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> Neue StVO - alte Verkehrszeichen ungültig?
MisterOJ
Beitrag 14.04.2010, 17:06
Beitrag #1294


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Zitat (ukr @ 14.04.2010, 13:17) *
Kleine Rechenaufgabe:

Zitat
Berlin - Für Klaus-Dieter Gröhler und seine Leute kommt die Entscheidung zu spät. 100 000 Euro aus seinem Haushalt hat er bereits fest verplant, 4000 neue Verkehrsschilder sind bestellt.

Das macht pro Schild?


Ich hab's!!!!!! ! Ich hab's!!!!!! ! Ich hab's!!!!!! ! Ich hab's!!!!!!

25€ / Schild!!!

(ich denk so ein Dings kostet 500€ blink.gif )


OJ


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oscar_the_grouch
Beitrag 14.04.2010, 17:17
Beitrag #1295


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Sehr geehrter Herr Rammsauer, könnten sie mir auf dem kurzen Dienstweg mitteilen unter welcher StVO dieses Schild einzuordnen ist ?
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mir
Beitrag 14.04.2010, 17:24
Beitrag #1296


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Ich möchte mir jetzt ein Dual-Boot-Fahrrad einrichten, wechselweise StVO V45 (empfohlen vom BMVBS) oder V46 (mit Bundesratplakette). Hat jemand Empfehlungen, wie man die beiden Versionen am Fahrrad möglichst rechtssicher installiert? Ich denke an ein an ein Klappschild

Zitat
Dieser Verkehrsteilnehmer
fährt nach
StVO V45 (bzw. 46)
lt. Empfehlung Hr. Ramsauer


Zitat (schilderwald @ 14.04.2010, 17:55) *
Ich habe heute noch einen FGÜ in gelb angeordnet und auf einer anderen Baustelle eine Verkehrsführung auf einer BAB mit Pfeilbaken. tongue.gif

Ah, eine V46-Behörde.
Macht nichts, die sind nun einfach für V45-VT nichtig, müssen aber ja nach § 1 in der Praxis dennoch beachtet werden.
Es könnt' höchstens sein, daß ein V45-Wattestäbchen davor stehenbleibt und die police.gif anruft. Gibt's da jetzt eigentlich getrennte Rufnummern je nach StVO-Version?

Vielleicht sollte man das aber besser lokal regeln. Ich wäre für große Zusatzschilder unter den Ortstafeln:

Zitat
In diesem Ort gilt die
StVO V46


tongue.gif


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kimchi
Beitrag 14.04.2010, 17:31
Beitrag #1297


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Und an an der Staatsgrenze steht eine große Trägertafel mit dem Inhalt:
Zitat
Willkommen in der Bananenrepublik.

tongue.gif


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MisterOJ
Beitrag 14.04.2010, 17:40
Beitrag #1298


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Zitat (ukr @ 13.04.2010, 17:02) *
Ich bau jetzt erstmal meine Website um. Ein neues Logo hab ich schon:



Och du armer!!!


Wer bezahlt dir eigentlich jetzt den ganzen Mehraufwand infolge des Häck-Mäck vom Ramsauer??? think.gif
(So Webseite umbauen macht man ja sicher nicht mal zwischen und )


OJ wavey.gif


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mir
Beitrag 14.04.2010, 17:52
Beitrag #1299


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Zitat (Wattestäbchen @ 14.04.2010, 17:53) *
Müssen gelbe Leitborde und Pfeilbaken nun von Baustellen entfernt werden oder gilt die Rechtslage von dem Zeitpunkt der Erstellung?

Es gilt die Rechtslage von dem Zeitpunkt der Erstellung. Die Rechtslage hat sich auch gar nicht geändert. Nach Ansicht des BMVBS gab es nie eine 46. Änderungsverordnung. Wenn Herr Ramsauer Spaß daran hat, wird die nächste Änderungsverordnung wieder "46. Änderungsverordnung heißen", und wenn dann irgendwo gestritten wird, welche Version eigentlich gilt, darf man von V46a und V46b reden.

Zitat (tessarakt @ 14.04.2010, 18:05) *
Er ist da halt anderer Auffassung. Soll die Bundesregierung halt einen Normenkontrollantrag stellen, um die Richtigkeit der BMVBS-Auffassung zu beweisen.

Und das BMVBS hat hier auch gar keine Weisungsbefugnis. Wahrscheinlich haben wir demnächst in CDU/CSU/FDP-regierten Bundesländern Behörden mit V45-Interpretation und in den anderen V46-Interpretation. Wobei, was bei Koalitionen aus beiden Lagern passiert, ist schwer zu sagen.

