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Beitrag
#894
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1699 Beigetreten: 15.07.2007 Mitglieds-Nr.: 34196 ![]() |
Das "alte" Einbahnstraßen-(Hinweis-)Schild (- denn mehr ist es offiziell nie gewesen -) ist zwar übergangsweise noch gültig, aber nicht die Variante mit Herzpfeil. Die ist seit 2009 ungültig, wie man auf Ukrs Seite erfährt. Das entsprechende Schild mit dem "spitzen" Pfeil bleibt weiterhin übergangsweise gültig.
Wenn man nun aber bedenkt, dass in Städten wie Krefeld noch massenweise Linksabbiegerampeln mit (schon seit Jahren) ungültigem rotem Pfeil auf schwarzem Grund rumhängen, erscheint das hier ja fast schon wie eine Kleinigkeit. Da würde mich z.B. mal interessieren, wie so eine Stadt an den entsprechenden Stellen Rotlichtverstöße ahnden will, wenn die Vollscheibe Grün zeigt und jemand unter ordnungsgemäßer Vorrangbeachtung links abbiegt. Es funktioniert natürlich nur deshalb, weil die Behörden auf die Unwissenheit der Bevölkerung setzen. Wo kein Kläger, da kein Richter (und ein bereitwilliger Zahler). Gestern war im mdr übrigens eine Beitrag über das Problem mit den ungültigen Schildern zu sehen. Ein Verkehrsrechtsexperte hat empfohlen, die alte Übergangsregelung wieder in die neue StVO aufzunehmen, da alles Andere die Kommunen vor faktisch unüberwindbare finanzielle Hürden stellen würde. Da kein VT Probleme haben dürfte, die alten Schilder zu erkennen (und die meisten VT noch nicht einmal bewusst bemerkt haben dürften, dass jahrelang zwei unterschiedliche Varianten vieler VZ im Umlauf waren), verstehe ich sowieso nicht, warum immer wieder Unmengen an Steuergeldern damit verschwendet werden sollen, dass alte Schilder gegen neue ausgetauscht werden, die bis auf ein paar minimale Abweichungen völlig identisch aussehen. Es hätte völlig gereicht, die Neuanordnung der alten Schilder zu verbieten. Irgendwann hätte man die alten Schilder eh nicht mehr lesen können und zwangsläufig alle durch neue ersetzen müssen. Vielleicht noch nicht 2009, aber ganz sicher spätestens zwischen 2030 und 2040. Und bis dahin hätten uns die alten Schilder doch auch nicht wehgetan, oder? Wieso erklärt man die alten Schilder nicht erst zu einem Zeitpunkt für ungültig, an dem sie faktisch eh nicht mehr (oder kaum mehr) im Umlauf sind? ![]() @ oscar: Sorry, das hat sich überschnitten. |
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#895
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
@ Oscar: Danke
![]() Interessant ist, daß dieser Herr auch die 500 Euro pro Verkehrsschild nennt. Das ist aber völlig überzogen. Wieso erklärt man die alten Schilder nicht erst zu einem Zeitpunkt für ungültig, an dem sie faktisch eh nicht mehr (oder kaum mehr) im Umlauf sind? Sie sind ja nicht explizit als ungültig erklärt worden, denn das sind sie im Prinzip schon seit 18 Jahren. Die Ungültigkeit ergibt sich allein aus der StVO, nämlich aus den aktuellen Verkehrszeichen und dem § 33 Abs. 2 Und mit den alten Lichtzeichenanlagen hast Du das Argument ja schon selbst gebracht: Viele Behörden halten sich nicht an die Fristen, und einigen sind die Regelungen des § 53 gänzlich unbekannt. Das sieht man sehr schön am alten Zeichen 274 - denn das wurde schon vor 22 Jahren geändert. Ich kann es nur wieder sagen: Die Kosten, die jetzt anfallen, wären in den letzten 18 Jahren ohnehin entstanden, hätte man sich an die 10-Jahres-Regel gehalten. Einige Behörden haben das seltsamerweise geschafft und haben die Probleme jetzt nicht. |
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#896
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1699 Beigetreten: 15.07.2007 Mitglieds-Nr.: 34196 ![]() |
Wie ist das denn eigentlich, wenn eine Autobahnauffahrt noch mit dem alten, jetzt ungültigen VZ "Beginn der Autobahn" beschildert ist?
