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> Ausländische-Kennzeichen in Deutschland, Ausländische-Kennzeichen in Deutschland
dagizoli
Beitrag 07.11.2009, 12:30
Beitrag #1


Neuling
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Hallo Zusammen,

ich komme aus Ungarn (EU-Mitglied seit 2004), ich arbeite und studiere in Deutschland seit Januar 2009. Ich habe mich hier angemeldet, aber ich habe eine Adresse auch in Ungarn. Meine Frage ist: Kann ich hier mein Auto mit ungarischer Kennzeichen benutzen? Wenn nein, was soll ich machen? Helft mir bitte!


Danke!

VG
dagizoli

Der Beitrag wurde von dagizoli bearbeitet: 07.11.2009, 12:32
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Jens
Beitrag 07.11.2009, 12:35
Beitrag #2


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Ausländische Fahrzeuge dürfen nur dann vorübergehend in Deutschland am Straßenverkehr teilnehmen, wenn hier kein regelmäßiger Standort begründet ist (§20 FZV). Wenn du also dein Kfz dauerhaft in Deutschland nutzen willst, wirst du es hier zulassen müssen. Was dafür zu tun ist, findest du im §7 FZV.


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dagizoli
Beitrag 07.11.2009, 20:06
Beitrag #3


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Hallo Jens,

es klingt eigentlich nicht gut. Gibt es keine andere Möglichkeiten??? Ich werde einige Jahre später nach Ungarn zurückgezogen, dann soll ich wegen meinem Auto wieder bezahlen....

Soll ich bezahlen, wenn ich auch in Ungarn eine Wohnadresse habe????

wenn Du oder Jemand eine Idee hat, bitte schreib mir an.

Danke!

VG,
Zoltan
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magnum88
Beitrag 07.11.2009, 20:21
Beitrag #4


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Zitat (dagizoli @ 07.11.2009, 20:06) *
Ich werde einige Jahre später nach Ungarn zurückgezogen, dann soll ich wegen meinem Auto wieder bezahlen....

Zitat
Soll ich bezahlen, wenn ich auch in Ungarn eine Wohnadresse habe????



Was meinst du denn damit?
Zoll oder ähnliches auf jeden Fall nicht. Das gibt es nicht mehr, seit H in der EU ist.


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dagizoli
Beitrag 07.11.2009, 20:39
Beitrag #5


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Sorry, ich habe es nicht richtig geschrieben. Also, wenn ich auch eine ungarische Wohnadresse habe, kann ich auch nicht mein Auto mit ungarischem Kennzeichen weiter benutzen?

Es ist eine wichtige Frage, weil die Versicherung in Ungarn viel günstiger wäre...

Der Beitrag wurde von dagizoli bearbeitet: 07.11.2009, 20:43
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magnum88
Beitrag 07.11.2009, 21:22
Beitrag #6


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Schon klar, warum du die ungarische Zulassung behalten willst.

Da du mit deinem Fahrzeug hier einen festen Standort begründet hast, musst du es auch in Deutschland anmelden, versteuern und bei einem in D ansässigen Versicherungsunternehmen versichern.

Dabei ist es völlig egal, ob du in einem anderen Land noch Wohnadressen hast.


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superdiesel
Beitrag 07.11.2009, 21:42
Beitrag #7


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Ja, Magnum, das ist wohl nach dem Gesetz korrekt.
In der Praxis stellt sich die Frage, wann der Verstoß geahndet würde.
Bei Verkehrskontrollen hat der TE ein ungarisches Auto, einen ungarischen Ausweis und einen ungarischen Führerschein - unterstelle ich mal. Zunächst einmal würde er gar nicht auffallen.
M.E. wäre die größte Gefahr, dass sich die ungarische Versicherung in einem Schadensfall aufgrund einer eventuell aktenkundigen Verlagerung des Lebensmittelpunktes um eine Schadensregulierung zu drücken versuchen könnte.


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und jeder, der schneller fährt, ein Verrückter?“

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magnum88
Beitrag 07.11.2009, 22:04
Beitrag #8


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Ich vermute mal, dass der TE mit seinem Problem schon länger zugange ist und er weiß, dass er was unternehmen muss.

Im Übrigen ist es durchaus nicht so, dass ein Kfz mit ausländischem Kennzeichen nicht auffällt. Je nach Wohnumfeld interessieren sich sehr schnell etliche Leute für so was.
In unserer Gegend ist man erst vor kurzem einigen tschechischen Schwarzarbeiter(innen)n auf die Schliche gekommen, nur weil ihre Fahrzeuge über Monate hinweg immer in derselben Gegend abgeparkt standen.


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dagizoli
Beitrag 07.11.2009, 22:24
Beitrag #9


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Ist es möglich, dass ich hier nur einen Aufenthaltsort habe? Oder ist es egal, und ich könnte auch nicht mein Auto nutzen? smile.gif

Ich bin hier kein Schwarzarbeiter, aber ich verstehe es nicht, wenn ich hier ein Ausländer mit auslßndisches Kennzweichen, Führerschein fahre, warum es ein Problem ist... Wie viel sollt man dafür bezahlen?

Mein Auto hat eine gültige Versicherung, TÜV, usw...
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magnum88
Beitrag 07.11.2009, 22:34
Beitrag #10


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Zitat (dagizoli @ 07.11.2009, 22:24) *
Ist es möglich, dass ich hier nur einen Aufenthaltsort habe? Oder ist es egal, und ich könnte auch nicht mein Auto nutzen? smile.gif


Sorry, verstehe ich nicht...

Zitat
Ich bin hier kein Schwarzarbeiter,

Das wurde auch nicht behauptet.

Zitat
aber ich verstehe es nicht, wenn ich hier ein Ausländer mit auslßndisches Kennzweichen, Führerschein fahre, warum es ein Problem ist... Wie viel sollt man dafür bezahlen?


Es ist ganz einfach so. Genau wie in Ungarn gibt es auch hier Gesetze über die Besteuerung von Kraftfahrzeugen, über Zulassungsvorschriften, usw.
Wer hier vorübergehend mit seinem Pkw die mit deutschen Steuergeldern gebauten Straßen benutzt, kann dies umsonst tun.
Wer allerdings ein Kraftfahrzeug auf längere Sicht hier einführt und damit einen ständigen Standort begründet, soll seinen Anteil, genau wie jeder Einheimische an den Kosten für Straßenbau usw. leisten.
Deshalb musst du dein Auto hier anmelden, Steuer und VErsicherung hier in Deutschland zahlen und nicht in Ungarn.

Umgekehrt gibt es mit Sicherheit auch in Ungarn Vorschriften, wenn ich dort mein deutsches Auto ständig beließe, dass ich es bei den ungarischen Behörden anmelden müsste.

Ich hoffe, dass das verständlich ist.
Intelligent genug, um es zu verstehen, bist du auf jeden Fall. Für Weitergabe von Tricks, wie man die deutsche Steuer und Versicherung am Besten umgeht, ist meines Erachtens in diesem Forum hier kein Raum vorhanden.


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dagizoli
Beitrag 08.11.2009, 11:20
Beitrag #11


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danke Magnum! Ich habe alles verstanden...

Evtl. könntest Du kurz anschreiben, was ich wirklich machen sollte? Oder wo könnte ich mich darüber informieren?
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magnum88
Beitrag 08.11.2009, 11:52
Beitrag #12


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Bei deiner zuständigen Verkehrsbehörde/Zulassungsstelle.

Entweder ist die bei der Stadtverwaltung oder dem Landratsamt ansässig.


Dort sagt man dir auch genau, was für Unterlagen du vorlegen musst. Evtl. kannst du ja mal auf die Website deiner Zulassungsstelle gehen, da ist i. d. R. alles erklärt.


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dagizoli
Beitrag 08.11.2009, 11:59
Beitrag #13


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vielen Dank Magnum88!
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magnum88
Beitrag 08.11.2009, 12:02
Beitrag #14


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Gerne... wavey.gif


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nachteule
Beitrag 09.11.2009, 02:19
Beitrag #15


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Hallo, Dagizoli,

herzlich willkommen im Verkehrsportal.

Wie sind denn die Leistungen Deiner ungarischen Versicherung im Schadensfall?

Viele Grüße,

Nachteule


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Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.

