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> SEITLICHER ÜBERSTAND ANHÄNGER-AUFBAU
schimi
Beitrag 13.08.2009, 21:07
Beitrag #1


Neuling
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HALLO MITEINANDER!

ICH HAB FOLGENDES PROBLEM:
ICH BAUE GERADE FAHRBARE VERKAUFSHÜTTEN; SPRICH HÜTTEN AUF ANHÄNGER.
ICH HABE ZU EINER SEITE CA. 40cm DACHÜBERSTAND; BEI EINEM 160° GIEBELDACH.
IST DAS ZULÄSSIG? BEKOMME ICH DA PROBLEME?
DER HÄNGER SOLL NUR INNERORTS FAHREN.




kennt sich da jemand gut mit aus?
schönen dank schoneinmal!
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mariusm84
Beitrag 13.08.2009, 22:33
Beitrag #2


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Hallo im Verkehrsportal.

Bin zwar kein Experte und antworte jetzt zuerst einmal ganz Laienhaft.

Laut §22 StVO und §32 StVZO darf ein Anhänger mit Ladung maximal 2,55 Meter breit und 4 Meter hoch sein. Links: §22 StVO, §32 StVZO

Zusätzlich steht in §22 noch: "Ragt die Ladung seitlich mehr als 40 cm über die Fahrzeugleuchten, bei Kraftfahrzeugen über den äußersten Rand der Lichtaustrittsflächen der Begrenzungs- oder Schlußleuchten hinaus, so ist sie, wenn nötig (§ 17 Abs. 1), kenntlich zu machen [...]"

So wie du schreibst und wie die Hütte aussieht sollte es meiner Laienmeinung nach eigentlich kein Problem geben. Aber warte mal noch auf die Experten.

Falls das was ich hier geschrieben hab totaler Quatsch war, dann: blushing.gif
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schimi
Beitrag 13.08.2009, 22:49
Beitrag #3


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okay, danke schoneinmal. den text hatte ich auch gefunden. mir ist zur zeit nicht klar, ob mein dach als waagerechte fläche gilt....?! weiter unten im text heißt es nämlich:
... Einzelne Stangen oder Pfähle, waagerecht liegende Platten und andere schlecht erkennbare Gegenstände dürfen seitlich nicht hinausragen.

Der Beitrag wurde von Jens bearbeitet: 13.08.2009, 22:50
Bearbeitungsgrund: Vollzitat des Vorpostings gelöscht
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Jens
Beitrag 13.08.2009, 22:51
Beitrag #4


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Ich frag mich grad, ob die Hütte überhaupt als Ladung durchgeht? think.gif
Wenn nicht, dann wären die genannten Vorschriften nicht einschlägig.


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schimi
Beitrag 13.08.2009, 22:59
Beitrag #5


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Zitat (Jens @ 14.08.2009, 00:51) *
Ich frag mich grad, ob die Hütte überhaupt als Ladung durchgeht? think.gif
Wenn nicht, dann wären die genannten Vorschriften nicht einschlägig.



hmmm, sollte diehütte nicht als ladung durchgehen,wäre das gut oder schlecht für mich?

(die hütten sind fest mit dem hänger verbunden,d.h. bilden eine einheit)
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nachteule
Beitrag 14.08.2009, 01:01
Beitrag #6


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Hallo, Schimi,

herzlich willkommen im Verkehrsportal.

Ob die Hütten so fahren dürfen, kann ich jetzt nicht sagen (hab keine Unterlagen daheim).

Generell aber ein Rat:

Ich bin sicher, dass die meisten Polizeibeamten, wenn sie so etwas sehen, dies zumindest beim ersten Mal kontrollieren, aber trotzdem nicht genau wissen, ob es erlaubt ist, oder nicht.

Um Dir und den Beamten Zeit und Ärger zu sparen, solltest Du auf jeden Fall, wenn es erlaubt ist, den Gesetzestext, Kommentar oder die Bestätigung dabei haben und vorzeigen.