Wir haben nun einfach eine unklare Situation, welche StVO gilt, und es sieht nicht so aus, als wüßten die Juristen eine eindeutige Antwort. Eine klarstellende Änderungsverordnung muß aber erst durch den Bundesrat und sich durch den Wirrwarr einer Novelle finden, auf die sich die Länder erst nach 7 Jahren einigen konnten, und dann immer noch Ungereimtheiten enthielt. Das macht es wahrscheinlich, daß tatsächlich erst die Gerichte entscheiden müssen, denn vorher ist ein Normenkontrollantrag ja nun nicht möglich.

Herzlichen Glückwunsch flowers.gif, Sie haben den Hauptgewinn gezogen! wallbash.gif


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Wattestäbchen
Beitrag 14.04.2010, 17:53
Beitrag #1300


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Die nächste Änderungsverordnug muss 46. heißen. Sonst müsste man ja alle Änderungen mitzählen die irgendwer macht und die nicht rechtskräftig werden.

Ich war heute unterwegs und habe vom Mobiltelefon aus das BMVBS angegufen. Ich habe auch gefragt ob ich etwas schriftlich bekomme oder das aufsetzen soll und sie es mir zurückschicken. Verstehe ich es nun richtig, dass selbst wenn mir das BMVMS schriftlich die Nichtigkeit von V46 bestätigen würde es nichts nützen würde? Kann ich mir diese Arbeit also sparen?


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biffer
Beitrag 14.04.2010, 17:58
Beitrag #1301


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Wäre man nicht auf der sicheren Seite, wenn man anstatt einer weiteren Änderungsverordnung einfach die StVO aufhebt und durch eine vollständige Neufassung ersetzt? Dann hätte man auch elegant die sicherlich auftretende Frage umschifft, auf welche Version der StVO sich die neue ÄndVO eigentlich bezieht. Und die – vermeintliche – Nichtigkeit der letzten Novelle würde keine Rolle mehr spielen.


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Polo79
Beitrag 14.04.2010, 17:59
Beitrag #1302


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Mich würde mal interessieren, wieso der handwerkliche Fehler mit dem Zitiergebot erst jetzt bei der erneuten Überprüfung auffällt. Nur weil der Minister und 3 SPD-Staatssekretäre ausgetauscht wurden, ändert sich ja grundsätzlich mal nichts im Miniterium. Die Leute, die heute Herrn Ramsauer soufflieren, die Novelle sei nichtig, haben selbige doch entworfen. think.gif


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[A] [BE] [C1E] [CE] [D1E] [DE] [MSLT]

Da ich zu faul zum Acronymisieren bin, hier ein kleiner Service für Foren-Neulinge.
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ukr
Beitrag 14.04.2010, 18:12
Beitrag #1303


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Zitat (biffer @ 14.04.2010, 18:58) *
Wäre man nicht auf der sicheren Seite, wenn man anstatt einer weiteren Änderungsverordnung einfach die StVO aufhebt und durch eine vollständige Neufassung ersetzt?
Bleiben die Knöllchen der letzten sieben Monate. Abgesehen davon waren die Schilder dann ja definitiv ungültig.
Darum können die alten Schilder ihre Gültigkeit dann nicht "behalten". Insofern müsste man die alten Schilder erst wieder bekannt geben.

Das ist wohl auch der Grund, warum man die Nichtigkeit angestrebt hat.
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Gast_Familienvater_*
Beitrag 14.04.2010, 18:20
Beitrag #1304





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Zitat (Polo79)
Mich würde mal interessieren, wieso der handwerkliche Fehler mit dem Zitiergebot erst jetzt bei der erneuten Überprüfung auffällt. Nur weil der Minister und 3 SPD-Staatssekretäre ausgetauscht wurden, ändert sich ja grundsätzlich mal nichts im Miniterium. Die Leute, die heute Herrn Ramsauer soufflieren, die Novelle sei nichtig, haben selbige doch entworfen.


Das war bereits Thema im Thread.. vermutlich eine eingebaute Sollbruchstelle, falls man die Novelle aus irgendwelchen Gründen für ungültig erklären muss.. Deswegen wussten sie auch so schnell wonach sie suchen mussten.. whistling.gif

Zitat (biffer)
Wäre man nicht auf der sicheren Seite, wenn man anstatt einer weiteren Änderungsverordnung einfach die StVO aufhebt und durch eine vollständige Neufassung ersetzt?