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haidi
Beitrag 09.11.2009, 07:48
Beitrag #16


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Zitat (dagizoli @ 07.11.2009, 20:39) *
Es ist eine wichtige Frage, weil die Versicherung in Ungarn viel günstiger wäre...


Es gibt eine EU-Regelung: Man kann sein Auto in jedem EU-Land versichern, wenn der Vertrag die von der EU geforderte Mindestversicherungssumme hat.

Spricht einmal mit deiner Versicherung, ob sie dir das Auto über diese Zeit auch mit deutschem Kennzeichen versichern.

Liebe Grüße
Hannes
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Jens
Beitrag 09.11.2009, 08:09
Beitrag #17


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Zitat (haidi @ 09.11.2009, 07:48) *
Es gibt eine EU-Regelung: Man kann sein Auto in jedem EU-Land versichern, wenn der Vertrag die von der EU geforderte Mindestversicherungssumme hat.

Davon hab ich noch nie gehört oder gelesen. Ich kenn nur §5 Abs. 1 PflVG
Zitat
Die Versicherung kann nur bei einem im Inland zum Betrieb der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung befugten Versicherungsunternehmen genommen werden.


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magnum88
Beitrag 09.11.2009, 08:29
Beitrag #18


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Zitat (haidi @ 09.11.2009, 07:48) *
Es gibt eine EU-Regelung: Man kann sein Auto in jedem EU-Land versichern, wenn der Vertrag die von der EU geforderte Mindestversicherungssumme hat.

Spricht einmal mit deiner Versicherung, ob sie dir das Auto über diese Zeit auch mit deutschem Kennzeichen versichern.


Eine solche "EU-Regelung" gibt es defintiv nicht.


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haidi
Beitrag 09.11.2009, 09:52
Beitrag #19


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Zitat (magnum88 @ 09.11.2009, 08:29) *
Zitat (haidi @ 09.11.2009, 07:48) *
Es gibt eine EU-Regelung: Man kann sein Auto in jedem EU-Land versichern, wenn der Vertrag die von der EU geforderte Mindestversicherungssumme hat.


Eine solche "EU-Regelung" gibt es defintiv nicht.


Sehr wohl (nicht nur die KFZ-Haftpflicht betreffend) - ich kann dir die Quelle in der EU-Gesetzgebung zwar nicht nennen, aber:

In Österreich wird die Kraftfahrzeugsteuer von den Versicherungen mit der Prämie eingehoben. Daher müssen ausländische Versicherungen, die österreichische Kraftfahrzeuge haftpflichtversichern, die KFZ-Steuer einheben und nach Österreich abliefern. Vom Finanzamt Graz (das für diesen Vorgang zuständig ist) habe ich einmal eine Liste der deutschen Versicherungen erhalten, die auch österreichische Fahrzeuge versichern (und eben die Steuer abliefern). Leider versichern diese nur Fuhrparks, weil die Steuersache für einzelne Fahrzeuge zu aufwändig ist.

Wir haben damals versucht, für eine Gruppe von Youngtimer-Fahrzeugbesitzern eine günstigere Versicherung zu finden (in Österreich sind die Prämien im Gegensatz zu Deutschland sehr hoch), waren aber nur in einem Forum organisiert. Deshalb haben wir keine deutsche Versicherung gefunden, die uns genommen hätte. Inzwischen haben wir in unserem Forum einen Versicherungsangestellten, der eine Gruppenversicherung organisiert hat, bei der die Prämie ca. 20 - 30% einer normalen Versicherung beträgt.

Liebe Grüße
Hannes

Liebe Grüße
Hannes
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magnum88
Beitrag 09.11.2009, 12:51
Beitrag #20


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Zitat (haidi @ 09.11.2009, 09:52) *
Sehr wohl (nicht nur die KFZ-Haftpflicht betreffend) - ich kann dir die Quelle in der EU-Gesetzgebung zwar nicht nennen, aber:


Es gibt keine EU-Richtlinie in dem von dir genannten Sinne, die für Deutschland gültig wäre. Und nur davon reden wir hier in diesem Thread.

Der TE muss sein Kfz in D anmeldung und bei einem hier ansässigen Versicherer mindestens haftpflichtversichern.
Wo diese Versicherungsgesellschaft letztendlich ihre Wurzeln hat, ist wurscht, das kann ein Ableger einer englischen, russischen, amerikanischen und auch..... österreichsichen Versicherung sein. Aber dieser Ableger müsste hier eine Niederlassung haben und zugelassen sein.

Zitat
In Österreich wird die Kraftfahrzeugsteuer von den Versicherungen mit der Prämie eingehoben. Daher müssen ausländische Versicherungen, die österreichische Kraftfahrzeuge haftpflichtversichern, die KFZ-Steuer einheben und nach Österreich abliefern. Vom Finanzamt Graz (das für diesen Vorgang zuständig ist) habe ich einmal eine Liste der deutschen Versicherungen erhalten, die auch österreichische Fahrzeuge versichern (und eben die Steuer abliefern). Leider versichern diese nur Fuhrparks, weil die Steuersache für einzelne Fahrzeuge zu aufwändig ist.


Ich vermute mal, dass diese "deutschen" Versicherer, nur Töchter von deutschen Versicherungsgesellschaften sind. Wenn nicht, wäre es auch egal, denn österreiche Rechtsverhältnisse sind in diesem Thread nicht von Belang.

Zitat
Wir haben damals versucht, für eine Gruppe von Youngtimer-Fahrzeugbesitzern eine günstigere Versicherung zu finden (in Österreich sind die Prämien im Gegensatz zu Deutschland sehr hoch), waren aber nur in einem Forum organisiert. Deshalb haben wir keine deutsche Versicherung gefunden, die uns genommen hätte. Inzwischen haben wir in unserem Forum einen Versicherungsangestellten, der eine Gruppenversicherung organisiert hat, bei der die Prämie ca. 20 - 30% einer normalen Versicherung beträgt.


Also hat es ja bei euch auch nicht geklappt, sich bei einem ausländischen Versicherer den für Österreich erforderlichen Versicherungsschutz einzuholen.


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haidi
Beitrag 09.11.2009, 21:42
Beitrag #21


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Zitat (Jens @ 09.11.2009, 08:09) *
Zitat (haidi @ 09.11.2009, 07:48) *
Es gibt eine EU-Regelung: Man kann sein Auto in jedem EU-Land versichern, wenn der Vertrag die von der EU geforderte Mindestversicherungssumme hat.

Davon hab ich noch nie gehört oder gelesen. Ich kenn nur §5 Abs. 1 PflVG
Zitat
Die Versicherung kann nur bei einem im Inland zum Betrieb der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung befugten Versicherungsunternehmen genommen werden.




Zitat (magnum88 @ 09.11.2009, 12:51) *
Also hat es ja bei euch auch nicht geklappt, sich bei einem ausländischen Versicherer den für Österreich erforderlichen Versicherungsschutz einzuholen.


@ Magnum: Weil sie eben nur Fahrzeugflotten angenommen haben.

@ Jens:
Ich hab mir jetzt das österreichische Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsgesetz herausgesucht. Darin steht im §19:
(2) Betreibt ein Versicherungsunternehmen die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung im Dienstleistungsverkehr und verfügt es über Betriebsstätten im Inland, so hat es die in Abs. 1 angeführten Unterlagen in allen Betriebsstätten zur Einsichtnahme aufzulegen. Verfügt es über keine Betriebsstätten im Inland, so hat es dafür zu sorgen, daß die in Abs. 1 angeführten Unterlagen am Sitz oder Hauptwohnsitz des Schadenregulierungsbeauftragten (§ 31 Abs. 1) zur Einsichtnahme aufliegen.

Mit diesem Gesetz wurden etliche Richtlinien der EU in nationales Recht umgesetzt, eben auch die Bestimmung, dass man auch bei Versicherungsunternehmen in einem anderen EU-Vertragsstaat haftpflichtversichern darf.

Auf Grund dieser Bestimmungen habe ich geschrieben, dass der TE seine ungarische Haftpflichtversicherung fragen solle, da ich annahm, dass auch Deutschland schon umgesetzt hat. Deutschland scheint das noch nicht in nationales REcht umgesetzt zu haben.

