Rechts vor Links in verkehrsberuhigter Zone |
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Rechts vor Links in verkehrsberuhigter Zone |
25.08.2009, 21:30
Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 2 Beigetreten: 25.08.2009 Mitglieds-Nr.: 50195 |
ich habe gerade einen Bußgeldbescheid über 3 Punkte und 60 € bekommen und überlege ob ich Einspruch einlege. Ich soll die Vorfahrt nicht beachtet haben, Es kam zu einem Unfall. Allerdings bin ich rechts abgebogen (unsere Wege kreuzten sich also gar nicht) und zum Unfall kam es weil von rechts einer mit zu hoher Geschwindigkeit kam und nicht in der Mitte fuhr. Das Ganze in einer verkehrsberuhigten Zone ohne Mittelstreifen und da gilt dann rechts vor links auf der ganzen Breite (sagte man mir) Wäre schön, wenn mir jemand einen Tipp geben kann. Ich fühle mich eigentlich unschuldig denn noch vorsichtiger konnte ich da nicht rum fahren. |
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25.08.2009, 21:33
Beitrag
#2
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30304 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
und da gilt dann rechts vor links auf der ganzen Breite Das gilt nicht nur in verkehrsberuhigten Bereichen sondern immer bei rvl-Situationen. -------------------- |
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25.08.2009, 21:35
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#3
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 17048 Beigetreten: 07.12.2006 Wohnort: Gaaanz hoch im Norden.. Mitglieds-Nr.: 26234 |
Erstmal willkommen im VP
Zitat zum Unfall kam es weil von rechts einer mit zu hoher Geschwindigkeit kam und nicht in der Mitte fuhr. Dumme Sache, grundsätzlich gilt aber, dass Du für die gesamte Kreuzung (es hätte theoretisch auch jemand dort den anderen überhölen können, ist ja nicht verboten) allem was von rechts kommt die Vorfahrt zu gewähren hast.Zitat Das Ganze in einer verkehrsberuhigten Zone VB oder 30iger Zone?Zitat da gilt dann rechts vor links auf der ganzen Breite (sagte man mir) Stimmt, das gilt aber nicht nur in 30iger-Zonen oder VB's.Bist Du noch in der Probezeit? -------------------- Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet... |
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25.08.2009, 22:10
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#4
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4171 Beigetreten: 15.09.2003 Mitglieds-Nr.: 38 |
Dumme Sache, grundsätzlich gilt aber, dass Du für die gesamte Kreuzung (...) allem was von rechts kommt die Vorfahrt zu gewähren hast. Das hängt möglicherweise davon ab, ob es ein VB war oder nicht. Siehe unten. Zitat (es hätte theoretisch auch jemand dort den anderen überhölen können, ist ja nicht verboten) Verboten nicht, aber - falls VB zutrifft - bei max. Schrittgeschwindigkeit eher unwahrscheinlich. Zitat Das Ganze in einer verkehrsberuhigten Zone VB oder 30iger Zone?Zitat da gilt dann rechts vor links auf der ganzen Breite (sagte man mir) Stimmt, das gilt aber nicht nur in 30iger-Zonen oder VB's. Da streiten sich die Geister. Es gibt ernst zu nehmende Gründe, dass in einem VB nicht rvl gilt, sondern gegenseitige Rücksichtnahme. Das hängt damit zusammen, dass Kreuzungen über den Begriff Fahrbahn definiert sind, und Fahrbahnen gibt es im VB nicht, das ist eine Mischverkehrsfläche. FAQ Verkehrsberuhigter Bereich -------------------- Wo rohe Säfte sinnlos walten,
da kann sich auch kein Schwips entfalten. |
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25.08.2009, 23:30
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#5
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4171 Beigetreten: 15.09.2003 Mitglieds-Nr.: 38 |
Bayerisches Staatsministerium des Innern
