... Forum Straßenverkehr - der Verkehrstalk im Web


Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )

60 Seiten V  « < 7 8 9 10 11 > »   
Reply to this topicStart new topic
> Neue StVO - alte Verkehrszeichen ungültig?
Gast_Georg_g_*
Beitrag 08.10.2009, 23:01
Beitrag #401





Guests






Zitat (HeLi @ 08.10.2009, 23:47) *
In welche Richtung sollte denn jetzt das Z. 220 weisen?

Na, in Fahrtrichtung natürlich. Übrigens besteht auch noch die Möglichkeit diese Straße mit Z 521-30 zu beschildern.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
HeLi
Beitrag 08.10.2009, 23:08
Beitrag #402


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 4178
Beigetreten: 15.09.2003
Mitglieds-Nr.: 38



Zitat (Georg_g @ 09.10.2009, 00:01) *
Na, in Fahrtrichtung natürlich. Übrigens besteht auch noch die Möglichkeit diese Straße mit Z 521-30 zu beschildern.

Z. 220 "in Fahrtrichtung" zu montieren halte ich nicht für die beste Anregung. Denn dann sieht der VT lediglich ein paar Millimeter Blechdicke. Und dort, von wo aus man das so aufgestellte Z. 220 erkennen könnte, kann sich - in meinem Beispiel - kein VT mit Blickrichtung auf dieses befinden.

Die Anregung mit Z. 521-30 gefällt mir. Das könnte die Lösung sein, so man denn auf Z. 353 wirklich verzichten will.


--------------------
Wo rohe Säfte sinnlos walten,
da kann sich auch kein Schwips entfalten.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
durban
Beitrag 08.10.2009, 23:14
Beitrag #403


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 19631
Beigetreten: 17.04.2005
Mitglieds-Nr.: 9339



Ich finde das VZ nach wie vor nützlch, nämlich dann, wenn eine Straße, die vorher keine Einbahnstraße war, nach einer Einmündung als Einbahnstraße weitergeführt wird, ohne, dass sich die Straße irgendwie merklich verändert.
Z 220 ist eben seitlich verdreht, das kann man mal übersehen.

Ich hab aber Z 353 auch schon an der gegenüberliegenden Seite einer Einmündung um 90° gedreht gesehen; wäre was für den Schilda- Thread laugh2.gif


--------------------
Proxima Estación: Esperanza.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Helena2
Beitrag 10.10.2009, 20:02
Beitrag #404


Neuling


Gruppe: Neuling
Beiträge: 3
Beigetreten: 10.10.2009
Mitglieds-Nr.: 50909



Habe folgendes Problem: begleite Schwertransporte und ohne der Schwerlastspur hätten wir oft kaum eine Chance einen Parkplatz zu finden. Die war bis jetzt für normale LKWs verboten. Neuerlich habe ich auf der A3 PP Weißkirchen neues Schild gesehen, großes viereckiges weisses, oben stand in einem Kästchen: Großraum und Schwertransporte, darunter 0 -24 Uhr und daneben war ein Sinnbild eines LKWs und darunter 20 - 8 Uhr. Wie soll ich es verstehen? Leider habe ich es nich fotografiert.

Der Beitrag wurde von Helena2 bearbeitet: 10.10.2009, 20:09
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Gast_Georg_g_*
Beitrag 11.10.2009, 16:57
Beitrag #405





Guests






Was mit dem Zeichen gemeint ist, ist ja nicht so schwer zu verstehen. Großraum- und Schwertransporte dürfen dort rund um die Uhr parken, alle, die vom Lkw-Symbol erfasst werden (Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5t, einschließlich ihrer Anhänger, und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse) dürfen nur von 20 bis 8 Uhr dort parken.

Bist du sicher, dass es 20 bis 8 Uhr war und nicht 8 bis 20 Uhr? So richtig sinnvoll wäre es nicht, gerade in den Nachtstunden das Parken auch für andere Lkw dort zu erlauben.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Helena2
Beitrag 11.10.2009, 17:58
Beitrag #406


Neuling


Gruppe: Neuling
Beiträge: 3
Beigetreten: 10.10.2009
Mitglieds-Nr.: 50909



Ich bin mir sicher. Die meiste Schwertransporte fahren in der Nacht, während die meiste LKWs in der Nacht stehen. Also wollte man den LKWs die Möglichkeit geben, da sich hinzustellen. Nur ein Beispiel: ich begleite eine Firma von Venlo nach Waidhaus. Die Genehmigung erlaubt uns im Nordhein - Westfalen nur zwischen 22 - 6 Uhr zu fahren, Hessen verkehrsarme Zeiten ( nicht 6-9 und 15 - 19) und in Bayern dürfen wir immer. Die Firma startet in Rotterdam so, dass die nicht vor 22 Uhr in Venlo sind, dann geben wir uns Mühe noch in der Nacht durch Frankfurt durchzufahren, fährt sich besser, aber dann um 2 ist entgültig Schluß. Tagespause ist angesagt. Ja und wo sollen wir uns denn hinstellen mit 3,9m Breite? Bis jetzt durfte ich uns Platz machen, also ein Paar weg jagen, die mußten umparken, weil auf der Schwerlastspur parken für normale LKWs verboten war.