Insofern besteht für den TE nicht die Möglichkeit, sein Fahrzeug in Ungarn versichern zu lassen.

Liebe Grüße
Hannes
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superdiesel
Beitrag 09.11.2009, 22:18
Beitrag #22


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Zitat
Deutschland scheint das noch nicht in nationales REcht umgesetzt zu haben.
Insofern besteht für den TE nicht die Möglichkeit, sein Fahrzeug in Ungarn versichern zu lassen.

So ganz stimmt das nicht, die EU-Richtlinie ist in Deutschland ungesetzt.
In der Praxis wird das aber wahrscheinlich dem TE mangels Angebot nicht so richtig weiterhelfen.
Hier ist das ganz gut erklärt:
http://www.eu-info.de/auto-fuehrerschein-e...ropa/5894/5538/

Kurz: Jede EU-ausländische Versicherung darf in Deutschland Policen anbieten, wenn sie gewisse Grundvoraussetzungen (z.B. Niederlassung) erfüllt und das auch möchte und der Bafin kundtut.
Bei der Bafin gibt es eine Liste der hier in Deutschland angemeldeten/zugelassenen Versicherungen (neben anderem):
http://www.bafin.de/cln_170/nn_722564/DE/S...html?__nnn=true

Unter Punkt "Schaden- und Unfallversicherer" finden sich 280 Versicherungen, aber ob da auch eine ungarische dabei ist und ob die dann auch noch Kfz versichert, ist mir nicht klar. Es scheint so, dass es nicht gerade viele ausländische Kfz-Versicherer auf den deutschen Markt drängt.


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dagizoli
Beitrag 11.11.2009, 09:33
Beitrag #23


Neuling
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Zitat (nachteule @ 09.11.2009, 02:19) *
Hallo, Dagizoli,

herzlich willkommen im Verkehrsportal.

Wie sind denn die Leistungen Deiner ungarischen Versicherung im Schadensfall?

Viele Grüße,

Nachteule



Hallo Nachteule,

ich verstehe deine Frage nicht. Ich habe eine gültige Versicherung... z.B.: bei Allianz...

Plus, wenn ich nur ein Turist wäre, könnte auch ein Unfall passieren, oder????


Also, diese Frage ist ein bisschen quatsch... sorry.

Zitat (haidi @ 09.11.2009, 07:48) *
Zitat (dagizoli @ 07.11.2009, 20:39) *
Es ist eine wichtige Frage, weil die Versicherung in Ungarn viel günstiger wäre...


Es gibt eine EU-Regelung: Man kann sein Auto in jedem EU-Land versichern, wenn der Vertrag die von der EU geforderte Mindestversicherungssumme hat.

Spricht einmal mit deiner Versicherung, ob sie dir das Auto über diese Zeit auch mit deutschem Kennzeichen versichern.

Liebe Grüße
Hannes



Danke Hannes! Es ist eine gute Idee! Ich frage nach!
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Haengermaxi
Beitrag 11.11.2009, 09:43
Beitrag #24


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Zitat (dagizoli @ 11.11.2009, 09:31) *
Plus, wenn ich nur ein Turist wäre, könnte auch ein Unfall passieren, oder????


Als Tourist bist du aber nicht jahrelang mit dem Auto hier in Deutschland und hast keinen ständigen Standort für dein Auto hier begründet.

Zitat
Also, diese Frage ist ein bisschen quatsch... sorry.


ganz schön mutig - oder nur keine Ahnung?
Nachteule fragt deswegen weil er annimmt, daß die Ungarische Versicherung vielleciht eine Klausel hat die besagt, daß du Schwierigkeiten bei einem Schaden bekommst wenn du das verscicherte Auto jahrelang außerhalb von Ungarn betreibst. ´Les deine Police mit dem ganz klein gedruckten Buchstaben mal durch und vielleicht findest du dann so was.


Pass mal auf bitte. So was wie du haben schon Tausende erfolgos versucht. hier in Deutschland wohnen und alle Vorteile genießen und die Nachteile wie zum Bleistift daß man sich etwas teurer versichern muß und hier auch STeuern zahlen muß für ein Auto schon beiseite liegen lassen.

will lieber aufhören zu schreiben mir schwillt der Hals.





Zitat (dagizoli @ 11.11.2009, 09:33) *
Danke Hannes! Es ist eine gute Idee! Ich frage nach!


Frag aber gleich auch das deutsche Finanzamt mit, ob sie dir für die Jahre wo du da bist auch die Autosteuer erlassen!
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dagizoli
Beitrag 11.11.2009, 10:09
Beitrag #25


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OK Leute,


ich werde nachfragen, wie ich mein Auto ummelden könnte. Wollte mich nur informieren und ich wollte niemanden zum Feinde machen.

Sorry.


und Danke.

tschüß
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Kami
Beitrag 11.11.2009, 10:11
Beitrag #26


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auch wenn ganz und gar nicht zulässig: Keiner meiner ausländischen Komilitonen mit PKW hat sein Auto umgemeldet...


Gruss

Kami


--------------------
Wer in keinster weise etwas verrückt ist und deshalb denkt er wäre normal, der irrt.
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dagizoli
Beitrag 11.11.2009, 10:20
Beitrag #27


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Zitat (Kami @ 11.11.2009, 10:11) *
auch wenn ganz und gar nicht zulässig: Keiner meiner ausländischen Komilitonen mit PKW hat sein Auto umgemeldet...


Gruss

Kami



Hallo Kami,

sorry, ich habe es nicht richtig verstanden. Aber sie sollten auch ummelden, oder?
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Kami
Beitrag 11.11.2009, 10:22
Beitrag #28


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sollten schon - gemacht haben sie es nciht und werden sie es auch nicht...

Studium ist bald zuende.

ISt allerdings ne Grenzstadt, wo ausländische Kz zur Tagesordung gehören.

Gruss

Kami


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dagizoli
Beitrag 11.11.2009, 10:25
Beitrag #29


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alles klar... Ja, wenn Jemand hier studiert, das spielt eine andere Rolle, oder? und neben der Grentze ist es nicht so augenfällig...
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Diesel-Georg
Beitrag 11.11.2009, 10:57
Beitrag #30


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Es geht doch um den Lebensmittelpunkt!
Wer will ihm den nachweisen, dass dieser nicht weiterhin in Ungarn ist! Seine Familie ist dort, seine Freundin/Verlobte ist dort. Die Wohsitzanmeldung in Deutschland bedeutet nicht automatisch, dass der Lebensmittelpunkt auch hier ist. Jeder Ausländer, der hier zwar arbeitet und einen Wohnsitz angemeldet hat, aber regelmäßig am Wochenende nach Hause zu seiner Familie fährt, hat auch seinen Lebensmittelpunkt nicht hier. Obwohl er ja mehr Tage in Deutschland verbring als im Heimatland. Ich habe Jahrelang im mittleren Osten gearbeitet und bin nur alle 3 Monate für 10-20 Tage nach Hause gekommen. Trotzdem kann ich nicht behaupten, das zu der Zeit mein echter Lebensmittelpunkt Aqaba, Jedda, Bagdad oder Muskat war...
Allerdings habe ich mich damals rein aus Steuergründen jedesmal in Deutschland abgemeldet thread.gif

Die Problematik liegt hier darin, dass es nicht möglich ist, in Deutschland einen Zweitwohnsitz anzumelden ohne auch hier einen Hauptwohnsitz zu haben. Also wird bei einer Wohnsitzanmeldung automatisch davon ausgegangen, dass das auch der Lebensmittelpunkt ist. Dem ist aber nicht in jedem Fall so. Wenn ich demnächst in Rente gehe, werde ich voraussichtlich meinen Lebensmittelpunkt in ein Außereuropäisches Ausland verlegen, trotzdem aber eine Wohnsitzanmeldung in Deutschland behalten, nämlich in einer kleinen Wohnung, die ich nur 2 - 3 mal im Jahr für ein paar Wochen nutze. Ansonsten steht sie leer, nebst einen PKW mit Saisonkennzeichen in der Garage. Aber niemand wird auf die Idee kommen, dass das noch mein Lebensmittelpunkt ist, nur weil ich meine Kinder und Enkel mal besuchen komme!


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Haengermaxi
Beitrag 11.11.2009, 11:28
Beitrag #31


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Zitat (Diesel-Georg @ 11.11.2009, 10:57) *
Es geht doch um den Lebensmittelpunkt!