Darf man dann als (ortsunkundiger ...) Rad- oder Mopedfahrer da einfach so drauffahren? Weil die Autobahn dort ja nicht als solche gekennzeichnet ist? Oder könnte man so einem VT vorwerfen, dass er aufgrund des vermeintlichen VZ (das ja erst seit vergleichsweise kurzer Zeit keines mehr ist) hätte wissen müssen, dass er im Begriff ist, eine Strecke zu befahren, die von anderen Auffahrten her vermutlich korrekt als Autobahn gekennzeichnet sein wird ... ![]() Also ähnlich der Handhabung bei Streckenverboten: Das Streckenverbot gilt auch über Einmündungen hinaus weiter - genauso gilt die Autobahn auch über nicht wirksam gekennzeichneite Auffahrten hinweg weiter als Autobahn. Genauso, wie ein Streckenverbot prinzipiell auch von einbiegendem Verkehr zu beachten ist, der selber kein VZ 274/276 mehr gesehen hat, wäre die Autobahn-Regelung auch von VT zu beachten, die an ihrer Auffahrt keine entsprechende (wirksame) Kennzeichnung erhalten haben. Nur ist ein solcher Verstoß eben nicht vorwerfbar, wenn der VT mangels Kennzeichnung gar nicht wissen konnte, dass er ihn begeht. Bei der Sache mit VZ 274/276 kann Ortsunkundigkeit als hinreichender Grund für diese Unwissenheit des VT angesehen werden. Bleibt also noch die Frage offen, ob ein VT, der eine Autobahn an einer Auffahrt befahren hat, die mit einem alten (unwirksamen) Ex-VZ gekennzeichnet war, sich glaubhaft darauf berufen kann, dass er ja gar nicht wissen konnte, dass er eine Autobahn befahren hat. Für mich klingt das nicht sonderlich glaubwürdig. Entsprechend könnte man vielleicht aber auch bei anderen (jetzt ungültigen) VZ argumentieren, dass ihre Aufstellung dem VT einen Hinweis darauf hätte liefern müssen, dass das Verbot mit relativ hoher Wahrscheinlichkeit an einer anderen Stelle, die der VT nicht einsehen konnte (weil er erst später auf die Straße eingebogen ist), korrekt gekennzeichnet ist. Das könnte nicht nur bei Streckenverboten, sondern z.B. auch bei Einbahnstraßenregelungen greifen. Ähnlich hat die Rechtsprechung ja auch schon bei fehlenden Ortseingangstafeln geurteilt. Selbst ein ortsunkundiger VT, der mit über 50 km/h geblitzt wurde, kann sich nicht darauf berufen, dass er nicht an einer Ortseingangstafel vorbeigekommen ist, wenn aus den örtlichen Gegebenheiten (z.B. durchgehende Bebauung) klar hervorgeht, dass er sich in einer geschlossenen Ortschaft befindet. Gerade bei Überholverboten z.B. sollte man doch bedenken, dass diese in den seltensten Fällen nur von einer Einmündung bis zur nächsten gelten. Meistens werden die Schilder regelmäßig wiederholt. Wenn ich nun auf eine Straße einbiege und sofort ein ungültiges (altes) VZ 276 sehe, muss ich doch davon ausgehen, dass die Wahrscheinlichkeit extrem hoch ist, dass an einer früheren Stelle ein weiteres VZ 276 steht, das vermutlich wirksam (weil neu) ist und als Streckenverbot über die von mir befahrene Einmündung hinaus gilt. Von daher denke ich, dass bei der "Die-alten-VZ-sind-jetzt-alle-unwirksam"-Euphorie, die gerade herrscht, vielleicht auch schon mal ein paar wichtige Details übersehen werden könnten. Zum Beispiel erkennt man oft auch an anderen Indizien als einem VZ, dass man sich in einer Einbahnstraße befindet (durchgängiges Linksparken, Fahrbahnpfeile, Enge der Straße, etc.) Wieso sollte hier etwas Anderes gelten als bei fehlenden Ortstafeln? ![]() Gerade bei dem anfangs beschriebenen Beispiel mit der unwirksam beschilderten Autobahnauffahrt halte ich das z.B. für offensichtlich. (Wobei ich hoffe, dass selbst jemand wie Wattestäbchen nicht auf die Idee kommen würde, mit dem Fahrrad auf die Autobahn zu fahren, nur weil er meint, dass sie ofiziell keine ist). ![]() Die Kosten, die jetzt anfallen, wären in den letzten 18 Jahren ohnehin entstanden, hätte man sich an die 10-Jahres-Regel gehalten. Klar. Aber auch die Kosten, die für die Behörden, die es richtig gemacht haben, schon in den letzten 10 Jahren angefallen sind, wären vermeidbar gewesen. Wenn man von Anfang an keine Frist gesetzt gesetzt hätte. Wenn man nur die Neuaufstellung (und Neuproduktion) der alten Schilder verboten hätte. Die alten Schilder wären dann über kurz oder lang eh verschwunden. Nur eben nicht bis 2009. Aber da frage ich mich, ob das jetzt so wichtig war, dass man dafür so viel Geld ausgeben musste. Ob diese Summen in den lezten 10 Jahren ausgegeben wurden oder für einige Kommunen jetzt ad hoc anfallen, ist doch egal. Es ist rausgeschmissenes Geld. Und das in Zeiten, in denen es der Staat nicht sonderlich dicke hat. Da kann man sich als Steuerzahler schon zu Recht drüber aufregen. |
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#897
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
Es ist rausgeschmissenes Geld. Und das in Zeiten, in denen es der Staat nicht sonderlich dicke hat. Da kann man sich als Steuerzahler schon zu Recht drüber aufregen. Ich habe jetzt keine belegbaren Zahlen, aber ich kann dir versichern, daß Verkehrszeichen einen verschwindend geringen Teil bei den Gesamtkosten des Straßenverkehrs ausmachen. Die Steuerzahler werden erst richtig blöd gucken, wenn die A1-Mobil.... ...ach das lass ich jetzt lieber. ![]() |
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#898
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2501 Beigetreten: 21.04.2006 Wohnort: Pfalz Mitglieds-Nr.: 18634 ![]() |
