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> Führerschein nach 20Jahren, ohne MPU,ohne Neue Fahrerlaubnis?
Lothar50
Beitrag 08.11.2009, 16:20
Beitrag #1


Neuling
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Werte Mitglieder,
vor über 20Jahre habe ich meinen Führerschein zum 2.Mal wegen einer Alkoholfahrt "verloren".
Da ich die MPU und die Kosten scheute habe ich all die Jahre auf den "Lappen"verzichtet und dass obwohl sich mein Leben
vollkommen verändert hat.
Ich bin zwar Suchtkranker Alkoholiker, lebe aber seit vielen vielen Jahren ,sehr zufrieden, abstinent!

Nun hat mir ein Freund erzählt das ich einen Antrag auf Führerschein-Wiedererteilung stellen kann und ich die Führerscheinprüfung nicht erneut
ablegen muss, auch die MPU wäre bei mir nicht fällig denn meine Sache sei längst verjährt.

Sind diese Aussagen meines Freundes wirklich richtig???

Bei meiner Ehrenamtlichen (Sucht)Tätigkeit wäre der Führerschein mehr wie wertvoll für mich!!!

Für eine Beantwortung meiner Frage wäre ich Euch sehr dankbar!
Danke&Gruß
Lothar50
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nasigoreng
Beitrag 08.11.2009, 16:27
Beitrag #2


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Zitat (Lothar50 @ 08.11.2009, 16:20) *
Sind diese Aussagen meines Freundes wirklich richtig???
Ja


--------------------
Signaturen sind überflüssig
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Gast_klaus62_*
Beitrag 08.11.2009, 16:31
Beitrag #3





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Hallo @Lothar

in welchem Bundesland lebst du denn?
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fragen-fragen
Beitrag 08.11.2009, 16:34
Beitrag #4


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Hallo Lothar

Ja die Aussagen Deines Freundes sind nicht unwahr.

Wenn in der Zwischenzeit keine Anträge gestellt worden sind
und Du Dir auch Verkehrsrechtlich nichts zu Schulden kommen lassen hast,
solltest Du mal bei Deiner zuständigen Führerscheinstelle vorsprechen.

Die Sachen sollten nach 20 aber nicht mehr verwertbar sein,damit sollte
keine MPU mehr auf Dich zukommen.

Ob Prüfungsfrei erteilt wird,kann Dir hier keiner zu 100% sagen,kommt auch etwas
auf das Bundesland an ,wo Du den Antrag stellst.

In Bayern z.B,gab es schon desöfteren nach 10 Jahren Probleme,
dazu solltest Du mal in die Forumsuche,Neuerteilung,eintippen.
Da findest Du eine ganze Menge über das Thema smile.gif
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Lothar50
Beitrag 08.11.2009, 17:16
Beitrag #5


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Hallo und vielen Dank für die schnellen Antworten!
Bin in den letzten 20Jahren mehrfach in verschiedene Bundesländer umgezogen und wohne nun schon seit 7Jahren
in Rheinland-Pfalz.

Zum jetzigen Zeitpunkt wäre für mich eine MPU nicht das Schlimmste, kann natürlich meine langjährige Trockenheit nachweisen und bin als
ehrenamtlicher Suchthelfer, in dieser Region bekannt.
Nur mit der Führerscheinprüfung und den hohen Kosten habe ich Probleme.
Danke&Gruß
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Jens
Beitrag 08.11.2009, 17:33
Beitrag #6


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Zitat (Lothar50 @ 08.11.2009, 17:16) *
Nur mit der Führerscheinprüfung und den hohen Kosten habe ich Probleme.

Eine MPU (die du ja nicht brauchst) würde dich allein über 400 EUR Gebühren kosten. Teurer dürften erneute Prüfungen kaum werden, da du ja keine erneute Ausbildung mit Theorie und Pflichtfahrstunden absolvieren müsstest.