Nein. blink.gif blink.gif blink.gif Überhaupt nicht, zumindest nicht in diesem Thread.
es geht da drum daß hier ein Standort für das Auto begründet ist und daß es hier zuzulassen ist. mit Konsequenz für Versicherung und Kfz-Steuer.


Zitat
Allerdings habe ich mich damals rein aus Steuergründen jedesmal in Deutschland abgemeldet thread.gif

Dann passts ja. Geiche Interssenlage wie der TE whistling.gif
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nachteule
Beitrag 11.11.2009, 16:15
Beitrag #32


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Hallo, Dagizoli,

Zitat (dagizoli @ 11.11.2009, 09:33) *
ich verstehe deine Frage nicht. Ich habe eine gültige Versicherung... z.B.: bei Allianz...

Plus, wenn ich nur ein Turist wäre, könnte auch ein Unfall passieren, oder????


Also, diese Frage ist ein bisschen quatsch... sorry.

ich stelle meine Fragen selten ohne Grund. dry.gif

Ausländische Kfz - Versicherungen haben oft eine wesentlich niedrigere Deckungssumme, als z. B. die in Deutschland.

Abgesehen davon, dass die Wahrscheinlichkeit, in einen Unfall verwickelt zu werden, wesentlich größer ist, wenn man sich dauernd in eutschland aufhält, als wenn man nur für einige Tage im Urlaub hier herumfährt, kann es durchaus sein, dass die Versicherung im Ursprungsland, z. B. Ungarn, extreme Probleme bei der Schadesabwicklung macht, wenn das Fahrzeug sich "widerrechtlich" in Deutschland aufgehalten hat.

Dies kann sowohl Probleme für den oder die Geschädigten geben, wenn sie ewig und drei Tage hinter dem Geld herlaufen müssen, und auch für den Unfallverursacher, wenn die Schadenssumme höher ist, als die Versicherungssumme, was durchaus passieren kann, wenn z. B. Personenschäden zu beklagen sind.

Viele Grüße,

Nachteule


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jens_16syncro
Beitrag 11.11.2009, 16:33
Beitrag #33


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Zitat (Kami @ 11.11.2009, 10:22) *
sollten schon - gemacht haben sie es nciht und werden sie es auch nicht...


Dem kann ich zustimmen, "damals" hat auch niemand der ausländischen Kommilitonen sein Fahrzeug umgemeldet. Es waren allerdings eher wenige (Auto ist schließlich teuer und Studenten sind arm whistling.gif ) und es hat auch wirklich niemanden interessiert.
"Damals" hatte die EU nur 10 Mitglieder und es gab noch einen "eisernen Vorhang" laugh2.gif

Wäre ich in der gleichen Situation:
Student aus einem EU-Ausland
FE aus gleichem EU-Ausland
Fahrzeug ebenfalls in jenem EU-Ausland registriert
würde ich auch "nichts" machen, außer ich wäre aufgefallen und die Behörden haben ein gesteigertes Interesse entwickelt ...

Gruß
Jens


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zentraler Ausdruck der Friesischen Freiheit
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Слава Україні!
Sláva Ukrayíni!

Deutsch sein heißt, auch eine (ursprünglich) gute Sache so sehr ins Extrem zu treiben, bis sie ein böses Ende nimmt
(Matthias Politycki, geboren 1955, Schriftsteller)

Ich wollte mit den Bürger*innenmeister*in*kandidat*innen diskutieren, habe sie aber nicht verstanden.
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Kai R.
Beitrag 11.11.2009, 16:50
Beitrag #34


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Zitat (jens_16syncro @ 11.11.2009, 16:33) *
würde ich auch "nichts" machen, außer ich wäre aufgefallen und die Behörden haben ein gesteigertes Interesse entwickelt ...

@Dagizoli hat ja auch gefragt, welche Handlungsweise rechtlich korrekt wäre. Eine andere Antwort wird er hier auch nicht bekommen. Wie man sich dann verhält kann man ja immer noch entscheiden, aber dann wenigstens auf der Basis vollständiger Information (und auf eigenes Risiko).

Grüße

Kai


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Grüße

Kai

--- sorry, keine Privatkonsultationen per PN ---
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Diesel-Georg
Beitrag 11.11.2009, 19:22
Beitrag #35


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Zitat (Haengermaxi @ 11.11.2009, 11:28) *
Zitat (Diesel-Georg @ 11.11.2009, 10:57) *
Es geht doch um den Lebensmittelpunkt!


Nein. blink.gif blink.gif blink.gif Überhaupt nicht, zumindest nicht in diesem Thread.
es geht da drum daß hier ein Standort für das Auto begründet ist und daß es hier zuzulassen ist. mit Konsequenz für Versicherung und Kfz-Steuer.


Zitat
Allerdings habe ich mich damals rein aus Steuergründen jedesmal in Deutschland abgemeldet thread.gif

Dann passts ja. Geiche Interssenlage wie der TE whistling.gif


Doch, es geht hier ausschließlich um den Lebensmittelpunkt!
Es ist nicht unbedingt davon auszugehen, dass für das Fahrzeug hier ein Standort begründet ist! Schließlich hat er einen Wohnsitz in Ungarn eine Ungarische Fahrerlaubnis, ein in Ungarn zugelassenes Fahrzeug, und jetzt kommt die Haupsache: eine Familie in Ungarn! All diese Tatsachen erheben den Anschein, dass sein Lebensmittelpunkt Ungarn ist! Das er sich hier zusätzlich mit einem Wohnsitz anmelden muss, ist ausschließlich eine Forderung des Aufenthaltsrechts. Aufenthalt ist aber nicht gleich Lebensmittelpunkt. Die Anmeldung ist eine Zwangsweise und keine Freiwillige! Er hat sich nur angemeldet, weil er hier studieren oder andere weil sie hier arbeiten wollen. Er hat aber erst mal nicht die Absicht auf Dauer hier zu bleiben!
Weiter oben steht eindeutig, dass das Fahrzeug am Lebensmittelpunkt angemeldet werden muss. Wenn der Lebensmittelpunkt des TE, wie von mir weiter oben vermutet, weiterhin in Ungarn liegt, dann darf er das Fahrzeug nicht in Deutschland zulassen! Er würde sonst an seinem Lebensmittelpunkt in Ungarn Ärger bekommen, wenn er dort mit Deutschen Kennzeichen durch die Gegend fährt. Er muss nur, um ein Steuervergehen zu vermeiden, alle 6 Monate (oder sind es 3 Monate?) mal Deutschland verlassen. Und das ist mangels Zollkontrollen sowieso nicht mehr nachweisbar. Ich habe schon über 1 1/2 Jahre am Stück an mehreren Stellen in Österreich gearbeitet, bin aber jedes Wochenende nach Hause gefahren. Auch einen Wohnsitz habe ich immer noch dort. Blos mein Lebensmittelpunkt ist weiterhin Deutschland. Deshalb sind meine Fahrzeuge auch in Deutschland angemeldet.

Bei meinen Tätigkeiten im mittleren Osten ging es um die Lohnsteuer, und nicht um die Kfz-Steuer! Wir wurden alle in Deutschland "entlassen" und am nächsten Tag im entsprechenden Ausland von der Deutschen Firma eingestellt. Vertragsort war die jeweilige Stadt im Ausland. Unterschrieben wurde der Vertrag allerdings schon in Düsseldorf, ein paar Tage vor Abflug und entsprechend vordatiert whistling.gif Deutscher Arbeitgeber, aber kein Wohnsitz in Deutschland und keine Arbeitstätigkeit in Deutschland = keine Lohnsteuer in Deutschland.
Mein Auto musste ich damals auf meinen Vater als Halter ummelden. Beim ersten mal hatte ich das vergessen, und da gab es Ärger mit der Zulassungsstelle, weil ich als Halter ins Ausland verzogen war, aber hier noch ein Fahrzeug auf meinen Namen zugelassen war. War aber noch problem- und straflos zu erledigen, weil mein Vater sowohl Kfz-Brief, als auch Schein verwahrt hatte.