Der Beitrag wurde von Helena2 bearbeitet: 11.10.2009, 18:01
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Bonsai-Brummi
Beitrag 11.10.2009, 18:09
Beitrag #407


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 18610
Beigetreten: 02.04.2005
Wohnort: Rhein-Nahe
Mitglieds-Nr.: 9098



Zitat (Helena2 @ 11.10.2009, 18:58) *
Ja und wo sollen wir uns denn hinstellen mit 3,9m Breite?


Wie wär's (in Abstimmung mit der police.gif natürlich!) mit der Übergabespur in A'burg West? wink.gif

Dort seh' ich öfter mal solche Großkaliber Pause machen - die stehen schon da, wenn meinereiner dort gen Osten vorbeirollt - und Stunden später auf der Heimfahrt immer noch; grundsätzlich möglich scheint's also zu sein yes.gif

lg
c.s.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Helena2
Beitrag 11.10.2009, 19:04
Beitrag #408


Neuling


Gruppe: Neuling
Beiträge: 3
Beigetreten: 10.10.2009
Mitglieds-Nr.: 50909



laugh2.gif ich sehe schon, ihr seid hier alle Experten. Es geht allgemein um das Problem, egal welche Strecke man fährt.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
mariusm84
Beitrag 14.10.2009, 20:57
Beitrag #409


Mitglied
****

Gruppe: Members
Beiträge: 113
Beigetreten: 11.05.2008
Wohnort: Kreis Ludwigsburg
Mitglieds-Nr.: 41960



So passend zu dem ganz alten "Kraftfahrzeuge verboten"-Schild habe ich ein "Radfahrer verboten"-Schild gefunden:




Und nebenbei noch ne andere Frage:
Auf Bild 2 ist eine Ampel, unter der das Zusatzzeichen "Radfahrer Kfz-Signal beachten" hängt. Muss ich als Radfahrer auf dem Radweg so wie es hier ausgeschildert ist wirklich die Ampel beachten?

Go to the top of the page
 
+Quote Post
jor
Beitrag 14.10.2009, 21:34
Beitrag #410


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 563
Beigetreten: 16.11.2004
Mitglieds-Nr.: 6737



Zitat (mariusm84 @ 14.10.2009, 22:57) *
Muss ich als Radfahrer auf dem Radweg so wie es hier ausgeschildert ist wirklich die Ampel beachten?


Ich sehe kein "Kfz-Signal" auf dem Foto whistling.gif

...das könnte daran liegen, dass ein solches nirgendwo definiert ist.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Heinz Wäscher
Beitrag 14.10.2009, 21:41
Beitrag #411


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 11927
Beigetreten: 19.09.2007
Wohnort: NRW
Mitglieds-Nr.: 36749



So ein (tarnfabener) Pfosten mitten im Weg ist bei Dunkelheit auch ziemlich gefährlich ranting.gif


--------------------
Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
mir
Beitrag 15.10.2009, 00:10
Beitrag #412


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 24708
Beigetreten: 05.03.2007
Wohnort: Erlangen
Mitglieds-Nr.: 29238



Zitat (mariusm84 @ 14.10.2009, 21:57) *
Und nebenbei noch ne andere Frage:
Auf Bild 2 ist eine Ampel, unter der das Zusatzzeichen "Radfahrer Kfz-Signal beachten" hängt. Muss ich als Radfahrer auf dem Radweg so wie es hier ausgeschildert ist wirklich die Ampel beachten?

Ich sehe da nur die allgemeine Ampel. Die dürfte auch gelten, ob mit oder ohne Zusatzschild. Was denn sonst?


--------------------
redonner sa grandeur à l'europe!
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Mitleser
Beitrag 21.10.2009, 09:08
Beitrag #413


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 20363
Beigetreten: 16.10.2009
Mitglieds-Nr.: 50997



Zitat (ukr @ 21.08.2009, 20:00) *
Allerdings ist die Antwort auch noch nicht hochoffiziell.
Hierzu bedarf es erst einer Stellungnahme des BMVBS - und die darf ich dann auch veröffentlichen.

