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> Neue StVO - alte Verkehrszeichen ungültig?
Micha1807
Beitrag 03.09.2009, 18:49
Beitrag #294


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hab da mal 2 fragen...

die eine bezüglich der möglichen rechtlichen folgen bei nichtbeachtung der alten schilder.
auch wenn sie nicht mehr "existent" sind, könnte einem das gericht nicht vielleicht nen strick aus dem neuen § 40 Abs. 8 StVO drehen???
Zitat
Bei besonderen Gefahrenlagen können als Gefahrzeichen ........ angeordnet werden.

oder ist die auflistung dort abschießend?

oder aus § 1 Abs. 2 StVO?
Zitat
Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

dort könnte das gericht ja argumentieren das der gesunde menschenverstand die gefahr die durch das schild ausgedrückt wird erkennen konnte, gleich ob das schild jetzt richtig oder falsch ist. denkt ihr nicht?

als beispiel: mäharbeiten an der fahrbahn (auch wenn es das zeichen weiterhin gibt, mir fällt grade nix besseres ein):
die "mähfirma" hat grade kein richtiges schild und schreibt einfach auf die (zufällig weiße) rückseite von irgendeinem anderen schild: "Vorsicht ich mähe" rolleyes.gif
hätte dann ein autofahrer nicht trotzdem zumindest eine mitschuld wenn er den rasemäher überfährt? denn er wurde ja per "schild" darüber informiert..


2te frage: wenn es den beschrankten bahnübergang jetzt nicht mehr gibt, dürfte denn das sinnbild als gefahrenzeichen verwendet werden um z.B. vor einer absperrung zu warnen??

noch ne kurze frage: warum hat das Zz §Radfahrer absteigen" schild keine bedeutung?
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 03.09.2009, 18:53
Beitrag #295





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Zitat (Kuli @ 03.09.2009, 19:27) *
In Frankreich oder Italien (oder wars Belgien?) wird, iirc, ausschließlich dieses Zeichen verwendet, das für uns "normale" gibts da anscheinend gar nicht

Das ist mir beim diesjährigen Frankreich-Aufenthalt auch aufgefallen. Früher war das aber anders, denn damals gab es überwiegend die parallel zur Fahrtrichtung aufgestellten Schilder mit der Aufschrift "sens unique".
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ukr
Beitrag 03.09.2009, 20:26
Beitrag #296


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Zitat (Micha1807 @ 03.09.2009, 19:49) *
dort könnte das gericht ja argumentieren das der gesunde menschenverstand die gefahr die durch das schild ausgedrückt wird erkennen konnte, gleich ob das schild jetzt richtig oder falsch ist. denkt ihr nicht?

Hierzu das folgende Bild:



Oben die Schilder, wie sie aufgestellt wurden, unten die Schilder wie sie angeordnet waren.
Alles eindeutig zu erkennen, wie es gemeint ist. Oder etwa nicht wavey.gif ?
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Enrico
Beitrag 03.09.2009, 21:52
Beitrag #297


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Zitat (Micha1807 @ 03.09.2009, 19:49) *
...dort könnte das gericht ja argumentieren das der gesunde menschenverstand die gefahr die durch das schild ausgedrückt wird erkennen konnte, gleich ob das schild jetzt richtig oder falsch ist. denkt ihr nicht?
...


Ich habe mit dem gesunden Menschenverstand so meine Probleme - nein nicht personlich whistling.gif

Wenn ich (nachts) an einer Ampelkreuzung stehe, ich habe "Rot" und ringsum ist weit und breit kein anderer VT zu sehen, dann sagt mir
- mein gesunder MEnschenverstand: Fahr doch, stört doch niemand
- mein Gewissen: bleib stehen
- die Polizei, die das zufällig sieht: Ihre Papiere bitte, ..., demnächst bekommen sie Post

Solange im Fall der Fälle gegen mich die Gesetze ohne allzu viel Spielraum ausgelegt werden, sollten eben diese Gesetze auch gegen die Öffentliche Hand gelten wavey.gif


--------------------
Gruß Enrico


Bildung ist Bundessache!