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Haengermaxi
Beitrag 11.11.2009, 19:48
Beitrag #36


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Zitat (Diesel-Georg @ 11.11.2009, 19:22) *
Doch, es geht hier ausschließlich um den Lebensmittelpunkt!
Weiter oben steht eindeutig, dass das Fahrzeug am Lebensmittelpunkt angemeldet werden muss.



Unsinn.

Keiner der beiden Fachleute, die hier im Thread was von sich gegeben haben, hat das Wort "Lebensmittelpunkt" erwähnt.
Auch in den zwei für den TE relevanten §§ 7 und 20 FZV kommt dieses Wort nicht vor.

Was @superdiesel von sich gegeben hat (der einzige außer dir der das Wort "Lebensmittelpunkt" erwähnte) ist eine reine Vermutung wegen der ungarischen Versicherung, die jedoch auch nichts mit der deutschen Gesetzeslage zu tun hat.

Das was du sonst erzählst hört sich vielleicht recht unterhaltsam an, hat aber mit dem Sachverhalt im Thread nicht das Geringste zu tun.
Die Tipps die du mit Ausreisen, Abmelden, Umschreiben quasi durch die Hintertür dem TE schmackhaft machen willst, da kann sich jeder dabei denken was er will. rolleyes.gif
Der Stil im VP ist es jedenfalls nicht, Leuten Tipps zu geben, wie sie den deutschen Staat besch....n können. Kai R. hat das in seinem Beitrag eigentlich recht schön ausgedrückt.

Durch die Regenbogenpresse rauschte der Begriff "Lebenmittelpunkt" wohl desöfteren wenn von Steueraffairen deutscher Film- und Tennisstars die Rede war.
Verwechslung?
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Kiwity
Beitrag 11.11.2009, 21:35
Beitrag #37


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Ich hab da mal was aus den "Allgemeine EU-Leitfäden" rausgesucht:

"KRAFTFAHRZEUGE
Betriebserlaubnis
Ihre Rechte und Pflichten können je nach Art und Alter Ihres Kraftfahrzeugs unterschiedlich sein.

• Für die Zulassung eines neuen Privatkraftfahrzeugs mit EG-Typengenehmigung (seit 1. Januar 1996 für neue Typenzulassungen zwingend vorgeschrieben), das Sie in einem anderen Mitgliedstaat gekauft haben, darf der Mitgliedstaat, in den Sie umziehen, keine weiteren Formalitäten oder technischen Kontrollen mehr vorschreiben.

• Falls Sie allerdings einen Gebrauchtwagen in einem anderen Mitgliedstaat erworben haben, kann Ihr Wohnsitzland eine technische Überprüfung verlangen, wenn diese unter vergleichbaren Umständen (z. B. Alter des Fahrzeugs, Wiederzulassung) auch für im Inland erworbene Gebrauchtfahrzeuge vorgeschrieben ist. Welche Vorschriften für Ihr Auto gelten, können Sie dem Merkblatt „Betriebserlaubnis und Zulassung von Fahrzeugen“ entnehmen.

ZULASSUNG UND STEUERN
In der Regel muss ein Fahrzeug, das in dem Land benutzt werden soll, in dem sich Ihr Hauptwohnsitz (der Mittelpunkt Ihres Lebensinteresses) befindet, dort mit normalen Kennzeichen zugelassen werden. Eine Ausnahmeregelung gilt indessen, wenn Sie sich hauptsächlich in einem Mitgliedstaat aufhalten, jedoch in einem anderen Mitgliedstaat ständig ein Fahrzeug zur Verfügung haben möchten. Dieser Fall ist nicht durch das Recht auf zeitweilige Nutzung abgedeckt (siehe nächster Abschnitt), das betreffende Fahrzeug muss vielmehr in dem Mitgliedstaat zugelassen werden, in dem es ständig benutzt werden soll.
Beispiel: Ihr Hauptwohnsitz ist Paris, und Sie arbeiten während der Woche in Madrid. Aufgrund der Entfernung können Sie Ihr in Frankreich zugelassenes Fahrzeug nicht während der Woche in Madrid benutzen. Sie müssen folglich das Fahrzeug, das Sie in Spanien benutzen, dort zulassen.
Auch die Mehrwertsteuer und etwaige andere Abgaben, zum Beispiel die Zulassungssteuer, sind in dem Land zu entrichten, in dem das Fahrzeug zugelassen wird. Von diesem Land aus können Sie sich mit Ihrem Fahrzeug zeitweilig in alle anderen
Mitgliedstaaten begeben, ohne dass dort für Sie Steuern fällig werden, außer in das Land des Hauptwohnsitzes (in unserem Beispiel Frankreich). (Siehe hierzu auch Abschnitt „Zeitweilige Nutzung“).

Wird Ihr Fahrzeug zu einem späteren Zeitpunkt in einen anderen Mitgliedstaat mitgenommen, so bleibt dies, ungeachtet der Gründe und der Dauer dieses Transfers, für die Mehrwertsteuer folgenlos. Wird ein Fahrzeug endgültig in einen anderen Mitgliedstaat mitgenommen, muss es in diesem Land (normale Kennzeichen) zugelassen werden.

Fällt die Verbringung des Fahrzeugs mit dem Wechsel Ihres Hauptwohnsitzes zusammen, werden von dem Zeitpunkt an, zu dem Sie das Fahrzeug in diesem Land, in dem sich inzwischen Ihr Hauptwohnsitz befindet, benutzen, folgende Abgaben für Sie fällig:

• Steuern, die sich auf die Benutzung des Fahrzeugs beziehen; sie werden regelmäßig erhoben (monatlich oder jährlich),

• bestimmte Gebühren, die in einigen Ländern bei der Zulassung zu entrichten sind (nicht mit der Zulassungssteuer zu verwechseln),

• Zulassungssteuern, wenn der betreffende Mitgliedstaat diese erhebt.

Weitere Informationen hierzu finden Sie in den Merkblättern „ Betriebserlaubnis und Zulassung von Fahrzeugen“ und „Kraftfahrzeugsteuern“. Nähere Auskunft erteilen Ihnen die Steuerbehörden des Gastlandes.

ZEITWEILIGE NUTZUNG
Generell können Sie das im Land Ihres Hauptwohnsitzes zugelassene Kraftfahrzeug in jedem anderen Mitgliedstaat zeitweilig nutzen, ohne dass Steuern fällig werden. Hingegen ist es verboten, im Land des Hauptwohnsitzes ein im Ausland zugelassenes Fahrzeug zu fahren (es sei denn, im fraglichen Land gelten weniger strenge Vorschriften). Sie dürfen Ihr Fahrzeug daher, wenn Sie es zeitweilig in einem anderen Land benutzen, dort nicht verkaufen, vermieten oder auch nur verleihen. Umgekehrt dürfen Sie ein Fahrzeug, das mit ausländischen Kennzeichen in Ihrem Wohnsitzland benutzt wird, weder kaufen, noch mieten oder ausleihen (und fahren).

Bei zeitweiliger Nutzung eines Fahrzeugs in einem anderen als Ihrem Wohnsitzland sind Sie von der dortigen Steuer befreit. Unter zeitweiliger Nutzung ist ein zusammenhängender oder unterbrochener Zeitraum von maximal 6 Monaten innerhalb von 12 Monaten zu verstehen. Diese Regelung gilt sowohl für die private als auch für die gewerbliche Nutzung mit Ausnahme des gewerblichen Personen- oder Güterkraftverkehrs. Für Personen, die sich täglich zur Arbeit in ein Nachbarland begeben („Grenzgänger“), ist die zeitweilige Nutzung unbefristet möglich. Wenn dies auf Sie zutrifft, können Sie Ihr Fahrzeug mit den Kennzeichen des Landes Ihres Hauptwohnsitzes regelmäßig und zeitlich unbegrenzt
in dem Land benutzen, in dem Sie arbeiten, ohne dort eine zusätzliche Steuer zu zahlen. Das Gleiche gilt für einen Firmenwagen, den ein Unternehmen einem bei ihm beschäftigten Grenzgänger aus dem Nachbarland zur Verfügung stellt. Dieser kann das Fahrzeug beruflich und darüber hinaus auch privat sowohl in dem Land benutzen, in dem das Unternehmen
ansässig ist, als auch in dem Land, in dem sich sein Hauptwohnsitz befindet.