Au ja bitte... 7 Jahre ohne StVO klingt sehr verlockend.. wavey.gif

Edit sagt:

Ramsauer ick verneige mir vor dich.. endlich mal wieder was los im Staate Bunte Republik.

Ebenso verneige ich mich (allerdings voller Respekt) vor ukr.. der Text ist einfach klasse und so herrlich zutreffend, den sollte man der eigentlichen Macht im Staate zuspielen.
Wenn Ramsi die Medien schon zu amtlichen Blättern macht, sollten wir das auch können.. laugh2.gif

Die anderen drei Gewalten sind doch mangels realer Macht eh kaum noch ernst zu nehmen..

Sorge bereiten mir nur solche Aussagen: crybaby.gif
Zitat
„Das ist lediglich die Sicht des Ministers“, stellt Rechtsanwalt Christian Demuth klar, „ob die Gerichte diese Einschätzung teilen, muss sich erst einmal zeigen.“


Zeigt er doch, wer neben den Medien die eigentliche Macht in diesem BeamtenRechtsstaat hat.. Die gewählten (Volks)- Regierungsverteter jedenfalls nicht mehr..

Beitrag zuletzt bearbeitet von Familienvater 19:20
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Lupfi
Beitrag 14.04.2010, 19:38
Beitrag #1305


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Zitat (Georg_g @ 13.04.2010, 23:13) *
Bitte nicht vergessen: Herr Ramsauer ist kein StVO-Minister, sondern Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. Jeder dieser drei großen Bereiche lässt sich wiederum in zahlreiche Zuständigkeitsgebiete unterteilen, der Verkehr beispielsweise in den Straßen-, den Schienen-, den Wasser- und den Luftverkehr. Jedes dieser ...


Was einen Herrn Ramsauer aber nicht davon abhalten muss auch einmal zu sagen "Das weiß ich nicht!".


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"Auch das Parken auf Radwegen werde abends nicht geahndet, weil eine Gefährdung zu der ruhigen Tageszeit nicht mehr zu befürchten ist." (Klasse sowas!)
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 14.04.2010, 19:47
Beitrag #1306





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"Das weiß ich nicht" ist ein in der Politik weitgehend unbekannter Satz. Viel bekannter ist: "Die Vorgänger-Regierung wusste es nicht.".
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Heinz Wäscher
Beitrag 14.04.2010, 20:28
Beitrag #1307


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Mit dieser Verordnung stimmte doch auch etwas nicht whistling.gif


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Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.
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tessarakt
Beitrag 14.04.2010, 21:05
Beitrag #1308


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Zitat (mir @ 14.04.2010, 18:52) *
Das macht es wahrscheinlich, daß tatsächlich erst die Gerichte entscheiden müssen, denn vorher ist ein Normenkontrollantrag ja nun nicht möglich.


IMO doch.

Zitat
(1) Das Bundesverfassungsgericht entscheidet:
[...]
2. bei Meinungsverschiedenheiten oder Zweifeln über die förmliche und sachliche Vereinbarkeit von Bundesrecht oder Landesrecht mit diesem Grundgesetze oder die Vereinbarkeit von Landesrecht mit sonstigem Bundesrechte auf Antrag der Bundesregierung, einer Landesregierung oder eines Viertels der Mitglieder des Bundestages;


Die Zweifel ergeben sich IMO daraus, daß die 46. ÄnderungsVO dem Rechtsschein nach besteht, nach Ansicht des BMVBS aber nicht.

http://blog.beck.de/2010/04/14/unwirksame-...23622

Zitat
Inzwischen hat übrigens ein Gericht ausdrücklich ein Urteil auf die nun für nichtig erklärte StVO-Novelle gestützt:

Urteil des VG Koblenz vom 22.02.2010 - 4 K 774/09.KO (bei juris).

Die Berufung ist zugelassen und vielleicht auch eingelegt. Ist das spannend.


Leitsätze 1 und 2 (von vier Leitsätzen)


1) Infolge der Neufassung des § 43 Abs. 1 und 3 StVO sind (schlichte) Sperrpfosten seit dem 1. September 2009 keine Verkehrseinrichtungen mehr.