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ukr
Beitrag 03.09.2009, 22:22
Beitrag #298


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Hier bitte sehr:

http://www.bmvbs.de/Anlage/original_109469...hrs-Ordnung.pdf
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Micha1807
Beitrag 03.09.2009, 22:24
Beitrag #299


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Zitat (Enrico @ 03.09.2009, 22:52) *
sollten


richtig. konjunktiv ist hier angebracht... thread.gif whistling.gif
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Kuli
Beitrag 03.09.2009, 22:24
Beitrag #300


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Was ist das denn da auf dem Deckblatt... Dieses rote runde Ding mit den zwei Oldtimern drin think.gif
Ähnelt ein bisschen dem Zeichen 276 think.gif
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Micha1807
Beitrag 03.09.2009, 22:27
Beitrag #301


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@ ukr: wo ist jetzt der unterschied zwischen dem letzten schilderpaar?
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Kuli
Beitrag 03.09.2009, 22:29
Beitrag #302


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Zitat (Micha1807 @ 03.09.2009, 23:27) *
@ ukr: wo ist jetzt der unterschie zwischen dem letzten schilderpaar?

Auto von vorne: "Kraftwagen und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge"
Auto von der Seite: "PKW"
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Haberlon
Beitrag 03.09.2009, 22:31
Beitrag #303


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Zitat (ukr @ 03.09.2009, 23:22) *


Das Bild am Anfang rofl1.gif rofl1.gif
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Micha1807
Beitrag 03.09.2009, 22:32
Beitrag #304


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okay. das wusst ich noch nicht. danke!!
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Jens
Beitrag 03.09.2009, 22:39
Beitrag #305


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Zitat (Haberlon @ 03.09.2009, 23:31) *
Zitat (ukr @ 03.09.2009, 23:22) *


Das Bild am Anfang rofl1.gif rofl1.gif

Bedeutet das jetzt, daß die ganze StVO ungültig ist? laugh2.gif


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ukr
Beitrag 03.09.2009, 22:41
Beitrag #306


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Zitat (Haberlon @ 03.09.2009, 23:31) *
Das Bild am Anfang rofl1.gif rofl1.gif

Tja so ist das. Der Schuster...
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MisterOJ
Beitrag 03.09.2009, 22:56
Beitrag #307


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Zitat (Familienvater @ 01.09.2009, 17:53) *
ranting.gif Fahre ich heute extra 80 km incl. einiger Umleitungen... und? Nix.. kein ungültiges Schild zu entdecken... unsure.gif und ich hatte mich schon so auf den Spaß gefreut..
crybaby.gif
dafür ein hübsches Neues, das ich noch nie gesehen habe. Ein Parkplatz für Familien mit Kinderwagen. Zumindest deute ich das Schild so. (Pärchen händchenhaltend mit Kinderwagen) dürfen dort eigentlich auch alleinerziehende parken?



Kann ja mal unser Vorschriftenexperte (Q-Tipp) für uns mal an Selbstversuchen ausprobieren..... laugh2.gif
(Bin mal gespannt was es hier für Interpretations- und Ermessensspielraum gibt)


OJ


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Kampf den immer mehr werdenden Mittelspurfahrern!! BMSF e.V.
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MisterOJ
Beitrag 03.09.2009, 23:37
Beitrag #308


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Zitat (ukr @ 01.09.2009, 02:50) *


Tolle Leistung!!!!


Ein großes Lob im Namen des VP an dich für die detailierten und so umfangreichen Ausarbeitungen....

Zitat (ukr @ 01.09.2009, 02:50) *
...und ins Bett gehe ich jetzt auch


ich nun auch


OJ


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durban
Beitrag 04.09.2009, 00:30
Beitrag #309


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Fällt das VZ "durchlässige Sackgasse" eigentlich tatsächlich so riesig aus wie abgebildet?
Ich kenne das bisher nur so, dass das VZ die normale Größe des VZ 357 hat und das Fußwegsymbol eben sehr klein gestaltet ist. Das finde ich übersichtlicher.


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Proxima Estación: Esperanza.
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oscar_the_grouch
Beitrag 04.09.2009, 13:24
Beitrag #310


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sehe ich das richtig, das Wattestäbchens Lieblingsthema mit
§ 39 (5) nun entfallen ist ?
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schilderwald
Beitrag 04.09.2009, 13:42
Beitrag #311


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Sag mal lieber "fast entfallen". Es gibt ja noch immer die Pfeile whistling.gif


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Stau ist nur hinten am Ende blöd, vorne geht es.
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Wattestäbchen
Beitrag 04.09.2009, 14:54
Beitrag #312


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Zitat (oscar_the_grouch @ 04.09.2009, 15:24) *
sehe ich das richtig, das Wattestäbchens Lieblingsthema mit
§ 39 (5) nun entfallen ist ?

