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> Neue StVO - alte Verkehrszeichen ungültig?
ukr
Beitrag 18.08.2009, 13:57
Beitrag #1


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Mit der neuen StVO, die am 01. September in Kraft tritt, entfällt die Nennung der bisherigen Übergangsfristen im §53. Die Absätze 3-16 werden gestrichen.
Von der Streichung ist demnach auch der Absatz 9 betroffen. Viele der alten Verkehrszeichen (in der Ausführung vor 1992) waren bisher noch gültig, durften aber nicht neu angeordnet bzw. aufgestellt werden.

Da die Regelung künftig nicht mehr in der StVO enthalten ist, müssen die alten Verkehrszeichen als ungültig angesehen werden.
Entsprechende Anfragen meinerseits wurden bisher genau so bestätigt, allerdings können diese Stellen hierzu keine verbindliche Aussage treffen.
Ich erwarte hierzu eine Rückmeldung vom BMJ, welches in solchen Fragen zuständig ist.

Der Grundtenor der Auskünfte besagt, daß der Verordnungsgeber 17 Jahre nach Einführung der neuen Verkehrszeichen davon ausgeht, daß die zuständigen Stellen ihre Beschilderung entsprechend angepasst haben. Das das in der Praxis nicht überall der Fall ist, sollte klar sein.

Sollte das BMJ in dieser Frage die gleiche Meinung vertreten, hätte das einen sprunghaften Anstieg der Phantasiezeichen zur Folge. whistling.gif


--------------------


Im Zweifelsfall ergänzen sich beide Seiten gut, weil sie gleichermaßen inkompetent sind, und weil "Otto" die behördlichen Anordnungen mit der gleichen fehlgeleiteten Intuition befolgt, mit der sie die Aufsteller auch "gemeint" haben. (VP-Mitglied Questionaire zur Außenwirkung von Anordnungen / Verkehrszeichen)
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Couscous
Beitrag 18.08.2009, 15:00
Beitrag #2


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Zitat (ukr @ 18.08.2009, 15:57) *
Da die Regelung künftig nicht mehr in der StVO enthalten ist, müssen die alten Verkehrszeichen als ungültig angesehen werden.


Welche Zeichen sind das?

Gruss, Couscous


--------------------

Gruss, Couscous
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granny
Beitrag 18.08.2009, 15:03
Beitrag #3


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Zitat (Couscous @ 18.08.2009, 17:00) *
Zitat (ukr @ 18.08.2009, 15:57) *
Da die Regelung künftig nicht mehr in der StVO enthalten ist, müssen die alten Verkehrszeichen als ungültig angesehen werden.


Welche Zeichen sind das?

Die größte Verbreitung im Bestand dürften die ehemaligen VZ. 242 (getrennter Geh- und Radweg) und 244 (gemeinsamer Geh- und Radweg) besitzen, die man am Fahrrad mit Pedalen bzw. an der Frau mit 60er-Jahre-Kostüm erkennt. thread.gif
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schilderwald
Beitrag 18.08.2009, 15:25
Beitrag #4


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Zitat (Couscous @ 18.08.2009, 16:00) *
Welche Zeichen sind das?
Die meisten Zeichen findest du schon hier in der zweiten Spalte:klick.

Allein schon die "vorgeschriebenen Fahrtrichtungen" mit dem Herzpfeil findet man doch noch sehr oft whistling.gif


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Stau ist nur hinten am Ende blöd, vorne geht es.
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MisterOJ
Beitrag 18.08.2009, 15:25
Beitrag #5


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Zitat (ukr @ 18.08.2009, 14:57) *
Mit der neuen StVO, die am 01. September in Kraft tritt, entfällt die Nennung der bisherigen Übergangsfristen im §53. Die Absätze 3-16 werden gestrichen.
Von der Streichung ist demnach auch der Absatz 9 betroffen. Viele der alten Verkehrszeichen (in der Ausführung vor 1992) waren bisher noch gültig, durften aber nicht neu angeordnet bzw. aufgestellt werden.

Da die Regelung künftig nicht mehr in der StVO enthalten ist, müssen die alten Verkehrszeichen als ungültig angesehen werden.
Entsprechende Anfragen meinerseits wurden bisher genau so bestätigt, allerdings können diese Stellen hierzu keine verbindliche Aussage treffen.
Ich erwarte hierzu eine Rückmeldung vom BMJ, welches in solchen Fragen zuständig ist.

