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Beitrag
#1
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 31 Beigetreten: 26.12.2007 Mitglieds-Nr.: 39164 ![]() |
mein vorderes Kennzeichen hält durch mehrmaliges raus und rein im Kennzeichen halter nicht mehr richtig. Rutscht raus usw. Habe mir jetzt ein neues beim Schildermacher geholt (gleiche größe etc.). Komme aber vor mitte nächster Woche nicht zum siegeln der Kennzeichen. Habe mir jetzt überlegt dennoch das neue Kennzeichen vorne zu montieren (beim Parken leg ich das gesiegelte mit AU Plakette hinter die Scheibe). Und das alte einfach mitzuführen. Auch wenn ich denke dass da kein Polizist ne Strafe verhängen würde (da ja exakt das selbe Kennzeichen), würde mich mal interessieren welche Strafe ich bekommen könnte. gruß Daniel |
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#2
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 14883 Beigetreten: 17.02.2007 Wohnort: Ost-, Ober- und Westallgäu Mitglieds-Nr.: 28645 ![]() |
Kennzeichen nicht vorschriftsmäßig befestigt, Verwarnung (ich glaube) 15€.
-------------------- Grüße aus dem Allgäu - JTH
Das Leben geht zu schnell zum Rasen |
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#3
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 26843 Beigetreten: 21.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36827 ![]() |
Kennzeichen nicht vorschriftsmäßig befestigt, Verwarnung (ich glaube) 15€. Kennzeichenmißbrauch? Ich würde kein ungesiegeltes Kennzeichen montieren. Das zieht Polizisten magisch an. Lieber klebe das alte mit Panzerband fest, bis Du die Siegel auf dem neuen drauf hast. Grüße Kai -------------------- Grüße
Kai --- sorry, keine Privatkonsultationen per PN --- |
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#4
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30767 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 ![]() |
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#5
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 14883 Beigetreten: 17.02.2007 Wohnort: Ost-, Ober- und Westallgäu Mitglieds-Nr.: 28645 ![]() |
-------------------- Grüße aus dem Allgäu - JTH
Das Leben geht zu schnell zum Rasen |
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#6
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24501 Beigetreten: 05.07.2007 Mitglieds-Nr.: 33782 ![]() |
Hallo, Bensheimer Gamer,
lassen wir mal das rechtliche außen vor: Wieso liegt es am Kennzeichen, wenn es sich durch mehrmaliges Aus - und Einbauen nicht mehr im Kennzeichenhalter hält? ![]() Könnte das Problem nicht eher am Kennzeichenhalter liegen? Warum schraubst Du das Kennzeichen nicht einfach fest? Viele Grüße, Nachteule -------------------- Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.
Mahatma Gandhi |
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#7
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2194 Beigetreten: 10.10.2004 Wohnort: Wo rauschend stolze Barken elbwärts ziehn zum Holstengau Mitglieds-Nr.: 6023 ![]() |
Hallo,
Zitat (JTH) Kennzeichen nicht vorschriftsmäßig befestigt, Verwarnung (ich glaube) 15€. trifft den Sachverhalt nicht ganz. Denn dies würde voraussetzen, dass das vorgeschriebene amtliche Kennzeichen überhaupt wenigstens irgendwie vorn am Fahrzeug befestigt war - nur eben nicht ganz korrekt. Ein solcher Verstoß würde übrigens mit nur 10 Euro geahndet werden (TBNR 810106). Nach meiner Ansicht hingegen ist vorliegend sogar der folgende Tatbestand erfüllt (aus dem Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog, Stand: 01.09.09): Zitat 810600 Sie nahmen das Fahrzeug in Betrieb, dessen vorgeschriebenes amtliches Kennzeichen fehlte. § 10 Abs. 5, 12, § 48 FZV; § 24 StVG; 179a BKat B - 1 40,00 , denn es gilt (aus der FZV): Zitat § 10 Ausgestaltung und Anbringung der Kennzeichen [...] (5) Kennzeichen müssen an der Vorder- und Rückseite des Kraftfahrzeugs vorhanden und fest angebracht sein. Das aber ist bei einem lose hinter der Windschutzscheibe liegendem Kennzeichen nicht der Fall. Ein Verstoß gegen diese Vorschrift ist gemäß TBNR 810600 (s.o.) zu ahnden (siehe dortige "Paragrafenkette"). gez. Lempel |
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#8
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 67 Beigetreten: 09.08.2009 Mitglieds-Nr.: 49936 ![]() |
Zitat (5) Kennzeichen müssen an der Vorder- und Rückseite des Kraftfahrzeugs vorhanden und fest angebracht sein. "Kennzeichen" nicht "gesiegelte Kennzeichen". Könnte man sich also drüber streiten. Kennst du die Kennzeichen die man hinten an so einen Fahrradträger macht der auf der AHK sitzt? Die auch nix gesiegelt.
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#9
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2377 Beigetreten: 24.09.2006 Mitglieds-Nr.: 23488 ![]() |
"Kennzeichen" nicht "gesiegelte Kennzeichen". Könnte man sich also drüber streiten. Kennst du die Kennzeichen die man hinten an so einen Fahrradträger macht der auf der AHK sitzt? Die auch nix gesiegelt. Das ist aber auch nicht am Fahrzeug befestigt, sondern an einem leicht abnehmbaren Zubehör-Teil. Fest am Fahrzeug sitzt das gesiegelte, und (nur) das gehört genau da hin. ![]() Klatze -------------------- Diplomatie ist, jemanden so zur Hölle zu schicken, dass er sich auf die Reise freut! |
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#10
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30767 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 ![]() |
Kennst du die Kennzeichen die man hinten an so einen Fahrradträger macht der auf der AHK sitzt? Die auch nix gesiegelt. Die brauchen auch nicht gestempelt sein Zitat (§10 Abs. 9 FZV) Wird das hintere Kennzeichen durch einen Ladungsträger oder mitgeführte Ladung teilweise oder vollständig verdeckt, so muss am Fahrzeug oder am Ladungsträger das Kennzeichen wiederholt werden. Eine Abstempelung ist nicht erforderlich.
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#11
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11927 Beigetreten: 19.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36749 ![]() |
Ich hatte heute gleich drei Anhänger ohne gesiegelte Kennzeichen vor mir (nacheinander zu verschiedenen Tageszeiten). Einmal so einer und zwei mal so welche und noch einen dritten, wo das Kennzeichen nur mit schwarzem Filzstift aufgemalt war
![]() Gibt es eigentlich Leute, die gleicher sind als andere nur weil sie ein Gewerbe betreiben ![]() -------------------- Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.“
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#12
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 99 Beigetreten: 13.01.2009 Wohnort: Wentorf bei Hamburg Mitglieds-Nr.: 46240 ![]() |
Äpfel und Birnen.
Bleibt doch mal bei dem im ersten Posting geschilderten Sachverhalt. ![]() |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 19.10.2025 - 04:23 |