Ob diese Summen in den lezten 10 Jahren ausgegeben wurden oder für einige Kommunen jetzt ad hoc anfallen, ist doch egal. Es ist rausgeschmissenes Geld. Und das in Zeiten, in denen es der Staat nicht sonderlich dicke hat. Bei Kreisverkehren illegal die doppelte Anzahl von Schildern aufzustellen (Z215 + Z211) stört die Verantwortlichen komischerweise nicht. Da hat man es dick genug. Soll ich weitere Beispiele bringen? -------------------- MfG
Troll Diese Nachricht wurde elektronisch erstellt und ist ohne Unterschrift gültig. |
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#899
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1699 Beigetreten: 15.07.2007 Mitglieds-Nr.: 34196 ![]() |
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#900
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6635 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 13 ![]() |
Es ist rausgeschmissenes Geld. Und das in Zeiten, in denen es der Staat nicht sonderlich dicke hat. Da kann man sich als Steuerzahler schon zu Recht drüber aufregen. Nö. Es sei denn, man betrachtet behördliche Schlamperei als sinnige Mittel zur Einsparung von Steuergeldern. Kann so nicht sein. Die Schilder hätten schließlich auch ohne Änderung lange ausgetauscht werden müssen. Man hätte direkt in die Vorschrift schreiben sollen, dass die Schilder in 10-Jahresfrist auszutauschen sind. Sonst sagt in 50 Jahren noch jemand, dass das Schild ja gerade eben noch geht und Austausch Geldverschwendung sei. Es ist im Prinzip Dasselbe mit den Übergangsfristen, was man als öffentlicher Auftraggeber mit Firmen erlebt, wenn man Fertigstellungstermine in guten Glauben an besonders gute Arbeit längerfristiger als für die Arbeit nötig vorgibt: Es wird erst gerne einmal geschlafen oder etwas Anderes gemacht, weil hat ja Zeit, die am Ende natürlich fehlt, weil zu spät aufgewacht wurde. Arbeiten schließlich überall nur Menschen. Von daher überrascht mich nicht, das die Situation jetzt so ist, wie sie ist. |
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#901
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1699 Beigetreten: 15.07.2007 Mitglieds-Nr.: 34196 ![]() |
Soll ich weitere Beispiele bringen? Brauchst Du gar nicht. Diese Beispiele von unnötigen (und somit unzulässigen) Verkehrsschildern gibt es zu Hauf. Doppelbeschilderungen, oder Beschilderungen an Stellen, an denen die allgemeinen Verkehrsregeln schon zum selben Ergebnis führen würden. Wenn das Ganze dann wenigstens noch der Sicherheit dient, z.B., weil die Annahme berechtigt ist, dass viele VT die Verkehrsführung ohne die entsprechende (eigentlich unnötige) Zusatzbeschilderung nicht verstehen würden, dann finde ich das ja noch OK. Aber an vielen Stellen ist das wirklich nicht der Fall. Schilder wie "vorgeschriebene Vorbeifahrt rechts" könnte man sich in 99% aller Fälle schenken, ohne dass es dadurch irgendwelche Sicherheitseinbußen gäbe. (Das Rechtsfahrgebot gilt ohnehin, und im Regelfall sind davor durchgezogene Linien vorhanden, die nach der StVO - bei einer Abtrennung vom Gegenverkehr - in jedem Fall rechts passiert werden müssen. Sogar zum Überholen dürfte also niemand links an einer solchen unbeschilderten Verkehrsinsel vorbeifahren). Trotzdem stehen diese Schilder praktisch vor jeder Insel und kosten pro Schild mehrere 100 Euro. Von jedem dieser überflüssigen Schilder könnte man einem Schüler, dessen Eltern von Hartz IV leben, mehrere Monate lang ein warmes Mittagessen finanzieren. Und das Schlimme ist ja, dass die Menge an Verkehrschildern vielerorts schon die Schwelle überschritten hat, die ein durchschnittlicher Mensch mit seinem naturgemäß begrenzten Aufmerksamkeitsspektrum überhaupt noch bewusst verarbeiten kann. Wollte man jedes VZ, das irgendwo im Verkehrsraum steht, bewusst verarbeiten, müsste man seine Aufmerksamkeit so sehr vom eigentlichen Verkehrsgeschehen abziehen, dass das richtig gefährlich würde. Also blendet man viele der Schilder, die man passiert, automatisiert aus. Sie verschwinden irgendwo im "Hintergrundrauschen". Anders kann der menschliche Wahrnehmungsapparat den Straßenverkehr gar nicht bewältigen. Ein Großteil der Schilder, die da draußen stehen, sind also nicht nur unnötig, unzulässig und Steuergeldverschwendung, sondern auch noch potenziell gefährlich. ![]() |
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#902
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11927 Beigetreten: 19.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36749 ![]() |
Und das in Zeiten, in denen es der Staat nicht sonderlich dicke hat. Da kann man sich als Steuerzahler schon zu Recht drüber aufregen. Nur zwei Beispiele: 70.000.000,00 € (2006) und 4.500.000.000,00 € Noch Fragen ![]() -------------------- Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.“
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#903
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 23 Beigetreten: 02.04.2010 Mitglieds-Nr.: 53437 ![]() |
ich stelle mir dabei auch die Frage ob der Sinn, der die Aufstellung eines VZ vor dreißig Jahren rechtfertigte, immer noch als gegeben angesehen werden kann/soll. ich nehme da zum Beispiel das VZ 255 (gaaaaanz)alt. wenn man jetzt bedenkt dass ca. 50% der Kiddys mit dem Roller zur Schule fahren... dies zeigt mir doch wohl sehr deutlich, dass die Beschilderung (anders als von Hr. Rütgers z.B. dieser Tage behauptet) nicht in regelmäßigen Abständen auf ihre Notwendigkeit hin überprüft werden.