Ich habe übrigens das Gefühl, daß man sich in Deutschland über die Folgen noch garnicht im Klaren ist thread.gif

Hallo ukr,

gibt es denn schon eine belastbare veröffentlichungsfähige Antwort des BMVBS (oder wie auch immer das Ministerium nach Ende der Koalitionsverhandlungen heißen wird)?
Go to the top of the page
 
+Quote Post
ukr
Beitrag 21.10.2009, 09:51
Beitrag #414


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 13169
Beigetreten: 01.10.2007
Mitglieds-Nr.: 37208



Zitat (Mitleser @ 21.10.2009, 10:08) *
gibt es denn schon eine belastbare veröffentlichungsfähige Antwort des BMVBS

Nein und die wird es auch nicht geben. Inoffiziell habe ich sowohl vom BMVBS als auch vom BMJ die Bestätigung erhalten, daß mit der Streichung des Abs. 9 im 53 StVO die alten Zeichen in der Gestaltung vor 1992 ihre Gültigkeit verlieren. Von einer offiziellen Stellungnahme möchte man beim BMVBS aber absehen, es sei denn es ist zwingend erforderlich. whistling.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Mitleser
Beitrag 21.10.2009, 09:56
Beitrag #415


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 20363
Beigetreten: 16.10.2009
Mitglieds-Nr.: 50997



Schade, aber trotzdem Danke für Deine Mühe und vor allem für Deine HP.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Andreas
Beitrag 21.10.2009, 10:00
Beitrag #416


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 26749
Beigetreten: 13.09.2003
Wohnort: Franken
Mitglieds-Nr.: 12



Zitat (ukr @ 21.10.2009, 10:51) *
Inoffiziell habe ich sowohl vom BMVBS als auch vom BMJ die Bestätigung erhalten, daß mit der Streichung des Abs. 9 im 53 StVO die alten Zeichen in der Gestaltung vor 1992 ihre Gültigkeit verlieren. Von einer offiziellen Stellungnahme möchte man beim BMVBS aber absehen, es sei denn es ist zwingend erforderlich. whistling.gif


Bayern war da mutiger.


--------------------
Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek)
>>UNICEF - Running for Children<<
Go to the top of the page
 
+Quote Post
ukr
Beitrag 21.10.2009, 10:04
Beitrag #417


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 13169
Beigetreten: 01.10.2007
Mitglieds-Nr.: 37208



Eine entsprechende Gerichtsentscheidung wird wohl nicht lange auf sich warten lassen. Ich glaube zwar nicht, daß ein Gericht dieser Auffassung folgen wird, ganz ausgeschlossen ist es aber nicht. Das beste Beispiel ist das Urteil zu werbenden Zusätzen auf Ortstafeln (Hanau). Hier sieht man, wie kleinkarriert präzise die Sachverhalte bewertet werden können.

Zitat (Andreas @ 21.10.2009, 11:00) *
Bayern war da mutiger.

Details, Dokumente, Informationen?
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Andreas
Beitrag 21.10.2009, 10:16
Beitrag #418


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 26749
Beigetreten: 13.09.2003
Wohnort: Franken
Mitglieds-Nr.: 12



Zitat (ukr @ 21.10.2009, 11:04) *
Details, Dokumente, Informationen?


In einer Dienstbesprechung im Oktober wurde dies klar angesprochen und in einem Schreiben an die örtlichen Verkehrsbehörden erfolgt bereits ein erster Hinweis. Ein seperates Schreiben des Innenministerium zu diesem Thema wird in Kürze erfolgen.


--------------------
Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek)
>>UNICEF - Running for Children<<
Go to the top of the page
 
+Quote Post
ukr
Beitrag 21.10.2009, 10:59
Beitrag #419


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 13169
Beigetreten: 01.10.2007
Mitglieds-Nr.: 37208



Und gibt es da schon Vorschläge, wie mit der neuen Regelung umgegangen werden soll?
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Andreas
Beitrag 21.10.2009, 12:52
Beitrag #420


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 26749
Beigetreten: 13.09.2003
Wohnort: Franken
Mitglieds-Nr.: 12



Zitat (ukr @ 21.10.2009, 11:59) *
Und gibt es da schon Vorschläge, wie mit der neuen Regelung umgegangen werden soll?


no.gif

Jetzt warten alle Verkehrsbehörden in Bayern voller Sehnsucht auf das angedrohte angekündigte Schreiben des Innenministeriums.


--------------------
Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek)
>>UNICEF - Running for Children<<
Go to the top of the page
 
+Quote Post
ujgm
Beitrag 21.10.2009, 12:57
Beitrag #421


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 1608
Beigetreten: 19.05.2006
Mitglieds-Nr.: 19496



Zitat (Andreas @ 21.10.2009, 11:16) *
In einer Dienstbesprechung im Oktober wurde dies klar angesprochen und in einem Schreiben an die örtlichen Verkehrsbehörden erfolgt bereits ein erster Hinweis.

Und in welche Richtung ging der Hinweis?

