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> NL: Auflaufgebremste Drehschemel sind bald verboten
BE76.06
Beitrag 18.10.2014, 19:09
Beitrag #1


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Hallo zusammen,

als ich gelesen habe,dass Auflaufgebremste Drehschemelanhänger in den Niederlanden ab 1.11.14 verboten sind,bin ich erschrocken.

http://www.allesoverdemarkt.nl/action/news...is-voorbij.html
http://www.veldhuizen.eu/index.php?option=...s&Itemid=26

Kann mir einer erklären,was das soll?

Anhänger die bis zum 1.11.14 existiert haben,haben noch Bestandsschutz.Ja gut.
Aber welchen Vorteil soll ein eletrisches/pneumatisches Bremssystem haben.
Die Vorteile einer Luftdruckbremse kommen bei der Gewichtsklasse (bis 3,5t) doch nur bei Talfahrt zu tragen. Wo gibts in NL Täler?

Die bisherige Auflaufbremse wirkt doch auf alle Räder,auch wenn mit einer Verzögerung.
Ich gehe aber davon aus,dass im Normalfall ein Zugfahrzeug mit größerem Gewicht vorn dran hängt.Also kein Ciquencento

Gibt es Einwände gegen eine Auflaufbremse bei Drehschemeln?
Ja die Wirkungslinie könnte manchmal nicht die Beste sein wenn zu hoch oder zu tief angehängt wird.
Aber sonst?

Drulu für 3,5t???

Grüßle
BE76.06
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Kühltaxi
Beitrag 18.10.2014, 19:17
Beitrag #2


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Vielleicht gibt's Probleme mit den Bowdenzügen die da ständig großwinklig hin- und herbewegt werden, für sowas sind Bowdenzüge eigentlich nicht gedacht.


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hk_do
Beitrag 18.10.2014, 19:49
Beitrag #3


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waren diese Anhänger denn bisher nur in den Niederlanden zulassungsfähig und hatten keine EG-Betriebserlaubnis? think.gif

Ansonsten kann doch ein Mitgliedsstaat nicht die Zulassung von Fahrzeugen untersagen, die den EG-Bauvorschriften entsprechen...
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Hoheneicherstation
Beitrag 18.10.2014, 19:52
Beitrag #4


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Es soll wohl Probleme beim Bremsverhalten in der Kurve gegeben haben ...

Die Auflaufbremse bei PKW-Anhängern ist in der ECE R 13 nur bei leichten Zentralachsanhängern vorgesehen.

Edith sagt: Am 01. 11. 2014 wird die bisherige Bremsenrichtlinie 70/320/EG ungültig.
Die Nachfolgerichtlinie bezieht sich auf obige ECE Regelung und "verbietet" auflaufgebremste Fahrzeuge mit gelenkten Achsen.


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Kühltaxi
Beitrag 18.10.2014, 21:11
Beitrag #5


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Dann kriegen die halt 'ne elektrische, die Drehschemelanhänger werden deshalb bestimmt nicht aussterben.
Es gibt diese auch von deutschen Herstellern, nur nicht so oft, deshalb wohl noch keine derartige Pressemeldung hierzulande.


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Tanker
Beitrag 19.10.2014, 00:04
Beitrag #6


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Zitat (Hoheneicherstation @ 18.10.2014, 20:52) *
Es soll wohl Probleme beim Bremsverhalten in der Kurve gegeben haben ...


Habe ich auch schon mal gelesen. Aber ob die Stützlast allein das ausbrechen des Hecks vor allem bei Tandemanhängern vermieden hätte? think.gif


Ich habe mal eine Druckluftgebremsten Drehschemelanhänger gesehen. Zugfahrzeug war ein amerikanischer Pickup und hinten war ein etwas zu großer Anhänger.
Es gibt ja Druckluftbremsen für PKW oder Transporter zum nachrüsten. Bei Transporter gibt es sie teilweise auch ab Werk.
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EMD
Beitrag 19.10.2014, 00:50
Beitrag #7


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Zitat (Tanker @ 19.10.2014, 01:04) *
Zitat (Hoheneicherstation @ 18.10.2014, 20:52) *
Es soll wohl Probleme beim Bremsverhalten in der Kurve gegeben haben ...