[ p.s. die Aussage im Zitat bezog sich auf Geschwindigkeitsbeschrenkungen auf BAB. ich darf aber davon ausgehen, dass Land/Stadt/Kommune ähnliche Zeiträume zur Begutachtung von Zweck / Nutzen von VZ auferlegt worden sind ] -------------------- derDIRK
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#904
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3085 Beigetreten: 16.07.2006 Mitglieds-Nr.: 21252 ![]() |
ich stelle mir dabei auch die Frage ob der Sinn, der die Aufstellung eines VZ vor dreißig Jahren rechtfertigte, immer noch als gegeben angesehen werden kann/soll. Du kannst ja mal bei deiner Gemeinde nachfragen und dir die Unterlagen der letzten, mindesten alle zwei Jahre verpflichtend zu haltenden, Verkehrsschau zeigen lassen... |
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#905
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 23 Beigetreten: 02.04.2010 Mitglieds-Nr.: 53437 ![]() |
puh! das geht schief, stellen die doch z.B. ein "LKW-Fahrverbot" ( VZ 253) verantwortungsbewust erst 50m NACH der Kreuzung auf.
aber einen Versuch ist es mal wert. ![]() -------------------- derDIRK
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#906
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#907
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3085 Beigetreten: 16.07.2006 Mitglieds-Nr.: 21252 ![]() |
Übrigens auch nett wie sich Vertreter großer Städte sich in Interviews trauen zu sagen sie wüssten nicht wie viele und welche Schilder überhaupt in ihrem Zuständigkeitsbereich aufgestellt sind. Vom genauen Ort ganz zu schweigen. Damit geben sie im Endeffekt zu gegen die VwV zur StVO verstoßen zu haben.
Was für ne Schau? In meiner Stadt ist die letzte Verkehrsschau schätzungsweise 16 Jahre her. ![]() Lass mich raten: Ausgefallen wegen Geldmangel? |
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#908
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6635 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 13 ![]() |
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#909
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#910
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Und mit was für Konsequenzen für die Verantwortlichen
![]() -------------------- Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.“
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#911
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Na gar keine. Wo kein Kläger...
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#912
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11927 Beigetreten: 19.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36749 ![]() |
In der Verwaltungsvorschrift steht doch:
Zitat Eine Verkehrsschau darf nur mit Zustimmung der höheren Verwaltungsbehörde unterbleiben. Wer ist das eigentlich in NRW ![]() -------------------- Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.“
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#913
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3867 Beigetreten: 27.01.2006 Wohnort: Mal hier, mal da Mitglieds-Nr.: 16344 ![]() |
Das müssten die Bezirksregierungen sein.
![]() -------------------- Stau ist nur hinten am Ende blöd, vorne geht es.
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#914
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
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#915
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6504 Beigetreten: 03.11.2005 Mitglieds-Nr.: 14317 ![]() |
Fehler bitte melden ![]() zu Zeichen 123 steht da: Zitat Auch wenn es sich bei diesem Schild nur um ein Gefahrzeichen handelt, lässt sich damit das oft vorhandene Desinteresse auf Anwender- und Behördenseite erläutern. Fehlt da nicht ein "nicht" ![]() Sprich: Zitat ( "korrigiert" ) Auch wenn es sich bei diesem Schild nur um ein Gefahrzeichen handelt, lässt sich damit das oft vorhandene Desinteresse auf Anwender- und Behördenseite nicht erläutern. ![]() Nerari |
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#916
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
Mhh, nö - sollte eigentlich so sein. Ich will anhand von Zeichen 123 das Desinteresse erläutern.