Alte Schilder weiterhin gültig oder eben nicht?
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Andreas
Beitrag 21.10.2009, 12:58
Beitrag #422


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 26749
Beigetreten: 13.09.2003
Wohnort: Franken
Mitglieds-Nr.: 12



Zitat (ujgm @ 21.10.2009, 13:57) *
oder eben nicht?


Dies...


--------------------
Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek)
>>UNICEF - Running for Children<<
Go to the top of the page
 
+Quote Post
ukr
Beitrag 21.10.2009, 13:51
Beitrag #423


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 13169
Beigetreten: 01.10.2007
Mitglieds-Nr.: 37208



Zitat (Andreas @ 21.10.2009, 13:58) *
Dies...

Na sowas laugh2.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Lupfi
Beitrag 02.11.2009, 20:12
Beitrag #424


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 1710
Beigetreten: 28.09.2006
Wohnort: Kiel
Mitglieds-Nr.: 23604



Falls noch nicht gepostet, hier ein interessanter Link zum Thema:

http://www.extratip.de/index.php?artikel=36391

Da haben einige wohl erkannt, was die neue StVO für Überraschungen bringt wavey.gif


--------------------
"Auch das Parken auf Radwegen werde abends nicht geahndet, weil eine Gefährdung zu der ruhigen Tageszeit nicht mehr zu befürchten ist." (Klasse sowas!)
Go to the top of the page
 
+Quote Post
ukr
Beitrag 02.11.2009, 20:20
Beitrag #425


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 13169
Beigetreten: 01.10.2007
Mitglieds-Nr.: 37208



Meiner Meinung nach muß man sich darüber überhaupt nicht aufregen. Schließlich waren insgesamt 17 Jahre Zeit, die alten Schilder zu erneuern. Das gilt natürlich nur für die Schilder, die unmittelbar vor 1992 noch aufgestellt wurden. Viele der alten Schilder sind mehr als 30 Jahre alt und einigen sieht man dieses Alter auch an.

Ist aber schön, daß es langsam rumort im Schilderwald whistling.gif

Vielleicht bewirken die knappen Kassen ja eine ersatzlose Entfernung vieler Schilder, dann macht der Wegfall des Abs. 9 auch Sinn.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
jor
Beitrag 02.11.2009, 22:52
Beitrag #426


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 563
Beigetreten: 16.11.2004
Mitglieds-Nr.: 6737



Zitat (ukr @ 02.11.2009, 20:20) *
Meiner Meinung nach muß man sich darüber überhaupt nicht aufregen. Schließlich waren insgesamt 17 Jahre Zeit, die alten Schilder zu erneuern.


In meiner Heimatstadt war sogar nach 1992 noch genügend Zeit, um die alten Schilder noch neu aufzustellen...
Go to the top of the page
 
+Quote Post
oscar_the_grouch
Beitrag 03.11.2009, 03:17
Beitrag #427


bekennender Pfostenumfahrer
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 9708
Beigetreten: 15.07.2005
Wohnort: Berlin
Mitglieds-Nr.: 11315



Zitat (ukr @ 02.11.2009, 21:20) *
Vielleicht bewirken die knappen Kassen ja eine ersatzlose Entfernung vieler Schilder, dann macht der Wegfall des Abs. 9 auch Sinn.


daran glaubst du doch nicht wirklich oder ?
Ich frage mich in letzter Zeit immer öfter bei einigen Kombinationen, ob diese so sein müssen.
Zeichen 209-31 wenn es physisch NUR nach rechts oder links geht.
Zeichen 209 geradeaus/rechts wenn links eine Strasse mit ZWEI zeichen 267 beschildert ist.
etc etc.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
granny
Beitrag 03.11.2009, 08:59
Beitrag #428


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 2790
Beigetreten: 02.09.2005
Mitglieds-Nr.: 12606



Zitat (ukr @ 02.11.2009, 21:20) *
Vielleicht bewirken die knappen Kassen ja eine ersatzlose Entfernung vieler Schilder, dann macht der Wegfall des Abs. 9 auch Sinn.

Wer ist eigentlich zuständig für den Austausch der Schilder?

Ich denke, dass die Überwachung des ordnungsgemäßen Zustandes der Verkehrszeichen (wozu eben auch die normgerechte Ausgestaltung gehört) lediglich Sache der Straßenbaubehörden ist. Die anordnende Straßenverkehrsbehörde muss sich IMO um den Tausch der veralteten Zeichen ebensowenig kümmern, wie um das Wiederaufstellen eines durch einen Unfall beschädigten Schildermastens.