Eine andere Möglichkeit (dürfte aber nur funktionieren, wenn die Hütte ohne Inneneinrichtung transportier wird):

Bau das Dach am besten so, dass Du auf jeder Dachseite zwei oder drei Elemente hast, die Du dann ganz einfach vor der Fahrt abmachen und in der Hütte verstauen, und an Ort und Stelle leicht wieder mit Schrauben oben befestigen kannst.

Das hätte den unschätzbaren Vorteil, dass sich jemand, der selten mit einem Hänger mit so einem Seitenaufbau fährt, nicht so leicht in den Außenmassen verschätzt.

Ich stelle es mir gerade vor: Das Zugfahrzeug passt auf dem Wochenmarkt so gerade eben zwischen zwei Fahrzeugen oder Verkaufsständen durch, und mit dem überstehenden Dach bleibt man dann hängen.

Äußerst ärgerlich.

Die Idee an sich mit dem fahrbaren Stand finde ich allerdings klasse. wavey.gif

Viele Grüße,

Nachteule


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Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.

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Andreas
Beitrag 14.08.2009, 06:13
Beitrag #7


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Da die Hütte mit dem Anhänger fest verbunden ist, dürfte es sich m. E. nicht mehr um Ladung handeln. Die Hütte müsste daher als Anhängeraufbau angesehen werden. think.gif

Wie breit ist die Hütte an der breitesten Stelle?


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Doc aus Bückeburg
Beitrag 14.08.2009, 07:22
Beitrag #8


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Zitat (Andreas @ 14.08.2009, 07:13) *
... Da die Hütte mit dem Anhänger fest verbunden ist, dürfte es sich m. E. nicht mehr um Ladung handeln...

Oder aber um besonders gut gesicherte Ladung? think.gif

Doc


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Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht!
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schimi
Beitrag 14.08.2009, 14:18
Beitrag #9


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Zitat (Andreas @ 14.08.2009, 08:13) *
Da die Hütte mit dem Anhänger fest verbunden ist, dürfte es sich m. E. nicht mehr um Ladung handeln. Die Hütte müsste daher als Anhängeraufbau angesehen werden. think.gif

Wie breit ist die Hütte an der breitesten Stelle?



die hängerfläche misst: 369cm*174cm
die breite des daches, also das breiteste maß ist ca. 235cm
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 14.08.2009, 14:24
Beitrag #10


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Zitat (schimi @ 14.08.2009, 15:18) *
... die hängerfläche misst: 369cm*174cm...

Die dürfte ziemlich egal sein. Schließlich stehen die Räder mit den Kotflügeln ja noch seitlich raus.

Falls das Dach seitlich mehr als 400 m über die Rücklichter des Anhängers hinausragt (ich bin SICHER, dass es das tut!) , würde ich ganz einfach noch je eine Begrenzungsleuchte in rot/weiß auf die Kotflügel setzen.

Zur Einschätzung "Ladung" oder Änderung des Fahrzeugaufbaus" solltest Du sicherheitshalber mal beim TÜV und/oder bei der Zulassungsstelle nachfragen.

Doc


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und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
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schimi
Beitrag 14.08.2009, 14:26
Beitrag #11


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Zitat (nachteule @ 14.08.2009, 03:01) *
Hallo, Schimi,

herzlich willkommen im Verkehrsportal.

Ob die Hütten so fahren dürfen, kann ich jetzt nicht sagen (hab keine Unterlagen daheim).

Generell aber ein Rat:

Ich bin sicher, dass die meisten Polizeibeamten, wenn sie so etwas sehen, dies zumindest beim ersten Mal kontrollieren, aber trotzdem nicht genau wissen, ob es erlaubt ist, oder nicht.

