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#51
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 19 Beigetreten: 10.11.2009 Wohnort: Frau Antje Mitglieds-Nr.: 51409 ![]() |
Die Bremsung erfolgt über eine separate hydraulische Leitung, die direkt an die Bremsanlage des Pkw angeschlossen und über die Auflaufeinrichtung mit Druck beaufschlagt wird. Nicht ganz. Die Auflaufeinrichtung wirkt auf einen Seilzug der das Bremspedal mechanisch betätigt. Siehe: http://www.caratow.com/system.php Na dann habe ich das falsch gesehen. Ist natürlich auch eine gute Lösung. Das mit dem Rückwärtsfahren könnte tatsächlich ein Problem werden. Schade ist, dass auf der Homepage die Bilder nicht vergrößert werden können. So bleiben Details verborgen. Rückwärts fahren und dann recht gibt nie einem problem, einem Curve geht nicht so leicht abhängig von dem Auto, zB einem Fiat Panda kann mann rückwärts alle curven machen wie mann will. Einem Smart geht nicht einfach, und amuss amnn viel übenen. Een Anhänger muss mechanisch gebremd , Technische Leitlinien EG, Leuchtung bekomt strohm von dem Camper, |
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#52
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 914 Beigetreten: 27.08.2006 Wohnort: Waldbröl Mitglieds-Nr.: 22556 ![]() |
Da die vorliegende Kombination zweifellos betriebs- und verkehrssicher ist und solche Kombinationen in den Niederlanden zulässig sind, sehe ich eine Inbetriebnahme ausländischer Fahrzeugkombinationen in Deutschland als zulässig an. Aber...dies ist nur meine bescheidene Meinung und keineswegs rechtsverbindlich!!! Diese Meinung ist allerdings nicht ganz unumstritten: Da m. E. der § 33 StVZO eine Verhaltens- und keine Ausrüstungsvorschrift ist, dürfte ein Fahrer aus GB in Deutschland damit auch nicht unterwegs sein. Wenn die Kombination "ausländisch" ist, stellt sich da nicht auch die Frage, ob ein Deutscher in D damit fahren darf?!? Weshalb es in D überhaupt diese restriktive Vorschrift gibt, hat sich mir auch noch nicht so richtig erschlosssen. Für eine Gesetzesänderungsinitiative muss man einen langen Atem haben. Es bietet sich zwar eine Internet-Petition an, doch selbst wenn das Quorum (über diverse Foren ![]() -------------------- Tent is out, 'cause ...
Grüße aus Waldbröl |
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#53
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3085 Beigetreten: 16.07.2006 Mitglieds-Nr.: 21252 ![]() |
Leider zieht das (ansonsten heutzutage unschlagbare) Argument der Spritersparnis nicht so richtig, weil ein Trailer auch nix verbraucht. Ein Anhänger braucht wahrscheinlich sogar weniger Sprit, da bei einem angehängtem Auto noch gewisse Teile des Antriebsstranges mit bewegt werden. |
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#54
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2853 Beigetreten: 08.07.2004 Wohnort: 667 One step ahead the evil Mitglieds-Nr.: 4202 ![]() |
Wenn man das fehlende Gewicht des nicht vorhandenen Anhängers, ~500kg, gegenrechnet dürfte sich das in etwa ausgleichen.
-------------------- Mahlzeit ! und Gruß Karsten
"Fußball ist auch nur ein Spiel, wie Schach ohne Würfel, und da hilft es nicht jetzt den Sand in den Kopf zu stecken" Peter Zwegat hat Schulden bei Chuck Norris. |
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#55
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 19 Beigetreten: 10.11.2009 Wohnort: Frau Antje Mitglieds-Nr.: 51409 ![]() |
Die benötigde tests sind schön lange gemacht, und söllte auch ohne bedingungen durch TUV gehen nur verweigert TUV der tests zu machen wie gesagt , und nein es braucht nicht mehr sprit als ein trailer weil einem auto besseren Lager hat, vergeleich es mit wenn man ein auto oder trailer von ca. 900 kilo mit dem hand ziehen muss ind mann hat weniger kilo's mit zu ziehen. Dem auto läuft viel mehr reibungslos.