Der Grundtenor der Auskünfte besagt, daß der Verordnungsgeber 17 Jahre nach Einführung der neuen Verkehrszeichen davon ausgeht, daß die zuständigen Stellen ihre Beschilderung entsprechend angepasst haben. Das das in der Praxis nicht überall der Fall ist, sollte klar sein.


Nicht überall ist gut - ich sehe hier noch zu hauf die alten Verkehrszeichen - hauptsächlich die blauen Lollis für Radfahrer / Fußgänger und deren Mischformen sowie die alten Fahrtrichtungsgebote mit Herzpfeil...


Zitat (ukr @ 18.08.2009, 14:57) *
Sollte das BMJ in dieser Frage die gleiche Meinung vertreten, hätte das einen sprunghaften Anstieg der Phantasiezeichen zur Folge. whistling.gif


Hui - das klingt doch nach einem neuen und unerschöpflichen Betätigungsfeld für unseren Q-Tip.... laugh2.gif


OJ


PS: Sind wir nicht alle ein bisschen Q-Tipp??? rolleyes.gif


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Kampf den immer mehr werdenden Mittelspurfahrern!! BMSF e.V.
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Arthur Dent
Beitrag 18.08.2009, 15:49
Beitrag #6


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Zitat (MisterOJ @ 18.08.2009, 16:25) *
Nicht überall ist gut - ich sehe hier noch zu hauf die alten Verkehrszeichen - hauptsächlich die blauen Lollis für Radfahrer / Fußgänger und deren Mischformen sowie die alten Fahrtrichtungsgebote mit Herzpfeil...

Jau. Dazu auch viele alte 283/286er, 251er, 260er, in Baustellen auch gerne alte 123er/208er/308er sowie hier und da auch alte Überhoverbotschilder.


--------------------
10 Gebote des sicheren Radfahrens

"Die oft flächendeckende Überziehung von ganzen Stadtvierteln mit markierten [Rad-] Wegen erscheint unter stadtgestalterischen Aspekten als bedenklich" - Bundesanstalt für den Straßenverkehr in "Verkehrssichere Anlage und Gestaltung von Radwegen"; ISBN 3-89429-384-5
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mir
Beitrag 18.08.2009, 16:28
Beitrag #7


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Argl. Wenn linksseitige Radwege mit alten Schildern ausgerüstet sind, ist also das Befahren noch nicht mal erlaubt.

Kurzer Rundgang um den Block, da finden sich noch die alte Schilder für:

- 1 beidseitiger benutzungspflichtiger Radweg
- 1 Halteverbot
- 1 Anwohnerparkplatz
- 2 Zebrastreifen
- 1 Fußgängerbereich
- 1 "Radfahrer frei" zu "Einfahrt verboten"

und das alles wirklich nur unmittelbar um den Wohnblock.


--------------------
„Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels

Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen?
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Kuli
Beitrag 18.08.2009, 17:41
Beitrag #8


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Zitat (ukr @ 18.08.2009, 14:57) *
Entsprechende Anfragen meinerseits wurden bisher genau so bestätigt

dribble.gif dribble.gif dribble.gif

Zitat (MisterOJ @ 18.08.2009, 16:25) *
Hui - das klingt doch nach einem neuen und unerschöpflichen Betätigungsfeld für unseren Q-Tip.... laugh2.gif

Nicht für den, nicht nur für den dribble.gif yahoo.gif

Zitat (mir @ 18.08.2009, 17:28) *
- 1 Halteverbot

Gute Frage!
Die StVO spricht ja von "Pfeilen im Schild". Wie diese Pfeile auszusehen haben, ist das auch festgelegt?
Wenn das nämlich NICHT so ist, sehe ich gerade tausende neue legale Parkmöglichkeiten auf mich zukommen dribble.gif

Zitat (mir @ 18.08.2009, 17:28) *
- 2 Zebrastreifen

Das Schild ist ohnehin nur ein Hinweiszeichen, macht ja nix, wenn das ungültig is wink.gif
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Waldorf
Beitrag 18.08.2009, 17:49
Beitrag #9


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Zitat (schilderwald @ 18.08.2009, 17:25) *
Zitat (Couscous @ 18.08.2009, 16:00) *
Welche Zeichen sind das?
Die meisten Zeichen findest du schon hier in der zweiten Spalte:klick.