Eine verlängerte zeitweilige Nutzung ist darüber hinaus Studierenden und Teilnehmern länderübergreifender Freiwilligenprogramme erlaubt. Ein Studium oder die Mitwirkung an einem Freiwilligenprogramm machen keine Wohnsitzverlegung erforderlich. Daher wird die Nutzung eines im Land des Hauptwohnsitzes zugelassenen Kraftfahrzeugs als nicht steuerpflichtige zeitweilige Nutzung eingestuft, und zwar für die gesamte Dauer des Studiums oder Freiwilligenprogramms.

Die zeitweilige Nutzung kann Personen verweigert werden, die sich, ohne ihren Hauptwohnsitz zu verlegen, vorübergehend für mehr als sechs Monate in einem anderen Land aufhalten und ihr Fahrzeug mitführen. In diesen Fällen steht es dem Aufnahmemitgliedstaat frei, für den Zeitraum, der über die Sechsmonatsfrist, für die eine vollständige Steuerbefreiung besteht, hinausgeht, Abgaben zu erheben. Mehrere Mitgliedstaaten haben die Möglichkeiten der zeitweiligen steuerbefreiten Nutzung erweitert, entweder um bestimmte Personengruppen zu erfassen oder auf individuellen Antrag. Weitere Informationen enthalten die Merkblätter über „Kraftfahrzeugsteuern“.
Nähere Auskunft erteilen die Steuerbehörden des Gastlandes."
Quelle: http://ec.europa.eu/youreurope

Demnach hat ein Studierender seinen Lebensmittelpunkt nicht im Gastland und braucht folglich sein Fz auch nicht ummelden.

wavey.gif
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Diesel-Georg
Beitrag 11.11.2009, 21:48
Beitrag #38


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Zitat (Haengermaxi @ 11.11.2009, 19:48) *
Zitat (Diesel-Georg @ 11.11.2009, 19:22) *
Doch, es geht hier ausschließlich um den Lebensmittelpunkt!
Weiter oben steht eindeutig, dass das Fahrzeug am Lebensmittelpunkt angemeldet werden muss.



Unsinn.

Keiner der beiden Fachleute, die hier im Thread was von sich gegeben haben, hat das Wort "Lebensmittelpunkt" erwähnt.
Auch in den zwei für den TE relevanten §§ 7 und 20 FZV kommt dieses Wort nicht vor.

Was @superdiesel von sich gegeben hat (der einzige außer dir der das Wort "Lebensmittelpunkt" erwähnte) ist eine reine Vermutung wegen der ungarischen Versicherung, die jedoch auch nichts mit der deutschen Gesetzeslage zu tun hat.

Das was du sonst erzählst hört sich vielleicht recht unterhaltsam an, hat aber mit dem Sachverhalt im Thread nicht das Geringste zu tun.
Die Tipps die du mit Ausreisen, Abmelden, Umschreiben quasi durch die Hintertür dem TE schmackhaft machen willst, da kann sich jeder dabei denken was er will. rolleyes.gif
Der Stil im VP ist es jedenfalls nicht, Leuten Tipps zu geben, wie sie den deutschen Staat besch....n können. Kai R. hat das in seinem Beitrag eigentlich recht schön ausgedrückt.

Durch die Regenbogenpresse rauschte der Begriff "Lebenmittelpunkt" wohl desöfteren wenn von Steueraffairen deutscher Film- und Tennisstars die Rede war.
Verwechslung?




Es ist leider nicht möglich an ein und dem selben Fahrzeug 2 unterschiedliche Länderkennzeichen zu führen! Der TE wohnt nachweislich in Ungarn, und zwar ununterbrochen und wesentlich länger als in Deutschland! Wenn er jetzt sein Fahrzeug in Deutschlasnd anmeldet, muss er es in Ungarn abmelden. Dann kann er aber nur noch in Deutschland damit fahren, eventuell auch in anderen EU-Ländern, aber nicht mehr in Ungarn! Denn er wohnt in Ungarn und deshalb hat er auch dort sein Fahrzeug anzumelden, und nicht etwa irgendwo im Ausland, wo er nur studiert, aber nicht wirklich lebt! Er würde sich ganz einfach in Ungarn strafbar machen, weil er ein Fahrzeug im Ausland angemeldet hat und damit in Ungarn fährt.
Was meinst Du, was ich für einen Ärger kriegen würde, wenn ich trotz Deutschen Wohnsitz hier ständig mit einem in Österreich auf meinem Namen laufenden PKW herumfahren würde! Ich zeige dem Polizisten meine Deutschen Personalausweis, wo mein Deutscher Wohnsitz eingetragen ist, ich zeige ihm meinen in Deutschland ausgestellten Führerschein und ich zeige ihm die Östereichische Zulassung , die auf meinem Namen läuft! Ob das wohl Ärger gibt think.gif

Genauso ist es umgekehrt doch wohl auch!


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Jens
Beitrag 11.11.2009, 21:54
Beitrag #39


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Mag mich mal einer der "Lebensmittelpunkt-Verfechter" darüber aufklären, wo in der FZV steht, daß man sein Fahrzeug nur dann in D anmelden muß, wenn der Lebensmittelpunkt in D liegt. Zumindest im §20 find ich dazu nichts. Ich lese dort nur etwas von regelmäßigem Standort des Fahrzeugs. think.gif


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Diesel-Georg
Beitrag 11.11.2009, 22:04
Beitrag #40


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Zitat (Jens @ 11.11.2009, 21:54) *
Mag mich mal einer der "Lebensmittelpunkt-Verfechter" darüber aufklären, wo in der FZV steht, daß man sein Fahrzeug nur dann in D anmelden muß, wenn der Lebensmittelpunkt in D liegt. Zumindest im §20 find ich dazu nichts. Ich lese dort nur etwas von regelmäßigem Standort des Fahrzeugs. think.gif

Das mit dem regelmäßigen Standort funktioniert nicht mehr, das war früher mal so. Wenn ich meinen Hauptwohnsitz in Hamburg habe, aber der regelmäßige Standort meines Geländewagen ist Starnberg an meinem Nebenwohnsitz, muss das Kennzeichen meines Fahrzeuges trotzdem mit HH beginnen. Obwohl das Fahrzeug nie in seinem ganzen Autoleben die Hansestadt auch nur einmal erlebt und es ständig im Umkreis von Starnberg bleibt, ist eine dortige Anmeldung nicht möglich.
Hauptwohnsitz Hamburg = einzige Möglichkeit das Fahrzeug anzumelden.

Das ist aber hier nicht das Problem, hier geht es um die Frage in welchem Land ein Fahrzeug anzumelden ist.
Hätte ich damals tatsächlich meinen Privatwagen in Österreich anmelden müssen, als ich nur zu den Wochenenden nach Hause kam? Der Wagen war unbestritten mehr in Österreich als in Deutschland!


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Haengermaxi
Beitrag 11.11.2009, 22:07
Beitrag #41


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Zitat (Diesel-Georg @ 11.11.2009, 21:48) *
Es ist leider nicht möglich an ein und dem selben Fahrzeug 2 unterschiedliche Länderkennzeichen zu führen!


Hat das jemand verlangt?

Zitat
Der TE wohnt nachweislich in Ungarn, und zwar ununterbrochen und wesentlich länger als in Deutschland!


Das kann man annehmen, da er sich als aus Ungarn stammend hier vorstellt.
Allerdings hat das nichts zu tun damit, daß er nach § 20 FZV sein Kfz nun hier in D anmelden muß.

Zitat
Wenn er jetzt sein Fahrzeug in Deutschlasnd anmeldet, muss er es in Ungarn abmelden.


Ja, und? Wo liegt da ein Problem?

Zitat
Dann kann er aber nur noch in Deutschland damit fahren, eventuell auch in anderen EU-Ländern, aber nicht mehr in Ungarn!


Mit Verlaub gesagt, das ist Quatsch.

