Führerschein in österreich trotz MPU??? |
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Führerschein in österreich trotz MPU??? |
23.10.2009, 04:04
Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 2 Beigetreten: 23.10.2009 Mitglieds-Nr.: 51096 |
Ich habe da eine Frage...vielleicht kann mir diese jemand beantworten. Ich habe meinen führerschein 2005 verloren weil ich unter Drogen Auto gefahren bin. Nun bin ich seit 2004 schon Clean und der Vorfall auf den sich der Führerscheinentzug bezog war Juni 2004. Wie üblich wurde ich zur MPU geschickt. Durch die bin ich leider durchgefallen weil ich keinen Nachweis hatte das ich wirklich clean bin. 2 Jahre später (leider dauerte es finanziell bei mir etwas länger) nachdem ich nun die von mir verlangten Auflagen erfüllt hatte -Drogenscreenings (alle negativ) und Psychologen- ging ich wieder zur MPU und bin beim 2-ten mal wieder duchgefallen weil ich zugab 2cl wiskey bei der Hochzeit meines besten Freundes getrunken zu haben. Muss dazu sagen das meine Blutwerte astrein waren. Also weder Drogen noch Alkehol nachweisbar. Ohne mir selbst was vorzumachen und wirklich nur dieser Vorfall. Ich dachte immer ehrlich wärt am längsten. Nun unterstellte man mir eine Suchtverlagerung auf Alkehol. Ich habe wirklich in diesen zwei Jahren nur diese 2cl getrunken, leider glaubte man mir trotz sehr guten Blutwerten wohl nicht. Nun sind wieder zwei Jahre vergangen und ich habe es finanziell nicht geschafft die mir aufgelegten Auflagen wie Drogenscreenings und Psychologen zu erfüllen. Muss dazu sagen das ich aber mit ruhigem gewissen auch gerne eine Haarprobe zum Beweiss geben kann. (meine Haare sind länger als 20cm also auch ein Nachweiß über mind. 2 Jahre möglich) Nun bin ich seit 4 Jahen mit einem Österreicher zusammen und wir haben beschlossen zusammen nach Österreich zu ziehen. Mein Leben verlagert sich dadurch nach Österreich. ( Hauptwohnsitz und Leben dort ) Nun ist meine Frage: Ich müsste eigentlich in Deutschland zur MPU um meine Fahrerlaubnis wieder zu erlangen. So weit ich weiß gibt es aber in Österreich keine MPU. Nun würde ich aber gerne verständlicher Weise meine Fahrerlaubniss wieder haben. Das ich, da mehr als 2 Jahe ohne Führerschein vergangen sind, meine Fahrerlaubniss neu machen muss, ist nun meine Frage folgende. Kann ich in Österreich einfach meinen Führerschein in einer Fahrschule neu machen? Ich habe da bedenken das ich da Probleme bekommen könnte da Österreich ja immerhin zur EU gehört und sich da mit Sicherheit doch auch einen Informationsaustausch statt finden wird. Ich möchte keine Probleme bekommern möchte aber auf legalem Wege gerne meinen Führerschein wieder bekommen. Kann mir da irgendjemand vielleicht sagen was ich nun tun kann bzw tun sollte? wie schon gesagt....mein Leben hat sich nun nach Österreich verlagert. Und eine MPU in Deutschland für mich daher unmöglich. |
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23.10.2009, 06:41
Beitrag
#2
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1568 Beigetreten: 19.05.2006 Mitglieds-Nr.: 19496 |
In der zur Zeit geltenden 3. EU-Führerscheinrichtlinie steht, dass Österreich dir keine Fahrerlaubnis ausstellen darf, wenn du in Deutschland einen Entzug hattest (Art. 11 Nr. 4)
"Ein Mitgliedstaat lehnt es ab, einem Bewerber, dessen Führerschein in einem anderen Mitgliedstaat eingeschränkt, ausgesetzt oder entzogen wurde, einen Führerschein auszustellen." Wie das praktisch umgesetzt wird und was das tatsächlich zu bedeuten hat, weiß allerdings noch keiner so genau. |
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Gast_charly68_* |
23.10.2009, 07:46
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#3
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Kann mir da irgendjemand vielleicht sagen was ich nun tun kann bzw tun sollte? wie schon gesagt....mein Leben hat sich nun nach Österreich verlagert. Und eine MPU in Deutschland für mich daher unmöglich. Da nun Österreich für Dich zuständig ist, wende Dich an die dortigen Behörden. In Österreich gibt es eine VPU, diese ist ähnlich der deutschen MPU. Könnte sein, daß diese von Dir vor Neuerteilung verlangt wird. Damit sollte dann der FS auch wieder von der deutschen FEB anerkannt werden. Für die Anerkennung in Deutschland ist dann jede Führerscheinstelle in Deutschland zuständig. LG |
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23.10.2009, 09:26
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#4
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1568 Beigetreten: 19.05.2006 Mitglieds-Nr.: 19496 |
Eine österreichische VPU ersetzt keine deutsche MPU !