Ich denke dass mann in Deutschland mit einem holländischen Auto mit CAR-A-TOW system hinter Wohnemobile fahren darf. So habe ich auch gefragt ob den Dolly bei auch zugelassen ist, nein is geantwordtet, aber wenn es einem Holländischen ist schon. In Holland ist es ein Anhänger mit einen eigenen Kenzeichen. So registriert als Anhänger dan soll es doch kein problem sein um als Deutscher hier mit zu fahren oder? |
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#56
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 19 Beigetreten: 10.11.2009 Wohnort: Frau Antje Mitglieds-Nr.: 51409 ![]() |
Ich habe denn noch eine Frage welche Ihnen mich einfach erklären könnten. Ich habe etwas gelesen auf eine andere Forum. es war sehr interessant aber ich denke ich haben es nicht gut verstanden. Dem link ist Kfz un Fz ins kurz,
Schleppen ist das Mitführen eines zum Betrieb als Kfz gebauten Fz. hinter einem Kfz, sofern kein Anschleppen und kein Abschleppen vorliegt (s. o.). Da jedes von einem Kfz mitgeführte Fz. als Anhänger gilt (vgl. Ziff. 21 d. Erl.), ist das Schleppen rechtlich gesehen ein normaler Anhängerbetrieb; es gelten alle Bau-, Ausrüstungs- und Betriebsvorschriften für Anhänger Könnte einen von Ihnen mich in einfach Deutch erklären was auf diesem forum geschrieben ist. Ich danke Ihnen jetzt schön. |
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#57
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2853 Beigetreten: 08.07.2004 Wohnort: 667 One step ahead the evil Mitglieds-Nr.: 4202 ![]() |
Abschleppen ist es nur dann wenn ein defektes Fahrzeug behelfsmäßig z.B. zur nächsten Werkstatt etc gezogen wird.
Unter Anschleppen versteht man das Starten eines Fahrzeugs (z.B. mit leerer Batterie) mittels Appschleppseil/-stange hinter einem anderen Fahrzeug. Ein KFZ wie einen Anhänger zu ziehen um es an einem anderen Ort zu nutzen bezeichnet man als Schleppen, hierfür wird die angesprochene Genehmigung benötigt. -------------------- Mahlzeit ! und Gruß Karsten
"Fußball ist auch nur ein Spiel, wie Schach ohne Würfel, und da hilft es nicht jetzt den Sand in den Kopf zu stecken" Peter Zwegat hat Schulden bei Chuck Norris. |
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#58
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 2 Beigetreten: 25.02.2010 Mitglieds-Nr.: 52912 ![]() |
Hallo an Alle + guten Abend,
habe diese Berichte mit Interesse gelesen. Wir sind Franzosen mit Wohnmobil, haben einen Ford Fiesta mit car-a-tow angehängt. Wir fahren schon fast 2 Jahre, haben Deutschland, Österreich und die Schweiz durchfahren, hatten nie ein Problem. Vorbeifahrende Polizisten waren sehr interessiert und haben uns freundlich zugelächelt, scheints gefiel ihnen unser System !! Natürlich haben wir französische Nummer am Wohnmobil + Anhänger. Unser Ford Fiesta ist normal als Auto versichert, er ist aber auch als Anhänger versichert Wenn wir das Auto an das Wohnmobil hängen, so bekommt er rückwärts die 2 roten Dreiecke und am Rückfenster die Geschwindigkeitsangaben, denn jetzt ist unser Auto kein Auto mehr, sondern ein Anhänger !! Da das Auto über 750 kg wiegt, ist es gebremst mit Kabel. Dies ist so eingestellt, dass man auch rückwärts fahren kann. Aber wer will das schon. Fahren wir auf einen Camping, hängen wir das Auto ab, ist schnell gemacht, stellen es hin wo wir wollen. Wir haben den Führerschein B/E weil der Anhänger über 750 kg wiegt. Wir fuhren vorher einen Anhänger bis 750kg, doch mit dem angehängten Auto fährt es sich viel besser. Haben Haarnadelkurven probiert, alles kein Problem, das Auto läuft wie ein Uhrwerk dahinter. Da wir wenig Zuladung im Wohnmobil haben ( 3,5 To )und nicht überladen fahren wollen, haben wir Reserverad etc. im Koffer und am Camping haben wir unser Auto zur Verfügung !! Hier in Frankreich werden ständig Autos für das System ausgerüstet, die Werkstätten sind überall in F verteilt. Warum Deutschland so ein sicheres System nicht erlaubt ist rätselhaft !! Irgendwann werden sie aufwachen, hoffe ich, denn viele deutsche Wohnmobilfahrer haben uns oft umringt und bedauern,dass sie dieses System nicht benützen dürfen ! Grüsse car_a_tow Fahrer -------------------- Grüsse car-a-tow Fahrer
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#59
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1941 Beigetreten: 12.11.2006 Wohnort: Schbätzles-Diaspora Mitglieds-Nr.: 25170 ![]() |
Zitat Warum Deutschland so ein sicheres System nicht erlaubt ist rätselhaft !! Irgendwann werden sie aufwachen, hoffe ich, denn viele deutsche Wohnmobilfahrer haben uns oft umringt und bedauern,dass sie dieses System nicht benützen dürfen ! steht zu hoffen, so im Rahmen der EU-Harmoisierung. Sonst geht das nie in die ahnungslosen Bürokratenschädel der Politiker rein. Wär ja zu einfach und einfach darf in D-Land nicht sein. -------------------- Gruss,
Monny ------------------ entsorge kostenlos Kurzhauber-Teile ;) |
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#60
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 2 Beigetreten: 25.02.2010 Mitglieds-Nr.: 52912 ![]() |
![]() Keine Neuigkeiten in Deutschland ?? Wir waren gerade bei einem Wohnmobiltreffen in Clansayes ( Gard ) Soviele wollen car-a-tow !! ![]() -------------------- Grüsse car-a-tow Fahrer
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Gast_Familienvater_* |
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#61
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die amis ziehen noch ganz andere Fahrzeuge hinter ihrem rollenden Wohnzimmer her.. sieht zwar erst mal ungewohnt aus, so ein Pick up hinter dem Wohnmobil, aber man gewöhnt sich dran..