Zitat
Denn er wohnt in Ungarn und deshalb hat er auch dort sein Fahrzeug anzumelden, und nicht etwa irgendwo im Ausland, wo er nur studiert, aber nicht wirklich lebt! Er würde sich ganz einfach in Ungarn strafbar machen, weil er ein Fahrzeug im Ausland angemeldet hat und damit in Ungarn fährt.


dito
Ich kenne zwar die ungarischen Gesetze nicht, aber ich kann mir keineswegs vorstellen, daß ein ungarischer Staatsbürger, der hier in D zwecks Studium einige Jahre aufhältig ist, hier ein Kfz zugelassen hat und damit ins schöne Ungarn fährt, dadurch eine Straftat begehen würde. blink.gif

Zitat
Was meinst Du, was ich für einen Ärger kriegen würde, wenn ich trotz Deutschen Wohnsitz hier ständig mit einem in Österreich auf meinem Namen laufenden PKW herumfahren würde! Ich zeige dem Polizisten meine Deutschen Personalausweis, wo mein Deutscher Wohnsitz eingetragen ist, ich zeige ihm meinen in Deutschland ausgestellten Führerschein und ich zeige ihm die Östereichische Zulassung , die auf meinem Namen läuft! Ob das wohl Ärger gibt think.gif


Den hättest du dir auch verdient... laugh2.gif
Dein schlecht konstruierter Fall ist nicht mit dem des TE nicht vergleichbar.

Zitat
Genauso ist es umgekehrt doch wohl auch!


Offene Frage!
Willst du mich verarschen? Und die Leser hier evtl. auch mit? Dann sags gleich...

Wenn das nicht der Fall sein sollte, dann bitte ich einen Mod , dem Diesel-Schorsch zu erklären, warum der TE sein Kfz hier in D anzumelden hat.
Mir scheint er ja gar nichts zu glauben (wollen). think.gif

Und lies dir bitte den Beitrag @Jens gleich am Anfang durch. Vielleicht glaubst du dem was.



Zitat (Jens @ 11.11.2009, 21:54) *
Mag mich mal einer der "Lebensmittelpunkt-Verfechter" darüber aufklären,


Also ich fühle mich da nicht angesprochen...
Edit:
Bin ja anscheinend auch nicht gemeint, habe erst jetzt gesehen, daß da noch einer geschrieben hat.
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Jens
Beitrag 11.11.2009, 22:09
Beitrag #42


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@Diesel-Georg:
Die Problematik mit dem Hauptwohnsitz ist mir bekannt. Mir geht es aber speziell um ausländische Fahrzeuge (das ist doch Thema dieses Threads wenn ich mich nicht täusche?). Deren Teilnahme am Straßenverkehr im Inland ist im §20 FZV geregelt. Und ebendort lese ich nur etwas von regelmäßigem Standort, aber nichts über irgendwelche Lebensmittelpunkte.

Deshalb meine Frage, auf welcher Rechtsgrundlage der Lebensmittelpunkt hier ins Spiel gebracht wird, wenn es um die Frage geht, ob ein überwiegend im Inland genutztes Fahrzeug im Inland zugelassen werden muß.


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Diesel-Georg
Beitrag 11.11.2009, 22:28
Beitrag #43


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Jens,
das ist das gleiche Problem! Nur noch komplizierter! Weil durch die Deutsche Regelung, dass ein Wohnsitz in Deutschland grundsätzlich ein Hauptwohnsitz sein muss, es zu der verrückten Situation kommt, dass jemand mehrere Hauptwohnsitze hat! Und sowohl der Deutsche Staat, wie auch jeder andere Staat besteht natürlich darauf, dass der Hauptwohnsitzinhaber natürlich sein Fahrzeug an seinem Hauptwohnsitz anzumelden hat. Weil eben der Anschein da ist, am Hauptwohnsitz ist auch der Standort des Fahrzeugs. Ergo müßte der TE sein Fahrzeug in beiden Staaten anmelden, um nirgends Ärger zu bekommen. Das geht natürlich nicht! Die pragmatischste und für ihn sicherste Lösung ist aber, das Fahrzeug dort anzumelden, wo er laut Pass, bzw. Personalausweis wohnt. Ich wohne laut Pass und Perso in Deutschland, habe aber auch eine Meldebescheinigung mit Wohnsitz Großhofen in Niederösterreich. Außerdem habe ich einen deutsche Führerschein. Für jeden Polizisten in Österreich sind das ganz normale Dokumente, wenn ich mich dort mit meinen Papieren und meinem in Deutschland zugelassenen PKW ausweise. Würde ich ein Auto in Österreich anmelden und damit in eine deutsche Kontrolle kommen, dort Personalausweis und alle anderen Papiere vorlege, komme ich mit meinem Östereichischen PKW erst mal in den Verdacht der Steuerhinterziehung. Genau so würde es unserm theoretisch unserm TE ergehen, wenn er mit seinem in Deutschland zugelassenen PKW nach Hause fährt. Ich würde an seiner Stelle nicht ummelden. In Deutschland fällt das nicht weiter auf, weil sämtliche Papiere, die er bei einer Kontrolle vorweisen muss, einen Ungarischen Wohnsitz und Standort des Fahrzeugs angeben. Und so bekommt err so in Ungarn dann auch keine Probleme.

Die Frage ist auch, was ist der regelmäßige Standort? Da wo ich regelmäßig nach Hause hin fahre, oder da wo sich das Fahrzeug die meiste Zeit befindet, eventuell sogar nur geparkt. Wir haben 2 Arbeiter als Wochenendheimfahrer aus Ungarn. Allerdings stellt sich bei denen das Problem nicht, weil sie in Deutschland gar keine Wohnsitz angemeldet haben. Wenn es nur nach der Zeit gehen würde, wäre der Firmensitz der regelmäßige Standort dieser PKWs. Dort parken sie nämlich von Montag bis Freitag, nur am Wochenende sind sie in Ungarn.


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Jens
Beitrag 11.11.2009, 22:36
Beitrag #44


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Wo kommt denn jetzt die Hauptwohnsitz-Thematik her? Es geht hier um den regelmäßigen Standort des Fahrzeugs. Es gibt durchaus die Konstellation, daß der Halter im Ausland wohnt und lebt, das auf ihn zugelassene Fahrzeug aber trotzdem einen regelmäßigen Standort im Inland hat


Zitat (Diesel-Georg @ 11.11.2009, 22:28) *
In Deutschland fällt das nicht weiter auf
Die Behauptung halte ich für sehr gewagt. Es reicht doch schon die Anzeige eines Nachbarn, dem auffällt, daß das Fahrzeug wochen- oder monatelang regelmäßig vor dem Haus steht.


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Diesel-Georg
Beitrag 11.11.2009, 23:22
Beitrag #45


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@Haengermaxi
nein ich will niemanden verar....! Es ist mein voller Ernst, dass in diesem Fall das Fahrzeug besser in Ungarn angemeldet bleibt.
Was ist denn mit den vielen Deutschen Studenten, die in Österreich studieren? Die haben doch auch (fast) alle noch ihren Deutschen Wohnsitz behalten, und wenn auch teilweise nur um Papa das Kindergeld weiter zu sichern thread.gif
Die fahren doch auch alle weiter mit Deutschen Kennzeichen herum. Das würde doch genauso auffallen, wenn da ständig am Wochenende Östereichische Fahrzeuge am gleichen Standort parken. Da könnte doch genauso mal einer auf die Idee kommen, das mal kontrollieren zu lassen! Und dann? Deutscher Wohnsitz, dadurch automatisch auch Standortvermutung und sogar Wohnsitzpflichtanmeldung (siehe vorigen Beitrag Hamburg-Starnberg), aber die Frechheit zu besitzen, das Fahrzeug einfach im Ausland anzumelden! Das geht natürlich nicht! Denn ein ausländischer Wohnsitz ist für die Behörden völlig uninteressant, solange ein Deutscher Wohnsitz besteht!

Sinngemäß gilt das natürlich auch für den armen TE. Denn er hat ja einen Deutschen Wohnsitz neben seinem Ungarischen. Also ist nach Deutschen Recht das Fahrzeug auch in Deutschland anzumelden. Soweit die rein nach Deutschen Gesichtspunkt betrachtete Rechtslage. Wenn das alles wäre, dann habt ihr mit der Anmeldepflicht in Deutschland natürlich recht. Aber es ist wesentlich komplizierter. Ich gehe mal davon aus, dass Ungarn die gleiche oder zumindest eine ähnliche Rechtslage in Sachen Zulassung von Fahrzeugen hat, ist ja eigentlich EU-Vorgabe. Dann hat der TE Probleme mit seinem in Deutschland zugelasssenen Fahrzeug, solange er seinen Wohnsitz in Ungarn nicht aufgibt. Eine rechtlich für beide Länder passende Lösung gibt es hier nicht. Am Besten fährt man aber mit der Lösung, die das amtliche Personaldokument her gibt. Anders herum wird jeder Polizist erst mal misstrauisch.
Natürlich könnte sich der Deutsche Stundent an einer Österreichischen Uni hier in Deutschland zusätzlich zu seinem Personaldokument mit seiner Österreichischen Meldebescheinigung ausweisen, aber die ist hier bei vorhandenem Deutschen Wohnsitz nicht relevant und dürfte kaum interessieren.