Aus Rheinland-Pfalz hatten wir meines Wissens leider bisher noch keinen User, auf dessen Erfahrung in Bezug auf prüfungsfreier Neuerteilung man dich verweisen könnte. think.gif


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Lothar50
Beitrag 08.11.2009, 18:05
Beitrag #7


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Hallo Jens,
genau die Prüfungen sind aber mein größtes Problem, habe schon immer unter Prüfungsangst gelitten
und das ist auch immer noch so, leider!!! ...die Kosten als armer Frührentner natürlich zusätzlich auch!
Na gut, habe mich per Mail an die Führescheinstelle gewandt, mal sehen ob sie antworten und was!
Schade das hier niemand aus Rh/Pf seine Erfahrung mitteilen kann.
Danke&Gruß
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magnum88
Beitrag 08.11.2009, 18:07
Beitrag #8


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Zitat (Lothar50 @ 08.11.2009, 18:05) *
Schade das hier niemand aus Rh/Pf seine Erfahrung mitteilen kann.


Zumindest ist auch noch niemand hier aufgeschlagen, dem die prüfungsfreie Neuerteilung verweigert worden wäre.

Wer das Kärtchen ohne Prüfung neu erhält, hat ja keinen Grund sich hier zu melden...


--------------------
"Je fester man davon überzeugt ist, im Recht zu sein, desto natürlicher ist der Wunsch, jeden anderen mit allen Mitteln dahin zu bringen, ebenso zu denken." George Orwell
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fragen-fragen
Beitrag 08.11.2009, 18:20
Beitrag #9


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Am einfachsten wäre es wenn Du Dich bei der Führerscheinstelle
erkundigst smile.gif
Welche Auflagen auf Dich zukommen könnten ,wird Dir hier keiner
Pauschal sagen können,nur Mut !!
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magnum88
Beitrag 08.11.2009, 18:22
Beitrag #10


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Zitat (Lothar50 @ 08.11.2009, 18:05) *
Na gut, habe mich per Mail an die Führescheinstelle gewandt, mal sehen ob sie antworten und was!


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Lothar50
Beitrag 09.11.2009, 17:10
Beitrag #11


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HALLO WERTE MITGLIEDER,
habe nun mit der Führerscheinstelle telefoniert.
Man hat mir bestätigt dass ich den Führerschein nicht neu machen muss
auch nicht nur die Prüfungen!!!

...allerdings wollen sie einen schriftlichen Nachweis (karteiauszug)dass ich einen Schein besessen habe
und den zu beschaffen wird wohl mehr wie schwierig!!!
Jetzt ist es wohl schade das man Daten in Flensburg löscht.
Im Moment bin ich ratlos !!! ....er war so nah und doch so fern?!
Gruß
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magnum88
Beitrag 09.11.2009, 17:14
Beitrag #12


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Deine zuletzt zuständige Führerscheinstelle, also als noch irgendwas bearbeitet wurde, wahrscheinlich vor 20 Jahren, muss Unterlagen haben. Du bist ja mehrmals umgezogen, so dass an deinem jetzigen Wohnort natürlich nichts vorhanden ist.


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honda750
Beitrag 09.11.2009, 17:50
Beitrag #13


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Hallo @Lothar50,

erstmal herzlich willkommen im VP, wavey.gif

hast du evtl. noch irgendwelche Unterlagen auf denen du aufbauen kannst? Strafbefehl von vor 20 Jahren, hattest du damals einen Anwalt der vielleicht noch Unterlagen hat? think.gif

Mit einem entsprechenden Schriftstück von damals müsste es doch möglich sein zu beweisen, daß du mal eine FE besessen hast.

Viel Erfolg
honda750


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Ich bin wie ich bin und wer mich ändern will hat eine Lebensaufgabe vor sich!!!


