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> Neue StVO - alte Verkehrszeichen ungültig?
durban
Beitrag 03.03.2011, 09:57
Beitrag #2244


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Das schleswig- holsteinische Verkehrsministerium geht von der Gültigkeit der V45 aus. So ein Pressebericht:

Zitat
Ministeriumssprecher Harald Haase: "Bereits im Verkehrsraum aufgestellte Verkehrszeichen bezüglich einer Parkraumbewirtschaftungszone und sonstige durch die 46. Änderungsverordnung neu eingeführte Verkehrsschilder entfalten zurzeit mangels Rechtsgrundlage keine straßenverkehrsrechtliche Wirkung. ... Durch einen Erlass unseres Hauses vom 26. Mai 2010 sind alle Straßenverkehrsbehörden ... über diese Rechtslage informiert worden."


Es geht bei dem Bericht um die Frage, ob in einer Kleinstadt die Parkraumbewirtschaftungszone- Zeichen abgebaut werden müssen. Die Stadt ist der Meinung, die Zeichen wären während ihres Gültigkeitszeitraums aufgestellt worden, und "wenn die erstmal stehen, stehen sie"; außerdem sei man davon ausgegangen, dass der Formfehler in der V46 schnell geheilt werde.
Bezüglich der Gültigkeit der Zeichen ist ein Owi- Verfahren vor dem dortigen Amtsgericht anhängig.


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Mitleser
Beitrag 03.03.2011, 10:28
Beitrag #2245


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Zitat (durban @ 03.03.2011, 09:57) *
außerdem sei man davon ausgegangen, dass der Formfehler in der V46 schnell geheilt werde.

Was dann -bei unterstellter Nichtigkeit V46- aber die Frage aufgeworfen hätte, ob die bereits angeordneten und aufgestellten Vz nach Erlass V47 ohne erneute Anordnung gültig wären. Die ursprüngliche Anordnung fußt ja eigentlich auf keiner Rechtsgrundlage. whistling.gif
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 03.03.2011, 12:03
Beitrag #2246


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Ungültige Verkehrszeichen brauchen meines Wissens nicht beachtet zu werden.
Aber DARF man sie überhaupt beachten?

Am Wochenende fand ich diese - meiner Ansicht nach nicht mehr ganz StVO-konforme - Kombination eines 286 mit einem Zusatzschild "Ende" vor:

Angehängte Datei  286_Ende.jpg ( 179.48KB ) Anzahl der Downloads: 3


Welche der folgenden Aussagen gilt hier für das Parken hinter dem Schild?
  1. Ich DARF hier parken, weil das vorangegangene eingeschränkte Haltverbot aufgehoben wird (die Kombination mit Verkehrszeichen und "Ende" ist IMMER zulässig) ;
  2. ich darf hier NICHT parken, weil die ganze Schilder-Kombination ungültig ist - also das vorher geltende eingeschränkte Haltverbot weiterhin gilt;
  3. ich darf hier NICHT parken, weil das "286" natürlich gilt und nur das "Ende"-Zusatzschild ungültig ist;
  4. ich DARF hier parken, weil die V46 nichtig ist und somit das "Ende"-Zusatzschild weiterhin gültig ist,
  5. ich DARF hier parken (so meine eigene Interpretation) weil man auch nichtige Verkehrszeichen beachten DARF - und ich BEACHTE ja die (eventuell nichtige) Aufhebung des eingeschränkten Haltverbotes whistling.gif
Was meinen die Rechtsgelehrten?

Doc


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und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht!
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mir
Beitrag 03.03.2011, 12:07
Beitrag #2247


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 03.03.2011, 12:03) *
Ungültige Verkehrszeichen brauchen meines Wissens nicht beachtet zu werden.
Aber DARF man sie überhaupt beachten?

Nein, darf man nicht. Man kann aber auch aus nichtigen VZ auf die beabsichtigte Verkehrsregelung schließen und einfach Glück haben.

Ausschlaggebend ist ja nicht nur die Beschilderung, sondern auch die im VA angeordnete Verkehrsregelung. Und höchstwahrscheinlich endet in der Anordnung das Haltverbot an diesem Fantasiezeichen.