Um Dir und den Beamten Zeit und Ärger zu sparen, solltest Du auf jeden Fall, wenn es erlaubt ist, den Gesetzestext, Kommentar oder die Bestätigung dabei haben und vorzeigen.

Eine andere Möglichkeit (dürfte aber nur funktionieren, wenn die Hütte ohne Inneneinrichtung transportier wird):

Bau das Dach am besten so, dass Du auf jeder Dachseite zwei oder drei Elemente hast, die Du dann ganz einfach vor der Fahrt abmachen und in der Hütte verstauen, und an Ort und Stelle leicht wieder mit Schrauben oben befestigen kannst.

Das hätte den unschätzbaren Vorteil, dass sich jemand, der selten mit einem Hänger mit so einem Seitenaufbau fährt, nicht so leicht in den Außenmassen verschätzt.

Ich stelle es mir gerade vor: Das Zugfahrzeug passt auf dem Wochenmarkt so gerade eben zwischen zwei Fahrzeugen oder Verkaufsständen durch, und mit dem überstehenden Dach bleibt man dann hängen.

Äußerst ärgerlich.

Die Idee an sich mit dem fahrbaren Stand finde ich allerdings klasse. wavey.gif

Viele Grüße,

Nachteule

erstmal danke an alle absender der neuen beiträge.

danke für den tipp. allerdings steht die hütte, wie du auf den fotos siehst,schon und kann dahingehend nicht ohne weiteres geändert werden.
fahren werden diesen hänger nur ca. 3-4 personen. mehr haben eh keinen zugang zu den hütten. und alle diese leute haben erfahrung mit überbreiten hängern, da sie aus der landwirtschaft kommen. da mache ich mir die kleinsten sorgen. es geht mir viel mehr um die zulassung des hängers. gibt es denn hier jemanden, der da evtl. praxiserfahrung hat, oder die genaue sachlage kennt?
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Stefan Süßmann
Beitrag 14.08.2009, 14:31
Beitrag #12


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Zitat
ICH BAUE GERADE FAHRBARE VERKAUFSHÜTTEN; SPRICH HÜTTEN AUF ANHÄNGER.


Wieviele baust du denn davon?

Du solltest dringend zusehen, dass die Hütten Ladung bleiben, da sie als Anhänger nicht zulassungsfähig sind.

mfg

Stefan
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schimi
Beitrag 14.08.2009, 15:08
Beitrag #13


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Zitat (Stefan Süßmann @ 14.08.2009, 16:31) *
Zitat
ICH BAUE GERADE FAHRBARE VERKAUFSHÜTTEN; SPRICH HÜTTEN AUF ANHÄNGER.


Wieviele baust du denn davon?

Du solltest dringend zusehen, dass die Hütten Ladung bleiben, da sie als Anhänger nicht zulassungsfähig sind.

mfg

Stefan

hi stefan,

ich baue 2 stk.
was schlägst du vor?

hi doc,
Zitat (Doc aus Bückeburg @ 14.08.2009, 16:24) *
Zitat (schimi @ 14.08.2009, 15:18) *
... die hängerfläche misst: 369cm*174cm...

Die dürfte ziemlich egal sein. Schließlich stehen die Räder mit den Kotflügeln ja noch seitlich raus.

Falls das Dach seitlich mehr als 400 m über die Rücklichter des Anhängers hinausragt (ich bin SICHER, dass es das tut!) , würde ich ganz einfach noch je eine Begrenzungsleuchte in rot/weiß auf die Kotflügel setzen.

Zur Einschätzung "Ladung" oder Änderung des Fahrzeugaufbaus" solltest Du sicherheitshalber mal beim TÜV und/oder bei der Zulassungsstelle nachfragen.

Doc

hi doc,
das dach schaut knapp 50cm von der bordwand zu einer seite hinaus.minus ca.2ocm(?) radkasten.

die leuchten brauche ich sowieso, um die oberkante der hütte zu "sichern". hab mir gedacht,eine kommt an die dachkantezur kennzeichnung des überstandes....
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Stefan Süßmann
Beitrag 14.08.2009, 15:12
Beitrag #14


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Zitat
was schlägst du vor?