Wir sind hier nicht bei "Wünsch' dir was", sondern bei "So isses"!
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fragen-fragen
Beitrag 09.11.2009, 18:33
Beitrag #14


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Hallo

Wir hatten hier wohl auch einen "Fall",wo die Akte schon bereits nach
10 Jahren gelöscht wurde,aus welchen Gründen auch immer.
Der TE hatte dann auch das Problem,daß er nicht nachweisen konnte,
daß er schonmal eine FE hatte.

Ich habe schon gesucht leider aber den Thread nicht gefunden,
ging wohl auch um eine Neuerteilung.

Vielleicht hat einer der Moderatoren oder Member,ein besseres "Erinnerungsvermögen"
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Gast_charly68_*
Beitrag 09.11.2009, 18:37
Beitrag #15





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Die FS-Akte selber wird meines Erachtens nicht gelöscht, sondern sie schlummert irgendwo im Keller rum und die entsprechende FEB ist meist zu faul diese wieder auszugraben.

LG
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Jens
Beitrag 09.11.2009, 18:43
Beitrag #16


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Zitat (charly68 @ 09.11.2009, 18:37) *
die entsprechende FEB ist meist zu faul diese wieder auszugraben.

Wieviel persönliche Erfahrung mit verschiedenen FSST hast du, daß du solche Behauptungen hier einfach so in den Raum stellst? Oder ist das wieder mal nur Hörensagen, wie meistens bei dir?


--------------------
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Q-Treiberin
Beitrag 09.11.2009, 18:50
Beitrag #17


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Muss eigentlich Hörensagen vom Stammtisch sein.

Meine Erfahrungen sind andere. Und mit Faulheit hat es sowieso nichts zu tun, sondern mit Aufbewahrungsvorschriften. dry.gif


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Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder
Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet...
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Gast_charly68_*
Beitrag 09.11.2009, 19:02
Beitrag #18





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Zitat (Q-Treiberin @ 09.11.2009, 18:50) *
sondern mit Aufbewahrungsvorschriften. dry.gif


Achso!

Wie kann es dann passieren, daß manche FEBen die Akte nach 10 Jahren vernichten und andere haben sie 15 Jahre und länger im Keller liegen?

Meine Akte ist jedenfalls nach knapp 13 Jahren noch vorhanden.
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superdiesel
Beitrag 09.11.2009, 19:13
Beitrag #19


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Lothar, drei mal umgezogen ist einmal abgebrannt, was?
Es ist immer gut, Dokumente aufzubewahren. Ich habe noch alle zusammen, die Anmeldung, die Gebührenquittungen, Kopien vom Führerschein damals, obwohl das auch schon Dekaden her ist. Manchmal kann so etwas helfen.

Fang vorne an, du wirst doch sicher noch wissen, wo du deinen Führerschein damals gemacht hast. Die entsprechende Führerscheinstelle würde ich zuerst ansprechen.


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„Haben Sie beim Autofahren schon bemerkt, dass jeder, der langsamer fährt als Sie, ein Idiot ist
und jeder, der schneller fährt, ein Verrückter?“

Meine Beiträge können auch ohne Kennzeichnung Spuren von Ironie enthalten.
Bei Risiken und Nebenwirkungen fressen sie die Packungsbeilage oder tragen sie ihren Arzt zum Apotheker.
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fragen-fragen
Beitrag 09.11.2009, 19:39
Beitrag #20


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Naja hab es doch gefunden,war leider nicht hier sondern
in einen anderen Forum whistling.gif

Quelle

Auf meine Frage ,Antwortete Mr.T hier :

http://www.verkehrsportal.de/board/index.p...mp;p=1056842167
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Lothar50
Beitrag 09.11.2009, 19:46
Beitrag #21


