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Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 3 Beigetreten: 11.11.2009 Mitglieds-Nr.: 51418 ![]() |
Hallo zusammen, Ich habe meinen Fahrerlaubnis wegen Trunkenheit am Steuer(mit Unfall) und Fahrerflucht im März 1992 abgeben müssen.2003 Habe ich den neu beantragt und sollte zur MPU. dies habe ich nicht getan und ich bekamm keinen neuen Führerschein.wie verhält es sich den jetzt wenn ich ihn neu beantrage.
Bearbeitungsgrund: Thema geteilt
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#2
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30752 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 ![]() |
2003 Habe ich den neu beantragt und sollte zur MPU. dies habe ich nicht getan und ich bekamm keinen neuen Führerschein. Hast du damals deinen Antrag auf Neuerteilung zurückgezogen oder hat die FSST die Erteilung wegen des nicht beigebrachten Gutachtens versagt (die Erteilung abgelehnt)? -------------------- |
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Beitrag
#3
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 3 Beigetreten: 11.11.2009 Mitglieds-Nr.: 51418 ![]() |
Es wurde mir versagt den Führerschein zu erteilen
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#4
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30752 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 ![]() |
Das ist schlecht. Die Versagung hat eine Tilgungsfrist von 10 Jahren, die zudem erst mit der Neuerteilung einer Fahrerlaubnis zu laufen beginnt (bzw. nach fünf Jahren, wenn bis dahin keine FE erteilt wurde) und hemmt die Tilgung anderer Eintragungen.
Warum solltest du damals eine MPU machen? Wie wurde das begründet? Die Eintragung aus 1992 hätte doch zwischenzeitlich getilgt sein müssen ( Edit: Grad nachgeschaut, die Tilgungsfrist betrug damals 5 Jahre; außer du wurdest zu Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten verurteilt, dann wären es 10 Jahre gewesen. Der Beitrag wurde von Jens bearbeitet: 11.11.2009, 12:24 -------------------- |
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Beitrag
#5
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 3 Beigetreten: 11.11.2009 Mitglieds-Nr.: 51418 ![]() |
nein ichhabe mir nichts mehr zuschuldenlassen kommen.Die begündung war weil ich 2 straftaten( fahren unter Alkokol und Fahrerflucht)begangen habe.obwohl diese in einer Strafe zusammengefasst wurden und ich dafür auch die Strafe erhielt.(1,46Promille)
Strafmaß damals: 13 monate Führerscheinentzug 2500,- DM Geldstrafe 6 Monate auf Bewährung |
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Gast_charly68_* |
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Beitrag
#6
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Hallo zusammen, Ich habe meinen Fahrerlaubnis wegen Trunkenheit am Steuer(mit Unfall) und Fahrerflucht im März 1992 abgeben müssen.2003 Habe ich den neu beantragt und sollte zur MPU. dies habe ich nicht getan und ich bekamm keinen neuen Führerschein.wie verhält es sich den jetzt wenn ich ihn neu beantrage. Durch die Übergangsregelung werden Altfälle nicht besser gestellt als die Neufälle ab 1999. In Deinem Fall wäre erst 2007 eine MPU-freie Erteilung möglich gewesen, sofern die MPU-Anordnung in 2003 gerechtfertigt war. Durch die Versagung bleibt die MPU-Auflage jetzt bis 2018 verwertbar. |
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Beitrag
#7
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30752 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 ![]() |
Ich hab für die Frage von @Manolito einen eigenen Thread aufgemacht -> klick
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 09.09.2025 - 16:25 |