Allein schon die "vorgeschriebenen Fahrtrichtungen" mit dem Herzpfeil findet man doch noch sehr oft whistling.gif


Vielen Dank für den Link.

Was für ein Dünnsinn. Die Aussage der Zeichen bleibt die gleiche. Egal welche Kleidung die Frau trägt. Warum überhaupt eine Frau? Warum nun ein Reiskocher und kein anständiges Oldschool Bike?

Alles Quatsch. whistling.gif
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Kuli
Beitrag 18.08.2009, 17:51
Beitrag #10


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Zitat (ukr @ 18.08.2009, 14:57) *
Viele der alten Verkehrszeichen (in der Ausführung vor 1992) waren bisher noch gültig, durften aber nicht neu angeordnet bzw. aufgestellt werden.

Da die Regelung künftig nicht mehr in der StVO enthalten ist, müssen die alten Verkehrszeichen als ungültig angesehen werden.

Wieso eigentlich? Welche Passage ist denn dafür zuständig, dass die alten Zeichen immer noch gültig sind? Ich find da grad nix unsure.gif
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Arthur Dent
Beitrag 18.08.2009, 18:16
Beitrag #11


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Zitat (Kuli @ 18.08.2009, 18:51) *
Zitat (ukr @ 18.08.2009, 14:57) *
Viele der alten Verkehrszeichen (in der Ausführung vor 1992) waren bisher noch gültig, durften aber nicht neu angeordnet bzw. aufgestellt werden.

Da die Regelung künftig nicht mehr in der StVO enthalten ist, müssen die alten Verkehrszeichen als ungültig angesehen werden.

Wieso eigentlich? Welche Passage ist denn dafür zuständig, dass die alten Zeichen immer noch gültig sind? Ich find da grad nix unsure.gif

Welche Schilder gelten, ergibt sich aus §39 ff StVO. Dazu gibt es z.Zt noch einen Passus in §53 StVO, der besagt:
Zitat
(9) Verkehrszeichen in der Gestaltung nach der bis zum 1. Juli 1992 geltenden Fassung dieser Verordnung behalten auch danach ihre Gültigkeit. Ab dem 1. Juli 1992 dürfen jedoch nur noch Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen mit den neuen Symbolen angeordnet und aufgestellt werden.

Und der Satz soll in der Neufassung der StVO ersatzlos wegfallen. Ergo gelten nur noch die in §39 ff genannten Zeichen bzw. die Zeichen aus dem amtlichen Verkehrszeichenkatalog.


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Kuli
Beitrag 18.08.2009, 18:21
Beitrag #12


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Zitat (Arthur Dent @ 18.08.2009, 19:16) *
Welche Schilder gelten, ergibt sich aus §39 ff StVO. Dazu gibt es z.Zt noch einen Passus in §53 StVO, der besagt:
Zitat
(9) Verkehrszeichen in der Gestaltung nach der bis zum 1. Juli 1992 geltenden Fassung dieser Verordnung behalten auch danach ihre Gültigkeit. Ab dem 1. Juli 1992 dürfen jedoch nur noch Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen mit den neuen Symbolen angeordnet und aufgestellt werden.

Und der Satz soll in der Neufassung der StVO ersatzlos wegfallen. Ergo gelten nur noch die in §39 ff genannten Zeichen bzw. die Zeichen aus dem amtlichen Verkehrszeichenkatalog.

Argh, den hatte ich überlesen (das Ministerium oder wer dafür zuständig war sicher auch rolleyes.gif )

Danke!
Ja, dann ist die Sache doch eindeutig?!
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ukr
Beitrag 18.08.2009, 18:43
Beitrag #13


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Zitat (Kuli @ 18.08.2009, 19:21) *
Ja, dann ist die Sache doch eindeutig?!


Das Problem das Websitebetreiber wie Achim oder ich jetzt haben, ist das auch die Absätze wegfallen, die Schilder und Einrichtungen für ungültig erklärt haben, z.B. rote und gelbe Pfeile in Lichtzeichenanlagen oder die Anwohner bzw- Anwohner frei Zusatzzeichen usw.