Ich wünsch euch viel Erfolg bei der Zulassung in Deutschland.. wobei.. dann gibts ja noch mehr Auffahrunfälle wegen Gaffern denen die Kinnlade runterkippt.. ![]() |
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#62
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 1 Beigetreten: 15.11.2010 Mitglieds-Nr.: 56416 ![]() |
Hallo,
bin neu bei diesem Thema dazu gestoßen. Ich habe vor, eine / mehrere längere Fahrten mit meinem WoMo durch Europa zu machen. Dabei würde ich gerne solch ein System verwenden, wie ich es reichlich aus den USA kenne. Nämlich das hier beschriebe car-a-tow. Da es in Deutschland nicht erlaubt ist, hier meine Idee bzw. Frage. Ich lasse an einen deutschen Smart und an mein deutsches WoMo dieses System anbauen. Fahre separat mit beiden Fahrzeugen bis hinter die holländische Grenze und füge dort die beiden Fahrzeuge zusammen. Folgende Fragen ergeben sich: 1. Wird der Umbau an den Fahrzeugen in D vom TÜV / Baurat genehmigt? 2. In welchen Ländern Europas wird das System mit deutschen Fahrzeugen akzeptiert? Wäre für mich eine akzeptable Lösung, wenn es außer in D sonst überall erlaubt ist! Der Beitrag wurde von jojo2510 bearbeitet: 15.11.2010, 12:46 |
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#63
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4314 Beigetreten: 04.12.2006 Wohnort: Uppsala, Schweden Mitglieds-Nr.: 26107 ![]() |
Wäre für mich eine akzeptable Lösung, wenn es außer in D sonst überall erlaubt ist! Das ist nicht so! Derzeit gibt es meines Wissens nach nur ein einziges europäisches Land, in dem solche Systeme zugelassen werden, und das ist Großbritannien. Und selbst dort ist die Legalität zumindest umstritten. Wie der TE es hingekriegt hat, in Frankreich dafür eine Zulassung zu erhalten, ist mir schleierhaft. Ohne eine britische Zulassung sowohl des Zugfahrzeugs als auch des gezogenen Fahrzeugs geht also gar nichts. MfG Gerhard -------------------- |
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#64
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 29582 Beigetreten: 16.05.2006 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 19384 ![]() |
... Derzeit gibt es meines Wissens nach nur ein einziges europäisches Land, in dem solche Systeme zugelassen werden, und das ist Großbritannien. ... Der Treaderöffner (caratow) kommt aus den Niederlanden ![]() -------------------- Es gibt zwei Arten an Menschen. Die einen haben Stil, die anderen keinen T4 Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt. |
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#65
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 15884 Beigetreten: 05.02.2008 Wohnort: Vussem bei Mechernich bei Euskirchen zwischen Köln, Bonn und Aachen Mitglieds-Nr.: 39938 ![]() |
In Belgien scheint es auch zugelassen zu sein, habe auch schon ein belgisches Gespann in Frankreich gesehen. Sogar ein deutsches, ebenfalls in Frankreich. In Deutschland habe ich ein britisches gesehen.
-------------------- "Es stimmt, die Erde ist die Wiege der Menschheit, aber der Mensch kann nicht ewig in der Wiege bleiben. Das Sonnensystem wird unser Kindergarten."