Was bedeutet, dass die Hoffnung auf einen möglichen Entfall der Zeichen durch die Überprüfung nicht zu groß sein sollte.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
schilderwald
Beitrag 03.11.2009, 09:08
Beitrag #429


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 3867
Beigetreten: 27.01.2006
Wohnort: Mal hier, mal da
Mitglieds-Nr.: 16344



Zitat (granny @ 03.11.2009, 08:59) *
Ich denke, dass die Überwachung des ordnungsgemäßen Zustandes der Verkehrszeichen (wozu eben auch die normgerechte Ausgestaltung gehört) lediglich Sache der Straßenbaubehörden ist. Die anordnende Straßenverkehrsbehörde muss sich IMO um den Tausch der veralteten Zeichen ebensowenig kümmern, ...
no.gif Stichwort: Verkehrsschau alle zwei Jahre, näheres in der VwV-StVO zu den § 45 Rd.Nr. 56ff whistling.gif


--------------------
Stau ist nur hinten am Ende blöd, vorne geht es.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
granny
Beitrag 03.11.2009, 09:56
Beitrag #430


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 2790
Beigetreten: 02.09.2005
Mitglieds-Nr.: 12606



Zitat (schilderwald @ 03.11.2009, 10:08) *
Zitat (granny @ 03.11.2009, 08:59) *
Ich denke, dass die Überwachung des ordnungsgemäßen Zustandes der Verkehrszeichen (wozu eben auch die normgerechte Ausgestaltung gehört) lediglich Sache der Straßenbaubehörden ist.
no.gif Stichwort: Verkehrsschau alle zwei Jahre, näheres in der VwV-StVO zu den § 45 Rd.Nr. 56ff whistling.gif

Na, dann hat der Schildertausch ja noch Zeit bis 31.8.2011 thread.gif Und da beschwere sich nochmal jemand darüber, dass es keine Übergangsfrist mehr gebe whistling.gif

Ich dachte aber eher an die uneingeschränkte Verpflichtung des Baulastträgers bzw. der Baubehörden zur "Unterhaltung" der Zeichen aus § 45 Abs. 5 StVO. Dem müssten die Baubehörden nachkommen, indem sie unaufgefordert und unverzüglich alle jetzt ungültig gewordenen Zeichen wechseln. Oder seht ihr das anders?
Go to the top of the page
 
+Quote Post
ukr
Beitrag 03.11.2009, 09:59
Beitrag #431


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 13169
Beigetreten: 01.10.2007
Mitglieds-Nr.: 37208



Die Anordnung wird seit 1.9. nicht mehr rechtswirksam verkörpert, daher sollte auch die Straßenverkehrsbehörde ein gewisses Interesse am Austausch der Zeichen haben.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
mir
Beitrag 03.11.2009, 11:21
Beitrag #432


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 24708
Beigetreten: 05.03.2007
Wohnort: Erlangen
Mitglieds-Nr.: 29238



Ach, hoffentlich lassen sie sich lange Zeit ... all die unentbehrlichen Radwegbenutzungspflichten ...

Ist das eigentlich nun verwaltungsrechtlich eine Neuanordnung mit Auflebung der Möglichkeit einer Anfechtungsklage, wenn das Zeichen nun ein paar Wochen ungültig war? Müssen dann die Voraussetzungen neu geprüft werden ... insbesondere, unter der geänderten Vw ("... überholen möglich ...")?


--------------------
redonner sa grandeur à l'europe!
Go to the top of the page
 
+Quote Post
oscar_the_grouch
Beitrag 03.11.2009, 11:55
Beitrag #433


bekennender Pfostenumfahrer
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 9708
Beigetreten: 15.07.2005
Wohnort: Berlin
Mitglieds-Nr.: 11315



Bitte schön Zeit lassen, all die alten "Nicht"-Busspur Schilder im alten West-Berlin.... cool.gif
Endlich wieder freie Fahrt.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
mgka
Beitrag 03.11.2009, 12:44
Beitrag #434


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 954
Beigetreten: 03.01.2008
Wohnort: München-Perlach
Mitglieds-Nr.: 39276



Zitat (mir @ 03.11.2009, 11:21) *
Ach, hoffentlich lassen sie sich lange Zeit ... all die unentbehrlichen Radwegbenutzungspflichten ...

Ist das eigentlich nun verwaltungsrechtlich eine Neuanordnung mit Auflebung der Möglichkeit einer Anfechtungsklage, wenn das Zeichen nun ein paar Wochen ungültig war? Müssen dann die Voraussetzungen neu geprüft werden ... insbesondere, unter der geänderten Vw ("... überholen möglich ...")?


Ja, das interessiert mich auch ganz brennend think.gif Ob man mal einfach bei der Rechtsaufsicht nachfragt oder sollte man besser keine schlafenden Hunde wecken? Vielleicht steht ja etwas in dem hier schon angekündigten Schreiben des bayerischen Staatsministeriums des Innern? Immerhin sind die veralteten Schilder nun schon zwei Monate ungültig.