Habe ich auch schon mal gelesen. Aber ob die Stützlast allein das ausbrechen des Hecks vor allem bei Tandemanhängern vermieden hätte? think.gif


Das vieleicht nicht, aber eine Druckluftbremse oder Elektrische die etwas stärker eingestellt ist so das immer Zugkraft an der Deichsel wirkt sicher. In dem Fall wirkt die Kraft so das es das Heck des Zugfahrzeugs eher nach innen zieht als das es ausbricht.
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Hoheneicherstation
Beitrag 19.10.2014, 09:26
Beitrag #8


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Zitat (Tanker @ 19.10.2014, 01:04) *
... Aber ob die Stützlast allein das ausbrechen des Hecks vor allem bei Tandemanhängern vermieden hätte? think.gif


Das Ausbrechen des Hecks ist nicht das Problem. Ein Drehschemel, der vom Heck (Anhänger) aus der Spur geschoben wird - also eine ausbrechende Vorderachse - ist der Knackpunkt.
Dann wird nämlich die Schubkraft auf die Kugelkopfkupplung "weggenommen", und die Auflaufbremse ist ohne Funktion ...


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janr
Beitrag 19.10.2014, 10:16
Beitrag #9


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Zitat (Hoheneicherstation @ 18.10.2014, 20:52) *
... Die Auflaufbremse bei PKW-Anhängern ist in der ECE R 13 nur bei leichten Zentralachsanhängern vorgesehen. ...
Rumfahren tun aber andere.

Seit die Begrenzung der Achsanzahl FE-rechtlich weggefallen ist, fahren hier viele Drehschemel-Anhänger mit Auflaufbremse hinter PKWs rum. think.gif


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Hoheneicherstation
Beitrag 19.10.2014, 10:38
Beitrag #10


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Das ist soweit richtig.
Diese Anhänger wurden aber nach der Richtlinie 70/320/EG Typgeprüft und genehmigt. Einmal genehmigte Typprüfungen sind und bleiben bis zum widerruf gültig.
Seit 2012 gilt eine neue Richtlinie, die VO 661/2009 EG, nach der sich neue Typprüfungen richten müssen.

Auf dieser Seite hab ich folgenden Text gefunden:

Am 1. November 2012 wurde die in Verordnung (EG) 661/2009 (Allgemeine Sicherheitsverordnung - GSR) gennannte Rechtsvorschrift für neu zu erstellende Typgenehmigungen von Fahrzeugen verbindlich. So wird für das Thema "Bremsen" nicht länger die Richtlinie 71/320/EWG, sondern jetzt nur die ECE-Verordnung R13 angewandt.

Ab 1. November 2014 wird die von der Allgemeinen Sicherheitsverordnung geforderte Vorschrift für alle neuen Fahrzeuge Pflicht. Das bedeutet, dass bestehende Typengenehmigungen vor diesem Datum mit der Allgemeinen Sicherheitsverordnung in Einklang gebracht werden müssen. In vielen Fällen wird die Allgemeine Sicherheitsverordnung nach diesem Datum auch für individuelle Zulassungsanträge angewandt werden.