2) Eine nach altem Recht erteilte (rechtswidrige aber wirksame) Zusicherung zur Errichtung von Sperrpfosten im öffentlichen Verkehrsraum zwecks Erleichterung der Grundstückseinfahrt/-ausfahrt hat ihre Bindungswirkung am 1. September 2009 verloren.
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tessarakt
Beitrag 14.04.2010, 21:36
Beitrag #1309


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http://www.titanic-magazin.de/uploads/pics...te-schilder.jpg
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Frank999
Beitrag 14.04.2010, 21:53
Beitrag #1310


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Jetzt wäre es nur noch essentiell wichtig, die Ungültigkeit der Zeichen 237, 240 und 241 zu fordern.

Grund: Radfahrer gehören auf die Straße

Der Beitrag wurde von Frank-Helbig bearbeitet: 14.04.2010, 21:53
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mgka
Beitrag 14.04.2010, 21:59
Beitrag #1311


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Ist eigentlich dieses die in den Augen des BMBVS aktuell gültige Fassung der StVO?

Schon, oder? think.gif


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Jens
Beitrag 14.04.2010, 22:02
Beitrag #1312


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Zitat (Frank-Helbig @ 14.04.2010, 22:53) *
Jetzt wäre es nur noch essentiell wichtig, die Ungültigkeit der Zeichen 237, 240 und 241 zu fordern.

Grund: Radfahrer gehören auf die Straße

Aber nicht in diesem Thread. Zum dem Thema gibts unzählige andere Threads im Verkehrsportal



Zitat (mgka @ 14.04.2010, 22:59) *
Ist eigentlich dieses die in den Augen des BMBVS aktuell gültige Fassung der StVO?

Nein, das ist laut Ramsauer die nichtige Fassung.


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mir
Beitrag 14.04.2010, 22:24
Beitrag #1313


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Zitat (tessarakt @ 14.04.2010, 22:05) *
Zitat
(1) Das Bundesverfassungsgericht entscheidet:

giveup.gif


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ukr
Beitrag 14.04.2010, 23:15
Beitrag #1314


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http://www.test.de/themen/auto-verkehr/mel...859028-2859028/

Gut, über das Sackgassenschild sehe ich mal hinweg. whistling.gif
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 14.04.2010, 23:37
Beitrag #1315





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Zitat (ukr @ 14.04.2010, 23:15) *
Gut, über das Sackgassenschild sehe ich mal hinweg. whistling.gif

Und was ist mit dem Haltverbotszeichen, das den rechtsweisenden Pfeil oben trägt? Das ist weder alt noch neu. Übrigens jammern jetzt auch die Schilder-Hersteller ...
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Micha1807
Beitrag 14.04.2010, 23:38
Beitrag #1316


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Hätte das Ganze nicht noch viel weitreichendere Konsequenzen?

Es gibt doch in Deutschland eine Verfassung. Die u.a. auch die Art und Weise der Gesetzgebung genau vorschreibt. Hat unser Schildminister da nicht absichtlich gegen verstoßen indem er selbst die Verordnung für nichtig erklärt hat?
Hat er damit nicht einen Versuch unternommen die freiheitlich demokratische Grundordnung abzuschaffen? Wäre der "Fall Ramsauer" nicht eher was für den Verfassungsschutz?
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tessarakt
Beitrag 14.04.2010, 23:44
Beitrag #1317


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@Micha1807: Bitte erstmal den Thread lesen. Oder auch nur den Link auf Finanztest, dort der Abschnitt "Minister Ramsauer hat nichts „korrigiert“". Eine Diskussion auf dem Niveau und mit der Polemik bringt uns doch nicht weiter ...
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ukr
Beitrag 14.04.2010, 23:47
Beitrag #1318


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Zitat (Georg_g @ 15.04.2010, 00:37) *
Und was ist mit dem Haltverbotszeichen, das den rechtsweisenden Pfeil oben trägt? Das ist weder alt noch neu.

Ist doch wurscht, lt. StVO ist das auch so gültig.

Zitat
Übrigens jammern jetzt auch die Schilder-Hersteller

Kann ich nachvollziehen, im Zeitalter von LED-Frontscheinwerfern und Verkehrszeichen von 1965.
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Micha1807
Beitrag 14.04.2010, 23:51
Beitrag #1319


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Hab die letzten ca. 2 Stunden die letzten 12 Seiten dieses Threads gelesen. Auch den Link zu Finanztest.

