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> NL: Auflaufgebremste Drehschemel sind bald verboten
BE76.06
Beitrag 18.10.2014, 19:09
Beitrag #1


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Hallo zusammen,

als ich gelesen habe,dass Auflaufgebremste DrehschemelanhÀnger in den Niederlanden ab 1.11.14 verboten sind,bin ich erschrocken.

http://www.allesoverdemarkt.nl/action/news...is-voorbij.html
http://www.veldhuizen.eu/index.php?option=...s&Itemid=26

Kann mir einer erklÀren,was das soll?

AnhÀnger die bis zum 1.11.14 existiert haben,haben noch Bestandsschutz.Ja gut.
Aber welchen Vorteil soll ein eletrisches/pneumatisches Bremssystem haben.
Die Vorteile einer Luftdruckbremse kommen bei der Gewichtsklasse (bis 3,5t) doch nur bei Talfahrt zu tragen. Wo gibts in NL TĂ€ler?

Die bisherige Auflaufbremse wirkt doch auf alle RÀder,auch wenn mit einer Verzögerung.
Ich gehe aber davon aus,dass im Normalfall ein Zugfahrzeug mit grĂ¶ĂŸerem Gewicht vorn dran hĂ€ngt.Also kein Ciquencento

Gibt es EinwÀnde gegen eine Auflaufbremse bei Drehschemeln?
Ja die Wirkungslinie könnte manchmal nicht die Beste sein wenn zu hoch oder zu tief angehÀngt wird.
Aber sonst?

Drulu fĂŒr 3,5t???

GrĂŒĂŸle
BE76.06
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KĂŒhltaxi
Beitrag 18.10.2014, 19:17
Beitrag #2


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Vielleicht gibt's Probleme mit den BowdenzĂŒgen die da stĂ€ndig großwinklig hin- und herbewegt werden, fĂŒr sowas sind BowdenzĂŒge eigentlich nicht gedacht.


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hk_do
Beitrag 18.10.2014, 19:49
Beitrag #3


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waren diese AnhÀnger denn bisher nur in den Niederlanden zulassungsfÀhig und hatten keine EG-Betriebserlaubnis? think.gif

Ansonsten kann doch ein Mitgliedsstaat nicht die Zulassung von Fahrzeugen untersagen, die den EG-Bauvorschriften entsprechen...
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Hoheneicherstation
Beitrag 18.10.2014, 19:52
Beitrag #4


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Es soll wohl Probleme beim Bremsverhalten in der Kurve gegeben haben ...

Die Auflaufbremse bei PKW-AnhÀngern ist in der ECE R 13 nur bei leichten ZentralachsanhÀngern vorgesehen.

Edith sagt: Am 01. 11. 2014 wird die bisherige Bremsenrichtlinie 70/320/EG ungĂŒltig.
Die Nachfolgerichtlinie bezieht sich auf obige ECE Regelung und "verbietet" auflaufgebremste Fahrzeuge mit gelenkten Achsen.


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KĂŒhltaxi
Beitrag 18.10.2014, 21:11
Beitrag #5


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Dann kriegen die halt 'ne elektrische, die DrehschemelanhÀnger werden deshalb bestimmt nicht aussterben.
Es gibt diese auch von deutschen Herstellern, nur nicht so oft, deshalb wohl noch keine derartige Pressemeldung hierzulande.


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Tanker
Beitrag 19.10.2014, 00:04
Beitrag #6


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Zitat (Hoheneicherstation @ 18.10.2014, 20:52) *
Es soll wohl Probleme beim Bremsverhalten in der Kurve gegeben haben ...


Habe ich auch schon mal gelesen. Aber ob die StĂŒtzlast allein das ausbrechen des Hecks vor allem bei TandemanhĂ€ngern vermieden hĂ€tte? think.gif


Ich habe mal eine Druckluftgebremsten DrehschemelanhĂ€nger gesehen. Zugfahrzeug war ein amerikanischer Pickup und hinten war ein etwas zu großer AnhĂ€nger.
Es gibt ja Druckluftbremsen fĂŒr PKW oder Transporter zum nachrĂŒsten. Bei Transporter gibt es sie teilweise auch ab Werk.
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EMD
Beitrag 19.10.2014, 00:50
Beitrag #7


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Zitat (Tanker @ 19.10.2014, 01:04) *
Zitat (Hoheneicherstation @ 18.10.2014, 20:52) *
Es soll wohl Probleme beim Bremsverhalten in der Kurve gegeben haben ...