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Gast_charly68_* |
23.10.2009, 09:32
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#5
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Die österreichische VPU wurde in einem Fall schon von D anerkannt, weil sie vergleichbar ist.
Aber natürlich auch erst nach einem entsprechenden Gerichtsurteil. Auf dieses Urteil würde ich mich im Anerkennungsverfahren berufen. Leider habe ich keinen Link zu dem Urteil parat. LG |
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23.10.2009, 13:29
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#6
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 124 Beigetreten: 03.12.2006 Mitglieds-Nr.: 26090 |
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Gast_charly68_* |
23.10.2009, 13:43
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#7
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Das war der Fall Halbritter und war ein EUGH-Urteil.
LG |
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23.10.2009, 14:06
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#8
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 124 Beigetreten: 03.12.2006 Mitglieds-Nr.: 26090 |
Da liegst du aber leider falsch, weil bei diesem Beschluss nicht die VPU, sondern der Führerschein grundsätzlich anzuerkennen war oder ist.
Der Gerichtshof hat auch eindeutig betont, das Deutschland eine Anerkennung nicht an dem Maßstab einer Eignungsprüfung abhängig machen darf! Demnach hätte auch eine einfache Ärztliche Untersuchung ausgereicht und der Führerschein hätte anerkannt werden müssen. |
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Gast_charly68_* |
23.10.2009, 14:07
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#9
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Halbritter hatte damals eine VPU abgelegt.
LG |
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23.10.2009, 14:17
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#10
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 124 Beigetreten: 03.12.2006 Mitglieds-Nr.: 26090 |
Richtig, weil die Behörden in Österreich diese gefordert hatten.
Wird dem TE hier wohl auch so passieren, da Österreich eine KBA Abfrage tätigt. Aber wie gesagt, der Hlbritter Beschluss hat nicht die VPU sondern den Führerschein zum anerkennen verpflichtet. Zitat Artikel 1 Absatz 2 in Verbindung mit Artikel 8 Absätze 2 und 4 der Richtlinie 91/439/EWG des Rates vom 29. Juli 1991 über den Führerschein in der Fassung der Richtlinie 97/26/EG des Rates vom 2. Juni 1997 verwehrt es einem Mitgliedstaat, das Recht zum Führen eines Kraftfahrzeugs aufgrund eines in einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins und damit dessen Gültigkeit in seinem Hoheitsgebiet deshalb nicht anzuerkennen, weil sich sein Inhaber, dem in dem erstgenannten Staat eine vorher erteilte Fahrerlaubnis entzogen worden war, nicht der nach den Rechtsvorschriften dieses Staates für die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis nach dem genannten Entzug erforderlichen Fahreignungsprüfung unterzogen hat, wenn die mit diesem Entzug verbundene Sperrfrist für die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis abgelaufen war, als der Führerschein in dem anderen Mitgliedstaat ausgestellt wurde.