Konstantin Ziolkowski, russischer Raumfahrttheoretiker "Bildung ist das, was übrigbleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat." Werner Heisenberg, deutscher Physiker und Nobelpreisträger Reverse Engineering Modification: Imitation of "Imitation Of Life".... Für alle die Holländisch können: .... de negen oplichters .... dronken mensen en kinderen spreken altijd de waarheid. Sightseeing Brüssel: Kongreßplatz, Botanischer Garten, Kunstberg. Sightseeing Casablanca |
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#66
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4314 Beigetreten: 04.12.2006 Wohnort: Uppsala, Schweden Mitglieds-Nr.: 26107 ![]() |
Der Treaderöffner (caratow) kommt aus den Niederlanden ![]() Da wohne ich auch, und Du hast Recht, ich muss mich korrigieren: Hier in NL können die Teile wohl auch zugelassen werden. MfG Gerhard -------------------- |
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#67
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 1 Beigetreten: 21.12.2010 Mitglieds-Nr.: 56820 ![]() |
Halli Hallo
Lese mit Interesse den Verlauf der letzten Jahre! Bin in Österreich zu Hause. Gibts dahingehende neue Erkenntnisse bez. Machbarkeit. Über die inteligente Lösung braucht nicht diskutiert zu werden und genau so wenig über deren Mangel bei den einzelnen Behörden. mfG |
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#68
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 2 Beigetreten: 09.06.2012 Mitglieds-Nr.: 64574 ![]() |
möchte etwas kundtun Heute war auf der A61 ein Holländer unterwegs mit so einem Teil ! bis die Rennleitung dem ganzen ein Ende setzte ! abhängen und Frau Gemahlin durfte hinter dem Wohnmobil hinterherfahren ... (nur wie lange ?)
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#69
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 362 Beigetreten: 31.12.2006 Mitglieds-Nr.: 26931 ![]() |
In der Fachzeitschrift pvt 5/2013 gibt es dazu einen Aufsatz von Bernd Huppertz. Ich weiß allerdings nicht mehr, zu welchem Ergebnis der Autor kam. Vielleicht hat jemand Zugriff auf diese Zeitschrift?
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#70
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7172 Beigetreten: 13.04.2007 Mitglieds-Nr.: 30602 ![]() |
Hallo
In dieser Verkehrssicherheitsarbeit - PDF, 126 Seiten ! - hat Huppertz den Text verfasst, der dann auch in der PVT erschienen ist. Zitat von Seite 62: - 62 - Abschleppen ... Fraglich ist, ob die Nutzung von Schleppkupplungen in Deutschland zugelassen ist. Zulassungsrechtlich sind gem. § 2 Nr. 2 FZV Anhänger „zum Anhängen an ein Kfz bestimmte und geeignete Fahrzeuge“. Die Kfz, die mittels Schleppkupplung hinter einem anderen Kfz gezogen werden, sind regelmäßig auch als Kfz zugelassen und werden somit nicht durch den Betrieb mit einer Schleppkupplung i.S.d. Zulassungsrechts zum Anhänger. Gem. § 33 Abs. 1 Satz 1 StVZO dürfen Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart zum Betrieb als Kfz bestimmt sind, nicht als Anhänger betrieben werden. Ausnahmen von dieser Regelung können gem. § 33 II StVZO unter den dort genannten Voraussetzungen von den Straßenverkehrsbehörden erteilt werden. Eine Nachfrage bei der Straßenverkehrsbehörde Bonn ergab, dass für diese Fälle keine Ausnahmegenehmigungen gem. § 33 II StVZO erteilt werden. Demnach kann als Ergebnis festgehalten werden, dass hinter einem in Deutschland zugelassenen Kfz kein anderes Kfz geschleppt werden darf (TBNR 333100 – Verwarnungsgeld 25 €). Fraglich ist allerdings, ob die Vorschrift des § 33 I StVZO auch auf Fahrzeugkombinationen mit Schleppkupplung anzuwenden ist, die im Ausland zugelassen sind. Die vorübergehende Teilnahme am Straßenverkehr ausländischer Fahrzeuge im Inland ist in § 20 FZV geregelt. Danach dürfen die im Ausland zugelassenen Fahrzeuge grundsätzlich am Straßenverkehr teilnehmen, wenn sie nur vorübergehend in Deutschland betrieben werden. In § 31 d StVZO sind hinsichtlich der Bau- und Ausrüstungsvorschriften Regelungen genannt, die auch für ausländische Fahrzeuge gelten. Der § 33 StVZO ist dort nicht aufgeführt. Grundsätzlich gelten die anderen Regelungen der StVZO somit nicht für im Ausland zugelassene Fahrzeuge. Mit Schreiben vom 09.07.1985, Az. StV 12/36.42.15a/9 M 85 II, hat das BMV allerdings klargestellt, dass es sich beim Schleppen von Fahrzeugen um einen unter Erlaubnisvorbehalt stehenden Verkehrsvorgang handelt. Da der § 31d StVZO ausländische Fahrzeuge mit Ausnahme der §§ 32, 34 StVZO nur von weiteren Bau- und Ausrüstungsvorschriften befreit, ist § 33 StVZO auf diese Fahrzeuge anzuwenden. Demnach ist auch das Führen von ausländischen Fahrzeugkombinationen mittels Schleppkupplung unzulässig. |
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#71
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 362 Beigetreten: 31.12.2006 Mitglieds-Nr.: 26931 ![]() |
Ups, ich glaube, so deutlich stand das in der PVT nicht drin - oder ich hatte da was missverstanden.