Die Verbindung zwischen Hütte und Anhänger sollte leicht demontierbar sein. Z.B. einen Formschluss gegen verrutschen und Splinte gegen abheben. Zum Transport kann man ja Gurte drüber legen. Den Dachüberstand würde ich mit Warntafeln/Leuchten sichern.

mfg


Stefan
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nachteule
Beitrag 14.08.2009, 15:46
Beitrag #15


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Hallo, Stefan Süßmann,

warum ist so ein Verkaufsanhänger (sehen wir mal von der Dachkonstruktion ab) nicht zulassungsfähig?

Andere, z. B. solche ,sind es doch auch. think.gif

Viele Grüße,

Nachteule


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schimi
Beitrag 14.08.2009, 16:00
Beitrag #16


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Zitat (Stefan Süßmann @ 14.08.2009, 17:12) *
Zitat
was schlägst du vor?


Die Verbindung zwischen Hütte und Anhänger sollte leicht demontierbar sein. Z.B. einen Formschluss gegen verrutschen und Splinte gegen abheben. Zum Transport kann man ja Gurte drüber legen. Den Dachüberstand würde ich mit Warntafeln/Leuchten sichern.

mfg


Stefan

die hütte ist mit M12 Schloßschrauben gesichert. also nicht sonderlich leicht zu demontieren think.gif
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Andreas
Beitrag 14.08.2009, 18:28
Beitrag #17


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Zitat (nachteule @ 14.08.2009, 16:46) *
warum ist so ein Verkaufsanhänger (sehen wir mal von der Dachkonstruktion ab) nicht zulassungsfähig?


Zwischen diesen beiden Anhängern ist aber ein gewaltiger Unterschied. Der "professionelle Anhänger" hat eine BE, dies hat der Eigenbau des TE schon einmal nicht. Zumindest nicht in der Eigenschaft als Verkaufsanhänger.

Das er mit bei dieser Konstruktion jemals eine BE bekommen wird, kann ich mir nicht vorstellen.


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schimi
Beitrag 14.08.2009, 18:46
Beitrag #18


Neuling
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Zitat (Andreas @ 14.08.2009, 20:28) *
Zitat (nachteule @ 14.08.2009, 16:46) *
warum ist so ein Verkaufsanhänger (sehen wir mal von der Dachkonstruktion ab) nicht zulassungsfähig?


Zwischen diesen beiden Anhängern ist aber ein gewaltiger Unterschied. Der "professionelle Anhänger" hat eine BE, dies hat der Eigenbau des TE schon einmal nicht. Zumindest nicht in der Eigenschaft als Verkaufsanhänger.

Das er mit bei dieser Konstruktion jemals eine BE bekommen wird, kann ich mir nicht vorstellen.

warum nicht? betriebserlaubnis für einen hänger mit einer solchen konsteuktion gibt es generell nicht?
also die konstruktion lässt sich null rütteln
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nachteule
Beitrag 14.08.2009, 19:22
Beitrag #19


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Hallo, Andreas,

darum ging ja meine Frage:

Warum sollte der TE mit seiner Eigenkonstruktion keine Betriebserlaubnis bekommen, wenn er alle Vorgaben erfüllt?

Andere Eigenbauten bekommen doch auch eine Zulassung. think.gif

Hallo, Schimi,

wenn Du etwas zitierst, dann bitte nicht immer den kompletten Beitrag, sondern nur den Teil, der wichtig ist, um den Zusammenhang zwischen Deiner Frage und einem anderen Beitrag zu erkennen.

Das macht die Sache wesentlich übersichtlicher.