Die genauen Änderungen variieren für jedes Fahrzeug, Thema und Genehmigungsdatum:

In einigen Fällen ist die Anpassung nur verwaltungstechnischer Art und braucht nur ein neuer Prüfbericht gemäß der neuen Gesetzgebung abgegeben werden.
In anderen Fällen haben die Anpassungen größere technische Auswirkungen. So heißt es in Verordnung R13 über Deichselanhänger, dass diese nicht auflaufgebremst sein dürfen. Im Rahmen von Richtlinie 71/320/EWG war das noch gestattet.
Außerdem steht in der Allgemeinen Sicherheitsverordnung, dass Typengenehmigungen, die vor dem 1. November 2012 erteilt wurden, unter bestimmten Voraussetzungen gültig bleiben und zu ergänzen sind.
Folglich können einige bestehende EG-Genehmigungen auch noch nach dem 1. November 2014 wirksam sein, solange die Vorschriften nicht geändert wurden und die neue EG-Verordnung tatsächlich angibt, dass alte Genehmigungen gültig bleiben;
Bei den Themen, für die die ECE-Verordnungen jetzt angepasst werden müssen, ist jeweils angegeben, ob die alten Genehmigungen noch gültig bleiben. Beim Thema "Beleuchtungsanlage" z.B. bleiben die alten Genehmigungen auf Basis von 76/756/EWG gültig. Die Bremsengenehmigungen gemäß 71/320/EWG müssen jedoch vor dem 1. November 2014 in ECE R13-Genehmigungen umgeändert worden sein.



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Kühltaxi
Beitrag 19.10.2014, 11:07
Beitrag #11


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Also ich meine ich sehe nicht so viele davon rumfahren, die Zentralachser überwiegen immer noch deutlich. Wenn schon die wenigsten mit CE sowas ordentlich rangieren können wird's bei den BElern noch mauer aussehen....


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Hoheneicherstation
Beitrag 19.10.2014, 11:28
Beitrag #12


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Mit 'nem Zentralachser geht sowas aber nicht ... (youtube)

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janr
Beitrag 19.10.2014, 11:33
Beitrag #13


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Tanker
Beitrag 19.10.2014, 18:48
Beitrag #14


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So wie ich das mal verstanden habe, gab es Unfälle weil das Heck des Zugfahrzeugs weggeschoben wurde. Ist aber schon eine Weile her dass ich das gelesen habe.
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 19.10.2014, 19:20
Beitrag #15


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Zitat (Tanker @ 19.10.2014, 19:48) *
So wie ich das mal verstanden habe, gab es Unfälle weil das Heck des Zugfahrzeugs weggeschoben wurde.

Yo:
Wenn bei ner Vollbremsung der sich quer stellende Drehschemel des Anhängers ins Heck des Zugfahrzeug kracht, schiebt er es weg... whistling.gif

Doc


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Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht!
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Tanker
Beitrag 19.10.2014, 22:40
Beitrag #16


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So wie ich das damals verstanden habe, stand da kein Drehschel quer. Sondern es war anscheinend ein Problem der fehlenden Stützlast weshalb das Heck des Zugfahrzeugs weggeschoben wurde.
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Hoheneicherstation
Beitrag 21.10.2014, 17:38
Beitrag #17


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Schon mal mit 'nem 15er Deutz einen 4 Tonnen schweren Gummiwagen gezogen?

Das Ziehen geht noch ganz gut, das Bremsen nur dann, wenn die Auflaufbremse richtig eingestellt ist ...


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BE76.06
Beitrag 22.10.2014, 17:31
Beitrag #18


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Danke für die zahlreichen Antworten!

Ihr habt mir zahlreiche Gründe genannt,weshalb es doch richtig ist von der Technik "Auflaubremse" bei Drehschemeln Abstand zu halten
Die Holländer spinnen doch nicht!

Druckluftbremsen sind sowieso besser,damit sind Anhänger jenseits der 3,5t machbar.
Besitzstand: BE79.06 Yeah!!!


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hk_do
Beitrag 22.10.2014, 18:25
Beitrag #19


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Zitat (BE76.06 @ 22.10.2014, 18:31) *
Die Holländer spinnen doch nicht!



Es sollte ja eigentlich in diesem Faden auch klar geworden sein, dass es sich da nicht um eine neue NL-Vorschrift handelt, sondern dass es eine UN-ECE-Regelung ist, die nun EU-weit gilt.