Außerdem könnte man von der Behörde die Anpassung der Beschilderung an die tatsächliche Anordnung verlangen.


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Mitleser
Beitrag 03.03.2011, 12:16
Beitrag #2248


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Ich sehe kein nichtiges Vz und auch keine nichtige Vz-Kombination (vgl. § 44 VwVfG).

Daher ist die Kombination verbindlich -eindeutig ist sie eh- und an dem Mast endet das Verbot.
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Kuli
Beitrag 03.03.2011, 12:20
Beitrag #2249


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Auch in V46 gibt es doch ein "Ende"-Zeichen, oder nicht?
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 03.03.2011, 14:34
Beitrag #2250


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Zitat (Kuli @ 03.03.2011, 13:20) *
Auch in V46 gibt es doch ein "Ende"-Zeichen, oder nicht?

Wo? Bei Haltverboten?

Ich finde da nur, dass das "Ende" mit einem rückwärts gerichteten weißen Pfeil kekennzeichnet wird. think.gif

Doc


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ukr
Beitrag 03.03.2011, 14:59
Beitrag #2251


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 03.03.2011, 14:34) *
Ich finde da ur, dass das "Ende" mit einem rückwärst gerichteten weißen Pfeil kekennzeichnet wird. think.gif


...werden kann. wavey.gif
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oscar_the_grouch
Beitrag 03.03.2011, 22:47
Beitrag #2252


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tja, offen und ehrlich und abschliessend würde ich sagen....

das Thema des verlinkten Videos ist OT hier im Thread, aber die Aussage des Abgeordneten ab Minute 3:30 bis ca 4:00 erklärt vieles würde ich sagen
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Dlarah
Beitrag 04.03.2011, 09:28
Beitrag #2253


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Zitat (durban @ 03.03.2011, 09:57) *
Das schleswig- holsteinische Verkehrsministerium geht von der Gültigkeit der V45 aus. So ein Pressebericht:

Man kann von sehr vielem ausgehen. Z.B. kann man auch davon ausgehen, dass ab Juni Wasser immer bergauf fließen wird. Wenn es dann anders kommt, kann man von etwas anderem ausgehen. Es hört sich natürlich sehr viel stärker an als "wir haben keinen blassen Schimmer, und tun bis auf weiteres mal so, als ob wir etwas wüssten".







Zitat (Doc aus Bückeburg @ 03.03.2011, 12:03) *
Welche der folgenden Aussagen gilt hier für das Parken hinter dem Schild?

  1. ...
  2. ...
  3. ...
  4. ...
  5. ...
  6. ich DARF hier parken, denn man erkennt ja, was gemeint ist yes.gif . Das "Ende" hängt da, weil das Haltverbot da enden soll. Das ist ein eingeführter Rechtsgrundsatz, den jeder kennt und den man sich bei Bedarf vom Vertreter seiner Gemeinde anhören kann. Man fragt sich, warum da immer dran herumkritisiert wird. Also nee!
Das war doch einfach! thread.gif thread.gif


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Quid pro quo ... ernst gemeinte Beiträge zur Teilnahme am Straßenverkehr mit muskelkraftbetriebenen Fahrzeugen (you know what I mean) setzen voraus, dass erkennbar ernst gemeinte und aktiv durchgesetzte Anordnungen vorgefunden werden. Soll heißen: Wer Spaß sät, braucht sich über flapsige Äußerungen nicht zu wundern.
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tessarakt
Beitrag 22.03.2011, 22:25
Beitrag #2254


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http://www.rechtsprechung.saarland.de/cgi-...=sl&nr=3267

Gültigkeit der V46 wird mit keinem Wort in Frage gestellt.
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Mitleser
Beitrag 23.03.2011, 08:43
Beitrag #2255


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Danke - Schön zu lesen. flowers.gif
Wobei es ja nur ein Beschluss im Rahmen eines Eilrechtsschutzverfahren ist, das Hauptverfahren folgt noch.