@Jens
Wo ist das Problem, wenn da ein neidischer Nachbar eine Anzeige erstattet. Der TE kann jederzeit anhand seiner Papiere nachweisen, dass sein Fahrzeug an seinem normalen Wohnsitz = normalen Standort angemeldet ist. Das es hier während der Woche herumsteht, weil er studiert, und gelegentlich auch mal am Wochenende, beweist doch noch lange keinen regelmäßigen Standort!
Und unsere Ungarischen Wochenendheimfahrer können gar nicht hier anmelden, weil sie nur von unserer Österreichischen Niederlassung hier nach Deutschland auf ständig wechselnde Baustellen geschickt werden. Und gerade diese 2 PKWs müssten doch auffallen, weil sie wirklich regelmäßig immer von Montag bis Freitag am gleichen Platz parken.

Zitat (Jens @ 11.11.2009, 22:36) *
Es gibt durchaus die Konstellation, daß der Halter im Ausland wohnt und lebt, das auf ihn zugelassene Fahrzeug aber trotzdem einen regelmäßigen Standort im Inland hat


Jens das geht nicht! Ich habe das doch schon vor vielen Jahren mal versucht! Wenn ich ein Fahrzeug in Deutschland anmelden will, muss ich auch hier meinen Hauptwohnsitz haben! Ohne Hauptwohnsitz in Deutschland gibt es außer für ein Ausfuhrkennzeichen keine Möglichkeit ein Fahrzeug hier anzumelden. Im Gegenteil! Wenn ich ins Ausland umziehe und meinen Hauptwohnsitz in Deutschland aufgebe, muss ich auch mein Fahrzeug hier abmelden! Das war schon vor 35 Jahren so und das gilt noch heute!


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Grüße vom Diesel-Georg
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Classicdriver
Beitrag 12.11.2009, 07:57
Beitrag #46


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Tja, die United States of Europe.... in der Bürokratie wird es noch lang dauern bis die verwirklicht sind...

Ich habe ja einen italienischen Ausweis, einen deutschen Führerschein, mein Lebensmittelpunkt ist eindeutig Deutschland (Familie, eigenes Haus, eigene Firma), habe aber trotzdem einen Wohnsitz gemeldet in Südtirol, und auch eine Meldebescheinigung, und dort auch ein Auto angemeldet. Ich hatte noch nie Probleme, weder vom Finanz- oder Ordnungsamt noch bei einer Verkehrskontrolle, wenn ich mit dem italienischen Auto hier in D unterwegs war oder das Auto mal drei Monate vor unserer Haustür geparkt hat.

@Diesel-Georg: Du brauchst keinen "Hauptwohnsitz" um in D ein Auto anzumelden, Du brauchst einen Wohnsitz. Die deutschen Behörden gehen aber davon aus, dass das dann Dein Hauptwohnsitz ist. Mit der Meldebescheinigung oder dem Personalausweis kannst Du dann ein Auto zulassen. War bei mir auch so als ich als Student (immer noch mit Hauptwohnsitz Italien) in D mein erstes Auto anmelden wollte. Gemeldeter Wohnsitz in D war damals bei meiner Oma. Bin mit meiner italienischen Carta d`Identità und der Meldebescheinigung mitsamt Fahrzeugbrief und Deckungskarte zur Zulassungsstelle. War kein Problem. Wie gesagt, wenn Du in D einen Wohnsitz gemeldet hast, gehen die deutschen Behören davon aus, dass das auch Dein Hauptwohnsitz ist, von anderen Wohnsitzen im Ausland wissen die nicht unbedingt. Ich frage mich, wie da der Datenabgleich funktioniert think.gif . Ich habe 2 Wohnsitze gemeldet in Deutschland, einen in Italien, einen in USA (weil ich dort auch eine Firma hab) und einen auf Formentera (wegen Ferienhaus). Im Zuge meiner Hochzeit musste ich ja auch aufs Einwohnermeldeamt und so einen Melderegisterauszug holen. Was denkt ihr, welche Wohnsitze dort aufgetaucht sind... die beiden Deutschen und der in Tennessee, USA (woher sie wohl von dem wissen??? CIA lässt grüssen *grins*). Die beiden Wohnsitze im EU-Land waren bei der deutschen Heimatgemeinde garnicht registriert... Dagegen, wenn ich meine Carta d´identita oder meinen Reisepass verlängern lasse, tauchen im italienischen Datenstammblatt alle Wohnsitze auf...
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Kami
Beitrag 12.11.2009, 09:05
Beitrag #47


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Zitat (Classicdriver @ 12.11.2009, 07:57) *
CIA lässt grüssen *grins*).

Mafia ist besser... laugh2.gif laugh2.gif laugh2.gif laugh2.gif laugh2.gif

Gruss

Kami


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Wer in keinster weise etwas verrückt ist und deshalb denkt er wäre normal, der irrt.
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Classicdriver
Beitrag 12.11.2009, 09:13
Beitrag #48


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Zitat (Kami @ 12.11.2009, 09:05) *
Zitat (Classicdriver @ 12.11.2009, 07:57) *
CIA lässt grüssen *grins*).

Mafia ist besser... laugh2.gif laugh2.gif laugh2.gif laugh2.gif laugh2.gif

Gruss

Kami


Der Italienische Wohnsitz war doch garnicht registriert beim deutschen Einwohnermeldeamt laugh2.gif laugh2.gif laugh2.gif . Ausserdem, mit uns, dem armen, rückständigen Bergvolk, das noch dazu so eine seltsame Sprache (Deutsch) spricht, wollen die ehrenwerten Familien doch garnichts zu tun haben.

Aber, ich bin mir sicher, die Amis wissen, was ich heut morgen gefrühstückt hab, welche Unterhose ich momentan trag, etc rolleyes.gif
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Kiwity
Beitrag 12.11.2009, 10:57
Beitrag #49


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Ups, ich stelle fest niemand hat meinen Beitrag von gestern Abend gelesen. Da steht doch alles drin. Grundlage der EU-Leitfäden ist übrigens die Freizügigkeitsrichtlinie 2004/38/EG.

Am nahesten hat es IMHO @Diesel-Georg erfasst:

Zitat (Diesel-Georg @ 11.11.2009, 23:22) *
Es ist mein voller Ernst, dass in diesem Fall das Fahrzeug besser in Ungarn angemeldet bleibt.


> Ja, TE und Auto bleiben in HU angemeldet.
> Legale Nutzung bis Ende des Studiums in D möglich.

PS: Die Sache mit bösen Nachbarn (besser: Blockwarten) ist gar nicht von der Hand zu weisen: da reicht ein anonymer Anruf bei der FE-Behörde und schon hat man eine MPU am Hals. Passiert einer jungen Frau im Nachbarort.

wavey.gif
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magnum88
Beitrag 12.11.2009, 11:36
Beitrag #50


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Zitat (Kiwity @ 12.11.2009, 10:57) *
da reicht ein anonymer Anruf bei der FE-Behörde und schon hat man eine MPU am Hals. Passiert einer jungen Frau im Nachbarort.


Da muss aber schon ein bisschen mehr im Spiel gewesen sein, als nur der (möglicherweise im Endeffekt auslösende) anonyme Anruf... think.gif

Zitat (Kiwity @ 12.11.2009, 10:57) *
Ups, ich stelle fest niemand hat meinen Beitrag von gestern Abend gelesen. Da steht doch alles drin. Grundlage der EU-Leitfäden ist übrigens die Freizügigkeitsrichtlinie 2004/38/EG.


Ist denn das alles umgesetzt? think.gif
In deutschen Gesetzen konnte ja niemand hier davon etwas finden.


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