Diese Einrichtungen wurden ja noch nicht überall umgerüstet, nur kann man ab September nicht mehr auf den §53 verweisen - dort war es eindeutig geregelt.
Wir werden daher zukünftig zweigleisig fahren müssen, und den alten §53 mit in die entsprechenden Seiten einbauen müssen. whistling.gif


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Im Zweifelsfall ergänzen sich beide Seiten gut, weil sie gleichermaßen inkompetent sind, und weil "Otto" die behördlichen Anordnungen mit der gleichen fehlgeleiteten Intuition befolgt, mit der sie die Aufsteller auch "gemeint" haben. (VP-Mitglied Questionaire zur Außenwirkung von Anordnungen / Verkehrszeichen)
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Kuli
Beitrag 18.08.2009, 18:52
Beitrag #14


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Zitat (ukr @ 18.08.2009, 19:43) *
ist das auch die Absätze wegfallen, die Schilder und Einrichtungen für ungültig erklärt haben, z.B. rote und gelbe Pfeile in Lichtzeichenanlagen

Seh ich gar nicht als Problem no.gif
Die StVO sagt doch, dass z.B. schwarzer Pfeil auf rotem Grund den Verkehr für die Richtung sperrt.
Was soll jetzt deiner Meinung nach ein roter Pfeil bedeuten? Ob mit §53 oder ohne, ist doch alles das gleiche
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Arthur Dent
Beitrag 18.08.2009, 18:52
Beitrag #15


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Zitat (ukr @ 18.08.2009, 19:43) *
Websitebetreiber wie Achim oder Achim
...und natürlich auch der Achim...laugh2.gif


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Kuli
Beitrag 18.08.2009, 18:56
Beitrag #16


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Zitat (Arthur Dent @ 18.08.2009, 19:52) *
Zitat (ukr @ 18.08.2009, 19:43) *
Websitebetreiber wie Achim oder Achim
...und natürlich auch der Achim... laugh2.gif

Oh das ist mir gar nicht so bewusst aufgefallen laugh2.gif
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ukr
Beitrag 18.08.2009, 19:05
Beitrag #17


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Ja, der Achim laugh2.gif

Zitat (Kuli @ 18.08.2009, 19:52) *
Seh ich gar nicht als Problem no.gif

Ich schon. Den unverbesserlichen Spezialisten konnte man bisher eins mit dem 53er geben - das geht jetzt nicht mehr.
Eine Antwort auf die Frage "wo steht das" ist jetzt nicht mehr so einfach.


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Im Zweifelsfall ergänzen sich beide Seiten gut, weil sie gleichermaßen inkompetent sind, und weil "Otto" die behördlichen Anordnungen mit der gleichen fehlgeleiteten Intuition befolgt, mit der sie die Aufsteller auch "gemeint" haben. (VP-Mitglied Questionaire zur Außenwirkung von Anordnungen / Verkehrszeichen)
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Couscous
Beitrag 18.08.2009, 20:30
Beitrag #18


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Das alte Zeichen 274 mit der Angabe "km" ist ja schon seit 1.1.1999 nicht mehr gültig und muss nicht beachtet werden. Auf der oben verlinkten Seite steht, dass die Schilder auch ungültig sind, wenn die Buchstaben mit weisser Folie überklebt werden. Davon sehe ich aber noch recht viele. Gibt es da ein Urteil speziell dazu?

Gruss, Couscous


--------------------

Gruss, Couscous
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ukr
Beitrag 18.08.2009, 20:46
Beitrag #19


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Wann ein "umgestaltetes" Schild ungültig ist, bleibt eine Einzelfallentscheidung und wird in der Regel vor Gericht geklärt.
Allerdings sind die Schilder aus verkehrstechnischer Sicht unzulässig und dürfen deshalb eigentlich nicht verwendet werden.


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Gast_fusel_*
Beitrag 18.08.2009, 21:53
Beitrag #20





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sind Straßen, die mit diesem Zeichen

beschildert sind, dann keine Autobahnen mehr?
darf man dann dort mit dem Fahrrad fahren?
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ukr
Beitrag 18.08.2009, 22:05
Beitrag #21


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Zitat (fusel @ 18.08.2009, 22:53) *
sind Straßen, die mit diesem Zeichen
beschildert sind, dann keine Autobahnen mehr?

wird wohl so sein whistling.gif laugh2.gif


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mir
Beitrag 18.08.2009, 23:11
Beitrag #22


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Insbesondere gilt dann aber auch wieder die Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. Das kann bei einem Unfall ziemlich unangenehm werden, wenn da der Anwalt der Gegenseite drauf stößt.