Interessant -neben V46- finde ich zwei Aspekte: Halten auf einem Schutzstreifen -und damit über Leitlinien- wird für zulässig erklärt; ärgert mich als Radler maßlos, aber der Begründung kann ich folgen. Auch die Markierung von Schutzstreifen muss sich an § 45 Abs. 1 und Abs. 9 StVO messen lassen (eigentlich logisch) -diesmal zu (Un)Gunsten der Nicht-Radler- und dürfte damit wohl in den meisten Fällen in Deutschland ebenfalls unzulässig sein.
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oscar_the_grouch
Beitrag 23.03.2011, 12:14
Beitrag #2256


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das fand ich auch interessant, vor allem in Anbetracht dessen, dass hier in Berlin das Anbringen von dieses Streifen enorm zunimmt. Leider immer unter Wegfall einer Fahrspur.
Inwieweit man sich aber in Berlin auf ein Urteil aus Saarlouis berufen kann ....
(Aber dazu könnten wir einen neuen Thread aufmachen)
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mir
Beitrag 23.03.2011, 12:22
Beitrag #2257


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Das hat ja durchaus einen Witz, da hat ein Autofahrer mal aufgepaßt und die Argumentation der Radfahrer gegen die RWBP aufgegriffen. laugh2.gif

Jetzt bin ich gespannt, wie lange es dauert, bis Fußgänger mal gegen Radwege klagen, weil diese ja auch eine Verkehrsbeschränkung für sie darstellen.


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oscar_the_grouch
Beitrag 23.03.2011, 12:25
Beitrag #2258


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naja, bei gemeinsamen Radwegen koennte ich sogar den Sinn sehen
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Mitleser
Beitrag 23.03.2011, 12:35
Beitrag #2259


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Mit welchem Argument kann dann eigentlich noch eine StVB einen fahrbahnbegleitenden Gehweg für Radler freigeben (mittels Zz)?
Solange kein paralleles Fahrbahnbenutzungsverbot für Radler ausgesprochen wird/werden muss, kann die Gefahrenlage doch nicht so groß sein, dass man Fußgänger einschränken darf. Und ich kenne viele freigegebene Gehwege neben Schutzstreifen oder gar Sonderwegen für Radler auf Fahrbahnniveau.
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tessarakt
Beitrag 23.03.2011, 12:43
Beitrag #2260


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Zitat (Mitleser @ 23.03.2011, 12:35) *
Mit welchem Argument kann dann eigentlich noch eine StVB einen fahrbahnbegleitenden Gehweg für Radler freigeben (mittels Zz)?
Solange kein paralleles Fahrbahnbenutzungsverbot für Radler ausgesprochen wird/werden muss, kann die Gefahrenlage doch nicht so groß sein, dass man Fußgänger einschränken darf. Und ich kenne viele freigegebene Gehwege neben Schutzstreifen oder gar Sonderwegen für Radler auf Fahrbahnniveau.


Die Fußgänger werden ja nicht eingeschränkt ...
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mir
Beitrag 23.03.2011, 12:48
Beitrag #2261


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Das ist etwas, was ich auch immer wieder kritisiere. In Erlangen gibt es (noch) diverse benutzungspflichtige Radwege, die im Winter nicht geräumt werden. Das ist kompletter Unsinn. Wenn aus Sicht der StVB eine die RWBP rechtfertigender besondere Gefahrenlage besteht, dann muß sie auch im Winter dort genauso wie die Fahrbahn räumen. Das hören die Verantwortlichen allerdings nicht gern, kostet ja (im Gegensatz zum Schildchen) laufenden Unterhalt.

Im Regelfall wird wohl bei einer gewissen Belastung eine Gefahrenlage gesehen, wobei ich keine Ahnung habe, wo die genau liegt.


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Bonsai-Brummi
Beitrag 23.03.2011, 12:58
Beitrag #2262


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Zitat (tessarakt @ 23.03.2011, 12:43) *
Die Fußgänger werden ja nicht eingeschränkt ...


Gewiß werden die eingeschränkt yes.gif

Zwar steht in der Anlage 2 der StVO zu VZ239:

Zitat
1. Andere Verkehrsteilnehmer dürfen den Gehweg nur benutzen, soweit dies durch Zusatzzeichen angezeigt ist.
2. Fahrzeugführer müssen in diesem Fall auf Fußgänger Rücksicht nehmen und die Geschwindigkeit an den Fußgängerverkehr anpassen. Fußgänger dürfen weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, müssen Fahrzeugführer warten.