Die Holländer sind nur offensichtlich diejenigen, die es am meisten trifft...
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Tanker
Beitrag 23.10.2014, 00:19
Beitrag #20


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Zitat (Hoheneicherstation @ 21.10.2014, 18:38) *
Schon mal mit 'nem 15er Deutz einen 4 Tonnen schweren Gummiwagen gezogen?

Das Ziehen geht noch ganz gut, das Bremsen nur dann, wenn die Auflaufbremse richtig eingestellt ist ...


Nein, da ich keine so schweren Wagen habe. Aber ich denke ich weiß was du meinst. wink.gif
Aber das gleiche könnte auch bei einem "normalen" Anhänger auch passieren. Ist mal einer Tante von mir tatsächlich passiert. Ein Hindernis in einer Kurve, kräftig auf die Bremse und das Heck des Zugfahrzeugs wurde etwas zur Seite gedrückt. Und das mit ca. 450Kg ungebremst hinten dran. Im Zugwagen waren auch noch ca. 300Kg hinten im Kofferraum.
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BE76.06
Beitrag 23.10.2014, 07:02
Beitrag #21


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Zitat (hk_do @ 22.10.2014, 19:25) *
Zitat (BE76.06 @ 22.10.2014, 18:31) *
Die Holländer spinnen doch nicht!



Es sollte ja eigentlich in diesem Faden auch klar geworden sein, dass es sich da nicht um eine neue NL-Vorschrift handelt, sondern dass es eine UN-ECE-Regelung ist, die nun EU-weit gilt.

Die Holländer sind nur offensichtlich diejenigen, die es am meisten trifft...



Als ich den Thread eröffnet habe war mir noch nicht klar, dass es sich um den Vollzug einer EU-Rili handelt.
Ich bin davon ausgegangen, dass es eine reine NL-Regelung wäre..
Doch so etwas würden die Holländer nicht machen. Wie man an der Ausnahme beim BE sieht, versuchen sie mit allen Mitteln das Fahren von Minisatteln mit BEneu zu ermöglichen.
(Hintergrundinfo: Der Auflieger darf ein zgG. von 3,5t übersteigen, wenn die Kombination unter 7,0t bleibt. Der Auflieger darf dann aber nur eine Achslast von 3,5t haben.
Das restliche zgW. muss in Form von Sattellast auf die ZM übertragen werden.(Fehler vorbehalten. Habe diese Website gerade nicht gefunden...))

Wie Tanker's Beitrag vermuten lässt sind 450kg ungebremst manchmal schon zu viel. Hinter nem Ciquencento sowieso.....
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Kühltaxi
Beitrag 23.10.2014, 09:05
Beitrag #22


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Bei der Klasse C1E gelten die zGGs abgesattelt einzeln betrachtet, deshalb darf man einen Mautkiller-Minisattel mit 7,5 t ZM und aufgesattelt 12 t zGG mit C1E nicht fahren. Warum sollte das bei BE (neu) anders sein?

Einzige Möglichkeit das zu umgehen sind Brückenzüge nach Art des alten Kässbohrer-Brückenzugs der es erlaubt hatte mit Klasse 3 einen de-facto-Sattelzug mit bis zu 18,5 t zGG zu fahren (theoretisch, Kässbohrer hat es nur bis 15 t realisiert).
Kann natürlich sein daß die Holländer in Zukunft sowas bauen. Wäre auch beim Clixtar realisierbar, es müßten dann nur aufgeclixte Ladefläche und zugehörige Achse trennbar sein, so wie beim alten Kögel-Innova-"Solo-Lkw", dem deutschen Vorläufer des Clixtars.