Neuling
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Hallo Zusammen,
habe bereits die Führerscheinstelle in der Stadt wo ich ihn gemacht habe angemailt, auch die Stadt in der ich den Lappen verloren hab und zusätzlich habe ich Flensburg schriftlich um Hilfe gebeten.Nun heißt es abwarten und bangen.Bin am überlegen was ich noch tun kann? Leider habe ich keinerlei Unterlagen mehr und mein damaliger Rechtsanwalt war zu der Zeit schon Alt und lebt bestimmt nicht mehr, leider.
Ich stelle mir die Frage ob nicht auch Privatpersonen den Besitz meines PKW-Führerscheins per Eid bestätigen können??? Da könnte ich bestimmt einige Auftreiben.
Hoffentlich war alles nicht nur ein Traum!!!
Gruß
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Jens
Beitrag 09.11.2009, 20:07
Beitrag #22


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Das alte Urteil mit der Entziehung hast du bestimmt auch nicht mehr?


--------------------
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Lothar50
Beitrag 17.11.2009, 15:23
Beitrag #23


Neuling
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Hallo alle Miteinander,
wollte kurz berichten!
Also, ich habe alle Stellen angemailt, gefaxt und telefoniert.
Eine Woche lang habe ich alle Ämter genervt die mir so eingefallen sind.
Bekam nur negative Auskünfte, habe trotzdem nicht aufgegeben und
immer wieder nachgebohrt!!!
...und hatte letztendlich Erfolg!!!! ...nach 25Jahren!!! habe ich doch
noch eine Karteiabschrift bekommen und halte sie hier in Händen!!!
Dank einer freundlichen Sachbearbeiterin die sich die Mühe gemacht
hat tief im Archiv zu wühlen.Sie ist halt ein Menschenfreund, denn
mir ist klar das war Mehrarbeit die Sie nicht hätte machen müssen.
Habe dann noch einmal bei der Zuständigen Führerscheinstelle
angerufen und nach weiteren Auflagen gefragt.
Ich muss noch:Foto,Führungszeugnis,Sehtest und Sofort Maßnahmen
beibringen ...dann erhalte ich meinen Lappen wieder!!!
So die tel. Aussage der netten Dame!
Habe extra noch mal nachgefragt: keine Prüfung usw.
Antwort: NEIN
Ich kann es immer noch nicht fassen!!! ...und bin glücklich!!!
Werde weiter berichten!
an alle in ähnlicher Situation:nur Mut, alle Ämter anschreiben,sehr freundlich
(finde ich ganz Wichtig) ...und niemals aufgeben!!!
Gruß Lothar
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Jens
Beitrag 17.11.2009, 15:24
Beitrag #24


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Herzlichen Glückwunsch clapping.gif


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jfk
Beitrag 17.11.2009, 15:33
Beitrag #25


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thumbup.gif thumbup.gif thumbup.gif

Gratuliere!!


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Verstehen kannst Du dein Leben nur rückwärts. Leben musst Du es vorwärts.

Die kürzeste Verbindung zwischen zwei Punkten ist - gewöhnlich wegen Bauarbeiten gesperrt.
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Cojaju
Beitrag 17.11.2009, 15:35
Beitrag #26


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Wie sagte doch Weiland Torwart Titan Kahn:
"Immer weiter, immer weiter" laugh2.gif

Könnte gut sein das du dir gerade ein schönes Weihnachtsgeschenk unter den Baum legst.

thumbup.gif Herzlichen Glückwunsch thumbup.gif

edith sagte noch, wenn sie sich nicht irrt:Wenn du nicht zwingend die großen Brummis fahren möchtest brauchst du keine Sofort Maßnahmen beizubringen.


Gruß
Cojaju wavey.gif


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Sei nett zu den Menschen auf dem Weg nach oben,du siehst sie wieder auf dem Weg nach unten.
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Mr.T
Beitrag 17.11.2009, 15:43
Beitrag #27


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Diese Aussage:
Zitat (Lothar50 @ 17.11.2009, 15:23) *
Dank einer freundlichen Sachbearbeiterin die sich die Mühe gemacht
hat tief im Archiv zu wühlen.
widerlegt nun ganz deutlich diese (unqualifizierte) Behauptung:
Zitat (charly68 @ 09.11.2009, 18:37) *
und die entsprechende FEB ist meist zu faul diese wieder auszugraben.