Habe ich auch schon mal gelesen. Aber ob die StĂŒtzlast allein das ausbrechen des Hecks vor allem bei TandemanhĂ€ngern vermieden hĂ€tte? think.gif


Das vieleicht nicht, aber eine Druckluftbremse oder Elektrische die etwas stÀrker eingestellt ist so das immer Zugkraft an der Deichsel wirkt sicher. In dem Fall wirkt die Kraft so das es das Heck des Zugfahrzeugs eher nach innen zieht als das es ausbricht.
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Hoheneicherstation
Beitrag 19.10.2014, 09:26
Beitrag #8


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Zitat (Tanker @ 19.10.2014, 01:04) *
... Aber ob die StĂŒtzlast allein das ausbrechen des Hecks vor allem bei TandemanhĂ€ngern vermieden hĂ€tte? think.gif


Das Ausbrechen des Hecks ist nicht das Problem. Ein Drehschemel, der vom Heck (AnhÀnger) aus der Spur geschoben wird - also eine ausbrechende Vorderachse - ist der Knackpunkt.
Dann wird nÀmlich die Schubkraft auf die Kugelkopfkupplung "weggenommen", und die Auflaufbremse ist ohne Funktion ...


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janr
Beitrag 19.10.2014, 10:16
Beitrag #9


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Zitat (Hoheneicherstation @ 18.10.2014, 20:52) *
... Die Auflaufbremse bei PKW-AnhÀngern ist in der ECE R 13 nur bei leichten ZentralachsanhÀngern vorgesehen. ...
Rumfahren tun aber andere.

Seit die Begrenzung der Achsanzahl FE-rechtlich weggefallen ist, fahren hier viele Drehschemel-AnhÀnger mit Auflaufbremse hinter PKWs rum. think.gif


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Hoheneicherstation
Beitrag 19.10.2014, 10:38
Beitrag #10


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Das ist soweit richtig.
Diese AnhĂ€nger wurden aber nach der Richtlinie 70/320/EG TypgeprĂŒft und genehmigt. Einmal genehmigte TypprĂŒfungen sind und bleiben bis zum widerruf gĂŒltig.
Seit 2012 gilt eine neue Richtlinie, die VO 661/2009 EG, nach der sich neue TypprĂŒfungen richten mĂŒssen.

Auf dieser Seite hab ich folgenden Text gefunden:

Am 1. November 2012 wurde die in Verordnung (EG) 661/2009 (Allgemeine Sicherheitsverordnung - GSR) gennannte Rechtsvorschrift fĂŒr neu zu erstellende Typgenehmigungen von Fahrzeugen verbindlich. So wird fĂŒr das Thema "Bremsen" nicht lĂ€nger die Richtlinie 71/320/EWG, sondern jetzt nur die ECE-Verordnung R13 angewandt.

Ab 1. November 2014 wird die von der Allgemeinen Sicherheitsverordnung geforderte Vorschrift fĂŒr alle neuen Fahrzeuge Pflicht. Das bedeutet, dass bestehende Typengenehmigungen vor diesem Datum mit der Allgemeinen Sicherheitsverordnung in Einklang gebracht werden mĂŒssen. In vielen FĂ€llen wird die Allgemeine Sicherheitsverordnung nach diesem Datum auch fĂŒr individuelle ZulassungsantrĂ€ge angewandt werden.

Die genauen Änderungen variieren fĂŒr jedes Fahrzeug, Thema und Genehmigungsdatum:

In einigen FĂ€llen ist die Anpassung nur verwaltungstechnischer Art und braucht nur ein neuer PrĂŒfbericht gemĂ€ĂŸ der neuen Gesetzgebung abgegeben werden.
In anderen FĂ€llen haben die Anpassungen grĂ¶ĂŸere technische Auswirkungen. So heißt es in Verordnung R13 ĂŒber DeichselanhĂ€nger, dass diese nicht auflaufgebremst sein dĂŒrfen. Im Rahmen von Richtlinie 71/320/EWG war das noch gestattet.
Außerdem steht in der Allgemeinen Sicherheitsverordnung, dass Typengenehmigungen, die vor dem 1. November 2012 erteilt wurden, unter bestimmten Voraussetzungen gĂŒltig bleiben und zu ergĂ€nzen sind.
Folglich können einige bestehende EG-Genehmigungen auch noch nach dem 1. November 2014 wirksam sein, solange die Vorschriften nicht geĂ€ndert wurden und die neue EG-Verordnung tatsĂ€chlich angibt, dass alte Genehmigungen gĂŒltig bleiben;
Bei den Themen, fĂŒr die die ECE-Verordnungen jetzt angepasst werden mĂŒssen, ist jeweils angegeben, ob die alten Genehmigungen noch gĂŒltig bleiben. Beim Thema "Beleuchtungsanlage" z.B. bleiben die alten Genehmigungen auf Basis von 76/756/EWG gĂŒltig. Die Bremsengenehmigungen gemĂ€ĂŸ 71/320/EWG mĂŒssen jedoch vor dem 1. November 2014 in ECE R13-Genehmigungen umgeĂ€ndert worden sein.



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KĂŒhltaxi
Beitrag 19.10.2014, 11:07
Beitrag #11


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Also ich meine ich sehe nicht so viele davon rumfahren, die Zentralachser ĂŒberwiegen immer noch deutlich. Wenn schon die wenigsten mit CE sowas ordentlich rangieren können wird's bei den BElern noch mauer aussehen....


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Hoheneicherstation
Beitrag 19.10.2014, 11:28
Beitrag #12


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Mit 'nem Zentralachser geht sowas aber nicht ... (youtube)

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janr
Beitrag 19.10.2014, 11:33
Beitrag #13


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Tanker
Beitrag 19.10.2014, 18:48
Beitrag #14


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So wie ich das mal verstanden habe, gab es UnfÀlle weil das Heck des Zugfahrzeugs weggeschoben wurde. Ist aber schon eine Weile her dass ich das gelesen habe.
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Doc aus BĂŒckeburg
Beitrag 19.10.2014, 19:20
Beitrag #15


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Zitat (Tanker @ 19.10.2014, 19:48) *
So wie ich das mal verstanden habe, gab es UnfÀlle weil das Heck des Zugfahrzeugs weggeschoben wurde.

Yo:
Wenn bei ner Vollbremsung der sich quer stellende Drehschemel des AnhÀngers ins Heck des Zugfahrzeug kracht, schiebt er es weg... whistling.gif

Doc


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Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht!
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Tanker
Beitrag 19.10.2014, 22:40
Beitrag #16


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So wie ich das damals verstanden habe, stand da kein Drehschel quer. Sondern es war anscheinend ein Problem der fehlenden StĂŒtzlast weshalb das Heck des Zugfahrzeugs weggeschoben wurde.
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Hoheneicherstation
Beitrag 21.10.2014, 17:38
Beitrag #17


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Schon mal mit 'nem 15er Deutz einen 4 Tonnen schweren Gummiwagen gezogen?

Das Ziehen geht noch ganz gut, das Bremsen nur dann, wenn die Auflaufbremse richtig eingestellt ist ...


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BE76.06
Beitrag 22.10.2014, 17:31
Beitrag #18


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Danke fĂŒr die zahlreichen Antworten!

Ihr habt mir zahlreiche GrĂŒnde genannt,weshalb es doch richtig ist von der Technik "Auflaubremse" bei Drehschemeln Abstand zu halten
Die HollÀnder spinnen doch nicht!

Druckluftbremsen sind sowieso besser,damit sind AnhÀnger jenseits der 3,5t machbar.
Besitzstand: BE79.06 Yeah!!!


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hk_do
Beitrag 22.10.2014, 18:25
Beitrag #19


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Zitat (BE76.06 @ 22.10.2014, 18:31) *
Die HollÀnder spinnen doch nicht!



Es sollte ja eigentlich in diesem Faden auch klar geworden sein, dass es sich da nicht um eine neue NL-Vorschrift handelt, sondern dass es eine UN-ECE-Regelung ist, die nun EU-weit gilt.

Die HollÀnder sind nur offensichtlich diejenigen, die es am meisten trifft...
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Tanker
Beitrag 23.10.2014, 00:19
Beitrag #20


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Zitat (Hoheneicherstation @ 21.10.2014, 18:38) *
Schon mal mit 'nem 15er Deutz einen 4 Tonnen schweren Gummiwagen gezogen?