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#72
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2429 Beigetreten: 17.07.2011 Wohnort: Im Südbadischen Mitglieds-Nr.: 60398 ![]() |
Passt jezt zwar nur bedingt bedingt zum Thema, aber wie war das dann mit den Schweizer Dollyzügen die es bis vor einigen Jahren gab geregelt ? Das waren ja LKW mit Dolly und Auflieger, also hier eigentlich unzulässig, 2 Anhänger gehen doch nur mit Zugmaschienen und dann auch nur mit 60 km/h, aber die sind auf den Autobahnen immer mitgeschwommen
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#73
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7172 Beigetreten: 13.04.2007 Mitglieds-Nr.: 30602 ![]() |
Ich vermute mal, die wurden einfach stillschweigend geduldet, weil die Rechtslage unsicher war. Es kann aber auch sein dass viele hier keinen LKW mit zwei Anhängern sahen ... Edith meint: Der Text, den Huppertz in der PVT geschrieben hat, ist nur eine sinngemässe Kurzfassung des oben verlinkten. |
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#74
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2429 Beigetreten: 17.07.2011 Wohnort: Im Südbadischen Mitglieds-Nr.: 60398 ![]() |
Hm naja ich glaube nicht das die es einfach drauf angelegt haben das es schon keiner sehen wird, weil wenn doch man dann wird die
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#75
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7172 Beigetreten: 13.04.2007 Mitglieds-Nr.: 30602 ![]() |
Diese Konstruktionen sind aus den 28 Tonnen Zügen, wie sie in der Schweiz max. erlaubt waren, hervorgegangen. (Zweiachs SZM 14t mit zweiachs SAH 14t = Sattelkraftfahrzeug 28t) Die SZM bekam einen Wechselaufbau und auf den Dolly wurde der SAH aufgesattelt - so können und dürfen (nachdem die 28 Tonnen Grenze fiel) in der Schweiz 40 Tonnen zGG gefahren werden. Wenn's dann mal ins EU Ausland ging - wird schon keiner merken ... (Es sollen auch schon schwedische Lang LKW in deutschen Ostseehäfen gesehen worden sein) |
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#76
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2429 Beigetreten: 17.07.2011 Wohnort: Im Südbadischen Mitglieds-Nr.: 60398 ![]() |
Ja es ist mir schon klar warum es die gab.
In Frankreich ist das ja auch kein problem mit dem Dolly, da fährt man heute noch so rum, aber ich hab sie halt auch oft hier in Deutschalnd gesehen, in Weil am Rhein z.B. wo sie gerne mal auseinander bzw zusammen rangiert wurden. Naja solange die Schweden nur auf dem Hafengelände so rumfahren ist das ja kein Problem. |
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#77
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 1 Beigetreten: 22.02.2017 Mitglieds-Nr.: 80969 ![]() |
Hallo,
ich weiß das Thema ist schon älter aber als jetzt stolzer Besitzer eines Wohnmobils, und Smart hab ich auch, interressiert mich das Thema auch. Ich war bisher immer mit Wohnwagen und Auto unterwegs. Es hat mich genervt dass meine Spielzeuge (Quads) immer zuhause blaiben mussten da es ja auch nciht möglich ist (in deutschland) zwei Anhänger zu ziehen. Also Führerscheinklassen lassen wir mal aussen vor... Habe ich alle. Bin Kfz Meister und habe mich mit der Thematik aus technischer sicht befasst und auch mit einem TÜV Prüfer geredet, da gibt es keinerlei bedenken. Das Problem ist das deutsche Recht. Aber ich glaube da eine Lücke gefunden zu haben. Und zwar das nichtgenehmigte schleppen. Nicht genehmigtes Schleppen... ... führt dazu, dass das ganze rechtlich wie ein Zug (Zugfahrzeug und Anhänger) zu behandeln ist. Der Fahrer des Zugfahrzeugs benötigt eine Fahrerlaubnis für den gesamten Zug. Das wird in der Regel BE sein, kann aber auch mal C1E oder CE sein. Der Fahrer des gezogenen Fahrzeugs ist rechtlich der Lenker eines Anhängers und muss daher lediglich geeignet sein. Beide Fahrzeuge müssen zugelassen sein, es sei denn, das gezogene Fahrzeug kann als zulassungsfreier Anhänger Ausnahmen geltend machen – das dürfte im Regelfall nicht zutreffen. Das gezogene Fahrzeug ist in dem Fall auch steuer- und versicherungspflichtig, benötigt eigene Kennzeichen und muss wie ein Anhänger ausgerüstet sein. Hat da jemand Erfahrung? |