Achja: Gratuliere! clapping.gif


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Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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magnum88
Beitrag 17.11.2009, 15:48
Beitrag #28


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Zitat (Lothar50 @ 17.11.2009, 15:23) *
Ich kann es immer noch nicht fassen!!! ...und bin glücklich!!!


Glückwunsch. flowers.gif

Ähm, es gibt viele Möglichkeiten sich im Internet die neuen Verkehrsregeln reinzuziehen (Theoriefragebögen). Denn in 25 Jahren hat sich schon einiges geändert...
Fahrstunden kannst du evtl. nach Erhalt der FE "privat" machen, ansonsten wären schon ein paar Profi-Stunden anzuraten. Ich kenne einen Mann, der nach ca. 30 Jahren (ohne vorherigen Entzug) erstmals wieder Pkw fuhr scarey.gif , deswegen meine Meinung, dass das evtl. nicht verkehrt wäre... unsure.gif


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Gast_charly68_*
Beitrag 17.11.2009, 15:51
Beitrag #29





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Zitat (Lothar50 @ 17.11.2009, 15:23) *
...und hatte letztendlich Erfolg!!!! ...nach 25Jahren!!! habe ich doch
noch eine Karteiabschrift bekommen und halte sie hier in Händen!!!
Dank einer freundlichen Sachbearbeiterin die sich die Mühe gemacht
hat tief im Archiv zu wühlen.Sie ist halt ein Menschenfreund, denn
mir ist klar das war Mehrarbeit die Sie nicht hätte machen müssen.


Gratuliere!

Jedoch wird auch in Zukunft nicht jeder FEB-MA diesen Aufwand treiben wollen, obwohl es in meinen Augen dazugehört.
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Mr.T
Beitrag 17.11.2009, 15:55
Beitrag #30


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Zitat (charly68 @ 17.11.2009, 15:51) *
Jedoch wird auch in Zukunft nicht jeder FEB-MA diesen Aufwand treiben wollen, obwohl es in meinen Augen dazugehört.
Gut dass wir dich haben und du uns immer genau erklären kannst, was so in den FSST so abläuft. notworthy.gif


--------------------
Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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Cojaju
Beitrag 17.11.2009, 16:00
Beitrag #31


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Zitat
Jedoch wird auch in Zukunft nicht jeder FEB-MA diesen Aufwand treiben wollen, obwohl es in meinen Augen dazugehört.


Dann gibts immer noch den Weg über den Leiter der entsprechenden Institution.Ich selbst habe eigentlich in verschiedenen Ämtern nur gute Erfahrungen
mit den Mitarbeiter/innen gemacht.
Schwarze Faulschafe gibts überall und in allen Berufszweigen, aber es zu pauschalisieren halte ich für ungerecht, und weit hergeholt.


Gruß
Cojaju wavey.gif


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Lothar50
Beitrag 17.11.2009, 16:43
Beitrag #32


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Vielen Dank an Alle,
natürlich werde ich Verkehrsregeln pauken und auch Fahrstunden beim Profi!
Auf die Sofort-Maßnahmen besteht die Dame von der Führerscheinstelle ...egal!!
Mit Freundlichkeit, dennoch Bestimmt, kommt man immer weiter so habe ich es erfahren!!!
Gruß
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Gast_klaus62_*
Beitrag 18.11.2009, 05:05
Beitrag #33





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Gratulation Lothar thumbup.gif

Pass auf die 20-jährigen Bäume auf, die kennst du noch nicht (verkehrstechnisch gesehen) wavey.gif

was hab ich jetzt für Mist geschrieben?,ach egal.
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fragen-fragen
Beitrag 18.11.2009, 11:23
Beitrag #34


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Hast Du es doch geschafft,Super !