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„Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels

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Kuli
Beitrag 18.08.2009, 23:15
Beitrag #23


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Zitat (mir @ 19.08.2009, 00:11) *
Insbesondere gilt dann aber auch wieder die Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. Das kann bei einem Unfall ziemlich unangenehm werden, wenn da der Anwalt der Gegenseite drauf stößt.

Gar nicht, ist doch baulich getrennt und 2 Fahrspuren pro Richtung (eins von beidem würde schon für Richtgeschwindigkeit 130 genügen)
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ukr
Beitrag 18.08.2009, 23:19
Beitrag #24


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Die Verwendung des alten Zeichens scheitert ja schon daran, daß die neue Bildnummer 330.1 bzw 331.1 ist.
Entsprechend wird auch die Autobahn-Richtgeschwindigkeits-Verordnung geändert.


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mir
Beitrag 18.08.2009, 23:29
Beitrag #25


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Zitat (Kuli @ 19.08.2009, 00:15) *
Gar nicht, ist doch baulich getrennt und 2 Fahrspuren pro Richtung (eins von beidem würde schon für Richtgeschwindigkeit 130 genügen)

Args, hast recht, ich pack mich jetzt besser ins Bett smile.gif


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„Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels

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Beitrag 19.08.2009, 12:21
Beitrag #26


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Zitat (ukr @ 18.08.2009, 15:57) *
Mit der neuen StVO, die am 01. September in Kraft tritt, entfällt die Nennung der bisherigen Übergangsfristen im §53. Die Absätze 3-16 werden gestrichen.
Von der Streichung ist demnach auch der Absatz 9 betroffen. Viele der alten Verkehrszeichen (in der Ausführung vor 1992) waren bisher noch gültig, durften aber nicht neu angeordnet bzw. aufgestellt werden.

In den ersten Ausgaben die hier veröffentlicht wurden war ja noch ein redaktioneller Teil dabei. Da wurde auf diese Änderungen eingegangen. Sie sind also absichtlich so gewollt und nicht vergessen worden.

Zitat (ukr @ 18.08.2009, 15:57) *
Sollte das BMJ in dieser Frage die gleiche Meinung vertreten, hätte das einen sprunghaften Anstieg der Phantasiezeichen zur Folge. whistling.gif
Wieso hängt das von der Meinung des BMJ ab? Bedeutet "Die Verordnung tritt am 1. September 2009 in Kraft" also nicht, dass ab dem 1. September 2009 die Vorschriften gelten, die sich aus der letzten StVO und der 46. Verordnung ergeben?

Außerdem wurden ja wieder Übergangsfristen für bestimmte Zeichen (150, 153, 353, 380, 381, 388, 389) definiert. Die in dieser Menge nicht enthaltenen Zeichen wurden absichtlich nicht übernommen.


--------------------
MfG
Troll

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Beitrag 19.08.2009, 13:28
Beitrag #27


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Ist schon richtig. Aber bevor ich diese Thematik in meine Website übernehme, hätte ich doch gerne etwas schriftliches.


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Beitrag 19.08.2009, 14:01
Beitrag #28


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Ist die StVO nicht schriftlich genug?
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Beitrag 19.08.2009, 14:57
Beitrag #29


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Zitat (Kuli @ 19.08.2009, 15:01) *
Ist die StVO nicht schriftlich genug?

Wie die bisherigen Erfahrungen (insbesondere Gelbmarkierung) gezeigt haben: Nein laugh2.gif

Edit: Ja, die StVO ist nicht schriftlich genug.


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Im Zweifelsfall ergänzen sich beide Seiten gut, weil sie gleichermaßen inkompetent sind, und weil "Otto" die behördlichen Anordnungen mit der gleichen fehlgeleiteten Intuition befolgt, mit der sie die Aufsteller auch "gemeint" haben. (VP-Mitglied Questionaire zur Außenwirkung von Anordnungen / Verkehrszeichen)
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Helmi
Beitrag 20.08.2009, 09:43
Beitrag #30


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Zitat (fusel @ 18.08.2009, 23:53) *
sind Straßen, die mit diesem Zeichen

beschildert sind, dann keine Autobahnen mehr?
darf man dann dort mit dem Fahrrad fahren?
Welche Autobahn ist denn durchgehend mit den alten Schildern versehen? rolleyes.gif
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haidi
Beitrag 20.08.2009, 09:57
Beitrag #31


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Zitat (Helmi @ 20.08.2009, 11:43) *
Zitat (fusel @ 18.08.2009, 23:53) *
sind Straßen, die mit diesem Zeichen

beschildert sind, dann keine Autobahnen mehr?
darf man dann dort mit dem Fahrrad fahren?
Welche Autobahn ist denn durchgehend mit den alten Schildern versehen? rolleyes.gif


Es genügt die eine Auffahrt, auf der die Oma mit dem elektrischen Behindertenrollstuhl rauffährt.