Das Ziehen geht noch ganz gut, das Bremsen nur dann, wenn die Auflaufbremse richtig eingestellt ist ...


Nein, da ich keine so schweren Wagen habe. Aber ich denke ich weiß was du meinst. wink.gif
Aber das gleiche könnte auch bei einem "normalen" AnhĂ€nger auch passieren. Ist mal einer Tante von mir tatsĂ€chlich passiert. Ein Hindernis in einer Kurve, krĂ€ftig auf die Bremse und das Heck des Zugfahrzeugs wurde etwas zur Seite gedrĂŒckt. Und das mit ca. 450Kg ungebremst hinten dran. Im Zugwagen waren auch noch ca. 300Kg hinten im Kofferraum.
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BE76.06
Beitrag 23.10.2014, 07:02
Beitrag #21


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Zitat (hk_do @ 22.10.2014, 19:25) *
Zitat (BE76.06 @ 22.10.2014, 18:31) *
Die HollÀnder spinnen doch nicht!



Es sollte ja eigentlich in diesem Faden auch klar geworden sein, dass es sich da nicht um eine neue NL-Vorschrift handelt, sondern dass es eine UN-ECE-Regelung ist, die nun EU-weit gilt.

Die HollÀnder sind nur offensichtlich diejenigen, die es am meisten trifft...



Als ich den Thread eröffnet habe war mir noch nicht klar, dass es sich um den Vollzug einer EU-Rili handelt.
Ich bin davon ausgegangen, dass es eine reine NL-Regelung wÀre..
Doch so etwas wĂŒrden die HollĂ€nder nicht machen. Wie man an der Ausnahme beim BE sieht, versuchen sie mit allen Mitteln das Fahren von Minisatteln mit BEneu zu ermöglichen.
(Hintergrundinfo: Der Auflieger darf ein zgG. von 3,5t ĂŒbersteigen, wenn die Kombination unter 7,0t bleibt. Der Auflieger darf dann aber nur eine Achslast von 3,5t haben.
Das restliche zgW. muss in Form von Sattellast auf die ZM ĂŒbertragen werden.(Fehler vorbehalten. Habe diese Website gerade nicht gefunden...))

Wie Tanker's Beitrag vermuten lÀsst sind 450kg ungebremst manchmal schon zu viel. Hinter nem Ciquencento sowieso.....
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KĂŒhltaxi
Beitrag 23.10.2014, 09:05
Beitrag #22


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Bei der Klasse C1E gelten die zGGs abgesattelt einzeln betrachtet, deshalb darf man einen Mautkiller-Minisattel mit 7,5 t ZM und aufgesattelt 12 t zGG mit C1E nicht fahren. Warum sollte das bei BE (neu) anders sein?

Einzige Möglichkeit das zu umgehen sind BrĂŒckenzĂŒge nach Art des alten KĂ€ssbohrer-BrĂŒckenzugs der es erlaubt hatte mit Klasse 3 einen de-facto-Sattelzug mit bis zu 18,5 t zGG zu fahren (theoretisch, KĂ€ssbohrer hat es nur bis 15 t realisiert).
Kann natĂŒrlich sein daß die HollĂ€nder in Zukunft sowas bauen. WĂ€re auch beim Clixtar realisierbar, es mĂŒĂŸten dann nur aufgeclixte LadeflĂ€che und zugehörige Achse trennbar sein, so wie beim alten Kögel-Innova-"Solo-Lkw", dem deutschen VorlĂ€ufer des Clixtars.


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janr
Beitrag 23.10.2014, 11:26
Beitrag #23


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Zitat (KĂŒhltaxi @ 23.10.2014, 10:05) *
Bei der Klasse C1E gelten die zGGs abgesattelt einzeln betrachtet, deshalb darf man einen Mautkiller-Minisattel mit 7,5 t ZM und aufgesattelt 12 t zGG mit C1E nicht fahren. ...
unsure.gif
Warum steht das unter C1E:
Zitat
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug

- der Klasse C1 und einem AnhĂ€nger oder SattelanhĂ€nger mit einer zulĂ€ssigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen, sofern die zulĂ€ssige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12 000 kg nicht ĂŒbersteigt,
- der Klasse B und einem AnhĂ€nger oder SattelanhĂ€nger mit einer zulĂ€ssigen Gesamtmasse von mehr als 3 500 kg bestehen, sofern die zulĂ€ssige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12 000 kg nicht ĂŒbersteigt.
...