Viele Grüße,

Nachteule


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JTH
Beitrag 14.08.2009, 19:29
Beitrag #20


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 14.08.2009, 16:24) *
Falls das Dach seitlich mehr als 400 m über die Rücklichter des Anhängers hinausragt (ich bin SICHER, dass es das tut!) , würde ich ganz einfach noch je eine Begrenzungsleuchte in rot/weiß auf die Kotflügel setzen.


Weiterhin ist in diesem Fall eine 70er AB und eine 29er Erlaubnis erforderlich. Ich kann mir jedoch nicht vorstellen, daß es einfach sein wird, eine Solche zu erlangen. Dies wird allein schon wegen der Durchfahrtsbreite an der Topografie scheitern.




















































SCNR


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Grüße aus dem Allgäu - JTH



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coopa
Beitrag 14.08.2009, 21:28
Beitrag #21


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@jth

Der war gut. laugh2.gif Ich mußte erst mehrmals gründlich lesen bevor ich den Fehler entdeckt habe.
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Ichtyos
Beitrag 15.08.2009, 00:20
Beitrag #22


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Mir war der Vertipper von @Doc gleich aufgefallen. Aber btT:

Zitat (Stefan Süßmann @ 14.08.2009, 16:12) *
Zitat
was schlägst du vor?


Die Verbindung zwischen Hütte und Anhänger sollte leicht demontierbar sein. Z.B. einen Formschluss gegen verrutschen und Splinte gegen abheben. Zum Transport kann man ja Gurte drüber legen. Den Dachüberstand würde ich mit Warntafeln/Leuchten sichern.

mfg


Stefan

Wenn ich das richtig verstehe, siehst Du - als Profi auf dem Gebiet - nur eine Chance, das Ding legal in den Verkehr zu bekommen, wenn das Fahrgestell allein zugelassen wird und der hölzerne Verkaufsstand als "Ladung" durchgeht.

Allein an der Befestigung mit handelsüblichen Schrauben dürfte das nicht scheitern: Das geht mit üblichem Bordwerkzeug - ähnlich wie bei einigen Dachgepäckträgern. Ich habe einen Reelingträger bei mir rumliegen, den ich nur mit einem Innensechskant montieren bzw. demontieren kann. Lt. Bedienungsanleitung des rennomierten schwedischen Herstellers ist es trotzdem nur Ladung. Die Forderung nach Sicherung allein mit Splinten und Gurten scheint mir als Laie von daher nicht ganz nachvollziehbar.

Hoffentlich ist die Holzhütte "für sich" zumindest theoretisch noch vom Anhänger zu entfernen. Wenn sie das rein statisch nicht überstehen würde, ist es natürlich Essig mit allen Überlegungen in die Richtung. wavey.gif


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Offroad-Events
Beitrag 15.08.2009, 10:24
Beitrag #23


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Zitat (Stefan Süßmann @ 14.08.2009, 16:31) *
Du solltest dringend zusehen, dass die Hütten Ladung bleiben, da sie als Anhänger nicht zulassungsfähig sind.

mfg

Stefan


Wieso sollte die Hütte nicht zulassungsfähig sein ? Das Fahrgestell sieht ja nach Seriengestell eines Herstellers aus und es wurde eben mit dem Aufbau versehen. Holzaufbauten auf Anhängern sind nicht ungewöhnlich und wenn der Überstand, der übrigens etwa max 30cm über den Radkasten überstehen dürfte, mit Leuchtengekennzeichnet ist (analog Glastransportgestellen) sehe ich eigentlich kein Problem eine Aufbauänderung eingetragen zu bekommen.


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Stefan Süßmann
Beitrag 15.08.2009, 13:22
Beitrag #24


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Ich glaube nicht, dass diese Hütte wegen ihrer Dachkonstruktion BE-tauglich ist. Der abgebildete Verkaufsanhänger wird zugeklappt. Es gibt keinen technischen Grund diese (gefährliche) Konstruktion zuzulassen. Wäre das Dach ohne Überstand oder klappbar, wäre ein Zulassung bestimmt möglich.

mfg

Stefan
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JTH
Beitrag 15.08.2009, 13:47
Beitrag #25


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Ich denke, daß für die Zulassung / BE zunächst einmal die Festigkeit des Aufbaues nachgewiesen werden muß.