Ich weiß ja nicht, wie es da bei Euch ausschaut, aber wenn in Österreich auch nur auf einer Straße das VErkehrszeichen "Beginn des Ortsgebietes" fehlt, ist die Kundmachung nicht ordnungsgemäß und man dürfte in der gesamten Ortschaft 100 fahren - allerdings unter Beachtung von weiteren GEschwindigkeitsbeschränkungen.

Liebe Grüße
Hannes
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ukr
Beitrag 20.08.2009, 10:43
Beitrag #32


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Das ist in Deutschland dann der Fall, wenn auf der Ortstafel Zusätze wie "Hochschulstadt" oder "Stadt der Wissenschaft" usw. aufgebracht sind. wavey.gif


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Im Zweifelsfall ergänzen sich beide Seiten gut, weil sie gleichermaßen inkompetent sind, und weil "Otto" die behördlichen Anordnungen mit der gleichen fehlgeleiteten Intuition befolgt, mit der sie die Aufsteller auch "gemeint" haben. (VP-Mitglied Questionaire zur Außenwirkung von Anordnungen / Verkehrszeichen)
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cybershadow
Beitrag 20.08.2009, 11:42
Beitrag #33


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Gibt's dazu schon Urteile? dribble.gif
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Andreas
Beitrag 20.08.2009, 11:52
Beitrag #34


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Zitat (cybershadow @ 20.08.2009, 12:42) *
Gibt's dazu schon Urteile? dribble.gif


Gebrüder-Grimm-Stadt Hanau wavey.gif


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cybershadow
Beitrag 20.08.2009, 12:07
Beitrag #35


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Ich denke an diese Stadt:

http://welcome.hamburg.de/image/1284422/or...ild+hamburg.jpg
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sector
Beitrag 20.08.2009, 12:32
Beitrag #36


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Verstehe ich das richtig ... bis auf die wenigen Ausnahmen, die wieder "verlängert" wurden, kann ich ab 01.09.2009 also alle Verkehrschilder vom "alten Typ" ignorieren ???

Sprich irgendwo ist ein Überholverbot (natürlich ohne durchgezogene Linie) durch ein altes Schild definiert, ich überhole trotzdem (natürlich ohne Gefährdung wink.gif), die Rennleitung sieht es, hält mich an und ich kann denen ins Gesicht sagen: "Ätschibätsch ... das Schild gilt doch gar nicht mehr?"

Falls das wirklich so ist ... kann jemand mal bitte eine PDF-Broschüre erstellen, wo das leicht verständlich und umfassend (mit Bildern) erklärt ist? biggrin.gif Wäre sicher hilfreich sowas dabeizuhaben, wenn die Rennleitung/Politesse/Ordnungsamt das aus Unwissenheit nicht glaubt biggrin.gif ...
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cybershadow
Beitrag 20.08.2009, 12:38
Beitrag #37


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Hier ist eine Ampel mit rotem Pfeil auf schwarzem Grund direkt vor dem Rathaus und dem Polizeikommissariat. Seitens der zuständigen Stellen interessiert sich niemand dafür. "Die Straße wird so wie so bald umgebaut und die Ampel wird im Zuge des Umbaus rückgebaut."
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ukr
Beitrag 20.08.2009, 16:33
Beitrag #38


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Zitat (sector @ 20.08.2009, 13:32) *
Falls das wirklich so ist ... kann jemand mal bitte eine PDF-Broschüre erstellen, wo das leicht verständlich und umfassend (mit Bildern) erklärt ist? biggrin.gif Wäre sicher hilfreich sowas dabeizuhaben, wenn die Rennleitung/Politesse/Ordnungsamt das aus Unwissenheit nicht glaubt biggrin.gif ...