Sicher auf Bayerns Straßen 2009 Tempo 30-Zonen und verkehrsberuhigte Bereiche Zitat In verkehrsberuhigten Bereichen vermischen sich alle Verkehrsflächen zu einer gemeinsamen Verkehrsfläche, auf der die klassischen Vorfahrtsregeln nicht gelten. Es gibt auch keine abgesenkten Gehwege. Nur wenn im verkehrsberuhigten Bereich Fahrbahnen aufeinandertreffen gilt "rechts vor links". In jedem Fall ist größtmögliche Rücksichtnahme auf alle Verkehrsteilnehmer notwendig! Richtig: Im VB gibt es eine Mischverkehrsfläche. Alle Verkehrsflächen vermischen sich im VB zu dieser Mischverkehrsfläche, dh. auch die "Fahrbahnen" und "Gehwege". Was unter "Abgesenkte Gehwege" zu verstehen sein soll, wird nicht erläutert. Man beachte: VB ist Mischverkehrsfläche, "auf der die klassischen Vorfahrtsregeln nicht gelten". Für schwierig halte ich die Formulierung "wenn im VB Fahrbahnen aufeinandertreffen": Weiter oben wird ja gerade beschrieben, dass im VB eben keine Fahrbahnen vorliegen. Wo soll dann also rvl gelten? Wichtig ist der letzte zitierte Satz: größtmögliche Rücksichtnahme aller. Hier hat @Peter Lustig Kommentare zum Thema Vorfahrt innerhalb des VB zusammengestellt, wobei Zitat Ein Grundsatzurteil liegt zwar tatsächlich noch nicht vor nicht überlesen werden sollte. Es zeigt, dass die Frage ad dato nicht eindeutig beantwortet werden kann.In weiteren Threads zu dieser Thematik fand ich interessant, dass der Begriff Kreuzung das Vorhandensein von Fahrbahnen definitionsgemäß voraussetzt, und eben diese finden wir im VB nicht, woraus resultiere, dass dann auch keine rvl-Vorfahrtsregel anzuwenden sei. -------------------- Wo rohe Säfte sinnlos walten,
da kann sich auch kein Schwips entfalten. |
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Gast_Georg_g_* |
25.08.2009, 23:39
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#6
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Guests |
Man kann den vbB zwar als Mischverkehrsfläche ansehen, aber nach der Rechtsprechung kommt die Regelung "rechts vor links" auch dann zur Anwendung, wenn die verschiedenen Fahrwege straßenähnlichen Charakter haben. Das hat das OLG Düsseldorf beispielsweise für Parkplätze mit straßenähnlichen Wegen so entschieden und müsste daher analog auch für einen vbB gelten, wenn zwei "Fahrbahnen" aufeinandertreffen.
Für den TE, der ja ggf. Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen will, könnte die besondere Konstellation und das eventuelle Fehlverhalten des anderen VT aber bedeuten, dass ein Abweichen vom Regelfall vorliegen könnte. Könnte man wegen der geringeren Schuld das Bußgeld auf unter 40 Euro drücken, dann entfielen auch die Punkte. Insofern würde ich wohl Einspruch einlegen ... |
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25.08.2009, 23:44
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#7
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19468 Beigetreten: 17.04.2005 Mitglieds-Nr.: 9339 |
Bevor die alte Diskussion über RvL in VBBs wieder aufflammt, wäre es vielleicht gut, wenn TE zunächst erklären könnte, ob es sich wirklich um einen verkehrsberuhigten Bereich gehandelt hat.
-------------------- Proxima Estación: Esperanza.
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26.08.2009, 00:09
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#8
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4171 Beigetreten: 15.09.2003 Mitglieds-Nr.: 38 |
Bevor die alte Diskussion über RvL in VBBs wieder aufflammt, ... Sie wird so lange aufflammen, bis die Frage Vorfahrt innerhalb VB endlich mal eindeutig gelöst sein wird. Jeder VT sollte darüber Klarheit haben, was gilt. Davon sind wir leider noch weit entfernt.zum Unfall kam es weil von rechts einer mit zu hoher Geschwindigkeit kam und nicht in der Mitte fuhr. Bis TE geklärt hat, ob Zone-30 oder VB, gehe ich mal von VB aus: "mit zu hoher Geschwindigkeit": heißt das, deutlich mehr als Schrittgeschwindigkeit? Dann ist er auf jeden Fall mit im Boot. "und nicht in der Mitte fuhr": wo fuhr er denn? Wo müsste er denn im VB fahren? (--> Aha!) -------------------- Wo rohe Säfte sinnlos walten,
da kann sich auch kein Schwips entfalten. |
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27.08.2009, 19:23
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#9
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3300 Beigetreten: 20.09.2004 Wohnort: Rheingau Mitglieds-Nr.: 5649 |