Lustiger weise haben doch grad die NiederlÀnder das "Car-A-Tow" System um Autos hinter WohnanhÀngern hinter her zu ziehen.

Da wird aus dem Auto ein zweiachsiger AnhĂ€nger und gebremst wird ĂŒber Seilzug und Auflaufvorrichtung

Und das sollte von den NIederlĂ€ndern ausgehen, daß das nicht mehr erlaubt sein wird?
Seltsam, dabei dachte ich, daß sowas dann irgendwann bei uns auch erlaubt sein wird, weil es ja in der EU erlaubt ist. think.gif


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Beitrag 23.10.2014, 11:54
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Zitat (janr @ 23.10.2014, 12:26) *
Warum steht das unter C1E:
Zitat
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug

- der Klasse C1 und einem AnhĂ€nger oder SattelanhĂ€nger mit einer zulĂ€ssigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen, sofern die zulĂ€ssige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12 000 kg nicht ĂŒbersteigt,
- der Klasse B und einem AnhĂ€nger oder SattelanhĂ€nger mit einer zulĂ€ssigen Gesamtmasse von mehr als 3 500 kg bestehen, sofern die zulĂ€ssige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12 000 kg nicht ĂŒbersteigt.
...


Da steht ja gar nicht ob das Zug-zGG fĂŒr den fahrfertigen Zug oder die getrennten Bestandteile betrachtet wird. Das steht bei den Buchstabenklassen in irgendeiner zusĂ€tzlichen ErlĂ€uterung und da steht eben daß das getrennt betrachtet wird.
Bei unseren alten Zahlenklassen war das anders, da stand direkt zur Klasse 2 "einschließlich eines aufgesattelten AnhĂ€ngers", daraus ergab sich dann daß man mit Klasse 3 einen Sattelzug fahren durfte der aufgesattelt 7,5 t zGG hatte, die Einzelfahrzeuge fĂŒr sich betrachtet durften zusammen mehr als 7,5 t zGG haben, typisch war ZM 5 t zGG und Auflieger auch 5 t zGG, Sattel- und Aufliegelast jeweils 2,5 t, eins davon wurde abgezogen und raus kamen 7,5 t. Nach heutiger FE-Betrachtung hat der dann 10 t Zug-zGG obwohl nur 7,5 t tatsĂ€chlich relevant und nutzbar sind.


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Beitrag 23.10.2014, 23:49
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Zitat (BE76.06 @ 23.10.2014, 08:02) *
Wie Tanker's Beitrag vermuten lÀsst sind 450kg ungebremst manchmal schon zu viel. Hinter nem Ciquencento sowieso.....


Wobei beim Zugfahrzeug 750Kg ungebremst erlaubt waren. think.gif Fahrbahn war trocken und sauber. Ich hatte das Gespann damals beladen mit 300 Kg im Kofferraum und 300Kg gleichmĂ€ĂŸig verteilt im AnhĂ€nger. Theoretisch hĂ€tte ich auch nur 100Kg in den Kofferraum legen können und noch 200Kg mehr auf den AnhĂ€nger. Es war "nur" ein 650Kg AnhĂ€nger. Dann hĂ€tte meine Tante wohl ein richtiges Problem gehabt. whistling.gif Demnach scheint es nicht nur beim Drehschemel dieses Problem zu geben. whistling.gif
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BE76.06
Beitrag 24.10.2014, 18:20
Beitrag #26


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Zitat (KĂŒhltaxi @ 23.10.2014, 10:05) *
(...)Warum sollte das bei BE (neu) anders sein?


BE(neu) sieht ja nur 3,5t AnhÀnger vor.
Die HollÀnder haben aber ne Ausnahme dieser Regel:
http://www.kemp.eu/pagina.347.name.rijbewi...we-regel%29.htm


Es folgt eine bestimmt fehlerhafte Übersetzung:

Zitat
Zusammen mit der StĂŒtzlast darf das Zugfahrzeug nicht schwerer sein als 3500kg.
Das wird wie folgt berechnet:
das zulÀssige Gesammtgewicht (was das Fahrzeug laut Zulassungsbescheinigung wiegen darf) minus der Masse in fahrfertigem Zustand des Fahrzeugs
(wieviel das Fahrzeug wirklich wiegt,wenn sie darin sitzen und den Auflieger oder ZentralachsanhÀnger ziehen) ist das bestimmte Gewicht.