Mir geht es nicht um Polemik, das war eine ernst gemeinte Frage.
Ein Minister kann doch nicht ernsthaft versuchen eine Verordnung im Alleingang zu kippen.
Das er es rein rechtlich vielleicht gar nicht getan hat ist die eine Sache, er möchte uns "Ottonormalverbraucher" aber genau das glauben machen.
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tessarakt
Beitrag 14.04.2010, 23:55
Beitrag #1320


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Er kippt sie ja nicht. Entweder es gibt sie oder nicht. Der Minister hat seine Meinung kundgetan, daß letzteres der Fall sei.

Ansonsten glaube ich, daß er als Nicht-Jurist nicht ansatzweise durchschaut, was er da verkündet.

Gruß Jens (Diplom-Informatiker)
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Micha1807
Beitrag 15.04.2010, 00:04
Beitrag #1321


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Na er hat sie doch ganz klar als nichtig bezeichnet. Damit hat er sie doch gekippt (zumindest für die Allgemeinheit und die Medien)
Wenn das kein Verstoß gegen unsere Verfassung ist, weiß ich auch nicht....
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Jens
Beitrag 15.04.2010, 00:17
Beitrag #1322


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Zitat (Micha1807 @ 15.04.2010, 01:04) *
Wenn das kein Verstoß gegen unsere Verfassung ist, weiß ich auch nicht....

Ja, anscheinend weißt du wirklich nichts, oder warum reitest du so auf dieser unsinnigen Idee mit dem Verfassungsverstoß rum? dry.gif


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Gast_Georg_g_*
Beitrag 15.04.2010, 00:18
Beitrag #1323





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Zitat (Micha1807 @ 15.04.2010, 00:04) *
Wenn das kein Verstoß gegen unsere Verfassung ist, weiß ich auch nicht....

Was soll denn da ein Verstoß gegen das Grundgesetz sein? Dass die neueste Fassung der StVO nichtig ist? Das ist entweder so oder es ist nicht so.

Oder dass Ramsauer die neueste Fassung als nichtig ansieht? Letzteres dürfte vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt sein.
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Wattestäbchen
Beitrag 15.04.2010, 00:34
Beitrag #1324


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Zitat (Georg_g @ 15.04.2010, 01:18) *
Oder dass Ramsauer die neueste Fassung als nichtig ansieht? Letzteres dürfte vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt sein.

Das stimmt. Aber nur wegen seiner privaten Meinungsäußerung ändert das BMVBS wohl nicht seine HTML Dateien und verkündet mir am Telefon, dass die StVO(46) nicht mehr gültig sei. Das BMVBS hat er also schon angesteckt.


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Micha1807
Beitrag 15.04.2010, 00:40
Beitrag #1325


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@ jens: unsinnige idee?
ich hab als rechtlicher Laie eine Frage gestellt und bisher keine Antwort drauf bekommen. Aber vielen Dank für deine Feststellung das ich keine Ahnung habe...
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mir
Beitrag 15.04.2010, 06:51
Beitrag #1326


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Er hat die Verordnung gar nicht für nichtig erklärt und er hat sie auch nicht gekippt, das ist lediglich unselige Presseberichterstattung. Ramsauer hat erklärt, daß seine Juristen der Meinung sind, daß die Verordnung aufgrund eines formalen Verstoßes gegen Art. 80 GG nichtig sei. Das ist nun lediglich die unverbindliche Meinung des BMVBS, das keinerlei Weisungsbefugnis gegenüber den Straßenverkehrsbehörden auf Landesebene hat. Das BMVBS schreibt selber auf der Webseite, daß seine Informationen unverbindlich sind und sich der Stand von Bundesrecht aus dem Bundesgesetzblatt ergibt.


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Remarque
Beitrag 15.04.2010, 07:29
Beitrag #1327


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Zitat (mir @ 15.04.2010, 06:51) *
Er hat die Verordnung gar nicht für nichtig erklärt und er hat sie auch nicht gekippt, das ist lediglich unselige Presseberichterstattung.
Das ist auch meine Auffassung.
Änderungen der StVO, oder Aufhebungen von Änderungsverordnungen der StVO, bedürfen der Zustimmung des Bundesrates und können nicht mal eben für "nichtig" erklärt werden.
Ganz nach dem Motto:
"Der Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung wechseln kann."
(Francis Picabia)

Das mag der Wunsch des BMVBS sein, in der Hoffnung, dass sich nun alle VT an die VZ halten, ohne darauf zu spekulieren dass diese ungültig sind.