Findet sich in Kürze bei mir auf der Website. wavey.gif


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Im Zweifelsfall ergänzen sich beide Seiten gut, weil sie gleichermaßen inkompetent sind, und weil "Otto" die behördlichen Anordnungen mit der gleichen fehlgeleiteten Intuition befolgt, mit der sie die Aufsteller auch "gemeint" haben. (VP-Mitglied Questionaire zur Außenwirkung von Anordnungen / Verkehrszeichen)
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Kuli
Beitrag 20.08.2009, 17:10
Beitrag #39


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Hast du etwa eine Antwort vom BJM?
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ukr
Beitrag 20.08.2009, 17:27
Beitrag #40


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Nein, noch nicht, aber die Liste kann man ja schon mal veröffentlichen.
Die Formulierungen zum Thema kann man ja bis dahin etwas schwammig zurückhaltend gestalten. laugh2.gif


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MisterOJ
Beitrag 21.08.2009, 08:06
Beitrag #41


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Zitat (ukr @ 20.08.2009, 17:33) *
Zitat (sector @ 20.08.2009, 13:32) *
Falls das wirklich so ist ... kann jemand mal bitte eine PDF-Broschüre erstellen, wo das leicht verständlich und umfassend (mit Bildern) erklärt ist? biggrin.gif Wäre sicher hilfreich sowas dabeizuhaben, wenn die Rennleitung/Politesse/Ordnungsamt das aus Unwissenheit nicht glaubt biggrin.gif ...

Findet sich in Kürze bei mir auf der Website. wavey.gif



Hui - na das ist ja ein toller Service!!!!!!!

Ich sag schon mal Danke!



OJ


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Couscous
Beitrag 21.08.2009, 08:16
Beitrag #42


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Zitat (cybershadow @ 20.08.2009, 14:07) *

Diese Ortstafel ist schon deshalb nicht ernstzunehmen, weil sie ortografisch falsch ist.

Gruss, Couscous


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Gruss, Couscous
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ukr
Beitrag 21.08.2009, 11:31
Beitrag #43


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So, die Antwort des BMJ ist da. book.gif

Die alten Verkehrszeichen sind ab dem 01. September 2009 ungültig. Näheres inkl. Bildtabelle in Kürze auf meiner Website.


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Kiwity
Beitrag 21.08.2009, 16:49
Beitrag #44


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Zitat (Couscous @ 21.08.2009, 10:16) *
ortografisch falsch.


wie ist es denn orthographisch richtig think.gif

wavey.gif
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Couscous
Beitrag 21.08.2009, 17:04
Beitrag #45


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"Freie und Hansestadt", es heisst ja nicht "Freiestadt".

Gruss, Couscous


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Gruss, Couscous
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Kiwity
Beitrag 21.08.2009, 17:09
Beitrag #46


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Zitat (Couscous @ 21.08.2009, 19:04) *
"Freie und Hansestadt", es heisst ja nicht "Freiestadt".


clapping.gif
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Kuli
Beitrag 21.08.2009, 17:55
Beitrag #47


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Zitat (ukr @ 21.08.2009, 12:31) *
So, die Antwort des BMJ ist da. book.gif

Die alten Verkehrszeichen sind ab dem 01. September 2009 ungültig. Näheres inkl. Bildtabelle in Kürze auf meiner Website.

surprise, surprise tongue.gif
wär ja auchn Ding, wenn die der StVO widersprechen würden.

Dann sag ich mal: JIPPIEEEEE yahoo.gif
Das wird ein Spaß biggrin.gif biggrin.gif
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ukr
Beitrag 21.08.2009, 18:00
Beitrag #48


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Allerdings ist die Antwort auch noch nicht hochoffiziell.
Hierzu bedarf es erst einer Stellungnahme des BMVBS - und die darf ich dann auch veröffentlichen.

Ich habe übrigens das Gefühl, daß man sich in Deutschland über die Folgen noch garnicht im Klaren ist thread.gif


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Kuli
Beitrag 21.08.2009, 18:15
Beitrag #49


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Und ich hab das Gefühl, dass sich nicht viel ändern wird...
Die Verkehrsteilnehmer, die die Schilder bisher ignoriert haben, werden es auch weiterhin tun
Die, dies es nicht getan haben, werden zu 99% nichtmal wissen, dass sie ungültig sind - und wenn doch, sich trotzdem dran halten
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ukr
Beitrag 21.08.2009, 18:19
Beitrag #50


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Zitat (Kuli @ 21.08.2009, 19:15) *
Und ich hab das Gefühl, dass sich nicht viel ändern wird...

Na gut, daß Gefühl habe ich auch laugh2.gif


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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 26.04.2024 - 23:44