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#78
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 20363 Beigetreten: 16.10.2009 Mitglieds-Nr.: 50997 ![]() |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11927 Beigetreten: 19.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36749 ![]() |
Ich war bisher immer mit Wohnwagen und Auto unterwegs. Es hat mich genervt dass meine Spielzeuge (Quads) immer zuhause blaiben mussten da es ja auch nciht möglich ist (in deutschland) zwei Anhänger zu ziehen. Diese Lösung ist hierzulande bestimmt auch verboten. ![]() -------------------- Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.“
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7608 Beigetreten: 28.09.2012 Wohnort: Dortmund Mitglieds-Nr.: 65729 ![]() |
ich weiß das Thema ist schon älter aber als jetzt stolzer Besitzer eines Wohnmobils, und Smart hab ich auch, interressiert mich das Thema auch. Ich war bisher immer mit Wohnwagen und Auto unterwegs. Es hat mich genervt dass meine Spielzeuge (Quads) immer zuhause blaiben mussten da es ja auch nciht möglich ist (in deutschland) zwei Anhänger zu ziehen. Einen Smart und ein bis zwei Quads sollte man doch zusammen auf einem Anhänger unterbringen können? Ausreichende Anhängelast des Zugfahrzeugs natürlich vorausgesetzt (das geht dann bestimmt nicht bei jedem Tiefrahmen-Fahrgestell) |
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#81
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6463 Beigetreten: 18.10.2007 Wohnort: irgendwo in Sachsen zw. A14/A4/A17/A13 Mitglieds-Nr.: 37650 ![]() |
Aber ich glaube da eine Lücke gefunden zu haben. Und zwar das nichtgenehmigte schleppen. Nicht genehmigtes Schleppen... ... führt dazu, dass das ganze rechtlich wie ein Zug (Zugfahrzeug und Anhänger) zu behandeln ist. http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_33.php Zitat §33 Schleppen von Fahrzeugen Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart zum Betrieb als Kraftfahrzeug bestimmt sind, dürfen nicht als Anhänger betrieben werden. geht also nach hinten los Das einzige, was Du versuchen könntest, wäre Eine Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO von den Vorschriften des § 33 StVZO zu erhalten. Dazu gehört aber eine Einzelabnahme von Fahrzeugverbindung und Bremsvorrichtung. Aber ob man so einfach in Deutschland ne Einzelabnahme für eine mechanisch (Auflauf) oder elektrisch angesteuerte hydraulische Bremse bekommt ? und trotzdem gibt es keine Garantie für den Erhalt der Ausnahmegenehmigung -------------------- Blue Knights Law Enforcement Motorcycle Club
www.blueknights.de www.blueknights.org Blue Knights Germany 19 Saxonia (eines von 41 in Deutschland, über 600 weltweit mit weit über 40000 Mitgliedern) |
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Beitrag
#82
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 750 Beigetreten: 03.02.2007 Wohnort: Gelsenkirchen-Buer Mitglieds-Nr.: 28164 ![]() |
Son Quad ist doch nicht lang. Was würde dagegen sprechen sich für die Zeit einen Anhänger zu mieten, wo zwei Quads hintereinander drauf passen?
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Beitrag
#83
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 15884 Beigetreten: 05.02.2008 Wohnort: Vussem bei Mechernich bei Euskirchen zwischen Köln, Bonn und Aachen Mitglieds-Nr.: 39938 ![]() |
Daß es sich nicht lohnt.
![]() Ich würde einen komplett stripbaren mit Bordwänden und ggfs. noch Plane empfehlen, den kann man dann auch für andere Sachen gebrauchen. Kriege selbst evtl. demnächst sowas, gibt's auch einachsig und kleiner. -------------------- "Es stimmt, die Erde ist die Wiege der Menschheit, aber der Mensch kann nicht ewig in der Wiege bleiben. Das Sonnensystem wird unser Kindergarten."