Ja - endlich. Bin letzten Monat schon laufend Umwege gefahren um nicht durch Baustellen fahren zu müssen. Nun wird alles einfacher, da in der Nähe von gelben Markierungen weiße Markierungen aufgehoben sind solange die gelben Markierungen vorübergehend sind.


--------------------
MfG
Troll

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Gast_Georg_g_*
Beitrag 04.09.2009, 16:24
Beitrag #313





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Zitat (Wattestäbchen @ 04.09.2009, 15:54) *
Nun wird alles einfacher, da in der Nähe von gelben Markierungen weiße Markierungen aufgehoben sind solange die gelben Markierungen vorübergehend sind.

Nanu, seit wann funktioniert das bei dir so problemlos? Du hattest doch mal die Theorie vertreten, dass eine gelbe Markierung in München eine weiße Haltlinie in Berlin aufheben würde. Warum hast du deine Meinung geändert?
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kleinErna
Beitrag 04.09.2009, 18:29
Beitrag #314


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Hab heut gerade das Septemberheft eines bekannten Automobilistenvereins gelesen, da steht unter der Überschrift "Bahn frei für die neue StVO" der kleine Satz "25 Verkehrszeichen werden gestrichen; bereits aufgestellte Schilder dürfen allerdings noch zehn Jahre stehen bleiben." Der Satz widerspricht nun aber der ganzen Diskussion hier. Wo genau steht das mit den zehn Jahren und welche Schilder betrifft das genau?
R. Na.
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Wattestäbchen
Beitrag 04.09.2009, 18:33
Beitrag #315


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Zitat (Georg_g @ 04.09.2009, 18:24) *
Zitat (Wattestäbchen @ 04.09.2009, 15:54) *
Nun wird alles einfacher, da in der Nähe von gelben Markierungen weiße Markierungen aufgehoben sind solange die gelben Markierungen vorübergehend sind.

Nanu, seit wann funktioniert das bei dir so problemlos? Du hattest doch mal die Theorie vertreten, dass eine gelbe Markierung in München eine weiße Haltlinie in Berlin aufheben würde. Warum hast du deine Meinung geändert?

Wieso Meinung geändert? Ist München nicht in der Nähe von Berlin?

Zitat (kleinErna @ 04.09.2009, 20:29) *
Hab heut gerade das Septemberheft eines bekannten Automobilistenvereins gelesen, da steht unter der Überschrift "Bahn frei für die neue StVO" der kleine Satz "25 Verkehrszeichen werden gestrichen; bereits aufgestellte Schilder dürfen allerdings noch zehn Jahre stehen bleiben." Der Satz widerspricht nun aber der ganzen Diskussion hier. Wo genau steht das mit den zehn Jahren und welche Schilder betrifft das genau?
R. Na.

Nein, hier geht es darum ob die Zeichen gelten - nicht ob sie stehen bleiben dürfen.


--------------------
MfG
Troll

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schilderwald
Beitrag 04.09.2009, 18:39
Beitrag #316


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Zitat (kleinErna @ 04.09.2009, 19:29) *
Wo genau steht das mit den zehn Jahren und welche Schilder betrifft das genau?
Klick, hier hatte @ukr die neue StVO mal verlinkt.
Schau da mal in den § 53, Absatz 5 rein. Dort sind die VZ mit der 10-Jahresfrist aufgeführt.
wavey.gif


--------------------
Stau ist nur hinten am Ende blöd, vorne geht es.
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 04.09.2009, 18:42
Beitrag #317





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Zitat (Wattestäbchen @ 04.09.2009, 19:33) *
Wieso Meinung geändert? Ist München nicht in der Nähe von Berlin?

Doch, für die Außerirdischen, die von Gliese 581 hierher gereist sind, sicherlich.
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ukr
Beitrag 04.09.2009, 18:59
Beitrag #318


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Es werden exakt 7 Verkehrzeichen gestrichen, diese dürfen künftig nicht mehr neu aufgestellt werden. Sie bleiben aber (als vorhandene Beschilderung) bis 31.8.2019 gültig. Ebenso entfällt das Zusatzzeichen 1000-33, die Übergangsfrist hierzu endet bereits am 31.08.2010.