Artikel 1 Absatz 2 in Verbindung mit Artikel 8 Absätze 2 und 4 der Richtlinie 91/439 in der Fassung der Richtlinie 97/26 verwehrt es einem Mitgliedstaat, bei dem die Umschreibung eines in einem anderen Mitgliedstaat erworbenen gültigen Führerscheins in einen nationalen Führerschein beantragt wird, unter Umständen wie denen des Ausgangsverfahrens, diese Umschreibung davon abhängig zu machen, dass eine erneute Untersuchung der Fahreignung des Antragstellers vorgenommen wird, die nach dem Recht des erstgenannten Mitgliedstaats zur Ausräumung entsprechender Zweifel aufgrund von Umständen erforderlich ist, die vor dem Erwerb des Führerscheins in dem anderen Mitgliedstaat bestanden. |
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Gast_charly68_* |
23.10.2009, 14:27
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#11
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Richtig, weil die Behörden in Österreich diese gefordert hatten. Wird dem TE hier wohl auch so passieren, da Österreich eine KBA Abfrage tätigt. Aber wie gesagt, der Hlbritter Beschluss hat nicht die VPU sondern den Führerschein zum anerkennen verpflichtet. Jedenfalls bringt dieses Urteil dem TE einen großen Vorteil. In Verbindung mit der VPU muß D seinen FS auch nach dem 19.01.09 anerkennen. Normalerweise bräuchte D derzeit alle ab dem 19.01.09 ausgestellten ausländischen EU-FS nicht anerkennen, wenn in D ein Entzug besteht. Nur um diese Problematik geht es mir im Moment. LG |
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23.10.2009, 14:48
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#12
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 124 Beigetreten: 03.12.2006 Mitglieds-Nr.: 26090 |
Zitat Jedenfalls bringt dieses Urteil dem TE einen großen Vorteil. In Verbindung mit der VPU muß D seinen FS auch nach dem 19.01.09 anerkennen. Der Beschluss basiert aber auf der 2. Richtlinie und wenn das so wäre müssten auch Führerscheine anerkannt werden, bei dem eine gewöhnliche Eignungsprüfung bestand, weil genau darauf zielt es hinaus. |
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24.10.2009, 04:20
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#13
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 2 Beigetreten: 23.10.2009 Mitglieds-Nr.: 51096 |
Vielen lieben Dank für euer Interesse und eure Hilfe. Auch wenn mich das nicht wirklich schlauer gemacht hat. Am besten wird wohl sein wenn ich in Österreich zum Bezirk gehe und mich dort vor Ort nochmal erkundige. Ehrlich gesagt haben mich diese vielen Abkürzungen die ihr hier benutzt etwas durcheinander gebracht weil ich nicht weiß was diese denn nun auch bedeuten. -Sehr verwirrend für mich!-
Alles was ich will ist nur mein Führerschein wieder und keine Probleme mit Deutschland bekommen. Ich habe irgenwas von einer evtl. Strafe erzählt bekommen. Was mich noch mehr verwirrt. Und was wenn ich diese VPU in Österreich mache und ich dann einen Führerschein machen darf mit ärztlichen Attest und dann aber von deutscher Seite Ärger bekomme??? Oh Mann....das ist alles viel komplizierter als ich dachte... |
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Gast_klaus62_* |
24.10.2009, 09:06
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#14
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Ehrlich gesagt haben mich diese vielen Abkürzungen die ihr hier benutzt etwas durcheinander gebracht weil ich nicht weiß was diese denn nun auch bedeuten. eine kleine Hilfe für dich |
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25.10.2009, 00:38
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#15
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21408 Beigetreten: 24.09.2003 Mitglieds-Nr.: 175 |
Es sollte möglich sein, in Österreich einen Führerschein zu erwerben, ggf. nach Bestehen einer VPU (verkehrspsychologischen Untersuchung).
Ob dieser dann automatisch in D gültig ist oder erst anerkannt werden muss, ist in der Rechtsprechung noch nicht geklärt. Wenn eine VPU bestanden wurde, sind die deutschen Behörden aber häufiger bereit, eine Anerkennung auch ohne deutsche MPU auszusprechen. Das würde einen Rechtsstreit mit den deutschen Behörden ersparen. Es kann aber sein, dass sich die Situation in D weiter geklärt hat, bis Du den A-Führerschein in Händen hast. Deshalb dann hier am besten noch einmal nachfragen. -------------------- "Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF) |
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24.11.2010, 07:30
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#16
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 1 Beigetreten: 24.11.2010 Mitglieds-Nr.: 56523 |
Hallo Hopper21...