... daß Fußgänger aber daraus nicht wirklich irgendwelche ableiten können, sich auf einem so beschilderten Weg wenigstens halbwegs sicher bewegen zu können, ist vielfach hier im VP nachzulesen - und allenthalben im Verkehrsgeschehen zu beobachten. Die sind also im Interesse der eigenen Gesundheit gut beraten, sich dort zu verhalten, als seien sie allfälligen Radfahrern gegenüber nachrangig - mit "nicht eingeschränkt" hat das nix zu tun! no.gif

lg
c.s.
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mgka
Beitrag 23.03.2011, 13:15
Beitrag #2263


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Zitat (mir @ 23.03.2011, 12:48) *
Das ist etwas, was ich auch immer wieder kritisiere. In Erlangen gibt es (noch) diverse benutzungspflichtige Radwege, die im Winter nicht geräumt werden. Das ist kompletter Unsinn. Wenn aus Sicht der StVB eine die RWBP rechtfertigender besondere Gefahrenlage besteht, dann muß sie auch im Winter dort genauso wie die Fahrbahn räumen. Das hören die Verantwortlichen allerdings nicht gern, kostet ja (im Gegensatz zum Schildchen) laufenden Unterhalt.

Zumindest das VG Dresden war ja auch deshalb der Meinung, dass die Unterlassung der Schneeräumung auf einem Radweg im Winter zum "Verlust" der Benutzungspflicht führen kann (AZ 6 K 2433/06, Randziffer 26).


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"Bei keiner anderen Erfindung ist das Nützliche mit dem Angenehmen so innig verbunden, wie beim Fahrrad." (Adam Opel)
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durban
Beitrag 23.03.2011, 17:00
Beitrag #2264


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Das OLG Frankfurt wendet ebenfalls die V46 an:

Zitat
Fahrten, die dem Erreichen oder dem Verlassen eines im Verbotsbereich gelegenen Grundstückes dienen, sind nach der amtlichen Erläuterung Nr. 1a zur lfd. Nr. 30.1 der Anlage 2 zu § STVO § 41 STVO § 41 Absatz I StVO n.F. uneingeschränkt privilegiert. Eine einschränkende Auslegung der genannten Bestimmungen dahingehend, dass die Privilegierung allein dann greift, wenn der Verkehrsteilnehmer den Verbotsbereich auf dem Weg von oder zu dem Grundstück auf dem kürzest möglichen Weg passiert, kommt nicht in Betracht.

Beschluss vom 27. 11. 2009 - 2 Ss OWi 164/09


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ukr
Beitrag 23.03.2011, 17:03
Beitrag #2265


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Wenn der Beschluss von 2009 ist, ist das auch logisch. wavey.gif
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durban
Beitrag 23.03.2011, 17:05
Beitrag #2266


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Huch, komisch, warum erscheint der dann erst jetzt in der NZV? think.gif
Hab das "2009" überlesen. wavey.gif


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tessarakt
Beitrag 23.03.2011, 17:16
Beitrag #2267


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Zitat (ukr @ 23.03.2011, 17:03) *
Wenn der Beschluss von 2009 ist, ist das auch logisch. wavey.gif


Wieso logisch? Iura novit curia. Wenn die VO nichtig wäre, wüsste das Gericht das doch ...
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oscar_the_grouch
Beitrag 26.03.2011, 22:40
Beitrag #2268


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es scheint wohl noch zu etwas zu dauern eine nichtige StVO kurzfristig so zu gestalten, dass sie wieder als gültig anzusehen ist. Offensichtlich gibt es wichtigere Verkehrsprobleme zu lösen.

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mgka
Beitrag 27.03.2011, 19:54
Beitrag #2269


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Nun ja, wer die Entstehungsgeschichte der 46. StVO-Änderung verfolgt hat, der weiß, dass neue Straßenverkehrs-Ordnungen ihre Zeit brauchen. Und wenn es dann eine gaaaanz neue werden soll... Alles kompliziert, da reden wir lieber über neue/alte Abkürzungen für die Kreise/Städte auf Kennzeichen oder Wechselkennzeichen (welche aber eigentlich auch schon seit Anfang 2011 existieren sollten).
Mal sehen, wann dann doch die Gerichte über StVO V46 urteilen werden.