In diesem Thread geht es aber um hunderte von Verkehrszeichen, in der Gestaltung vor 1992. Das diese ab 1. September als ungültig anzusehen sind, ist der Presse noch nicht bekannt (der Polizei und vielen Verkehrsbehörden auch nicht)
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kleinErna
Beitrag 04.09.2009, 19:14
Beitrag #319


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@wattestäbchen&schilderwald: boah seid ihr schnell, habt ihr kein Familienleben? Tausend Dank für die Antwort, jetzt ist's mir doch etwas klarer.
Eines noch, wo mir das Schild 318 gerade auffiel, wenn meine gute alte Parkscheibe noch das Aussehen des 291 hat, bin ich da auch bußgeldgefährdet?
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ukr
Beitrag 04.09.2009, 20:29
Beitrag #320


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Ist stelle gerade fest, daß Haltverbote nur bis zur nächsten Kreuzung oder Einmündung gelten, die Regelung "auf der gleichen Straßenseite" ist aufgehoben. book.gif Hat jemand eine andere Fundstelle?

...meine Fragen-Liste an das BMVBS wird immer länger whistling.gif
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Haberlon
Beitrag 04.09.2009, 20:33
Beitrag #321


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Aber keine schlafenden Hunde wecken whistling.gif
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Beitrag 04.09.2009, 20:37
Beitrag #322


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Man will doch aber Rechtssicherheit haben, auch auf die Gefahr hin das es eine Änderung gibt.
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schilderwald
Beitrag 04.09.2009, 20:42
Beitrag #323


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Zitat (ukr @ 04.09.2009, 21:29) *
Ist stelle gerade fest, daß Haltverbote nur bis zur nächsten Kreuzung oder Einmündung gelten, die Regelung "auf der gleichen Straßenseite" ist aufgehoben. book.gif Hat jemand eine andere Fundstelle?
blink.gif
Zitat
Die durch die nachfolgenden Zeichen 283 und 286 angeordneten Haltverbote gelten nur auf der Straßenseite, auf der die Zeichen angebracht sind. Sie gelten bis zur nächsten Kreuzung oder Einmündung oder bis durch Verkehrszeichen für den ruhenden Verkehr eine andere Regelung vorgegeben wird.
So steht es in deiner verlinkten StVO whistling.gif


--------------------
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ukr
Beitrag 04.09.2009, 20:46
Beitrag #324


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Du hast das Falsche hervorgehoben, ich meine das hier:
Zitat
Die durch die nachfolgenden Zeichen 283 und 286 angeordneten Haltverbote gelten nur auf der Straßenseite, auf der die Zeichen angebracht sind.
Sie gelten bis zur nächsten Kreuzung oder Einmündung oder bis durch Verkehrszeichen für den ruhenden Verkehr eine andere Regelung vorgegeben wird

früher war was so formuliert:
Zitat
a) Haltverbote gelten nur auf der Straßenseite, auf der die Schilder angebracht sind.
b) Sie gelten auch nur bis zur nächsten Kreuzung oder bis zur nächsten Einmündung auf der gleichen Straßenseite.
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schilderwald
Beitrag 04.09.2009, 20:49
Beitrag #325


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Und was soll daran jetzt anders sein, außer das jetzt daraus zwei Sätze gemacht wurden?


--------------------
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ukr
Beitrag 04.09.2009, 20:51
Beitrag #326


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Siehe Edit wavey.gif

...oder ziehlt die neue Formulierung darauf ab, daß es eine Einmündung eh nur auf einer Straßenseite gibt, so das mit dem Begriff nicht der gesamte Einmündugsbereich gemeint ist? think.gif
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schilderwald
Beitrag 04.09.2009, 20:56
Beitrag #327


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Ach so ist das dann gemeint whistling.gif Einmnündung von links, Beschilderung nur rechts laugh2.gif

Schon wieder wurde zusätzlicher Parkraum geschaffen rolleyes.gif


--------------------
Stau ist nur hinten am Ende blöd, vorne geht es.
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ukr
Beitrag 04.09.2009, 21:01
Beitrag #328


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Richtig.