Ich kann mir nicht vorstellen, dass das in einem VB war. Wenn der andere mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs gewesen war, dann sollte doch der TE nicht eine so hohe Strafe erhalten Immerhin steht man doch in einem VB bei angepasster Geschwindigkeit innerhalb von wenigen Dezimetern
-------------------- Gruß Enrico
Bildung ist Bundessache! |
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30.08.2009, 20:56
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#10
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 2 Beigetreten: 25.08.2009 Mitglieds-Nr.: 50195 |
Hallo,
es war in einer VB (also 7 km/h). Vielleicht ist es noch wichtig zu erwähnen, dass es keinen extra Fußweg gibt. Auf der Fahrbahn laufen also auch die Fußgänger und fahren die Kinder mit dem Roller. Allerdings hatte ich mich schon mit der Strafe abgefunden. In der Probezeit bin ich nicht. Ich habe den Führerschein seit 20 Jahren und es sind die ersten Punkte überhaupt. Die Bußgeldstelle meinte, ohne neue Beweise macht ein Einspruch keinen Sinn. Hat man mit der Argumentation "Mischverkehrsfläche" eine Chance ? Der Beitrag wurde von kra42 bearbeitet: 30.08.2009, 20:57 |
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30.08.2009, 21:15
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#11
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1043 Beigetreten: 12.04.2006 Wohnort: OF Mitglieds-Nr.: 18416 |
Bayerisches Staatsministerium des Innern Sicher auf Bayerns Straßen 2009 Tempo 30-Zonen und verkehrsberuhigte Bereiche Zitat In verkehrsberuhigten Bereichen vermischen sich alle Verkehrsflächen zu einer gemeinsamen Verkehrsfläche, auf der die klassischen Vorfahrtsregeln nicht gelten. Es gibt auch keine abgesenkten Gehwege. Nur wenn im verkehrsberuhigten Bereich Fahrbahnen aufeinandertreffen gilt "rechts vor links". In jedem Fall ist größtmögliche Rücksichtnahme auf alle Verkehrsteilnehmer notwendig! [...] Was unter "Abgesenkte Gehwege" zu verstehen sein soll, wird nicht erläutert. Ich würde das so auffassen, das es auch kein Einfahren über abgesenkte Bordsteine/Gehwege geben kann -> also Bezug auf §10 StVO. Für schwierig halte ich die Formulierung "wenn im VB Fahrbahnen aufeinandertreffen": Weiter oben wird ja gerade beschrieben, dass im VB eben keine Fahrbahnen vorliegen. Wo soll dann also rvl gelten? Ich kenne VBs, bei denen Fahrbahnen baulich gestaltet sind ("normale" Straßen als VB ausgeschildert) und VBs ohne Fahrbahn, also mit reinen Mischflächen. Möglicher Weise will das Gericht hier unterscheiden? Grüße, André -------------------- Und ich saß da und sah, das es schlimm war. Da hörte ich eine Stimme, die sprach: "Lächle, denn es könnte schlimmer kommen!" Und ich lächelte und es kam schlimmer. |
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30.08.2009, 22:55
Beitrag
#12
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4171 Beigetreten: 15.09.2003 Mitglieds-Nr.: 38 |
Mit diesem:
Ich soll die Vorfahrt nicht beachtet haben, Es kam zu einem Unfall. Allerdings bin ich rechts abgebogen (unsere Wege kreuzten sich also gar nicht) und zum Unfall kam es weil von rechts einer mit zu hoher Geschwindigkeit kam und nicht in der Mitte fuhr. und dass sich das Ganze - wie nun geklärt - in einem VB abgespielt hat, würde ich dem: Ich fühle mich eigentlich unschuldig denn noch vorsichtiger konnte ich da nicht rum fahren. Die Bußgeldstelle meinte, ohne neue Beweise macht ein Einspruch keinen Sinn. nicht so klein bei geben.Diese Stelle hat eigentlich kein Interesse daran, dass Du deren Entscheidung anfichst und evtl. sogar noch gewinnst. Hat man mit der Argumentation "Mischverkehrsfläche" eine Chance ? Das Argument "Mischverkehrsfläche" bringt keine wirklich neue Information: Ein verkehrsberuhigter Bereich (Z. 325-1 / 325-2, bisher Z. 325 / 326) ist definitionsgemäß eine solche.Wenn der Kontrahent
Wurde die Geschwindigkeit des Kontrahenten festgestellt? Im VB gilt Schrittgeschwindigkeit! Hättest Du die Kollision durch ein geeignetes Fahrmanöver verhindern können? Welche Geschwindigkeit hattest Du? -------------------- Wo rohe Säfte sinnlos walten,
da kann sich auch kein Schwips entfalten. |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 19.04.2024 - 08:18 |