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tessarakt
Beitrag 07.04.2011, 15:18
Beitrag #2270


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Weiß jemand, ob jetzt bei der Verkehrsministerkonferenz schon etwas rausgekommen ist?
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superdiesel
Beitrag 07.04.2011, 21:44
Beitrag #2271


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Ja, bestimmte alte Kfz-Nummern-Ortskennzeichen sollen auf Wunsch wieder Gültigkeit erlangen (z.B. Plauen statt Vogtland).
Na, wenns schee macht.

Von anderen (anscheinend eher unwichtigen) Änderungen habe ich nichts gehört.


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„Haben Sie beim Autofahren schon bemerkt, dass jeder, der langsamer fährt als Sie, ein Idiot ist
und jeder, der schneller fährt, ein Verrückter?“

Meine Beiträge können auch ohne Kennzeichnung Spuren von Ironie enthalten.
Bei Risiken und Nebenwirkungen fressen sie die Packungsbeilage oder tragen sie ihren Arzt zum Apotheker.
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Baustellenlampe
Beitrag 08.04.2011, 12:20
Beitrag #2272


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Ich war letztens auf einem radweg unterwegs wo es das neue Fahrad
Weg schilx gibt. Das piktogram hat ja KEIN licht:)
Mein fahrad aber auch nich. Nur eine rote strobe blitzleuchte:D
Jetze das lustige: police.gif kommt und sprich mich an warumm ich kein licht
Am fahrad hab ? Ich: das schild sagt aus dass nur Fahräder ohne licht
Hier fahren düfen:D police.gif sagt Echt??? Das melte ich diereckt mal der strassenbehörde.
Ich: shutup.gif rofl1.gif rofl1.gif rofl1.gif Und fahre weiter:)
Ich bin übrigens immer gut sichtbar : strobe und Feuerwehr jacke mit
Reflex streifen![ cop.gifi ]
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Mitleser
Beitrag 08.04.2011, 12:30
Beitrag #2273


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Zitat (tessarakt @ 07.04.2011, 16:18) *
Weiß jemand, ob jetzt bei der Verkehrsministerkonferenz schon etwas rausgekommen ist?

Ja. Aber gemäß Veröffentlichungen nichts zur V45/V46.

Auf der passenden Seite des Bundesrates gibt es mehr. Sprich die Tagesordnung und eine abschließende Pressemitteilung des Landes Brandenburg.

Für Zündstoff -nicht nur im Forum- dürfte dieser Abschnitt sorgen:
"Die Verkehrsministerkonferenz spricht sich für eine allgemeine Empfehlung zum Helmtragen beim Fahrradfahren aus. Hierzu lag ein Bericht einer Expertenkommission aus Thüringen vor. Informationskampagnen zur Erhöhung der Helmtragequote sollen entwickelt und ausgeweitet werden.
Der Bund wurde außerdem gebeten, die juristischen Rahmenbedingungen sowie haftungs- und versicherungsrechtliche Fragen einer Fahrradhelmpflicht für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre zu prüfen.
Bestandteil dieser Prüfung ist aufgrund der steigenden Verbreitung auch eine Helmpflicht für Elektro-Fahrräder (Pedelecs).
"
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oscar_the_grouch
Beitrag 08.04.2011, 14:20
Beitrag #2274


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scheint man ja sehr wichtig zu nehmen, das z.Z. keine vernünftig, rechtssichere StVO existiert....
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ukr
Beitrag 13.04.2011, 18:40
Beitrag #2275


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Ich wünsche allen VP'lern einen schönen Nichtigkeits-Jahrestag. Wie war das doch gleich...

Zitat
Das Bundesverkehrsministerium arbeitet nun mit Nachdruck daran, die Fehler der Novelle zu korrigieren. Es soll schnellstmöglich ein neuer Änderungsentwurf vorgelegt werden, dem der Bundesrat dann noch zustimmen muss.
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Schattenfell
Beitrag 13.04.2011, 19:03
Beitrag #2276


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Zitat (ukr @ 13.04.2011, 19:40) *
Wie war das doch gleich...