Wenn die Baufirma "Schnell und Billig" auf die Wiederholung für den einmündenden Verkehr verzichtet, konnte man ja bisher damit argumentieren, daß man nach vorübergend aufgestellten Haltverbotszeichen suchen muß. Wenn die Ergänzung jetzt gestrichen wurde, sollte man doch davon ausgehen können, daß Haltverbote an einer Einmündung enden, und zwar auch auf der gegenüberliegenden Seite think.gif
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HeLi
Beitrag 04.09.2009, 23:09
Beitrag #329


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Zitat (Georg_g @ 03.09.2009, 18:43) *
Zitat (HeLi @ 03.09.2009, 11:17) *
Und deshalb finde ich es unverständlich, dass das bisherige Z. 353 entfallen soll.
Was die Sichtbarkeit des Z 353 betrifft, hast du ja völlig recht. Aber wenn du das Schild so sehr vermissen wirst, dann muss es in deiner Gegend offenbar regelmäßig aufgestellt sein, oder? Bei uns war das Z 353 schon immer quasi nicht-existent, wodurch ja irgendwie auch der Nachweis erbracht ist, dass es offenbar entbehrlich ist.
Was verstehst Du unter "regelmäßig" in diesem Zusammenhang? - Weil es in Deiner Gegend selten aufgestellt ist, hältst Du den Nachweis für erbracht, dass das Vz. entbehrlich ist? - Hmm...

Als häufig würde ich es in meiner Gegend auch nicht bezeichnen. Aber hältst Du ein Vz. nur dann für aufstellenswert, wenn man es häufig aufstellen kann?
Gibt es da nicht auch regionale Unterschiede? Das Z. 128 wirst Du in der Zugspitzregion wahrscheinlich nicht häufig antreffen und doch es hat es seine Berechtigung - a.a.O.

Was das Z. 353 betrifft: ja, das gibt es, und zwar wo nötig: Beispielsweise nach einer Einmündung, bei der im Streckenverlauf zuvor Zweirichtungsverkehr vorlag, und danach Einbahnverkehr zweistreifig. Da ist es schon gut zu wissen, ob nun der linke Fahrstreifen ein zweiter in gleicher Richtung ist oder ob auf diesem Gegenverkehr kommt. wavey.gif


--------------------
Wo rohe Säfte sinnlos walten,
da kann sich auch kein Schwips entfalten.
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superdiesel
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Dank der Lektüre des VP und nicht zuletzt auch dank der Übersichten von ukr gehe ich ja seit einiger Zeit mit ganz anderen Augen durch den Verkehr.

Die Schwaben sind sparsam, so schnell entsorgt man Schilder nicht - heute (!) in Baden-Württemberg gesichtet:


In Stuttgart ist die halbe Innenstadt für LKW gesperrt - zumindest beabsichtigte die Stadtverwaltung das wohl.
Meiner gestrigen Beobachtung nach sind 80 Prozent aller entsprechenden Ausschilderungen dort mit solchen Hauben-Lastern "verziert":


In Bayern dagegen ticken die Uhren anders. Heute in Nürnberg aus den Augenwinkeln gesehn und gleich fotografiert:

Das obere Schild sah funkelnagelneu aus - ist das das korrekte, offizielle neue, zusätzliche Sackgassenschild?


--------------------
„Haben Sie beim Autofahren schon bemerkt, dass jeder, der langsamer fährt als Sie, ein Idiot ist
und jeder, der schneller fährt, ein Verrückter?“

Meine Beiträge können auch ohne Kennzeichnung Spuren von Ironie enthalten.
Bei Risiken und Nebenwirkungen fressen sie die Packungsbeilage oder tragen sie ihren Arzt zum Apotheker.
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ukr
Beitrag 04.09.2009, 23:36
Beitrag #331


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Zitat (superdiesel @ 05.09.2009, 00:28) *
Die Schwaben sind sparsam, so schnell entsorgt man Schilder nicht - heute (!) in Baden-Württemberg gesichtet:

Das 30km Schild ist schon seit 1999 ungültig, zudem ist das keine retroreflektierende Ausführung und damit in der Dunkelheit sehr schlecht zu erkennen.
...aber wozu sollte man auch ein ungültiges Schild erkennen müssen laugh2.gif

Die große Tafel sieht Nachts übrigens etwa so aus:


Zitat
Das obere Schild sah funkelnagelneu aus - ist das das korrekte, offizielle neue, zusätzliche Sackgassenschild?