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cybershadow
Beitrag 15.08.2009, 14:29
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Nachdem ich ein mal einen umgekippten RTW - bzw. das was dann noch davon übrig war - gesehen habe, denke ich, dass die Anforderungen an die Festigkeit so hoch nicht sein können.
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Offroad-Events
Beitrag 15.08.2009, 14:46
Beitrag #27


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Zitat (Stefan Süßmann @ 15.08.2009, 15:22) *
Ich glaube nicht, dass diese Hütte wegen ihrer Dachkonstruktion BE-tauglich ist. Der abgebildete Verkaufsanhänger wird zugeklappt. Es gibt keinen technischen Grund diese (gefährliche) Konstruktion zuzulassen. Wäre das Dach ohne Überstand oder klappbar, wäre ein Zulassung bestimmt möglich.

mfg

Stefan


So wie ich das sehe ist die Dachkonstruktion in etwa 2,50 Höhe, also ausserhalb des Gefahrenbereichs für Fussgänger und Zweiradfahrer (Hochräder ausgenommen).


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nachteule
Beitrag 15.08.2009, 15:23
Beitrag #28


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Hallo, Stefan Süßmann,

lag ich also mit meiner Vermutung, dass es mit der Dachkonstruktion Probleme geben könnte, richtig.

Viele Grüße,

Nachteule


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Klatze
Beitrag 21.08.2009, 19:26
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Warum trennt man nicht einfach den Dachüberstand am Giebel und entlang der Wand, vier Scharniere aufs Dach und zum Transport wird das ganze auf die Dachfläche geklappt und mit Bajonetriegeln oder Bolzen gesichert.
Überstand weg, Problem weg, Käse gelutscht! thumbup.gif

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Doc aus Bückeburg
Beitrag 21.08.2009, 21:24
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Zitat (Klatze @ 21.08.2009, 20:26) *
... Warum trennt man nicht einfach den Dachüberstand am Giebel und entlang der Wand...

KANN man natürlich machen.
Aber warum die Statik verkomplizieren, wenn's nicht nötig ist?

Doc


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schimi
Beitrag 22.08.2009, 10:27
Beitrag #31


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so liebe leute, ich wollte euch nochmals danken für die zahlreichen posts!!!

ich habe mein problem gelöst. war beim tüv und hab mein projekt dort vorgestellt.

die lösung:


EIN 6km/h- SCHILD!!!

weder der hängeran sich, noch der aufbau muss durch den tüv.
muss alles nur sachgemäß beleuchtet und gekennzeichnet sein.
an den hänger kommt ein simples wiederholungskennzeichen.
das wars!! laugh2.gif

da der hänger eh von einem traktor gezogen werden kann, ist dies die optimale lösung.

ein 25km/h schild wäre auch möglich, allerdings gibt es dabei dann ein paar auflagen und bedingungen (z.B. Brandschutz, splitterschutz,etc....)
bei einem 25km/h schild wird vom tüv ein gutachten erstellt.
auch wenn der hänger keine "vollzulassung" erhält, muss er spätestens alle 2 jahre zum tüv.



ich wünsche euch allen noch einen schönen samstag=)
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nachteule
Beitrag 22.08.2009, 12:50
Beitrag #32


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Hallo, Schimi,

das ist natürlich die einfachste Lösung wavey.gif

Für kommende Verkaufsstände (vielleicht beginnt ja ein Run auf diese Wagen laugh2.gif ) solltest Du Dir die option mit dem abnehmbaren Dach offen halten.