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janr
Beitrag 23.10.2014, 11:26
Beitrag #23


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Zitat (Kühltaxi @ 23.10.2014, 10:05) *
Bei der Klasse C1E gelten die zGGs abgesattelt einzeln betrachtet, deshalb darf man einen Mautkiller-Minisattel mit 7,5 t ZM und aufgesattelt 12 t zGG mit C1E nicht fahren. ...
unsure.gif
Warum steht das unter C1E:
Zitat
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug

- der Klasse C1 und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12 000 kg nicht übersteigt,
- der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3 500 kg bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12 000 kg nicht übersteigt.
...


Lustiger weise haben doch grad die Niederländer das "Car-A-Tow" System um Autos hinter Wohnanhängern hinter her zu ziehen.

Da wird aus dem Auto ein zweiachsiger Anhänger und gebremst wird über Seilzug und Auflaufvorrichtung

Und das sollte von den NIederländern ausgehen, daß das nicht mehr erlaubt sein wird?
Seltsam, dabei dachte ich, daß sowas dann irgendwann bei uns auch erlaubt sein wird, weil es ja in der EU erlaubt ist. think.gif


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Kühltaxi
Beitrag 23.10.2014, 11:54
Beitrag #24


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Zitat (janr @ 23.10.2014, 12:26) *
Warum steht das unter C1E:
Zitat
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug

- der Klasse C1 und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12 000 kg nicht übersteigt,
- der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3 500 kg bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12 000 kg nicht übersteigt.
...


Da steht ja gar nicht ob das Zug-zGG für den fahrfertigen Zug oder die getrennten Bestandteile betrachtet wird. Das steht bei den Buchstabenklassen in irgendeiner zusätzlichen Erläuterung und da steht eben daß das getrennt betrachtet wird.
Bei unseren alten Zahlenklassen war das anders, da stand direkt zur Klasse 2 "einschließlich eines aufgesattelten Anhängers", daraus ergab sich dann daß man mit Klasse 3 einen Sattelzug fahren durfte der aufgesattelt 7,5 t zGG hatte, die Einzelfahrzeuge für sich betrachtet durften zusammen mehr als 7,5 t zGG haben, typisch war ZM 5 t zGG und Auflieger auch 5 t zGG, Sattel- und Aufliegelast jeweils 2,5 t, eins davon wurde abgezogen und raus kamen 7,5 t. Nach heutiger FE-Betrachtung hat der dann 10 t Zug-zGG obwohl nur 7,5 t tatsächlich relevant und nutzbar sind.


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Tanker
Beitrag 23.10.2014, 23:49
Beitrag #25


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Zitat (BE76.06 @ 23.10.2014, 08:02) *
Wie Tanker's Beitrag vermuten lässt sind 450kg ungebremst manchmal schon zu viel. Hinter nem Ciquencento sowieso.....


Wobei beim Zugfahrzeug 750Kg ungebremst erlaubt waren. think.gif Fahrbahn war trocken und sauber. Ich hatte das Gespann damals beladen mit 300 Kg im Kofferraum und 300Kg gleichmäßig verteilt im Anhänger. Theoretisch hätte ich auch nur 100Kg in den Kofferraum legen können und noch 200Kg mehr auf den Anhänger. Es war "nur" ein 650Kg Anhänger. Dann hätte meine Tante wohl ein richtiges Problem gehabt. whistling.gif Demnach scheint es nicht nur beim Drehschemel dieses Problem zu geben. whistling.gif
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BE76.06
Beitrag 24.10.2014, 18:20
Beitrag #26


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Zitat (Kühltaxi @ 23.10.2014, 10:05) *
(...)Warum sollte das bei BE (neu) anders sein?


BE(neu) sieht ja nur 3,5t Anhänger vor.
Die Holländer haben aber ne Ausnahme dieser Regel:
http://www.kemp.eu/pagina.347.name.rijbewi...we-regel%29.htm


Es folgt eine bestimmt fehlerhafte Übersetzung:

Zitat
Zusammen mit der Stützlast darf das Zugfahrzeug nicht schwerer sein als 3500kg.
Das wird wie folgt berechnet:
das zulässige Gesammtgewicht (was das Fahrzeug laut Zulassungsbescheinigung wiegen darf) minus der Masse in fahrfertigem Zustand des Fahrzeugs
(wieviel das Fahrzeug wirklich wiegt,wenn sie darin sitzen und den Auflieger oder Zentralachsanhänger ziehen) ist das bestimmte Gewicht.