Die Unterlagen, die ich habe, zeigen ein rechteckiges Schild. Ich denke es werden künftig viele Schilder auch einfach mit einem kleinen Zeichen 239 / 240 beklebt.
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superdiesel
Beitrag 05.09.2009, 00:38
Beitrag #332


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Zitat
Die große Tafel sieht Nachts übrigens etwa so aus:


Ich habe noch ein Foto eines Schildes aus der gleichen Familie, bei dem der Blitz auslöste. So ähnlich müsst dieses nachts im Scheinwerferlicht aussehen. Das Ergebnis lässt den Inhalt nur erahnen, wenn man ihn kennt:


--------------------
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Kuli
Beitrag 06.09.2009, 18:29
Beitrag #333


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So viel zum Thema "Parken auf dem Schutzstreifen" whistling.gif


(Ich steh da auch irgendwo in der Reihe thread.gif
Aber aus anderem Grund als die anderen wink.gif )

Wobei das Schild aber auch vermuten lässt, dass es außerhalb dieser Zeiten wohl erlaubt sein wird?!
Ich möcht auch gern ma wissen, wo die Anwohner jetzt parken sollen... Die ganze Straße über stehen Autos auf dem SchutzParkstreifen
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Haberlon
Beitrag 06.09.2009, 18:33
Beitrag #334


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In der Gegenrichtung stehen keine Verbotsschilder?

Wäre ja auch vollkommen merkbefreit, wegen ein bißchen Farbe, das keinem nützt, die offenbar wirkilich nötigen Parkplätze duzendweise zu verbrennen..
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Kuli
Beitrag 06.09.2009, 18:40
Beitrag #335


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Zitat (Haberlon @ 06.09.2009, 19:33) *
In der Gegenrichtung stehen keine Verbotsschilder?

Richtig!
Das Foto ist heute (Sonntag) zwischen 13 und 19 Uhr entstanden wink.gif

Und ja, das mit der Farbe und den Parkplätzen seh ich genauso
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Lupfi
Beitrag 06.09.2009, 19:10
Beitrag #336


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Sehe ich das richtig, dass es einer ordentlich Anordung bedarf, um jetzt veraltete Schilder gegenüber neuen Auszutauschen? Radwege wären aktuell ja nicht mehr benutzungspflichtig, was eine Neuaufstellung ja ändern würde. Also darf man das einfach so machen oder gilt für alle neuen Zeichen jetzt eine neue Widerspruchsfrist?


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siggi.13
Beitrag 09.09.2009, 05:48
Beitrag #337


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Domus1978 hat am 03.09.09 in seinem Beitrag auf ein Urteil des BayOLG über die Gültigkeit von Verkehrszeichen hingewiesen, welches in der rsa95-Seite irgendwo abgedruckt ist. Ist finde es dort nicht. Ein Link oder Verweis dorthin wäre hilfreich. Ich benötige das Urteil in anderer Sache.
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ukr
Beitrag 09.09.2009, 07:34
Beitrag #338


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Das Urteil ist dort nicht enthalten, nur die relevate Rechtsauffassung wurde zitiert:
http://rsa-95.de/StVO-53.htm
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ukr
Beitrag 09.09.2009, 22:53
Beitrag #339


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Änderung der Gestaltung von Zeichen 357.1:
http://www.bast.de/cln_007/nn_42254/DE/Pre...se-14-2009.html
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Kuli
Beitrag 09.09.2009, 23:01
Beitrag #340


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Oh... Schwarzer Mann statt Frau mit Kind ohmy.gif
(Hab ja vor 2 Jahren schonmal gefragt, wieso es 2 Piktogramme für die gleiche Bedeutung gibt)
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ukr
Beitrag 09.09.2009, 23:51
Beitrag #341


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Vielleicht hatte man die Befürchtung bei der vorherigen Ausführung, daß der Radling abgeschreckt wird, weil das Schlupfloch in der Sackgasse benutzungspflichtig ist thread.gif
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MisterOJ
Beitrag 10.09.2009, 08:02
Beitrag #342


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Zitat (ukr @ 10.09.2009, 00:51) *
Vielleicht hatte man die Befürchtung bei der vorherigen Ausführung, daß der Radling abgeschreckt wird, weil das Schlupfloch in der Sackgasse benutzungspflichtig ist thread.gif

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granny
Beitrag 10.09.2009, 09:17
Beitrag #343


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Zitat (ukr @ 10.09.2009, 01:51) *
Vielleicht hatte man die Befürchtung bei der vorherigen Ausführung, daß der Radling abgeschreckt wird, weil das Schlupfloch in der Sackgasse benutzungspflichtig ist thread.gif

Ich meine eher, dass man den Eindruck vermeiden wollte, die Straße enthalte vor dem "Sack" einen benutzungspflichtigen Radweg.
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