Wie Stiftung Warentest schon schreibt:
Zitat
Auch wenn jetzt bei noch mehr Schildern unklar ist, ob sie gelten oder nicht, sollten Sie keine Verkehrszeichen missachten. Nach den Äußerungen des Verkehrsministers dürfte die Verwaltung Falschparkern in jedem Fall Knöllchen verpassen. Und wie ein Rechtsstreit vor Gericht ausgeht, ist völlig ungewiss.


Gruß
Remarque


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mir
Beitrag 15.04.2010, 07:46
Beitrag #1328


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Wobei ich gar nicht ausschließen will, daß er recht hat. Ich kann's nicht beurteilen, ob der formale Fehler derart tief greift. Für die Rechtssicherheit im allgemeinen (nicht nur diese eine Verordnung betreffend) wär das nicht gut.


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MisterOJ
Beitrag 15.04.2010, 08:11
Beitrag #1329


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Zitat (durban @ 13.04.2010, 10:29) *
Dürfen eigentlich in Zeichen 260 beliebige Sinnbilder verwendet werden? Ich kenne Beispiele mit Fußgänger/ Radfaher; Leichtkrafträder/ Radfahrer; Reiter/ Radfaher und LKW/ Busse.


Nach VwV kann:

Zitat (VwV)
...
Zeichen 259 Verbot für Fußgänger

Für andere Verkehrsarten, wie Lastzüge, Reiter können gleichfalls durch das Zeichen 250 mit Sinnbild entsprechende Verbote erlassen werden.
..........
Mehrere dieser Verbote können auf einem Schild vereinigt sein.
....



Gesehen hab ich schon folgende Kombinationen:
- Fahrrad & Mofa
- Fußgänger & Fahrrad


OJ


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ukr
Beitrag 15.04.2010, 09:20
Beitrag #1330


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Baumstruktur gell? rolleyes.gif
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MisterOJ
Beitrag 15.04.2010, 09:44
Beitrag #1331


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Zitat (ukr @ 15.04.2010, 09:20) *
Baumstruktur gell? rolleyes.gif


Häää - was ... wie ... wo??? blink.gif


OJ cool.gif


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siggi.13
Beitrag 15.04.2010, 10:40
Beitrag #1332


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Wer ab sofort auf die Seite des BMVBS klickt, wird feststellen, dass dort die StVO, Stand: April 2009 neu eingestellt wurde. Und hierin gibt es natürlich wieder den § 53 Abs. 9 StVO.
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Wattestäbchen
Beitrag 15.04.2010, 11:10
Beitrag #1333


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Hab ich doch schon mehrfach geschrieben!
Aber leider ist alles beim BMVBS unverbindlich. Auch die StVO, die dort veröffentlicht wird. Was ist denn der Grund dafür? Warum kann man nicht ein PDF veröffentlichen, das qualifiziert signiert ist? Will man absichtlich Unsicherheit beim Bürger erzeugen?


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MfG
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Diese Nachricht wurde elektronisch erstellt und ist ohne Unterschrift gültig.
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ukr
Beitrag 15.04.2010, 11:30
Beitrag #1334


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Video der Pressekonferenz ist Online:

http://www.bmvbs.de/Presse/Pressemitteilun...k.sKategorie%3D

Schade das sie seine Reaktion auf das Gelächter der Medien rausgeschnitten haben ->

Damit wird jetzt klar, daß die Streichung kein Versehen war.
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durban
Beitrag 15.04.2010, 11:40
Beitrag #1335


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Zitat (Micha1807 @ 15.04.2010, 00:40) *
@ jens: unsinnige idee?
ich hab als rechtlicher Laie eine Frage gestellt und bisher keine Antwort drauf bekommen. Aber vielen Dank für deine Feststellung das ich keine Ahnung habe...


Die Frage ist, was Du mit "Verfassungsverstoß" meinst. Denn etwas zu sagen, was der Verfassung widerspricht, ist ja nicht strafbar.
Der Herr Ramsauer könnte auch behaupten, das StGB sei nichtig. Ob das nun stimmt, oder nicht, ist egal, er kann es eben sagen und auch glauben.
Wenn Herr Ramsauer ein Gesetz "aufhebt", und diese Aufhebung der Verfassung widerspricht, dann ist die Aufhebung rechtswidrig. Dann bleibt es eben, wie es ist (wobei allein schon schwer festzustellen ist, "wie es ist").

Ein Verstoß gegen die Verfassung hat also nur etwas mit dem Verfahren zu tun.
Wenn ein Verwaltungsakt gegen die Verfassung verstößt (z.B. weil er im Einzelfall gegen ein Grundrecht verstößt), so macht sich der Erlassende ja auch nicht strafbar.