-mg


--------------------
"Bei keiner anderen Erfindung ist das Nützliche mit dem Angenehmen so innig verbunden, wie beim Fahrrad." (Adam Opel)
Go to the top of the page
 
+Quote Post
mir
Beitrag 03.11.2009, 13:15
Beitrag #435


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 24708
Beigetreten: 05.03.2007
Wohnort: Erlangen
Mitglieds-Nr.: 29238



Ich werde da ganz sicher keine schlafenden Hunde wecken. Je länger ungültig, desto besser.


--------------------
redonner sa grandeur à l'europe!
Go to the top of the page
 
+Quote Post
kimchi
Beitrag 03.11.2009, 14:02
Beitrag #436


Mitglied
*****

Gruppe: Members
Beiträge: 488
Beigetreten: 20.09.2009
Wohnort: Berlin
Mitglieds-Nr.: 50635



Zitat (oscar_the_grouch @ 03.11.2009, 11:55) *
Bitte schön Zeit lassen, all die alten "Nicht"-Busspur Schilder im alten West-Berlin.... cool.gif


Yippie-ka-ye, ich kann dort parken.

Zitat (oscar_the_grouch @ 03.11.2009, 11:55) *
Endlich wieder freie Fahrt.


Nö, ich parke da ja. thread.gif

(duckundweg)


--------------------
Don't take life too seriously, you won't get out alive.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
oscar_the_grouch
Beitrag 03.11.2009, 14:09
Beitrag #437


bekennender Pfostenumfahrer
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 9708
Beigetreten: 15.07.2005
Wohnort: Berlin
Mitglieds-Nr.: 11315



ich wollt grad sagen: UNTERSTEH DICH !!!!!
(zumindest nicht auf dem Kutschi, Richtung AB/TXL )

wink.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
superdiesel
Beitrag 03.11.2009, 14:42
Beitrag #438


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 4409
Beigetreten: 20.06.2009
Wohnort: "arm aber sexy"-Town
Mitglieds-Nr.: 49054



psssst !


--------------------
„Haben Sie beim Autofahren schon bemerkt, dass jeder, der langsamer fährt als Sie, ein Idiot ist
und jeder, der schneller fährt, ein Verrückter?“

Meine Beiträge können auch ohne Kennzeichnung Spuren von Ironie enthalten.
Bei Risiken und Nebenwirkungen fressen sie die Packungsbeilage oder tragen sie ihren Arzt zum Apotheker.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Liegeratte
Beitrag 03.11.2009, 21:44
Beitrag #439


Mitglied
*****

Gruppe: Members
Beiträge: 412
Beigetreten: 03.11.2009
Mitglieds-Nr.: 51286



Hallo,

was ist mit dem alten Zeichen 244 (gemeinsamer Rad- und Gehweg, ähnlich Z.240, aber Radfahrer oben und Fußgänger unten)? Eigentlich muss das schon vor dem 1.9.09 ungültig gewesen sein, weil die Nummer 244 für die Fahrradstraße verwendet wurde - oder gab es über mehrere Jahre hinweg zwei unterschiedliche Zeichen mit derselben Nummer?

Wann wurde Zeichen 244 Fahrradstraße eingeführt?

Gruß
Andreas

Hallo,

Zitat (kimchi @ 03.11.2009, 14:02) *
Yippie-ka-ye, ich kann dort parken.


Noch besser in Rostock. Da gibt es an vielen Stellen auf der Bus- und Straßenbahnspur ein Verkehrsverbot (ich weiß jetzt nicht, durch welches Zeichen, 260, 245 oder ähnlich, ist auch egal) mit Zusatzzeichen "nur Verkehrsbetriebe Rostock" (sinngemäß). Eigentlich ist "außer Verkehrsbetriebe Rostock" gemeint...

Gruß
Andreas

Der Beitrag wurde von Liegeratte bearbeitet: 03.11.2009, 21:44
Go to the top of the page
 
+Quote Post
ukr
Beitrag 03.11.2009, 21:46
Beitrag #440


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 13169
Beigetreten: 01.10.2007
Mitglieds-Nr.: 37208



1997 war das. Die Übergangsregelung bezog sich in erster Linie auf die Gültigkeit der Zeichen und nicht auf die Nummer. Das Nummernsystem durfte man in diesem Zusammenhang eh nicht werten, da auch andere Zeichen bereits die Nummer eines alten Zeichens erhalten hatten.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
oscar_the_grouch
Beitrag 04.11.2009, 00:09
Beitrag #441


bekennender Pfostenumfahrer
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 9708
Beigetreten: 15.07.2005
Wohnort: Berlin
Mitglieds-Nr.: 11315



Zitat (Liegeratte @ 03.11.2009, 22:44) *
Da gibt es an vielen Stellen auf der Bus- und Straßenbahnspur ein Verkehrsverbot (ich weiß jetzt nicht, durch welches Zeichen, 260, 245 oder ähnlich, ist auch egal) mit Zusatzzeichen "nur Verkehrsbetriebe Rostock" (sinngemäß). Eigentlich ist "außer Verkehrsbetriebe Rostock" gemeint...