Das Gewicht,das ĂŒbertragen wird (die zulĂ€ssige Last unter der Kupplung)
darf nicht höher sein als das soeben bestimmte Gewicht.

2)Das Gewicht auf den Achsen des Aufliegers oder ZentralachsanhÀngers darf nicht schwerer sein als 3500kg
Es geht hier um das Gewicht welches nicht auf das Zugfahrzeug ĂŒbertragen wird.

3)Die zulĂ€ssige Achslast des Aufliegers oder MittelachsanhĂ€ngers und das zulĂ€ssige Gesammtgewicht des Zugfahrzeugs dĂŒrfen zusammen nicht
mehr sein als 7000kg.
Überschreiten sie mit ihrem Auflieger oder MittelachsanhĂ€nger diese Anforderungen? Dann mĂŒssen sie im Besitz der FĂŒhrerscheinklasse C1E sein.



---> Zugfahrzeug Klasse B + Auflieger mit Achslast 3,5t restliches Gesammtgewicht muss die ZM in Form von StĂŒtzlast tragen


Zitat (janr @ 23.10.2014, 12:26) *
(...)

Lustiger weise haben doch grad die NiederlÀnder das "Car-A-Tow" System um Autos hinter WohnanhÀngern hinter her zu ziehen.

Da wird aus dem Auto ein zweiachsiger AnhĂ€nger und gebremst wird ĂŒber Seilzug und Auflaufvorrichtung

Und das sollte von den NIederlĂ€ndern ausgehen, daß das nicht mehr erlaubt sein wird?
Seltsam, dabei dachte ich, daß sowas dann irgendwann bei uns auch erlaubt sein wird, weil es ja in der EU erlaubt ist. think.gif


Die Kombination aus Deichsel und Auto ist in meinen Augen auch ein Drehschemel.Vlt ist es dann auch nicht mehr erlaubt.
Wenn dann sowieso alle(tsss Die werden ihre Autos nicht auf Drulu/Elektrobremse umrĂŒsten->Die werden nen ZentralachsanhĂ€nger kaufen!)
ihre Zugfahrzeuge auf Elektro/Drulu umgerĂŒstet haben,ist es ein Einfaches die Betriebsbremse des gezogenen Fahrzeugs gleich mit Strom/Drulu anzusteuern.
Bisher war die Auflaufbremse nur der Umweg,um es ĂŒberall anzuhĂ€ngen.Von dort,ging es meines Wissens hydraulisch auf die Fußbremse.
Schon mal das System in USA gesehen?
Alle AnhÀnger haben Eletrobremse.Dann wird einfach das Auto mit ner Deichsel angehÀngt,kabel anstecken und los...


Dass es,weil es in einem EU-Land zugelassen ist,auch in D zugelassen sein sollte hab ich mir auch schon oft gedacht.
Aber ich hab noch nen Paragraphen im Kopf der verbietet,dass KFZ als AnhÀnger verwendet werden.
Möglicherweise gewichtet das Dt. Recht mehr als das EU-Recht....


Zitat (Tanker @ 24.10.2014, 00:49) *
(...)
Wobei beim Zugfahrzeug 750Kg ungebremst erlaubt waren. think.gif Fahrbahn war trocken und sauber. Ich hatte das Gespann damals beladen mit 300 Kg im Kofferraum und 300Kg gleichmĂ€ĂŸig verteilt im AnhĂ€nger. Theoretisch hĂ€tte ich auch nur 100Kg in den Kofferraum legen können und noch 200Kg mehr auf den AnhĂ€nger. Es war "nur" ein 650Kg AnhĂ€nger. Dann hĂ€tte meine Tante wohl ein richtiges Problem gehabt. whistling.gif Demnach scheint es nicht nur beim Drehschemel dieses Problem zu geben. whistling.gif


Ja,das ist ein Problem mit ungebremsten AnhÀngern.
Drum mag ich persönlich keine ungebremsten.Ich mag grĂ¶ĂŸere.Wozu hab ich sonst BE?


