwere mich auch nicht über das Ticket an sich.Ich finde es nur ungewöhnlich das quasi alles in irgendeiner Form geregelt ist,nur in meinem Fall nicht. Ich besitze aber soviel Grips es zu akzeptieren und nicht zu weinen das es so ist. WIe ich beeits betonte bin ich bereit zu zahlen,nur sollte der Umstand klar sein.
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Torsten
Beitrag 11.12.2009, 09:44
Beitrag #20


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So,nach dem Anruf bei der Bußgeldstelle ist die Sache zwar nicht unbedingt klarer,aber ich habe Tips bekommen.Der Mann am Telefon war sehr nett und verständnissvoll.Denn Tatbestand "Ausweis abgelaufen" kannte er zwar auch nicht,die "allgemeine Rechtsprechung" sehe aber so aus das ein nicht gültiger Ausweis wie ein nicht vorhandener bewertet wird.Wie ja auch in den Antworten hier zu lesen war... Das dies nicht genau so im Bußgeldkatalog stehe dafür könne er ja nichts.(hab ich ja nicht behauptet...)

Sein Tip:Ausweis nächste Woche verlängern,zusammen mit dem neuen Ausweis,dem unbefristet gültigen Schwebehindertenausweis und einem "tut mir wirklich leid kommt nicht wieder vor-gesicht" zur Rechtsabteilung und die ganze Sache erklären.Die könnten dann prüfen ob ich sonst schon mal auffällig geworden bin und von dem Bußgeld absehen.Was bei einem Ersttäter und den Umständen gut möglich ist.Falls nicht,kann ich direkt an der Kasse im Rathaus das Ticket bezahlen.Was ich dann ja auch tun werde...
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Malermeister
Beitrag 11.12.2009, 10:16
Beitrag #21


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Mit meinem schwerst behinderten Sohn hatte ich einen Arzttermin und der Behinderten-Parkausweis lag in einem anderen Fahrzeug seines Heimes, in dem er lebte.
Aus Mangel an Parkplätzen und wegen des benötigten Platzbedarfs habe ich dann trotzdem einen Behindertenparkplatz in Anspruch genommen.
Als ich zum Wagen zurück kam, hatte ich ebenfalls ein Ticket.
Ich habe mich dann an das zuständige Ordnungsamt gewendet und die Situation beschrieben.

Man war dann bereit, gegen die Übersendung der Kopie des Ausweises den Vorwurf fallen zu lassen.
Bei solchen Fällen ist die Anwendung des Opportunitätsprinzip durchaus möglich und auch nicht unüblich.

Daher ist der Tipp des Sachbearbeiters absolut nicht abwegig.


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Acki
Beitrag 11.12.2009, 11:54
Beitrag #22


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Erstmal freundlich/zerknirscht telefonieren ist häufig nicht verkehrt smile.gif

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Held
Beitrag 11.12.2009, 13:52
Beitrag #23


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Zitat (Jens @ 10.12.2009, 21:18) *
Ein ungültiger Ausweis ist kein Ausweis.

Mag für Parkausweise gelten. Mein nach Ablauf der Gültigkeitsdauer weggeworfener (okay, in Wahrheit als Andenken beiseite gelegter) Personalausweis (ich habe auch einen Reisepass) hat dagegen für Verstimmung auf dem Amt gesorgt, da ein Ausweis auch abgelaufen ein Ausweis bleibe, der bei Ausstellung des neuen Ausweises eingezogen werden muss...


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magnum88
Beitrag 11.12.2009, 14:03
Beitrag #24


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Das ist auch m. W. so richtig... @Held


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kimchi
Beitrag 11.12.2009, 14:12
Beitrag #25


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Zitat (Held @ 11.12.2009, 13:52) *
[...]da ein Ausweis auch abgelaufen ein Ausweis bleibe, der bei Ausstellung des neuen Ausweises eingezogen werden muss...
Ist dem so? huh.gif Weil ich besitze noch alle meine abgelaufenen Reisepässe sowie meine alten Personalausweise.


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JTH
Beitrag 11.12.2009, 15:47
Beitrag #26


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Hast Du diese offiziell behalten dürfen oder einfach nicht abgegeben?


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Held
Beitrag 11.12.2009, 16:24
Beitrag #27


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Zitat (kimchi @ 11.12.2009, 14:12) *
Ist dem so? huh.gif Weil ich besitze noch alle meine abgelaufenen Reisepässe sowie meine alten Personalausweise.
Um ehrlich zu sein: ich weiß es nicht. Wahrscheinlich wollten sie ihn entwerten, oder auch einfach nur sehen. Aber es wurde groß überlegt, ob noch eine Verlustmeldung gemacht werden muss und ich wurde eingehend belehrt, dass es so nicht gehe. Naja, ging dann ja doch...


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Torsten
Beitrag 11.12.2009, 16:31
Beitrag #28


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Die Begründung für die Befristung ist übrigens der Mißbrauch welcher mit den Ausweisen getrieben wird.Manche behalten ihn z.B. nach dem Tod von Angehörigen.Um dem vorzubeugen werden die Parkausweise auch in Zukunft nur befristet ausgegeben.Selbst dann wenn,wie in meinem Fall, der Schwerbehindertenausweis meines Bruders unbefristet gültig ist.
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Malermeister
Beitrag 11.12.2009, 16:55
Beitrag #29


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Zitat (JTH @ 11.12.2009, 15:47) *
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Mein alter, grauer Perso ist durch Sternlochungen entwertet worden.


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kimchi
Beitrag 11.12.2009, 17:02
Beitrag #30


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Zitat (JTH @ 11.12.2009, 15:47) *
Hast Du diese offiziell behalten dürfen oder einfach nicht abgegeben?
Ich habe diese behalten dürfen. Ungelocht.


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