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oscar_the_grouch
Beitrag 15.04.2010, 12:07
Beitrag #1336


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Zitat (ukr @ 15.04.2010, 11:30) *
Damit wird jetzt klar, daß die Streichung kein Versehen war.


na das war doch klar, als er sagte das es ein Fehler des alten Ministers war, der fälschlicherweise davon ausging, das VZ eh nicht länger als 15 Jahre halten....
Dem neuen is das egal, und ausserdem sehen die alten Schilder auch noch besser aus, nach seinem ästhetischen Empfinden, Basta.
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Mitleser
Beitrag 15.04.2010, 12:08
Beitrag #1337


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Zitat (ukr @ 15.04.2010, 12:30) *
Video der Pressekonferenz ist Online:

http://www.bmvbs.de/Presse/Pressemitteilun...k.sKategorie%3D

Schade das sie seine Reaktion auf das Gelächter der Medien rausgeschnitten haben ->

Nicht nur das. Sowohl seine "Sprachgewandheit" als auch der Hinweis auf die geplante "Aufhebungsgesetzgebung" (siehe hier bzw. direkt hier ab 2:34 min) sind auch nicht enthalten. ranting.gif

Das BMVBS versteht wirklich keinen Spaß und die Juristen haben wohl auch kurz mit zur Schere gegriffen. laugh2.gif
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ukr
Beitrag 15.04.2010, 12:20
Beitrag #1338


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Zitat (Mitleser @ 15.04.2010, 13:08) *
Das BMVBS versteht wirklich keinen Spaß und die Juristen haben wohl auch kurz mit zur Schere gegriffen. laugh2.gif

Der Eindruck drängt sich auf. Witzig ist auch, daß es im Prinzip das gleiche Ministerium ist, das die Streichung wollte - nur eben jetzt mit neuem Minister, der das nun nicht mehr will. whistling.gif

Mal schauen, was die Juristen da noch draus machen. Vielleicht ist ja auch die Novelle von 1992, oder gar die von 1971 nichtig. Möglicherweise wird das dann erst richtig teuer, wenn z.B. alle Lichtzeichenanlagen gegen Heuer-Ampeln ausgetauscht werden müssen.
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Remarque
Beitrag 15.04.2010, 13:03
Beitrag #1339


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Zitat (ukr @ 15.04.2010, 13:20) *
Mal schauen, was die Juristen da noch draus machen. Vielleicht ist ja auch die Novelle von 1992, oder gar die von 1971 nichtig.

Bestimmt! Dazu müssten die bayerischen Experten auch hier wieder prüfen, prüfen und nochmals prüfen.
Sollten sie dann wiederum, erwartungsgemäß einen Verfahrensfehler finden, kann dieser auch wieder über den "transmissionsmedialen kommunikativen Transmissionsriemen" nach außen transportiert werden... whistling.gif

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Polo79
Beitrag 15.04.2010, 13:20
Beitrag #1340


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Zitat (ukr @ 15.04.2010, 12:30) *
Ich finde, für jemanden aus der bairischen Provinz hat er das rhetorisch hervorragend vorgetragen und sich sogar Elementen der Gestik bedient. laugh2.gif

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Da ich zu faul zum Acronymisieren bin, hier ein kleiner Service für Foren-Neulinge.
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Mitleser
Beitrag 15.04.2010, 14:07
Beitrag #1341


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Ich habe eine Antwort aus dem BMVBS erhalten. Hier mal die drei Textbausteine:

Zitat
Es haben sich erfreulicherweise sehr viele Bürgerinnen und Bürger an der Diskussion zu dieser Thematik beteiligt. Ich möchte Ihnen Hintergrundinformationen zum Sachverhalt geben und hoffe, dass diese zum besseren Verständnis beitragen.
Bundesverkehrsminister Dr. Peter Ramsauer hat am 13.04.2010 in Berlin auf einer Pressekonferenz erklärt, dass alte Verkehrsschilder, deren Erscheinungsbild sich 1992 geändert hat, weiterhin gültig bleiben. Minister Ramsauer fand im Gesetz einen Formfehler und hilft somit den Kommunen!
Da sich die alten Verkehrszeichen von den heute gängigen Schildern nur marginal unterscheiden, ist ein Austausch deshalb unverhältnismäßig. Nach gründlicher Prüfung sind auch aus Gründen der Verkehrssicherheit Austauschmaßnahmen nicht notwendig. Die Praxis beweist, dass Verkehrszeichen augenscheinlich eine längere Haltbarkeit haben als man zum damaligen Entscheidungszeitpunkt angenommen hat und die alten Schilder noch in gutem Zustand an unseren Straßen stehen. Die für das Vorhaben kalkulierten Finanzmittel von ca. 200 bis 400 Mio. Euro stehen den Kommunen für andere erforderliche Ausgaben zur Verfügung.