![]() .... ![]() |
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Gast_fusel_* |
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#917
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Guests ![]() |
Wie ist das denn eigentlich, wenn eine Autobahnauffahrt noch mit dem alten, jetzt ungültigen VZ "Beginn der Autobahn" beschildert ist? Darf man dann als (ortsunkundiger ...) Rad- oder Mopedfahrer da einfach so drauffahren? Weil die Autobahn dort ja nicht als solche gekennzeichnet ist? nein, du darfst dort weder mit dem Fahrrad noch mit einem anderen Fahrzeug auf die Autobahn. die StVO sagt: Zitat §18 Autobahnen und Kraftfahrstraßen ... (2) Auf Autobahnen darf nur an gekennzeichneten Anschlußstellen (Zeichen 330.1) eingefahren werden, auf Kraftfahrstraßen nur an Kreuzungen oder Einmündungen. wenn an einer Zufahrt kein Zeichen 330.1 steht, darfst du dort nicht auf die Autobahn. Es gibt zahlreiche Autobahnzufahrten, die nicht mit Zeichen 330.1 gekennzeichnet sind. Im allgemeinen sind diese mit Zeichen 250 (ggf. Mit Zusatzzeichen) beschildert. Trotzdem ist die Straße dahinter eine Autobahn. Ob einen Straße eine Autobahn ist, oder nicht, kannst du nur an der Beschilderung erkennen, die am Beginn der Autobahn (bzw. ehemaligen Autobahn) steht. |
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#918
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 248 Beigetreten: 22.06.2007 Wohnort: Osthessen Mitglieds-Nr.: 33280 ![]() |
wenn an einer Zufahrt kein Zeichen 330.1 steht, darfst du dort nicht auf die Autobahn. Es gibt zahlreiche Autobahnzufahrten, die nicht mit Zeichen 330.1 gekennzeichnet sind. Im allgemeinen sind diese mit Zeichen 250 (ggf. Mit Zusatzzeichen) beschildert. Trotzdem ist die Straße dahinter eine Autobahn. Ob einen Straße eine Autobahn ist, oder nicht, kannst du nur an der Beschilderung erkennen, die am Beginn der Autobahn (bzw. ehemaligen Autobahn) steht. Das führt uns dann aber wieder zu der Frage "Wann ist eine Straße eine Autobahn?" Wie schon etwas weiter vorn in diesem Thread erwähnt, wird davon ausgegangen, dass eine Straße dann zur Autobahn wird, wenn das entsprechende Zeichen 330.1 aufgestellt ist. Das steht allerdings im Widerspruch zu der Vorschrift, die das Auffahren nur an bestimmten Stellen erlaubt. Dadurch wäre eine Straße sowohl gleichzeitig Autobahn als auch Nicht-Autobahn, was ja nicht sein kann... -------------------- Dubium sapientiae initium.
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Gast_fusel_* |
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#919
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Guests ![]() |
ich sehe da keinen Widerspruch.
Zeichen 330.1 bedeutet: Zitat Ab diesem Zeichen gelten die Regeln für den Verkehr auf Autobahnen. Es bedeutet also nicht unbedingt, dass hier die Autobahn beginnt. D.h. es kann nicht nur am Beginn einer Autobahn stehen, sondern auch zur Kennzeichnung von Autobahnzufahrten verwendet werden. Fehlt das Zeichen an einer Zufahrt, darf man dort nicht auf die Autobahn. Wo liegt das Problem? sicherlich ist es blöd, wenn auch kein Verbotzeichen dasteht, aber das ändert nichts. soweit ich mich erinnere, war das früher an der Raststätte Baden-Baden so. Man konnte die Raststätte sowohl von der Autobahn, als auch von der anderen Seite erreichen, durfte aber nicht "durchfahren" |
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#920
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 18610 Beigetreten: 02.04.2005 Wohnort: Rhein-Nahe Mitglieds-Nr.: 9098 ![]() |
Fehlt das Zeichen an einer Zufahrt, darf man dort nicht auf die Autobahn. Mit Verlaub: Unfug ![]() Steht an einer vermeintlichen Autobahneinfahrt kein VZ330.1, ist's schlicht keine - sondern eine Einfahrt in eine autobahnähnlich ausgebaute Straße, die den blauen Wegweisern nach zu urteilen vermutlich zur "richtigen" Autobahn führt; kein Grund also, dort nicht einzufahren ![]() lg c.s. |
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#921
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1699 Beigetreten: 15.07.2007 Mitglieds-Nr.: 34196 ![]() |
Stimmt - daran, dass man Autobahnen nur an gekennzeichneten Auffahrten befahren darf, hatte ich gar nicht gedacht.