Viele Grüße,

Nachteule


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schimi
Beitrag 22.08.2009, 14:22
Beitrag #33


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stimmt schon, aber zulassen kann ich eine solche holzhütte sowieso eher nicht. alleine das material macht mir ein strich durch die rechnung dry.gif
stichwort splitter- und brandschutz!!!!! da müsste ich die komplette konstruktion ändern=)
mehr als6km/h brauchen wir erstmal nicht und wenn neue aufträge kommen muss man die neuen erkenntnisse halt einfließen lassen.hehe.

wenn ihr interesse habt, halte ich euch hier gerne mit fotos auf dem laufenden, was den fortschritt der hütten angeht.
lg, schimi
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schimi
Beitrag 19.09.2009, 06:31
Beitrag #34


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soooo , der erste wagen ist soweit fertig. es fehlen nur noch die beleuchtung und die inneneinrichtung.
hier ein paar bilder:




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nachteule
Beitrag 19.09.2009, 14:47
Beitrag #35


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Hallo, Schimi,

wirklich toll, was Du da fabriziert hast. clapping.gif

Rein aus Neugierde: Wie hoch würdest Du die Kosten für so einen Stand setzen?

Viele Grüße,

Nachteule


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schimi
Beitrag 19.09.2009, 19:44
Beitrag #36


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also eins vorweg. dies ist natürlich die "luxus-ausführung".
nur das beste vom besten.
alleine der rohe anhänger kostet knapp 600€. ist eine spezialanfertigung. da ließe sich schon einiges sparen.


genau weiss ich es grad auch nicht, hab grad keine kostenübersicht.
ich tippe aber auf ca. 2000€ bis 2500€ so wie sie da steht {allerdings ohne hänger und innenausbau)

wie gesagt, es lässt sich einiges einsparen, wenn man abstriche macht.

jede hütte kann individuell nach wunch gefertigt werden

die arbeitsstunden die dadrin stecken, kann man nicht benennen, alleine die zeichnung und planung habe ich 3 mal gemacht.(weil meine vorstellung sich geändert hat)

wenn du noch mehr fragen ast, oder besonderes interesse, stehe ich dir gerne zu verfügung
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nachteule
Beitrag 20.09.2009, 12:20
Beitrag #37


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Hallo, Schimi,

danke für das Angebot. wavey.gif

Mich haben die Kosten vor allem deshalb interessiert, weil ich vor ein paar Jahren einen Verkaufsstand gekauft habe (sieht vom Aufbau ähnlich aus, wie Deiner), aber natürlich ohne Anhänger.

Viele Grüße,

Nachteule


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schimi
Beitrag 20.09.2009, 22:34
Beitrag #38


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und was hattest du bezahlt?
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nachteule
Beitrag 21.09.2009, 00:44
Beitrag #39


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Hallo, Schimi,

knappe 900 - 1000.- € (ganz genau weiß ich es nicht mehr).

Auf jeden Fall trotz der Arbeit, die das Auf - und Abbauen macht, eine lohnende Investition, wenn ich daran denke, wie wir vorher auf unserem Weihnachtsmarkt, für den ich das Teil gekauft habe, mit so einem 3x3 m - Pavillon herumhantiert und gefroren haben.

Vor allem bei richtig schlechtem Wetter ist so ein hölzerner Verkaufsstand wesentlich angenehmer, aber wem sage ich das. wavey.gif

Viele Grüße,

Nachteule


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schimi
Beitrag 21.09.2009, 19:08
Beitrag #40


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hehe, das kenne ich....

eine auf- und abbaubare hütte ist natürlich viel günstiger zu bauen als eine feste hütte auf einem anhänger...
hab jaauch schon mit dem gedanken gespielt,in serie zu gehen.... muss ja nicht auf nem anhänger stehen.die selbe hütte ein wenig modifiziert wäre auch in alle 6 teile zerlegbarzu bauen...

oder einfach als gartenhütte.....

garantiert einzigartig und individuell.

und für ne gartenhütte zahlt man von der stange ja schon ca. 1800€...
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onkelbobby
Beitrag 15.10.2009, 20:09
Beitrag #41


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Hi, schöne Hütten hast Du da gebaut. Durch Zufall bin ich auf diesen Beitrag gestossen.