Also habe bis vor einem jahr noch in deutschland gelebt und auch meinen führerschein 2005 abgegeben (wegen drogen...). sollte auch eine Mpu machen habe ich nicht gemacht wegen geld. dieses jahr im januar bin ich nach wien gezogen und habe dort mein führerschein neu gemacht... Also einfach zur fahrschule, einen monat und du hast wider einen füherschein ( 1500 euro) kommen aber noch ein paar kleinigkeiten dazu z.b fahr sicherheits training usw alles insgesamt knapp 2000 euro.... österrreich interessiert es nicht was in deutschland war. und lass dir auch nichts anderes erzählen. schönen gruss Tanos28 Nochmal an dich hopper21... mal ein paar details... ich bin zur fahrschule gegangen und habe mich angemeldet, habe auch gesagt das ich in deutschland ein führerschein hatte und in verloren habe... deine anmeldung wird weiter geleitet an die bundespolizei. diese wird dich prüfen ob du offene delikte IN ÖSTERREICH hast ( denke mal nicht :-) ) sobald die fahrschule ein OK bekommt darfst du deinen füherschein machen.... KEINE VPU oder sonst was... |
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24.11.2010, 08:41
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#17
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6643 Beigetreten: 12.03.2004 Mitglieds-Nr.: 2251 |
1. ist die Sache nun doch schon was älter
2. viel Spaß bei der ersten Kontrolle in D -------------------- Alle Angaben ohne MG, Pistole und Gewähr
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01.12.2010, 08:35
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#18
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 63 Beigetreten: 27.10.2009 Mitglieds-Nr.: 51165 |
österrreich interessiert es nicht was in deutschland war. und lass dir auch nichts anderes erzählen. Österreich interessiert das sehr wohl! Italien, Deutschland und Österreich haben ein Abkommen und es wird immer eine Nachfrage beim KBA gestellt. Dass Du den FS komplett neu machen musstest verstehe ich allerding nicht. Ich habe nur die praktische Prüfung und eine VPU, sowie eine Amtsärztliche Untersuchung ablegen müssen- da reden wir von insgesamt 600 Euro. Es kommt in Österreich auch darauf an, wo Du lebst. Für den ländlichen Bereich ist die BH (Bezirkshauptmannschaft) zuständig, städtischer Bereich fällt in die Verantwortlichkeit der Bundespolizei. Diese ist in der Regel nicht so kooperativ wie die BH. Du hättest also nur eine "Umschreibung" Deines deutschen FS bei der Bundespolizei stellen müssen. Es ist egal, ob er Dir in D entzogen wurde- es geht nur darum, ob Du schon mal einen FS hattest. So erklärt sich auch die zwingende Absolvierung der praktischen Fahrprüfung, da dies nach 18 Monaten Entzug in Österreich vorgeschrieben ist. Automatisch sollte auch eine VPU zur Auflage gefordert werden. Hast Du diese nicht absolviert, darfst Du in Deutschland NICHT fahren! Bitte glaube es mir- ich habe das ganze Prozedere schon durch. Du musst in D einen Antrag zur Ausräumung der Nutzungsuntersagung stellen und da wird ohne einer bestandenen VPU auf jeden Fall abgelehnt oder eine MPU gefordert.....klingt komisch, ist aber so |
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01.12.2010, 11:16
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#19
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 26772 Beigetreten: 21.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36827 |
@Thanos und WallE: ob das für den TE nach über einem Jahr noch relevant ist?
Grüße Kai -------------------- Grüße
Kai --- sorry, keine Privatkonsultationen per PN --- |
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10.12.2010, 20:06
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#20
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 63 Beigetreten: 27.10.2009 Mitglieds-Nr.: 51165 |
Es ist relevant für alle, die diese Fragestellung bezüglich des A-FS haben, oder haben werden.
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11.12.2010, 11:37
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#21
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 466 Beigetreten: 04.08.2010 Wohnort: Bayern Mitglieds-Nr.: 55128 |
meiner meinung nach sollte ein weiteres posting der threaderstellerin @ hopper21 abgewartet werden, wo sie uns sicherlich berichten wird was zwischenzeitlich geschehen ist bzw. was sie selbst in ihrer führerschein-angelegenheit weiter unternommen hat.
gruß, erbsenzähler |
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11.12.2010, 11:44
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#22
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 |
meiner meinung nach sollte ein weiteres posting der threaderstellerin @ hopper21 abgewartet werden Ich fürchte, dann müssen wir noch lange warten. Der letzte Besuch von @ hopper21 hier war am 27.10.2009 um 16:02Uhr.
-------------------- Gruß Mr.T
Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen. |
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15.01.2011, 17:25
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#23
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 8 Beigetreten: 14.01.2011 Mitglieds-Nr.: 57206 |
Hallo Tanos28 und an das Forum. Ich würde dich gerne privat etwas fragen. Leider kann ich dir keine private Nachricht schicken. Kann mir bitte einer erklären, wie das funktioniert? Oder wie man hier Freunde zufügen kann. Habe die Funktion gesehen, aber bin nicht freigeschaltet. Danke. Oder kannst du mich privat kontaktieren? Vielen Dank!!!