Ich möchte zur besseren Verständlichkeit den Hergang der damaligen Entscheidung erklären:
Die sogenannte "Schilderwaldnovelle" wurde von der Vorgängerregierung auf den Weg gebracht und ist mit Zustimmung des Bundesrates am 1.9.2009 in Kraft getreten. Damit wurde auch eine im Jahr 1992 in die StVO eingestellte Übergangsregelung (* 53 Absatz 9) ersatzlos gestrichen. Mit dieser Regelung behielten die bis zum 1. Juli 1992 aufgestellten Verkehrszeichen unbefristet ihre Gültigkeit. Die Streichung der Übergangsregelung in 2009 führte von einem Tag auf den anderen zur sofortigen Unwirksamkeit der Schilder alter Gestalt. Aufgrund der daraus entstandenen Rechtsunsicherheiten für die Verkehrsteilnehmer sowie des hohen Aufwandes für die Kommunen beim Austausch der alten Schilder wurde eine rechtliche Überprüfung der "Schilderwaldnovelle" veranlasst. Im Ergebnis der Überprüfung ist die Novelle wegen eines Verstoßes gegen das verfassungsrechtlich verankerte Zitiergebot nichtig. Das bedeutet: Es gilt weiterhin die StVO in der Fassung vor dem 1. September 2009. Die alten Schilder müssen nicht ausgetauscht werden.
Sie können auf der Internetseite des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (www.bmvbs.de) in der Rubrik: Verkehr / Straße / Straßenverkehr die derzeit gültige StVO (Stand: April 2009) nachlesen.


Zitat
Ich kann Ihnen versichern, dass das Bundesverkehrsministerium nun mit Nachdruck daran arbeitet, die Fehler der Novelle zu korrigieren. Es soll schnellstmöglich ein neuer Änderungsentwurf vorgelegt werden, dem der Bundesrat dann noch zustimmen muss. Auf der Verkehrsministerkonferenz am 14./15.April 2010 in Bremen sollen die Länder zu einer schnellen Mitwirkung bewegt werden. Es wird davon ausgegangen, dass das Verordnungsgebungsverfahren bis zum Herbst dieses Jahres abgeschlossen werden kann.


Zitat
Ich kann Ihnen bestätigen, dass uns Bürgermeinungen und Anregungen, Vorschläge, Hinweise aber auch sachliche Kritiken sehr wichtig sind und hoffe, ich habe mit meinen Darlegungen dazu beigetragen, den Sachverhalt nachvollziehbar hervorzuheben.
Wir haben uns darüber gefreut, dass Sie sehr engagiert das Thema *StVO-Novelle - Verkehrsschilder* aufgegriffen und uns dazu geschrieben haben.


Das meine Fragen damit nicht beantwortet wurden, muss ich wohl nicht schreiben. ranting.gif
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Der_Veranstalter
Beitrag 15.04.2010, 14:16
Beitrag #1342


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Zitat (Mitleser @ 15.04.2010, 15:07) *
Das meine Fragen damit nicht beantwortet wurden, muss ich wohl nicht schreiben. ranting.gif


Ich bitte um Entschuldigung, aber diese Erwartung wäre auch ein wenig naiv gewesen.

gb


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Beitrag 15.04.2010, 14:17
Beitrag #1343


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Zitat (Mitleser @ 15.04.2010, 15:07) *
Das meine Fragen damit nicht beantwortet wurden, muss ich wohl nicht schreiben. ranting.gif

Da hat jemand die Pressemitteilung wiedergegeben, mehr nicht.

Was erwartest Du? Als ich im August 2009 die Sache mit dem § 53 angefragt habe, wurde mir der Sachverhalt schon damals so bestätigt. Nur war es mir untersagt, diese Auskunft als "verbindlich" zu zitieren. Ebenso die gleich lautende Auskunft des BMJ, diese diente nur meiner "persönlichen Information".

Daher wird es wohl zu keinem Zeitpunkt eine verbindliche Einschätzung der derzeitigen Rechtslage geben - zumindest nicht vom BMVBS.
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