Gruß
Andreas


260 oder 245 ist aber schon ein Unterschied bezüglich des ZZ.
245 wäre ok.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Liegeratte
Beitrag 04.11.2009, 00:19
Beitrag #442


Mitglied
*****

Gruppe: Members
Beiträge: 412
Beigetreten: 03.11.2009
Mitglieds-Nr.: 51286



Hallo Oscar,

Zitat (oscar_the_grouch @ 04.11.2009, 00:09) *
Zitat (Liegeratte @ 03.11.2009, 22:44) *
Da gibt es an vielen Stellen auf der Bus- und Straßenbahnspur ein Verkehrsverbot (ich weiß jetzt nicht, durch welches Zeichen, 260, 245 oder ähnlich, ist auch egal) mit Zusatzzeichen "nur Verkehrsbetriebe Rostock" (sinngemäß). Eigentlich ist "außer Verkehrsbetriebe Rostock" gemeint...


260 oder 245 ist aber schon ein Unterschied bezüglich des ZZ.


Ja. Wenn ein Bussonderstreifen nur für die Verkehrsbetriebe gilt, dürfen da keine Busse der Verkehrsbetriebe fahren, alle anderen dürfen fahren. Bei einem 260 dürften gar keine Fahrzeuge der Verkehrsbetriebe fahren. Ich kann mich nicht erinnern, welches Zeichen da steht, aber 245 eher nicht, weil da auch Straßenbahnen fahren. Irgendetwas, das fließenden Verkehr einschränkt. Wahrscheinlich 250 sein. Gilt aber eben "nur" für die Verkehrsbetriebe.

Gruß
Andreas
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Lupfi
Beitrag 05.11.2009, 22:14
Beitrag #443


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 1710
Beigetreten: 28.09.2006
Wohnort: Kiel
Mitglieds-Nr.: 23604



Zitat (Lupfi @ 10.09.2009, 19:59) *
Ich habe eine interessante Auslegung des neuen §53 bekommen:

Zitat
Lediglich die im neuen § 53 Abs. 5 StVO genannten Zeichen sind entfallen, bleiben aber bis zum 31.08.2019 gültig.


Das heisst, um zu wissen welche Verkehrszeichen künftig zu beachten sind, muss man die gültigen Verkehrszeichen der alten Fassung kennen und davon ab dem 31.08.2019 die Verkehrszeichen aus dem Absatz 5 abziehen.

Das wird ja noch ein Spaß ... rolleyes.gif


Und mittlerweile kommt aus gleicher Quelle:

Zitat
... ungültig sind lediglich die Verkehrszeichen 237, 240 oder 241 geworden, die dem Stand der StVO vor 1992 entsprechen.


Warum trauen sich die Verantworlichen nur nicht, diese Aussagen auch öffentlich zu verbreiten? whistling.gif


--------------------
"Auch das Parken auf Radwegen werde abends nicht geahndet, weil eine Gefährdung zu der ruhigen Tageszeit nicht mehr zu befürchten ist." (Klasse sowas!)
Go to the top of the page
 
+Quote Post
ukr
Beitrag 05.11.2009, 22:35
Beitrag #444


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 13169
Beigetreten: 01.10.2007
Mitglieds-Nr.: 37208



Bezieht sich die Aussage auf alle Verkehrzeichen, oder gilt das Augenmerk nur den Lollies? think.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
MisterOJ
Beitrag 06.11.2009, 01:10
Beitrag #445


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 10187
Beigetreten: 11.05.2008
Wohnort: eine große Stadt in Norddeutschland
Mitglieds-Nr.: 41963



Zitat (oscar_the_grouch @ 03.11.2009, 03:17) *
Zitat (ukr @ 02.11.2009, 21:20) *
Vielleicht bewirken die knappen Kassen ja eine ersatzlose Entfernung vieler Schilder, dann macht der Wegfall des Abs. 9 auch Sinn.


Ich frage mich in letzter Zeit immer öfter bei einigen Kombinationen, ob diese so sein müssen.
Zeichen 209-31 wenn es physisch NUR nach rechts oder links geht.
Zeichen 209 geradeaus/rechts wenn links eine Strasse mit ZWEI zeichen 267 beschildert ist.
etc etc.


Na das hängt sicherlich von der Örtlichkeit ab.