Übrigens bleibt die Autobahn trotz falscher Auffahrt-Beschilderung im Gesamten eine Autobahn, wenn sie an anderen Auffahrten richtig beschildert ist (wovon ja im Regelfall auszugehen ist). Also darf sie (theoretisch) niemand an der entsprechenden Stelle, die durch das veraltete und unwirksame VZ gekennzeichnet ist, befahren. Vorwerfen könnte man es ihm allerdings dann nicht, wenn er nicht wissen konnte, dass es sich hinter dem Schild um eine Autobahn handelt. Und das finde ich wenig glaubhaft, wenn an der Auffahrt ein Schild steht, das bis vor wenigen Monaten noch "Beginn der Autobahn" hieß. Dem Argument, dass dort niemand auffahren dürfte, könnte man aber auch entgegenhalten, dass die Konsequenzen, die sich aus der Unwirksamkeit eines veralteten VZ ergeben, nicht gegen die VT verwendet werden dürfen. Meines Wissens entspricht dieser Grundsatz der gängigen Rechtsprechung. Gut's Nächtle, und frohe Ostertage ... ![]() |
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#922
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2501 Beigetreten: 21.04.2006 Wohnort: Pfalz Mitglieds-Nr.: 18634 ![]() |
Und das finde ich wenig glaubhaft, wenn an der Auffahrt ein Schild steht, das bis vor wenigen Monaten noch "Beginn der Autobahn" hieß. Das Zeichen heißt nicht "Beginn der Autobahn". Ein ungültiges VZ hat keine rechtliche Bedeutung mehr, sonst wären Übergangsfristen unnötig.
-------------------- MfG
Troll Diese Nachricht wurde elektronisch erstellt und ist ohne Unterschrift gültig. |
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Beitrag
#923
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 23 Beigetreten: 02.04.2010 Mitglieds-Nr.: 53437 ![]() |
zeigt nich VZ 405 "Autobahnen" an, dass es sich um eine solche (und nicht um z.B. um eine Bundesstraße) handelt?
off Topic: ich liebe eure Krümelkakerei! bei euch Querdenkern fühl ich mich wohl. ![]() -------------------- derDIRK
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#924
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![]() bekennender Pfostenumfahrer ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9708 Beigetreten: 15.07.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 11315 ![]() |
damit zahlen wir nur der "Obrigkeit" mit gleicher Münze heim, was sie uns krümelkackerisch unter den Scheibenwischer heftet, wenn wir mal nicht absolut parallel zum Bordstein oder 20 cm im HV parken.
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Beitrag
#925
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
http://www.derwesten.de/staedte/duisburg/V...-id2814733.html
Zitat „Wir statten unsere Politessen jetzt mit Fotos aus“, erklärt Anja Huntgeburth, Sprecherin der Stadt Duisburg, „damit sie alte von aktuellen Verkehrsschildern unterscheiden können.“ ![]() |
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Beitrag
#926
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2501 Beigetreten: 21.04.2006 Wohnort: Pfalz Mitglieds-Nr.: 18634 ![]() |
Toll - hochgradig geschultes Fachpersonal benötigt Fotos um Entscheidungen zu treffen, die von einem VT ohne zusätzliche Literatur in Sekunden verlangt werden.
-------------------- MfG
Troll Diese Nachricht wurde elektronisch erstellt und ist ohne Unterschrift gültig. |
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Beitrag
#927
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21967 Beigetreten: 07.01.2004 Wohnort: ...ein kleines Dorf bei Bückeburg Mitglieds-Nr.: 1228 ![]() |
Toll - hochgradig geschultes Fachpersonal benötigt Fotos um Entscheidungen zu treffen, die von einem VT ohne zusätzliche Literatur in Sekunden verlangt werden. Nö! NIEMAND verlangt von Dir, dass DU ein ungültig gewordenes von einem noch gültigern Verkehrszeichen unterscheiden kannst. Wenn Du ein mittlerweile ungültiges Verkehrszeichen aus Unwissenheit BEACHTEST, wirst Du ganz bestimmt nicht bestraft. Doc -------------------- Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können. Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht! |
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Gast_Georg_g_* |
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#928
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#929
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 18610 Beigetreten: 02.04.2005 Wohnort: Rhein-Nahe Mitglieds-Nr.: 9098 ![]() |
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#930
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24710 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 ![]() |
Bevor ich da Prognosen dazu abgebe, warte ich erst mal ab, was dabei herauskommt, wenn ein VT gültige Zeichen wegen Kennens der StVO beachtet, während es alle anderen anders machen ...
![]() -------------------- redonner sa grandeur à l'europe!
