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> FS-Entzug 1992 ->MPU nötig?, abgeteilt aus "MPU-Verjährung 10 oder 15 Jahre"
siggilain
Beitrag 11.11.2009, 12:08
Beitrag #1


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Anm.Mod: ich hab Dir mal einen eigenen Thread aufgemacht! Gruß von COYOTA







Hallo zusammen,

Ich habe meinen Fahrerlaubnis wegen Trunkenheit am Steuer(mit Unfall) und Fahrerflucht im März 1992 abgeben müssen.2003 Habe ich den neu beantragt und sollte zur MPU. dies habe ich nicht getan und ich bekamm keinen neuen Führerschein.wie verhält es sich den jetzt wenn ich ihn neu beantrage.
Bearbeitungsgrund: Thema geteilt
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Jens
Beitrag 11.11.2009, 12:10
Beitrag #2


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Zitat (siggilain @ 11.11.2009, 12:08) *
2003 Habe ich den neu beantragt und sollte zur MPU. dies habe ich nicht getan und ich bekamm keinen neuen Führerschein.

Hast du damals deinen Antrag auf Neuerteilung zurückgezogen oder hat die FSST die Erteilung wegen des nicht beigebrachten Gutachtens versagt (die Erteilung abgelehnt)?


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siggilain
Beitrag 11.11.2009, 12:14
Beitrag #3


Neuling


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Es wurde mir versagt den Führerschein zu erteilen
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Jens
Beitrag 11.11.2009, 12:19
Beitrag #4


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Das ist schlecht. Die Versagung hat eine Tilgungsfrist von 10 Jahren, die zudem erst mit der Neuerteilung einer Fahrerlaubnis zu laufen beginnt (bzw. nach fünf Jahren, wenn bis dahin keine FE erteilt wurde) und hemmt die Tilgung anderer Eintragungen.

Warum solltest du damals eine MPU machen? Wie wurde das begründet? Die Eintragung aus 1992 hätte doch zwischenzeitlich getilgt sein müssen (wenn ich mich nicht täusche, bis 1998 galten noch die Tilgungsfristen der StVZO). Hast du nach 1992 noch irgendwas angestellt, was zu Eintragungen im Verkehrszentralregister führte?


Edit:
Grad nachgeschaut, die Tilgungsfrist betrug damals 5 Jahre; außer du wurdest zu Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten verurteilt, dann wären es 10 Jahre gewesen.

Der Beitrag wurde von Jens bearbeitet: 11.11.2009, 12:24


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siggilain
Beitrag 11.11.2009, 12:28
Beitrag #5


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nein ichhabe mir nichts mehr zuschuldenlassen kommen.Die begündung war weil ich 2 straftaten( fahren unter Alkokol und Fahrerflucht)begangen habe.obwohl diese in einer Strafe zusammengefasst wurden und ich dafür auch die Strafe erhielt.(1,46Promille)

Strafmaß damals: 13 monate Führerscheinentzug
2500,- DM Geldstrafe
6 Monate auf Bewährung
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Gast_charly68_*
Beitrag 11.11.2009, 13:17
Beitrag #6





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Zitat (siggilain @ 11.11.2009, 12:08) *
Hallo zusammen,

Ich habe meinen Fahrerlaubnis wegen Trunkenheit am Steuer(mit Unfall) und Fahrerflucht im März 1992 abgeben müssen.2003 Habe ich den neu beantragt und sollte zur MPU. dies habe ich nicht getan und ich bekamm keinen neuen Führerschein.wie verhält es sich den jetzt wenn ich ihn neu beantrage.



Durch die Übergangsregelung werden Altfälle nicht besser gestellt als die Neufälle ab 1999.

In Deinem Fall wäre erst 2007 eine MPU-freie Erteilung möglich gewesen, sofern die MPU-Anordnung in 2003 gerechtfertigt war.

Durch die Versagung bleibt die MPU-Auflage jetzt bis 2018 verwertbar.
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Jens
Beitrag 02.12.2009, 19:36
Beitrag #7


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Ich hab für die Frage von @Manolito einen eigenen Thread aufgemacht -> klick


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