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15.01.2011, 17:29
Beitrag
#24
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 15361 Beigetreten: 24.08.2004 Wohnort: Mainz-Gonsenheim Mitglieds-Nr.: 5157 |
Hallo Tanos28 und an das Forum. Ich würde dich gerne privat etwas fragen. Leider kann ich dir keine private Nachricht schicken. Kann mir bitte einer erklären, wie das funktioniert? Oder wie man hier Freunde zufügen kann. PN´s funktionieren erst ab 5 Beiträgen im Forum. -------------------- Lieber einen Moment lang feige - als ein Leben lang tot Wer zuletzt lacht, hat es nicht eher begriffen. |
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15.01.2011, 19:32
Beitrag
#25
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 8 Beigetreten: 14.01.2011 Mitglieds-Nr.: 57206 |
danke für die Info. Heißt das, ich muß 5 Themen erstellt haben oder ich muß 5 Antworten gegeben haben?
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15.01.2011, 19:34
Beitrag
#26
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30513 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
Man muß mindestens 5 Beiträge haben. Und die hast du ja jetzt
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15.01.2011, 19:46
Beitrag
#27
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 8 Beigetreten: 14.01.2011 Mitglieds-Nr.: 57206 |
danke. Leider heißt es bei Tanos28: deaktiviert oder sein Speicher sei voll.
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15.01.2011, 19:47
Beitrag
#28
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 17313 Beigetreten: 07.12.2006 Wohnort: Gaaanz hoch im Norden.. Mitglieds-Nr.: 26234 |
Da er erst einen Beitrag verfasst hat, hat er wohl auch noch keine PN-Funktion.
-------------------- Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet... |
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15.01.2011, 19:50
Beitrag
#29
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 |
Außerdem war sein letzter Besuch hier am 27.11.2010.
-------------------- Gruß Mr.T
Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen. |
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30.05.2013, 14:14
Beitrag
#30
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 10 Beigetreten: 30.05.2013 Mitglieds-Nr.: 68726 |
österrreich interessiert es nicht was in deutschland war. und lass dir auch nichts anderes erzählen. Österreich interessiert das sehr wohl! Italien, Deutschland und Österreich haben ein Abkommen und es wird immer eine Nachfrage beim KBA gestellt. Dass Du den FS komplett neu machen musstest verstehe ich allerding nicht. Ich habe nur die praktische Prüfung und eine VPU, sowie eine Amtsärztliche Untersuchung ablegen müssen- da reden wir von insgesamt 600 Euro. Es kommt in Österreich auch darauf an, wo Du lebst. Für den ländlichen Bereich ist die BH (Bezirkshauptmannschaft) zuständig, städtischer Bereich fällt in die Verantwortlichkeit der Bundespolizei. Diese ist in der Regel nicht so kooperativ wie die BH. Du hättest also nur eine "Umschreibung" Deines deutschen FS bei der Bundespolizei stellen müssen. Es ist egal, ob er Dir in D entzogen wurde- es geht nur darum, ob Du schon mal einen FS hattest. So erklärt sich auch die zwingende Absolvierung der praktischen Fahrprüfung, da dies nach 18 Monaten Entzug in Österreich vorgeschrieben ist. Automatisch sollte auch eine VPU zur Auflage gefordert werden. Hast Du diese nicht absolviert, darfst Du in Deutschland NICHT fahren! Bitte glaube es mir- ich habe das ganze Prozedere schon durch. Du musst in D einen Antrag zur Ausräumung der Nutzungsuntersagung stellen und da wird ohne einer bestandenen VPU auf jeden Fall abgelehnt oder eine MPU gefordert.....klingt komisch, ist aber so hallo ich habe auch das problem--> deutschland vor ca 15 jahren abgegeben wegen thc... wohne jetzt in österreich ( salzburger land) ich weiss gar nicht wo ich ansetzen soll. wenn man die foren durchliest hat jeder eine andere meinung und weiss es ganz sicher. dann ist noch die sache wenn ich jetzt zum beispiel eine behörde besuche woher weiss ich das diese rechtskräftig handeln ???? was man so liest in den foren hinterlässt nur noch den Eindruck: HAT HIER IRGENDWER EINEN PLAN ??? |
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30.05.2013, 15:11
Beitrag
#31
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4714 Beigetreten: 15.04.2006 Mitglieds-Nr.: 18463 |
Servus! Suche Dir einfach hier die Richtige Bezirkshauptmannschaft (BH) heraus (Entspricht in D den Landratsämtern) und suche den Link Verkehr - oder wende Dich an eine Fahrschule, dort kann man Dich auch informieren, die können v.a. Deinen Fall einmal anonymisiert bei der zuständigen BH anfragen, was zu tun ist, um zu einem FS in Österreich zu kommen.