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#931
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 10187 Beigetreten: 11.05.2008 Wohnort: eine große Stadt in Norddeutschland Mitglieds-Nr.: 41963 ![]() |
Bei Kreisverkehren illegal die doppelte Anzahl von Schildern aufzustellen (Z215 + Z211) stört die Verantwortlichen komischerweise nicht. Oder stattdessen Z625 (=Richtungstafel in Kurven) ![]() Soll ich weitere Beispiele bringen? Ja bitte!!!!!!!!!!!!!! ![]() OJ -------------------- Kampf
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#932
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21967 Beigetreten: 07.01.2004 Wohnort: ...ein kleines Dorf bei Bückeburg Mitglieds-Nr.: 1228 ![]() |
... In den allermeisten Fällen wirst Du Dich aber so verhalten dürfen, als sei's gültig ![]() Ich KANN mir jedenfalls nicht vorstellen, dass ich bestraft werde, wenn ich mit meinem 100km/h-Gespann ein veraltetes Zeichen 330.1 bzw. 331.1 passiere (oder wie auch immer die ollen länglichen blauen Dinger früher hießen) und daraufhin auf 100 km/h beschleunige. Doc -------------------- Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können. Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht! |
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#933
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 10187 Beigetreten: 11.05.2008 Wohnort: eine große Stadt in Norddeutschland Mitglieds-Nr.: 41963 ![]() |
Toll - hochgradig geschultes Fachpersonal benötigt Fotos um Entscheidungen zu treffen, die von einem VT ohne zusätzliche Literatur in Sekunden verlangt werden. Nö! NIEMAND verlangt von Dir, dass DU ein ungültig gewordenes von einem noch gültigern Verkehrszeichen unterscheiden kannst. Wenn Du ein mittlerweile ungültiges Verkehrszeichen aus Unwissenheit BEACHTEST, wirst Du ganz bestimmt nicht bestraft. Doc Genau - denn die ungültigen Schilder sollten ja bereits in einer sehr angemessenen Übergangszeit von den zuständigen Behörden ausgetauscht worden sein!!! (Das diese es So wird nur die Ursache-Wirkung vertauscht!! OJ -------------------- Kampf
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#934
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11927 Beigetreten: 19.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36749 ![]() |
Erstaunlich, wie unterschiedlich dass in manchen Städten gesehen wird
![]() Gibt es eigentlich jemanden hier im Forum, der schon so einen tollen, neuen Personenkraftwagen mit Verkehrszeichenerkennung besitzt? Reagiert das System auf alle Verkehrszeichen oder nur auf die nach 1991 aufgestellten? Gibt es eine Sonderfunktion für Innerstädtische Baustellen, auf denen alte Verkehrsschilder aufgestellt worden sind ??? -------------------- Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.“
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#935
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24710 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 ![]() |
Das sehen nur die Städte unterschiedlich, die eben noch eine eigenen Erfahrungen vor Gericht gemacht haben. Und die Anzahl solcher Städte wird mit der Zeit gegen 0 gehen.
-------------------- redonner sa grandeur à l'europe!
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#936
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
http://www.n-tv.de/mediathek/videos/panora...icle804464.html
...da wundert es mich nicht, daß alle über "neue Verkehrszeichen" reden. ![]() |
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#937
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 23 Beigetreten: 02.04.2010 Mitglieds-Nr.: 53437 ![]() |
interessant, das die Hälfte der VZ nach denen gefragt wurde nicht mehr existiert...
-------------------- derDIRK
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#938
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![]() bekennender Pfostenumfahrer ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9708 Beigetreten: 15.07.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 11315 ![]() |
Erstaunlich, wie unterschiedlich dass in manchen Städten gesehen wird ![]() Gibt es eigentlich jemanden hier im Forum, der schon so einen tollen, neuen Personenkraftwagen mit Verkehrszeichenerkennung besitzt? Reagiert das System auf alle Verkehrszeichen oder nur auf die nach 1991 aufgestellten? Gibt es eine Sonderfunktion für Innerstädtische Baustellen, auf denen alte Verkehrsschilder aufgestellt worden sind ??? ja, der erkennt alle Z 274 egal ob alt/neu, Engschrift oder was auch immer. Hauptsache rund und Zahl drin. Is das erste was ich in den "Möhren" ausschalte. http://www.n-tv.de/mediathek/videos/panora...icle804464.html ...da wundert es mich nicht, daß alle über "neue Verkehrszeichen" reden. ![]() Das wundert mich bei den "Berufskraftfahrern" hier in der Stadt überhaupt nicht. ![]() |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 113 Beigetreten: 11.05.2008 Wohnort: Kreis Ludwigsburg Mitglieds-Nr.: 41960 ![]() |
http://www.n-tv.de/mediathek/videos/panora...icle804464.html ...da wundert es mich nicht, daß alle über "neue Verkehrszeichen" reden. ![]() Und Zeichen 317 heißt immer noch Wandererparkplatz und nicht Wanderparkplatz wie angegeben. Da gab es irgendwann sogar bei "Wer wird Millionär" eine Frage, wo das Zeichen falsch benannt wurde. Die Dame oder der Herr damals hat dann eine Sendung später den Joker den sie/er bei der Frage gebraucht hatte, wieder zurückbekommen. |
