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> Kennzeichen ohne Siegel am Auto, richtiges im Auto
BensheimerGamer
Beitrag 18.09.2009, 12:59
Beitrag #1


Neuling
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Hi,

mein vorderes Kennzeichen hält durch mehrmaliges raus und rein im Kennzeichen halter nicht mehr richtig. Rutscht raus usw.

Habe mir jetzt ein neues beim Schildermacher geholt (gleiche größe etc.). Komme aber vor mitte nächster Woche nicht zum siegeln der Kennzeichen.

Habe mir jetzt überlegt dennoch das neue Kennzeichen vorne zu montieren (beim Parken leg ich das gesiegelte mit AU Plakette hinter die Scheibe). Und das alte einfach mitzuführen.

Auch wenn ich denke dass da kein Polizist ne Strafe verhängen würde (da ja exakt das selbe Kennzeichen), würde mich mal interessieren welche Strafe ich bekommen könnte.

gruß
Daniel
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JTH
Beitrag 18.09.2009, 13:18
Beitrag #2


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Kennzeichen nicht vorschriftsmäßig befestigt, Verwarnung (ich glaube) 15€.


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Grüße aus dem Allgäu - JTH



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Kai R.
Beitrag 18.09.2009, 13:35
Beitrag #3


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Zitat (JTH @ 18.09.2009, 14:18) *
Kennzeichen nicht vorschriftsmäßig befestigt, Verwarnung (ich glaube) 15€.

Kennzeichenmißbrauch?

Ich würde kein ungesiegeltes Kennzeichen montieren. Das zieht Polizisten magisch an. Lieber klebe das alte mit Panzerband fest, bis Du die Siegel auf dem neuen drauf hast.

Grüße

Kai


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Grüße

Kai

--- sorry, keine Privatkonsultationen per PN ---
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Jens
Beitrag 18.09.2009, 13:55
Beitrag #4


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Zitat (Kai R. @ 18.09.2009, 14:35) *
Lieber klebe das alte mit Panzerband fest,

Kabelbinder tuns auch wink.gif


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JTH
Beitrag 18.09.2009, 15:20
Beitrag #5


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Zitat (Kai R. @ 18.09.2009, 15:35) *
Kennzeichenmißbrauch?

Kann ich hier nicht nachvollziehen.


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Grüße aus dem Allgäu - JTH



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nachteule
Beitrag 19.09.2009, 22:12
Beitrag #6


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Hallo, Bensheimer Gamer,

lassen wir mal das rechtliche außen vor: Wieso liegt es am Kennzeichen, wenn es sich durch mehrmaliges Aus - und Einbauen nicht mehr im Kennzeichenhalter hält? think.gif

Könnte das Problem nicht eher am Kennzeichenhalter liegen?

Warum schraubst Du das Kennzeichen nicht einfach fest?

Viele Grüße,

Nachteule


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Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.

Mahatma Gandhi
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Oberlehrer Lempel
Beitrag 20.09.2009, 04:35
Beitrag #7


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Hallo,

Zitat (JTH)
Kennzeichen nicht vorschriftsmäßig befestigt, Verwarnung (ich glaube) 15€.

trifft den Sachverhalt nicht ganz. Denn dies würde voraussetzen, dass das vorgeschriebene amtliche Kennzeichen überhaupt wenigstens irgendwie vorn am Fahrzeug befestigt war - nur eben nicht ganz korrekt. Ein solcher Verstoß würde übrigens mit nur 10 Euro geahndet werden (TBNR 810106).

Nach meiner Ansicht hingegen ist vorliegend sogar der folgende Tatbestand erfüllt (aus dem Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog, Stand: 01.09.09):

Zitat
810600 Sie nahmen das Fahrzeug in Betrieb, dessen vorgeschriebenes amtliches Kennzeichen fehlte.
§ 10 Abs. 5, 12, § 48 FZV; § 24 StVG; 179a BKat
B - 1 40,00

, denn es gilt (aus der FZV):

Zitat
§ 10 Ausgestaltung und Anbringung der Kennzeichen
[...]
(5) Kennzeichen müssen an der Vorder- und Rückseite des Kraftfahrzeugs vorhanden und fest angebracht sein.

Das aber ist bei einem lose hinter der Windschutzscheibe liegendem Kennzeichen nicht der Fall. Ein Verstoß gegen diese Vorschrift ist gemäß TBNR 810600 (s.o.) zu ahnden (siehe dortige "Paragrafenkette").

gez. Lempel
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Manila
Beitrag 20.09.2009, 14:31
Beitrag #8


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Zitat
(5) Kennzeichen müssen an der Vorder- und Rückseite des Kraftfahrzeugs vorhanden und fest angebracht sein.
"Kennzeichen" nicht "gesiegelte Kennzeichen". Könnte man sich also drüber streiten. Kennst du die Kennzeichen die man hinten an so einen Fahrradträger macht der auf der AHK sitzt? Die auch nix gesiegelt.
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Klatze
Beitrag 20.09.2009, 14:34
Beitrag #9


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Zitat (Manila @ 20.09.2009, 15:31) *
"Kennzeichen" nicht "gesiegelte Kennzeichen". Könnte man sich also drüber streiten. Kennst du die Kennzeichen die man hinten an so einen Fahrradträger macht der auf der AHK sitzt? Die auch nix gesiegelt.

Das ist aber auch nicht am Fahrzeug befestigt, sondern an einem leicht abnehmbaren Zubehör-Teil. Fest am Fahrzeug sitzt das gesiegelte, und (nur) das gehört genau da hin.

wavey.gif

Klatze


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Jens
Beitrag 20.09.2009, 14:43
Beitrag #10


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Zitat (Manila @ 20.09.2009, 15:31) *
Kennst du die Kennzeichen die man hinten an so einen Fahrradträger macht der auf der AHK sitzt? Die auch nix gesiegelt.

Die brauchen auch nicht gestempelt sein
Zitat (§10 Abs. 9 FZV)
Wird das hintere Kennzeichen durch einen Ladungsträger oder mitgeführte Ladung teilweise oder vollständig verdeckt, so muss am Fahrzeug oder am Ladungsträger das Kennzeichen wiederholt werden. Eine Abstempelung ist nicht erforderlich.


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Heinz Wäscher
Beitrag 21.09.2009, 20:31
Beitrag #11


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Ich hatte heute gleich drei Anhänger ohne gesiegelte Kennzeichen vor mir (nacheinander zu verschiedenen Tageszeiten). Einmal so einer und zwei mal so welche und noch einen dritten, wo das Kennzeichen nur mit schwarzem Filzstift aufgemalt war blink.gif

Gibt es eigentlich Leute, die gleicher sind als andere nur weil sie ein Gewerbe betreiben think.gif


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Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.
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Waldorf
Beitrag 22.09.2009, 05:36
Beitrag #12


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Äpfel und Birnen.

Bleibt doch mal bei dem im ersten Posting geschilderten Sachverhalt. wink.gif
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