Konstantin Ziolkowski, russischer Raumfahrttheoretiker "Bildung ist das, was übrigbleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat." Werner Heisenberg, deutscher Physiker und Nobelpreisträger Reverse Engineering Modification: Imitation of "Imitation Of Life".... Für alle die Holländisch können: .... de negen oplichters .... dronken mensen en kinderen spreken altijd de waarheid. Sightseeing Brüssel: Kongreßplatz, Botanischer Garten, Kunstberg. Sightseeing Casablanca |
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Beitrag
#84
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 70 Beigetreten: 20.05.2013 Mitglieds-Nr.: 68589 ![]() |
Hallo Zusammen,
hab länger nichts mehr hier gelesen und auch schon länger nicht mehr aktiv mitgearbeitet (habe ich das schon mal ![]() Jedenfalls möchte ich die Idee von dem Car Tow system aufgreifen. Ich war am überlegen, was man denn aus seinem geliebten Auto machen kann, wenn es mal an einer Herzkrankheit (Motorschaden) verstirbt. Natürlich kann man es in den Garten stellen (alle flüssigkeiten raus) doch das Amt könnte fragen wozu die private Müllkippe ist. Als Werbefahrzeug haben sich ja schon die "Halben Autos" bewährt und werden von immer mehr gewerblichen und privaten Erbauern gebaut. Doch die sind eben nur halb ![]() Was macht man mit dem Rest? Einen solchen Erbauer habe ich gefunden, der einen VW T4 auf einen Drehschemelrahmen gesetzt hat. Doch um den Drehradius unter den Fahrzeug hinzubekommen muss da viel Blech weg. http://www.t4sound.de/zulassung.html Nun kam die Idee, dass man die bestehende Achsschenkellenkung verwendet. Deichsel verläuft durch Ausschnitt in Frontschürze mit Drehpunkt im Motorraum an der massiv verstärkten Spritzwand. Stangen ( ähm lenker übertragen die Kraft auf die Achsschenkel) Soweit so gut. Bis ich mich an diesen Thread erinnert habe und diese Seite geöffnet habe http://www.caratow.com/ Oben rechts im Eck, ist genau mein Auto..und die Idee war im Kopf. Das Auto mit der Deichsel über die hier schon diskutiert wurde als richtigen Anhänger zulassen! Motor raus, deichsel dran, Bremssystem anpassen, Lichter anklemmen und fertig? Meint ihr, dass es Probleme geben könnte bei zwangsgelenkten Vorderrädern? Danke schon mal! BE76.06 PS: @Caratow Wanneer U nog deze thread leest. Bedankt voor deze prachtige idee! Het was mooi wanneer deze oplossing ook in Duitslans moogelijk was.. Ik wou deze tekst nog in nederlands schrijven maar ik denk dat u kon het lezen. |
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#85
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 15884 Beigetreten: 05.02.2008 Wohnort: Vussem bei Mechernich bei Euskirchen zwischen Köln, Bonn und Aachen Mitglieds-Nr.: 39938 ![]() |
Jetzt verstehe ich endlich warum du dich so intensiv für so'n Kempel wie Minisattel, Clixtar, Towing etc. interessierst, du bist Holländer und fragst dich warum es das hier so wenig gibt.
![]() -------------------- "Es stimmt, die Erde ist die Wiege der Menschheit, aber der Mensch kann nicht ewig in der Wiege bleiben. Das Sonnensystem wird unser Kindergarten."
Konstantin Ziolkowski, russischer Raumfahrttheoretiker "Bildung ist das, was übrigbleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat." Werner Heisenberg, deutscher Physiker und Nobelpreisträger Reverse Engineering Modification: Imitation of "Imitation Of Life".... Für alle die Holländisch können: .... de negen oplichters .... dronken mensen en kinderen spreken altijd de waarheid. Sightseeing Brüssel: Kongreßplatz, Botanischer Garten, Kunstberg. Sightseeing Casablanca |
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#86
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 70 Beigetreten: 20.05.2013 Mitglieds-Nr.: 68589 ![]() |
Hoi Kühltaxi, helaas niet.