Liebe Grüße
Fragen-Fragen
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Lothar50
Beitrag 28.12.2009, 15:49
Beitrag #35


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NACHTRAG!

Hallo alle Miteinander,
ich habe es tatsächlich geschafft und halte seit Heute d.28.12.2008
meinen Führerschein in Händen!!!
(ohne weitere Auflagen bekommen zu haben.)
Ich sage zu allen DANKE die mir geholfen und mich unterstützt
haben.

...bin überglücklich!!!

...einen guten Rutsch&Gruß
Lothar50
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Q-Treiberin
Beitrag 28.12.2009, 17:04
Beitrag #36


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Herzliche Glückwünsche und danke für die Rückmeldung. flowers.gif

Dir auch einen guten Rutsch ins neue (Führerschein)Jahr... wavey.gif


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Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder
Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet...
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kollikutscher
Beitrag 28.12.2009, 23:08
Beitrag #37


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Herzlichen Glückwunsch zum komplikationslosen Ablauf
Und paß gut auf das Teil auf, es ist sehr wertvoll und möchte
gehegt und gepflegt werden, Trennungen sind vor allem für
den dann besitzlosen sehr schwer (wie du sicherlich weißt) wavey.gif

Allzeit gute Fahrt und einen guten rutsch ins neue Jahr
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Floz
Beitrag 22.03.2010, 02:08
Beitrag #38


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Hey,ich komme aus Rheinland/Pfalz un habe nun schon seit 1993 keinen führerschein mehr,nach meinem damaligen fahrverbot.muss ich meinen führerschein neu von anfang an machen????
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darkstar
Beitrag 22.03.2010, 02:20
Beitrag #39


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Zitat (Floz @ 22.03.2010, 02:08) *
muss ich meinen führerschein neu von anfang an machen????
Nein, du musst allerdings erstmal einen Neuantrag bei der Fahrerlaubnisbehörde stellen. Das kostet in der Praxis ca. 100-220€. Die für einen Neuantrag beizubringenden Unterlagen findest du in der FAQ: Führerschein weg - was tun?.

Sollte aufgrund des Verstoßes, der damals zum Entzug geführt hat, eine MPU vor Neuerteilung notwendig gewesen sein, dann wäre diese Auflage inzwischen verjährt. (vorausgesetzt es ist ab 1993 nichts mehr passiert was zu einer eventuellen Tilgungshemmung der alten Eintragung führt)

Zur Rechtsänderung des § 20 FeV und deren Auswirkungen in der Praxis siehe diesen Thread. Im "schlechtesten Fall" müssen nur die theoretische und praktische Fahrprüfung (+ die dazugehörigen Fahrstunden die dich erst wieder prüfungsreif machen) wiederholt werden. Eine komplette Ausbildung, Pflichtfahrstunden oder Besuch von Theorieunterricht sind auf jeden Fall nicht erforderlich. Im "günstigsten Fall" bekommst du (fast) alle den alten damaligen Klassen entsprechenden neuen Fahrerlaubnisklassen prüfungsfrei neuerteilt.

Erneute Fahrerlaubnisprüfungen sind laut Gesetz nur noch zulässig wenn
Zitat
[...] Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass der Bewerber die nach § 16 Abs. 1 und § 17 Abs. 1 erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzt.

mfg
darkstar


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schrottcamel
Beitrag 12.11.2010, 11:42
Beitrag #40


Neuling


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Auch ich habe nach 24 Jahren ohne Prüfung meinen Führerschein wieder !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Absolut Super !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! rolleyes.gif rolleyes.gif rolleyes.gif rolleyes.gif rolleyes.gif rolleyes.gif
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darkstar
Beitrag 12.11.2010, 13:09
Beitrag #41


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Glückwunsch ! thumbup.gif

Interessehalber: Welches Bundesland? Dann würde ich dies nämlich zu diesem Thread hinzufügen. wavey.gif

mfg
darkstar


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erbsenzähler
Beitrag 14.11.2010, 10:33
Beitrag #42