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#940
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21967 Beigetreten: 07.01.2004 Wohnort: ...ein kleines Dorf bei Bückeburg Mitglieds-Nr.: 1228 ![]() |
... Schilder wie "vorgeschriebene Vorbeifahrt rechts" könnte man sich in 99% aller Fälle schenken, ohne dass es dadurch irgendwelche Sicherheitseinbußen gäbe. (Das Rechtsfahrgebot gilt ohnehin, und im Regelfall sind davor durchgezogene Linien vorhanden... Bei uns in Bückeburg sind nach wie vor mindestens 50% der weißen Pfeile herzförmig. Ich habe mal versucht, sie BEWUSST zu missachten, aber dabei hätte ich in JEDEM Einzelfall gegen andere Bestimmungen der StVO verstoßen müssen: - die 222 (rechts vorbeifahren) stehen in der Regel an irgendwelchen Verkehrsinseln, vor denen zusätzlich durchgezorene Linien verlaufen, - die Missachtung anderer Pfeile hätte IMMER dazu geführt, dass ich vor einem 267 (Verbot der Einfahrt) gelandet wäre. - Fälle von Linksabbiegeverboten OHNE 267 sind mir in Bückeburg nicht bekannt, an anderen Stellen sind sie häufig mit durchgezogenenLinien "verstärkt". Dennoch halte iich diese bauen Lollies nicht alle für unsinnig: Verkehrsinseln (zumeist Querungshilfen) müssen ja doch irgendwie einen Warnhinweis haben, damit man sie im fließenden Verkehr nicht so leicht übersieht. Und ein Zeichen, dass einem sofort sdie Ausweich-Richtung vorgibt, halte ich für sinnvoller und für n icht teurer als eine (ähnlich solide ausgeführte) Warnbake. Auch die Lollies , die einnen Ortsunkundigen rechtzeitig davon abhalten, falsch herum in eine Einbahnstraße einzufahren, halte ich für SEHR sinnvoll: Sie erzählen einem RECHTZEITIG, dass es überhaupt keinen Sinn macht, hier zu verlangsamen und den Blinker in die falsche Richtung zu setzen. Das kommt dem Verkehrsfluss ungeheuer zu Gute. Doc -------------------- Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können. Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht! |
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#941
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30687 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 ![]() |
Da gab es irgendwann sogar bei "Wer wird Millionär" eine Frage, wo das Zeichen falsch benannt wurde. Die Dame oder der Herr damals hat dann eine Sendung später den Joker den sie/er bei der Frage gebraucht hatte, wieder zurückbekommen. Dazu gibt es hier einen Thread. -------------------- |
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#942
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21967 Beigetreten: 07.01.2004 Wohnort: ...ein kleines Dorf bei Bückeburg Mitglieds-Nr.: 1228 ![]() |
.... Man, man, 19 Jahre haben Land und Bezirke geschlafen und jetzt kommt das große gegenseitige Schuld-in-die Schuhe-Geschiebe... Den Vorwurf, "geschlafen zu haben", verstehe ich absolut nicht! Vor nahezu 18 Jahren wurde das Design einiger Verkehrszeichen geändert. Im Gegensatz zur Novelle von 2009 gab es aber 1992 KEINE Übergangsfrist, die besagte: "Alte Schilder sinnd bis zum xx.yy.zzzz auszutauschen"; sondern es hieß schlichtweg: "Alte Schilder bleiben nach wie vor ohne Verfalldatum gültig." Die Zeichen konnten also im Prinzip bis zum jüngsten Gericht stehenbleiben, denn GÜLTIGE Verkehrszeichen sind erst dann auszutauschen, wenn die Erkennbarkeit deutlich gelitten hat. Und DAS wiederum ist nicht nur von den Jahren abhängig, sondern überwiegend vom Aufstellungsort. Wenn aber in der StVO von 1992 stand, dass die alten Zeichen weiterhin gültig bleiben, dann sehe ich im Nicht-Ausgetauscht-Haben kein "Geschlafen-Haben", sondern lediglich einen verantwortungsbewussten Umgang miit meinen Steuergeldern. "Geschlafen" hat meiner Meinung nach vielmehr das Verkehrsministerium, - das 1992 schlichtweg verpennt hat, eine ECHTE Übergangsfrist (also MIT Verfalldatum") in die damals neue StVO zu schreiben, - das auch 2009 noch nicht gemerkt. hat, dass dieses Verfalldatum in der 1992er-Fassung der StVO fehlte, - und das jetzt plötzlich die regionalen Verkehrsbehörden beschimpft, über 17 Jahre lang untätig gewesen zu sein. Wieso das Gerede von einer "Übergangsfrist nach der Übergangsfrist"? Für die alten Schilder GAB es bisher keine "Übergangsfrist", sondern nur die Aussage: "Die Dinger bleiben gültig bis St. Nimmerlein". Und auch die Aussage von @ukr "Auch ein GÜLTIGES Schild hält maximal 10 Jahre" steht meines Wissens nicht dieser Form nicht in der StVO! Weder in der alten, noch in der neuen! Doc ![]() -------------------- Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können. Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht! |
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Beitrag
#943
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
Und auch die Aussage von @ukr "Auch ein GÜLTIGES Schild hält maximal 10 Jahre" steht meines Wissens nicht dieser Form nicht in der StVO! Weder in der alten, noch in der neuen! Das ist ein rein technischer Wert - mit der verkehrsrechtlichen Bedeutung der StVO habe ich diese Zahl nicht in Verbindung gebracht. ![]() |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 02.05.2025 - 07:54 |