Ich komme mir in Deutschland langsam etwas seltsam vor. Die Politiker versuchen immer wieder das Netz zu zensieren, bei uns ist Kernkraft sicher (!!!!!!!!) und ich weiß noch nicht einmal, wer an einer Engstelle nun Vorrang hat, weil hier die eine, dort die andere Straßenverkehrsordnung gilt und niemand was genaues weiß.

Nannte man sowas früher nicht eine Bananenrepublik? think.gif
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mir
Beitrag 31.05.2011, 19:05
Beitrag #2277


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Ich habe auf dem Nationalen Radverkehrskongreß mal die Sache mit der 46. ÄVO angesprochen. Ein Vertreter des mecklenburgvorpommerschen Verkehrsministeriums war davon überzeugt, daß es im Herbst eine neue ÄVO gebe (als Komplettfassung).


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ukr
Beitrag 31.05.2011, 20:50
Beitrag #2278


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Herbst 2012?
Nach meinem derzeitigen Kenntnisstand läuft gegenwärtig das Anhörungsverfahren, also kann es durchaus noch dauern, bis dem BR ein Entwurf vorliegt.
Die VwV-StVO soll im Nachgang überarbeitet werden.
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mir
Beitrag 31.05.2011, 21:38
Beitrag #2279


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Diesen Herbst, also 2011.


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tessarakt
Beitrag 27.06.2011, 10:08
Beitrag #2280


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Ich habe jetzt den StVO-Entwurf bekommen, der in die Verbändeanhörung gegangen ist.

Aus der Vorbemerkung:
Zitat
Die StVO wurde in der Vergangenheit oftmals im Rahmen von Artikelverordnungen geändert.
Wiederholt wurden in diesem Zusammenhang bereits laufende Rechtsetzungsverfahren
in einem zeitlich bereits fortgeschrittenen Stadium für zusätzliche Rechtsänderungen genutzt,
die mit dem ursprünglichen Verordnungsentwurf nicht in direktem Zusammenhang
standen. Auf diese Weise konnten zu anderen Sachverhalten festgestellte notwendige Rechtsänderungen
zeitnah umgesetzt werden. Es kann nicht garantiert werden, dass diese Vorgehensweise
die in den Präambeln genannten Ermächtigungsgrundlagen in jedem Einzelfall
hinreichend berücksichtigt hat. Seit dem letzten Neuerlass der StVO im Jahr November 1970
könnten daher weitere Verstöße gegen das Zitiergebot zu verzeichnen sein. Diese Verstöße im
Detail zu ermitteln, beziehungsweise solche Verstöße auszuschließen, würde einen nicht zu
vertretenden Verwaltungsaufwand auslösen. Deshalb wird die StVO insgesamt neu erlassen.
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ukr
Beitrag 27.06.2011, 10:13
Beitrag #2281


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Also hatte die Bild-Zeitung doch recht. laugh2.gif
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ulm
Beitrag 27.06.2011, 10:22
Beitrag #2282


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Zitat (tessarakt @ 27.06.2011, 11:08) *
Ich habe jetzt den StVO-Entwurf bekommen, der in die Verbändeanhörung gegangen ist.

...wo ist die Upload-Funktion? wink.gif
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ukr
Beitrag 27.06.2011, 11:00
Beitrag #2283


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Nach erstem Überfliegen durfte ich schon herzlich lachen. Viele in den letzten Monaten im VP angesprochenen Ungereimtheiten wurden bereinigt. Es bestätigen sich auch weitgehend die speziellen, spitzfindigen Meinungen - z.B. zur Beendigung von Haltverboten an Einmündungen. Der Passus "auf der gleichen Straßenseite" wurde wieder aufgenommen. Erstmals gibt es sogar einen Bezug zum VzKat. Und ganz wichtig: Der Text vom gestrichenen Abs. 9 im § 53 ist in abgeänderter Fassung wieder enthalten. Wirklich sehr interessant. laugh2.gif
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Pogge
Beitrag 27.06.2011, 11:17
Beitrag #2284


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Zitat (ukr @ 27.06.2011, 12:00) *
Der Text vom gestrichenen Abs. 9 im § 53 ist in abgeänderter Fassung wieder enthalten. Wirklich sehr interessant. laugh2.gif


Und wie abgeändert?
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Mitleser
Beitrag 27.06.2011, 11:43
Beitrag #2285


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@ukr und tessarakt:

Meld! Will sehen! ...! book.gif
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ukr
Beitrag 27.06.2011, 12:16
Beitrag #2286


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Zitat (Pogge @ 27.06.2011, 12:17) *
Und wie abgeändert?