Bei einer mehrstreifigen (Innerorts-)Straße oder einer Straße wo der Verkehr sehr zügig rollt, macht´s nach meiner Ansicht schon Sinn dort ein Fahrtrichtungsgebot vor der betreffenden Einmündung/Kreuzung aufzustellen, damit gar nicht erst einer auf den Gedanken kommt abbiegen zu wollen!!!

Hättest du hier kein vorheriges Gebotszeichen, so würde es sicher recht oft passieren, dass der Abbieger abbremst (und damit einen Rückstau verursacht), zum Abbiegen ansetzt und dann vor der Spardose steht und quer die Straße blockiert. Und das sollte man bei den o.g. Beispielen tunlichst vermeiden.


Bei Wohngebieten sieht´s anders aus.

Anmerkung: Bei rvl ist das Aufstellen eines Fahrtrichtungsgebotes sogar unzulässig!!!
(Meine vermutung: Man will hier eine suggerierte Vorfahrt vermeiden)


OJ


--------------------
Kampf den immer mehr werdenden Mittelspurfahrern!! BMSF e.V.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Wattestäbchen
Beitrag 06.11.2009, 18:15
Beitrag #446


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 2501
Beigetreten: 21.04.2006
Wohnort: Pfalz
Mitglieds-Nr.: 18634



Zitat
Lediglich die im neuen § 53 Abs. 5 StVO genannten Zeichen sind entfallen, bleiben aber bis zum 31.08.2019 gültig.

Zitat
... ungültig sind lediglich die Verkehrszeichen 237, 240 oder 241 geworden, die dem Stand der StVO vor 1992 entsprechen.

Wie wurden diese Meinungen denn begründet?


--------------------
MfG
Troll

Diese Nachricht wurde elektronisch erstellt und ist ohne Unterschrift gültig.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Lupfi
Beitrag 06.11.2009, 22:18
Beitrag #447


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 1710
Beigetreten: 28.09.2006
Wohnort: Kiel
Mitglieds-Nr.: 23604



Eine Begründung gab es weder zur ersten noch zur zweiten Aussage. Es wurde in beiden Fällen einfach als "Fakt" in den Raum gestellt. Ich gehe aber sehr stark davon aus, dass die Änderung der Aussage ganz stark mit der Tatsache zusammenhängt, dass man sich zwischenzeitlich wohl doch etwas genauer informiert hat.

Die Aussage bezog sich übrigens nur auf die Zeichen 237, 240 und 241, da ich diese gesondert angesprochen habe.

Man bittet jedoch darum, die mit alten Schildern versehenen Stellen zu nennen. Vermutlich, damit man schnell und heimlich Alt gegen Neu tauschen kann - wer glaubt denn schon, dass die alten Schilder damals wirklich einer Notwendigkeitsprüfung unterzogen wurden. Hier möchte man wohl still und unbemerkt die neuen Verwaltungsakte durchbringen, um unliebsame Klagen gegen eine Neuaufstellung zu verhindern.

Der Beitrag wurde von Jens bearbeitet: 06.11.2009, 22:22
Bearbeitungsgrund: Vollzitat des Vorpostings gelöscht


--------------------
"Auch das Parken auf Radwegen werde abends nicht geahndet, weil eine Gefährdung zu der ruhigen Tageszeit nicht mehr zu befürchten ist." (Klasse sowas!)
Go to the top of the page
 
+Quote Post
toxy
Beitrag 17.11.2009, 19:29
Beitrag #448


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 981
Beigetreten: 23.11.2005
Mitglieds-Nr.: 14861



Hier gibts so ne Kraftfahrstraße die seit September keine mehr ist blink.gif Ob ich da mal mit dem Fahrrad ... think.gif

Felix


--------------------
There 's cars to the left, trucks to the right
The Honda was a wreck, but i was allright
Hello Mercurochrome, i 've been to Bali, too!
Go to the top of the page
 
+Quote Post
ukr
Beitrag 17.11.2009, 19:33
Beitrag #449


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 13169
Beigetreten: 01.10.2007
Mitglieds-Nr.: 37208



Die zuständige Behörde auf den Umstand hinzuweisen dürfte gesünder sein. wavey.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
toxy
Beitrag 17.11.2009, 19:48
Beitrag #450


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 981
Beigetreten: 23.11.2005
Mitglieds-Nr.: 14861



Aber deutlich uninteressanter thread.gif


--------------------
There 's cars to the left, trucks to the right
The Honda was a wreck, but i was allright
Hello Mercurochrome, i 've been to Bali, too!
Go to the top of the page
 
+Quote Post

60 Seiten V  « < 7 8 9 10 11 > » 
Reply to this topicStart new topic
1 Besucher lesen dieses Thema (Gäste: 1 | Anonyme Besucher: 0)
0 Mitglieder:

 



RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 30.04.2025 - 20:12