BTW: Füherscheine, die bei aufrechtem Hauptwohnsitz in Österreich im Ausland gemacht werden, egal ob EU oder nicht (Urlaub in USA, Tschechien, etc.) , werden in Österreich nicht anerkannt. Füherschein Seite zum FS in Österreich hier. FS Entzüge / Wiedererteilung hier. Geht hier aber um in Östereich entzogene FS. Erkundige Dich bitte auch, wie es mit einer Wiedererteilig in D ausschauen würde, in der Regel schließt sich Österreich da den Vorgaben des Heimatlandes an. Willst Du tiefer in die §§§ dann hier der Link auf unser Füherscheingesetz. -------------------- Meine Webseite
Ihre Bank zahlt unter 3% Zinsen ? 5-20% Zinsen auf "Tankeinlagen" sofort durch mein Spritspartraining, amortisiert nach etwa 10 Tankfüllungen! Mehr gerne per PN! |
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30.05.2013, 15:53
Beitrag
#32
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1608 Beigetreten: 30.10.2008 Mitglieds-Nr.: 45094 |
Willst Du tiefer in die §§§ dann hier der Link auf unser Füherscheingesetz. Hier gleich noch Führerscheingesetz-Durchführungsverordnung Führerscheingesetz-Gesamtdurchführungserlass |
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31.05.2013, 06:41
Beitrag
#33
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 10 Beigetreten: 30.05.2013 Mitglieds-Nr.: 68726 |
hopper21 kannst du dich bitte mit mir in verbindung setzen?
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31.05.2013, 08:56
Beitrag
#34
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 16 Beigetreten: 14.02.2013 Mitglieds-Nr.: 67451 |
@mädchen38
Hast Du deinen aktuellen KBA-Auszug vorliegen? Wenn der FE-Entzug vor ca. 15 Jahren war, ist die Tat vielleicht schon getilgt oder wird demnächst getilgt. Dann würde Österreich einen "sauberen" Auszug von D bekommen. |
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31.05.2013, 09:03
Beitrag
#35
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 |
hopper21 kannst du dich bitte mit mir in verbindung setzen? huoper21 war zuletzt am 27.10.2009 im Forum aktiv. -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek) >>UNICEF - Running for Children<< |
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31.05.2013, 10:34
Beitrag
#36
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 10 Beigetreten: 30.05.2013 Mitglieds-Nr.: 68726 |
schade ;( hätte gerne gewusst wie bei ihr verfahren wurde
@flüchtling....bin gerade alles am in die wege leiten |
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31.05.2013, 11:35
Beitrag
#37
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 10 Beigetreten: 30.05.2013 Mitglieds-Nr.: 68726 |
in 4 wochen sind 15 jahre um...soll ich den auszug erst dann anfordern ???
oder ist das egal ? |
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31.05.2013, 14:14
Beitrag
#38
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 16 Beigetreten: 14.02.2013 Mitglieds-Nr.: 67451 |
@mädchen38
Wenn mir niemand widerspricht, würde ich sagen es ist egal. Das Anfordern des KBA-Auszuges löst ja keinen Verwaltungsakt aus. Wenn Du die 15 Jahre abgewartet hast ist dein Fall ohnehin einfach. Es kann ja auch in D keine MPU mehr gefordert werden. Noch eine allgemeine Anmerkung. Im Gegensatz zu den D Behörden und meinem neuen Heimatland tief im Süden der EU haben die Österreicher die Richtlinie verstanden und setzen sie auch korrekt um. Wenn Österreich ein FE-erteilt ist diese auch gültig. Meine Meinung. |
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31.05.2013, 14:31
Beitrag
#39
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 10 Beigetreten: 30.05.2013 Mitglieds-Nr.: 68726 |
@flüchtling
wenn das so ist wie du schreibst, knutsch ich dich unbekannterweise ;)ps. deshalb lebe ich ja auch jetzt im schönen Österreich ! alles einfach und logisch! danke dir ! |
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31.05.2013, 16:58
Beitrag
#40
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 10 Beigetreten: 30.05.2013 Mitglieds-Nr.: 68726 |
der brief ist unterwegs nach flensburg zum verkehrszentralregister ! bin gepannt und halte euch auf dem
laufenden ! vielen dank für eure hilfe Der Beitrag wurde von Mr.T bearbeitet: 31.05.2013, 17:02
Bearbeitungsgrund: Smilie sichtbar gemacht
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 14.10.2024 - 14:59 |