Ich habe vor, was ähnliches zu bauen. In den Wintermonaten (Weihnachtsmärkte usw.) brauche ich so eine Verkaufshütte. Hatte mir bislang immer eine von Bekannten ausgeliehen. Diese Hütte ist in Einzelteile zerlegt (vier Seitenteile, Boden, zwei Dachteile). Jedoch waren die Einzelteile recht sperrig (über 2 Meter Breite), sodass die Teile auf dem Anhänger immer recht weit über die Bordwand geragt haben.
Ich hatte mir auch gedacht, eine fahrbare Hütte zu bauen, sodass Auf- und Abbau komplett wegfallen. Ich denke jedoch, dass ich diese Variante aus Kostengründen streiche. Über 1.000 € für einen Anhänger zu zahlen, den man sonst nicht nutzen kann (ich habe ohnehin momentan keinen Autoanhänger und will mir einen zulegen) ist vielleicht doch etwas übertrieben. Ich favorisiere momentan die zerlegbare Variante (zwei mal zwei Seitenteile, jeweils zwei Teile für Vorder- und Rückseite, zwei Dachteile und zwei Bodenteile), alle Teile maximal so groß, dass sie ohne Überstand auf einen Anhänger, den ich mir noch besoirgen will verstauen kann.

Die grobe Planung habe ich schon in meinem Kopf. Für Details bin ich aber auf der Suche nach Bauplänen. Von den Maßen dachte ich so an ca. 2,00 x 2,50 Meter.

Hast Du für Deine Anhänger Version Baupläne? Könnte ich die haben?

Danke für ne kurze Rückantwort.

LG

onkelbobby

Der Beitrag wurde von onkelbobby bearbeitet: 15.10.2009, 20:11
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Diesel-Georg
Beitrag 15.10.2009, 23:32
Beitrag #42


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Ich würde vorschlagen künftige Hütten so zu bauen, dass sie als Ladung durchgehen. Das dürfte doch nicht all zu schwierig sein, die Schlossschrauben unten statt mit normalen Muttern, mit Flügelschrauben zu sichern. So kann die Hütte doch rein theoretisch völlig ohne Werkzeug abgebautladen werden. Dann kann der Anhänger ganz normal mit Kennzeichen und Zulassung 80 km/h gefahren werden. Ob das die Hütte aushält, mußt Du selber beurteilen. Sicherheitshalber würde ich aber zusätzlich mit Spanngurten sichern. Dann sieht das auch rein optisch nach Ladung aus. Die Dachüberstände können doch auch ein bischen kleiner ausfallen. Damit wären dann alle Probleme gelöst und der Verkaufsstand kann auch zu weiter entfernten Events gezogen werden. Selbst bei der HU dürften keine Probleme auftreten. Mir ist nicht bekannt, dass man mit Ladung dort nicht vorfahren darf.


--------------------
Grüße vom Diesel-Georg
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Stefan Süßmann
Beitrag 16.10.2009, 08:46
Beitrag #43


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Zitat
Mir ist nicht bekannt, dass man mit Ladung dort nicht vorfahren darf.


Im Gegenteil, beladene Anhänger sind zur Prüfung viel angenehmer, da sie vernünftig bremsen.

mfg

Stefan
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Dariooo
Beitrag 23.02.2011, 15:36
Beitrag #44


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Hallo Schimi,

bin durch Zuafall auf diese Diskussion gestoßen,

könntest du mir verraten bei wem du den Anhängerunterbau gakauft
hast?, 600€ erscheint mir recht günstig für ein Fahrgestell

Gruß

Dario
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