Zitat
a) Verkehrszeichen in der Gestaltung nach der bis zum 1. Juli 1992 geltenden Fassung behalten
weiterhin ihre Gültigkeit. Seit dem 1. Juli 1992 dürfen jedoch nur noch Verkehrszeichen und
Verkehrseinrichtungen mit den seitdem gültigen Symbolen angeordnet und aufgestellt werden.
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mgka
Beitrag 27.06.2011, 12:20
Beitrag #2287


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Zitat (ukr @ 27.06.2011, 13:16) *
a) Verkehrszeichen in der Gestaltung nach der bis zum 1. Juli 1992 geltenden Fassung behalten
weiterhin ihre Gültigkeit. Seit dem 1. Juli 1992 dürfen jedoch nur noch Verkehrszeichen und
Verkehrseinrichtungen mit den seitdem gültigen Symbolen angeordnet und aufgestellt werden.

Will heißen: die meisten Baustellenbeschilderungen sind also nach wie vor unzulässig laugh2.gif

Gibt's eigentlich den vollständigen Entwurf nicht schon irgendwo online?


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ukr
Beitrag 27.06.2011, 12:21
Beitrag #2288


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Richtig. An dieser Festlegung hat sich nie etwas geändert.
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Pogge
Beitrag 27.06.2011, 12:23
Beitrag #2289


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Zitat (ukr @ 27.06.2011, 13:16) *
a) Verkehrszeichen in der Gestaltung nach der bis zum 1. Juli 1992 geltenden Fassung behalten
weiterhin ihre Gültigkeit. Seit dem 1. Juli 1992 dürfen jedoch nur noch Verkehrszeichen und
Verkehrseinrichtungen mit den seitdem gültigen Symbolen angeordnet und aufgestellt werden.


Müsste es nicht korrekt heissen: "Werden wieder gültig"

Ist da eigentlich nichtmal irgendeine Frist angegeben, oder sollen die wirklich die nächsten hundert Jahre gültig bleiben?
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ukr
Beitrag 27.06.2011, 12:28
Beitrag #2290


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Im Sinne des BMVBS nicht, denn die Novelle hat es nach dessen Ansicht nie gegeben. Eine Frist für den Austausch gibt es nicht.
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mgka
Beitrag 27.06.2011, 12:29
Beitrag #2291


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Da das BMVBS auf dem Standpunkt steht, die neue (46.) Fassung der StVO sei niemals wirksam geworden, ist die nun gewählte Formulierung konsequent und richtig.
Es wäre m.E. auch gar nicht so einfach, mit einer solchen Formulierung ungültig gewordene Verkehrszeichen wieder zu gültigen zu erklären: insbesondere würde ja dann (vermutlich) die Anfechtungsfrist wieder von vorne zu laufen beginnen. Das wird man aber unter allen Umständen vermeiden wollen. whistling.gif


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Kuli
Beitrag 27.06.2011, 12:30
Beitrag #2292


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Zitat (mgka @ 27.06.2011, 13:20) *
Will heißen: die meisten Baustellenbeschilderungen sind also nach wie vor unzulässig laugh2.gif

Unzulässig schon, aber sowas muss dann zukünftig wohl wieder beachtet werden
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schilderwald
Beitrag 27.06.2011, 12:32
Beitrag #2293


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Das heißt also, ich verliere günstige Parkgelegenheiten (VZ 283 mit Herzpfeil, Einmündungen o.ä.), kann aber den Baufirmen kräftig in den Allerwertesten treten wegen ungültiger VZ? laugh2.gif

Das gleicht es dann wenigstens wieder aus. biggrin.gif


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