Leider nicht..dann könnte ich nämlich besser Niederländisch. Der Krempel ist eben interessant, wenn man nicht mehr das Privileg LKW fahren zu dürfen mit dem PKW Führerschein geschenkt bekommt... Groeten van BE76.06 |
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Beitrag
#87
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 1 Beigetreten: 14.05.2018 Mitglieds-Nr.: 83586 ![]() |
Hallo zusammen
dann greife ich mal das Thema wieder auf. Habe mich hier registriert, da ich mich auch schon sehr lange mit diesem Thema beschäftige. Als Werbefahrzeug haben sich ja schon die "Halben Autos" bewährt und werden von immer mehr gewerblichen und privaten Erbauern gebaut. Doch die sind eben nur halb ![]() Was macht man mit dem Rest? Einen solchen Erbauer habe ich gefunden, der einen VW T4 auf einen Drehschemelrahmen gesetzt hat. Doch um den Drehradius unter den Fahrzeug hinzubekommen muss da viel Blech weg. http://www.t4sound.de/zulassung.html Nun kam die Idee, dass man die bestehende Achsschenkellenkung verwendet. Deichsel verläuft durch Ausschnitt in Frontschürze mit Drehpunkt im Motorraum an der massiv verstärkten Spritzwand. Stangen ( ähm lenker übertragen die Kraft auf die Achsschenkel) Soweit so gut. Bis ich mich an diesen Thread erinnert habe und diese Seite geöffnet habe http://www.caratow.com/ Oben rechts im Eck, ist genau mein Auto..und die Idee war im Kopf. Das Auto mit der Deichsel über die hier schon diskutiert wurde als richtigen Anhänger zulassen! Motor raus, deichsel dran, Bremssystem anpassen, Lichter anklemmen und fertig? Meint ihr, dass es Probleme geben könnte bei zwangsgelenkten Vorderrädern? Danke schon mal! Ich gehöre zu denjenigen die "halbe Autos" zum Anhänger umgebaut haben. Habe bereits 5x einen Espace 2 (J63), einen Espace 3 (JE) und einen Twingo in einem Anhänger verwandelt. Ich schlage mich auch schon lange mit dem Thema. Den T4 mit Drehschemel kenne ich auch. Ich war auch bereits in Köln beim TÜV usw. Motor raus und ein System aller caratow montieren sollte möglich sein. ABER jetzt kommt Deutschland und seine tollen Gesetze: Das ganze muss entweder Bauart Geprüft mit entsprechenden Papieren sein, oder aber man lässt es prüfen (z.B. vom TÜV) dann kommen aber kosten auf einem zu wo man sich denkt: Okay, weiter nach einer Lösung suchen. Das 2. Problem, was ich selber für das größere Problem halte ist das Thema: Bremse Achschenkellenkung mit Anhängerbremse bzw. Anhängerstummel. Die hintere Achse kann man ja gegen eine Anhängerachse tauschen was das kleine Problem darstellt. Seit 1991 ist es ja Pflicht an einem Anhänger eine Auflaufbremse mit Rückfahrautomatik zu haben. Ich habe Ideen genug und alle im Kopf gespeichert, nur das Umsetzen scheitert bei mir an den Finanziellen Möglichkeiten. Damit meine ich jetzt z.B. die Deichsel und die Anhängerteile wie die Achsstummel. Wichtig ist bei so einem Unternehmen, das man einen Prüfer hat, der so was gut findet und mitmacht. Aber aufgegeben habe ich das Vorhaben noch nicht. In diesem Sinne Patchworker (Alex) |
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Beitrag
#88
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 70 Beigetreten: 20.05.2013 Mitglieds-Nr.: 68589 ![]() |
Hallo Alex,
schön, dass jemand auf den Thread noch weiter schreibt Zitat ABER jetzt kommt Deutschland und seine tollen Gesetze: Das ganze muss entweder Bauart Geprüft mit entsprechenden Papieren sein, oder aber man lässt es prüfen (z.B. vom TÜV) dann kommen aber kosten auf einem zu wo man sich denkt: Okay, weiter nach einer Lösung suchen. Da schiesst dir die STVZO quer Zitat § 33 Schleppen von Fahrzeugen Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart zum Betrieb als Kraftfahrzeug bestimmt sind, dürfen nicht als Anhänger betrieben werden. aus https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_20...R067910012.html Also ist es schon mal gar nicht möglich ein KFZ hinter einem KFZ zu fahren (Abschleppen wird wohl eine Ausnahme sein.. Man beachte aber den Unterschied Abschleppen und Schleppen!) Abschleppen: bewegen eine Betriebsunfähigen Fahrzeugs ( reicht es die Batterie abzuklemmen?..hihi) Schleppen: bewegen eines Betriebsfähigen Fahrzeugs-> Genehmigungspfichtig Edit too late...das kommt vor wenn man nur schnell liest.. Der Motor soll raus. Hmm, dann würde der Anhänger vorn zwangsgelenkt. (aber bitte nicht das Car-A-Tow System mit Ketten befestigen ![]() Deine zweite Sorge: Die Bremse. Ja, das ist etwas schwierig. An vielen Stellen habe ich schon mitbekommen, dass die auflaufgebremsten Drehschemel langsam sterben müssen. (Holland hat die schon vor ein paar jahren verboten http://www.verkehrsportal.de/board/index.p...howtopic=111819 ) Deshalb bleibt dir wohl nur Druckluftbremse, was für den betrieb hinter Autos schwierig ist. (Bei Interesse an Druckluftbremse im Auto und hohen Anhängelasten empfehle ich die Firma Veldhuizen) Oder was mittlerweile auch etwas verbreitet ist,Elektrobremsen wie es die Amis machen. tja, schon etwas schwierig, diese Idee umzusetzen... Ach,ja Das Zugrohr muss ja eine Nummer haben, da es nicht Teill des Rahmens sein kann, da es ja beweglich befestigt ist... Geschweisst darf es auch nicht werden..nur geklemmt..etwas schwierig |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 02.05.2025 - 13:59 |