Das Gewicht,das übertragen wird (die zulässige Last unter der Kupplung)
darf nicht höher sein als das soeben bestimmte Gewicht.

2)Das Gewicht auf den Achsen des Aufliegers oder Zentralachsanhängers darf nicht schwerer sein als 3500kg
Es geht hier um das Gewicht welches nicht auf das Zugfahrzeug übertragen wird.

3)Die zulässige Achslast des Aufliegers oder Mittelachsanhängers und das zulässige Gesammtgewicht des Zugfahrzeugs dürfen zusammen nicht
mehr sein als 7000kg.
Überschreiten sie mit ihrem Auflieger oder Mittelachsanhänger diese Anforderungen? Dann müssen sie im Besitz der Führerscheinklasse C1E sein.



---> Zugfahrzeug Klasse B + Auflieger mit Achslast 3,5t restliches Gesammtgewicht muss die ZM in Form von Stützlast tragen


Zitat (janr @ 23.10.2014, 12:26) *
(...)

Lustiger weise haben doch grad die Niederländer das "Car-A-Tow" System um Autos hinter Wohnanhängern hinter her zu ziehen.

Da wird aus dem Auto ein zweiachsiger Anhänger und gebremst wird über Seilzug und Auflaufvorrichtung

Und das sollte von den NIederländern ausgehen, daß das nicht mehr erlaubt sein wird?
Seltsam, dabei dachte ich, daß sowas dann irgendwann bei uns auch erlaubt sein wird, weil es ja in der EU erlaubt ist. think.gif


Die Kombination aus Deichsel und Auto ist in meinen Augen auch ein Drehschemel.Vlt ist es dann auch nicht mehr erlaubt.
Wenn dann sowieso alle(tsss Die werden ihre Autos nicht auf Drulu/Elektrobremse umrüsten->Die werden nen Zentralachsanhänger kaufen!)
ihre Zugfahrzeuge auf Elektro/Drulu umgerüstet haben,ist es ein Einfaches die Betriebsbremse des gezogenen Fahrzeugs gleich mit Strom/Drulu anzusteuern.
Bisher war die Auflaufbremse nur der Umweg,um es überall anzuhängen.Von dort,ging es meines Wissens hydraulisch auf die Fußbremse.
Schon mal das System in USA gesehen?
Alle Anhänger haben Eletrobremse.Dann wird einfach das Auto mit ner Deichsel angehängt,kabel anstecken und los...


Dass es,weil es in einem EU-Land zugelassen ist,auch in D zugelassen sein sollte hab ich mir auch schon oft gedacht.
Aber ich hab noch nen Paragraphen im Kopf der verbietet,dass KFZ als Anhänger verwendet werden.
Möglicherweise gewichtet das Dt. Recht mehr als das EU-Recht....


Zitat (Tanker @ 24.10.2014, 00:49) *
(...)
Wobei beim Zugfahrzeug 750Kg ungebremst erlaubt waren. think.gif Fahrbahn war trocken und sauber. Ich hatte das Gespann damals beladen mit 300 Kg im Kofferraum und 300Kg gleichmäßig verteilt im Anhänger. Theoretisch hätte ich auch nur 100Kg in den Kofferraum legen können und noch 200Kg mehr auf den Anhänger. Es war "nur" ein 650Kg Anhänger. Dann hätte meine Tante wohl ein richtiges Problem gehabt. whistling.gif Demnach scheint es nicht nur beim Drehschemel dieses Problem zu geben. whistling.gif


Ja,das ist ein Problem mit ungebremsten Anhängern.
Drum mag ich persönlich keine ungebremsten.Ich mag größere.Wozu hab ich sonst BE?