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hk_do
Beitrag 25.10.2014, 00:48
Beitrag #27


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Zitat (BE76.06 @ 24.10.2014, 19:20) *
Die Kombination aus Deichsel und Auto ist in meinen Augen auch ein Drehschemel.Vlt ist es dann auch nicht mehr erlaubt.


nein, das wÀre ein AnhÀnger mit Achsschenkellenkung.

Aber trotzdem ein DeichselanhÀnger, und darauf bezieht sich das Verbot laut dem Zitat weiter oben.


Zitat
Dass es,weil es in einem EU-Land zugelassen ist,auch in D zugelassen sein sollte hab ich mir auch schon oft gedacht.
Aber ich hab noch nen Paragraphen im Kopf der verbietet,dass KFZ als AnhÀnger verwendet werden.
Möglicherweise gewichtet das Dt. Recht mehr als das EU-Recht....


Was nach EU-Recht zulÀssig ist, muss in allen Mitgliedsstaaten akzeptiert werden.

In bestimmten Bereichen können aber auch neben dem EU-Recht noch Dinge national genehmigt werden (wenn das EU-Recht nicht zwingend anzuwenden ist). Dann gilt die Genehmigung auch nur in dem genehmigenden Staat.
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KĂŒhltaxi
Beitrag 25.10.2014, 04:45
Beitrag #28


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Zitat (BE76.06 @ 24.10.2014, 19:20) *
---> Zugfahrzeug Klasse B + Auflieger mit Achslast 3,5t restliches Gesammtgewicht muss die ZM in Form von StĂŒtzlast tragen

Ich vermute mal du willst mir sagen die HollĂ€nder haben es hinbekommen daß bei ihren (Mini-)Aufliegern auf dem Papier das zGG nicht wie ĂŒblich die Addition aus Achs- und Sattellast sondern nur die Achslast ist und die Sattellast zur (im AnhĂ€nger-zGG nicht erfaßten) StĂŒtzlast wird. Das ist natĂŒrlich eine elegante Lösung des Problems, nur ob deutsche Zulassungsstellen das bei einer deutschen Zulassung auch so mitmachen? Ich denke mal eher nicht, sonst wĂŒrde das ja lĂ€ngst auch bei grĂ¶ĂŸeren SattelzĂŒgen wo die FĂŒhrerscheinproblematik fĂŒr Leute mit Klasse C1E genauso besteht so geregelt.
Die werden sagen Sattellast ist Sattellast und keine StĂŒtzlast und gehört somit mit ins Auflieger-zGG und basta. Die alte deutsche Lösung war wie ich schon schrieb die Achse(n) mit kleinem RĂ€hmchen als AnhĂ€nger zuzulassen und die LadeflĂ€che galt als jeweils halb auf ZM und "AnhĂ€nger" aufliegende WechselbrĂŒcke, aber das geht soviel ich weiß auch nicht mehr.


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"Es stimmt, die Erde ist die Wiege der Menschheit, aber der Mensch kann nicht ewig in der Wiege bleiben. Das Sonnensystem wird unser Kindergarten."
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Werner Heisenberg, deutscher Physiker und NobelpreistrÀger
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janr
Beitrag 25.10.2014, 11:00
Beitrag #29


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Zitat (BE76.06 @ 24.10.2014, 19:20) *
... Dass es,weil es in einem EU-Land zugelassen ist,auch in D zugelassen sein sollte hab ich mir auch schon oft gedacht. ...
Wir hatten schon mal einen Faden zu dem Thema.
Es wurde geklĂ€rt, daß in D zwar solche Kombinationen fahren dĂŒrfen, werden aber hier nicht zugelassen, weil eben KFZ keine AnhĂ€nger sein dĂŒrfen.


Zitat (hk_do @ 25.10.2014, 01:48) *
... Was nach EU-Recht zulÀssig ist, muss in allen Mitgliedsstaaten akzeptiert werden. ...
Akzeptiert ja, aber hier zulassen geht trotzdem nicht. rolleyes.gif


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Es gibt zwei Arten an Menschen.
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dopero
Beitrag 25.10.2014, 11:09
Beitrag #30


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KĂŒhltaxi
Beitrag 25.10.2014, 11:35
Beitrag #31


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Zum Towing gibt's mehrere Themen hier. Ob es jemals auch bei uns fĂŒr uns erlaubt wird?


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