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beim lesen des vorliegenden threads ist auch mir der gedanke gekommen, was wäre, wenn......?

in der faq: *führerschein weg - was tun?* fand ich leider auch nichts über die aufbewahrungsfristen von führerscheinakten.

da ich schon über einen umgeschriebenen neuen eu-führerschein verfüge, habe ich hier entnommen, daß bei der umschreibung die personal- und führerscheindaten im zentralen führerscheinregister beim kba in flensburg bis zum physischen 110. lebensjahr (m)einer person gespeichert bleiben.

ist das so richtig ?


gruß,
erbsenzähler
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Mr.T
Beitrag 14.11.2010, 10:40
Beitrag #43


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Ja.


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spiky941
Beitrag 30.12.2013, 22:15
Beitrag #44


Neuling


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hallo,bin neu hier smile.gif

ich melde mich hier, weil ich ein ähnliches problem zu berichten habe,ich habe 1991 meinen führeschein verloren,auch wegen alkohol,nun meine frage: ich habe 1998, 2006 und 2008 jeweils einen antrag gestellt,aber die mpu-termine nicht wahrnehmen können ,weil ich es finanziell und auch wegen meiner damaligen alkoholprobleme nicht nicht in der lage war,und gesundheitlich und psychisch durch den alkohol angeschlagen,wäre ich damals sowieso durchgerasselt.

ich bin seit 2010 trocken und habe eine alkoholtherapie und anschließend eine psychotherapie mit erfolg abgeschlossen, und ich trinke nicht mehr,und natürlich will ich es so beibehalten,wie rechnet man das nun ? ich schätze mal seit der letzten beantragung von 2008 werden denke ich mal die 10 oder 15 jahren neu berechnet? ich wohne in baden württenberg und die behörde ist die gleiche seit 1991.

einen nachweis meiner alkoholtherapie habe ich mir in der fachklinik wo ich gewesen bin ausstellen lassen,das ich eine therapie gemacht und abgeschlossen habe,ich scheue die mpu aus persönlichen gründen nicht,weil ich daraus gelernt habe und eine tiefe reue verspüre,aber das finanzielle ist eher mein problem.

vielen dank schon mal im voraus für evtl. antworten

grüßle spiky941
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jfk
Beitrag 30.12.2013, 22:25
Beitrag #45


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Hallo spiky,

die wichtigste Frage:
Weißt du noch, ob du damals (also 1998, 2006, 2008) jeweils deinen Antrag auf Neuerteilung einer Fahrerlaubnis zurückgezogen hast, oder ist er versagt worden (abgelehnt)?
Im letzteren Fall beginnen die 15 Jahre ab der letzten Ablehnung zu laufen, so lange wirst du nicht ohne eine MPU zu einer neuen Fahrerlaubnis kommen.


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spiky941
Beitrag 30.12.2013, 22:34
Beitrag #46


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hallo jfk

abgelehnt wurde der antrag eigendlich wenn ich das noch richtig weiß nie,er wurde immer angenommen aber eben nur mit einer auflage zur mpu
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jfk
Beitrag 30.12.2013, 22:37
Beitrag #47


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Entweder du hast (aktiv) den Antrag zurückgenommen - oder du hast die Sache laufen lassen. Dann ist auch eine Versagung/Ablehnung gekommen. Was anderes gibts da eigentlich nicht.
Aber du kannst ja mal bei deiner zuständigen Fahrerlaubnisbehörde Akteneinsicht beantragen, dann weißt du, was drin steht - und wir können dir bei den Fristen genauere Auskunft geben.


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spiky941
Beitrag 30.12.2013, 22:40
Beitrag #48


Neuling


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okay vielen dank,das werde ich machen smile.gif ich habe wie du sagst laufen lassen weil ich eh nicht mehr damit gerechnet habe
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