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hk_do
Beitrag 25.10.2014, 00:48
Beitrag #27


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Zitat (BE76.06 @ 24.10.2014, 19:20) *
Die Kombination aus Deichsel und Auto ist in meinen Augen auch ein Drehschemel.Vlt ist es dann auch nicht mehr erlaubt.


nein, das wäre ein Anhänger mit Achsschenkellenkung.

Aber trotzdem ein Deichselanhänger, und darauf bezieht sich das Verbot laut dem Zitat weiter oben.


Zitat
Dass es,weil es in einem EU-Land zugelassen ist,auch in D zugelassen sein sollte hab ich mir auch schon oft gedacht.
Aber ich hab noch nen Paragraphen im Kopf der verbietet,dass KFZ als Anhänger verwendet werden.
Möglicherweise gewichtet das Dt. Recht mehr als das EU-Recht....


Was nach EU-Recht zulässig ist, muss in allen Mitgliedsstaaten akzeptiert werden.

In bestimmten Bereichen können aber auch neben dem EU-Recht noch Dinge national genehmigt werden (wenn das EU-Recht nicht zwingend anzuwenden ist). Dann gilt die Genehmigung auch nur in dem genehmigenden Staat.
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Kühltaxi
Beitrag 25.10.2014, 04:45
Beitrag #28


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Zitat (BE76.06 @ 24.10.2014, 19:20) *
---> Zugfahrzeug Klasse B + Auflieger mit Achslast 3,5t restliches Gesammtgewicht muss die ZM in Form von Stützlast tragen

Ich vermute mal du willst mir sagen die Holländer haben es hinbekommen daß bei ihren (Mini-)Aufliegern auf dem Papier das zGG nicht wie üblich die Addition aus Achs- und Sattellast sondern nur die Achslast ist und die Sattellast zur (im Anhänger-zGG nicht erfaßten) Stützlast wird. Das ist natürlich eine elegante Lösung des Problems, nur ob deutsche Zulassungsstellen das bei einer deutschen Zulassung auch so mitmachen? Ich denke mal eher nicht, sonst würde das ja längst auch bei größeren Sattelzügen wo die Führerscheinproblematik für Leute mit Klasse C1E genauso besteht so geregelt.
Die werden sagen Sattellast ist Sattellast und keine Stützlast und gehört somit mit ins Auflieger-zGG und basta. Die alte deutsche Lösung war wie ich schon schrieb die Achse(n) mit kleinem Rähmchen als Anhänger zuzulassen und die Ladefläche galt als jeweils halb auf ZM und "Anhänger" aufliegende Wechselbrücke, aber das geht soviel ich weiß auch nicht mehr.


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janr
Beitrag 25.10.2014, 11:00
Beitrag #29


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Zitat (BE76.06 @ 24.10.2014, 19:20) *
... Dass es,weil es in einem EU-Land zugelassen ist,auch in D zugelassen sein sollte hab ich mir auch schon oft gedacht. ...
Wir hatten schon mal einen Faden zu dem Thema.
Es wurde geklärt, daß in D zwar solche Kombinationen fahren dürfen, werden aber hier nicht zugelassen, weil eben KFZ keine Anhänger sein dürfen.


Zitat (hk_do @ 25.10.2014, 01:48) *
... Was nach EU-Recht zulässig ist, muss in allen Mitgliedsstaaten akzeptiert werden. ...
Akzeptiert ja, aber hier zulassen geht trotzdem nicht. rolleyes.gif


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dopero
Beitrag 25.10.2014, 11:09
Beitrag #30


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Kühltaxi
Beitrag 25.10.2014, 11:35
Beitrag #31


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Zum Towing gibt's mehrere Themen hier. Ob es jemals auch bei uns für uns erlaubt wird?


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